Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 05.10.2015 betreffend Windkraftprojekte um die Münzenburg in der Wetterau und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Seit Monaten setzt sich das Bündnis zum Schutz von Lebensraum und der Kulturlandschaft Münzenberg /Rockenberg e.V. für den Erhalt und die Kulturlandschaft in dieser Region, insbesondere für das Gebiet rund um die Münzenberg, ein. Das BLuK e.V. weist durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, aber auch die Durchführung von Bürgerbegehren darauf hin, dass verschiedene geplante Windkraftanlagen rund um die Burg Münzenberg zu einer erheblichen Schädigung des Landschaftsbildes und damit des besonderen Kulturgutes Burg Münzenberg führen können. In einem Umkreis von 3 km sollen ca. acht WKA in der Planung sein. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die Genehmigungsbehörden stellen sicher, dass im Genehmigungsverfahren von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), zu denen auch Windenergieanlagen (WEA) gehören, außer den immissionsschutzrechtlichen Pflichten auch alle anderen öffentlichrechtlichen Vorschriften der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen nicht entgegenstehen. Damit die Einhaltung aller Vorschriften auch sachkundig geprüft wird, ist die Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden vorgesehen. Es ist ihre Aufgabe, die Antragsunterlagen daraufhin zu überprüfen, ob durch das Vorhaben die vorgegebenen Anforderungen des jeweiligen Fachrechts eingehalten werden oder nicht. Sofern das Vorhaben diesen Vorgaben widerspricht, sind die Fachbehörden gehalten, eine Ablehnung so zu begründen, dass deutlich wird, gegen welche Rechtsgrundlage das Vorhaben verstößt und warum es nicht möglich ist, durch entsprechende Nebenbestimmungen doch noch die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens herzustellen. Ende 2013 wurde der Genehmigungsantrag für die Errichtung von zunächst sechs WEA in Wölfersheim -Wohnbach beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt in Frankfurt, eingereicht. Dieser Antrag wurde Ende 2014 modifiziert und sah im Plangebiet nur noch die Errichtung von vier WEA vor. Aufgrund der Nähe zur Burg Münzenberg erfolgte u.a. die Beteiligung der Denkmalschutzbehörde. Ihre Prüfung des Vorhabens ergab, dass der Errichtung der vier WEA nicht zugestimmt werden kann. Anregungen, wie durch entsprechende Nebenbestimmungen die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens hergestellt werden kann, wurden nicht vorgetragen. Abschließende Stellungnahmen aus anderen Fachbereichen liegen bisher nur teilweise vor. Der Antragsteller wurde über die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Genehmigungsverfahren informiert. Aufgrund der standortbezogenen Einzelfallprüfung des Vorhabens nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) können nachteilige Auswirkungen im Hinblick auf den Denkmalschutz nicht ausgeschlossen werden; folglich ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung und damit ein Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich. Die Entscheidung des Antragstellers, ob das Verfahren unter diesen Umständen weiter verfolgt werden soll, steht noch aus. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Eingegangen am 24. November 2015 · Ausgegeben am 25. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2496 24. 11. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2496 Frage 1. Ist die Münzenburg für die Hessische Landesregierung ein zumindest nationales Kulturdenkmal, das es per se zu schützen gilt? Die Burg Münzenberg ist aufgrund ihrer territorialgeschichtlichen und baukünstlerischen Bedeutung ein bedeutendes Kulturdenkmal in der Wetterau. Sie ist ein besonders schützenswertes Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) und entsprechend in der Denkmaltopographie "Wetteraukreis II" ausgewiesen. Die Burgruine ist ferner zentraler Punkt der Gesamtanlage Münzenberg (§ 2 Abs. 2 Nr. 1. HDSchG). Frage 2. Welche Stellungnahmen in den verschiedenen Verfahren betreffend WKAs sind seitens der Hessischen Landesdenkmalpflege konkret vorgetragen worden? Der vorgelegten Planung wurde vom Landesamt für Denkmalpflege aus denkmalfachlicher Sicht nicht zugestimmt. Konkret wurde u.a. vorgetragen, dass erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen des historischen Erscheinungsbildes der Stadt Münzenberg und der sich majestätisch über die Stadt erhebenden Burg zu erwarten sind. Auch sei eine Dominanzverschiebung hin zu den WEA offenbar, da das von modernen Gebäuden weitgehend unberührt gebliebene Erscheinungsbild der Burg Münzenberg für Störungen moderner, technisch geprägter Objekte sehr anfällig ist und die WEA umso stärker optisch als Störung wahrgenommen werden. Frage 3. Welche Erklärungen hat der Kreisdenkmalbeirat beim Wetteraukreis hinsichtlich des Baus von WKAs in unmittelbarer Nähe dieses Kulturgutes konkret beschlossen? Der Beirat der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wetteraukreises fordert im laufenden Genehmigungsverfahren die Auswirkungen der Standorte der Windenergieanlagen im Rahmen einer qualifizierten Kulturlandschaftsanalyse zu untersuchen, die seiner Auffassung nach noch nicht erstellt wurde. Danach erst könnten die Belange der Energiewende und des Kulturlandschaftsschutzes gegeneinander abgewogen werden. Außerdem fordert der Kreisdenkmalbeirat, die Standorte für Windenergieanlagen in der Nähe der Burg Münzenberg zumindest deutlich zu reduzieren. Frage 4. Hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen, dass es auch entsprechende Entscheidungen der betroffenen Bürger in Münzenberg bzw. in Rockenberg gegeben hat mit dem Ziel, dass keine WKAs im Umkreis von bis zu 5 km um die Münzenburg errichtet werden? Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung daraus? Die folgende Bürgerinitiativen BLuK e.V. Bündnis zum Schutz des Lebensraums und der Kulturlandschaft Münzenberg /Rockenberg e.V. Naturschutzgruppe Stadt Münzenberg e.V. Freundeskreis Burg und Stadt Münzenberg e.V. Gegen Windenergieanlagen in Kindergartennähe Gegen WEA in windarmen Regionen und eine Reihe von Einzelpersonen haben sich gegen das Vorhaben ausgesprochen. Die vorgetragenen Einwände werden durch die Genehmigungsbehörde auf ihre Begründetheit überprüft. Relevante Bedenken werden bei der Entscheidung berücksichtigt. Frage 5. Sieht man die Möglichkeiten, vielleicht auch durch entsprechende Änderungen gesetzlicher Vorgaben , bei der Abwägung einen Gleichklang zwischen den energiepolitischen Zielen einerseits und den kulturhistorischen/denkmalpflegerischen Zielen andererseits herbeizuführen? Derzeit befindet sich das hessische Denkmalschutzgesetz in der Überarbeitung. Die Fragestellung wird Gegenstand der anstehenden Novellierung des HDSchG sein. Frage 6. Wann kann die nördliche Wetterau und ihre Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass das Bild des "Wetterauer Tintenfasses" nicht durch Windkraftanlagen beschädigt wird? Da noch nicht alle Stellungnahmen der beteiligten Behörden vorliegen und auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung noch ausstehen, ist mit einer Entscheidung über das Vorhaben voraussichtlich erst im Frühjahr 2016 zu rechnen. Selbst danach steht den Beteiligten noch der Klageweg offen. Wiesbaden, 10. November 2015 Priska Hinz