Kleine Anfrage des Abg. Frankenberger (SPD) vom 14.10.2015 betreffend Jobticket in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hat 2010 ein Jobticket für die hessischen Landesbediensteten in Form eines Großkundenrabatts eingeführt. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es zum Jobticket: "Ebenso werden wir erneut prüfen, ob unter Beteiligung der Verkehrsverbünde ein Jobticket für Landesbeschäftigte eingeführt wird." Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Berufs- und Geschäftsreiseverkehr stellen einen erheblichen Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen auf hessischen Straßen. Vor allem in den Spitzenzeiten morgens und am Abend sorgen sie für eine große betriebs- und volkswirtschaftliche Belastung und für beträchtliche Lärm- und Abgasemissionen . Die Hessische Landesregierung sieht in der Einführung eines Jobtickets für die hessischen Landesbediensteten einen sinnvollen Beitrag im Rahmen der Umsetzung ihrer umwelt-, klimaschutz - und verkehrspolitischen Ziele. Des Weiteren ist ein Jobticket dazu geeignet, die Attraktivität des Landes als Arbeitgeber weiter zu erhöhen. Der Begriff "Jobticket" wird mit wechselndem Bedeutungsinhalt gebraucht. Grundsätzlich kann es sich bei Jobtickets um Produkte handeln, die den Beschäftigten eines privaten oder öffentlichen Arbeitgebers um einen Mengenrabatt verbilligt angeboten werden. Es kann sich aber auch um Produkte handeln, bei denen sich der Arbeitgeber direkt an den Kosten beteiligt und die Beschäftigten somit verbilligt oder gänzlich kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) benutzen können. In jedem Fall soll ein Jobticket einen möglichst hohen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV generieren und gleichzeitig den administrativen Aufwand für die Landesverwaltung möglichst gering halten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Bis wann plant die Landesregierung, die Koalitionsaussage umzusetzen und ein Jobticket für die Landesbeschäftigten einzuführen? Frage 2. Haben die Verhandlungen mit den hessischen Verkehrsverbünden und weiteren Akteuren bereits begonnen? a) Wenn ja, was sind die bisherigen Verhandlungsergebnisse? b) Wenn nein, warum wurde noch nicht mit den Verhandlungen begonnen? Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhanges werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam wie folgt beantwortet: Die Hessische Landesregierung befindet sich derzeit in intensiven Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden , um die Einführung eines Jobtickets zu erreichen. Diesbezüglich ist jedoch die Klärung der organisatorischen und finanziellen Grundlagen erforderlich, welche noch andauert. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage, wann die Einführung des Jobtickets erfolgen wird, derzeit nicht möglich. Eingegangen am 29. Dezember 2015 · Ausgegeben am 6. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2516 29. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2516 Frage 3. Sieht die Hessische Landesregierung in dem Modell des baden-württembergischen Verkehrsministers (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Einführung des Jobtickets ein Vorbild für Hessen? Das Land Baden-Württemberg bezuschusst den Erwerb einer teilweise rabattierten Zeitkarte durch den Bediensteten, indem es diesem auf Antrag einen pauschalen Betrag in Höhe von 20 € pro Monat ausbezahlt. Vertragspartner der Verkehrsverbünde ist der einzelne Beschäftigte. Im Bereich des Landes Baden-Württemberg existieren 22 Verkehrsverbünde. In Hessen liegt die Tarifhoheit bei drei Verkehrsverbünden (Rhein-Main-Verkehrsverbund, Nordhessischer Verkehrsverbund , Verkehrsverbund Rhein-Neckar). Das Land Hessen hat sich dazu entschieden, direkt als Vertragspartner der Verkehrsverbünde zu verhandeln, um die Interessen des Landes unmittelbar und nachdrücklich vertreten zu können. Frage 4. Welchen Nutzen hat die Einführung eines Jobtickets für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und welcher Nutzen wird für die Umwelt erwartet? Jobtickets sollen dabei helfen, den Weg vom Wohn- zum Arbeitsort vom Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verlagern. Neben der Nutzung des öffentlichen Verkehrs auf dem Weg zur Arbeit/nach Hause sollte das Ticket im Rahmen seiner verkehrspolitischen Gesamtwirkung über den Arbeitsweg hinaus Anreize schaffen, verstärkt auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen . Ein wesentlicher Nutzen für die Umwelt ist eine Reduzierung der aus dem Verkehrsbereich resultierenden Treibhausgasemissionen. Mit der Einführung eines Jobtickets könnte das Land die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie, "Reduzierung der CO2-Emissionen" und "Anstieg des sog. Modal Split", also die Erhöhung des Wegeanteils durch ÖPNV und eine nachhaltige Gestaltung des motorisierten Individualverkehrs, unterstützen. Insbesondere in Ballungsräumen können der Ausbau nachhaltiger Nahmobilitätskonzepte und ein neues multimodales Mobilitätsverhalten zu einer Reduktion der Feinstaubbelastungen und der Stickoxidemission führen. Auch zur weiteren Reduzierung der Treibhausgasemissionen stellt der Personenverkehr eine wesentliche Stellschraube dar. Die Maßnahmen zur Stärkung energiearmer Verkehrsmittel wird bei der Maßnahmenentwicklung im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 eine bedeutende Rolle haben. Durch das Umsteigen auf den ÖPNV sowie durch entfallende Parkplatzsuchverkehre kann ein Jobticket somit einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten und helfen, die Luftqualität in den Innenstädten zu verbessern. Frage 5. Wenn der Nutzen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Umwelt hoch ist, warum hat sich die Hessische Landesregierung bisher noch nicht mit Nachdruck für die Einführung eines Jobtickets eingesetzt? Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, befindet sich die Landesregierung in intensiven Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden. Demzufolge ist die Unterstellung des mangelnden Nachdrucks nicht zutreffend. Wiesbaden, 15. Dezember 2015 Peter Beuth