Kleine Anfrage des Abg. Roth (SPD) vom 17.11.2015 betreffend Situation von Flüchtlingen mit Behinderung in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Im Jahr 2013 lebten in Deutschland 10,2 Mio. Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung . Im Durchschnitt war somit gut jeder achte Einwohner (13 %) behindert. Mehr als die Hälfte davon (52 %) waren Männer. Der größte Teil, nämlich rund 7,5 Millionen Menschen, war schwerbehindert. (GdB >50 oder gleichgestellt). In Hessen leben 608.624 Menschen mit Behinderungen. Derzeit gibt es keine statistischen Daten, die Auskunft über die Anzahl der Flüchtlinge mit Behinderungen geben. Die Statistischen Ämter sind bei der Erhebung dieser Daten auf Datenbestände bzw. Register der Versorgungsämter angewiesen. Diese wiederum erhalten ihre Daten über die Antragsstellung auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises . Erfasst werden lediglich die Daten über die schwerbehinderten Menschen mit gültigem Ausweis , und zwar: persönliche Merkmale der schwerbehinderten Menschen (Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort) sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung. Daten zu Menschen mit Behinderungen, die einen GdB unter 50 haben, werden nicht erfasst. Aktuell halten sich etwa 26.000 Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften in Hessen auf. Im Rahmen der Erstuntersuchung legen die Ärzte ihr Augenmerk selbstverständlich auf alle Arten von Gesundheitsstörungen. Bei einer akuten Beeinträchtigung der Gesundheit findet eine sofortige Behandlung oder Weiterleitung an entsprechende Einrichtungen statt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Flüchtlinge in Hessen haben eine Behinderung/Beeinträchtigung (bitte aufschlüsseln nach geistiger, seelischer, Sinnes- und/oder Körperbehinderung)? Frage 2. Wie viele Flüchtlinge nach Frage 1 sind jünger als 18 bzw. jünger als sieben Jahre? Frage 5. Wie viele Menschen unter den aktuell Asylsuchenden/Schutzsuchenden in Hessen sind nach den Kriterien der EU-Richtlinie (2013/33/EU) zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen Flüchtlinge mit Behinderung? Die Fragen 1, 2 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Derzeit gibt es keine statistischen Daten, die Auskunft über die Anzahl der Menschen mit Behinderung für den Bereich der Flüchtlinge geben. Frage 3. Welche Maßnahmen werden aktuell für eine adäquate Versorgung, Betreuung und Förderung der Flüchtlinge mit Behinderung getroffen? Frage 6. Welche Maßnahmen werden nach der Feststellung dieses Status eingeleitet? Die Fragen 3 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Alle notwendigen Maßnahmen werden sichergestellt, z.B.: - Je nach Art und Grad der Behinderung wird erforderlichenfalls eine umfassende Diagnostik in der HEAE durchgeführt. Wenn notwendig, werden Flüchtlinge mit Behinderung Fachärzten vorgestellt. Eingegangen am 22. Dezember 2015 · Ausgegeben am 29. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2660 22. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2660 - U.a. ist in Gießen ein Unterkunftsgebäude behindertengerecht mit Rampe und Sanitäranlagen auch für Rollstuhlfahrer ausgestattet. Das Verwaltungsgebäude ist für sie mit Rampe und Aufzug versehen. - Für alleinstehende Flüchtlinge mit Behinderung, die keine "Rund-um-die-Uhr-Betreuung" benötigen, organisieren die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter und das Krankenpflegepersonal die Versorgung tagsüber. Aktuell wird ein Konzept zur Unterbringung besonders fürsorgebedürftiger Flüchtlinge erarbeitet . Zu dieser Gruppe gehören auch die Flüchtlinge mit Behinderung. Ziel ist es, einen Standard zu definieren, der auf die besonderen Bedürfnisse dieser Menschen abgestimmt ist. Frage 4. An welchen Punkten wäre die Unterstützung welcher Verbände gefragt? Die erforderlichen Maßnahmen werden durch den medizinischen Dienst und der Mitarbeiter in der HEAE eingeleitet. Bei Bedarf wird ein entsprechender Kontakt zu anderen Organisationen oder Einrichtungen individuell hergestellt. Wiesbaden, 15. Dezember 2015 Stefan Grüttner