Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 16.11.2015 betreffend Höhenrettungseinheit der Berufsfeuerwehr Wiesbaden und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Höhenrettungseinheit der Berufsfeuerwehr Wiesbaden ist hessenweit die einzige, die zusammen mit der Polizeifliegerstaffel zum Einsatz kommt. Die nächstgelegenen Höhenrettungseinheiten sind in Bayern und Luxemburg. Das Einsatzspektrum der luftgestützten Höhenrettung ist vielfältig: Die Rettung eines Kranführers aus seiner Kanzel, verunglückte Kletterer oder Baumpfleger, die Seilbahnrettung oder die Personenrettung bei Hochwasser sowie von Dächern, Hochhäusern, Windrädern oder aus Gruben sind nur einige der möglichen Einsatzszenarien. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die luftgestützte Höhenrettung besteht grundsätzlich aus einer fliegerischen Komponente, die von der Polizei mit einem mit einer Außenwinde ausgerüsteten Hubschrauber und Personal gestellt wird, sowie einer Höhenrettungseinheit, die aus ausgebildeten Höhenrettern besteht, die eine für die Höhenrettung spezielle Zusatzausbildung erhalten haben, um vom Hubschrauber aus in der Luft an der Außenwinde arbeiten zu können. In Hessen gibt es zwei fliegerische Komponenten. Diese ist zum einen die Polizeifliegerstaffel Hessen in Egelsbach und zum anderen die Bundespolizei-Fliegerstaffel in Fuldatal bei Kassel. Speziell ausgebildete Höhenrettungseinheiten gibt es zurzeit nur bei der Berufsfeuerwehr Wiesbaden . Mit gleichwertiger Ausbildung gibt es in Nordhessen und Osthessen mehrere speziell ausgebildete Bergrettungseinheiten der Bergwacht des Deutschen Roten Kreuzes mit den Standorten Willingen, Bad Wildungen, Hoherodskopf und Wasserkuppe. Diese üben regelmäßig mit beiden fliegerischen Komponenten beispielsweise die Rettung von Personen aus den Seilbahnen rund um den Wintersportort Willingen. Eine Anforderung der luftgestützten Berg-/Höhenrettung erfolgt über die zentralen Leitstellen bei der Polizeifliegerstaffel Hessen. Sie entscheidet aufgrund des Einsatzortes und der fliegerischen Daten, ob sie die Bergrettungseinheit aus Willingen und Bad Wildungen oder die Höhenrettungseinheit aus Wiesbaden alarmiert. Danach fliegt der Polizeihubschrauber die vorgeplanten Hubschrauber-Landeplätze an, um die Höhen- oder Bergretter aufzunehmen und den Einsatzort gemeinsam anzufliegen. Für die Höhenretter aus Wiesbaden wird der Hubschrauber-Landeplatz des Polizeipräsidiums Westhessen als vorgeplanter Hubschrauber-Landeplatz angeflogen. Sollte kein Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel Hessen zur Verfügung stehen, so wird ein Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel angefordert. Da der Einsatz eines Hubschraubers der Bundespolizei eine Amtshilfe durch eine Bundesbehörde darstellt, werden dem Anforderer bzw. dem Aufgabenträger, z.B. der Kommune als Aufgabenträger der kommunalen Gefahrenabwehr , später Kosten in Rechnung gestellt. Der Einsatz eines hessischen Polizeihubschraubers ist kostenfrei. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es hessenweit noch andere Höhenrettungseinheiten, die nicht zusammen mit einer Polizeifliegerstaffel zum Einsatz kommen? Falls ja, wo? Es gibt noch Höhenrettungseinheiten bei den Berufsfeuerwehren Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Kassel und Frankfurt sowie bei der Freiwilligen Feuerwehr Hanau. Eingegangen am 23. Dezember 2015 · Ausgegeben am 29. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2655 23. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2655 Da mit Einführung der Regelung zur luft-/hubschraubergestützten Berg- und Höhenrettung in Hessen am 1. Januar 2013 für Südhessen eine Einheit als ausreichend befunden worden ist, entschied man sich für die personell besser aufgestellte Einheit der Berufsfeuerwehr Wiesbaden. Frage 2. Welche Qualifikationen und Lehrgänge sind für den Dienst in der Höhenrettungseinheit notwendig und wie sind diese aufgebaut? Jeder Höhenretter benötigt eine Eignungsuntersuchung G 41 für "Arbeiten mit Absturzgefahr". Des Weiteren erhalten Sie eine zweiwöchige Grundausbildung zum Höhenretter an dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge des Landes Sachsen-Anhalt. Danach erhalten sie die Zusatzausbildung zum "Speziellen Retter aus Höhen und Tiefen", für die jährlich mindestens 72 Ausbildungsstunden nachgewiesen werden müssen, in deren Rahmen die Zusammenarbeit mit der Hubschraubereinheit geübt wird. Zudem besitzen einige der Höhenretter einen zusätzlichen Ausbilderlehrgang in Höhenrettung. Frage 3. Wie hoch ist die jährliche finanzielle Ausstattung der Höhenrettung in Wiesbaden und beteiligt sich das Land finanziell? Falls ja, in welcher Höhe? Die Stadt Wiesbaden trägt die Kosten von 5.000 € für die Grundausstattung an Einsatzmaterial und 800 € pro Höhenretter selbst. Ebenso die laufenden Unterhaltskosten von 2.000 € pro Jahr. Eine finanzielle Förderung des Landes wurde seitens der Stadt nicht beantragt. Frage 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass landesweit eine luftgestützte Höhenrettungseinheit ausreicht, um die in § 3 (2) HBKG festgeschriebene zehnminütige Hilfsfrist zu gewährleisten? Die im § 3 Abs. 2 HBKG genannte Hilfsfrist von zehn Minuten gilt für die Gemeindefeuerwehren und nicht für überörtliche Einheiten. Bei der luftgestützten Höhenrettungseinheit handelt es sich jedoch gerade um eine solche überörtliche Einheit. Wiesbaden, 15. Dezember 2015 Peter Beuth