Kleine Anfrage des Abg. Siebel (SPD) vom 24.11.2015 betreffend Antiziganismus und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der Kursorischen Lesung des Einzelplans 02 wurde von der Landesregierung angekündigt, im Kapitel 02 05 Buchungskreis 2130 einmalig Mittel in Höhe von 300.000 € und 50.000 € für laufende Zwecke zur Einrichtung einer Dauerausstellung Antiziganismus einzustellen. Damit werden endlich die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für diesen seit vielen Jahren vom Verband der Sinti und Roma Hessen vorgetragenen Wunsch geschaffen. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Mit dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwischen der Hessischen Landesregierung und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, im Frühjahr 2014 wurde die Basis für die inhaltliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit geschaffen. Im Zuge der Umsetzung der Rahmenvereinbarung wird das Anliegen der anerkannten nationalen Minderheit der deutschen Sinti und Roma, eine zentrale Anlaufstelle auf Landesebene zu schaffen, an der sich Interessierte in einer Dauerausstellung eingehend mit dem Antiziganismus beschäftigen können, von Seiten der Landesregierung unterstützt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegt der Landesregierung für die Dauerausstellung ein Konzept vor? Von Seiten des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, wurde ein Grobkonzept der geplanten Dauerausstellung vorgelegt. Eine erste Bewertung brachte das Ergebnis, dass die Konzeption sehr anspruchsvoll, umsetzbar und empfehlenswert ist. Gegenwärtig findet eine Feinabstimmung statt. Frage 2. Welches sind die Grundzüge dieses Konzepts? In einer permanenten Ausstellungsfläche sollen 4 Epochen der Geschichte der Sinti und Roma dargestellt werden. Dies sind konkret die Entwicklung vom Spätmittelalter bis zur bürgerlichen Revolution, die Nationalstaatlichkeit bis zum Ende der ersten Demokratie 1933, die Verfolgung und Völkermord im Nationalsozialismus und der Umgang mit Sinti und Roma nach 1945 bis heute. Frage 3. Wo (in welcher Verwaltungseinheit) wird das Konzept gemeinsam mit dem Verband der Sinti und Roma umgesetzt? Das Referat "Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus/Zeitgeschichte/Rechtsextremismus " in der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung begleitet die Umsetzung des Konzeptes. Frage 4. Gibt es bereits eine Liegenschaft, in der die Dauerausstellung stattfinden soll? Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, strebt eine Liegenschaft im Bereich der Stadt Darmstadt an, allerdings waren die diesbezüglichen Bemühungen des Landes- Eingegangen am 17. Dezember 2015 · Ausgegeben am 21. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2679 17. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2679 verbandes bisher nicht erfolgreich. Die Hessische Landesregierung unterstützt die Suche nach einer geeigneten Örtlichkeit durch das Hessische Immobilienmanagement. Frage 5. Wann ist mit der Eröffnung der Dauerausstellung zu rechnen? Hierzu verweise ich auf meine Ausführungen zu Fragen 1 und 4. Demnach kann gegenwärtig keine verbindliche Aussage zum möglichen Zeitpunkt der Ausstellungseröffnung getroffen werden. Zunächst muss eine Immobilie gefunden, die Ausstellung im Detail geplant und umgesetzt werden, bevor ein Termin zur Eröffnung festgelegt werden kann. Wiesbaden, 15. Dezember 2015 Axel Wintermeyer