Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 25.03.2014 betreffend Beteiligung des Landes Hessen am EU-Schulobstprogramm und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Seit 2009 können die Bundesländer sich an dem Schulobstprogramm der Europäischen Union (EU) beteiligen . Durch das Programm soll die Gesundheit der Kinder und die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern gesteigert werden. Von den Beteiligten in den Ländern wird das Programm laut Evaluierungsbericht insgesamt positiv bis sehr positiv bewertet. In nahezu allen Ländern ist eine Erhöhung des Verzehrs, vermehrtes Wissen der Schülerinnen und Schüler und eine Zunahme der Begeisterung für Obst und Gemüse festgestellt worden. Zudem ist dem Evaluationsbericht zu entnehmen, dass über die Veränderung des Wissens und des Verzehrs hinaus das Programm auch begrüßenswerte Wirkungen in anderen Bereichen entfaltet , die ebenfalls für Ernährung und Wissen um Nahrungsmittel relevant sind, so u.a. die positive Erfahrung des gemeinsamen Einnehmen des Essens sowie ein verändertes Gesundheitsbewusstsein. Aktuell beteiligen sich acht Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz an dem Programm. Niedersachsen überlegt sich dem Programm im nächsten Jahr anzuschließen. Als Anreiz zur Beteiligung weiterer Länder an dem Programm hat die Europäische Union ihren Zuschuss von 50 % auf 75 % erhöht, so dass die teilnehmenden Bundesländer ab dem Schuljahr 2014/15 die Kosten nur noch zu einem Viertel tragen müssen. Der Deutsche Bundestag hat im Februar eine Änderung des Schulobstgesetzes beschlossen, die dieser Neuerung Rechnung trägt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Kultusminister wie folgt: Frage 1. Ist die Landesregierung bereit, sich unter den neuen Bedingungen am Schulobstprogramm zu be- teiligen und wenn nein, warum nicht? Mit dem aktuellen EU-Vorschlag, den Beihilfesatz von 50 % auf 75 % zu erhöhen, hat sich an der grundlegenden Situation nichts verändert. Die Landesregierung lehnt eine Beteiligung am Schulobstprogramm auch unter den neuen Bedingungen ab, denn das EU-Schulobstprogramm ist und bleibt zu aufwendig und zu bürokratisch. Im EU- Schulobstprogramm wird auf die Durchführung von pädagogischen Begleitmaßnahmen besonderer Wert gelegt. Diese werden in Hessen unter anderem bereits mit den Initiativen "Bauernhof als Klassenzimmer" und "Werkstatt Ernährung" erfolgreich umgesetzt. Aber auch Bildungsangebote anderer Anbieter, wie z.B. der "AID Ernährungsführerschein" oder der Schulungsordner "Schmexperten" unterstützen Schulen im Bemühen, Kinder mit einer ausgewogenen und gesunden Ernährung vertraut zu machen . Diese Maßnahmen sind in Hessen bereits etabliert. Die Einführung des EUSchulobstprogramms wäre im Vergleich dazu mit deutlichem Mehraufwand und Mehrkosten verbunden (vergleiche Anmerkungen zu Ziffer 2 ). Frage 2. Unter welchen Voraussetzungen ist für die Landesregierung eine Beteiligung am Schulobstpro- gramm der EU vorstellbar? Eine Beteiligung ist nur dann vorstellbar, wenn ein solches Programm weniger bürokratisch und weniger aufwendig ist. Frage 3. Welche Summe stünde der Landesregierung jährlich für die Durchführung des Programms zur Verfügung? Die Teilnahme an dem Programm würde anteilig rund 500.000 Euro pro Jahr kosten. Diese Summe müsste bei einer Teilnahme zur Verfügung gestellt werden; sie war im Haushaltsjahr 2014 nicht vorgesehen. Eingegangen am 14. Mai 2014 · Ausgegeben am 19. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/261 14. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/261 Frage 4. Kann das Schulobstprogramm aus Sicht der Landesregierung dazu beitragen, eventuelle Defizite im Ernährungsverhalten der Schülerinnen und Schüler auszugleichen? Bei der Durchführung eines Schulobstprogramms käme lediglich ein Bruchteil der Schülerinnen und Schüler in Hessen in den Genuss von Schulobst. Etwa 95 % der Schülerinnen und Schüler blieben dagegen außen vor. Ca. 5 % erhielten pro Tag eine Portion Obst. Dies kann Defizite im Ernährungsverhalten jedoch nicht ausgleichen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt , für Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren einen täglichen Obstverzehr von ca. 150 bis 200 Gramm. So wird unter anderem als notwendig erachtet, fünfmal am Tag Obst und Gemüse (davon zweimal Obst) zu essen, um eine möglichst breite Versorgung mit Vitaminen, Mineralstoffen und sekundären Pflanzenstoffen sicher zu stellen. Trotzdem muss gesunde Ernährung ein wichtiger Bestandteil des Schulalltags sein. Deshalb setzt sich die Landesregierung für eine gesunde und regional erzeugte Pausen- und Mittagsverpflegung in Schulen, Universitäten und Betreuungseinrichtungen ein. Zusätzliche ökologische Angebote in öffentlichen Einrichtungen sind ein weiterer wichtiger Bestandteil. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung, die gemeinsam vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Hessischen Kultusministerium kofinanziert wird und beim Landesschulamt in Frankfurt angesiedelt ist, hat den Auftrag, eine "Offensive für gesunde und regionale Ernährung" im Jahr 2014 zu prüfen, zu entwickeln und vorzubereiten . Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die kostenlose Ausgabe von Obst an Schulen und wer sollte diese finanzieren? Der Landesregierung ist im Rahmen des europäischen Schulobstprogramms eine solch kostenlose Ausgabe nicht bekannt. Denn Berichts-, Kontroll- und Dokumentationspflichten zum Antrags - und Auszahlungsverfahren sorgen für Kosten in der Verwaltung und vor allem in Schulen . Der Landesregierung ist bekannt, dass auf europäischer Ebene an der Zusammenlegung von Schulobst-und Schulmilchprogramm gearbeitet wird. Wichtig für die Bundesländer wird dabei vor allem eine deutlich weniger aufwendige Umsetzung sein. Frage 6. Ist der Landesregierung bekannt, wie die anderen Bundesländer und die Bundestagsfraktionen das Schulobstprogramm der EU beurteilen und welche Einstellung hat sie dazu? Soweit bekannt, wird das EU-Schulobstprogramm von den Bundesländern und den Bundestagsfraktionen mehrheitlich positiv bewertet. Allerdings wird in dem Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für den Zeitraum 2010- 2011 als kritischer Faktor die nur begrenzte Teilnahmemöglichkeit zum Ausdruck gebracht. Dies beträfe auch Hessen, wo nur ein Bruchteil der Schüler partizipieren könnte. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 verwiesen. Frage 7. Welche Position hat das Land Hessen zu diesem Thema im Bundesrat vertreten? Hessen hat der Bundesratsdrucksache 61 /14 (Erstes Gesetz zur Änderung des Schulobstgesetzes ) zugestimmt, um den interessierten Ländern eine Teilnahme am Schulobstprogramm zu ermöglichen . Mit dem Votum ist aber keine Entscheidung über die Einführung im jeweiligen Land verbunden. Wiesbaden, 22. April 2014 Priska Hinz