Kleine Anfrage der Abg. Wiegel, Bauer, Caspar, Dietz, Irmer, Klein (Freigericht), Landau, Lannert, Meysner, Pentz, Ravensburg, Reif, Reul, Schork, Schwarz, Stephan, Tipi, Utter und Veyhelmann (CDU) vom 10.10.2015 betreffend Förderprogramm Dorfentwicklung und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ziel der Förderung der ländlichen Entwicklung ist, den ländlichen Raum als attraktiven Lebensraum zu erhalten sowie den demografischen und strukturellen Wandel aktiv zu gestalten und durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren. Dazu ist es erforderlich, dass Handlungsfelder wie z.B. Infrastruktur, Versorgung , Mobilität, bürgerschaftliches Engagement und Zusammenarbeit sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene abgestimmt und zukunftsfähig aufgestellt werden. Um die Vielfalt dörflicher Lebensformen, das bau- und kulturgeschichtliche Erbe sowie den individuellen Charakter der hessischen Dörfer zu erhalten, soll die Innenentwicklung gestärkt, die Energieeffizienz gesteigert und der Flächenverbrauch verringert werden. Die erforderlichen Anpassungsund Entwicklungsprozesse an die demografischen und strukturellen Veränderungen sollen mithilfe der Dorfentwicklung nachhaltig begleitet werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit dem Förderprogramm "Dorfentwicklung"? Mit dem Ziel der aktiven Gestaltung des demografischen Wandels sollen in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen Hessens zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden. Dazu müssen auch überörtliche und regionale Zusammenhänge zukünftig stärker beachtet werden. Das zentrale Motto der hessischen Dorfentwicklung lautet: "Innenentwicklung geht vor Außenentwicklung ". Die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes hängt von der langfristigen Aufrechterhaltung des Systems "Dorf" mit seinen wesentlichen Elementen ab. Deshalb soll durch eine nachhaltige Innenentwicklung der Flächenverbrauch im Außenbereich begrenzt, einer weiteren Zersiedlung der Landschaft vorgebeugt, sowie durch Verkehrsvermeidung eine Verbesserung des Ortsklimas erreicht werden. Frage 2. Welche Gemeinden in Hessen sind aktuell Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung? Die aktuellen Förderschwerpunkte sind in der beigefügten Anlage alphabetisch aufgelistet. In Hessen sind aktuell 199 Förderschwerpunkte im Dorfentwicklungsprogramm. Davon sind 107 Schwerpunkte mit einem Ortsteil, 31 Schwerpunkte mit mehreren (2 bis 5) Ortsteilen und 61 gesamtkommunale Schwerpunkte mit allen Ortsteilen in der Förderung. Frage 3. Wie haben sich die Anzahl der geförderten Gemeinden und die insgesamt verfügbaren Mittel seit 2010 entwickelt? Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Förderschwerpunkte 244 240 213 199 203 199 Neubewilligungsrahmen in Mio. € 26,48 21,52 26,10 23,32 28,98 25,32 Eingegangen am 21. Dezember 2015 · Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2586 21. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2586 Im Hinblick auf die verfügbaren Finanzmittel ist zu beachten, dass zwar die Anzahl der Förderschwerpunkte insgesamt zurückgegangen ist, sich aber gleichzeitig die Anzahl der Ortsteile seit der Aufnahme gesamtkommunaler Förderschwerpunkte 2012 fast verdreifacht hat. Somit ist das Fördergebiet für die Privatförderung wesentlich größer als 2011 und es ist hier mit einem entsprechend höheren Finanzbedarf zu rechnen. Frage 4. Auf welcher Grundlage werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Mittel berechnet? Mit jeder einzelnen Gemeinde wird ein kommunaler Investitionsrahmen vereinbart, der aus einem festen Sockelbetrag (Planungswert) und einem flexiblen Zusatzbudget besteht. Der Sockelbetrag wird nicht projektbezogen vereinbart, sondern orientiert sich an der Anzahl der Orts-/Stadtteile einer Kommune. Das Zusatzbudget kann, wenn der Sockelbetrag bewilligt ist, in Abhängigkeit von der Bedeutung des Vorhabens und der hessenweiten Finanzmittelausstattung in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der aktuellen kommunalen Förderquote der jeweiligen Gemeinde. Die Förderung privater Antragstellerinnen oder Antragsteller erfolgt unabhängig vom festgelegten kommunalen Investitionsrahmen. Die tatsächliche Gesamtzuwendung für die einzelne Gemeinde in der Laufzeit von zehn Jahren kann erst nach Abschluss der Förderung bilanziert werden, da diese von der Gesamtzahl an bewilligten Vorhaben, der kommunalen Förderquote (jährlich neu festgelegt) und im Wesentlichen von der Ausschöpfung des Sockelbetrags sowie der Inanspruchnahme des Zusatzbudgets abhängt. Frage 5. In welcher Höhe werden private Maßnahmen in den Förderjahren 2010 bis 2014 gefördert? In den Jahren 2010 bis 2014 wurden in der Dorfentwicklung insgesamt 3.620 private Vorhaben bewilligt; die Zuwendungssumme betrug 42.225.205,00 €. Frage 6. Welche Zwecke und Maßnahmen können mit den Fördermitteln in den Gemeinden umgesetzt werden? Laut Förderrichtlinie können die folgenden Zwecke und Maßnahmen in den anerkannten Gemeinden im Rahmen der Dorfentwicklung umgesetzt werden: 1. Dorfentwicklungsplanungen und Dienstleistungen, 2. lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge, 3. Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern, 4. Freiflächen und Ortsbild, 5. Städtebaulich verträglicher Rückbau. Frage 7. Wie wird über die konkrete Verwendung der Mittel entschieden? Maßnahmen der Dorfentwicklung werden in den anerkannten Förderschwerpunkten auf der Grundlage eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes sowie eines städtebaulichen Fachbeitrags umgesetzt. Beide Konzepte werden von der Kommune nach Anerkennung als Dorfentwicklungsschwerpunkt an geeignete Fachbüros vergeben und unter Mitwirkung der Bürgerschaft erstellt . Erst nach der Erarbeitung dieser Grundlagen kann die investive Förderung beginnen. Förderfähig sind grundsätzlich Investitionen in den Ortskernen, die Gegenstand der Förderrichtlinie sind und aus dem integrierten kommunalen Entwicklungskonzept abgeleitet werden. Für die Vorhaben, die mit EU-Mitteln (hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen, Maßnahmen 1 und 2) kofinanziert werden, ist die Anwendung von Auswahlkriterien vorgeschrieben , um zu gewährleisten, dass diese den besonderen qualitativen Anforderungen der EU genügen. Als Fördervoraussetzung muss im Auswahlverfahren ein Schwellenwert von mindestens 40 Punkten erreicht werden. Die konkreten kommunalen Projekte werden durch ein Steuerungsgremium aus Vertretern von Kommune(n), politischen Gremien und lokalen Akteuren priorisiert, das den gesamten Programmzeitraum begleitet. Wiesbaden, 13. Dezember 2015 Priska Hinz Anlage Folgende Förderschwerpunkte befinden sich 2015 im Dorfentwicklungsprogramm: Aarbergen - Rückershausen Abtsteinach - Unter-Abtsteinach Alheim (gesamtkommunal) Amöneburg - Erfurtshausen Angelburg - Lixfeld Aßlar - Berghausen Babenhausen (gesamtkommunal) Bad Arolsen - Kohlgrund Bad Emstal - Balhorn Bad Endbach (gesamtkommunal) Bad Hersfeld - Asbach, Beiershausen u. Kohlhausen Bad Schwalbach (gesamtkommunal) Bad Soden-Salmünster (gesamtkommunal) Bad Sooden-Allendorf - Ahrenberg, Dudenrode, Kammerbach, Kleinvach u. Orferode Bad Wildungen - Frebershausen Battenberg (Eder) (gesamtkommunal) Bebra (gesamtkommunal) Beerfelden (gesamtkommunal) Berkatal - Frankershausen Beselich - Heckholzhausen Biebergemünd - Rossbach Birkenau (gesamtkommunal) Birstein (gesamtkommunal) Breitscheid - Erdbach Brensbach - Nieder-Kainsbach Breuberg - Hainstadt Breuna (gesamtkommunal) Brombachtal - Böllstein Bromskirchen - Somplar Büdingen - Michelau u. Wolferborn Burghaun - Steinbach Bürstadt - Bobstadt Butzbach - Fauerbach v.d.H. mit Münster Calden - Ehrsten Cornberg - Cornberg Dautphetal (gesamtkommunal) Diemelsee (gesamtkommunal) Dillenburg - Nanzenbach Dipperz - Armenhof und Dipperz Dornburg - Thalheim Ebsdorfergrund - Wittelsberg Edermünde - Grifte Edertal - Giflitz Ehringshausen (gesamtkommunal) Eichenzell - Rothemann u. Welkers Eiterfeld (gesamtkommunal) Elbtal (gesamtkommunal) Anlage Seite 2 von 4 Erbach - Bullau Eschwege (gesamtkommunal) Flörsbachtal (gesamtkommunal) Florstadt (gesamtkommunal) Frankenberg-Dörnholzhausen u. Geismar Freiensteinau - Salz Friedewald - Friedewald u. Hillartshausen Frielendorf (gesamtkommunal) Fritzlar (gesamtkommunal) Fuldatal - Simmershausen Gemünden (Felda) - Ehringshausen mit Rülfenrod Gemünden (Wohra) - Herbelhausen Gernsheim - Allmendfeld Gersfeld (gesamtkommunal) Gilserberg - Schönau u. Heimbach Glauburg (gesamtkommunal) Grävenwiesbach - Grävenwiesbach, Mönstadt u. Naunstadt Grebenau - Wallersdorf Grebenhain (gesamtkommunal) Grebenstein - Burguffeln Greifenstein (gesamtkommunal) Großalmerode - Weißenbach Großenlüder - Eichenau und Großenlüder Groß-Umstadt - Richen Grünberg - Weitershain Gründau - Mittel-Gründau Gudensberg - Dorla Hadamar - Steinbach Hammersbach und Ronneburg (interkommunal) Hasselroth - Niedermittlau Hauneck - Eitra Haunetal - Odensachsen Helsa und Nieste (gesamt-/interkommunal) Heppenheim - Unterhambach Herbstein - Stockhausen u. Schadges Hesseneck mit Sensbachtal (gesamt-/interkommunal) Hessisch Lichtenau - Reichenbach Hilders - Liebhards/Dörmbach Höchst (gesamtkommunal) Hofbieber - Niederbieber Hofheim am Taunus - Langenhain Hohenahr, Bischoffen, Mittenaar und Siegbach (gesamt-/interkommunal) Hohenroda (gesamtkommunal) Hohenstein - Holzhausen über Aar Homberg (Efze) - Berge Homberg (Ohm) - Ober-Ofleiden Hosenfeld - Hosenfeld Hünfeld (gesamtkommunal) Hünstetten - Limbach u. Wallrabenstein Hüttenberg - Volpertshausen u. Weidenhausen Idstein - Ehrenbach, Eschenhahn, Niederauroff u. Oberauroff Seite 3 von 4 Jesberg (gesamtkommunal) Jossgrund (gesamtkommunal) Kalbach - Uttrichshausen Karben - Groß-Karben Kirchheim - Goßmannsrode Kirtorf (gesamtkommunal) Knüllwald (gesamtkommunal) Korbach - Rhena Körle - Körle Lahntal - Sterzhausen Langgöns - Oberkleen Laubach (gesamtkommunal) Lautertal - Elmshausen Lautertal (gesamtkommunal) Lichtenfels - Goddelsheim Liebenau (gesamtkommunal) Löhnberg (gesamtkommunal) Lohra - Weipoltshausen Lollar (gesamtkommunal) Lorch (gesamtkommunal) Ludwigsau (gesamtkommunal) Lützelbach - Breitenbrunn, Haingrund u. Rimhorn Marburg (gesamtkommunal) Meinhard (gesamtkommunal) Meißner - Weidenhausen Meißner - Wellingerode Michelstadt - Steinbach Modautal - Neutsch und Mühltal-Frankenhausen u. Waschenbach (interkommunal) Mörlenbach - Bonsweiher Mörlenbach (gesamtkommunal) Morschen - Konnefeld Münchhausen - Oberasphe, Simtshausen u. Wollmar Naumburg - Naumburg mit Altendorf Neu-Eichenberg - Hebenshausen Neuenstein - Gittersdorf Neuental (gesamtkommunal) Neuhof - Tiefengruben Nidda - Unter-Widdersheim Niddatal - Kaichen Nidderau - Eichen Niederaula - Niederjossa mit Solms Niedernhausen - Oberjosbach Nüsttal (gesamtkommunal) Oberaula - Wahlshausen Ober-Ramstadt (gesamtkommunal) Ortenberg - Bleichenbach Ottrau - Schorbach Otzberg (gesamtkommunal) Philippsthal - Gethsemane Poppenhausen - Steinwand Rabenau - Odenhausen Seite 4 von 4 Ranstadt (gesamtkommunal) Reichelsheim - Blofeld u. Heuchelheim Reinheim - Spachbrücken Reiskirchen - Lindenstruth Romrod - Nieder-Breidenbach Romrod - Strebendorf Rosenthal (gesamtkommunal) Runkel (gesamtkommunal) Schaafheim - Mosbach Schenklengsfeld - Schenklengsfeld mit Oberlengsfeld und Konrode Schlangenbad (gesamtkommunal) Schlüchtern - Kressenbach Schöffengrund - Laufdorf Schotten - Eschenrod (wg. Pilotprojekt) Schotten (gesamtkommunal) Schwalmtal (gesamtkommunal) Selters (Taunus) - Münster Sinntal - Weichersbach Söhrewald - Wellerode Sontra - Berneberg Spangenberg - Nausis Stadtallendorf - Hatzbach Staufenberg - Daubringen Steffenberg - Niedereisenhausen Steinau - Marborn Tann (Rhön) - Habel Taunusstein - Wingsbach Trendelburg (gesamtkommunal) Twistetal - Elleringhausen, Nieder-Waroldern u. Ober-Waroldern Ulrichstein - Unter-Seibertenrod Usingen - Merzhausen Villmar - Aumenau Vöhl - Basdorf Volkmarsen (gesamtkommunal) Wabern - Zennern Wächtersbach - Hesseldorf mit Weilers und Neudorf Wanfried - Völkershausen Wehretal - Hoheneiche Weilmünster (gesamtkommunal) Weilrod (gesamtkommunal) Weimar - Allna Weißenborn - Weißenborn mit Rambach Wettenberg (gesamtkommunal) Wetter - Oberrosphe, Treisbach u. Unterrosphe Wildeck - Richelsdorf Willingen (Upland) - Bömighausen Willingshausen - Merzhausen mit den Weilern Gungelshausen, Leimbach und Ransbach Witzenhausen (gesamtkommunal) Wolfhagen - Gasterfeld Wolfhagen - Wenigenhasungen Zwingenberg - Rodau u. Zwingenberg 2586_anl.pdf Aarbergen - Rückershausen Bad Emstal - Balhorn Bad Soden-Salmünster (gesamtkommunal) Birkenau (gesamtkommunal) Bürstadt - Bobstadt Eschwege (gesamtkommunal) Gernsheim - Allmendfeld Grävenwiesbach - Grävenwiesbach, Mönstadt u. Naunstadt