Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 18.11.2015 betreffend Werra - Kanu-, Kajak- und Wassersport und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wassersports im Bereich der Werra sind auch Investitionen des Landes Hessen notwendig. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie groß ist die Frequentierung durch Wassersportler und Wasserwanderer des Flussabschnittes im Landkreis Hersfeld-Rotenburg? Angaben zur Frequentierung durch Wassersportler bzw. durch Wasserwanderer sind nicht möglich , da Statistiken aus dem Bereich des Sports, von kommerziellen Betreibern oder privaten Nutzern nicht vorliegen. Frage 2. Mit welchen Mitteln wurde in den zurückliegenden zehn Jahren die Unterhaltung oder der Bau von Einrichtungen für den Wassersport durch das Land Hessen in bezeichnetem Flussabschnitt finanziert ? Das Land Hessen hat in den zurückliegenden zehn Jahren keine Sportfördermittel für den Bau von Einrichtungen für den Wassersport des Flussabschnitts im Landkreis Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung gestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nach den dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) vorliegenden Informationen aus dem Förderprogramm "LEADER" der Europäischen Union vor zwölf Jahren die Errichtung von sechs Bootsumtrage - und -anlegestellen an der Werra im Bereich Heringen und Philippsthal mit 31.700 € gefördert wurde. Frage 3. Wie viele Ein- und Ausstiegspunkte wurden in bezeichnetem Flussabschnitt für den Wassersport vorgehalten? Nach den dem HMdIS vorliegenden Informationen werden die nachfolgend genannten Ein- und Ausstiegpunkte vorgehalten: Philippsthal (Wehr am Kraftwerk): Umtragestelle, Philippsthal-Harnrode (Wehr am Kraftwerk): Umtragestelle, Heringen-Lengers (Wehr am Kraftwerk): Umtragestelle, Heringen (Wehr am Kraftwerk Werra-Mühle): Umtragestelle, Heringen (Festplatz): Anlegestelle, Heringen-Widdershausen (Wehr am Kraftwerk): Umtragestelle, Heringen-Widdershausen (Sportplatz): Anlegestelle. Frage 4. In welchem Zustand sind in bezeichnetem Flussabschnitt die genannten Anlagen? Nach den dem HMdIS vorliegenden Informationen sind die Anlagen am 5. November 2015 im Rahmen der Prüfung zur Einhaltung der Zweckbindung vom Landkreis Hersfeld-Rotenburg geprüft bzw. besichtigt worden. Es wurde festgestellt, dass die geförderten Anlagen in einem Zu- Eingegangen am 19. Januar 2016 · Ausgegeben am 22. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2665 19. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2665 stand sind, der der Zweckbindung der seinerzeitigen Förderung aus LEADER-Mitteln entspricht . Insbesondere bei den Umtragestellen wird allerdings Erneuerungs- und Ausbaubedarf gesehen. Frage 5. Wie wird der Zustand der genannten Anlagen gepflegt beziehungsweise unterhalten? Die Pflege und Wartung erfolgt in der Regel durch die Kommunen; sie ist nicht einheitlich geregelt . Verpflichtungen seitens der Betreiber oder der Gemeinden bestehen lt. den dem HMdIS vorliegenden Informationen nicht. Frage 6. Von welchem Erhaltungsaufwand ist jährlich auszugehen? Der Aufwand für die Unterhaltung ist nicht zu beziffern. Nicht bekannt sind die notwendigen baulichen Einrichtungen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit für Kanu, Kajak und sonstigem Wassersport. Nicht zu kalkulieren ist darüber hinaus, welche Aufwände in Abhängigkeit von unterschiedlich starken Hochwasserereignissen entstehen. Frage 7. Sind für die Wartung und Unterhaltung beziehungsweise Ersatzinvestitionen Landesmittel eingeplant ? Seitens des Landes sind keine Sportfördermittel eingeplant. Wiesbaden, 6. Januar 2016 Peter Beuth