Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 15.10.2015 betreffend Landesstraßenbau im Landkreis Waldeck-Frankenberg - Landesstraße 3332 OD Edertal-Gellershausen und L 3383 Bergheim-Mehlen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Die L 3332 innerhalb der Ortsdurchfahrt Edertal-Gellershausen ist sanierungsbedürftig und hat einen erhöhten Instandsetzungsbedarf. Derzeit werden gelöste Pflastersteine entfernt und mit Kaltmischgut verfüllt. Hessen Mobil hat die L 3332 in künftige Dringlichkeitsbewertungen aufgenommen. Die L 3383 zwischen den Edertaler Ortsteilen Bergheim und Mehlen ist ebenfalls in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Beide Maßnahmen werden in der "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022" nicht berücksichtigt, obwohl diese Streckenabschnitte Hauptzufahrtsstrecken zur Ederseeregion sind, die von ca. 3 Mio. Tagesbesuchern im Jahr mitunter genutzt werden. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Grund für die von der Hessischen Landesregierung gestartete Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 ist, dass sich über ein Fünftel des rund 7.000 Kilometer langen Landesstraßennetzes in einem sehr schlechten Zustand befindet. Diesem Problem hat sich die Hessische Landesregierung gestellt und folgt dabei konsequent dem Grundsatz: Sanierung vor Neubau. Die Hessische Landesregierung hat die zur Verfügung stehenden Mittel gebündelt und will bis zum Jahr 2022 rund 385 Mio. € in rund 540 Einzelbaumaßnahmen investieren. Dabei sollen die zur Verfügung stehenden Gelder dorthin geleitet werden, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dafür ist eine Prioritätensetzung nach fachlichen, objektiven und transparenten Kriterien unverzichtbar. Für die Auswahl der im Rahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 zu realisierenden Projekte , hat Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement eine Dringlichkeitsbewertung des gesamten Landesstraßennetzes hinsichtlich der Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität, Verkehrsbedeutung, Wirtschaftlichkeit und Umfeldsituation vorgenommen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Dringlichkeitsbewertung gibt es damit in Hessen erstmalig eine mittelfristige Landesstraßenbauplanung, die über das Folgejahr hinausgeht. Damit löst die Hessische Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Mit der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 setzt die Hessische Landesregierung darüber hinaus ein deutliches Zeichen, dass sie die dringend erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Landesstraßenbau in den nächsten Jahren engagiert in Angriff nehmen will. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung die Dringlichkeit der Sanierung der L 3332 bekannt? Wenn ja, mit welcher Begründung findet diese Maßnahme keine Berücksichtigung in der "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022"? Frage 2. Ist der Landesregierung die Dringlichkeit der Sanierung der L 3383 bekannt? Wenn ja, mit welcher Begründung findet diese Maßnahme keine Berücksichtigung in der "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022"? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 zusammen beantwortet. Die genannten Streckenabschnitte an der L 3332 innerhalb der Ortsdurchfahrt Edertal /Gellershausen sowie an der L 3383 zwischen Edertal/Bergheim und Edertal/Mehlen weist ein Schadensbild auf, wie es leider auf vielen Landesstraßen in Hessen anzutreffen ist. Aller- Eingegangen am 24. November 2015 · Ausgegeben am 26. November 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2527 24. 11. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2527 dings ist aber auch festzustellen, dass dort keine erheblichen Schäden oder gar Verkehrsgefährdungen vorliegen. Vor diesem Hintergrund wurden diese beiden Projekte in der Dringlichkeitsbewertung von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement nicht als vordringliche Maßnahmen eingestuft. Frage 3. Wird die Landesregierung die "Sanierungsoffensive 2016 bis 2022" bzgl. der o.g. Straßenmaßnahmen ergänzen? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Streckenkontrollen werden von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement regelmäßig Überprüfungen der Fahrbahn durchgeführt, um die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Sollte es vor Ort zu deutlichen Verschlechterungen von bislang in der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht berücksichtigten Landesstraßen kommen, die eine Aufnahme in das Sanierungsprogramm aus fachlichen Gründen erforderlich machen, wird die Hessische Landesregierung natürlich entsprechend reagieren. Hierfür hat sie einen finanziellen Puffer vorgesehen. Frage 4. In welcher Form wurden oder werden die Maßnahmen in die künftigen Dringlichkeitsbewertungen von Hessen Mobil aufgenommen? Frage 5. Wann kann die Gemeinde Edertal mit der Straßensanierung der L 3332 und der L 3383 rechnen? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet. Die Einstufung und zeitliche Umsetzung der Fahrbahnsanierung an der L 3332 innerhalb der Ortsdurchfahrt Edertal/Gellershausen sowie an der L 3383 zwischen Edertal/Bergheim und Edertal/Mehlen nach dem Jahr 2022 bleibt zukünftigen Dringlichkeitsbewertungen vorbehalten. Diese sind jedoch derzeit noch nicht terminiert. Frage 6. Wie bewertet die Hessische Landesregierung die Straßensanierung der L 3332 und der L 3383 bzgl. des Tourismusbetriebes der Ederseeregion? Welchen Stellenwert misst sie einem guten Zustand der Infrastruktur, der maßgeblich auch von und für den Tourismus genutzt wird, bei? Und wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die genannten Straßen in einen guten Zustand versetzt werden? Die Hessische Landesregierung misst dem guten Zustand der Infrastruktur im ganzen Land, auch in der Tourismusregion, einen hohen Stellenwert zu. Daher wurde u.a. die Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 für Landesstraßen gestartet. Insoweit wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 15. November 2015 Tarek Al-Wazir