Kleine Anfrage des Abg. Decker (SPD) vom 17.11.2015 betreffend hessisches Förderangebot "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen" und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage erfolgte vor der Bewilligung. Die Bewilligungen werden bis zum 31. Dezember 2015 ausgesprochen werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Träger haben sich mit welchen Konzepten für die Förderung nach dem Landesprogramm "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen" für Langzeitarbeitslose in der ersten Förderphase beworben? Bis zum Antragsschluss am 30. September 2015 wurden von 19 Trägern Konzepte eingereicht. Alle Konzepte waren förderfähig. Das beantragte Fördervolumen überstieg die vorhandenen Mittel und es wurden die besten elf Konzepte zur Förderung zugelassen. Die Konzepte liegen vor und können auf Anfrage im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingesehen werden. Frage 2. Welche der eingereichten Konzepte wurden für die Umsetzung der ersten Förderphase ausgewählt ? In der ersten Förderphase werden die Konzepte der folgenden elf Träger gefördert: 1. GFFB gGmbH, 2. Grone-Bildungszentren Hessen gGmbH, 3. Frankfurter Verein, 4. Landkreis Fulda und Vogelsberg, 5. Jobcenter Groß-Gerau, 6. INTEGRAL gGmbH Marburg-Biedenkopf, 7. Jobcenter Darmstadt-Dieburg, 8. Behindertenhilfe Wetteraukreis bhw gGmbH, 9. IB Wetzlar, 10. Landkreis und Stadt Kassel, 11. startHAUS GmbH. Von diesen können die ersten acht eine Bewilligung mit Landesmitteln aus dem Haushalt 2015 erhalten. Drei Konzepte werden mit Landesmitteln des Haushalts 2016 bewilligt werden. Frage 3. Welche Summen wurden für die einzelnen Konzepte nach Frage 2 bewilligt? Die genauen Bewilligungszahlen liegen erst nach Vorlage der konkretisierten bzw. aktualisierten Ausgaben- und Finanzierungspläne vor. Für die elf Konzepte werden Landesmittel in Höhe von 4.680.000 € bis zum 31. Dezember 2015 bewilligt werden. Insgesamt werden für die ausgewählten Projekte rund 7.000.000 € bewilligt werden. Eingegangen am 28. Dezember 2015 · Ausgegeben am 29. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2659 28. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2659 Frage 4. Wie viele Personen werden mit den einzelnen Konzepten nach Frage 2 erreicht? Die Konzepte unterscheiden sich teils stark in ihrer geplanten Anzahl an Teilnehmenden. Projekte , die den Teilnehmenden den Abschluss einer Berufsausbildung ermöglichen, sehen beispielsweise konzeptionell eine vergleichsweise geringere Anzahl an Teilnehmenden vor. Aus den Konzeptbeschreibungen der elf ausgewählten Antragsteller geht hervor, dass im Rahmen dieser Projekte insgesamt bis zu 1.000 Langzeitarbeitslose an dem Förderinstrument partizipieren können. Frage 5. Nach welchen Kriterien wurden die Konzepte, die eine Förderung erhalten, ausgewählt? Die Auswahl der Konzepte orientierte sich an der Vernetzung und der Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren der Arbeitsmarktpolitik, der rechtskreisübergreifenden Projektsteuerung, der Impulsfähigkeit für die Regelförderung und dem innovativen Charakter des Konzepts sowie an der Ausrichtung auf das Entwicklungspotenzial der Teilnehmenden für eine dauerhafte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Frage 6. Aus welchen Gründen konnten Träger, die ebenfalls Konzepte eingereicht hatten, keine Förderung erhalten? Alle eingereichten Konzepte erfüllten die formellen Kriterien, um förderfähig zu sein, aber nicht alle waren im Hinblick auf die in der Antwort zu Frage 5 genannten Kriterien förderwürdig . Zudem musste aufgrund der begrenzten Mittel eine Auswahl erfolgen. Frage 7. Werden mit den Konzepten, die eine Förderung für die erste Phase erhalten, alle im Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft? Wenn nein, was geschieht mit Haushaltsresten? Im Haushalt 2015 stehen für das Förderinstrument "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen " Landesmittel in Höhe von 5 Mio. € zur Verfügung. Die nicht mehr in 2015 verausgabten Mittel werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Arbeitsmarktprodukte umgeschichtet und stehen dem Förderinstrument im Jahr 2016 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Wiesbaden, 17. Dezember 2015 Stefan Grüttner