Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 17.11.2015 betreffend Fehlzeitenquote bzw. Fehltage pro Person für das Jahr 2014 bei der Hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Fehlzeitenquote/Fehltage pro Person für das Jahr 2014 gab es in folgenden Behörden: - Hessische Bereitschaftspolizei, - Hessisches Landeskriminalamt, - Polizeipräsidium Frankfurt, - Polizeipräsidium Mittelhessen, - Polizeipräsidium Nordhessen, - Polizeipräsidium Osthessen, - Polizeipräsidium Südhessen, - Polizeipräsidium Südosthessen, - Polizeipräsidium Westhessen, - Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung? Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Ergänzend wird angemerkt , dass in den Fehlzeitenquoten die Abwesenheiten aufgrund von Erkrankungen, Kuren, Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederungen enthalten sind. Zudem werden Kalendertage und nicht Arbeitstage betrachtet. Behörde Fehlzeitenquote Fehltage pro Person Hessische Bereitschaftspolizei 6,98 25,5 Hessisches Landeskriminalamt 7,41 27,0 Polizeipräsidium Frankfurt am Main 7,72 28,2 Polizeipräsidium Mittelhessen 8,61 31,4 Polizeipräsidium Nordhessen 7,84 28,6 Polizeipräsidium Osthessen 7,14 26,1 Polizeipräsidium Südhessen 7,46 27,2 Polizeipräsidium Südosthessen 7,65 27,9 Polizeipräsidium Westhessen 8,29 30,3 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung 7,83 26,2 Frage 2. Wie haben sich die Fehlzeitenquote und die bereinigte Fehlzeitenquote und die durchschnittlichen Fehltage pro Person, soweit diese bereits vorliegen, im Jahr 2015 für die in Frage 1 aufgeführten Behörden entwickelt? Um eine valide Aussage zur Entwicklung der Fehlzeitenquote, der bereinigten Fehlzeitenquote und der durchschnittlichen Fehltage pro Person treffen zu können, ist die Betrachtung des gleichen Zeitraums (01.01.2015 bis 31.12.2015) erforderlich. Die Zahlen für das gesamte Kalenderjahr 2015 liegen zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht vor. Wiesbaden, 11. Dezember 2015 Peter Beuth Eingegangen am 21. Dezember 2015 · Ausgegeben am 23. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2661 21. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG