Kleine Anfrage des Abg. Frankenberger (SPD) vom 30.10.2015 betreffend Regionalisierungsmittel und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Vermittlungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2015 zu den Regionalisierungsmitteln einen Beschluss gefasst, durch den Hessen im Jahr 2016 mehr als 35 Mio. € für den öffentlichen Personennahverkehr fehlen werden - gegenüber dem Vorschlag des Bundesrates, der auf einer durch ein Sachverständigengutachten bestätigten Bedarfsberechnung beruht. Es kommt hinzu, dass die jährliche Dynamisierung geringer ausfällt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Der vom Fragesteller genannte Beschluss hat zwar zur Folge, dass statt der von den Ländern favorisierten 8,5 Mrd. € nunmehr 2016 8 Mrd. € an Regionalisierungsmitteln zur Verfügung stehen werden. Allerdings wird dieser Betrag ab 2017 bis zum Jahr 2031 mit jährlich 1,8 % dynamisiert. Auch wenn die Länder mit einer noch etwas höheren Forderung in die Verhandlungen gegangen sind, ist die getroffene Vereinbarung doch ein vernünftiger Kompromiss. Er schafft eine verlässliche und langfristig belastbare Grundlage für die Finanzierung vor allem des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Dadurch wird es dem Land Hessen und insbesondere den Verkehrsverbünden ermöglicht, nun damit zu beginnen, die Planungen für die kommenden Jahre zu konkretisieren. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Deckungslücke für das Verkehrsangebot im regionalen Verkehr? Frage 2. Wie gedenkt die Hessische Landesregierung die Deckungslücke zu schließen? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Für 2016 kann von einer Deckungslücke nicht gesprochen werden. Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) haben bereits mitgeteilt, dass sie aller Voraussicht nach mit den vorhandenen bzw. zugewiesenen Mitteln auskommen können. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) macht zwar für 2016 einen zusätzlichen Mittelbedarf geltend. Dieser kann jedoch nach heutigem Kenntnisstand insbesondere aus eigenen Restmitteln des RMV und einer im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zur laufenden Finanzierungsvereinbarung zusätzlichen Zuweisung von 24 Mio. € gedeckt werden. Frage 3. Wird die Hessische Landesregierung die KFA-Mittel erhöhen und die Mittel dynamisieren? Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Mit allen drei hessischen Verkehrsverbünden ist vereinbart, dass für die Zeit ab 2017 wiederum Budgetvereinbarungen mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen werden. Die entsprechenden Verhandlungen sollen im 1. Quartal 2016 mit den Verkehrsverbünden geführt werden. In diesem Zusammenhang sind als Grundlage für die Quantifizierung einer Zuweisung aus dem KFA u.a. die Kosten-Leistungssituation der Verbünde, die Erlöse aus den Regionalisierungsmitteln und die Fahrgasterlöse relevant. Diese Daten liegen derzeit nicht bzw. nicht valide vor. Die besondere Finanzzuweisung für die Verkehrsverbünde aus dem KFA 2017 ff. wird im Rahmen der Gestaltung des bedarfsgerechten KFA 2017 im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung festgelegt werden. Daher kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden. Eingegangen am 18. Dezember 2015 · Ausgegeben am 22. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2543 18. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2543 Frage 4. Wird die Hessische Landesregierung mit einem Beitrag aus originären Landesmitteln und einer Dynamisierung dieses Betrages den hessischen Verbünden helfen? Wenn nein, warum nicht? Die dieser Frage zugrunde liegende Annahme einer Deckungslücke kann derzeit wie dargelegt nicht bestätigt werden. Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 7. Dezember 2015 Tarek Al-Wazir