Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FPD) vom 29.10.2015 betreffend Fahrtrainingszentrum der hessischen Polizei in Hünstetten und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Angebote hält das Fahrtrainingszentrum in Hünstetten-Wallbach im Einzelnen bereit? Das Fahrtrainingszentrum (FTZ) Hünstetten-Bechtheim wird für die folgenden Trainings genutzt : a) Ein- und mehrtägige Trainings (PKW) für den polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienst und operative Einheiten b) Ein- und mehrtägige Trainings (Motorrad) für Kradfahrer der Behörden c) Ein- und mehrtägige Trainings für Spezialeinheiten und Spezialkräfte d) Trainings im Rahmen des Grundlagentrainings der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung für die Studierenden durch Mitarbeiter der Hessischen Bereitschaftspolizei e) Anteile an der Fahrschulausbildung Klasse C/CE (LKW/LKW mit Anhänger) f) Anteile an der Fortbildung für Beschäftigte der Kommunen im Rahmen der Beschulung "Sonder- und Wegerechte" g) Trainings "Begleitschutz" für Kradfahrer und Angehörige MEK Personenschutz h) darüber hinaus erfolgt anlassbezogen im Rahmen freier Kapazitäten im Einzelfall eine Nutzung durch die Polizeiakademie Hessen (HPA) und die hessischen Polizeibehörden für Besprechungen und einzelne Präsentationstermine Frage 2. Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils das Trainingszentrum genutzt? 2010: ........ 920 Teilnehmer 2011: .......1066 Teilnehmer 2012: .......1079 Teilnehmer 2013: ........ 971 Teilnehmer 2014: ........ 872 Teilnehmer 2015: .......1163 Teilnehmer Frage 3. Gibt es weitere öffentliche oder private Einrichtungen wie das Fahrtrainingszentrum in Hünstetten , in dem hessische Polizeibeamte Fahrtrainings absolvieren? (Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Trainings, Ort und ggf. Kosten in den Jahren 2014 und 2015) Neben dem oben genannten FTZ in Hünstetten-Bechtheim werden bzw. wurden im Anfragezeitraum folgende Einrichtungen durch die hessische Polizei für Fahrtrainings genutzt (Stand: 09.11.2015): Gelände der Fritz-Erler-Kaserne bei Kassel (für die Außenstelle Kassel des Fachbereiches 7 der HPA) im Jahr 2014: 15 Trainings Weitere Nutzung: 5 Trainings für Beschäftigte der Kommunen, "Wege- und Sonderrechte" Kosten: 5.833,09 € (Juli 2013 bis Juni 2014 ) Eingegangen am 8. Dezember 2015 · Ausgegeben am 11. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2545 08. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2545 Teile des Flugplatzes Kassel-Calden -alt- durch die HPA (Außenstelle Kassel): 2015: 23 Trainings Weitere Nutzung: 4 Trainings für Beschäftigte der Kommunen, "Wege- und Sonderrechte" Kosten: 6.385,76 € (1. April 2015 bis 30. November 2015) Die sogenannte "Nordschleife" des Nürburgrings für das Kurvengewöhnungstraining der Spezialeinheiten und Spezialkräfte: Trainings 2014/2015: 61 Trainings Kosten 2014/2015: 21.680,90 € Die IV. Bereitschaftspolizeiabteilung nutzt im Rahmen des Grundlagentrainings (Bachelorstudiengang ) das Gelände der deutschen Verkehrswacht, Verkehrswacht e.V., nahe dem Baunataler Ortsteil Hertingshausen: Kosten: 2014/2015: 4.579, 60 € (40 Tage) Frage 4. Gibt es seitens der hessischen Polizei bzw. der hessischen Landesregierung Vorgaben, wie häufig Polizeivollzugsbeamte an Fahrtrainings teilnehmen sollen? Der Umfang an Trainings für Spezialeinheiten und Spezialkräfte ist im Konzept "Aus- und Fortbildung hessischer Spezialeinheiten/Spezialkräfte" aus dem Jahre 1996 geregelt und sieht für das Fahrtraining eine jährliche zielgruppenbezogene Fortbildung der Spezialeinheiten /Spezialkräfte vor. So werden für die Spezialeinheiten/Spezialkräfte durch die HPA pro Jahr in der Regel 38 Fahrtrainings mit jeweils 16 Teilnehmern durchgeführt. Mit der Neukonzeptionierung eines eintägigen Fahrtrainings für die Beamten und Beamtinnen des polizeilichen Streifen- und Ermittlungsdienstes im Jahr 2015 ist die Zielsetzung verbunden, der relevanten Zielgruppe für den Bereich des Fahrtrainingszentrums Hünstetten-Bechtheim (ca. 6.500 Personen) regelmäßig ein Training innerhalb von drei bis fünf Jahren zu ermöglichen. Frage 5. Gibt es die Möglichkeit, das Trainingszentrum auch für private Trainings bzw. privatwirtschaftliche Angebote zu nutzen? Falls ja: a) Wie viele Privatpersonen, kommerzielle und nicht-kommerzielle, private sowie öffentliche Unternehmen haben das Trainingszentrum in den Jahren 2010 bis 2015 genutzt? b) Wie hoch sind die Nutzungsgebühren? c) Wie stellen sich die Einnahmen aus der Nutzung Dritter in den Jahren 2010 bis 2015 dar? Die Fragen 5 a und b werden im Zusammenhang wie folgt beantwortet: Für das Fahrtrainingsgelände in Hünstetten-Bechtheim wurde seit dem Jahr 2015 festgelegt, dass für Trainingsveranstaltungen von gemeinnützigen Institutionen, wie Verkehrswachten und anderen gemeinnützigen Vereinen, die die Verkehrssicherheit zum Ziel haben, die Nutzung im Rahmen freier Ressourcen unentgeltlich erfolgen kann, da diese der Erhöhung der Verkehrssicherheit und als Präventionsmaßnahme dient und damit auch das polizeiliche strategische Ziel der Verkehrssicherheit unterstützt. Bis Ende 2014 wurde von den Verkehrswachten und sonstigen gemeinnützigen Vereinen ein Nutzungsentgelt von 100 €/Tag erhoben. Für Trainings des Justizvollzugs und des Zolls wurden und werden keine Gebühren erhoben. Eine Überlassung des Geländes gegen Entgelt an eine Firma kam in den Jahren 2010 bis 2014 nur einmal vor. Als Nutzungsentgelt wurden 4.500 € festgelegt, die sich aus dem zeitlichen und sachlichen Umfang der Nutzung und an Gebühren sonstiger privater Anbieter orientierten. Eine weitere Firma stellte für die Durchführung von Fahrtrainings Überproduktionen von Reifen zur Verfügung. Hierfür wurden und werden zwei Fahrtrainings im Jahr gewährt. Diese Verfahrensweise ist vertraglich geregelt und erfolgt über das Jahr 2015 hinaus. Seit dem Jahr 2015 erfolgt grundsätzlich keine Nutzung mehr durch private Firmen mit ausschließlich wirtschaftlichen Intentionen (z.B. Präsentationen eines neuen Fahrzeugtyps). Eine Nutzung durch private Firmen zur "Erhöhung der Verkehrssicherheit" kann nach Prüfung im Einzelfall weiterhin erfolgen. Eine solche Nutzung würde kostenlos gewährt werden. Zu Frage 5 c: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden die folgenden Einnahmen erzielt: 2010 .................... 5.200 € 2011 .................... 5.200 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2545 3 2012 ................... 8.500 € 2013 ................... 4.100 € 2014 ................... 2.000 € 2015 ................... 1.800 € (Forderungen aus dem Jahr 2014) Frage 6. Wie stellt sich die personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung des Trainingszentrums dar und wo ist das Trainingszentrum organisatorisch in der Behördenstruktur des Landes verortet? Das FTZ Hünstetten-Bechtheim ist innerhalb der HPA als Außenstelle Teil des Fachbereichs 7 "Einsatztraining, Fahrtraining und Sport". Die HPA ist eine von 11 Behörden der hessischen Polizei und dem Landespolizeipräsidium unmittelbar nachgeordnet. Der sachliche und finanzielle Bedarf wird von Jahr zu Jahr neu ermittelt und aus dem Gesamtetat der HPA bestritten. Die Aufwendungen für Miete und Unterhaltung/Reinigung des Fahrtrainingszentrums Hünstetten-Bechtheim beliefen sich im bisherigen Jahr 2015 auf 95.513,03 €. In den Gebäuden auf dem FTZ Hünstetten-Bechtheim befinden sich Büroräume, eine Teeküche, Lehrsäle und sanitäre Anlagen. Mit Stand 9. November 2015 stehen im FTZ Hünstetten-Bechtheim für die unterschiedlichen Trainings und Zielgruppen 43 nicht zugelassene verschiedenartige Übungsfahrzeuge sowie ein Rettungssimulator zur Verfügung. Für die Wartung der Fahrzeuge und der Ausstattung erfolgt vor Ort eine Unterstützung durch zwei Tarifbeschäftigte der Kraftfahrzeugsonderwerkstatt des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung. Für Trainings auf diesem Gelände stehen acht ausgebildete Fahrtrainer der HPA zur Verfügung. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Auslastung des Fahrtrainingszentrums in Hünstetten? Das FTZ Hünstetten-Bechtheim wird an ca. 180 Werktagen/Jahr (Montag bis Freitag), insbesondere durch die hessische Polizei (siehe Antwort zu Frage 2) und weitere Organisationseinheiten (siehe Antwort zu Frage 5 a) genutzt. Die Nutzung erfolgt zeitweise durch bis zu drei Organisationseinheiten gleichzeitig, wenn die Trainingsprogramme dies zulassen. Des Weiteren finden an ca. 45 Tagen an den Wochenenden (Samstag/Sonntag) Trainings der Kreisverkehrswachten Rheingau-Taunus-Kreis, Limburg-Weilburg und dem Hesse Motor Sports Club statt. Diese Belegung bedeutet eine Auslastung, die zum einen ad hoc auftretende zusätzliche Anforderungen in beschränktem Maße sowie auch Wartungsaufwände berücksichtigen lässt und witterungsbedingte Nutzungsausfälle einbezieht. Wiesbaden, 30. November 2015 Peter Beuth