Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 14.10.2015 betreffend Stellenabbau in der Landesverwaltung und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, 1.800 Stellen bis zum Ende der Legislaturperiode abzubauen . Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: In ihrem Koalitionsvertrag haben die die Landesregierung tragenden Parteien CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verschiedene Maßnahmen vereinbart, um das Ziel einer generationengerechten Finanzpolitik zu erreichen. Die Einhaltung der Schuldenbremse, wie sie von den Bürgerinnen und Bürgern Hessens mit großer Mehrheit in der Verfassung verankert wurde, ist und bleibt ein zentrales Ziel der Landesregierung und der sie tragenden Parteien im Hessischen Landtag. Zu den vereinbarten Maßnahmen zählen sowohl Einsparungen als auch Einnahmeverbesserungen und Effizienzsteigerungen. Auf diese Weise sollen die Anstrengungen, die zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts notwendig sind, möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Bereiche verteilt werden. So ist unter anderem vereinbart worden, im Bereich der freiwilligen Ausgaben, der Verwaltungsausgaben und der Investitionsausgaben Einsparungen in Höhe von 50 Mio. € zu erzielen. Zur Begrenzung des Personalausgabenanstiegs wurde sich unter anderem darauf verständigt, außerhalb des Bereichs der Lehrerstellen rd. 1.800 Stellen abzubauen. Dabei war - ausgehend von einem Personalbestand von rd. 70.000 Stellen - ein Abbau von jährlich 0,5 % vorgesehen; daraus ergeben sich rechnerisch 350 Stellen pro Jahr, in 5 Jahren also 1.750 Stellen. Mit dem Haushalt 2016 hat die Landesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die großen Herausforderungen, die mit der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen einhergehen, zu bewältigen. Der "Hessische Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" soll mit realistischen, zukunftsorientierten Handlungsperspektiven und durch eine mutige, gemeinsame Kraftanstrengung von Staat und Gesellschaft dazu beitragen, die aktuellen Herausforderungen zu bewältigen, Flüchtlinge dann an ihren Herkunftsort zurückzuführen, wenn ein Bleiberecht nicht (mehr) besteht , und denjenigen, die des grundgesetzlich verbürgten Schutzes bedürfen, einen Platz in unserer Gesellschaft zu geben. Mit dem Aktionsplan sind sowohl monetäre als auch personelle Stärkungen der verschiedenen Handlungsfelder verbunden. Insgesamt stehen für den Bereich Flüchtlinge im Haushalt 2016 über 1,3 Mrd. € bereit, wovon allein 660 Mio. € auf den Aktionsplan entfallen. Insgesamt werden mit dem Haushalt 2016 über 2.100 neue Stellen geschaffen, wovon ein Großteil auf den Aktionsplan entfällt. Um neben der Verantwortung für die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Flüchtlinge nicht die Haushaltskonsolidierung und das Ziel der Erreichung der Schuldenbremse aus den Augen zu verlieren, sind diejenigen Stellen, die auf Basis des Aktionsplans geschaffen wurden, mit einem Wegfallvermerk zum 31.12.2019 versehen worden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, gebe ich im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei , dem Minister des Innern und für Sport, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung , der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , dem Minister für Soziales und Integration nachstehende, mit der Kanzlei des Hessischen Landtags und dem Hessischen Rechnungshof abgestimmte Antwort: Eingegangen am 9. Februar 2016 · Ausgegeben am 11. Februar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2512 09. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2512 Frage 1. Wie verteilen sich die 1.800 abzubauenden Stellen auf die einzelnen Ressorts der Landesregierung? Nach den im Mai 2014 von der Landesregierung beschlossenen finanzpolitischen Leitlinien für die 19. Wahlperiode des Hessischen Landtags 2014 bis 2019 ist folgender Stellenabbau vorgesehen: Epl. Ressort Stellenabbau 01 Landtag 5,0 02 Staatskanzlei 15,0 03 Innen 480,0 04 Kultus 80,0 05 Justiz 245,0 06 Finanzen 271,0 07 Wirtschaft 110,0 08 Soziales 10,0 09 Umwelt 80,0 10 Staatsgerichtshof 0,0 11 Rechnungshof 5,0 15 Wissenschaft 450,0 Summe 1.751,0 Frage 2. Wie viele Stellen werden in dieser Legislaturperiode in den Ministerien gestrichen? Frage 3. Wie viele Stellen werden in den einzelnen nachgeordneten Behörden der Landesregierung gestrichen (bitte nach den jeweiligen Behörden aufschlüsseln)? Frage 4. Wie teilen sich die 1.800 abzubauenden Stellen nach Beamten und Tarifangestellten auf? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit den finanzpolitischen Leitlinien ist lediglich der Stellenabbau je Ressort insgesamt festgelegt worden. Eine verbindliche Festlegung, in welchen Bereichen und in welchen Wertigkeiten ein Abbau stattfindet, ist nicht erfolgt. Da der Stellenabbau ohne Entlassungen erfolgen soll, muss insbesondere die tatsächliche Fluktuation in den einzelnen Verwaltungsbereichen zugrunde gelegt werden. Daher bleiben die notwendigen Konkretisierungen den jährlichen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Frage 5. Welche Stellen (sortiert nach Besoldungsstufen) sind bislang unter dem Abbauprogramm der Landesregierung gestrichen worden? Siehe Anlage 1. Wegen der erheblichen Personalmehrbedarfe infolge der stark erhöhten Flüchtlingszahlen ist der ursprünglich für das Jahr 2016 vorgesehene Abbau von 96 Stellen im Innenressort in das Jahr 2019 geschoben worden. Frage 6. Welche Stellen (sortiert nach Besoldungsstufen) sollen während der restlichen Legislaturperiode gestrichen werden? Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Frage 7. Wie viele Stellen sind einschließlich der Planung 2016 seit Amtsantritt der Landesregierung geschaffen worden? Frage 8. In welchen Ressorts sind die Stellen geschaffen worden? Frage 9. Welche Besoldungsstufen weisen die neu geschaffenen Stellen auf? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen 7 bis 9 siehe Anlage 2. Zusätzliche Stellen sind weit überwiegend infolge der stark erhöhten Flüchtlingszahlen notwendig geworden. Allein im Haushalt 2016 wurden hierfür über 2.100 neue Stellen ausgebracht. Frage 10. Welche Stellen sind einschließlich der Planung 2016 seit Amtsantritt der Landesregierung in welche Besoldungsstufen angehoben worden? Siehe Anlage 3. Wiesbaden, 29. Januar 2016 Dr. Thomas Schäfer Anlagen