Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kommunaler Schutzschirm und Kommunalfinanzen Drucksache 19/2567 Vorbemerkung der Fragesteller: Durch das durch den Hessischen Landtag verabschiedete Schutzschirmgesetz (SchuSG; Hessisches kommunales Schutzschirmgesetz vom 14. Mai 2012) und die dazugehörige Rechtsverordnung des Hessischen Ministers der Finanzen (SchuSV; Verordnung zur Durchführung des Schutzschirmgesetzes vom 21. Juni 2012) wurde ein Entschuldungsfonds für konsolidierungsbedürftige Städte, Gemeinden und Landkreise eingerichtet. Kernanliegen des Programmes, welches von einer Rahmenvereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden begleitet wurde, ist die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit. Als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit gilt der regelmäßige Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses in Ergebnishaushalt und -rechnung. Dazu sollen Landeshilfen in Kombination mit eigenen merklichen Konsolidierungsanstrengungen der betreffenden Kommunen beitragen. Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei und dem Minister des Innern und für Sport im Namen der Landesregierung wie folgt: Teil A - Kommunale Finanzsituation Frage 1. Wie haben sich die Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssalden sowie das ordentliche Ergebnis in den Ergebnishaushalten der Gemeinden und Gemeindeverbände - gegliedert nach Landkreisen - in Hessen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssalden der Gemeinden und Gemeindeverbände kann der Anlage 1 entnommen werden. Zu den ordentlichen Ergebnissen nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Doppik) liegen der Landesregierung aufgrund der mancherorts bestehenden Rückstände bei der Erstellung und Prüfung der Jahresergebnisse der Gemeinden und Gemeindeverbände noch nicht für jede Kommune und alle Jahre des Betrachtungszeitraums belastbare Informationen vor, weshalb zur Beantwortung der Frage 1 ausschließlich auf die vom Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) für alle hessischen Kommunen zusammengestellten und qualitätsgesicherten statistischen Daten (kamerale Daten) zurückgegriffen werden soll. Frage 2. Wie hat sich die Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände - gegliedert nach Landkreisen - in Hessen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Frage 3. Wie haben sich die Kassenkredite der Gemeinden und Gemeindeverbände - gegliedert nach Landkreisen - in Hessen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Entwicklung der Verschuldung und der Kassenkredite der Gemeinden und Gemeindeverbände kann der Anlage 2 entnommen werden. Frage 4. Welche hessischen Kommunen konnten seit 2008 auf die Aufnahme von Kassenkrediten verzichten ? Die hessischen Kommunen, die seit 2008 auf die Aufnahme von Kassenkrediten verzichten konnten, sind in der Anlage 3 aufgeführt. Frage 5. Wie haben sich die Zinsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände - gegliedert nach Landkreisen - in Hessen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Die Entwicklung der Zinsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände kann der Anlage 4 entnommen werden. Eingegangen am 25. Januar 2016 · Ausgegeben am 26. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3063 25. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 Frage 6. Wie haben sich die Realsteuerhebesätze der Gemeinden - gegliedert nach Landkreisen - in Hessen seit dem Jahr 2008 entwickelt? Die Entwicklung der gewogenen Realsteuerhebesätze der Gemeinden kann der Anlage 5 entnommen werden. Frage 7. Wie stellt sich die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben und der Realsteuerhebesätze im Vergleich zu den anderen Bundesländern in Deutschland seit 2008 dar? Die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zu den anderen Bundesländern wird in der Anlage 6 dargestellt. Die gewogenen Durchschnittshebesätze der Gemeinden in den Bundesländern können der Anlage 7 entnommen werden. Frage 8. Wie haben sich die Schlüsselzuweisungen und die weiteren Zuweisungen des Landes seit dem Jahr 2008 entwickelt? Die Schlüsselzuweisungen und die weiteren Zuweisungen des Landes sind in der Anlage 8 aufgeführt . Frage 9. Von welcher Entwicklung geht die Landesregierung auf Basis der kommunalen Haushaltssicherungskonzepte in Hinblick auf den Ausgleich weiterer kommunaler Haushalte in den kommenden drei Jahren aus? Wie bewertet die Landesregierung hierbei den Einfluss der mit der Reform des Kommunalen Finanzausgleiches verbundenen Neuerungen? Die Landesregierung geht auf Basis einer aktuellen Erhebung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) über die Haushaltssituation der 426 kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte sowie der 21 Landkreise - inklusive der sog. Schutzschirmkommunen (86 Städte und Gemeinden sowie 14 Landkreise) - von nachfolgender Entwicklung aus: Noch im Jahr 2010 konnten als Folge des mit der Finanzkrise 2008 verbundenen geringeren Steueraufkommens lediglich 10 % der hessischen Kommunen im Haushaltsplan einen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Trotz der seit 2010 anhaltenden guten Konjunktur mit im Durchschnitt stets steigenden Einnahmen gelang es der Mehrzahl der hessischen Kommunen in den Folgejahren noch nicht, das gesetzliche Gebot des jährlichen Haushaltsausgleiches zu erreichen. Nach § 92 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) soll der Haushalt in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein. Mit dem Erlass vom 3. März 2014 (Ergänzende Hinweise zur Anwendung der Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte vom 6. Mai 2010) hat das HMdIS den defizitären Städten und Gemeinden aufgegeben, verbindliche Haushaltsicherungskonzepte aufzustellen, welche die in § 24 Abs. 4 Satz 2 und 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) definierten Mindestinhalte beachten . Zugleich wurde auf die Ausschöpfung gesetzlicher und zumutbarer Ertragspotenziale (kostendeckende Gebührenerhebung, Straßenausbaubeiträge und Realsteuerhebesätze) hingewiesen. Mit dem Finanzplanungserlass vom 29.10.2014 (StAnz. vom 17.11.2014, S. 982) wurde den Städten und Gemeinden aufgegeben, den Haushalt grundsätzlich spätestens zum Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Dabei soll ein jährlicher Defizitabbau von 40 € bis 75 € pro Jahr und Einwohner eingehalten werden. In Einzelfällen kann auch ein späterer Haushaltsausgleich aufsichtlich gestattet werden. Nach dieser Vorgabe konnte nahezu die Hälfte der Städte und Gemeinden den gesetzlich geforderten Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses bereits im Haushaltsplan 2015 darstellen. Von den 21 Landkreisen gelang dies 6. Nach den Haushaltssicherungskonzepten der noch defizitären Städte und Gemeinden wird sich in den folgenden Jahren dieser positive Trend der Haushaltskonsolidierung fortsetzen. So rechnen 86 % der hessischen Städte und Gemeinden derzeit damit, das Haushaltsjahr 2017 ausgleichen zu können. Nach jetzigem Prognosestand kann damit gerechnet werden, dass auch die am Schutzschirm teilnehmenden Kommunen bis zum Jahr 2020 den gesetzlich gebotenen jährlichen Haushaltsausgleich wieder erreichen können. In der Mehrzahl der Fälle sollte dies sogar deutlich früher gelingen. Teil B - Der Weg zum Schutzschirm Frage 10. Mit welchem Ziel wurde seinerzeit mit der Einrichtung eines Kommunalen Schutzschirms begonnen ? In seiner Regierungserklärung im Hessischen Landtag vom 7. September 2010 bot Ministerpräsident Volker Bouffier den hessischen Kommunen an, durch die Einrichtung eines kommunalen Schutzschirms die Bekämpfung der Verschuldung der als besonders konsolidierungsbedürftig einzustufenden Kommunen gemeinsam anzugehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 3 Hintergrund war, dass sich die Haushalts- und Verschuldungslage der hessischen Kommunen unmittelbar nach der Finanz- und Wirtschaftskrise als äußerst heterogen darstellte. Es gab Kommunen mit einer (sehr) guten und Kommunen mit einer (sehr) schwierigen Finanzsituation. In einer Reihe von Kommunen hatten die Kassenkredite und Kreditmarktschulden - nicht zuletzt infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise - eine Höhe erreicht, die mit hohen Zins- und Tilgungslasten den finanziellen Spielraum wegzunehmen drohten. Hier drohten die Schulden der Vergangenheit zum Motor ihrer eigenen Entwicklung zu werden. Die strukturellen Unterschiede innerhalb der kommunalen Familie erforderten nach Auffassung der Landesregierung neue Maßnahmen. Daher sollte die Altschuldenproblematik gemeinsam mit den Kommunen angegangen werden. Eigenverantwortliche finanzielle Gestaltungsspielräume sind nach Auffassung der Landesregierung die Grundvoraussetzung für den langfristigen Erhalt kommunaler Selbstverwaltung. Daher sollte den als konsolidierungsbedürftig eingestuften Kommunen durch das Schutzschirmprogramm wirksam geholfen werden, damit eine kraftvolle kommunale Selbstverwaltung auch in Zukunft allerorts möglich bleibt. Frage 11. Welches Entschuldungsvolumen war anfangs für den Kommunalen Schutzschirm sowie die Zinsdiensthilfen geplant? Frage 12. Welche Entscheidungsträger wurden in den Prozess der Erarbeitung des Schutzschirms auf welche Weise mit einbezogen? Frage 13. Welche Personen oder Institutionen waren beratend an dem Prozess der Erarbeitung auf welche Weise mit einbezogen? Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In seiner Regierungserklärung vom 7. September 2010 führte Ministerpräsident Volker Bouffier aus: "Als Land wollen wir einen eigenen Beitrag zur Bewältigung dieses Problems leisten. Wir bieten an, kommunale Verbindlichkeiten nach dem Bedürftigkeitsprinzip in einem Fonds zu bündeln und zur langfristigen Tilgung einen Betrag von bis zu 3 Mrd. € aus Landesmitteln zu leisten . Mit dieser partiellen Schuldenübernahme wollen wir Not leidenden Städten, Gemeinden und Landkreisen spürbar helfen. Gleichzeitig werden wir Regeln dafür finden, wie wir die Zinslasten des Fonds gemeinsam tragen können." Mit der vorgenannten Arbeitshypothese eines Entschuldungsvolumens von bis zu 3 Mrd. € aus Landesmitteln und der offenen Frage der Zinslasten nahm die Arbeitsgruppe (AG) Kommunaler Schutzschirm bestehend aus den für Kommunalfinanzen zuständigen obersten Landesbehörden und den Kommunalen Spitzenverbänden sowie zeitweise weiterer Institutionen und Experten am 27. Oktober 2010 ihre Arbeit auf. Die Projektleitung wurde vom Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) in enger Abstimmung mit dem HMdIS wahrgenommen. Als weiteres notwendiges Mitglied der Arbeitsgruppe wurde die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) identifiziert, welche im Auftrag des Landes die kommunalen Altschulden bei den Gläubigerinstituten der Kommunen ablösen sollte. Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Universität Hamburg. Darüber hinaus wurden Vertreter anderer Bundesländer zu den Arbeitsgruppensitzungen eingeladen, die über die Entschuldungsprogramme ihrer Länder referierten . Frage 14. Welche anderen Bundesländer haben kommunale Entschuldungsprogramme aufgelegt und wurden die Erfahrungen der anderen Bundesländer in die Beratungen mit einbezogen? Wenn ja, zu welchen Einschätzungen ist man hinsichtlich dieser Programme gekommen? Insgesamt neun von 13 Bundesländern haben ab dem Jahr 2009 besondere Programme zur Entschuldung ihrer Kommunen aufgelegt. Mit dem hessischen Schutzschirm sind die Entschuldungsprogramme der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vergleichbar. Gemeinsam ist diesen Programmen, dass sie außerhalb der etablierten Finanzausgleichssysteme einen eigenen Verteilungsmechanismus begründen, von dem eine spezifische Gruppe von Kommunen mit besonders schwerwiegenden Haushaltsproblemen für einen bestimmten Zeitraum profitieren sollen. Im Gegenzug werden die Empfängerkommunen einem besonderen Aufsichts - und Kontrollrahmen unterworfen und mit Konsolidierungspflichten belegt. Die Programme unterscheiden sich untereinander insbesondere in der Anzahl der teilnahmeberechtigten Kommunen teilweise erheblich. In Schleswig-Holstein waren insgesamt nur 15 Kommunen, in Rheinland-Pfalz hingegen 832 Kommunen antrags- und damit zuweisungsberechtigt . 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 In der mit den Kommunalen Spitzenverbänden gebildeten Arbeitsgruppe wurden die verschiedenen im Oktober 2010 bestehenden Entschuldungsmodelle anderer Länder in mehreren Sitzungen vorgestellt und die Vor- und Nachteile dieser Modelle gemeinsam erörtert. Der sog. Stärkungspakt des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) ist in vielen Punkten mit dem hessischen Schutzschirm vergleichbar. Wie im hessischen Schutzschirm wird die Gewährung von Entschuldungshilfen von konkreten Haushaltssicherungskonzepten und dem zeitnahen Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs abhängig gemacht. Die Einhaltung der Konsolidierungsverträge wird von den Aufsichtsbehörden insbesondere im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens überwacht. Haushalte werden von den Aufsichtsbehörden zurückgewiesen und damit nicht genehmigt, wenn die Konsolidierungsziele nicht eingehalten werden. In NRW wurden in zwei Fällen (Altena und Nideggen) von der oberen Aufsichtsbehörde Beauftragte ("Staatskommissar") bestellt, die anstelle der kommunalen Organe notwendige Entscheidungen zur Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen getroffen haben. Andererseits weist der Stärkungspakt einige Besonderheiten auf, welche die Arbeitsgruppe in die von ihr erarbeitete Rahmenvereinbarung vom 20. Januar 2012 nicht übernommen hat. Die gemeinsamen Überlegungen von Land und kommunaler Familie mündeten in einer einvernehmlichen Festlegung der wesentlichen Eckpfeiler des Programms. Darauf bauen das Schutzschirmgesetz (SchuSG) und die dazugehörige Rechtsverordnung (SchuSV) auf. Ein wesentlicher Punkt war die Gewährung von Zinsdiensthilfen zur Erleichterung der Refinanzierung der kommunalen Altschulden. Durch eine sofortige partielle Entschuldung sowie durch Zinsdiensthilfen und die damit sinkenden Zinsaufwendungen sollte den teilnahmeberechtigten Kommunen spürbar geholfen werden, ihren Haushalt im ordentlichen Ergebnis wieder ausgleichen zu können. Das Land Hessen war bereit, die konsolidierungsbedürftigen Kommunen mit einer Hilfe zur Schuldentilgung von bis zu 2,8 Mrd. € und einer Zinsverbilligung von rund 400 Mio. € zu unterstützen. Darüber hinaus wurden weitere Zinsdiensthilfen aus dem Landesausgleichsstock in ähnlicher Größenordnung in Aussicht gestellt. Der Stärkungspakt und die Programme der anderen Länder unterscheiden sich zum Teil deutlich von der in der Arbeitsgruppe entwickelten Finanzierung. Während in Hessen (mit Ausnahme der aus dem Landesausgleichsstock stammenden zusätzlichen Zinsdiensthilfen) originäre Landesmittel für die Entschuldungshilfe aufgebracht werden, stammen in den übrigen Bundesländern die Finanzhilfen zum großen Teil aus dem jeweiligen kommunalen Finanzausgleich. Und noch in einem weiteren Punkt gibt es einen bemerkenswerten Unterschied zum Entschuldungsprogramm in NRW. Dort war die Teilnahme für 34 ausgewählte konsolidierungsbedürfte Kommunen nicht wie im hessischen Modell freiwillig, sondern verpflichtend. Erst in einem zweiten Programmteil des Stärkungspaktes konnte eine gewisse Anzahl von weiteren Kommunen freiwillig teilnehmen. Außerdem sind die Landkreise in NRW im Gegensatz zum Schutzschirm nicht zuweisungsberechtigt , da sie sich (wie in Hessen) über Umlagen zu finanzieren haben und danach eine besondere Verschuldung grundsätzlich nicht eintreten kann. Da in Hessen die von den Landkreisen erhobenen Umlagen in der Vergangenheit vielfach nicht ausreichten, um den Haushalt jahresbezogen auszugleichen, und die Landkreise daher teilweise besonders hohe Kreditverbindlichkeiten aufwiesen, hat man in der Arbeitsgruppe gemeinsam entschieden, auch den Landkreisen Entschuldungshilfen und Zinsdiensthilfen zu gewähren. Letztlich profitieren davon auch die kreisangehörigen Gemeinden. Rückblickend hat die Konzeption des Schutzschirms in Hessen von den Erfahrungen der anderen Bundesländer mit Entschuldungsprogrammen profitiert, indem erfolgversprechende Ansätze übernommen und identifizierte Kritik- oder Problempunkte im Dialog mit der kommunalen Familie einer besseren Lösung zugeführt werden konnten. Wie auch im hessischen Schutzschirm gelingt es Kommunen u.a. in Rheinland-Pfalz und Nordrhein -Westfalen, die sich zu einer verbindlichen Konsolidierung im Gegenzug zur Gewährung von Hilfen durch das Land verpflichtet haben, zusätzliche bemerkenswerte Konsolidierungserfolge zu generieren. Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Kommunalen Finanzreport 2015 eine Untersuchung veröffentlicht , wonach die Konsolidierung von 46 Kommunen über 50.000 Einwohner in fünf verschiedenen Bundesländern im Jahr 2013 untersucht wird. Die Konsolidierung pro Einwohner differiert demnach zwischen 36 € pro Einwohner in Schleswig-Holstein und 143 € pro Einwohner in Bayern. Die Städte in Hessen über 50.000 Einwohner konnten im Jahr 2013 70 € pro Einwohner konsolidieren. Der Durchschnitt lag bei diesen 46 Kommunen bei 103 € pro Einwohner . Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Programme unterschiedliche Hilfen in Form von Tilgungen und Zinsdiensthilfen (Hessen) oder unmittelbar ergebniswirksame Leistungen an die Empfängerkommunen gewährten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 5 Frage 15. Nach welchem Verfahren wurden die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgewählt, denen ein Angebot für die Teilnahme am Kommunalen Schutzschirm vorgelegt wurde? In mehreren Sitzungen der AG Schutzschirm wurden zahlreiche Alternativen zur Ermittlung der Bedürftigkeit und Auswahl der antragsberechtigten Kommunen diskutiert und gegeneinander abgewogen. Zwecks Objektivierbarkeit erfolgte am Ende des Diskussionsprozesses eine Verständigung darauf, dass die Identifikation konsolidierungsbedürftiger Kommunen über ein aus der amtlichen Statistik ableitbares Kennzahlenset erfolgen soll. Aus Validitäts- und Kostengründen sollten keine Direktdatenabfragen bei den Kommunen erfolgen. Bei der Auswahl geeigneter Kennzahlen ist die Arbeitsgruppe im Wesentlichen den seitens der wissenschaftlichen Begleitung vorgeschlagenen Identifikationskennziffern gefolgt. Als geeignete Indikatoren wurden die Kassenkredite und das ordentliche Ergebnis in einem Mehrjahresschnitt identifiziert. Da die Finanzstatistik mit kameralen Daten arbeitet, musste die Größe des ordentlichen Ergebnisses mittels Überleitungsrechnungen näherungsweise ermittelt werden. Hierzu hat das HSL eine Berechnung vorgenommen. Auf dieser Grundlage wurden in der Arbeitsgruppe folgende drei Kriterien als Indikatoren für eine besonders schlechte Haushalts- und Verschuldungslage einer Stadt oder Gemeinde festgelegt : - Entweder die Kommune hatte im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010 Kassenkreditschulden von mehr als 1.000 € je Einwohner (jeweils gemessen zu den Stichtagen 31.12.2009 und 31.12.2010). - Oder sie hatte im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2009 ein negatives ordentliches Ergebnis und Kassenkredite von mehr als 470 € je Einwohner (wiederum im Durchschnitt der Stichtage 31.12.2009 und 31.12.2010). - Als dritte Kategorie sind Städte und Gemeinden als konsolidierungsbedürftig bezeichnet worden, die zwar keine Kassenkredite, aber ein negatives ordentliches Ergebnis von mehr als 200 € pro Kopf im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2009 hatten. Für Landkreise wurden geringfügig abweichende Kriterien festgelegt. Die ersten beiden Identifikationskriterien wurden analog zu denen der Städte und Gemeinden festgelegt. Beim dritten Kriterium wurden die Landkreise bereits dann als antragsberechtigt qualifiziert, wenn ihr ordentliches Ergebnis im Durchschnitt der Jahren 2005 bis 2009 negativ war und gleichzeitig Kassenkredite von mehr als 300 € je Einwohner im Durchschnitt der Jahre 2009 und 2010 vorlagen. Dafür fiel der Entschuldungssatz bei den Landkreisen niedriger aus - 34% statt wie bei den Städten und Gemeinden 46% der an das HSL gemeldeten Kreditmarktschulden und Kassenkredite der Kernhaushalte, die zum 31.12.2009 bestanden. Von der Teilnahme am Schutzschirm ausgeschlossen wurden diejenigen Kommunen, die in den Jahren 2005 bis 2009 mehr als dreimal abundant waren (d.h. die Mindestschlüsselzuweisung im Kommunalen Finanzausgleich erhielten). Anhand dieser Kriterien wurden 106 Kommunen als antragsberechtigt ermittelt. Eine Auflistung der 14 Landkreise, 3 kreisfreien Städte und 89 kreisangehörigen Städten und Gemeinden mit ihren individuellen Entschuldungsbeträgen ist als Anlage dem SchuSG beigefügt worden. Frage 16. In welchen Regionen war eine besondere Konzentration konsolidierungsbedürftiger Kommunen vorzufinden? Eine hohe "Schutzschirmdichte" ist sowohl im äußersten Nordosten des Landes zu verzeichnen als auch im äußersten Westen. So nehmen neben dem Werra-Meißner-Kreis elf seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinde an dem Programm teil. Der Rheingau-Taunus-Kreis ist zusammen mit acht kreisangehörigen Städten und Gemeinden dem Schutzschirm beigetreten. Andererseits sind weder der Landkreis Darmstadt-Dieburg noch seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden als besonders konsolidierungsbedürftig und damit antragsberechtigt identifiziert worden . Ebenso verhält es sich im Landkreis Fulda. Frage 17. Nach welchem Verfahren wurden die Konsolidierungsverträge mit den teilnehmenden Kommunen erarbeitet? Die als konsolidierungsbedürftig identifizierten 106 Kommunen konnten selbst entscheiden, ob sie an dem Programm teilnehmen wollten. Zudem wurden seitens des Landes bewusst keine Vorgaben für die Haushaltskonsolidierung bzw. zu einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen gemacht , um der jeweils individuellen Situation in den Kommunen Rechnung tragen zu können. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, welche Maßnahmen in welcher Ausprägung geeignet erschienen, um einen Haushaltsausgleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen. Kommunalpolitische Prioritätensetzungen und individuelle Profilbildungen der Kommunen sollten auch vor dem Hintergrund einer Antragstellung und Programmteilnahme möglich bleiben. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 Um das Antragsverfahren zu vereinfachen und einheitlich zu gestalten, wurde seitens des Finanzministeriums eine elektronische Datenbank erstellt, unter deren Verwendung die Anträge zu erstellen und einzureichen waren. Die Kernelemente dieser Antragsdatenbank waren: - Die Ermittlung eines individuellen Konsolidierungspfades (erforderliche Jahre bis zum Haushaltsausgleich); ausgehend vom durchschnittlichen Defizit im ordentlichen Ergebnis der Jahre 2010 und 2011 wurde ein jährlicher Abbau des Fehlbedarfes/Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis von mindestens 100 € je Einwohner bei Städten und Gemeinden empfohlen. Der Defizitabbau ist so lange fortzuführen, bis das ordentliche Ergebnis ausgeglichen ist. - Die Darstellung eines Konsolidierungsprogramms (geplante ordentliche Ergebnisse in den 16 Produktbereichen und in der Addition für den Gesamtergebnishaushalt in den Jahren bis zum Haushaltsausgleich). - Die Benennung konkreter Konsolidierungsmaßnahmen und deren Volumen. Die Teilnahmeanträge waren bis spätestens zum 29. Juni 2012 beim HMdF und der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen. Auf diese Weise wurde gewährleistet, dass seitens des Landes mehrere Organisationseinheiten gleichzeitig mit den Antragsunterlagen arbeiten konnten. Insgesamt stellten 102 der 106 antragberechtigten Kommunen einen entsprechenden Antrag. Lediglich vier kleinere Städte und Gemeinden hatten sich dazu entschieden, keinen Antrag einzureichen . Die seitens der Antragsteller eingereichten Unterlagen dienten im weiteren Verfahren als Basis für faktenbasierte Gespräche zwischen dem Land und der Kommune. Nur ein schlüssiges Konzept konnte letztlich zu einer Gewährung der Hilfen führen. Vor dem Hintergrund, dass es im Zuge der vertraglichen Festlegung des Konsolidierungsprogramms durchaus Erörterungsbedarf geben konnte und sowohl in der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung oder dem Kreistag als auch in der Bevölkerung die größtmögliche Zustimmung zu dem Konsolidierungsprogramm erreicht werden sollte, konnten auch nach Antragseinreichung einzelne Konsolidierungsmaßnahmen nachträglich verändert, zurückgezogen oder nachgeschoben werden. Frage 18. Durch wen und nach welchen Kriterien wurde die Tragfähigkeit der kommunalen Konsolidierungskonzepte bewertet? Die Anträge waren beim HMdF zu stellen und der Aufsichtsbehörde der Kommune in Abschrift und in elektronischer Form zur Kenntnis zu geben. Es war die Aufgabe der Aufsichtsbehörden, Stellungnahmen zu den eingereichten Anträgen abzugeben. Dabei kam es vor allem darauf an, das Konsolidierungsprogramm vor dem Hintergrund der individuellen Situation der Kommune auf Plausibilität hin zu prüfen. Diese Stellungnahmen dienten dem HMdF und dem HMdIS als Basis für das weitere Prüfverfahren sowie für die Entscheidung über die Anträge. Seitens des Landes gab es klare Antragsbewertungskriterien. Im Wesentlichen musste ein genehmigungsfähiger Antrag vier Kriterien erfüllen: - Einhaltung des rechtlichen Rahmens bestehend aus SchuSG und SchuSV: Der Antrag und das darin enthaltene Konsolidierungskonzept mussten die Wiedererreichung des Haushaltsausgleiches zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorsehen. Die inhaltliche Bewertung , ob die seitens der Kommunen genannten Konsolidierungsmaßnahmen geeignet waren, den Haushaltsausgleich innerhalb dieser Frist zu erreichen, oblag schwerpunktmäßig den Aufsichtsbehörden. - Vergleich mit Nicht-Schutzschirmkommunen: Mit durch das HMdF erstellten Benchmarkvergleichen sollte sichergestellt werden, dass die Konsolidierungsanstrengungen von Schutzschirmkommunen nicht hinter den Anstrengungen von Nicht-Schutzschirmkommunen desselben Kommunaltyps (insbesondere Betrachtung der Größenklasse) zurückblieben. - Vergleich mit Schutzschirmkommunen desselben Typs: Unter den Antragstellern war ebenfalls eine Gleichbehandlung in Bezug auf das Konsolidierungskonzept einzufordern. Hierzu wertete das HMdF die Antragsdatenbank aus und bewertete zusammen mit den Aufsichtsbehörden und dem HMdIS die Konsolidierungsanstrengungen . - Berücksichtigung der individuellen Situation: Abschließend wurde die individuelle Situation der Kommune im Rahmen der Antragsprüfung betrachtet. Hierbei spielten insbesondere Kennzahlen zu den Themenfeldern Wirtschaft und Arbeit, soziale Lage und Demografie eine prominente Rolle. Gleichwohl zeigte sich, dass allein über Kennzahlen nicht in allen Fällen eine hinlänglich präzise Situationseinschätzung möglich war. Daher war die individuelle Betrachtung ein Schwerpunkt in den Gesprä- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 7 chen zwischen dem Land und der antragstellenden Kommune. Ziel war es, in jedem Einzelfall ein passgenaues Konsolidierungskonzept zu vereinbaren. Es sollte zwar ehrgeizig sein, aber die Kommune nicht überfordern. Frage 19. Welche Hilfestellungen hat das Land neben den monetären Hilfen den Schutzschirmkommunen angeboten und wie wurden diese in Anspruch genommen? In welchem Rahmen sollen diese Hilfestellungen zukünftig fortgeführt werden? Nicht nur um die Anträge mit den Bewertungskriterien in Einklang zu bringen, wurden auf Ministeriumsebene Gespräche mit fast allen Schutzschirmkommunen geführt. Lediglich bei Kommunen , deren Erstantrag bereits eine hinreichend gute Qualität aufwies, konnte auf ein solches Gespräch verzichtet werden. Die Gespräche hatten den Charakter von Workshops und dienten einerseits der individuellen Betrachtung der entsprechenden Kommune. Seitens des Landes nahmen Vertreter des Finanz- und Innenministeriums sowie der betreffenden Regierungspräsidien an den Gesprächen teil. Letztere übernahmen nach § 4 Abs. 3 SchuSG bei Teilnahme der betreffenden Kommune am Kommunalen Schutzschirm die Finanzaufsicht auch bei kleineren kreisangehörigen Schutzschirmkommunen (temporär). Darüber hinaus agierten die Vertreter des Landes in den Workshops als Impulsgeber für Konsolidierungsmaßnahmen. Es wurde versucht, Konsolidierungsmöglichkeiten insbesondere auf der Aufwandseite aufzuzeigen. Gleichwohl wurde aber auch die Ertragsseite nicht ausgeblendet. Die beteiligten Landesbehörden standen den Kommunen nicht nur in den Gesprächen, sondern auch darüber hinaus auf Wunsch stets begleitend zur Seite. Alleine von dem Angebot des HMdF hat rein rechnerisch mittlerweile jede Schutzschirmkommune zwei- bis dreimal Gebrauch gemacht. Hinzu kommen die noch häufigeren Schutzschirmgespräche aus Ebene der Regierungspräsidien. Die positiven Erfahrungen aus den individuellen Beratungs- und Abstimmungsgesprächen mit den Schutzschirmkommunen sowie Nachfragen interessierter Nicht-Schutzschirmkommunen waren Anlass für die Landesregierung, eine entsprechende Beratungsstelle als Stabsstelle im HMdIS einzurichten. Nach einigen "Piloten" stehen die Beratungsleistungen seit Anfang Juni 2015 allen Nicht-Schutzschirmkommunen zur Verfügung. Frage 20. Wie viele Kommunen nahmen letztendlich am Kommunalen Schutzschirm teil und wie hoch waren die dadurch abzulösenden Kredite und Kassenkredite bzw. die Zinsdiensthilfen? Genau 100 der 102 Antragsteller (von 106 Antragsberechtigten) nahmen das Angebot des Landes zur Teilnahme an dem Entschuldungsprogramm an. Die Programm-Mittel in Höhe von insgesamt 3,2 Mrd. € werden dadurch nahezu vollständig ausgeschöpft. Die Ablösung kommunaler Altschulden wird sich voraussichtlich auf rund 2,773 Mrd. € belaufen. Die Zinsdiensthilfen werden voraussichtlich ebenfalls nur geringfügig hinter den vorgesehenen 400 Mio. € zurückbleiben . Endgültige Zahlen stehen erst fest, wenn die Ablösungen Ende 2016 komplett abgeschlossen sein werden. Frage 21. Wie hoch war das von den Kommunen innerhalb eines Jahres abgerufene Entschuldungskontingent ? Wie ist der weitere zeitliche Ablauf der Ablösung der kommunalen Verbindlichkeiten? Konnte den Ablösungswünschen der Kommunen in zeitlicher Hinsicht durch die WIBank entsprochen werden? Bereits innerhalb eines Jahres (in der Zeit vom 15.02.2013 bis 14.01.2014) konnten mehr als 2 Mrd. € kommunaler Altschulden über das Programm abgelöst werden. Die im Jahr 2013 beginnenden Ablösungstranchen (Tranchen vom 15.02. bis 15.12.2013) hatten ein Volumen von 1.989.307.563,96 €, die des Jahres 2014 von 393.382.024,06 € und die des Jahres 2015 von 266.205.166,91 €. Im Jahr 2016 werden voraussichtlich weitere 123.792.403,86 € an Krediten und Kassenkrediten bei den Gläubigerinstituten der Kommunen abgelöst. Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, in dem einem Ablösungswunsch einer Kommune durch die WIBank nicht entsprochen werden konnte. Frage 22. Zu welchen Konditionen können die Kommunen ihre Verbindlichkeiten ablösen lassen, wie werden diese seitens der WIBank zu welchen Konditionen refinanziert und welche zukünftigen Belastungen ergeben sich dadurch für den Landeshaushalt? Das Land gewährt im Zuge der Refinanzierung der kommunalen Altschulden durch die WIBank eine Zinsverbilligung in Höhe von bis zu einem Prozentpunkt. Außerdem erhalten die Kommunen - soweit nach der Höhe des Refinanzierungszinssatzes erforderlich - eine weitere Zinsverbilligung aus Mitteln des Landesausgleichsstocks in Höhe von bis zu einem weiteren Prozentpunkt vom 1. bis 15. Jahr und in Höhe von bis zu 0,5 Prozentpunkten ab dem 16. Jahr. Die WIBank refinanziert die Ablösung der kommunalen Altschulden am Finanz- und Kapitalmarkt. Der Zeitraum der Refinanzierung beträgt bis zu 30 Jahre. Dadurch entstehen für den Landeshaushalt im Vergleich zum Gesamtvolumen des Programms von 3,2 Mrd. € überschaubare jährliche Belastungen von höchstens 118 Mio. € (zuzüglich Zinsdiensthilfen aus dem Landesausgleichsstock ). Dieser Wert markiert die höchste Haushaltsbelastung aus Entschuldungs- und 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 Zinsdiensthilfen für das Land und betrifft das Haushaltsjahr 2017. Gleichwohl bedeutet auch diese geringere, jährlich zu schulternde Belastung eine Kraftanstrengung für das Land. Frage 23. In welchen Zeiträumen müssen die teilnehmenden Kommunen den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis erreichen? Der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt erreicht werden, spätestens jedoch im Jahr 2020. Der nächstmögliche Zeitpunkt gilt als erreicht, wenn sich das ordentliches Ergebnis gemessen am durchschnittlichen ordentlichen Ergebnis der Jahre 2010 und 2011 jährlich um einen individuell festzulegenden Betrag je Einwohnerin und Einwohner beginnend ab dem Haushaltsjahr 2013 verbessert, bis mindestens der jahresbezogene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erreicht ist. Der Betrag soll regelmäßig 100 € je Einwohnerin und Einwohner und Jahr nicht unterschreiten. Dieser Mindestkonsolidierungsbetrag wurde unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheit mit jeder Kommune im Konsolidierungsvertrag vereinbart. Frage 24. Inwieweit sind Änderungen am Vertragswerk und den dazugehörigen Vereinbarungen im Verlauf der Konsolidierung möglich? Die Kommune ist nach dem Konsolidierungsvertrag berechtigt, eine vereinbarte Maßnahme im laufenden Konsolidierungszeitraum durch eine oder mehrere andere Maßnahmen zu ersetzen, sofern das für die vereinbarte Maßnahme prognostizierte Konsolidierungspotenzial mindestens in derselben Höhe erreicht wird. Dabei sind Prognosen vorsichtig zu treffen. Alle vorhersehbaren Risiken sind zu berücksichtigen. Erträge sind nur in der Höhe anzusetzen, wie sie mit hoher Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. Aufwendungen sind mindestens in der Höhe anzusetzen , wie sie mit hoher Wahrscheinlichkeit anfallen werden. Der Austausch von Maßnahmen bedarf der vorherigen Zustimmung des HMdF im Einvernehmen mit dem HMdIS Frage 25. Wann werden Anpassungen bei den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen oder ergänzende Maßnahmen erforderlich? Anpassungen bei den vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen werden dann notwendig, wenn einzelne Konsolidierungsmaßnahmen keinen Erfolg haben oder die Haushaltsentwicklung einer Schutzschirmkommune neue Maßnahmen erfordert. Teil C - Berichterstattung und Begleitung Frage 26. Wie stellt die Landesregierung die Einhaltung der Konsolidierungsverträge sicher? Die Kommunen haben sich im Konsolidierungsvertrag verpflichtet, halbjährlich über die Fortschritte bei der Durchführung der vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten. Um von allen Kommunen einheitliche und verwertbare Berichte zu erhalten, nutzen die Kommunen eine vom HMdF erstellte Berichtsdatenbank. Unabhängig von der Berichtspflicht sind die Schutzschirmkommunen vertraglich verpflichtet, unaufgefordert und unverzüglich Vorgänge und Umstände mitzuteilen, die den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs gefährden könnten. Frage 27. Welche Konsequenzen löst ein drohendes, zeitweises oder dauerhaftes Nichteinhalten des im Konsolidierungsvertrag festgelegten Abbaupfades aus und welche Handlungsmöglichkeiten haben in diesen Fällen die teilnehmenden Kommunen bzw. das Land selbst? Bei einer drohenden Nichteinhaltung des Konsolidierungsvertrages wird auf Wunsch der Schutzschirmkommune oder bei Notwendigkeit aus Landessicht zeitnah ein Gespräch auf Regierungspräsidiumsebene oder auf Ministeriumsebene geführt. Im Rahmen einer gemeinsamen, tiefgehenden Konsolidierungspotenzialanalyse soll die Kommune in die Lage versetzt werden, schnellstmöglich weitere, tragfähige Konsolidierungsmaßnahmen zu ermitteln und zu beschließen , die eine Einhaltung des Konsolidierungsvertrages sicherstellen. Der Workshop mit den Landesbehörden soll hierzu wichtige Impulse liefern. Welche Maßnahmen getroffen werden, entscheidet letztlich die Kommunalpolitik vor Ort. Bei einer zeitweisen Nichteinhaltung des Konsolidierungspfades besteht zunächst für die Landesbehörden die Möglichkeit, eine etwaige Übererfüllung des Konsolidierungsvertrages in Vorjahren auf den Mindestkonsolidierungsbeitrag der Folgejahre anzurechnen. Von einer schwerwiegenden Vertragsverletzung ist auch dann nicht auszugehen, sofern die Kommune nachweisen kann, dass die Höhe der Überschreitung des Defizits in den Folgejahren mit höchster Wahrscheinlichkeit kompensiert werden kann, ohne dabei den festgelegten Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs zu gefährden. Die dauerhafte Nichteinhaltung des Konsolidierungsvertrages, welche die Kommune zu verantworten hat, löst hingegen ein gestuftes Verfahren mit verschiedenen Sanktionsmöglichkeiten aus - bis hin zur endgültigen Einstellung der Zinsdiensthilfe und zur Rückabwicklung der Entschuldungshilfen . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 9 Frage 28. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit diesen Instrumentarien? Bislang musste von diesen zum Teil drastischen Eskalationsstufen noch kein Gebrauch gemacht werden. Die Gespräche mit den Schutzschirmkommunen und die herkömmlichen finanzaufsichtsrechtlichen Instrumente nach der HGO reichten aus, um vom Konsolidierungspfad abweichende Kommunen zur Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Ziele anzuhalten. Zu diesen weitgehend positiven Erfahrungen trägt sicherlich auch die Freiwilligkeit im Hinblick auf die Programmteilnahme und die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen bei der Ermittlung und Vereinbarung von als tragfähig erachteten Konsolidierungsmaßnahmen bei. Frage 29. Welche Bilanz kann man heute bezüglich der Einhaltung der Konsolidierungsverträge ziehen? Frage 30. Konnten nach Auswertung des aktuellen Schutzschirmberichtes die vertraglich vereinbarten Defizitabbaubeträge für das zurückliegende Jahr erreicht werden? Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die aktuelle Auswertung der Konsolidierungsfortschritte basierend auf den Berichten der Schutzschirmkommunen zum 30.06.2015 bestätigt erneut die bereits zuvor zu beobachtenden Erfolge der Kommunen beim Abbau der laufenden Defizite im ordentlichen Ergebnis. Konnte im Jahr 2013 in Summe bereits ein zusätzlicher Defizitabbau von rund 240 Mio. € im Vergleich zu den Konsolidierungsverträgen generiert werden, wurden im Jahr 2014 nochmals weitere rund 200 Mio. zusätzlicher Defizitabbau über die vereinbarten Ziele hinaus erreicht. Die Hochrechnung für 2015 geht aktuell von einem zusätzlichen Defizitabbau in Höhe von rund 150 Mio. € aus. Sofern sich diese Beträge auch in den geprüften Ergebnisrechnungen bestätigen, konnten innerhalb von drei Jahren nicht nur die Konsolidierungsziele in Summe erreicht, sondern eine darüber hinausgehende Eigenkapitalvernichtung von insgesamt rund 600 Mio. € verhindert werden. Laut dem aktuellen Schutzschirmbericht haben von den 100 Schutzschirmkommunen im Jahr 2014 statt der vereinbarten neun Kommunen weitere 25 Kommunen den Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis erreichen können. Für 2015 prognostizieren 40 Schutzschirmkommunen den Haushaltsausgleich (statt vereinbarter 24 Fälle), für 2016 könnten bereits über die Hälfte aller Schutzschirmkommunen einen ausgeglichenen Haushalt erreichen. Frage 31. Welcher Gruppe von Kommunen (Landkreise oder kreisangehörige Gemeinden, große oder kleine Gemeinden) fällt es eher leichter bzw. eher schwerer, die Einhaltung des Konsolidierungspfades sicherzustellen? Das Verfehlen der selbst gesteckten Konsolidierungsziele ist in der Regel auf individuelle Umstände im Einzelfall und im einzelnen Jahr zurückzuführen. Als entscheidender Erfolgsfaktor steht nach den Erfahrungen der an dem Schutzschirmprozess beteiligten Landesbehörden nicht so sehr die Größe der Kommune oder der Kommunaltypus im Vordergrund, sondern vielmehr der unbedingte Konsolidierungswille und ein ausgeprägter Mannschaftsgedanke sowohl in den kommunalen Gremien als auch in der Verwaltung. Wird die Haushaltskonsolidierung zur "Chefsache" erklärt, lassen sich Konsolidierungserfolge in aller Regel deutlich schneller erzielen und etwaige Widrigkeiten bei der Beschreitung des Konsolidierungspfads werfen die Entscheidungsträger nicht so schnell aus der Bahn. Ein unvorhergesehenes Problem wird in diesen Kommunen eher als Herausforderung empfunden und angegangen. Dessen ungeachtet ist festzustellen, dass vor allem Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern aufgrund ihrer geringeren Verwaltungskraft und der oftmals faktisch stark eingeschränkten Möglichkeiten , kurzfristig auf aktuelle negative finanzielle Entwicklungen zu reagieren, es bei drohenden Zielverfehlungen schwerere haben, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs zu halten. Frage 32. Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahmen der Überörtlichen Prüfung (Kommunalbericht 2014) zum Kommunalen Schutzschirm? Die Landesregierung hat die positive Stellungnahme der Überörtlichen Prüfung zum Kommunalen Schutzschirm gerne zur Kenntnis genommen und sieht sich in ihren Bemühungen zur Unterstützung der Konsolidierung der Kommunalen Haushalte bestärkt. Auf diesem Stand möchte die Landesregierung jedoch nicht verharren, sondern hat ihr Konzept zur nachhaltigen Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung konsequent weiterentwickelt und umgesetzt, welches neben der Übernahme der Schulden der Vergangenheit (Kommunaler Schutzschirm) auch die auskömmliche Finanzierung der laufenden Verwaltung (Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs - KFA 2016) und die Ermöglichung von Investitionen in die Zukunft (Kommunales Investitionsprogramm) umfasst. Dieser kommunalfreundliche Dreiklang, der deutliche finanzielle Anstrengungen seitens des Landes zeitigt, soll auch zu einer stärkeren interkommunalen Solidarität und damit im Ergebnis zu einer Stärkung der bedürftigsten der hessischen Kommunen beitragen. Ziel der Landesregierung war und ist es, dass alle hessischen Kommunen die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern, sei es durch notwendige 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 eigene Anstrengungen, die Hilfe der Solidargemeinschaft oder die Unterstützung durch das Land - erforderlichenfalls auch durch eine Kombination dieser Erfolgsfaktoren. Teil D - Der Schutzschirm im finanzwirtschaftlichen Zusammenhang Frage 33. Welchen Effekt hat die auf Bundesebene bereits beschlossene Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter für die Schutzschirmkommunen? Die Entwicklung der Leistungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2010 bis 2014 an die kreisfreien Städte und Landkreise, die am Schutzschirm teilnehmen , kann der als Anlage 9 beigefügten Tabelle entnommen werden. Für am Schutzschirm teilnehmende kreisangehörige Gemeinden kann sich jeweils eine mittelbare Entlastung bei der Kreisumlage durch die steigende Bundesbeteiligung bis hin zur vollständigen Übernahme der Kosten ergeben, weil die jeweiligen Kreishaushalte entlastet werden. Frage 34. Wie bewertet die Landesregierung die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten Neuerungen im Bereich der Kommunalfinanzierung im Kontext des Kommunalen Schutzschirmes? Die Landesregierung begrüßt die auf Bundesebene vereinbarten Entlastungen im Bereich der Kommunalfinanzen, die sich wie folgt darstellen: 1. Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. € jährlich: Die Reformmaßnahme/vollständige Entlastungswirkung ist nunmehr für 2018 vorgesehen . 2. Als Vorläufer zu 1. jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Mrd. € pro Jahr: Für 2015 bis 2017 sichergestellt durch: a) Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Kommunen um 500 Mio. €; b) Verteilung von 500 Mio. € durch Erhöhung der Vomhundertsätze der Länder an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. 3. Zusätzliche Mittel für den Ausbau der U3-Plätze: Der Bund stellt in den Jahren 2016 bis 2018 insgesamt 550 Mio. € zur Verfügung, davon für Hessen 42,3 Mio. €. 4. Stärkung der kommunalen Investitionskraft I (der Koalitionsvereinbarung sinngemäß zuzuordnen ): Durch des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzt (KInvFG) gewährt der Bund für Investitionen finanzschwacher Kommunen insgesamt 3,5 Mrd. € in den Jahren 2015 bis 2018. Auf Hessen entfallen rd. 317 Mio. €. 5. Stärkung der kommunalen Investitionskraft II (der Koalitionsvereinbarung sinngemäß zuzuordnen ): Zusätzliche Entlastung der Kommunen im Jahr 2017 durch 500 Mio. € höheren Anteil der KdU und 1 Mrd. höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. 6. Anschlussregelung für die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) nach 2019: Es handelt sich hierbei um die verkehrspolitisch bedeutsamen Investitionen mit einem Volumen von mehr als je 50 Mio. €. Zwischenzeitlich gibt es im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsgipfel 2015 verbindliche Zusagen, die Mittel des sogenannten GVFG- Bundesprogramms über 2019 hinaus weiter zu gewähren. Übersicht der auf dem Koalitionsvertrag (Bund) basierenden Leistungen an Kommunen 2015 in Mrd. € 2016 in Mrd. € 2017 in Mrd. € 2018 in Mrd. € 2019 in Mrd. € 2020 in Mrd. € ff. Eingliederungshilfe 5 5 5 dauerhaft dazu: Vorläufer- Regelung 1 1 1 Ausbau U3- Plätze 0,230 0,220 0,100 KIF (Bund) (2015 bis 2019 insgesamt 3,5 Mrd. €) Zusätzliche Stärkung der Kommunalen Finanzkraft 0,5 GVFG- Bundesprogramm 0,330 dauerhaft Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3063 11 Die Ertragssteigerungen der Kommunen durch die vorgenannten Leistungen des Bundes begünstigen den Konsolidierungserfolg der Schutzschirmkommunen und helfen spürbar bei der Erreichung des Konsolidierungsziels (Wiedererreichen des Haushaltsausgleichs im ordentlichen Ergebnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt). Frage 35. Wie schätzt die Landesregierung den weiteren Fortgang des Kommunalen Schutzschirms ein, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der vereinbarten Abbaupfade und die weitere Konjunktur -, Einnahme- und Zinsentwicklung? Die öffentlichen Haushalte in Deutschland profitieren aktuell von günstigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, einer stabilen Entwicklung der Steuereinnahmen sowie einem historisch niedrigen Zinsniveau. Nach Einschätzung des Stabilitätsrates vom November 2015 werden Bund, Länder und Kommunen das laufende Jahr voraussichtlich mit einem Finanzierungsüberschuss in Höhe von rd. 20 Mrd. € abschließen können. Diese positive Entwicklung wird sich in den kommenden Jahren allerdings zunächst nicht weiter fortsetzen. Zwar sind die Wachstumskräfte weiterhin intakt und das Zinsniveau unverändert niedrig. Die hohen und weiter dynamisch ansteigenden finanziellen Lasten infolge des massiven Flüchtlingszustroms sowie erhebliche negative Aufkommenseffekte aufgrund steuerrechtlicher Änderungen (u.a. Erhöhung des Kindergelds und Abbau der kalten Progression) wirken jedoch deutlich belastend. Die öffentlichen Haushalte werden daher in den kommenden Jahren voraussichtlich wieder ein Finanzierungsdefizit aufweisen. Der Eintrübung der finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen können sich auch die hessischen Kommunen nicht entziehen. Nach den Ergebnissen der November-Steuerschätzung 2015 müssen diese für die kommenden Jahre damit rechnen, dass die noch im Rahmen der Mai- Steuerschätzung in Aussicht gestellten Steuerzuwächse nicht erreicht werden. Hinzu treten die finanziellen Belastungen, die sich auch auf kommunaler Ebene aufgrund der erforderlichen Betreuung , Unterbringung und Integration der hohen Zahl an Flüchtlingen ergeben. Das Land hat allerdings in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der hessischen Kommunen erheblich zu verbessern. Hierzu zählen u.a. - die Anhebung des Kommunalen Finanzausgleichs auf ein neues Rekordniveau im Jahr 2016, - die Erhöhung der LAG-Pauschalen um 15 % zum 01.01.2015 sowie um weitere rund 45 % zum 01.01.2016, - die Zahlung eines Betrages in Höhe von 100 Mio. €, mit denen Mehrausgaben im Asylbereich in den vergangenen Jahren erstattet werden, sowie - die Auflage des Kommunalen Investitionsprogramms mit einem Gesamtvolumen von 1 Mrd. €. Ob diese Maßnahmen ausreichen, um die belastenden Faktoren (weitgehend) zu kompensieren, ist am jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Im Rahmen des hessischen Aktionsplans für Flüchtlingsintegration hat die Landesregierung nochmals klargestellt, dass sie die Flüchtlingslasten im Bereich der Schutzschirmkommunen bei der Frage der Erreichung der Konsolidierungsziele angemessen berücksichtigen wird. Frage 36. Wie wirkt sich nach Auffassung der Landesregierung der neue KFA auf die Finanzwirtschaft der Schutzschirmkommunen aus? Die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) wirkt sich ausgesprochen positiv auf die Finanzwirtschaft der Schutzschirmkommunen aus. So zeigen die Ergebnisse der KFA- Planungsberechnung für das Jahr 2016, dass die 100 Schutzschirmkommunen durch den neuen KFA mehr als 110 Mio. € mehr Mittel nach Zahlen ihrer Umlagen haben (Nettobetrachtung) als es bei einem KFA nach alter Rechtslage gewesen wäre. Die KFA-Neuordnung trägt daher wesentlich zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnishaushalts bei den Schutzschirmkommunen bei. Wiesbaden, 20. Januar 2016 Dr. Thomas Schäfer Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Rechnungsergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2008-2013), Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2014) Hinweis: Bereinigung um haushaltstechnische Verrechnungen und besondere Finanzierungsvorgänge (wegen Darstellung von Einzelkommunen sind die Zahlungen gleicher Ebene enthalten) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Darmstadt, Stadt 338,6 413,4 381,5 357,4 465,7 407,6 480,4 107,1 411,4 431,9 456,9 469,9 468,3 477,1 231,6 2,0 50,4 - 99,4 - 4,2 - 60,7 - 3,4 Frankfurt am Main, Stadt 2.978,5 2.519,8 2.610,7 2.549,3 2.878,4 2.991,8 3.314,1 2.531,5 2.730,7 2.827,4 3.029,9 3.397,5 3.019,0 3.091,8 446,9 210,9 - 216,7 - 480,5 - 519,2 - 27,2 - 222,3 Offenbach am Main, Stadt 338,5 297,2 272,6 295,3 330,3 364,9 345,9 305,5 329,9 381,7 390,1 419,5 474,5 365,0 33,0 32,7 - 109,1 - 94,8 - 89,1 - 109,6 - 19,1 - Wiesbaden, Landeshauptstadt 927,4 873,9 832,5 863,9 916,1 1.022,6 960,7 812,3 900,9 889,8 872,0 861,3 917,9 990,1 115,0 27,0 - 57,3 - 8,1 - 54,8 104,6 29,4 - Kassel, documenta-Stadt 653,9 584,0 600,6 589,1 628,2 635,0 660,0 647,8 557,0 645,1 592,5 606,6 661,5 660,6 6,1 27,0 44,5 - 3,4 - 21,6 26,5 - 0,6 - Summe 5.236,9 4.688,3 4.697,9 4.655,1 5.218,7 5.421,9 5.761,1 4.404,2 4.929,9 5.175,9 5.341,4 5.754,8 5.541,2 5.584,6 832,6 241,6 - 478,0 - 686,2 - 536,1 - 119,3 - 176,5 Landkreis Bergstraße 281,8 317,0 296,7 286,6 295,2 306,9 322,6 298,0 321,2 333,6 319,3 310,0 326,7 328,4 16,2 - 4,2 - 36,9 - 32,7 - 14,8 - 19,8 - 5,8 - Landkreis Darmstadt-Dieburg 317,5 331,0 320,9 329,7 333,7 363,3 370,5 294,7 313,4 348,0 353,1 339,6 380,1 382,0 22,9 17,6 27,1 - 23,4 - 5,9 - 16,8 - 11,6 - Landkreis Groß-Gerau 206,9 215,8 203,6 208,2 292,3 323,3 329,4 224,6 235,2 263,1 274,0 344,7 359,4 364,9 17,6 - 19,4 - 59,5 - 65,7 - 52,4 - 36,0 - 35,5 - Hochtaunuskreis 284,6 320,1 279,8 279,3 292,6 299,9 298,3 304,7 323,0 388,0 389,3 322,1 318,9 326,2 20,1 - 2,9 - 108,3 - 110,0 - 29,5 - 19,0 - 27,9 - Main-Kinzig-Kreis 456,9 466,8 590,5 434,6 516,6 513,3 523,7 443,2 475,2 506,3 504,3 508,6 509,5 515,5 13,7 8,4 - 84,2 69,6 - 8,0 3,8 8,2 Main-Taunus-Kreis 291,3 312,1 308,1 293,9 307,9 334,3 330,0 258,7 308,3 337,2 326,4 333,3 338,0 356,5 32,7 3,8 29,1 - 32,5 - 25,4 - 3,7 - 26,5 - Odenwaldkreis 124,4 117,3 113,4 118,6 120,4 127,1 130,0 126,0 130,1 137,1 141,7 137,5 140,9 143,7 1,6 - 12,8 - 23,7 - 23,1 - 17,1 - 13,8 - 13,7 - Landkreis Offenbach 424,1 479,1 450,2 424,6 440,9 468,6 485,8 472,3 490,3 508,9 505,9 494,7 506,5 515,0 48,3 - 11,2 - 58,7 - 81,3 - 53,8 - 37,9 - 29,2 - Rheingau-Taunus-Kreis 184,2 194,5 191,6 196,6 200,3 210,2 219,1 179,8 182,1 234,0 239,2 214,6 231,7 229,9 4,4 12,4 42,4 - 42,6 - 14,3 - 21,4 - 10,8 - Wetteraukreis 276,8 290,9 272,4 258,5 304,8 323,5 331,5 277,9 301,7 305,6 304,4 319,1 320,9 317,9 1,1 - 10,8 - 33,2 - 45,9 - 14,3 - 2,6 13,6 Landkreis Gießen 241,9 259,6 232,6 243,1 261,4 275,1 292,2 233,8 246,7 259,3 279,0 266,8 283,3 293,4 8,1 12,9 26,7 - 35,9 - 5,3 - 8,1 - 1,2 - Lahn-Dill-Kreis 236,1 255,6 250,1 242,0 245,5 263,7 281,0 263,7 246,0 284,3 293,7 281,3 294,5 310,1 27,6 - 9,7 34,2 - 51,8 - 35,8 - 30,8 - 29,1 - Landkreis Limburg-Weilburg 152,7 157,0 146,9 172,2 183,5 181,2 189,1 160,4 169,2 172,5 192,5 178,1 193,5 187,7 7,7 - 12,2 - 25,7 - 20,4 - 5,4 12,3 - 1,4 Landkreis Marburg-Biedenkopf 278,7 295,9 277,8 278,5 287,8 308,0 317,8 272,8 302,5 318,1 291,9 284,2 301,2 308,5 5,9 6,6 - 40,3 - 13,4 - 3,5 6,8 9,3 Vogelsbergkreis 135,1 141,1 130,6 128,3 129,9 134,2 144,7 144,2 152,5 150,4 143,7 138,1 144,7 147,2 9,2 - 11,4 - 19,7 - 15,4 - 8,2 - 10,5 - 2,5 - Landkreis Fulda 249,9 255,3 291,9 257,4 268,2 277,4 334,1 236,1 257,0 320,4 276,6 276,4 289,5 324,3 13,8 1,6 - 28,5 - 19,2 - 8,2 - 12,1 - 9,8 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 159,8 155,4 149,4 143,8 146,8 159,1 160,4 153,7 160,8 168,3 162,7 155,6 161,8 166,7 6,1 5,4 - 18,9 - 18,9 - 8,8 - 2,7 - 6,3 - Landkreis Kassel 265,4 224,4 204,4 254,1 146,1 253,6 272,0 226,0 221,6 255,7 254,4 250,8 266,6 284,4 39,4 2,8 51,3 - 0,3 - 104,8 - 13,1 - 12,5 - Schwalm-Eder-Kreis 174,7 178,0 166,6 174,3 172,6 184,5 196,2 169,5 181,7 190,8 194,9 174,3 177,6 185,2 5,2 3,8 - 24,3 - 20,6 - 1,7 - 6,9 11,0 Landkreis Waldeck-Frankenberg 159,2 157,0 147,8 156,9 168,4 166,6 174,6 143,6 151,9 172,1 176,4 175,6 177,9 172,0 15,6 5,0 24,3 - 19,4 - 7,2 - 11,3 - 2,6 Werra-Meißner-Kreis 117,1 110,1 105,9 112,1 111,0 122,3 129,3 114,5 121,4 124,0 128,6 115,8 119,7 122,5 2,6 11,3 - 18,1 - 16,6 - 4,8 - 2,7 6,7 Summe 5.019,2 5.234,0 5.131,0 4.993,2 5.225,9 5.596,1 5.832,2 4.998,2 5.292,0 5.777,7 5.751,8 5.621,4 5.842,7 5.982,1 20,9 58,0 - 646,7 - 758,6 - 395,4 - 246,6 - 149,9 - Anlage 1 - Bereinigte Einnahmen und Ausgaben und Finanzierungssalden der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2008 bis 2014 Kreisfreie Städte / Landkreisverwaltungen Bereinigte Einnahmen Bereinigte Ausgaben Finanzierungssaldo in Millionen Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Landkreis Bergstraße 427,5 392,8 381,3 405,9 428,7 455,4 491,7 427,6 441,7 440,8 438,8 461,9 473,3 497,3 0,1 - 48,9 - 59,5 - 32,9 - 33,2 - 17,9 - 5,6 - Landkreis Darmstadt-Dieburg 427,5 390,6 403,1 416,6 446,5 461,9 496,0 401,2 439,8 447,4 443,7 448,3 483,8 508,0 26,3 49,2 - 44,3 - 27,1 - 1,7 - 21,9 - 12,0 - Landkreis Groß-Gerau 460,3 411,9 471,3 471,8 444,8 464,5 541,7 494,1 495,5 511,6 547,5 520,4 541,1 551,3 33,8 - 83,6 - 40,3 - 75,7 - 75,6 - 76,6 - 9,6 - Hochtaunuskreis 519,3 473,0 459,2 500,1 523,3 521,4 595,0 468,9 516,4 534,4 563,9 555,3 535,0 568,1 50,4 43,4 - 75,2 - 63,8 - 32,0 - 13,6 - 26,9 Main-Kinzig-Kreis 772,6 643,5 667,5 697,0 736,3 727,4 790,6 742,6 775,4 792,7 725,0 734,7 765,9 810,6 30,0 131,9 - 125,2 - 28,0 - 1,6 38,6 - 19,9 - Main-Taunus-Kreis 463,0 477,9 481,8 491,1 500,8 511,3 532,4 455,4 472,6 494,4 515,3 524,0 566,5 542,5 7,6 5,3 12,6 - 24,2 - 23,2 - 55,2 - 10,1 - Odenwaldkreis 137,7 135,1 136,1 141,2 146,0 149,0 162,6 138,4 145,0 140,6 149,6 153,2 154,3 158,8 0,7 - 9,9 - 4,4 - 8,5 - 7,2 - 5,3 - 3,8 Landkreis Offenbach 584,9 509,5 542,1 575,2 598,1 623,3 663,7 580,1 618,4 655,6 642,7 634,0 649,8 681,1 4,9 109,0 - 113,4 - 67,6 - 36,0 - 26,5 - 17,5 - Rheingau-Taunus-Kreis 301,3 260,1 261,4 273,3 293,7 303,0 338,1 283,7 291,5 299,3 293,8 304,8 317,7 336,0 17,6 31,5 - 37,8 - 20,5 - 11,1 - 14,6 - 2,1 Wetteraukreis 468,5 446,6 436,4 447,9 482,4 503,6 578,3 478,4 502,8 506,7 501,0 535,5 540,1 567,3 9,8 - 56,3 - 70,2 - 53,0 - 53,1 - 36,5 - 11,0 Landkreis Gießen 423,7 387,8 399,2 425,9 454,6 457,3 504,7 437,7 436,4 460,9 472,7 472,5 496,0 497,1 13,9 - 48,6 - 61,7 - 46,8 - 17,9 - 38,7 - 7,6 Lahn-Dill-Kreis 428,8 376,6 373,5 412,3 451,4 443,9 467,3 419,9 446,2 464,5 454,0 486,1 457,2 480,1 8,8 69,6 - 91,0 - 41,7 - 34,6 - 13,4 - 12,8 - Landkreis Limburg-Weilburg 270,4 251,6 242,0 255,7 268,2 275,5 295,9 258,6 281,3 281,8 278,8 277,9 294,3 300,5 11,9 29,7 - 39,9 - 23,1 - 9,7 - 18,8 - 4,6 - Landkreis Marburg-Biedenkopf 449,4 391,6 407,9 396,5 443,6 468,8 454,9 406,1 455,6 470,4 428,9 433,3 475,8 455,3 43,3 64,1 - 62,5 - 32,4 - 10,3 6,9 - 0,4 - Vogelsbergkreis 166,9 155,8 151,5 163,3 165,5 168,1 175,5 170,2 167,7 165,4 169,6 173,0 174,2 178,9 3,3 - 11,9 - 13,9 - 6,3 - 7,4 - 6,2 - 3,4 - Landkreis Fulda 373,2 349,1 315,7 373,3 371,6 416,8 392,8 334,0 354,1 360,0 361,9 368,1 380,6 397,2 39,2 5,0 - 44,3 - 11,4 3,5 36,2 4,5 - Landkreis Hersfeld-Rotenburg 225,4 179,3 168,6 216,3 193,2 195,1 203,8 189,4 210,1 234,9 223,7 230,0 231,8 232,4 36,1 30,8 - 66,3 - 7,4 - 36,8 - 36,7 - 28,6 - Landkreis Kassel 402,6 387,8 383,4 390,2 454,1 397,7 452,0 388,9 399,3 417,3 426,0 436,2 450,4 465,0 13,6 11,5 - 33,9 - 35,8 - 17,9 52,7 - 13,0 - Schwalm-Eder-Kreis 315,5 278,0 250,1 262,5 273,2 286,6 312,0 310,5 313,5 309,4 310,5 309,1 312,1 326,3 5,0 35,5 - 59,4 - 48,0 - 35,9 - 25,5 - 14,3 - Landkreis Waldeck-Frankenberg 286,7 254,4 259,1 271,8 278,4 288,7 321,5 295,2 289,4 287,5 291,0 303,7 300,7 309,4 8,5 - 35,0 - 28,4 - 19,2 - 25,4 - 12,0 - 12,2 Werra-Meißner-Kreis 157,2 155,7 139,8 143,0 152,1 183,4 168,8 166,2 187,1 178,2 174,3 177,5 172,5 173,6 9,1 - 31,5 - 38,4 - 31,3 - 25,3 - 10,9 4,8 - Summe 8.062,4 7.308,6 7.331,2 7.730,9 8.106,4 8.302,6 8.939,2 7.846,9 8.240,0 8.453,8 8.412,7 8.539,3 8.773,1 9.036,8 215,5 931,4 - 1.122,6 - 681,8 - 432,9 - 470,5 - 97,6 - Summe aller Kommunen 18.318,4 17.230,8 17.160,1 17.379,3 18.551,1 19.320,7 20.532,6 17.249,3 18.461,8 19.407,4 19.505,9 19.915,5 20.157,1 20.603,5 1.069,1 1.231,0 - 2.247,3 - 2.126,6 - 1.364,4 - 836,4 - 71,0 - Kreisangehörige Gemeinden auf Kreisebene in Millionen Euro Bereinigte Einnahmen Bereinigte Ausgaben Finanzierungssaldo Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände Hinweis: Definition Schulden insgesamt = Investitionskredite + Wertpapierschulden + Kassenkredite 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Darmstadt, Stadt 472,7 453,9 500,4 617,2 634,2 632,1 539,0 227,7 253,9 255,4 267,2 279,2 280,1 269,0 245,0 200,0 245,0 350,0 355,0 352,0 270,0 Frankfurt am Main, Stadt 1.146,3 1.065,3 1.134,3 1.116,8 1.614,6 1.609,7 1.597,0 1.102,7 1.032,7 1.083,6 1.032,5 1.366,9 1.478,1 1.539,6 43,7 32,6 50,6 84,3 247,7 131,6 57,4 Offenbach am Main, Stadt 461,7 486,0 605,8 707,1 961,0 958,0 986,7 193,7 194,5 241,3 269,1 367,4 382,2 545,2 268,0 291,5 364,5 438,0 593,6 575,8 441,5 Wiesbaden, Landeshauptstadt 338,7 362,5 378,7 369,4 357,2 347,8 386,3 338,7 362,5 378,7 369,4 357,2 347,8 386,3 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kassel, documenta-Stadt 576,4 597,0 672,3 721,6 742,7 527,8 521,6 326,0 309,6 312,7 289,0 286,5 349,7 324,7 250,4 287,5 359,5 432,6 456,2 178,1 197,0 Summe 2.995,8 2.964,7 3.291,4 3.532,1 4.309,7 4.075,4 4.030,7 2.188,7 2.153,1 2.271,8 2.227,2 2.657,3 2.837,9 3.064,8 807,0 811,6 1.019,7 1.304,9 1.652,5 1.237,5 965,8 Landkreis Bergstraße 193,6 216,1 264,6 296,0 321,3 332,5 295,5 39,5 67,0 73,3 70,5 69,5 64,6 60,2 154,1 149,1 191,4 225,5 251,8 267,9 235,3 Landkreis Darmstadt-Dieburg 182,6 185,6 204,4 226,9 232,9 251,0 254,0 142,6 145,6 155,4 149,4 141,3 131,5 125,4 40,0 40,0 49,0 77,5 91,6 119,5 128,5 Landkreis Groß-Gerau 335,2 352,2 407,5 465,3 510,0 513,6 521,0 239,7 246,1 258,9 259,3 265,2 263,8 251,2 95,5 106,1 148,5 206,0 244,8 249,9 269,8 Hochtaunuskreis 398,4 431,9 533,5 643,1 673,0 688,3 699,6 398,4 431,9 527,6 602,8 617,2 600,5 591,6 0,0 0,0 5,8 40,3 55,8 87,8 108,0 Main-Kinzig-Kreis 443,2 460,9 539,5 605,3 640,1 560,7 527,6 308,2 325,9 335,8 333,1 346,1 251,7 229,6 135,0 135,0 203,8 272,2 294,0 309,0 298,0 Main-Taunus-Kreis 257,9 269,2 265,9 303,4 328,6 336,7 355,1 257,9 269,2 265,9 295,7 316,7 322,3 334,1 0,0 0,0 0,0 7,7 12,0 14,4 21,0 Odenwaldkreis 71,6 81,9 109,4 132,8 147,5 135,7 148,6 4,6 7,4 12,9 19,9 18,7 18,0 18,1 67,0 74,5 96,5 112,9 128,8 117,7 130,5 Landkreis Offenbach 524,3 629,3 713,5 836,6 887,4 912,6 870,6 387,4 421,0 424,5 432,2 415,2 407,3 384,0 136,9 208,4 289,0 404,3 472,2 505,2 486,6 Rheingau-Taunus-Kreis 343,3 361,1 423,1 475,9 494,3 416,1 426,0 122,1 124,2 131,1 131,3 148,6 109,7 102,4 221,2 237,0 292,0 344,6 345,7 306,4 323,6 Wetteraukreis 282,5 365,3 404,6 440,3 457,2 350,7 344,1 228,0 240,3 252,6 236,7 219,5 206,6 193,4 54,5 125,0 152,0 203,6 237,7 144,1 150,7 Landkreis Gießen 280,5 275,1 285,3 320,0 324,6 245,5 252,7 118,9 113,1 113,3 109,0 104,6 97,5 87,7 161,5 162,0 172,0 211,0 220,0 148,0 165,0 Lahn-Dill-Kreis 206,5 210,6 264,6 316,6 354,1 324,3 339,4 104,1 120,6 151,0 151,3 183,2 215,6 243,7 102,4 90,0 113,6 165,3 170,9 108,7 95,7 Landkreis Limburg-Weilburg 93,9 70,3 103,6 132,6 134,0 109,0 109,8 19,2 26,5 40,6 40,0 42,0 40,0 39,3 74,8 43,7 63,0 92,6 92,0 69,0 70,5 Landkreis Marburg-Biedenkopf 139,3 152,9 187,3 203,7 194,2 146,8 134,2 70,3 83,9 81,3 80,9 80,2 72,2 80,8 69,0 69,0 106,0 122,8 114,0 74,6 53,4 Vogelsbergkreis 107,2 118,9 138,9 153,6 161,2 140,0 144,1 44,4 52,0 60,8 57,5 57,3 56,7 55,9 62,8 66,9 78,1 96,1 103,9 83,3 88,2 Landkreis Fulda 25,2 27,7 45,6 70,6 79,5 91,6 101,8 25,2 27,7 45,6 70,6 79,5 91,6 101,8 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 70,9 78,5 97,2 115,9 126,8 128,2 132,1 44,9 50,6 65,0 65,0 66,7 65,3 62,9 26,0 27,9 32,2 50,9 60,1 63,0 69,2 Landkreis Kassel 206,1 223,2 267,9 302,6 325,9 274,7 286,7 93,1 99,0 115,6 113,4 121,0 106,0 105,4 113,1 124,2 152,3 189,2 204,9 168,7 181,4 Schwalm-Eder-Kreis 89,7 100,9 118,8 135,9 137,3 132,2 123,5 53,2 56,4 75,8 74,7 71,6 70,0 66,3 36,5 44,5 43,0 61,2 65,7 62,2 57,2 Landkreis Waldeck-Frankenberg 41,6 46,0 71,7 93,9 101,5 103,9 108,5 25,9 29,5 54,7 59,9 62,9 63,6 66,9 15,7 16,5 17,0 34,0 38,6 40,3 41,6 Werra-Meißner-Kreis 48,5 57,0 76,3 93,3 98,6 95,9 127,5 8,0 17,5 25,3 26,4 25,3 24,3 75,0 40,5 39,5 51,0 66,9 73,3 71,6 52,5 Summe 4.342,2 4.714,5 5.523,1 6.364,0 6.730,0 6.290,1 6.302,4 2.735,7 2.955,3 3.267,0 3.379,5 3.452,3 3.278,8 3.275,6 1.606,5 1.759,3 2.256,2 2.984,5 3.277,7 3.011,3 3.026,8 in Millionen Euro Kreisfreie Städte / Landkreisverwaltungen Anlage 2 - Schuldenstände der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2008 bis 2014 in Millionen Euro; Stand jeweils zum 31.12. des Jahres Insgesamt davon Investitionskredite Kassenkredite 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Landkreis Bergstraße 247,3 297,2 349,5 373,8 410,8 376,8 385,7 225,8 236,3 264,0 267,8 281,0 277,6 276,9 21,5 60,9 85,5 106,0 129,8 99,2 108,8 Landkreis Darmstadt-Dieburg 100,9 118,1 155,0 182,5 191,3 206,2 230,7 92,0 102,1 127,0 142,5 153,1 169,7 185,7 8,9 16,0 28,0 40,0 38,2 36,5 45,1 Landkreis Groß-Gerau 419,0 469,1 524,3 581,4 651,3 616,3 587,9 229,6 238,6 254,8 283,0 284,8 276,7 277,6 189,4 230,6 269,5 298,5 366,5 339,6 310,4 Hochtaunuskreis 178,2 195,0 233,5 289,7 321,7 341,2 316,6 162,2 165,7 196,0 232,4 245,7 270,2 266,9 16,0 29,3 37,5 57,3 76,0 71,0 49,8 Main-Kinzig-Kreis 351,2 438,8 551,8 624,9 737,2 961,8 953,2 269,6 277,3 322,8 337,3 348,7 551,0 539,6 81,6 161,5 228,9 287,6 388,6 410,8 413,6 Main-Taunus-Kreis 209,5 226,1 262,4 307,8 336,4 360,6 373,1 185,5 191,1 192,2 207,8 212,5 213,3 222,6 24,0 35,0 70,2 100,0 123,9 147,3 150,5 Odenwaldkreis 60,8 70,7 86,0 92,4 95,1 91,9 91,2 45,7 51,3 56,8 61,0 61,9 54,9 51,7 15,1 19,5 29,2 31,4 33,2 37,0 39,5 Landkreis Offenbach 300,0 376,1 481,5 558,0 606,1 573,3 587,7 253,6 271,6 318,3 344,6 347,5 355,4 346,1 46,5 104,5 163,2 213,4 258,5 217,9 241,6 Rheingau-Taunus-Kreis 323,8 344,4 391,5 420,2 435,0 397,1 388,3 252,0 255,5 259,3 253,8 246,2 232,3 226,1 71,8 88,9 132,3 166,4 188,8 164,8 162,1 Wetteraukreis 244,8 299,6 363,0 392,8 450,2 454,0 473,2 209,8 248,9 278,9 286,4 308,9 315,0 303,6 35,0 50,8 84,1 106,4 141,3 139,1 169,7 Landkreis Gießen 296,8 332,4 404,2 464,7 489,7 458,1 439,0 261,1 284,7 337,5 361,2 373,6 355,3 355,4 35,8 47,7 66,7 103,4 116,1 102,8 83,7 Lahn-Dill-Kreis 181,9 235,2 302,0 343,9 384,9 384,7 394,7 173,2 196,7 228,7 252,4 275,8 283,6 288,7 8,7 38,4 73,3 91,5 109,1 101,1 106,0 Landkreis Limburg-Weilburg 158,4 186,6 212,9 226,3 237,0 246,9 246,6 145,7 168,1 183,5 187,9 191,3 198,2 197,1 12,6 18,5 29,5 38,5 45,7 48,7 49,5 Landkreis Marburg-Biedenkopf 159,4 178,6 225,1 236,3 242,5 243,1 259,8 150,1 158,2 188,6 190,4 188,4 196,0 207,4 9,3 20,4 36,5 45,9 54,1 47,2 52,4 Vogelsbergkreis 132,8 149,9 161,0 164,5 177,7 152,2 147,8 99,2 113,4 116,1 115,9 122,9 117,3 116,2 33,6 36,5 45,0 48,6 54,9 34,9 31,6 Landkreis Fulda 172,2 181,0 204,2 227,7 229,6 224,3 235,3 170,2 178,7 195,8 211,9 212,0 205,1 215,2 1,9 2,4 8,5 15,8 17,6 19,2 20,1 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 150,3 180,6 212,3 243,2 270,5 284,2 309,8 123,3 144,0 171,8 199,2 212,5 229,6 250,4 27,0 36,6 40,5 44,1 58,0 54,7 59,5 Landkreis Kassel 204,4 234,6 276,4 322,5 337,6 337,4 337,8 175,7 202,0 225,3 253,0 258,8 256,4 252,4 28,7 32,6 51,0 69,5 78,8 81,0 85,4 Schwalm-Eder-Kreis 309,2 343,2 382,0 413,4 453,2 423,2 437,9 297,4 326,2 356,8 366,8 379,6 362,8 363,0 11,8 17,1 25,3 46,6 73,6 60,4 74,9 Landkreis Waldeck-Frankenberg 247,6 272,7 294,7 307,5 320,9 330,8 319,1 212,8 233,9 244,1 250,1 264,3 270,2 267,3 34,8 38,7 50,6 57,3 56,6 60,6 51,8 Werra-Meißner-Kreis 223,1 252,5 297,9 328,7 356,9 276,7 279,1 146,5 154,2 167,0 169,7 183,2 176,6 176,8 76,6 98,3 130,8 159,0 173,8 100,1 102,3 Summe 4.671,5 5.382,5 6.371,3 7.102,2 7.735,9 7.741,0 7.794,7 3.880,9 4.198,5 4.685,3 4.975,2 5.152,7 5.367,0 5.386,6 790,6 1.184,0 1.686,0 2.127,0 2.583,2 2.374,0 2.408,0 Summe aller Kommunen 12.009,4 13.061,8 15.185,9 16.998,4 18.775,6 18.106,5 18.127,7 8.805,3 9.306,9 10.224,0 10.581,9 11.262,3 11.483,7 11.727,1 3.204,1 3.754,9 4.961,9 6.416,5 7.513,3 6.622,7 6.400,7 in Millionen Euro Kreisangehörige Gemeinden auf Kreisebene Insgesamt davon Investitionskredite Kassenkredite Anlage 3 Hessische Gemeinden und Gemeindeverbände ohne Bestände an Kassenkrediten in ihren Kernhaushalten 2008 bis 2014 Von den 448 hessischen Gemeinden und Gemeindeverbänden meldeten folgende 82, in keinem der Jahre zwischen 2008 und 2014 zum jeweiligen Stichtag 31.12. über Kassenkredite verfügt zu haben. Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Jährliche Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände am 31.12. Gemeindeschlüssel Gemeinden / Gemeindeverbände 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 414000 Wiesbaden, Landeshauptstadt — — — — — — — 431006 Einhausen — — — — — — — 431010 Groß-Rohrheim — — — — — — — 431016 Lorsch, Karolingerstadt — — — — — — — 432001 Alsbach-Hähnlein — — — — — — — 432004 Dieburg, Stadt — — — — — — — 432005 Eppertshausen — — — — — — — 432009 Groß-Bieberau, Stadt — — — — — — — 432011 Groß-Zimmern — — — — — — — 432013 Modautal — — — — — — — 432019 Reinheim, Stadt — — — — — — — 432021 Schaafheim — — — — — — — 433004 Gernsheim, Schöfferstadt — — — — — — — 433007 Kelsterbach, Stadt — — — — — — — 434001 Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt — — — — — — — 434002 Friedrichsdorf, Stadt — — — — — — — 435003 Biebergemünd — — — — — — — 435008 Flörsbachtal — — — — — — — 435012 Gründau — — — — — — — 435016 Jossgrund — — — — — — — 436003 Eschborn, Stadt — — — — — — — 436011 Schwalbach am Taunus, Stadt — — — — — — — 436012 Sulzbach (Taunus) — — — — — — — 437010 Lützelbach — — — — — — — 437012 Mossautal — — — — — — — 437013 Reichelsheim (Odenwald) — — — — — — — 440001 Altenstadt — — — — — — — 440006 Echzell — — — — — — — 440015 Münzenberg, Stadt — — — — — — — 440017 Niddatal, Stadt — — — — — — — 440020 Ranstadt — — — — — — — 440021 Reichelsheim (Wetterau), Stadt — — — — — — — 440022 Rockenberg — — — — — — — 440024 Wölfersheim — — — — — — — 531003 Buseck — — — — — — — 531007 Heuchelheim — — — — — — — 531012 Linden, Stadt — — — — — — — 531014 Pohlheim, Stadt — — — — — — — 532001 Aßlar, Stadt — — — — — — — 532011 Haiger, Stadt — — — — — — — 532013 Hohenahr — — — — — — — 532015 Lahnau — — — — — — — 532016 Leun, Stadt — — — — — — — 532022 Waldsolms — — — — — — — 533001 Beselich — — — — — — — 533002 Brechen — — — — — — — 533004 Dornburg — — — — — — — 533009 Limburg a.d.Lahn, Kreisstadt — — — — — — — 533011 Mengerskirchen, Marktflecken — — — — — — — 533018 Weilmünster, Marktflecken — — — — — — — 534004 Biedenkopf, Stadt — — — — — — — 534007 Dautphetal — — — — — — — 534008 Ebsdorfergrund — — — — — — — 535004 Freiensteinau — — — — — — — 535005 Gemünden (Felda) — — — — — — — 535014 Romrod, Stadt — — — — — — — 631000 Landkreis Fulda — — — — — — — 631003 Dipperz — — — — — — — 631008 Flieden — — — — — — — 631009 Fulda, Stadt — — — — — — — 631011 Großenlüder — — — — — — — 631015 Hünfeld, Konrad-Zuse-Stadt — — — — — — — 631016 Kalbach — — — — — — — 631017 Künzell — — — — — — — 631018 Neuhof — — — — — — — 631020 Petersberg — — — — — — — 631022 Rasdorf — — — — — — — 632004 Breitenbach am Herzberg — — — — — — — 632012 Ludwigsau — — — — — — — 632015 Niederaula, Marktgemeinde — — — — — — — 632016 Philippsthal (Werra), Marktgemeinde — — — — — — — 632019 Schenklengsfeld — — — — — — — 633003 Baunatal, Stadt — — — — — — — 633010 Grebenstein, Stadt — — — — — — — 633013 Hofgeismar, Stadt — — — — — — — 633020 Niestetal — — — — — — — 634002 Edermünde — — — — — — — 634007 Gudensberg, Stadt — — — — — — — 634025 Wabern — — — — — — — 635015 Korbach, Hansestadt, Kreisstadt — — — — — — — 635018 Twistetal — — — — — — — 635021 Waldeck, Stadt — — — — — — — Anlage 4 - Zinsausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2008 bis 2014 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Rechnungsergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2008-2013), Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2014) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) Darmstadt, Stadt 29.019.544 r) 11.861.031 15.867.077 17.714.536 16.039.506 16.231.262 16.738.204 Frankfurt am Main, Stadt 83.959.740 71.257.252 66.547.732 65.106.242 61.110.362 54.930.322 56.307.219 Offenbach am Main, Stadt 20.868.817 17.867.163 13.290.077 13.195.569 10.374.701 10.909.800 18.836.571 Wiesbaden, Landeshauptstadt 14.847.294 14.615.228 15.306.109 15.454.042 14.753.284 14.023.803 14.242.756 Kassel, documenta-Stadt 24.123.931 23.772.978 32.195.720 29.229.036 26.390.919 r) 24.117.044 22.103.348 Summe 172.819.326 139.373.652 143.206.715 140.699.425 128.668.772 120.212.231 128.228.098 Landkreis Bergstraße 8.721.137 4.719.186 5.904.227 7.590.238 6.025.748 5.561.283 5.315.811 Landkreis Darmstadt-Dieburg 9.300.871 8.366.731 6.870.984 7.729.654 6.862.219 6.493.879 5.839.776 Landkreis Groß-Gerau 13.349.287 13.130.215 14.237.115 16.887.299 15.382.716 15.223.575 14.912.013 Hochtaunuskreis 15.759.617 15.078.782 16.450.704 20.351.561 21.541.157 21.145.266 20.262.316 Main-Kinzig-Kreis 16.954.813 14.838.234 15.463.302 15.643.682 18.391.753 16.137.414 6.746.718 Main-Taunus-Kreis 11.315.235 10.898.917 11.302.234 11.266.462 12.029.814 12.193.314 12.211.380 Odenwaldkreis 4.936.037 2.200.047 1.737.518 3.139.506 3.089.378 2.702.696 2.504.670 Landkreis Offenbach 27.527.407 22.563.761 31.097.889 34.070.739 31.434.859 31.214.402 29.246.630 Rheingau-Taunus-Kreis 11.561.355 8.895.863 7.266.725 7.199.836 6.820.196 8.000.309 6.991.909 Wetteraukreis 14.960.879 13.525.771 14.416.146 14.911.130 13.507.159 15.039.021 12.766.065 Landkreis Gießen 12.538.824 10.334.314 8.782.321 9.174.132 8.811.921 7.598.915 8.383.454 Lahn-Dill-Kreis 9.144.676 9.060.375 10.487.133 13.578.378 12.639.568 12.191.782 12.432.690 Landkreis Limburg-Weilburg 1.481.471 2.871.586 2.146.798 3.369.490 3.159.667 3.583.616 4.174.951 Landkreis Marburg-Biedenkopf 5.524.319 5.190.537 5.559.045 5.818.094 4.933.314 3.709.300 3.706.551 Vogelsbergkreis 3.199.294 2.928.734 3.281.344 3.364.871 3.472.375 3.012.508 2.216.261 Landkreis Fulda 294.272 303.451 432.653 1.204.661 1.800.072 1.933.424 2.169.795 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 2.490.928 2.132.591 2.073.983 2.719.458 2.768.956 2.629.778 2.877.886 Landkreis Kassel 7.662.385 4.527.511 4.691.133 6.124.249 4.924.334 4.469.003 5.259.543 Schwalm-Eder-Kreis 2.938.322 2.484.056 2.138.270 3.262.685 2.814.245 2.470.703 1.817.845 Landkreis Waldeck-Frankenberg 2.698.779 2.211.256 1.424.184 2.680.241 2.940.881 2.888.343 2.480.041 Werra-Meißner-Kreis 1.738.973 1.320.392 2.295.433 2.052.591 2.327.008 2.106.821 2.906.529 Summe 184.098.881 157.582.310 168.059.141 192.138.957 185.677.340 180.305.352 165.222.834 in Euro Kreisfreie Städte / Landkreisverwaltungen 1) Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände; r) berichtigte Zahl 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1) Landkreis Bergstraße 9.290.676 9.034.448 9.443.249 11.201.369 11.013.069 10.433.646 9.822.279 Landkreis Darmstadt-Dieburg 3.764.403 3.545.841 3.665.459 4.828.154 4.509.499 4.664.233 5.499.081 Landkreis Groß-Gerau 17.364.568 19.056.168 18.925.624 19.881.070 20.182.258 18.939.569 18.567.360 Hochtaunuskreis 8.278.991 7.450.978 8.397.109 9.007.641 9.285.516 9.516.677 8.952.238 Main-Kinzig-Kreis 24.949.839 24.252.117 23.685.683 26.230.501 27.774.490 23.381.411 23.327.558 Main-Taunus-Kreis 9.418.316 8.510.553 8.573.869 7.749.257 8.026.321 7.965.629 10.068.608 Odenwaldkreis 2.206.367 1.709.974 1.764.802 2.176.884 1.997.394 1.820.446 1.601.747 Landkreis Offenbach 13.111.721 13.482.839 13.543.975 16.838.305 17.393.468 16.924.344 14.643.660 Rheingau-Taunus-Kreis 10.569.679 11.129.885 10.626.946 10.456.243 10.564.572 10.736.951 16.493.900 Wetteraukreis 9.602.371 21.262.024 11.775.104 12.137.809 10.952.984 10.811.217 10.293.313 Landkreis Gießen 18.072.658 17.873.726 16.787.663 19.550.936 18.150.813 16.897.807 16.890.056 Lahn-Dill-Kreis 8.004.715 7.275.528 8.264.164 9.646.479 9.801.444 9.395.280 8.711.691 Landkreis Limburg-Weilburg 6.952.944 6.895.922 6.972.250 7.751.053 7.521.152 7.572.076 7.084.034 Landkreis Marburg-Biedenkopf 6.534.519 6.266.181 5.943.496 7.185.243 6.247.132 6.127.721 5.993.933 Vogelsbergkreis 5.642.699 5.104.464 5.456.418 5.456.427 6.538.409 4.365.366 4.201.022 Landkreis Fulda 6.556.967 6.349.886 6.213.724 7.364.016 6.833.969 6.683.724 5.986.125 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5.584.713 5.673.382 6.471.922 7.249.435 7.741.219 7.461.353 7.728.742 Landkreis Kassel 8.388.846 8.496.813 8.165.458 9.457.994 9.700.162 10.714.216 7.973.119 Schwalm-Eder-Kreis 11.491.324 13.147.203 13.595.768 14.669.687 15.330.775 13.771.876 13.090.538 Landkreis Waldeck-Frankenberg 9.804.312 10.157.017 10.569.458 12.117.859 10.975.294 11.147.983 10.292.677 Werra-Meißner-Kreis 9.277.973 12.890.740 9.378.592 9.968.821 9.688.972 9.328.544 7.410.066 Summe 204.868.601 219.565.689 208.220.733 230.925.183 230.228.912 218.660.069 214.631.747 Summe aller Kommunen 561.786.808 516.521.651 519.486.589 563.763.565 544.575.024 519.177.652 508.082.679 1) Quelle: Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände; r) berichtigte Zahl in Euro Kreisangehörige Gemeinden auf Kreisebene Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Realsteuervergleich (2008-2014) 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Darmstadt, Stadt 252 252 252 252 290 290 290 370 370 370 370 460 460 460 425 425 425 425 425 425 425 Frankfurt am Main, Stadt 175 175 175 175 175 175 175 460 460 460 460 460 500 500 460 460 460 460 460 460 460 Offenbach am Main, Stadt 250 250 250 250 250 250 250 400 400 400 400 400 500 500 440 440 440 440 440 440 440 Wiesbaden, Landeshauptstadt 275 275 275 275 275 275 275 475 475 475 475 475 475 475 440 440 440 440 440 440 440 Kassel, documenta-Stadt 450 450 450 450 450 450 450 490 490 490 490 490 490 490 440 440 440 440 440 440 440 Landkreis Bergstraße 281 281 281 282 286 299 320 249 250 254 262 281 317 346 333 331 333 334 335 349 353 Landkreis Darmstadt-Dieburg 265 267 273 279 293 300 327 257 259 269 278 294 308 338 361 356 359 363 368 370 372 Landkreis Groß-Gerau 343 343 345 342 353 374 398 302 304 307 320 330 466 528 368 365 379 382 376 386 396 Hochtaunuskreis 228 228 231 230 234 279 306 256 256 259 261 313 337 389 340 340 337 341 359 360 357 Main-Kinzig-Kreis 258 259 259 259 275 294 322 284 284 285 289 318 361 383 361 352 370 366 378 372 376 Main-Taunus-Kreis 230 240 241 270 274 284 297 257 254 257 274 280 306 341 305 295 299 293 293 301 309 Odenwaldkreis 288 290 291 292 296 303 314 262 266 275 277 288 311 333 347 347 348 348 348 358 362 Landkreis Offenbach 240 245 250 247 253 276 323 280 284 293 299 317 365 381 355 351 353 352 344 343 346 Rheingau-Taunus-Kreis 273 279 279 282 288 316 338 279 281 284 294 304 335 389 325 325 331 333 346 362 369 Wetteraukreis 262 262 265 269 276 306 326 247 250 255 262 296 328 375 320 323 323 321 325 337 343 Landkreis Gießen 288 288 290 291 295 332 342 290 293 300 302 311 337 431 359 371 370 365 372 385 387 Lahn-Dill-Kreis 245 245 244 248 251 262 274 261 263 266 267 270 294 316 344 332 345 343 344 344 348 Landkreis Limburg-Weilburg 228 227 229 241 252 270 286 245 245 247 255 265 284 311 329 331 329 332 335 344 362 Landkreis Marburg-Biedenkopf 284 284 286 287 291 309 314 287 287 290 291 294 314 321 364 345 350 346 348 357 358 Vogelsbergkreis 299 290 293 296 300 308 347 289 293 297 300 306 322 385 348 363 364 370 373 380 386 Landkreis Fulda 232 232 233 244 251 256 275 269 270 271 280 281 284 294 340 340 339 346 346 352 359 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 286 287 290 293 301 373 406 302 301 305 306 315 372 410 334 344 353 351 350 364 368 Landkreis Kassel 326 326 325 327 330 340 361 311 317 316 318 324 339 358 377 388 379 386 392 392 399 Schwalm-Eder-Kreis 281 281 290 301 307 336 352 274 275 283 302 311 345 366 322 323 326 344 350 364 370 Landkreis Waldeck-Frankenberg 279 281 284 287 291 302 332 282 285 291 299 304 313 350 300 301 304 308 315 317 335 Werra-Meißner-Kreis 314 314 314 317 328 386 428 299 299 299 309 329 379 426 339 338 339 344 358 377 392 Anlage 5 - Gewogene Realsteuerhebesätze der Gemeinden in Hessen 2008 bis 2014 Gewogene Hebesätze Gewerbesteuer in Euro Kreisfreie Städte / Landkreise Gewogene Hebesätze Grundsteuer A Gewogene Hebesätze Grundsteuer B Anlage 6 - Bereinigte Einnahmen der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände nach Ländern Hinweis: Bereinigung um Zahlungen gleicher Ebene, haushaltstechnische Verrechnngen und besondere Finanzierungsvorgänge Zusammen Baden- Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg - Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen 2008 2 317 2 526 2 270 2 471 2 565 2 331 2 089 2 467 1 886 1 729 2 168 2 091 2 154 2 093 2009 2 250 2 366 2 316 2 404 2 344 2 329 2 040 2 349 1 955 1 641 2 188 2 087 2 072 2 100 2010 2 313 2 459 2 409 2 357 2 341 2 315 2 089 2 443 1 969 1 666 2 248 2 157 2 148 2 090 2011 2 464 2 721 2 515 2 475 2 449 2 444 2 265 2 614 2 111 1 751 2 266 2 232 2 317 2 261 2012 2 542 2 838 2 534 2 577 2 622 2 348 2 402 2 734 2 202 1 839 2 195 2 233 2 318 2 188 2013 2 655 2 926 2 681 2 665 2 688 2 485 2 526 2 834 2 305 1 937 2 398 2 310 2 455 2 293 2014 2 727 2 969 2 791 2 732 2 833 2 551 2 566 2 896 2 314 2 062 2 510 2 303 2 543 2 326 Quelle: Statistisches Bundesamt; bis 2013 aus der Fachserie 14 Reihe 3.3 Tabelle 1.3.1. (Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände; 2014 aus der Fachserie 14 Reihe 2 Tabelle 4.2 (Vierteljährliche Kassenergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände Jahr Flächenländer in Euro je Einwohner Anlage 6 - Bereinigte Ausgaben der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände nach Ländern Hinweise: Bereinigung um Zahlungen gleicher Ebene, haushaltstechnische Verrechnngen und besondere Finanzierungsvorgänge Zusammen Baden- Württemberg Bayern Brandenburg Hessen Mecklenburg - Vorpommern Niedersachsen Nordrhein- Westfalen Rheinland- Pfalz Saarland Sachsen Sachsen- Anhalt Schleswig- Holstein Thüringen 2008 2 207 2 350 2 121 2 264 2 406 2 209 2 021 2 413 1 966 1 740 1 950 1 962 2 070 1 973 2009 2 348 2 578 2 332 2 359 2 550 2 272 2 152 2 473 2 174 1 742 2 121 2 043 2 159 2 101 2010 2 403 2 522 2 436 2 391 2 707 2 279 2 162 2 556 2 159 1 922 2 198 2 102 2 249 2 106 2011 2 477 2 558 2 454 2 511 2 805 2 432 2 256 2 675 2 243 1 872 2 216 2 173 2 345 2 188 2012 2 507 2 615 2 429 2 532 2 847 2 368 2 300 2 733 2 281 1 960 2 228 2 179 2 380 2 179 2013 2 636 2 858 2 578 2 595 2 828 2 468 2 437 2 871 2 366 2 111 2 326 2 247 2 471 2 264 2014 2 723 2 929 2 665 2 687 2 877 2 547 2 543 2 983 2 406 2 380 2 430 2 312 2 554 2 268 Quelle: Statistisches Bundesamt; bis 2013 aus der Fachserie 14 Reihe 3.3 Tabelle 1.3.1. (Rechnungsergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände; 2014 aus der Fachserie 14 Reihe 2 Tabelle 4.2 (Vierteljährliche Kassenergebnisse der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände Durch eine von der Methodik der Länder abweichende Behandlung der (nur bei Optionskommunen auftauchenden) Zahlungen im Zusammenhang mit der Leistungsbeteiligung des Bundes beim Arbeitslosengeld II und bei der Eingliederung von Arbeitsuchenden nach §§ 19 ff bzw. 16a SGB II seitens des Statistischen Bundesamtes kommt es bei den bereinigten Einnahmen und Ausgaben (und damit auch beim Finanzierungssaldo) zu leichten Differenzen zu den Veröffentlichungen der Länder. Für das Jahr 2014 (Kassenstatistik) führt dies in Kombination mit einer Buchungsbesonderheit für Hessen zu einem um ca. 200 Millionen Euro überhöhten Wert für die Bereinigten Ausgaben in der Fachserie des Bundes. Jahr Flächenländer in Euro je Einwohner 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Grundsteuer A Baden-Württemberg 339 340 343 349 354 352 353 Bayern 335 335 337 339 341 342 342 Berlin 150 150 150 150 150 150 150 Brandenburg 264 265 270 273 280 284 292 Bremen 247 247 248 248 248 248 240 Hamburg 225 225 225 225 225 225 225 Hessen 274 276 278 282 288 310 331 Mecklenburg-Vopommern 248 249 256 264 267 276 282 Niedersachsen 342 344 351 354 360 363 367 Nordrhein-Westfalen 220 220 223 231 238 250 253 Rheinland-Pfalz 285 285 285 295 302 305 313 Saarland 247 248 248 249 253 256 258 Sachsen 299 299 301 303 305 307 308 Sachsen-Anhalt 293 293 294 299 305 308 310 Schleswig-Holstein 277 277 285 294 297 301 307 Thüringen 237 237 241 271 279 286 288 Quelle: Realsteuervergleich, Statistisches Bundesamt Anlage 7 - Durchschnittshebesätze* der Realsteuern in den Bundesländern Durchschnittshebesätze % Bundesland/Stadtstaat * Gewogene Durchschnittshebesätze: Summe des Ist-Aufkommens der jeweiligen Realsteuerart dividiert durch die Summe der Grundbeträge (jeweiliges Ist-Aufkommen der betrachteten Realsteuerart dividiert durch den jeweiligen Hebesatz) multipliziert mit 100. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Grundsteuer B Baden-Württemberg 356 354 376 383 385 386 387 Bayern 368 369 379 380 383 385 385 Berlin 810 810 810 810 810 810 810 Brandenburg 374 377 379 383 386 389 393 Bremen 572 572 572 572 572 572 572 Hamburg 540 540 540 540 540 540 540 Hessen 329 329 333 337 350 381 408 Mecklenburg-Vopommern 354 359 371 381 384 400 403 Niedersachsen 381 382 388 391 402 409 411 Nordrhein-Westfalen 435 435 444 457 471 496 501 Rheinland-Pfalz 338 337 343 355 368 373 383 Saarland 336 337 347 353 356 359 363 Sachsen 449 448 450 479 480 484 488 Sachsen-Anhalt 377 378 380 386 394 399 402 Schleswig-Holstein 323 327 336 355 359 363 368 Thüringen 336 335 346 383 394 407 415 Gewerbesteuer Baden-Württemberg 355 360 358 363 366 363 361 Bayern 367 364 368 370 369 374 377 Berlin 410 410 410 410 410 410 410 Brandenburg 319 321 309 324 315 307 314 Bremen 436 434 434 434 433 434 457 Hamburg 470 470 470 470 470 470 470 Hessen 393 386 391 384 393 395 402 Mecklenburg-Vopommern 339 344 345 343 353 359 362 Niedersachsen 378 374 383 385 388 390 390 Nordrhein-Westfalen 433 434 436 442 442 444 446 Rheinland-Pfalz 367 367 367 369 376 377 379 Saarland 407 409 408 412 414 415 416 Sachsen 411 411 412 415 416 417 418 Sachsen-Anhalt 333 348 350 357 361 369 368 Schleswig-Holstein 341 337 347 356 358 364 360 Thüringen 344 341 349 367 378 386 389 % Bundesland/Stadtstaat Durchschnittshebesätze Schlüsselzuweisungen Bedarfszuweisungen Sonstige allgemeine Zuweisungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Zuweisungen für Investitionen 2008 1.824.731 75.902 269.280 647.213 482.497 29 2009 1.759.953 29.171 287.396 649.107 545.671 128 2010 1.407.360 9.921 216.050 662.285 641.425 453 2011 1.678.908 9.608 92.519 713.493 733.875 1.322 2012 2.088.414 45.876 108.277 757.547 411.803 987 2013 2.217.674 50.713 107.003 1.059.460 417.451 16.373 2014 2.316.540 42.992 241.488 913.954 360.214 25.890 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; Rechnungsergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2008-2013), Vierteljährliche Kassenergebnisse der Gemeinden/Gemeindeverbände (2014) Jahr Zuweisungsart nachrichtlich: Schuldendiensthilfen Anlage 8 - Schlüsselzuweisungen und weitere Zuweisungen des Landes an die der Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen 2008 bis 2014 in Tausend Euro Anlage 9 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungen an Schutzschirmkommunen Kreis/ Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag Erstattungsbetrag kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 14 v.H. 15 v.H. 45 v.H. 75 v.H. 100 v.H. Darmstadt (St) 1.328.230,50 € 1.314.597,33 € 4.821.440,62 € 11.355.565,62 € 17.474.580,46 € Offenbach (St) 2.070.258,71 € 2.216.453,79 € 6.821.441,80 € 12.885.365,53 € 16.318.997,65 € Kassel (St) 2.595.831,86 € 2.969.617,69 € 9.170.837,67 € 20.143.025,45 € 26.028.136,68 € Bergstraße 1.433.924,27 € 1.440.712,60 € 4.494.205,17 € 9.115.219,50 € 11.469.521,23 € Groß-Gerau 1.219.641,00 € 1.367.512,83 € 4.446.794,69 € 9.809.719,48 € 12.813.466,92 € Main-Kinzig-Kreis 1.990.988,38 € 1.929.651,79 € 8.101.525,00 € 19.737.297,22 € 25.091.168,37 € Odenwaldkreis 414.087,94 € 386.106,74 € 1.517.135,65 € 3.241.735,44 € 4.580.436,00 € Offenbach (Lkr) 2.060.666,63 € 2.151.367,72 € 6.877.612,92 € 15.516.281,58 € 20.689.872,68 € Rheingau-Taunus-Kreis 856.409,14 € 868.872,46 € 2.645.196,10 € 5.674.971,81 € 7.514.185,46 € Wetteraukreis 1.780.867,70 € 1.909.543,90 € 5.879.415,99 € 12.526.303,58 € 16.233.112,54 € Gießen 1.608.572,37 € 1.791.365,96 € 5.736.153,86 € 12.625.907,63 € 16.591.334,12 € Lahn-Dill-Kreis 1.378.362,65 € 1.508.444,44 € 4.633.859,98 € 9.848.939,29 € 12.705.550,45 € Limburg-Weilburg 1.010.063,28 € 1.101.347,88 € 3.333.678,85 € 6.964.035,20 € 8.183.280,99 € Marburg-Biedenkopf 1.490.209,82 € 1.697.881,91 € 5.239.374,38 € 11.082.857,09 € 14.353.648,13 € Vogelsbergkreis 508.198,83 € 605.529,67 € 1.799.021,93 € 4.091.468,54 € 5.367.956,75 € Kassel (Lkr) 1.180.729,77 € 1.200.829,01 € 3.679.466,22 € 7.619.272,66 € 9.624.724,79 € Werra-Meißner-Kreis 730.264,35 € 770.096,87 € 2.327.751,95 € 4.834.982,99 € 6.191.676,77 € Summe Schutzschirmkommunen nachrichtlich: Hessen insgesamt 23.657.307,20 € 25.229.932,59 € 81.524.912,78 € 177.072.948,61 € 231.231.649,99 € 45.868.964,36 € 50.464.859,65 € 162.064.132,20 € 346.424.535,48 € 497.341.306,90 € 3063_Anlagen.pdf 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 1 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 2 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 3 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 4 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 5 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 6 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 7 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 8 02567 Schutzschirm_Antwort_Anlage 9