Kleine Anfrage des Abg. Yüksel (SPD) vom 06.10.2015 betreffend Lehrmaterialausstattung für den DaZ-Unterricht und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Die demografische Entwicklung in Hessen, personelle Engpässe auf dem deutschen Arbeitsmarkt und die zunehmende Zahl von Flüchtlingen führten und führen dazu, dass ein zunehmender Anteil schulpflichtiger Personen in Hessen Deutsch nicht als Muttersprache, sondern als Zweitsprache erlernt. Wie jeder andere schulische Unterricht benötigt auch der Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht (DaZ-Unterricht) eine zuverlässige und praxistaugliche Ausstattung der Lehrkräfte und Lerngruppen mit Lehrmaterialien. Vorbemerkung des Kultusministers: Grundlegendes Ziel der hessischen Schulpolitik ist es, den zugewanderten Schülerinnen und Schülern deutscher und ausländischer Herkunft so früh und intensiv wie möglich umfassende Kenntnisse in der deutschen Sprache zu vermitteln. Damit sollen sie in die Lage versetzt werden , dem Regelunterricht folgen zu können und einen qualifizierten Schulabschluss zu erreichen . In der Verordnung des Hessischen Kultusministeriums zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234), werden nicht zuletzt vielfältige Maßnahmen und Regelungen für den Schulbereich beschrieben, die der Integration von Migrantinnen und Migranten dienen. Dem aktuell sehr hohen und stetig ansteigenden Sprachförderbedarf von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache begegnet das Hessische Kultusministerium gemeinsam mit den Staatlichen Schulämtern mit einem umfangreichen und bereits seit vielen Jahren etablierten Gesamtsprachförderkonzept zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse, das auf die jeweiligen Bedürfnisse der altersunterschiedlichen Zielgruppe zugeschnitten ist und deren sozialemotionale Voraussetzungen und ihre kulturelle Vorbildung ebenso berücksichtigt wie ihre sehr heterogenen sprachlichen Voraussetzungen. Kinder und Jugendliche, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, sollen dabei so gefördert werden , dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie entsprechend ihrer Eignung gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen erhalten und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler deutscher Herkunft. Hierfür stellt das Hessische Kultusministerium in steigendem Maße sowohl Personal- als auch Sachmittel zur Verfügung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen in Hessen an DaZ-Förderangeboten teil? Im vergangenen Schuljahr 2014/15 nahmen im Lande Hessen insgesamt rund 68.000 Schülerinnen und Schüler (einschließlich Vorlaufkurskinder) an DaZ-Förderangeboten teil, wie: Vorlaufkursen für schulpflichtig werdende Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse, "Deutsch & PC"-Kursen für Grundschülerinnen und Grundschüler zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse, Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger , die noch keine Regelklasse besuchen, Eingegangen am 18. November 2015 · Ausgegeben am 19. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2498 18. 11. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2498 Intensivkursen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die mit einem Teil der Wochenstunden parallel zum Klassenunterricht in eigens eingerichteten Kursen unterrichtet werden, aber bereits einer Regelklasse angehören, Alphabetisierungskursen (soweit sie nicht im Rahmen von Intensivklassen/Intensivkursen stattfinden), Deutsch-Förderkursen für Schülerinnen und Schüler, die sich zwar verständigen können, aber die deutsche Sprache in Wort und Schrift noch nicht korrekt beherrschen und sonstigen Unterrichtsangeboten zur Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler, die insbesondere der Erweiterung und Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse dienen. Frage 2. Wie viele DaZ-Materialien wurden in den vergangenen fünf Jahren aus Landesmitteln angeschafft ? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Materialart und Fördertopf) Im Rahmen des Projektes "Unterricht zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV)" wurden den Staatlichen Schulämtern im Lande Hessen in den Haushaltsjahren 2010 bis 2015 für die Schulen des jeweiligen Bezirkes in Anlehnung an die entsprechende Stellenzuweisung für diesen Bereich aus Kapitel 04 59, Hauptgruppe 5 (Sachausgaben), Buchungskreis 2300 (Schulen), jeweils Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung im jeweiligen Haushaltsjahr zugewiesen und diese ermächtigt , Auszahlungen bis zur Höhe des jeweils bewilligten Betrages zu leisten. Die zugewiesenen Mittel wurden und werden dabei von den Staatlichen Schulämtern unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, eigenständig bewirtschaftet. Die genaue Verwendung der Mittel wird dem jeweiligen Staatlichen Schulamt von Seiten der Schulen nachgewiesen. Eine nach Jahr und Materialart aufgeschlüsselte Übersicht, wie viele DaZ-Materialien in den vergangenen fünf Jahren aus Landesmitteln angeschafft wurden, ist daher von Seiten des Hessischen Kultusministeriums nur nach einer entsprechenden umfangreichen Erhebung bei den einzelnen Staatlichen Schulämtern und aufgrund des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht innerhalb der eingeräumten Berichtsfrist möglich. Frage 3. Wie viele Anträge wurden im Rahmen des Projekts "Unterricht zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache" mit welcher Begründung bewilligt oder nicht bewilligt? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Frage 4. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass eine zuverlässige Identifizierung aller förderbedürftigen Schülerinnen und Schüler bereits eine Woche nach Schuljahresbeginn nicht möglich und daher die Frist bis zum 15. September 2015 zur Beantragung der Sachausstattung nicht ausreichend ist? Falls nicht, warum nicht? Im Rahmen der Budgetzuweisung für den Bereich des Unterrichtes zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) an die Staatlichen Schulämter erfolgt von Seiten des Hessischen Kultusministeriums keine Fristsetzung zur Beantragung der benötigten Sachausstattung. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die den Staatlichen Schulämtern zugewiesenen Sachmittel von diesen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, im jeweils laufenden Haushaltsjahr eigenständig zu bewirtschaften sind und damit eine ordnungsgemäße administrative Abwicklung erfolgt. Frage 5. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass das zusätzlich geforderte Einholen von Kostenvoranschlägen für die beantragten Sachmittel durch die antragstellenden Lehrkräfte zu Schuljahresbeginn eine unnötige und praxisferne Zusatzbelastung darstellt? Falls nicht, warum nicht? Die den Staatlichen Schulämtern zugewiesenen Sachmittel sind von diesen unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, eigenständig zu bewirtschaften. Durch das gebotene Einholen von entsprechenden Kostenvoranschlägen und Vergleichsangeboten wird diesen Vorgaben Rechnung getragen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2498 3 Frage 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Sachausstattungsbedarf im Rahmen von Deutsch-Fördermaßnahmen, Vorlaufkursen oder Intensivklassen sowie Intensivkursen an allgemeinbildenden Schulen nach Ende der Antragsfrist des Projekts "Unterricht zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache"? Die den Staatlichen Schulämtern seitens des Hessischen Kultusministeriums zugewiesenen Sachmittel für den Unterricht zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache gemäß der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) werden von diesen eigenständig bewirtschaftet. Der konkrete Bedarf an benötigter Sachausstattung für DeutschFördermaßnahmen , Vorlaufkurse sowie Intensivklassen wird dabei von Seiten der Schulen direkt dem jeweiligen Staatlichen Schulamt übermittelt. Eine konkrete Antragsfrist wird den Schulen seitens des Hessischen Kultusministeriums nicht gesetzt. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Sachausstattung von Deutsch-Fördermaßnahmen, Vorlaufkursen und Intensivklassen sowie Intensivkursen an allgemeinbildenden Schulen zur Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache? Durch die Bereitstellung von Mitteln für die Sachausstattung von Deutsch-Fördermaßnahmen, Vorlaufkursen sowie Intensivklassen/Intensivkursen sollen Kinder und Jugendliche, deren Sprache nicht Deutsch ist, so gefördert werden, dass sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie entsprechend ihrer Eignung gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen erhalten und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden wie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler deutscher Herkunft. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 8. Plant die Landesregierung, eine eigenständige Materialrubrik "DaZ" im Rahmen der regulären Lehrmittelfreiheit zu etablieren? In den Schulbücherkatalogen des Hessischen Kultusministeriums für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind alle vom Hessischen Kultusministerium zugelassenen Schulbücher und digitale Lehrwerke im engeren Sinne abgebildet. Zu finden sind die Schulbücherkataloge unter www.lernmittelfreiheit.hessen.de (rechte Rubrik "Service"). Lehrwerke für den DaZ-Bereich werden nach § 4 Abs. 3 Ziffer 1 der Zul-VO von den Schulleiterinnen oder Schulleitern in eigener Zuständigkeit zugelassen und sind aus diesem Grund nicht in den Schulbücherkatalogen des Hessischen Kultusministeriums verzeichnet. Die Zuständigkeit für die Zulassung der Lehrwerke hat dabei keinen Einfluss auf die Finanzierbarkeit der Materialien . Eine eigenständige Materialrubrik "DaZ" im Rahmen der regulären Lehrmittelfreiheit ist nicht geplant. Wiesbaden, 11. November 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz