Kleine Anfrage der Abg. Degen und Hofmann (SPD) vom 25.03.2014 betreffend Zurückstellung von schulpflichtigen Kindern und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: In Hessen ist das Einschulungsalter gesetzlich geregelt. Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Wenn bei Kindern, die bereits das notwendige Alter erreicht haben, Zweifel im Hinblick auf die Schulfähigkeit bestehen, besteht die Möglichkeit einer Zurückstellung vom Schulbesuch. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Kinder sind in den Jahren 2008 bis 2013 mit welchem Alter in einer Grundschule ein- geschult worden? (aufgeschlüsselt nach Schuljahr, Schulform und Landkreisen/Städten) Die Einschulungsdaten des Schuljahres 2013/2014 und die Vergleichszahlen des Schuljahres 2008/2009 grafisch dargestellt sind der Anlage zu entnehmen. Aufgrund des sehr umfangreichen Datenmaterials wurde auf weitergehende Darstellungen verzichtet. Frage 2. Wie viele Anträge zur Schulaufnahme sind in den Jahren 2008 bis 2013 für Kinder gestellt wor- den, die erst nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben? Wie viele davon wurden abgelehnt? Diese Daten sind in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) nicht erfasst worden und können daher nicht hessenweit ausgewertet werden. Detaillierte Angaben sind lediglich über die Anzahl der Kinder, die als sogenannte "Kann-Kinder" in die erste Klasse aufgenommen wurden möglich und stellen sich wie folgt dar: Schuljahr "Kann-Kinder" 2008/2009 4.608 2009/2010 4.459 2010/2011 4.058 2011/2012 3.723 2012/2013 3.407 2013/2014 3.313 Frage 3. Wie hat sich die Zahl der Rückstellungen an Grundschulen in den letzten zehn Jahren entwi- ckelt? Die Zahl der Rückstellungen an Grundschulen hat sich im genannten Zeitraum wie folgt entwickelt : Eingegangen am 13. Mai 2014 · Ausgegeben am 15. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/262 13. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/262 Schuljahr Im jeweiligen Jahr eingeschult, jedoch bereits im Vorjahr schulpflichtig 2004/2005* 5.227 2005/2006* 5.031 2006/2007* 4.561 2007/2008* 5.025 2008/2009 4.664 2009/2010 4.591 2010/2011 4.205 2011/2012 4.403 2012/2013 4.317 2013/2014 4.451 * Angaben des Hessischen Statistischen Landesamtes (Statistische Berichte : "Die allgemeinbildenden Schulen in Hessen") Frage 4. Welches sind die fünf häufigsten Gründe für eine Rückstellung gewesen? Für eine Rückstellung sind unzureichende Deutschkenntnisse bzw. eingeschränkte sprachliche Fähigkeiten, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Auffälligkeiten bei der schulärztlichen Untersuchung und sonderpädagogischer Förderbedarf die fünf häufigsten Gründe gewesen. Frage 5. Wie wird die Schulfähigkeit festgestellt? Die Feststellung der Schulfähigkeit erfolgt durch Beobachtung des Kindes bei der Anmeldung und/oder in dafür organisierten Situationen, wie beispielsweise Spielnachmittage oder Kennenlerntage sowie durch die schulärztliche Untersuchung. Frage 6. Werden die Eltern in die Entscheidung der Schulleitung einbezogen und wenn ja, wie? Die Eltern werden in die Entscheidung der Schulleitung einbezogen - wie in § 9 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) festgelegt : Abs. 8 "Die Eltern sind über die jeweilige Entscheidung zu informieren und im Sinne einer Förderung des Kindes zu beraten." Wiesbaden, 29. April 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen © HKM 1 Sonderauswertungen für Kleine Anfrage der Abg. Degen,  Hofmann (SPD) betreffend Zurückstellung von schulpflichtigen  Kindern – Kleine Anfrage 19/262 ‐ 25.04.2014 spielbrink Schreibmaschine Anlage © HKM Grafik I: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Landkreisen/ Städten   2 © HKM Grafik IA: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Landkreisen/ Städten  3 © HKM Grafik II: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Einschulungsart und Schulform 4 © HKM Grafik IIA: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Einschulungsart und Schulform 5 © HKM Grafik III: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Einschulungsart und Alter 6 © HKM Grafik IIIA: Anzahl der eingeschulten Kinder nach Einschulungsart und Alter 7