Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 08.10.2015 betreffend Vermietung des Karolinensaals im Hessischen Staatsarchiv und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Der Karolinensaal im Hessischen Staatsarchiv (Darmstadt) ist bislang für Feierlichkeiten und Veranstaltungen der unterschiedlichsten Art zu mieten. Der Karolinensaal ist einer der wenigen Räume in Darmstadt, der repräsentativ, zentral gelegen und der Allgemeinheit zugänglich ist. Mit der Reservierung der Räumlichkeiten und des Caterings ist ein in Darmstadt ansässiges Unternehmen beauftragt worden. Nun schildern ansässige Unternehmen und Verbände Probleme bei der Anmietung des Raumes. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Gibt es eine behördliche Anordnung, diese Räumlichkeiten nur noch an bestimmte Gruppen zu vermieten? Behördliche Anordnungen mit dem Inhalt, die Räumlichkeiten nur noch an bestimmte Gruppen zu vermieten, sind dem HMdF nicht bekannt. Allerdings ergeben sich Einschränkungen der Nutzbarkeit des Gebäudes aufgrund der baulichen Gegebenheiten, zum Beispiel der Gebäudesicherheit , des Brandschutzes und des Kulturgutschutzes (im Haus der Geschichte werden rund 30 lfd. km unikales Archivgut von vier öffentlichen Archiven aufbewahrt). Da z.B. das Geländer der Treppe, die den Zugang zu den historischen Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss ermöglicht, nicht den heutigen Sicherheitsanforderungen entspricht, muss derzeit von einer Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen abgesehen werden, bei denen auch Kinder unbeaufsichtigt anwesend sind. Eine Nutzung für Veranstaltungen, die ausschließlich von Erwachsenen besucht werden, ist aktuell möglich. Es werden gemeinsam mit der Denkmalpflege Maßnahmen angestrebt, um die baulichen Gegebenheiten so anzupassen, dass eine Nutzung ohne Einschränkungen für Kinder möglich ist. Frage 2. Sind im Karolinensaal Umbau- oder Renovierungsarbeiten geplant? Zum gegenwärtigen Stand sind Schönheitsreparaturen vorgesehen, wie z.B. Anstricharbeiten, sowie Stuckausbesserungsarbeiten in den Bereichen unmittelbar vor dem Karolinensaal. Weitere Renovierungsarbeiten des Treppenhauses und der Flure sind in Planung. Frage 3. Wird der Karolinensaal weiterhin für Diskussionsveranstaltungen und Feiern der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Ja, eine Nutzung für öffentliche Veranstaltungen, insbesondere mit kulturell-wissenschaftlichem Profil, sowie eine öffentliche repräsentativ-bürgerschaftliche Nutzung sind weiterhin vorgesehen . Ab dem 01.01.2016 erfolgt die Vergabe der historischen Räumlichkeiten durch das Hessische Staatsarchiv Darmstadt. Wiesbaden, 15. Dezember 2015 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 18. Dezember 2015 · Ausgegeben am 22. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2502 18. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG