Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 05.10.2015 betreffend islamistische Rekrutierungsversuche in und im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften - Teil II und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: In diversen Presseorganen gab es in den vergangenen Wochen Berichterstattungen über Rekrutierungsversuche islamistischer bzw. salafistischer Gruppierungen im unmittelbaren Umfeld von Flüchtlingsunterkünften in Hessen. So soll es unter anderem Anwerbeversuche durch Mitglieder der Lies-Kampagne vor der Hauptstelle der hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, durch Mitglieder der durch den Verfassungsschutz überwachten Sunnah-Moschee in der Außenstelle Fulda sowie durch Mitglieder der durch den Staatsschutz beobachteten Aktion "weiße Flügel e.V." in Hanau gegeben haben. Entsprechende Aktivitäten seien auch in der ehemaligen Starkenburg-Kaserne in Darmstadt beobachtet worden. Unter anderem in Darmstadt und Hanau seien infolgedessen Hausverbote gegen mutmaßliche Islamisten erteilt worden, weil diese bspw. als Mitglieder von Hilfsorganisation getarnt, Radikalisierungsversuche unternommen haben sollen (Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom 25. September 2015, "Helfer unter Verdacht" sowie "Hessenschau.de" vom 28. September 2015 "Flüchtlingshilfe mit Hintergedanken"). Insbesondere Rekrutierungsversuche gegenüber minderjährigen Flüchtlingen, die laut Bericht der "Frankfurter Neuen Presse" vom 29. August 2015 ("Radikale Muslime versuchen zu missionieren") ebenfalls erst durch Einschreiten der Mitarbeiter unterbunden werden konnten, haben in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt und bedürfen der besonderen Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Bei den in Hessen festgestellten Ereignissen handelt es sich um solche, bei denen über Hilfeleistungen und Zuwendungen möglicherweise der Versuch unternommen wurde, die Notsituation der Flüchtlinge für extremistische Interessen auszunutzen. Allerdings haben sich die Meldungen und Verdachtslagen in Bezug auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller dargestellten Sachverhalt in Darmstadt entgegen der Presseberichterstattung trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen bisher nicht bestätigt. Darüber hinaus rufen u.a. salafistische Akteure in sozialen Netzwerken gezielt zur Missionierung von Flüchtlingen auf und erteilen konkrete Handlungsempfehlungen. Die hessischen Sicherheitsbehörden beobachten diese Entwicklung aufmerksam und reagieren sensibel auf solche Missionierungsversuche. Hinweisen auf salafistische Missionierungsaktivitäten wird konsequent nachgegangen. Bei Antreffen salafistischer Akteure vor oder im Umfeld von Flüchtlingseinrichtungen agiert die Polizei lageangemessen, unmittelbar und konsequent, um mögliche Gefahren abzuwehren. Des Weiteren sind die Experten des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) als Berater und Präventionspartner für Kommunen, soziale Einrichtungen und aktuell insbesondere für die hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen (HEAE) tätig. Bereits im September 2015 wurde beispielsweise eine gezielte Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HEAE unter Federführung des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrums gegen Extremismus (HKE) gestartet. Dabei wurden in einer Auftaktveranstaltung in Fulda durch das LfV unter Beteiligung der örtlichen Staatsschutzdienststelle und des dortigen polizeilichen Migrationsbeauftragten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschult und im Hinblick auf extremistische Einflussnahmen in Flüchtlingsunterkünften sensibilisiert. In einer weiteren Veranstaltung wurden unter Beteiligung von Mitarbeitern des Violence Prevention Network (VPN) auch die Flüchtlinge über die Gefahren durch salafistische Rekrutierungsversuche informiert. Eingegangen am 19. Januar 2016 · Ausgegeben am 22. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2494 19. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2494 Diese Bemühungen sind nunmehr weiter vorangeschritten. Das LfV bietet den Leiterinnen und Leitern der Flüchtlingsunterkünfte spezifische Angebote zur Information und Beratung, um dort die Sensibilität für mögliche Gefahren durch extremistische Agitation zu wecken. So fand am 23. November 2015 in Zusammenarbeit zwischen LfV Hessen und HKE die erste Informationsveranstaltung mit den Standortleitern der HEAE und der Notunterkünfte in Gießen statt, in der eine zentrale Ansprechpartnerin des Landesamtes für Verfassungsschutz vorgestellt und verschiedene Hilfsangebote unterbreitet wurden. Weitere Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften (Erst-und Zweitaufnahme sowie Notunterkünfte ) folgten bislang in Kassel und in Eschwege. Das unterbreitete Beratungsangebot wird sehr gut angenommen und genutzt. Wichtig in diesem Kontext ist jedoch die Feststellung, dass Unterstützungshandlungen hier lebender muslimischer Personen und Organisationen nicht pauschal als Missionierungs-, Anwerbungs - oder Radikalisierungsabsichten stigmatisiert werden dürfen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration und der Justizministerin wie folgt: Frage 1. Gibt es innerhalb der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung bzw. ihrer Außenstellen Vorkommnisse , die darauf schließen lassen, dass Islamisten ihre Rechts- und Wertevorstellungen gegenüber anderen Bewohnern - insbesondere solchen anderen Glaubens oder andere Glaubensrichtungen - durchsetzen versuchen? Falls ja, was unternimmt die Landesregierung konkret vor Ort in den Einrichtungen, um solchen Tendenzen entgegenzuwirken? Grundsätzlich ist für Maßnahmen in der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung zunächst die Einrichtung selbst bzw. deren Träger originär zuständig, so dass nicht alle getroffenen Maßnahmen den Sicherheitsbehörden bekannt werden. Die Polizei initiiert im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen in den Flüchtlingsunterkünften, wenn ein Gefahrenverdacht besteht oder Erkenntnisse gewonnen werden, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründen. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelhessen ist ein Fall bekannt geworden, bei dem zwei männliche Tatverdächtige eine Bewohnerin wegen ihrer ethnischen Herkunft beleidigt und körperlich verletzt haben. Ob für die Tatbegehung ein islamistischer Hintergrund ausschlaggebend war, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Bezüglich der Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen der Landesregierung wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/2493 verwiesen. Frage 2. Was unternimmt die Landesregierung, um u.U. sogar bereits kampferfahrene Dschihadisten aus den Krisengebieten beispielsweise im Irak, Syrien oder Nordafrika, die sich unter die Flüchtlinge aus ebendiesen Ländern mischen, zu identifizieren? Deutschland ist derzeit - neben dem Flüchtlingszustrom aus Syrien und dem Irak - auch mit einer hohen Zahl irregulär einreisender Ausländer aus anderen Regionen, wie etwa dem Westbalkan , Afghanistan oder Eritrea konfrontiert. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erhalten in diesem Zusammenhang auch Hinweise auf Personen, die in Verbindung zu militanten Gruppen in Krisenregionen gestanden oder für diese gekämpft haben sollen. Diesen Hinweisen gehen die Sicherheitsbehörden in jedem Einzelfall unverzüglich und umfassend nach. Angesichts der hohen Zahl derzeit aufgenommener Flüchtlinge ist es auch weiterhin möglich, dass sich unter den Flüchtlingen Personen aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität oder Mitglieder militanter Gruppen oder Einzelpersonen extremistischer Gesinnung befinden könnten. Bislang liegen allerdings keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass jihadistische Gruppierungen die Flüchtlingsströme zielgerichtet zur Infiltration des Bundesgebietes durch Einzeltäter oder Gruppen genutzt haben. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen zu der weiteren Entwicklung und in Bezug auf Verdachtsfälle untereinander und mit europäischen und internationalen Partnern in engem Austausch. Frage 3. Wie viele Personen aus dem in der vorhergehenden Frage genannten Personenkreis wurden in Hessen bisher in der HEAE und deren Außenstellen identifiziert und in wie vielen Fällen wurden in Folge dessen entsprechende Strafverfahren eröffnet? In Hessen wurden bisher drei Ermittlungsverfahren gegen insgesamt zehn Bewohner von Flüchtlingsunterkünften wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat gemäß § 89a StGB durch Beteiligung an Kampfhandlungen in Syrien eingeleitet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2494 3 Frage 4. Wie wird mit verdächtigen Personen im Rahmen der Aufnahme und des Asylverfahrens bei Vorliegen entsprechender Hinweise auf Straftaten mit radikalislamistischem Hintergrund bzw. staatsgefährdender Straftaten verfahren? Verdächtige Personen werden den zuständigen Sicherheitsbehörden gemeldet. Sollten sich entsprechende Hinweise verdichten, werden umgehend alle notwendigen strafprozessualen und gefahrenabwehrenden Maßnahmen getroffen und veranlasst. Dies schließt gegebenenfalls auch aufenthaltsrechtliche Maßnahmen durch die dafür originär zuständigen Behörden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ein. Ein enger Austausch mit dem für das Asylverfahren zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist ebenfalls gewährleistet. Frage 5. Besteht ein Austausch von Informationen bezüglich der Radikalisierungsaktivitäten zwischen den Sicherheitskräften in der HEAE und deren Außenstellen untereinander bzw. zu den entsprechenden Staatsschutzbehörden? Die Sicherheitsbehörden - einschließlich der hessischen Staatsschutzdienststellen - stehen in engem Austausch mit den jeweiligen Verantwortlichen der HEAE und deren Außenstellen. Das LfV Hessen hat den Leiterinnen und Leitern der hessischen Flüchtlingsunterkünfte eine feste Ansprechpartnerin zur Verfügung gestellt, die diesen in Fällen von extremistischer Einflussnahme in und im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften beratend zur Verfügung steht. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport verwiesen. Wiesbaden, 12. Januar 2016 Peter Beuth