Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Situation der Alleinerziehenden in Hessen Drucksache 19/2684 Vorbemerkung der Fragesteller: Laut dem Hessischen Statistischen Landesamt lebten im vergangenen Jahr 194.000 Alleinerziehende mit ihren zusammengerechnet 259.000 Kindern in Hessen, 169.000 dieser Alleinerziehenden waren alleinerziehende Mütter. Bundesweit stieg nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der Anteil von Ein-Eltern-Familien an der Gesamtzahl aller Familien zwischen 1996 und 2014 von 17 auf 29 % an. Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen, die Betreuung der eigenen Kinder sicherzustellen , das tägliche Familienleben zu organisieren und ein auskömmliches Haushaltseinkommen zu gewährleisten . So weisen bundesweit Personen in Haushalten von Alleinerziehenden mit fast 40 % eine wesentlich höhere Armutsgefährdungsquote auf als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 16 %. Vorbemerkung der Landesregierung: Ein-Eltern-Familien haben in ihrem Alltag viele Herausforderungen zu bewältigen. Sie organisieren den eigenen Haushalt, tragen die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder und begleiten deren schulische Entwicklung. Oftmals stellen sich Fragen zur eigenen Existenzsicherung und zur beruflichen Zukunft, zur Wohnsituation und auch zum Umgang mit dem anderen Elternteil. Die unterschiedlichen Anforderungen und Aufgaben von Alleinerziehenden sind ein täglicher Balanceakt, den es zu bewältigen gilt. Gerade in dieser Situation spielt die gesellschaftliche Unterstützung für Ein-Eltern-Familien eine wesentliche Rolle. Dies betrifft vor allem eine verlässliche, flexible und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Die Hessische Landesregierung setzt seit Jahren auf den Ausbau bezahlbarer und vielfältiger Angebote der Kindertagesbetreuung, die qualitativ hochwertig, zeitlich flexibel und den Bedingungen vor Ort angepasst sind. Sie sollen den differenzierten Bedürfnissen von Kindern und Eltern entsprechen und dem Erziehungs- und Bildungsauftrag Rechnung tragen. Wichtig für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und gerade auch für Alleinerziehende ist, dass die Betreuungszeiten mit dem Arbeitsleben kompatibel sind und dem Bedarf der Familien vor Ort entsprechen. Über 50 % der betreuten Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren nehmen in Hessen ein Betreuungsangebot von 7 Stunden täglich oder mehr wahr. Im Bereich der unter Dreijährigen werden fast zwei Drittel der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen ganztags betreut . Der Anteil der 0- bis 6-Jährigen in Ganztagsbetreuung hat sich in den vergangenen Jahren von knapp 30 % in 2007 auf über 54 % in 2015 deutlich erhöht. Die gesellschaftliche Unterstützung für Ein-Eltern-Familien spielt auch dann eine wesentliche Rolle, wenn es um einen beruflichen Rahmen geht, der Flexibilität ermöglicht. Sie betrifft weiterhin Beratungs- und Qualifizierungsangebote und Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist wichtig, deutlich zu machen, dass Flexibilisierung auch Grenzen hat. Die Bedürfnisse nach altersgerechten Entwicklungsbedingungen von Kindern unterschiedlicher Altersstrukturen sind zu berücksichtigen. Hier sind vor allem Unternehmen gefragt, entsprechende Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen, die den Bedürfnissen von Familien entgegenkommen. Die hessische Familienpolitik unterstützt die Gestaltung einer Lebens- und Arbeitswelt, die allen Familienformen entgegenkommt. Sie hat dieses Ziel in zahlreichen Vorhaben, Projekten und Maßnahmen aufgegriffen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Kultusminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, dem Minister für Wissenschaft und Kunst sowie der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Eingegangen am 31. März 2016 · Ausgegeben am 7. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3269 01. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 Allgemeines Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Alleinerziehenden in Hessen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie nach Geschlecht der Alleinerziehenden )? Aufgrund zu geringer Fallzahlen konnte eine Ausweisung der Alleinerziehenden auf Ebene aller Landkreise nicht durchgeführt werden. Niedrige Fallzahlen führen zu höheren stichprobenbedingten Fehlern und weisen damit eine sehr geringe Aussagekraft auf. Stattdessen erfolgte die Auswertung auf Ebene von sogenannten regionalen Anpassungsschichten. Diese stellen Zusammenfassungen von Landkreisen dar, die durchschnittlich ca. 500.000 Einwohner umfassen. Nähere Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2. Wie hoch ist die Zahl der Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund (aufgeschlüsselt nach Geschlecht )? Insgesamt leben in Hessen 56.200 Alleinerziehende mit Migrationshintergrund. Davon sind 5.200 alleinerziehende Väter und 51.000 alleinerziehende Mütter. Nähere Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 3. In wie vielen Haushalten von Alleinerziehenden a) lebt ein Kind unter 18 Jahren, b) leben zwei Kinder unter 18 Jahren, c) leben drei Kinder unter 18 Jahren, d) leben vier und mehr Kinder unter 18 Jahren? Eine spezifische Ausweisung der Alleinerziehenden, die mit 3 Kindern unter 18 Jahren oder 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren zusammenleben, konnte aufgrund zu geringer Fallzahlen nicht erfolgen. Beide Ausprägungen wurden deshalb mit Haushalten von Alleinerziehenden, in denen 2 Kinder unter 18 Jahren leben, zusammengefasst. Nähere Angaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. Frage 4. Wie viele Alleinerziehende in Hessen haben Kinder mit Behinderungen? Im Antrag zum Schwerbehindertenrecht (SchwbR) des SGB IX wird die Angabe "alleinerziehend " nicht abgefragt, sodass die Auswertung der Anzahl der Alleinerziehenden mit behinderten Kindern aus dem Datenbestand SchwbR in Hessen nicht möglich ist. Qualifikation, Beschäftigungs- und Finanzsituation von Alleinerziehenden Frage 5. Wie viele Alleinerziehende in Hessen (in absoluten Zahlen und in Prozent der Gesamtzahl) müssen aktuell Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder beantragen? Frage 6. Wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Zahl der Alleinerziehenden, die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für ihre Kinder beantragen, wird statistisch nicht erfasst. Laut Mitteilung des Regierungspräsidiums Kassel werden in der Unterhaltsvorschuss-Statistik für das Land Hessen lediglich die sogenannten Zahlfälle aufgeführt. Mit den Zahlfällen sind die Kinder als Berechtigte erfasst, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen für UVG-Leistungen erfüllt sind. Rückschlüsse auf die Zahl der Alleinerziehenden können nicht gezogen werden. Die Entwicklung der Zahlfälle von 2008 bis 2014 stellt sich wie folgt dar: Jahr Zahlfälle 2008 32.660 2009 31.749 2010 32.020 2011 31.614 2012 30.611 2013 29.929 2014 29.156 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 3 Frage 7. Wie hoch ist die Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jugendämtern in Hessen)? Die Rückholquoten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jugendämtern, gestalten sich wie folgt: Stadt/Landkreis Prozent Darmstadt 12,57 Frankfurt 15,88 Kassel 17,30 Offenbach 11,09 Wiesbaden 15,54 Bad Homburg 31,54 Bergstraße 13,78 Darmstadt-Dieburg 24,70 Fulda (Kreis) 27,70 Fulda (Stadt) 13,24 Gießen (Kreis) 22,19 Gießen (Stadt) 19,36 Gross -Gerau 15,42 Hanau (Stadt) 23,20 Hersfeld-Rotenburg 24,22 Hochtaunuskreis 19,08 Kassel (Kreis) 22,16 Lahn-Dill-Kreis 23,21 Limburg-Weilburg 14,26 Main-Kinzig-Kreis 19,54 Main-Taunus-Kreis 17,36 Marburg (Stadt) 14,72 Marburg-Biedenkopf 18,79 Odenwaldkreis 21,64 Offenbach (Kreis) 13,03 Rheingau-Taunus-Kreis 31,16 Rüsselsheim (Stadt) 16,36 Schwalm-Eder-Kreis 24,49 Vogelsbergkreis 18,13 Waldeck-Frankenberg 25,20 Werra-Meißner-Kreis 27,77 Wetteraukreis 28,27 Wetzlar (Stadt) 18,15 Hessen gesamt 18,85 Die Rückholquote im Landesdurchschnitt: Jahr Landesdurchschnitt Rückholquote Hessen 2010 16,21 % 2011 17,88 % 2012 19,38 % 2013 18,89 % 2014 19,67 % 2015 18,85 % Der leichte Rückgang in 2015 ist zu erklären durch die Erhöhung der UV-Beträge ab Juli 2015 von 133,00 € auf 144,00 € in der ersten Altersstufe und von 180,00 € auf 192,00 € in der zweiten Altersstufe. Dadurch stiegen im zweiten Halbjahr die Ausgaben auch in Hessen nicht unerheblich an. Es ist davon auszugehen, dass diese Steigerung nicht vollständig durch erhöhte Inanspruchnahme der Unterhaltspflichtigen ausgeglichen werden konnte. Außerdem gestaltete sich der Rückgriff bei den Unterhaltspflichtigen für den Monat Juli sowohl verfahrenstechnisch als auch rechtlich schwierig, weil das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags , des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16. Juli 2015 erst im BGBl. I Nr. 30, S. 1202 vom 22. Juli 2015 veröffentlicht wurde. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 Frage 8. Wie hoch ist der Anteil der Alleinerziehenden, die über die Möglichkeit einer Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhalt informiert wurden (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jugendämtern in Hessen)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 9. Wie viele Alleinerziehende in Hessen beziehen aktuell Leistungen nach dem SGB III? Frage 10. Wie viele Alleinerziehende in Hessen beziehen aktuell Leistungen nach dem SGB II? Die Fragen 9 und 10 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkungen haben im Juli 2015 1.351 Alleinerziehende Leistungen nach dem SGB III erhalten. Im Jahresdurchschnitt (August 2014 bis Juli 2015) waren es 1.532 Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB III erhalten haben. Nähere Angaben sind der Anlage 4 zu entnehmen. Im August 2015 gab es 41.218 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Im Jahresdurchschnitt (August 2014 bis Juli 2015) waren es 41.030 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte . Im Vergleich dazu gab es im August 2015 im SGB II 13.455 alleinerziehende Arbeitslose. Nähere Angaben sind der Anlage 4 zu entnehmen. Frage 11. Welche Problematik ergibt sich aufgrund der Befristung des Unterhaltsvorschusses auf maximal sechs Jahre? Kinder, die von dem Elternteil, bei dem sie nicht leben, keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt . Für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages wird das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld in voller Höhe von dem Mindestunterhalt abgezogen. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder von bis zu fünf Jahren 145,00 € monatlich und für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren 194,00 € monatlich. Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des Kindes. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils unerheblich. Grundsätzlich sind UVG-Leistungen positiv zu beurteilen. Sie führen zur spürbaren finanziellen Entlastung von Ein-Eltern-Familien. UVG-Leistungen sind ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Lebenslagen von Alleinerziehenden und ein Signal für die Wertschätzung von Ein-Eltern-Familien. Die Befristung des Unterhaltsvorschusses auf maximal sechs Jahre kann zu Problemen in den Familien führen, in denen die Kinder länger als sechs Jahre und auch nach ihrem zwölften Geburtstag Bedarf auf Unterhaltsvorschuss haben, weil der andere Elternteil für sie keinen Unterhalt zahlt. Frage 12. Wie groß ist der Anteil unter den Beziehenden von SGB-II-Leistungen, die diese Zahlungen zur Ergänzung eines Erwerbseinkommens beziehen (sog. Aufstockerinnen und Aufstocker)? Im März 2015 waren 41.138 alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte gemeldet. Darunter befanden sich 14.831 erwerbstätige ALG-II-Bezieher. Dies entspricht einem Anteil von 36,1 %. Frage 13. Wie lange sind Alleinerziehende in Hessen durchschnittlich auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen ? Im Jahre 2009 konnten 50,7 % der Alleinerziehenden mit ALG-II-Bezug keine Berufsausbildung vorweisen (IAB-Forschungsbericht, 08/2013). Der niedrige Prozentanteil der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Schule, Studium und ungeförderter Ausbildung ist ein Hinweis darauf, dass es nicht einfach ist, alleinerziehenden Personen versäumte Qualifikationen nachträglich zu vermitteln. Die erwartete Dauer der Transferleistungen hängt von Alter und Anzahl der Kinder ab und fällt bei einem akademischen Abschluss gegenüber anderen Abschlüssen am kürzesten aus (IAB-Regional Hessen 02/2014). Betrachtet man die gesamte Verweilzeit in der Grundsicherung, so waren 2015 in Hessen 47,7 % der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens 48 Monate auf die Transferleistungen im SGB II angewiesen. In der Anlage 5 wird die bisherige und abgeschlossene Verweildauer von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Stand Juni 2015 aufgezeigt . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 5 Frage 14. Wie haben sich die Zahl und der Anteil der alleinerziehenden Leistungsbezieherinnen und -bezieher nach dem SGB II und III in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Zahl und der Anteil der alleinerziehenden Leistungsbezieherinnen und -bezieher haben sich nach dem SGB III in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre (jeweils von August bis Juli) ist die Anzahl von 1.647 auf 1.532 gesunken, wobei es im Jahresdurchschnitt in den Zeiträumen August 2012 bis Juli 2013 und von August 2013 bis Juli 2014 jeweils einen Anstieg gab. Der Anteil der alleinerziehenden Arbeitslosen ist im gleichen Zeitraum von 2,80 % auf 2,57 % gesunken. Die Zahl und der Anteil der alleinerziehenden Leistungsbezieherinnen und -bezieher haben sich nach dem SGB II in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt: Im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre (jeweils von August bis Juli) ist die Anzahl (Arbeitslose und diejenigen, die ergänzende Leistungen erhalten) von 40.514 auf 41.030 gestiegen . Der Anteil alleinerziehender erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ist leicht gestiegen. Die Anzahl der alleinerziehenden Arbeitslosen ist dagegen gesunken. Frage 15. Wie haben sich die Zahl und der Anteil der "Aufstockerinnen" und "Aufstocker" unter den Alleinerziehenden in Hessen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Der Anteil der erwerbstätigen ALG-II-Bezieher an den alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist von März 2010 bis März 2015 von 34,2 % auf 36,1 % gestiegen. Die Zahl der alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist leicht gesunken (von 42.230 auf 41.139) und die Zahl der erwerbstätigen ALG-II-Bezieher ist ganz leicht gestiegen (von 14.442 auf 14.831). Frage 16. Wie hoch ist die Armutsgefährdungsquote für Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, in Hessen? Eine generell gültige Aussage zur Frage nach der Armutsgefährdungsquote für Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden in Hessen leben, kann nicht getroffen werden. Alleinerziehende sind, wie andere Eltern auch, keine homogene Gruppe. Ihre Lebenssituationen und Lebenswelten stellen sich sehr differenziert dar. Im Vergleich zu anderen Familienformen oder Haushaltstypen weisen alleinerziehende Familien jedoch eine hohe Armutsgefährdungsquote auf und sind entsprechend häufig auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen (Statistisches Bundesamt 2014a, IAB-Regional Hessen 02/2014). Im Jahr 2012 wies die Hilfequote der Alleinerziehenden-Haushalte mit zwei oder mehr Kindern 49,3 % aus (Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2014: 46 f.). In Hessen liegt die Quote der hilfsbedürftigen Alleinerziehenden im Jahr 2012 mit 38,6 % geringfügig unter dem bundesweiten Durchschnitt, welcher 38,9 % beträgt. Allerdings liegt zeitgleich die Hilfequote der Alleinerziehenden in Hessen über dem westdeutschen Durchschnitt (36,3 %); die Hilfequote in den neuen Ländern beläuft sich hingegen auf 46,9 %. Frage 17. Wie hat sich diese Quote in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? In der Anlage 6 ist die Entwicklung der Armutsgefährdungsquote von Alleinerziehenden mit Kindern von 2005 bis 2014 dargestellt. Sie war 2008 bis 2010 rückläufig und stieg 2011 um 6 % auf 35,6 % an. In 2014 betrug die Quote 36 %. Frage 18. Welche Qualifikationsstruktur (gemessen am jeweils höchsten erreichten Abschluss) besitzen die Alleinerziehenden in Hessen? Von den im SGB III im November 2015 gemeldeten alleinerziehenden Arbeitssuchenden (2.887) haben lediglich 94 keinen Hauptschulabschluss. Im SGB II haben von den gemeldeten alleinerziehenden Arbeitssuchenden (25.682) 5.068 keinen Hauptschulabschluss. Bei den Arbeitslosen verhalten sich die Anteile ähnlich. Nähere Angaben sind den Anlagen 7 bis 11 zu entnehmen. Frage 19. Wie hoch sind die Erwerbslosenquote, die Teilzeitquote und die Quote der Vollzeiterwerbstätigen unter den Alleinerziehenden in Hessen (in Relation zu den jeweiligen Quoten unter der Gesamtzahl aller Beschäftigten in Hessen)? Eigene Daten liegen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Der Familienstand ist nicht Bestandteil der Beschäftigungsstatistik (Meldeverfahren zur Sozialversicherung). Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seiner Studie "Alleinerziehend am Arbeitsmarkt - Situation von Alleinerziehenden in Hessen" die Erwerbstätigenquote von Alleinerziehenden in den Bundesländern von 1996 bis 2012 verglichen: "In Hessen gehen aktuell 78.400 Alleinerziehende einer Erwerbstätigkeit nach. Der Anteil der erwerbstätigen Allein- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 erziehenden an allen Alleinerziehenden beläuft sich damit auf 73,2 %. Nur Bayern und Baden- Württemberg weisen eine höhere Erwerbstätigenquote auf. In Hessen ist zudem eine - trotz des bereits hohen Niveaus - positive Entwicklung der Erwerbstätigenquote im Zeitverlauf von 1996 bis 2012 festzustellen; der Anteil stieg in diesem Zeitraum von knapp 66 % auf rund 73 % an. Nähere Angaben sind den Anlagen 12 und 13 zu entnehmen. Frage 20. Sofern der Anteil der Erwerbslosen und Teilzeitbeschäftigten unter den Alleinerziehenden signifikant über dem durchschnittlichen Anteil aller Beschäftigten in Hessen liegt: Worin sieht die Landesregierung dies begründet und welche Maßnahmen werden vonseiten der Landesregierung ergriffen , um dem entgegenzuwirken? Alleinerziehende haben aufgrund ihrer familiären Situation größere Vermittlungshemmnisse als Paare. Sie müssen alleine ein Einkommen erzielen und für die Erziehung der Kinder sorgen. Hierbei beeinflussen auch das Alter und die Anzahl der Kinder die Hilfebedürftigkeit. Die bereits im Jahre 2005 eingeführte Möglichkeit der Teilzeit-Berufsausbildung bietet hierbei für Alleinerziehende eine Lösung, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erreichen und damit die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Hessen hat schon frühzeitig erkannt, dass die Teilzeit- Berufsausbildung eine Chance für Alleinerziehende ist, die Hilfebedürftigkeit durch eigenständige langfristige Existenzsicherung zu beenden. Deshalb wurde in Hessen für Mütter und Väter und Pflegende ohne Berufsabschluss und insbesondere für Alleinerziehende das hessenweite Netzwerk "Berufsabschluss in Teilzeit - TAff in Hessen" gegründet. TAff steht für Teilzeitausbildung finden und fördern. Teilzeitberufsausbildung (TZA) soll für Mütter und Väter und Pflegende und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ohne Berufsabschluss und auch für Unternehmen bekannter bzw. möglich gemacht werden. Im Sozialnetz Hessen entsteht dazu eine Internetseite. Netzwerkmitglieder sind die Jobcenter, der Hessische Landkreistag, die Kammern, die Bundesagentur für Arbeit, Berufsverbände und Bildungsträger, die TZA begleiten . Wesentlicher Erfolgsfaktor der früheren Landesförderung "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender ", die in Budgets an die Kommunen einging, ist die sozialpädagogische Begleitung durch qualifizierte Projektträger, zunächst in einer Vorlaufphase von bis zu fünf Monaten und dann bei erfolgreicher Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung während der gesamten Ausbildungszeit . Die wissenschaftliche Auswertung des Modellprojekts zeigte, dass Alleinerziehende zuvor eher sozial isoliert sind. Wenn ihnen in Ausbildung und Arbeit ihre sozialen und organisatorischen Kompetenzen bewusst und bestätigt werden, sind sie auch aus Sicht der Betriebe hoch motivierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter. Frage 21. Wie groß ist der Anteil der teilzeitbeschäftigten Alleinerziehenden, die insgesamt pro Woche a) unter 5, b) 5 bis 10, c) 10 bis 20, d) 20 bis 30, e) mehr als 30 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Die Anlage 14 zeigt den Anteil der teilzeitbeschäftigten Alleinerziehenden mit den geleisteten Arbeitsstunden. Ausgehend von 2,9 Mio. Erwerbstätigen, sind darunter 131.000 alleinerziehend und davon wiederum 59.300 in Teilzeitbeschäftigung. Aufgrund zu geringer Fallzahlen wurden die Teilfragen a) unter 5 Stunden und b) 5 bis 10 Stunden zusammengefasst ausgewertet. Frage 22. Wie viele Alleinerziehende in Hessen gehen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) nach? Frage 23. Wie viele Alleinerziehende in Hessen üben neben dem Minijob keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus? Die Fragen 22 und 23 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Von 131.700 erwerbstätigen Alleinerziehenden gehen 13.100 einer geringfügigen Beschäftigung nach. Im Monat März 2015 waren von 14.831 erwerbstätigen ALG-II-Beziehern 4.805 geringfügig beschäftigt. Nähere Angaben sind Anlage 15 zu entnehmen. Frage 24. Wie viele Alleinerziehende nehmen zurzeit an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil? Im Monat August 2015 (Datenstand September) nahmen 4.173 alleinerziehende Personen an arbeitsmarktpolitischen Instrumenten teil. Nähere Angaben sind der Anlage 16 zu entnehmen. Frage 25. Wie viele Alleinerziehende besuchen zurzeit noch eine allgemeinbildende Schule? Der Hessischen Landesregierung liegen keine statistischen Erkenntnisse vor, ob Schülerinnen oder Schüler alleinerziehend sind. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 7 Frage 26. Wie viele Alleinerziehende in Hessen befinden sich zurzeit in einem beruflichen Ausbildungsverhältnis ? Der Hessischen Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Alleinerziehende sich zurzeit in einem beruflichen Ausbildungsverhältnis befinden. Frage 27. Wie viele Alleinerziehende in Hessen studieren zurzeit? Wie viele davon beziehen BAföG? Aus den vom Hessischen Statistischen Landesamt zur Verfügung gestellten Daten der Zensus- Erhebung vom 9. Mai 2011 liegt lediglich eine Auswertung der alleinerziehenden Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden als Gesamtzahl vor. Für Hessen wird die Zahl der alleinerziehenden Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden mit 44.470 Personen angegeben. Die im Hessischen BAföG- und Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz-Verfahren (Hessisches BaföG- und AFGB-Verfahren) zur Verfügung stehenden Daten ermöglichen keine Auswertung zu alleinerziehenden Studierenden, die Leistungen nach dem BAföG beziehen. Die Frage, ob jemand alleinerziehend ist und dabei Förderungsleistungen nach dem BAföG bezieht, ist beim Bezug der Förderungsleistungen nicht berechnungsrelevant und wird daher nicht erfasst. Frage 28. In welchen Branchen sind Alleinerziehende in Hessen schwerpunktmäßig beschäftigt (mit Angabe des Anteils)? Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte alleinerziehende ALG-II-Bezieher (8.393) sind mit Datenstand März 2015 vorwiegend in folgenden Branchen tätig: Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz (Anteil: 19,21 %), Gastgewerbe (Anteil: 10,9 %), Reinigungsdienste (Anteil: 10,3 %), Gesundheits- und Sozialwesen (Anteil: 21,7 %). Nähere Angaben sind der Anlage 17 zu entnehmen. Frage 29. Was sind nach Ansicht der Landesregierung die größten Hindernisse bei der Vermittlung Alleinerziehender in Beschäftigung, die keiner zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II zur Existenzsicherung bedarf? Frage 30. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung zu der Frage, ob allein der Status als alleinerziehendes Elternteil ein Vermittlungshemmnis bei der Arbeitsplatzsuche darstellt (z.B. aufgrund von Vorbehalten möglicher Arbeitgeber)? Die Fragen 29 und 30 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Arbeits- und Ausbildungsplätze werden noch immer selten in Teilzeit angeboten, obwohl die Bereitschaft dazu zunimmt. Die Arbeitgeber wollen erst sehen, dass eine Person in das Team passt. Dann kann bei Nachfrage auch Teilzeit vereinbart werden. Vorbehalte der Arbeitgeber zu möglichen Fehlzeiten wegen der allein zu bewältigenden Kinderbetreuung z.B. bei Krankheiten, werden immer wieder genannt. 62,6 % aller weiblichen arbeitslosen Alleinerziehenden hatten 2013 keine Ausbildung abgeschlossen. Im Vergleich dazu waren es 25 % aller weiblichen Arbeitslosen im SGB III. Gleichzeitig ist Langzeitarbeitslosigkeit ein weiteres Merkmal dieser Personengruppe. Rund 17.300 Alleinerziehende waren 2013 in Hessen arbeitslos gemeldet, davon 15.100 im SGB II. Ein qualifizierter Berufsabschluss ermöglicht in der Regel erst ein auskömmliches Beschäftigungsverhältnis . Bisher reduziert die Aufnahme einer Ausbildung die Leistungen im SGB II erheblich , da dann nur noch Unterhaltsbeträge für die Kinder gewährt werden. Der Lebensunterhalt ist somit nicht sichergestellt, weswegen der Eintritt in niedrigschwellige Beschäftigung mit aufstockenden Leistungen von den Alleinerziehenden häufiger gewählt und von den Jobcentern so auch angeboten wird. Vor allem in den Ballungsräumen Hessens gibt es zudem begleitende Fördermaßnahmen , die erst aktivierend wirken, dann bei der Ausbildungssuche unterstützen und bei Bedarf während der Ausbildung begleiten. Diese Begleitung von Ausbildung, wo möglich und nötig in Teilzeit, wird aus einer Kombination von Eingliederungsmitteln des Bundes und Landesmitteln finanziert . In den ländlichen Regionen finden alleinerziehende Ausbildungssuchende und ausbildungswillige Betriebe seltener zueinander. Andererseits finden sich im ländlichen Raum in Ausbildungsbetrieben , die meist Kleinstbetriebe (unter 10 Beschäftigte) sind, auch familiäre Strukturen mit Verständnis für die Situation der Zielgruppe und flexiblen Arbeitszeiten. Beratungs- und Unterstützungsangebote Frage 31. Gibt es spezielle Beratungsangebote in Hessen für Alleinerziehende? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja: Ist ein flächendeckendes Beratungsangebot in ganz Hessen sichergestellt? Womit wird dieses ggf. sichergestellt? Viele Städte und Kommunen haben Online-Wegweiser für Alleinerziehende aufgelegt, die über die verschiedensten Leistungen und Dienstleistungen, nach denen häufig gefragt und gesucht wird, informieren und beraten. Diese Online-Wegweiser werden in der Regel fortlaufend aktualisiert und ggf. auch als Printmedium kostenlos abgegeben. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Familienwegweiser online gestellt, in dem unter dem Stichwort Alleinerziehende eine Vielzahl von Informationen eingestellt ist (www.familien-wegweiser.de). In Hessen finden Alleinerziehende im Familien-Atlas Wissenswertes zu staatlichen finanziellen Leistungen wie dem Elterngeld, dem Unterhaltsvorschuss oder zu steuerlichen Regelungen (www.familienatlas.de). Auch die Geschäftsstelle des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter in Hessen, der im Rahmen der familienpolitischen Offensive durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration seit Jahrzehnten gefördert wird, ist eine Informationsbörse, in der Informationen gesammelt , aufbereitet und abgerufen werden können. Weiterhin gibt es den Wegweiser für Alleinerziehende in Hessen (www.alleinerziehendehilfe .de). Hier gibt es wichtige Adressen. Sie wurden von Alleinerziehenden vor Ort zusammengetragen . Dort findet man jeweils für den Wohnort die Anschriften und Kontaktdaten der Arbeitsagenturen, Jobcenter, Stadtverwaltung und vieles mehr. Ergänzt wurden die Auflistungen um Informationen, welche Behörde für was zuständig ist. Alleinerziehende in Hessen erhalten durch Familienzentren, Mütterzentren, Mehrgenerationenhäuser und auch Familienbildungsstätten Hilfe, Beratung und Unterstützung in allen Alltagsfragen. Hier finden sie niedrigschwellig und in einer vertrauensvollen Atmosphäre Ansprechpartner, aber auch Kontakt- und Austauschmöglichkeiten. Es können auch Fragestellungen zu Erziehung, Lebenssituation , Finanzen etc. thematisiert und mit Personen in vergleichbaren Situationen besprochen und im Rahmen der Selbsthilfe bearbeitet und gelöst werden. Dies bietet neben praktischer, emotionaler und gegenseitiger Unterstützung auch die Möglichkeit zum Zusammenschluss. Ein flächendeckendes Beratungsangebot ist über die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt bei den Agenturen für Arbeit und in den Jobcentern sichergestellt. Alleinerziehende sind als Zielgruppe definiert, sowohl bei der Bundesagentur für Arbeit als auch bei den Jobcentern beider Organisationsformen. Im Rahmen des ESF Bundesprogramms "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" wurden der Aufbau und die Weiterentwicklung von regionalen und lokalen Netzwerkstrukturen gefördert. Beispielhaft steht dafür das "Gießener Netzwerk für Alleinerziehende", das mit seiner Internetseite eine allumfassende Orientierung bietet. In Kassel und Frankfurt gibt es Wegweiser für Alleinerziehende und die verantwortlichen Akteure sind gut miteinander vernetzt. Frage 32. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende gibt es seitens der Bundesagentur für Arbeit? Die Bundesagentur für Arbeit hat ein breit aufgestelltes Angebot für Menschen, die Beruf und Familie vereinbaren wollen. Dies sind zum einen die Berufsrückkehrenden bzw. Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die für eine begrenzte Zeit die Berufstätigkeit aufgegeben haben , um sich der Kindererziehung (oder der Pflege von Angehörigen) zu widmen. Dies sind aber auch Menschen mit Familienpflichten, die nicht im gewünschten Umfang erwerbstätig sind und das ändern möchten. Personen, für die ein Angebot vorgehalten wird: - Berufsrückkehrende - diese Personen sind nach einer Familienzeit arbeitslos, weil während der Zeit des beruflichen Ausstiegs der Arbeitsplatz weggefallen ist oder eine Änderung der Arbeitszeit betrieblich nicht umgesetzt werden konnte, - Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger - sie suchen neue Orientierung nach der Familienzeit , die Arbeitsuche ist häufig noch unkonkret, - Minijobberinnen und Minijobber, - sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte, - unterqualifiziert Beschäftigte, die sich neu orientieren möchten. Neben den allgemeinen Standardangeboten für alle arbeitssuchenden Personen halten die hessischen Agenturen für Arbeit ein besonderes Angebot für Menschen mit Familienpflichten vor. Hier werden vor allem die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) aktiv, die es in jeder Agentur für Arbeit gibt. Sie informieren und beraten zu den Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in den Beruf nach einer Familien- oder Pflegezeit, in der Regel in Gruppeninformationen, organisieren über das Jahr Vortragsangebote zu verschiedenen Themen der beruflichen Existenzsicherung - "BIZ & DONNA" - und beraten Arbeitgeber zu den Möglichkeiten der Unternehmen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen und so ihre Fachkräfte halten oder neue gewinnen zu können. Viele Fördermaßnahmen der hessischen Arbeitsagenturen können in Teilzeit besucht werden. In allen Agenturen gibt es außerdem spezifische Qualifizierungsangebote, bei denen der Wiedereinstieg fachlich übergreifend besonders im Fokus steht. Für Alleinerziehende Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 9 steht häufig auch die Frage der Ausbildung noch im Raum, denn viele sind noch ohne beruflichen Abschluss. Die Arbeitsagenturen vermitteln und begleiten auch die Ausbildung in Teilzeit. Ist fehlende Kinderbetreuung die Barriere für einen beruflichen (Wieder-)Einstieg, suchen Fachkräfte, BCA und Kundinnen/Kunden gemeinsam nach Lösungen. Diese finden sich häufig im Rahmen der regionalen Netzwerke, in denen die Agenturen durch ihre BCA vertreten sind. Die Kosten der Ausweitung der Kinderbetreuung können für eine begrenzte Zeit von der Agentur übernommen werden. Seit 2014 steht im Rahmen eines Projekts ein besonderes Beratungsangebot für beruflich qualifizierte Personen aus der stillen Reserve zur Verfügung. Ziel ist, die qualifizierten Frauen zu erreichen, die auf dem Weg in die eigene berufliche Existenzsicherung noch Orientierung oder ggf. sogar eine Neuorientierung benötigen. Es zeigt sich, dass dieses Angebot vor allem auch gern von Frauen angenommen wird, deren familiäre Situation sich geändert hat, z.B. Alleinerziehende. Die Wiedereinstiegsberatung wurde zunächst in vier Agenturen eingerichtet, 2015 auf sechs Agenturen ausgeweitet und wird 2016 in zehn von zwölf Agentur-Bezirken angeboten. Frage 33. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote und darauf zugeschnittene Projekte gibt es seitens der Jobcenter in Hessen? Die Bundesagentur für Arbeit hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Erschließung von Beschäftigungschancen für Alleinerziehende im September 2010 zu einem ihrer sechs geschäftspolitischen Schwerpunkte in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erklärt. Die Alleinerziehenden sind damit für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft stärker in den Fokus der bewerberorientierten Integrationsarbeit gerückt. Für das Jahr 2016 hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit festgelegt, dass das bisherige Handlungsfeld "Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen" nunmehr als Querschnittsaufgabe im SGB II durchgängig zu verfolgen ist. Die Jobcenter streben an, Alleinerziehenden den Weg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sie in möglichst existenzsichernde Arbeit zu vermitteln und auf diese Weise auch dringend gesuchte Arbeitskräfte zu gewinnen und nicht zuletzt die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Bei der Umsetzung dieser Ziele kommt den BCA eine wichtige Rolle zu. In jeder hessischen gemeinsamen Einrichtung ist mindestens eine BCA fest installiert; in der gemeinsamen Einrichtung in Frankfurt am Main sind zwei BCA mit dieser Aufgabe betraut. Die BCA in den hessischen Jobcentern koordinieren familienunterstützende Beratungen und Dienstleistungen. Sie stellen vor allem die Transparenz über bestehende Angebote für Familien mit Kindern her und wirken auf eine bedarfsgerechte Bereitstellung entsprechender Leistungen hin. Ein Augenmerk richten sie dabei insbesondere auf die flankierende Unterstützung und Förderung von Alleinerziehenden sowie von Personen, denen wegen der Erziehung eines Kindes oder der Pflege eines Angehörigen eine Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit unter Umständen nicht zumutbar ist. Sie begleiten die fachliche Aufgabenerledigung im Jobcenter und unterstützen die Integration von Alleinerziehenden, indem sie z.B. Informationen zum Angebot lokaler Betreuungsangebote für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zur Verfügung stellen oder bei der geschlechter- und familienfreundlichen Ausgestaltung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen beraten. Zugleich unterstützen sie die Sensibilisierung von Arbeitgebern für die Einrichtung familienfreundlicher Ausbildungs- und Arbeitsstellen und den Arbeitgeber-Service bei der Akquise von Teilzeitausbildungsstellen. Die zentrale Aufgabe der BCA besteht darin, die Geschäftsführung und die Fachkräfte der Dienststelle dergestalt zu beraten und zu unterstützen, dass bei der Leistungserbringung sowohl das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern als auch der gesetzliche Auftrag der Frauenförderung und der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beachtet und umgesetzt werden. In den hessischen Jobcentern sind die BCA Ansprechpartnerinnen für Einrichtungen der lokalen Daseinsvorsorge. Durch eine enge Kooperation, z.B. mit dem örtlichen Familienservice und den Mehrgenerationenhäusern , können sie einen Zugang zu Ressourcen und Kompetenzen sichern, die im Jobcenter nicht erbracht werden bzw. nicht vorhanden sind. Sie wirken auch auf die Nutzung von spezifischen Sonderprogrammen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Förderung von Alleinerziehenden durch die Jobcenter hin. Konkrete Projekte: Um wirksame Unterstützung leisten zu können, flankierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die verstärkten Eingliederungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit und der kommunalen Partner zugunsten von Alleinerziehenden durch zwei Bundesprogramme, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds mitfinanziert wurden. In Hessen haben sich unter dem Dach des Programms "Gute Arbeit für Alleinerziehende" zahlreiche Projekte etabliert, durch die Netzwerke für Alleinerziehende aufgebaut bzw. weiterentwickelt wurden bzw. werden. So konnten lokale Strukturen zur Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt gestärkt und regionale Unterstützungsangebote gebündelt werden. Kooperationen bestehen z.B. zwischen Jobcentern und Agenturen für Arbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe, den Organisationen der freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträgern und der Wirtschaft. Die hessischen Jobcenter richten ihren Fokus bei der Unterstützung der Alleinerziehenden insbesondere auf die Themen: - niedrigschwellige Beratungsangebote für Alleinerziehende, - Motivation/Unterstützung, - Frühaktivierung, 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 - Erhöhung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung, - Optimierung der Randzeitbetreuung für Kinder, - interne Prozessoptimierungen in den Jobcentern und damit auch Erhöhung des Angebots familienfreundlicher Stellenangebote. In der Praxis der Jobcenter hat sich gezeigt, dass der Unterstützungsbedarf der Alleinerziehenden im Integrationsprozess meist sehr individuell ist. Durch die sinnvolle Vernetzung der Akteure können die Jobcenter passgenaue Hilfen anbieten bzw. koordinieren. Diese individuelle Betreuung ist der Erfolgsfaktor bei der Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende und bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Frage 34. Hält die Landesregierung diese Angebote für ausreichend? Wenn ja, wie begründet sie das? Wenn nein, was gedenkt sie zu tun, um weitere Beratungsangebote zu initiieren? In den Zielvereinbarungen mit den kommunalen Jobcentern wird der Integration von Alleinerziehenden in eine Ausbildung oder eine nachhaltige Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt . Sie soll oberhalb der durchschnittlichen Integrationsquote liegen oder sich ihr zumindest annähern. Die Integrationsquote von Alleinerziehenden in Hessen ist überdurchschnittlich hoch. In den Zielvereinbarungsdialogen mit den Kommunen wird die Integrationsquote jeweils hinterfragt. Ziel ist, eine möglichst hohe Qualifikation für eine auskömmliche Erwerbstätigkeit zu erreichen, statt in niedrigschwellige Beschäftigung zu vermitteln. Beratung findet statt. Die Hessische Landesregierung setzt sich dafür ein, dass der Bund das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium in SGB II und SGB III so öffnet, dass Förderangebote möglich werden, die umfassend die Lebenssituation von Menschen ohne Berufsabschluss, die sich in Kindererziehung und Pflege engagieren (größte Gruppe hier sind die Alleinerziehenden), berücksichtigen. Im Referentenentwurf zur Änderung des SGB II werden Auszubildende weitgehend in die Berechtigung zum ergänzenden ALG- II-Bezug einbezogen. Damit könnte für Leistungsempfänger im SGB II, die eine Ausbildung beginnen , der Lebensunterhalt weiterhin gesichert werden. Fördermittel Frage 35. Welche Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zugunsten von Alleinerziehenden wurden von Antragstellerinnen und -stellern aus Hessen in den letzten zehn Jahren beantragt (aufgeschlüsselt nach Antragsjahr, Antragszweck und beantragter Förderhöhe)? Frage 36. Welche dieser Anträge der vergangenen zehn Jahre wurden bewilligt (aufgeschlüsselt nach Antragsjahr , Antragszweck und Förderhöhe)? Die Fragen 35 und 36 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Im Rahmen des Programms "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender" wurden bis zum Jahr 2007 Landes- und ESF-Mittel, von 2008 bis 2010 ausschließlich Landesmittel bewilligt. Nähere Angaben sind der Anlage 18 zu entnehmen. Ab 2011 ist die Förderung der Zielgruppe der Alleinerziehenden als Querschnittsausgabe in den neu geschaffenen regionalen Budgets ("Arbeitsmarktbudget " und "Ausbildungsbudget") aufgegangen. Frage 37. Welche ESF-geförderten Projekte zugunsten von Alleinerziehenden sind seitens der Landesregierung in der neuen ESF-Förderperiode geplant? Die Hessische Landesregierung plant für die neue ESF-Förderperiode keine spezifischen Programme für Alleinerziehende. Die ESF-Förderprogramme stehen jedoch grundsätzlich auch Alleinerziehenden offen, sofern sie die sonstigen Förderkriterien eines Programms erfüllen. Frage 38. Welche Erfahrungen gibt es aus den ESF-Projekten "Netzwerk wirksamer Hilfen für Alleinerziehende "? Frage 39. Wie flossen die Ergebnisse dieser Netzwerke in das Fachreferat im Ministerium ein? Frage 40. Wie wurde gewährleistet, dass bestehende Beratungs- und Vernetzungsangebote in den projektbeteiligten Kreisen und kreisfreien Städten auch nach Ablauf der zweijährigen ESF-Förderperiode erhalten und ausgebaut wurden? Frage 41. Hat eine Auswertung des Monitoring der hessischen Alleinerziehenden-Netzwerke stattgefunden und wurden die Ergebnisse an das Hessische Sozialministerium weitergeleitet? Wenn ja, wie beabsichtigt das Sozialministerium mit den Ergebnissen umzugehen? Die Fragen 38 bis 41 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Das Programm "Netzwerk wirksamer Hilfen für Alleinerziehende" war ein ESF-Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in den Jahren 2011 bis 2013. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte damit bestehende und sich bildende arbeitsmarkt-, familienpolitische und vereinbarkeitsorientierte Netzwerkstrukturen vor Ort, die Alleinerziehende Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 11 unterstützen sollten. Ziel war es, das bestehende Angebot für Alleinerziehende transparenter zu machen, zu bündeln und zu erweitern. Gefördert wurden bundesweit insgesamt 102 Netzwerke, die für die zielgenaue und nachhaltige Bündelung lokaler und regionaler Unterstützungsangebote für Alleinerziehende sorgen sollten. Auch in Hessen wurden zahlreiche Netzwerke gefördert, wie der Anlage 19 zu entnehmen ist. Da das Bundesprojekt nicht auf Dauer angelegt war, ist ein Ausbau dieser Förderung nicht geplant . Ebenso ist eine Evaluation des Projektes bis dato nicht vorgesehen. Einzelergebnisse des Bundesprojektes für das Land Hessen sind nicht bekannt und liegen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. Wohnverhältnisse Frage 42. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Wohnsituation von Alleinerziehenden vor? Wenn ja, welche? Das Land führt jährlich eine landesweite und regionalisierte Erhebung über die Nachfrage nach Sozialwohnungen durch. Hierbei wird u.a. auch das Merkmal "Alleinerziehend" erhoben. Alleinerziehende Sozialwohnungssuchende Haushalte 2013 2014 RP Darmstadt 4.854 4.598 RP Gießen 769 686 RP Kassel 457 507 Hessen 6.080 5.791 Frage 43. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über spezifische Probleme von Alleinerziehenden bei der Wohnungssuche vor? Wenn ja, welche? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 44. Gibt es in Hessen spezifische Wohnprogramme oder andere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende bei der Wohnungssuche? Wenn ja, welche? Die Wohnraumförderprogramme des Landes sind nicht speziell auf Alleinerziehende zugeschnitten . Die vom Land geförderten Wohnungen kommen jedoch aufgrund der geforderten Einkommenshöchstgrenzen und der Mietpreisbindung den Merkmalen und den Bedürfnissen von Alleinerziehenden entgegen. Frage 45. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um die Wohnungssituation für Alleinerziehende zu verbessern? Derzeit ist kein Wohnungsbauprogramm speziell für Alleinerziehende geplant. Die derzeitigen Wohnraumförderprogramme werden als ausreichend angesehen. Kinderbetreuung Frage 46. Inwiefern werden der besonderen Situation und den besonderen Bedürfnissen von Alleinerziehenden bei der Suche nach Betreuungsplätzen Rechnung getragen? Frage 47. Welche Möglichkeiten zur ergänzenden Kinderbetreuung (Betreuungsangebote für Rand- und Ferienzeiten oder in Notfällen) bestehen in Hessen für Alleinerziehende? Die Fragen 46 und 47 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Kinder ab dem vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt bezieht sich dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung. Ein Kind in diesem Alter kann bei besonderem Bedarf und ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Kinder unter einem Jahr sind in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn die Leistung für die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder arbeitssuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten, vgl. § 24 SGB VIII. Anspruchsgegner des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese sind auch ver- 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3269 pflichtet, im Übrigen auf ein bedarfsgerechtes Angebot hinzuwirken. Nach § 24 Abs. 5 SGB VIII sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder die von ihnen beauftragten Stellen verpflichtet , Eltern oder Elternteile, die Leistungen nach § 24 Abs. 1 bis 4 SGB VIII in Anspruch nehmen wollen, über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich und die pädagogische Konzeption der Einrichtungen zu informieren und sie bei der Auswahl zu beraten. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Sie tragen in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen, vgl. § 30 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Die Gemeinden bedienen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Träger der freien Jugendhilfe . Die Vergabe von Betreuungsplätzen erfolgt somit im Rahmen des geltenden Rechts auf der kommunalen Ebene. Da es sich um eine kommunale Aufgabe handelt, liegen der Landesregierung keine weitergehenden Informationen hinsichtlich der Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen von Alleinerziehenden bei der Suche nach Betreuungsplätzen vor. Hinsichtlich der Ferienbetreuung schreibt Bundesrecht in § 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wenn Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen werden, für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen hat. Da es sich bei der Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten auch im Fall von Rand- und Ferienzeitbetreuung um eine kommunale Aufgabe handelt, liegen der Landesregierung keine Informationen zu den Möglichkeiten zur ergänzenden Kinderbetreuung in Hessen vor. Frage 48. Wie werden diese Angebote der ergänzenden Kinderbetreuung in Hessen finanziert? Aus der originären und ausschließlichen Zuständigkeit der hessischen Kommunen für die Kinderbetreuung folgt auch ihre Finanzverantwortung für diesen Bereich. Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgabe, indem es öffentlichen, freigemeinnützigen und sonstigen Trägern von Kindertageseinrichtungen jährliche Zuwendungen zur allgemeinen Betriebskostenförderung gewährt. Grundlage der Förderung ist die Anzahl der betreuten Kinder, differenziert nach Alter und Betreuungszeit, § 32 HKJGB. Zudem erhalten die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe jährliche Zuwendungen zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege auf der Grundlage der Anzahl der in Kindertagespflege betreuten Kinder, ebenfalls differenziert nach Alter und Betreuungszeit, § 32a HKJGB. Frage 49. Welche Erfahrung gibt es bezüglich der Betreuung in Rand-, Ferien- und Notzeiten im Rahmen von einrichtungsbezogener Tagespflege (oder: der Einbindung von Tagespflegepersonen in die institutionelle Betreuung)? Aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für den Bereich der Kindertagesbetreuung liegen der Landregierung keine Informationen darüber vor, in welchen Kommunen oder Jugendamtsbezirken in Hessen die Kindertagespflege ergänzend zur institutionellen Betreuung in den Räumen von Kitas angeboten wird. Hingewiesen wird auf das vom Land geförderte landesweite Modellprojekt "Tagespflege in Kooperation mit Kindertageseinrichtungen (TaKKT)", das von 2004 bis 2007 durchgeführt wurde. Es hatte den Auf- und Ausbau von Kooperationsmodellen der beiden Betreuungsformen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen für eine tragfähige und verlässliche Kindertagesbetreuung vor Ort zum Inhalt. Die am Projekt teilnehmenden hessischen Modellregionen entwickelten vielfältige organisatorische und pädagogische Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Betreuungsformen, die zum Teil bis heute noch bestehen oder weiterentwickelt wurden. Betreuungsmodelle, in denen Tagesmütter und -väter in Rand-, Ferien - und Notzeiten Kinder (von Alleinerziehenden) in Tageseinrichtungen betreuen, wurden nicht entwickelt. Mit dem Fortsetzungsprojekt "TaKKT II" im Zeitraum von 2015 bis 2019 soll die Kooperation auf der Grundlage eines inhaltlich festgelegten Anwendungsfeldes - der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung - weiterentwickelt bzw. neu begründet werden. Dabei soll eine Kontinuität der (ineinandergreifenden und sich anschließenden) Bildungsprozesse und -verläufe in den Betreuungsformen im Sinne des hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes gewährleistet werden. Ziel ist es unter anderem, die Kindertagespflege nachhaltig bei der Planung der Kindertagesbetreuung mit einzubeziehen und in die kommunale Bildungslandschaft zu verankern. Inwieweit die besondere Situation von Alleinerziehenden in den Blick genommen wird, hängt von den Zielsetzungen der Projektteilnehmer ab. Wiesbaden, 6. März 2016 Stefan Grüttner Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Anlage 1 zu Frage 1 Alleinerziehende in Hessen nach Regionaleinheit, Geschlecht und Alter der Kinder 2005 bis 2014 ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren 2005 175,3 105,4 25 (11,6) 150,3 93,8 2006 187,6 112,5 25,7 (11,6) 161,9 100,9 2007 185,7 105,7 27,3 (11,3) 158,4 94,4 2008 191 108,8 24,4 (10,6) 166,6 98,3 2009 190 104 26,2 (11,4) 163,8 92,6 2010 190,7 107,9 29,6 (12,6) 161,1 95,3 2011* 189,8 110,5 28,6 (13,3) 161,2 97,2 2012 187,3 109,3 27,1 (11,8) 160,1 97,4 2013 186,1 104 26,8 (11,7) 159,3 92,3 2014 197,4 113,3 28,1 (12,2) 169,3 101,2 2005 15,2 (8,2) / / (12,3) (6,9) 2006 15,6 (9,0) / / (13,1) (7,6) 2007 15,8 (9,4) / / (13,2) (7,7) 2008 18,5 (10,8) / / 16,1 (9,5) 2009 19 (11,1) / / 16,5 (9,6) 2010 17,7 (10,2) / / 15 (8,5) 2011* 18,4 (10,9) / / 16 (9,4) 2012 17 (9,3) / / (14,5) (8,2) 2013 17,8 (9,8) / / 15,1 (8,4) 2014 20,1 (10,4) / / 17,1 (9,4) 2005 19 (13,0) / / 15,9 (11,2) 2006 21,9 (12,9) / / 18,4 (11,2) 2007 22,5 (12,6) / / 18,2 (11,2) 2008 21,2 (11,6) / / 18,1 (10,7) 2009 19,2 (10,3) / / 16,2 (9,3) 2010 19,1 (11,2) / / 16,4 (10,2) 2011* 20,2 (12,7) / / 17,3 (11,4) 2012 24,3 (14,8) / / 21,3 (13,9) 2013 21,9 (11,5) / / 19 (10,7) 2014 25,7 16,3 / / 22,5 (14,9) 2005 20,7 (12,9) / / 18,3 (12,1) 2006 22,3 (13,9) / / 19,8 (13,1) 2007 20,7 (13,3) / / 17,9 (12,3) 2008 20,8 (13,3) / / 17,8 (12,1) 2009 19,6 (11,8) / / 17 (10,8) 2010 20,7 (12,1) / / 18,1 (10,9) 2011* 21,9 (12,8) / / 19,7 (12,3) 2012 20,3 (13,0) / / 17,4 (11,6) 2013 21,9 (13,2) / / 19,4 (12,3) 2014 24,4 15,6 / / 20,8 (13,5) 2005 16 (9,6) / / (13,5) (8,2) 2006 18,9 (10,7) / / 15,4 (9,0) 2007 18,7 (10,9) / / (14,7) (8,9) 2008 19,3 (11,3) / / 15,8 (9,5) 2009 19,4 (10,7) / / 16,3 (9,4) 2010 19,6 (11,7) / / 16,6 (10,2) 2011* 19,8 (11,6) / / 16,8 (10,0) 2012 19,1 (10,6) / / 16,1 (9,3) 2013 19,3 (10,2) / / 16,3 (9,3) 2014 19,5 (8,6) / / 16,7 (7,9) 2005 18,1 (11,0) / / 16,3 (10,1) 2006 21,5 (12,7) / / 19 (11,6) 2007 19,8 (10,2) / / 18 (9,4) 2008 20,1 (12,1) / / 18,4 (11,0) 2009 19,2 (10,1) / / 16,8 (9,1) 2010 20,5 (12,2) / / 17,2 (11,1) 2011* 19,9 (13,3) / / 17,3 (12,3) 2012 20,4 (12,6) / / 18,5 (12,0) 2013 18,2 (11,2) / / 16,9 (10,3) 2014 18,3 (11,7) / / 16,4 (10,7) 2005 18,3 (11,2) / / 15,6 (10,1) 2006 17,2 (11,0) / / (14,6) (9,8) 2007 15,7 (7,6) / / (13,5) (7,0) 2008 17,4 (9,0) / / 15,7 (8,1) 2009 19,8 (10,4) / / 17 (9,1) 2010 21 (11,4) / / 17,4 (10,3) 2011* 17,8 (10,2) / / (14,3) (8,3) 2012 16,9 (10,4) / / (13,9) (8,5) 2013 16,9 (10,4) / / (14,4) (8,7) 2014 18,3 (10,5) / / 16,2 (9,2) 2005 33,6 18 (5,0) / 28,7 16,4 2006 33,4 18,3 / / 28,9 16,8 2007 34,9 19,9 / / 30,3 18,1 2008 33,6 18 / / 29,3 16,1 2009 32,1 17 / / 28,2 15,2 2010 32,2 16,6 (5,3) / 26,9 (14,0) 2011* 31,7 15,8 / / 26,8 (13,7) 2012 31,5 17,5 / / 26,6 15,6 2013 31,3 16,5 / / 26,4 (14,5) 2014 29,8 16,4 / / 25,5 15 2005 17,9 (12,1) / / 15,1 (10,3) 2006 18,2 (13,3) / / 16,3 (12,2) 2007 19,3 (12,6) / / 16,8 (11,4) 2008 17,9 (10,8) / / 16 (10,1) 2009 20,2 (12,1) / / 17,5 (10,5) 2010 19,8 (11,5) / / 17 (10,4) 2011* 20,6 (12,6) / / 16,9 (10,6) 2012 20,3 (12,1) / / 16,9 (10,3) 2013 20,2 (11,4) / / 16,4 (9,5) 2014 22,6 (14,0) / / 18,4 (12,1) 2005 16,5 (9,3) / / (14,7) (8,5) 2006 18,6 (10,5) / / 16,3 (9,6) 2007 18,4 (9,2) / / 15,7 (8,5) 2008 22,2 (11,9) / / 19,3 (11,2) 2009 21,6 (10,6) / / 18,2 (9,6) 2010 20,1 (11,1) / / 16,5 (9,7) 2011* 19,4 (10,7) / / 16,1 (9,2) 2012 17,4 (8,9) / / 15 (7,9) 2013 18,7 (9,8) / / 15,5 (8,6) 2014 18,7 (9,8) / / 15,6 (8,5) Hessisches Statistisches Landesamt / Ergebnisse des Mikrozensus LK Groß-Gerau, LK Offenbach LK Gießen, LK Marburg-Biedenkopf, LK Lahn-Dill-Kreis, LK Limburg-Weilburg, LK Vogelsbergkreis SK Kassel, LK Kassel,LK Waldeck- Frankenberg LK Fulda, LK Hersfeld-Rotenburg, LK Schwalm-Eder-Kreis, LK Werra-Meißner- Kreis Insgesamt in 1.000 Hessen LK Hochtaunuskreis, LK Main-Taunus-Kreis, LK Rheingau-Taunus-Kreis LK Wetteraukreis, LK Main-Kinzig-Kreis SK Frankfurt am Main LK Darmstadt-Dieburg, LK Bergstraße, LK Odenwaldkreis SK Offenbach am Main, SK Darmstadt, SK Wiesbaden Regionaleinheit - Berichtsjahr Alleinerziehende Väter Mütter Anlage 1 zu Frage 1 Alleinerziehende in Hessen nach Regionaleinheit, Geschlecht und Alter der Kinder 2005 bis 2014 ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren Insgesamt in 1.000 Regionaleinheit - Berichtsjahr Alleinerziehende Väter Mütter *Ab dem Jahr 2011 erfolgt die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Anlage 2 zu Frage 2 Migrationsstatus Ins- Ohne der Familie/Lebensform gesamt ledige zu- Kinder sammen 1 2 3 und mehr zu- 1 2 3 und zusammen mehr Insgesamt 197,4 X 197,4 137,4 46,4 13,6 113,3 79,3 26,5 (7,5) ohne Migrationshintergrund 141,2 X 141,2 102,3 31,3 (7,6) 77,2 55,2 17,5 / mit Migrationshintergrund 56,2 X 56,2 35,1 15,1 (6,0) 36,2 24,1 (9,0) / Insgesamt 28,1 X 28,1 21,8 (5,1) / 12,2 (9,4) / / ohne Migrationshintergrund 23,0 X 23,0 17,5 / / (9,7) (7,5) / / mit Migrationshintergrund (5,2) X (5,2) / / / / / / - Insgesamt 169,3 X 169,3 115,6 41,3 12,4 101,2 70,0 23,9 (7,3) ohne Migrationshintergrund 118,3 X 118,3 84,7 26,8 (6,7) 67,5 47,8 15,5 / mit Migrationshintergrund 51,0 X 51,0 30,8 14,5 (5,7) 33,7 22,2 (8,4) / Mit ... ledigen Kind(ern) (ohne Altersbegrenzung) Hessen Jahr 2014 (Durchschnitt) MIGRATION MIG 8 Paare ohne Kinder und Familien nach Paar-/Familientyp und Migrationsstatus *) sowie Familien nach Zahl der Kinder 1 000 __________ Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz. *) Eine Familie/Lebensform hat einen Migrationshintergrund, wenn mindestens eine Person der Familie/Lebensform (nicht jedoch die ledigen Kinder) einen Migrationshintergrund besitzt. darunter mit ... Kind(ern) unter 18 Jahren Alleinerziehende Davon: Alleinerziehende Väter Alleinerziehende Mütter Anlage 3 zu Frage 3 Alleinerziehende in Hessen nach Alter der Kinder und deren Anzahl 2005 bis 2014 mit 1 Kind unter 18 Jahren mit 2 und mehr Kindern unter 18 Jahren 2005 175,3 105,4 72,4 33 2006 187,6 112,5 76,4 36 2007 185,7 105,7 72,7 33 2008 191 108,8 75,2 33,6 2009 190 104 72 32 2010 190,7 107,9 75,5 32,4 2011* 189,8 110,5 76,9 33,6 2012 187,3 109,3 76,8 32,5 2013 186,1 104 73,8 30,2 2014 197,4 113,3 79,3 34 Hessisches Statistisches Landesamt / Ergebnisse des Mikrozensus *Ab dem Jahr 2011 erfolgt die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. davon ohne Altersbegrezung der ledigen Kinder mit ledigen Kindern unter 18 Jahren in 1.000 Berichtsjahr Alleinerziehende Anlage 4 zu Frage 9 und 10 Übergreifende Statistik Hessen (Gebietsstand November 2015) Zeitreihe darunter darunter darunter darunter Leistungsempfänger 1) Leistungsempfänger 1) Leistungsempfänger 1) Leistungsempfänger 1) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Durchschn.: Aug. 2010 - Jul. 2011 58.831 45.095 1.990 1.647 33 40.514 Durchschn.: Aug. 2011 - Jul. 2012 54.514 42.036 1.791 1.503 27 40.368 Durchschn.: Aug. 2012 - Jul. 2013 62.603 48.307 2.114 1.763 52 40.678 Durchschn.: Aug. 2013 - Jul. 2014 63.148 48.531 2.125 1.744 50 41.253 Durchschn.: Aug. 2014 - Jul. 2015 59.526 46.231 1.835 1.532 - 41.030 Januar 2010 76.505 60.014 2.545 2.072 46 137.991 131.203 16.699 16.289 429 42.228 Februar 2010 78.122 61.944 2.496 2.075 51 137.771 131.424 16.432 16.078 420 42.261 März 2010 74.513 58.418 2.389 1.989 40 138.037 131.581 16.341 15.956 417 42.230 April 2010 69.742 53.240 2.345 1.908 38 137.465 130.733 16.255 15.883 424 42.150 Mai 2010 64.151 49.068 2.191 1.798 34 135.041 128.388 16.164 15.793 428 41.982 Juni 2010 61.936 46.871 2.108 1.716 39 133.446 126.869 16.155 15.776 419 41.896 Juli 2010 66.758 50.784 2.188 1.784 51 132.744 125.897 16.391 15.993 448 41.812 August 2010 63.916 48.329 2.150 1.752 38 131.841 124.581 16.420 15.970 451 41.527 September 2010 58.933 44.509 1.966 1.617 37 128.159 121.021 15.889 15.459 420 41.207 Oktober 2010 56.904 43.217 2.016 1.673 28 126.177 119.005 15.852 15.447 402 40.750 November 2010 55.413 41.944 1.950 1.597 27 126.198 119.260 15.854 15.433 386 40.252 Dezember 2010 56.987 44.305 1.953 1.613 32 127.033 120.617 15.950 15.578 366 40.061 Januar 2011 67.290 52.654 2.251 1.857 44 134.026 . 16.613 . 387 40.126 Februar 2011 65.614 51.451 2.124 1.783 30 132.872 126.846 16.392 15.982 363 40.202 März 2011 60.442 46.690 1.978 1.664 22 131.586 126.212 16.011 15.642 3.607 40.350 April 2011 56.638 43.440 1.909 1.593 26 130.865 124.929 16.206 15.860 359 40.308 Mai 2011 53.288 40.663 1.842 1.530 21 129.035 123.093 16.015 15.665 369 40.405 Juni 2011 53.239 40.303 1.768 1.457 44 128.091 122.148 16.047 15.681 372 40.431 Juli 2011 57.305 43.639 1.972 1.631 51 128.945 122.654 16.338 15.955 391 40.554 August 2011 53.477 40.268 1.821 1.469 31 127.606 119.753 16.123 15.566 424 40.554 September 2011 49.942 37.659 1.639 1.341 39 123.644 117.467 15.696 15.312 387 40.396 Oktober 2011 48.745 36.531 1.628 1.336 25 121.674 115.258 15.599 15.168 358 40.261 November 2011 47.624 35.899 1.626 1.340 21 119.717 113.569 15.230 14.840 350 39.907 Dezember 2011 49.278 38.115 1.615 1.356 22 120.050 114.208 15.178 14.821 349 39.842 Januar 2012 60.709 47.535 1.973 1.687 27 124.797 . 13.532 . 5.554 40.463 Februar 2012 61.822 49.131 1.895 1.615 27 124.614 . 13.651 . 5.557 40.510 März 2012 58.252 45.683 1.847 1.565 24 123.693 118.758 13.603 13.292 5.597 40.350 April 2012 57.377 44.367 1.917 1.631 31 123.880 118.570 13.806 13.495 5.404 40.470 Mai 2012 53.756 41.522 1.785 1.513 15 123.105 117.613 14.346 14.013 270 40.486 Juni 2012 53.526 41.537 1.742 1.490 27 121.648 . 13.956 . 270 40.429 Juli 2012 59.664 46.189 2.006 1.696 37 122.802 116.954 14.520 14.172 278 40.751 August 2012 57.461 44.395 1.955 1.637 28 122.442 116.557 14.699 14.324 300 40.656 September 2012 54.832 42.102 1.890 1.619 36 117.847 112.786 13.407 13.078 5.943 40.476 Oktober 2012 55.780 42.354 1.910 1.607 38 117.002 111.406 14.135 13.780 251 40.498 November 2012 55.766 42.959 1.907 1.603 37 114.832 109.642 13.809 13.479 235 40.242 Dezember 2012 58.352 45.814 1.998 1.678 37 115.985 110.968 13.960 13.656 235 40.288 Januar 2013 70.076 54.702 2.320 1.916 61 121.695 . 14.685 . 242 40.617 Februar 2013 70.766 55.969 2.281 1.921 61 121.904 117.038 14.686 14.385 230 40.277 März 2013 68.353 53.479 2.231 1.870 47 122.287 117.379 14.789 14.462 233 40.310 April 2013 67.366 51.804 2.291 1.887 70 122.953 118.071 14.351 14.057 5.224 40.309 Mai 2013 63.667 48.462 2.163 1.789 56 122.783 117.582 14.952 14.659 963 41.336 Juni 2013 61.836 46.890 2.139 1.761 61 121.659 116.671 14.857 14.588 999 41.413 Juli 2013 66.982 50.752 2.284 1.868 96 122.734 117.557 15.163 14.871 1.079 41.718 August 2013 65.787 49.806 2.357 1.930 78 123.535 117.796 16.169 15.824 292 41.614 September 2013 60.980 46.057 2.109 1.707 72 120.528 114.806 15.606 15.277 287 41.515 Oktober 2013 58.984 44.036 2.045 1.641 67 118.953 113.145 15.425 15.080 270 41.462 November 2013 57.761 43.920 1.998 1.635 59 117.902 112.280 15.245 14.920 253 41.220 Dezember 2013 59.566 46.217 2.033 1.667 56 118.282 112.963 15.323 15.014 261 40.699 Bestand an Arbeitslosen nach Rechtskreisen und alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten SGB III Insgesamt Insgesamt alleinerziehend alleinerziehend Insgesamt Berichtsmonat/ Durchschnitt SGB II Statistik der Arbeitslosen 3) alleinerziehende erwerbsfähige Leistungsberechtigte 3;4) darunter Insgesamt Insgesamt nachrichtlich: keine Angabe zum Merkmal "alleinerziehend " 2) nachrichtlich: keine Angabe zum Merkmal "alleinerziehend " 2) Insgesamt darunter Seite 1 von 2 Anlage 4 zu Frage 9 und 10 Übergreifende Statistik Januar 2014 69.723 54.456 2.312 1.905 80 123.006 117.687 15.867 15.523 265 41.022 Februar 2014 70.019 55.220 2.235 1.854 71 122.975 117.674 15.799 15.490 264 41.166 März 2014 66.572 51.868 2.156 1.793 56 123.149 118.010 15.680 15.376 262 41.224 April 2014 63.464 49.033 2.136 1.778 62 122.587 117.441 15.244 14.947 258 41.216 Mai 2014 61.693 47.318 2.080 1.701 - 122.960 117.824 15.282 14.981 * 41.269 Juni 2014 59.995 46.099 2.008 1.654 - 122.159 117.090 15.098 14.790 * 41.246 Juli 2014 63.235 48.343 2.030 1.661 - 123.013 118.019 15.006 14.726 1.856 41.382 August 2014 65.565 50.040 2.147 1.772 - 124.540 118.930 15.546 15.231 * 41.448 September 2014 60.823 46.234 2.008 1.649 - 121.834 116.387 14.477 14.188 * 41.254 Oktober 2014 57.385 43.397 1.926 1.582 - 119.517 114.167 14.008 13.717 - 40.981 November 2014 55.863 42.682 1.809 1.501 - 118.269 113.035 13.752 13.472 * 40.755 Dezember 2014 56.309 44.172 1.765 1.507 - 117.876 112.983 13.692 13.434 - 40.708 Januar 2015 66.437 52.491 1.973 1.668 - 123.282 118.170 14.150 13.905 - 40.867 Februar 2015 66.145 52.752 1.917 1.623 - 122.468 117.637 13.862 13.606 - 41.018 März 2015 62.165 49.209 1.853 1.560 - 122.105 117.554 13.813 13.564 - 41.139 April 2015 58.733 45.605 1.798 1.486 - 122.822 118.000 13.877 13.626 - 41.036 Mai 2015 55.518 43.235 1.668 1.379 - 121.755 . 13.553 . - 40.965 Juni 2015 53.064 41.139 1.559 1.303 - 121.199 116.436 13.567 13.352 - 41.067 Juli 2015 56.303 43.819 1.591 1.351 - 121.626 116.748 13.711 13.512 - 41.124 August 2015 58.376 … 1.745 … - 122.730 - 13.455 - 4.758 41.218 September 2015 53.752 … 1.553 … - 120.807 - 13.800 - - … Oktober 2015 51.432 … 1.483 … - 119.232 - 13.389 - - … November 2015 49.867 … 1.384 … - 117.342 - 13.172 - - … Erstellungsdatum: 07.12.2015, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 216887 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit© Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4) Aufgrund eines Fehlers in der Datenverarbeitung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kommt es für den Zeitraum Mai bis November 2013 zu einer verzerrten Darstellung des BG-Typs/ Familientyps bei zugelassenen kommunalen Trägern. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. 3) In der Arbeitslosen-/Arbeitsuchenden-Statistik wird das Merkmal Alleinerziehend für beide Rechtskreise auf der Basis von Prozessdaten aus den Vermittlungssystemen ermittelt; diese werden durch eine Befragung des Arbeitslosen bzw. des Arbeitsuchenden ermittelt. Insofern liegt eine andere Erhebungslogik zugrunde als in der Grundsicherungsstatistik, die auf die (leistungsrelevanten) erfassten Lebensumstände zugreift (z. B. minderjähriges Kind in der Bedarfsgemeinschaft und kein Partner in der Bedarfsgemeinschaft). Deshalb sind die Zahlen zu den arbeitslosen Alleinerziehenden im Rechtskreis SGB II nicht exakt deckungsgleich mit den Zahlen zu den arbeitslosen erwerbsfähigen Alleinerziehenden und haben möglicherweise nicht die gleiche Aktualität. 1) Leistungsempfänger im Rechtskreis SGB III erhalten Arbeitslosengeld; zeitverzögerte Umstellung auf den Rechtskreis SGB II kann im Einzelfall zum Nachweis von Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende führen (meist unter 1 Prozent). Personen im Rechtskreis SGB II sind fast ausschließlich Leistungsanspruchsberechtigte SGB II oder ALG-Aufstocker. Vereinzelt werden Nichtleistungsempfänger nachgewiesen (meist unter 4 Prozent), etwa, wenn der ALGII-Antrag abgelehnt oder die Beendigung der Hilfebedürftigkeit zeitverzögert erfasst wurde. 2) Liegen in einzelnen Berichtsmonaten für bestimmte zugelassene kommunale Träger (Jobcenter zkT§ 6a SGB II) keine plausiblen Daten vor, werden die Werte geschätzt. Schätzungen werden in allen Dimensionen bis auf die unterste Hierarchieebene vorgenommen . Bei den Dimensionen Alleinerziehende, Ausbildungsberuf, Berufsausbildung, Berufsrückkeherer, Einreisestatus, Familienstand, Nationalität, Schulbildung, Wirtschaftszweig WZ08BST und Zielberuf erfolgen keine Schätzungen. Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation – insbesondere bei Vergleichen über die Zeit oder zwischen Regionen – zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. Seite 2 von 2 Anlage 5 zu Frage 13 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Hessen Juni 2015 Bestand / Anteil in % Abgang / Anteil in % 1 2 Insgesamt 41.067 780 davon Anteil Verweildauer an Insgesamt in %: unter 3 Monate 4,7 7,9 3 - unter 6 Monate 5,2 11,8 6 Monate - u. 1 Jahe 8,7 16,4 1 - unter 2 Jahre 13,9 17,5 2 - unter 3 Jahre 11,1 10,2 3 - unter 4 Jahre 8,8 8,1 4 Jahre und länger 47,7 28,2 Erstellungsdatum: 07.12.2015, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 216887 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bisherige Verweildauer Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. 1) Die bisherige Dauer misst, wie lange eine Person im SGB II zum Messzeitpunkt bereits dem Bestand angehört (bisherige Dauer am Stichtag). Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen werden als unschädlich bewertet und begründen keine neue Dauerermittlung. Die Unterbrechungszeiten werden heraus gerechnet, es handelt sich somit um eine Nettodauer. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang und damit die gesamte Verweilzeit einer Person in der Grundsicherung. Bisherige und abgeschlossene Verweildauer (mit Unterbrechungen von bis zu 31 Tagen) von alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 1) Anlage 6 zu Frage 17 Tabelle A 1.1.07 Hessen: Armutsgefährdungsquote 1) nach soziodemografischen Merkmalen in % gemessen am Bundesmedian 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Insgesamt 12,7 12,0 12,0 12,7 12,4 12,1 12,8 13,3 13,7 13,8 Alter Unter 18 17,8 16,4 15,9 16,4 16,0 15,3 15,5 16,5 16,4 16,8 18 bis unter 25 20,0 19,7 20,7 20,7 19,1 18,5 20,4 22,3 23,1 22,0 25 bis unter 50 11,5 10,8 10,5 11,3 11,1 10,7 11,2 11,9 12,5 12,5 50 bis unter 65 8,9 8,5 8,9 9,5 9,9 10,0 10,2 10,1 10,2 10,7 65 und älter 11,0 10,2 10,7 11,7 11,8 11,6 12,7 13,1 13,5 13,4 Geschlecht Männlich 12,0 11,4 11,3 12,0 11,7 11,5 12,0 12,6 13,1 13,4 Weiblich 13,5 12,5 12,6 13,3 13,2 12,8 13,5 14,1 14,2 14,1 Alter und Geschlecht Männlich 18 bis unter 25 18,7 18,9 19,1 18,9 16,8 17,3 18,6 20,4 20,7 22,6 25 bis unter 50 10,6 10,4 10,4 10,8 10,6 10,2 10,7 11,4 12,2 12,0 50 bis unter 65 8,9 8,1 8,5 9,3 9,8 9,8 9,6 9,7 10,2 11,0 65 und älter 9,3 8,5 8,7 10,0 9,8 9,9 10,6 11,0 11,4 11,2 Weiblich 18 bis unter 25 21,3 20,5 22,5 22,6 21,3 19,6 22,2 24,3 25,5 21,4 25 bis unter 50 12,3 11,3 10,7 11,8 11,5 11,2 11,8 12,3 12,8 12,9 50 bis unter 65 8,8 8,9 9,2 9,7 9,9 10,3 10,6 10,4 10,1 10,5 65 und älter 12,4 11,7 12,2 13,1 13,3 13,0 14,4 14,8 15,1 15,2 Haushaltstyp 2) Einpersonenhaushalt 19,1 17,2 19,3 19,6 19,9 19,3 21,5 22,7 23,1 22,4 Zwei Erwachsene ohne Kind 7,3 6,9 6,8 7,7 7,7 7,7 7,9 7,8 8,7 8,9 Sonstiger Haushalt ohne Kind 6,9 7,3 7,4 8,0 7,6 7,2 8,3 8,2 8,1 7,9 Ein(e) Erwachsene(r) mit Kind(ern) 34,1 28,0 33,3 32,7 30,9 29,3 35,3 35,6 35,4 36,0 Zwei Erwachsene und ein Kind 7,9 9,0 8,1 8,1 8,0 9,1 8,9 9,4 9,1 9,0 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 11,2 10,3 9,5 9,4 10,0 9,5 9,6 10,3 10,4 10,4 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 28,3 24,9 20,4 26,2 25,9 21,6 18,0 20,9 22,1 21,5 Sonstiger Haushalt mit Kind(ern) 17,7 17,1 16,5 16,2 13,6 15,6 13,9 15,3 16,6 18,0 Erwerbsstatus 3) Erwerbstätige 6,2 6,0 5,9 6,2 6,4 6,2 6,8 6,8 7,0 6,7 Selbständige (einschließlich mithelfende Familienangehörige) 7,0 7,5 5,9 6,6 7,4 6,4 8,0 7,6 7,7 7,3 Abhängig Erwerbstätige 6,1 5,9 5,9 6,2 6,2 6,1 6,6 6,7 6,9 6,7 Erwerbslose 42,9 41,6 44,5 48,8 44,4 42,7 47,1 51,5 50,4 47,7 Nichterwerbspersonen 16,2 15,1 15,4 16,6 16,4 16,3 17,3 18,1 18,9 19,4 Rentner/-innen und Pensionäre/Pensionärinnen4) 10,0 9,5 10,2 11,1 11,5 11,4 12,6 13,0 13,7 14,3 Personen im Alter von unter 18 Jahren 18,0 16,6 16,0 16,5 16,2 15,5 15,5 16,6 16,6 17,0 Sonstige Nichterwerbspersonen 24,7 23,7 25,1 27,9 27,0 27,6 30,1 32,1 33,9 34,0 Qualifikationsniveau 5) der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt (Haupteinkommensbezieher) Niedrig (ISCED 0 bis 2) 30,9 28,7 31,7 32,3 33,3 32,4 35,3 36,4 37,4 35,3 Mittel (ISCED 3 und 4) 11,3 10,5 10,6 11,6 11,3 11,0 11,9 12,4 12,7 13,2 Hoch (ISCED 5 und 6) 3,9 4,1 3,3 4,0 4,0 4,2 4,1 4,6 4,7 4,8 Qualifikationsniveau 5) (Personen im Alter von 25 Jahren und älter) Niedrig (ISCED 0 bis 2) 21,8 20,7 22,3 23,7 23,9 24,2 26,2 27,0 28,2 27,6 Mittel (ISCED 3 und 4) 8,7 8,1 8,3 9,1 9,2 8,9 9,7 10,1 10,3 10,7 Hoch (ISCED 5 und 6) 4,3 4,2 3,4 4,3 4,2 4,5 4,4 4,7 5,0 5,0 Staatsangehörigkeit Ohne deutsche Staatsangehörigkeit 30,4 27,5 27,6 27,5 26,8 27,9 27,1 27,9 28,6 27,3 Mit deutscher Staatsangehörigkeit 10,4 10,0 10,0 10,8 10,6 10,2 10,9 11,4 11,6 11,8 Migrationshintergrund 6) Mit Migrationshintergrund 25,5 23,3 23,0 23,8 23,7 22,8 22,8 23,7 24,6 24,0 Ohne Migrationshintergrund 8,7 8,4 8,4 9,0 8,6 8,5 9,3 9,6 9,4 9,8 4) Personen mit Bezug einer eigenen (Versicherten-) Rente, Pension und Personen im Alter von 65 Jahren und älter mit Bezug einer Hinterbliebenenrente, -pension. 5) Das Qualifikationsniveau wird entsprechend der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED, Fassung von 1997) bestimmt. 6) Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Merkmal Jahr Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW 1) Anteil der Personen mit einem Äquivalenzeinkommen von weniger als 60% des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung in Privathaushalten am Ort der Hauptwohnung. Das Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der neuen OECD-Skala berechnet. 2) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. 3) Nach dem "Labour-Force-Konzept" der International Labour Organization (ILO). Anlage 7 zu Frage 18 Arbeitsmarktstatistik Hessen (Gebietsstand November 2015) November 2015 darunter darunter darunter darunter alleinerziehend alleinerziehend alleinerziehend alleinerziehend 1 2 3 4 5 6 7 8 Insgesamt 97.523 2.887 212.863 25.682 49.867 1.384 117.342 13.172 davon: kein Hauptschulabschluss 3.198 94 50.477 5.068 1.763 46 29.085 2.954 Hauptschulabschluss 27.212 768 76.843 10.059 14.634 394 44.275 5.402 Mittlere Reife 25.201 966 34.590 5.549 12.798 452 18.567 2.583 Fachhochschulreife 10.784 274 8.210 812 5.499 139 4.385 371 Abitur/Hochschulreife 20.226 484 18.949 1.780 9.932 225 9.782 809 keine Angabe zum Schulabschluss 10.902 301 23.794 2.414 5.241 128 11.248 1.053 davon: ohne abgeschlossene Berufsausbildung 26.746 737 140.473 15.744 13.469 350 78.295 8.713 Betriebliche/schulische Ausbildung 52.090 1.760 57.001 8.629 27.183 849 31.007 3.877 Akademische Ausbildung 17.400 361 8.159 622 8.746 173 4.307 276 keine Angabe zur Berufsausbildung 1.287 29 7.230 687 469 12 3.733 306 Erstellungsdatum: 07.12.2015, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 216887 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bestand an Arbeitsuchenden und Arbeitslosen nach Art des Schul- und Berufsabschlusse Arbeitslose SGB III SGB II SGB III SGB II Qualifikation Arbeitsuchende darunter Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt 197,4 28,1 169,3 Mit allgemeinem Schulabschluss 184,3 27,3 157,0 Haupt-(Volks-) schulabschl.1) 64,6 10,2 54,3 Realschul- oder gleichwertiger Abschluss 2) 66,3 (7,8) 58,5 Fachhochschul-/ Hochschulreife 53,0 (9,1) 43,9 Ohne Angaben zur Art des vorh. allgem. Schulabschl. / / / Ohne allgem. Schulabschluss 3) 13,0 / 12,1 Ohne Angaben zum Vorhandensein eines allgem. Schulabschl. / - / Insgesamt 113,3 12,2 101,2 Mit allgemeinem Schulabschluss 105,6 11,8 93,8 Haupt-(Volks-) schulabschl.1) 30,2 / 26,8 Realschul- oder gleichwertiger Abschluss 2) 41,2 / 37,7 Fachhochschul-/ Hochschulreife 34,1 / 29,3 Ohne Angaben zur Art des vorh. allgem. Schulabschl. / - / Ohne allgem. Schulabschluss 3) (7,7) / (7,3) Ohne Angaben zum Vorhandensein eines allgem. Schulabschl. - - - 1) Einschl. Abschluss der 8. oder 9. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der ehemaligen DDR. 2) Einschl. Abschluss der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der ehemaligen DDR. 3) Einschl. Personen mit Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch. Insgesamt Darunter mit Kindern unter 18 Jahren __________ Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz in 1 000 Allgemeiner Schulabschluss Väter Mütter Anlage 8 zu Frage 18 Alleinerziehende nach Typ des Alleinerziehenden, Geschlecht und allgemeinem Schulabschluss in Hessen 2014 Insgesamt Anlage 9 zu Frage 18 Insgesamt 197,4 28,1 169,3 Mit beruflichem Bildungsabschluss 141,1 23,4 117,7 Lehre/Berufsausbildung 1) 96,2 14,9 81,3 Fachschulabschluss 2) 17,1 / 14,7 Fachhochschulabschluss 3) (9,4) / (7,2) Hochschulabschluss 16,5 / 12,8 Promotion / / / Ohne Angabe zur Art des vorh. Beruflichen Bildungsabschl. / - / Ohne beruflichen Bildungsabschluss 4) 56,2 / 51,4 Ohne Angabe zum Vorhandensein eines berufl. Bildungsabschl. / - / Insgesamt 113,3 12,2 101,2 Mit beruflichem Bildungsabschluss 83,0 10,0 73,0 Lehre/Berufsausbildung 1) 55,3 (6,0) 49,3 Fachschulabschluss 2) 10,8 / (9,9) Fachhochschulabschluss 3) (6,2) / (5,1) Hochschulabschluss (9,8) / (7,9) Promotion / / / Ohne Angabe zur Art des vorh. Beruflichen Bildungsabschl. / - / Ohne beruflichen Bildungsabschluss 4) 30,3 / 28,1 Ohne Angabe zum Vorhandensein eines berufl. Bildungsabschl. - - - Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz Alleinerziehende nach Typ des Alleinerziehenden, beruflichem Bildungsabschluss und Geschlecht in Hessen 2014 Insgesamt Väter Mütter Insgesamt Darunter mit Kindern unter 18 Jahren __________ in 1 000 Beruflicher Bildungsabschluss erworben werden. 1) Lehre/Berufsausbildung im dualen System, einschl. eines gleichwertigen Berufsabschlusses, Dienst in der öffentlichen Verwaltung, Anlernausbildung, Abschluss einer 1-jährigen Schule des 2) Meister-/Technikerausbildung, Abschluss einer 2- oder 3-jährigen Schule des bzw. der Fachschule der ehemaligen DDR. 3) Auch Ingenieurschulabschluss, Verwaltungsfachhochschule 4) Einschl. Berufsvorbereitungsjahr und beruflichem Praktikum, da durch diese keine Bildungsniveau nach Ins- ISCED* gesamt Insgesamt 197,4 28,1 169,3 Mit Angabe zus. 197,3 28,1 169,1 Stufe 1 11,5 / 10,7 Stufe 2 40,9 / 37,6 Stufe 3 85,4 13,6 71,8 Stufe 4 23,0 / 21,0 Stufe 6 19,0 / 14,4 Stufe 7 15,9 / 12,4 Stufe 8 / / / Ohne Angabe / - / Insgesamt 113,3 12,2 101,2 Mit Angabe zus. 113,3 12,2 101,2 Stufe 1 (6,4) / (6,2) Stufe 2 21,4 / 19,8 Stufe 3 47,7 (5,3) 42,5 Stufe 4 15,5 / 14,3 Stufe 6 12,0 / 10,1 Stufe 7 (9,4) / (7,6) Stufe 8 / / / Ohne Angabe - - - Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus - Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz *In der Gliederung nach ISCED11 wird der höchste erreichte Bildungsstand kombiniert aus den Merkmalen allgemeiner Schulabschluss und beruflicher Bildungsabschluss nachgewiesen. Erläuterungen der einzelnen Stufen sind im nachfolgenden Tabellenblatt dargestellt. Väter Mütter Insgesamt Darunter mit Kindern unter 18 Jahren __________ Anlage 10 zu Frage 18 Alleinerziehende nach Typ des Alleinerziehenden, Bildungsniveau und Geschlecht in Hessen 2014 in 1 000 Anlage 11 zu Frage 18 Bildungsstand Zuordnung der nationalen Bildungsabschlüsse des Mikrozensus zur ISCED 2011: ISCED-Stufe Unterkategorie Bildungsabschlüsse niedrig Primarbereich 100 • Ohne allgemeinen Schulabschluss; ohne beruflichen Abschluss ISCED 1 100 • Abschluss nach höchstens 7 Jahren Schulbesuch; ohne beruflichen Abschluss Sekundarbereich I 244 • Hauptschul-/Realschulabschluss/Abschluss der Polytechnischen ISCED 2 Oberschule der DDR (POS); ohne beruflichen Abschluss 244 • Hauptschul-/Realschulabschluss/POS; Anlernausbildung, Berufliches Praktikum 244 • Hauptschul-/Realschulabschluss/POS; Berufsvorbereitungsjahr 253 • Ohne Hauptschulabschluss; Anlernausbildung, Berufliches Praktikum 253 • Ohne Hauptschulabschluss; Berufsvorbereitungsjahr mittel Sekundarbereich II (allgemeinbildend) 344 • Fachhochschulreife/Hochschulreife; ohne beruflichen Abschluss ISCED 3 (beruflich) 354 • Abschluss einer Lehrausbildung ISCED 3 354 • Berufsqualifizierender Abschluss an Berufsfachschulen/Kollegschulen 353 • Abschluss eines kurzen Bildungsgangs an einer Ausbildungsstätte/ Schule des Gesundheitswesens 353 • Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung Postsekundarer nicht- 454 • Fachhochschulreife/Hochschulreife und Abschluss einer tertiärer Bereich Lehrausbildung ISCED 4 454 • Fachhochschulreife/Hochschulreife und berufsqualifizierender Abschluss an Berufsfachschulen/Kollegschulen 454 • Fachhochschulreife/Hochschulreife und Abschluss eines 2- oder 3-jährigen Bildungsganges an einer Ausbildungsstätte/Schule für Gesundheitsund Sozialberufe 454 • Fachhochschulreife/Hochschulreife und Abschluss des Vorbereitungsdienstes für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung 454 • Fachhochschulreife/Hochschulreife und kurzer Bildungsgang an einer Ausbildungsstätte/Schule für Gesundheits- und Sozialberufe 453 • Abschluss eines 2- oder 3- jährigen Bildungsganges an einer Ausbildungsstätte/ Schule für Gesundheits- und Sozialberufe ohne Fachhochschulreife/Hochschulreife hoch Kurzes tertiäres Bildungs- 550 Meisterausbildung (nur sehr kurze Vorbereitungskurse, programm bis unter 880 Std.) 1) ISCED 5 Bachelor- bzw. gleichwertiges 650 Berufsorientiert Bildungsprogramm • Meisterausbildung (Vorbereitungskurse ab 880 Std.) 1) ISCED 6 Technikerausbildung oder gleichwertiger Fachschulabschluss • Abschluss einer Ausbildungsstätte/Schule für Erzieher/-innen • Abschluss einer Fachschule der DDR • Abschluss einer Fachakademie (nur in Bayern) 640 Akademisch • Bachelorabschluss an Der in den Tabellen genannte Bildungsstand basiert auf der internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens ISCED 2011 (ISCED = International Standard Classification of Education). Die Klassifikation wurde von der internationalen Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) als Standard für internationale Vergleiche der länderspezifischen Bildungssysteme entwickelt und wird in mehrjährigen Abständen angepasst, zuletzt 2011. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verwendet - Universitäten (wissenschaftliche Hochschulen, auch: Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Theologischen Hochschulen) - Fachhochschulen (auch Ingenieurschulen, Hochschulen (FH) für angewandte Wissenschaften), Duale Hochschule Baden-Württemberg - Verwaltungsfachhochschulen - Berufsakademien • Fachhochschulabschluss (auch Ingenieurschulabschluss, Diplom (FH)) • Diplom (FH) einer Verwaltungsfachhochschule • Diplom einer Berufsakademie Master- bzw. gleichwertiges 750 Berufsorientiert Bildungsprogramm --- ISCED 7 740 Akademisch • Masterabschluss an - Universitäten (wissenschaftliche Hochschulen, auch: Kunsthochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Theologischen Hochschulen) - Fachhochschulen (auch Ingenieurschulen, Hochschulen (FH) für angewandte Wissenschaften), Duale Hochschule Baden-Württemberg - Verwaltungsfachhochschulen - Berufsakademien • Hochschulabschluss (Diplom (Universität) und entsprechende Abschlussprüfungen, Künstlerischer Abschluss, Magister, Staatsprüfung, Lehramtsprüfung) Promotion 840 Promotion ISCED 8 1) Zuordnung erfolgt über die (Haupt-)Fachrichtung des höchsten beruflichen Ausbildungs- oder Hochschul-/ Fachhochschulabschlusses Anlage 12 zu Frage 19 Erwerbstätige Erwerbslose Erwerbstätige Erwerbslose* Insgesamt 3 129,4 2 990,2 139,2 100 95,7 4,3 darunter Alleinerziehende 141,9 131,7 10,2 100 92,9 7,1 Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz *Erwerbslosenquote: Prozentualer Anteil der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen __________ in 1 000 in % Erwerbspersonen - darunter Alleinerziehende - nach Erwerbsstatus in Hessen 2014 davonErwerbspersonen Erwerbspersonen davon Anlage 13 zu Frage 19 Insgesamt Vollzeit Teilzeit Insgesamt Vollzeit Teilzeit Insgesamt 2 990,2 2 132,9 857,3 100 71,1 28,9 darunter Alleinerziehende 131,7 72,4 59,3 100 55,2 44,8 Insgesamt 2 610,0 1 880,6 729,4 100 71,8 28,2 darunter Alleinerziehende 115,7 63,6 52,1 100 55,1 44,9 __________ Erwerbstätige - darunter Alleinerziehende - nach Vollzeit-/Teilzeittätigkeit* in Hessen 2014 Gegenstand der Nachweisung ** Zu den aktiv Erwerbstätigen zählen nach dem Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) keine Personen, die in der Berichtswoche vorübergehend beurlaubt waren. Zu den vorübergehend Beurlaubten gehören alle Erwerbstätigen, die in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben (unter anderem wegen Mutterschutz, Elternzeit, Krankheit, Kur, (Sonder-) Urlaub, Altersteilzeit, Dienstbefreiung, Streik, Schlechtwetterlage oder Kurzarbeit) und weniger als drei Monate beispielsweise wegen Mutterschutz vom Arbeitsplatz abwesend waren. Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in *Erwerbstätige mit weniger als 25 normalerweise geleisteten Stunden werden pauschal auf Teilzeit und solche ab 37 Stunden pauschal auf Vollzeit gesetzt. Für Befragte, die zwischen 25 und 36 normalerweise geleistete Arbetisstunden aufweisen, bleibt die erfragte Selbsteinschätzung für das Merkmal erhalten. in 1 000 in % Erwerbstätige darunter aktiv erwerbstätig** Anlage 14 zu Frage 21 Unter 10 10 - 19 20 -29 30 und mehr Insgesamt 2 990,2 144,7 251,5 326,2 2 267,8 Vollzeit 2 132,9 - - (8,9) 2 124,0 Teilzeit 857,3 144,7 251,5 317,4 143,8 Insgesamt 131,7 (5,3) 12,0 27,1 87,3 Vollzeit 72,4 - - / 71,6 Teilzeit 59,3 (5,3) 12,0 26,3 15,6 darunter Alleinerziehende __________ Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz Erwerbstätige - darunter Alleinerziehende - nach Vollzeit-/Teilzeittätigkeit und normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden in Hessen 2014 Insgesamt Davon mit ... normalerweise geleisteten Arbeitsstunden Insgesamt in 1 000 Erwerbstätige Anlage 15 zu Frage 22 und 23 Insgesamt dar.geringfügig beschäftigt Insgesamt dar.geringfügig beschäftigt Insgesamt 2 990,2 297,6 2 823,7 284,4 darunter Alleinerziehende 131,7 13,1 118,9 12,0 Erwerbstätige - darunter Alleinerziehende - nach geringfügiger Beschäftigtigung in Hessen 2014 Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz in 1 000 Gegenstand der Nachweisung Erwerbstätige darunter mit nur einer Tätigkeit __________ Anlage 16 zu Frage 24 Förderstatistik Teilnehmer in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Personengruppe: alleinerziehend Hessen August 2015, Datenstand: November 2015 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter 1.508 1.769 1.962 - 7,4 - 4,9 2,1 1.417 - 10,1 12.466 - 8,5 Vermittlungsbudget - - - x x x 809 - 10,8 6.187 - 11,4 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 1.505 1.766 1.959 - 7,6 - 5,1 2,0 * - 9,4 6.271 - 5,6 dar. bei einem Arbeitgeber 24 39 47 - 36,8 - 25,0 - 19,0 80 - 37,0 845 - 8,0 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - - - x x x * * 19 * Probebeschäftigung behinderter Menschen 3 3 3 x x x * x * * Arbeitshilfen für behinderte Menschen - - - x x x - x * x Berufswahl und Berufsausbildung, darunter 189 231 263 - 7,4 - 4,5 - 3,0 14 - 44,0 63 - 50,4 Berufseinstiegsbegleitung * * * * * * - * * x Assistierte Ausbildung - - - x x x - x - x Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 9 20 22 12,5 25,0 - 8,3 - x 14 - 17,6 Einstiegsqualifizierung 13 16 17 116,7 100,0 142,9 * * 8 * Ausbildungsbegleitende Hilfen 32 38 45 - 30,4 - 32,1 - 27,4 * - 25,0 15 - 54,5 Außerbetriebliche Berufsausbildung 129 149 170 - 5,1 - 3,2 0,6 9 - 52,6 23 - 64,1 Zuschüsse z. Ausbildungsvergütung behinderter u. schwerbehinderter Menschen * * * - 37,5 - 12,5 - - x * - 33,3 Zuschuss für Schwerbehinderte im Anschluss an Aus- u. Weiterbildung - - - x x x - x - x Ausbildungsbonus (Restabwicklung) - - - x x x - x - x sozialpädagogische Begleitung, Ausbildungsmanagement - - - x x x - x - x Übergangshilfen/Aktivierungshilfen - - - x x x - x - x Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (Nat.Ausb.pakt) - - - x x x - x - x Berufliche Weiterbildung, darunter 945 1.186 1.277 - 8,9 2,7 4,8 91 - 31,1 1.061 - 8,1 Förderung der beruflichen Weiterbildung 861 1.093 1.184 - 10,8 1,0 3,4 * - 30,2 1.046 - 7,8 dar. allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha 7 8 13 - 56,3 - 46,7 - 35,0 * * 7 * Arbeitsentgeltzuschuss zur beruflichen Weiterbildung Beschäftigter 84 93 93 16,7 27,4 25,7 * - 66,7 15 * ESF-Qualifizierung während Kurzarbeit (Restabwicklung) - - - x x x - x - - 100,0 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter 463 484 491 1,3 - 1,8 - 0,2 86 6,2 687 - 6,3 Förderung abhängiger Beschäftigung 357 378 386 4,1 1,6 5,2 70 11,1 551 - 4,5 Eingliederungszuschuss 255 279 288 7,1 4,5 7,5 47 14,6 395 - 9,8 Eingliederungszuschuss für besonders betroffene Schwerbehinderte 23 20 22 - 17,9 - 28,6 - 24,1 3 * 11 - 21,4 Einstiegsgeld bei abhängiger sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit 76 76 73 4,1 4,1 10,6 20 - 145 16,0 Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter - - - x x x - x - x Beschäftigungszuschuss (Restabwicklung) 3 3 3 - 25,0 - 25,0 - 25,0 - x - x Förderung der Selbständigkeit 106 106 105 - 7,0 - 12,4 - 16,0 16 - 11,1 136 - 12,8 Einstiegsgeld bei selbständiger Erwerbstätigkeit 12 12 12 50,0 20,0 20,0 - x 14 16,7 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen 15 15 17 - 44,4 - 51,6 - 43,3 7 - 41,7 62 - 26,2 Gründungszuschuss 79 79 76 - - 1,3 - 10,6 9 50,0 60 - besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen 3) , darunter 51 59 65 15,9 22,9 25,0 4 * 39 69,6 besondere Maßnahmen zur Weiterbildung 11 16 18 - 15,4 23,1 38,5 3 * 14 40,0 Eignungsabklärung/Berufsfindung - * * x * * - * 6 50,0 besondere Maßnahmen zur Ausbildungsförderung 16 18 22 23,1 5,9 10,0 - x - x Einzelfallförderung * * * * * * * * 6 * individuelle rehaspezifische Maßnahmen 19 19 19 26,7 26,7 18,8 - x 10 100,0 unterstützte Beschäftigung * * * * * * - * 3 * Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter 291 347 373 - 27,8 - 31,2 - 29,4 31 - 26,2 574 - 18,9 Arbeitsgelegenheiten 281 337 361 - 15,6 - 19,2 - 15,9 31 - 20,5 568 - 14,6 Förderung von Arbeitsverhältnissen 10 10 12 - 9,1 - 9,1 33,3 - - 100,0 6 - 70,0 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Restabwicklung) - - - x x x - x - x Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter 87 98 105 - 21,6 - 20,3 - 16,7 25 13,6 209 49,3 Freie Förderung SGB II 87 98 105 - 21,6 - 20,3 - 16,7 25 13,6 209 49,3 Europäischer Globalisierungsfonds - - - x x x - x - x Summe der Instrumente mit Einmalleistungen 1) 3.534 4.174 4.536 - 9,0 - 5,7 - 1,6 1.668 - 11,3 15.099 - 8,5 Einmalleistungen 1) - - - x x x 831 - 10,4 6.349 - 10,9 Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen 1) 3.534 4.174 4.536 - 9,0 - 5,7 - 1,6 837 - 12,3 8.750 - 6,7 nachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen 2) 1.104 1.299 1.288 - 17,5 - 16,4 - 17,0 114 - 52,1 1.022 - 22,7 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip und die Regionalisierung nach dem jeweils aktuellsten Gebietsstand (Gebietsstandsmonat: November 2015); der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II 2) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2015 (Datenstand September 2015) nur ca. 71 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 3) Zum gesamten Umfang der Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben sind Erläuterungen in den methodischen Hinweisen enthalten. Informationen zur Plausibilität der enthaltenen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger sind im Internetangebot der BA zu finden unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistik-nach-Themen/Arbeitsmarktpolitische-Massnahmen/Generische-Publikationen/Plausibilitaet-XSozial.pdf im Berichtsmonat *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. seit Jahresbeginn August 2015 Veränderung gg. Vorjahresmonat in % JS bis August 2015 Veränderung gg. Vorjahreswert in % Erstellungsdatum: 07.12.2015, Statistik-Service Südwest, Daten- und Gebietsstand: November 2015 Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Bestand Zugang / Eintritte / Bewilligungen August 2015 Juli 2015 Juni 2015 Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 1) Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 2) Veränderung gg. Vorjahresmonat in % (Sp. 3) Anlage 17 zu Frage 28 Insgesamt dar. Alleinerziehende Insgesamt dar. Alleinerziehende Insgesamt 2 990,2 131,7 100,0 100,0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 29,3 / / / Produzierendes Gewerbe zus. 732,4 20,6 24,4 15,6 dar.verarbeitendes Gewerbe 522,7 16,5 17,5 12,5 Handel, Gastgewerbe und Verkehr zus. 810,9 31,9 26,9 23,8 dar.Handel, Reparatur von KFZ 402,8 17,6 13,5 13,2 dar. Gastgewerbe 379,7 13,7 12,5 10,2 dar. Verkehr und Lagerei, Kommunikation 285,7 (8,1) 9,5 (6,1) Sonstige Dienstleistungen zus. 1 417,5 78,5 47,8 60,0 dar. Grundstücks- und Wohnungswesen, wirtschaftl. Dienstleistungen 357,1 16,4 11,9 12,5 dar. Öffentliche Verwaltung 195,7 (9,5) 6,7 (7,4) dar. Öffentl. und priv. Dienstleistungen 705,5 47,9 23,9 36,5 dar. Erziehung und Unterricht 197,6 11,1 6,7 8,6 dar. Gesundheits- und Sozialwesen 361,4 27,6 12,2 21,0 *Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. Erwerbstätige - darunter Alleinerziehende - nach Wirtschaftsunterbereichen* in Hessen 2014 Wirtschaftsunterbereiche in 1 000 in % Hessisches Statistisches Landesamt - Ergebnisse des Mikrozensus -Bevölkerung in Familien/Lebensformen am Hauptwohnsitz __________ Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen I Anlage 18 Große Anfrage der SPD betreffend der Situation der Alleinerziehenden in Hessen Fördermittel: Punkt 35 und Punkt 36 13.01.2016 Förderprogramm / Antragszweck Anfang Ende Antragsteller PLZ Ort Antragsteller Beantragte Summe Bewilligungsdatum Gesamtbewilligung bewilligte ESF- Mittel bewilligte Landesmittel Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 30.03.2009 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 141.800,00 28.09.2005 59.579,00 49.252,00 10.327,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 105.100,00 13.07.2005 52.470,00 31.600,00 20.870,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. 64720 Michelstadt 56.000,00 15.08.2005 46.005,00 29.800,00 16.205,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 107.500,00 27.10.2005 69.125,00 62.703,00 6.422,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.01.2009 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 107.500,00 28.09.2005 74.740,00 55.300,00 19.440,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 210.500,00 15.07.2005 158.821,00 144.700,00 14.121,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 30.07.2008 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 104.800,00 14.07.2005 18.350,00 18.350,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.07.2005 30.04.2007 BuntStift gGmbH / Leonhardt Westhelle & Partner Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare 34131 Kassel 117.100,00 13.07.2005 34.588,00 34.588,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.08.2008 BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gemeinnützige GmbH 35037 Marburg 117.000,00 26.07.2005 44.139,00 40.025,00 4.114,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.01.2009 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 128.700,00 09.08.2005 91.118,00 81.275,00 9.843,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2005 30.09.2008 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 141.800,00 14.07.2005 71.165,00 61.904,00 9.261,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 28.02.2009 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 64.100,00 30.06.2005 30.266,00 14.254,00 16.012,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.12.2005 Prisma gGmbH 36043 Fulda 60.800,00 26.10.2005 7.725,00 7.725,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.08.2009 Stadt Offenbach am Main 63063 Offenbach 141.800,00 28.09.2005 63.101,00 43.443,00 19.658,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.07.2005 31.08.2008 Volkshochschule Witzenhausen e.V. 37213 Witzenhausen 107.500,00 21.07.2005 36.728,00 36.728,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.07.2005 31.08.2008 V.I.A. Beschäftigungsförderung 36251 Bad Hersfeld 117.100,00 26.07.2005 60.590,00 60.590,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.08.2009 Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 36251 Bad Hersfeld 107.500,00 29.07.2005 72.397,00 62.508,00 9.889,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 107.500,00 01.08.2005 98.910,00 98.910,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.07.2005 30.03.2009 VABIA Vellmar e.V. 34246 Vellmar 176.200,00 31.08.2005 113.146,00 96.686,00 16.460,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.08.2008 Diakonisches Werk Bergstraße 64625 Bensheim 56.000,00 26.10.2005 26.591,00 21.171,00 5.420,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 31.07.2008 Starthilfe Hochtaunus e.V. 61250 Usingen 71.400,00 12.07.2005 4.015,00 4.015,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2005 31.08.2009 BWF Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Waldeck- Frankenberg gGmbH 34497 Korbach 177.800,00 29.11.2005 71.666,00 35.017,00 36.649,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 17.05.2005 16.09.2005 berami berufliche Integration e.V. 60389 Frankfurt am Main 154.600,00 18.08.2005 4.600,00 4.600,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 03.05.2006 31.08.2009 pro paed e.V. Förderverein der Beruflichen Schulen 36251 Bad Hersfeld 107.500,00 31.05.2006 54.155,00 36.265,00 17.890,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 31.08.2009 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 107.500,00 31.05.2006 46.763,00 26.464,00 20.299,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 31.08.2009 Diakonisches Werk Bergstraße 64625 Bensheim 73.200,00 10.05.2006 40.605,00 25.182,00 15.423,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.07.2010 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 210.500,00 31.05.2006 149.705,00 76.942,00 72.763,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.01.2011 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 98.500,00 29.05.2006 62.578,00 31.018,00 31.560,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.07.2009 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 104.500,00 11.05.2006 92.257,00 51.760,00 40.497,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2006 31.07.2009 V.I.A. Beschäftigungsförderung 36251 Bad Hersfeld 63.500,00 21.04.2006 42.599,00 29.219,00 13.380,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 15.05.2006 31.07.2010 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 104.800,00 14.06.2006 97.230,00 40.000,00 57.230,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2006 31.08.2009 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. 64720 Michelstadt 141.800,00 12.05.2006 98.436,00 53.370,00 45.066,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 31.08.2009 Prisma gGmbH 36043 Fulda 78.000,00 29.05.2006 40.732,00 24.685,00 16.047,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2006 31.08.2009 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 141.800,00 24.04.2006 29.583,00 13.654,00 15.929,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 30.06.2010 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 107.500,00 24.05.2006 74.971,00 37.391,00 37.580,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 24.04.2006 31.07.2010 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 107.500,00 24.05.2006 65.248,00 40.887,00 24.361,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2006 31.08.2009 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 144.900,00 28.04.2006 105.216,00 59.211,00 46.005,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2006 30.04.2007 BuntStift gGmbH / Leonhardt Westhelle & Partner Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Notare 34131 Kassel 141.800,00 12.05.2006 22.325,00 22.325,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 30.09.2010 Internationaler Bund e.V. 35578 Wetzlar 107.500,00 31.05.2006 69.170,00 25.370,00 43.800,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.01.2011 Stadt Offenbach am Main 63063 Offenbach 141.800,00 19.06.2006 100.294,00 36.000,00 64.294,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 03.07.2006 30.06.2010 VABIA Vellmar e.V. 34246 Vellmar 176.200,00 28.04.2006 53.610,00 27.368,00 26.242,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 31.08.2010 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 210.500,00 14.06.2006 128.329,00 48.885,00 79.444,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.07.2010 Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. 60439 Frankfurt am Main 141.800,00 13.06.2006 28.140,00 15.625,00 12.515,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2006 31.08.2009 BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gemeinnützige GmbH 35037 Marburg 107.500,00 13.06.2006 32.818,00 10.407,00 22.411,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2006 31.12.2010 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 107.500,00 31.05.2006 90.500,00 38.000,00 52.500,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 09.03.2012 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 210.500,00 03.07.2007 172.706,00 23.647,00 149.059,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 28.02.2011 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 119.900,00 05.07.2007 27.610,00 7.400,00 20.210,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 31.12.2009 Prisma gGmbH 36043 Fulda 110.700,00 17.07.2007 41.360,00 14.607,00 26.753,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2007 31.07.2010 V.I.A. Beschäftigungsförderung 36251 Bad Hersfeld 70.800,00 09.05.2007 53.779,00 11.812,00 41.967,00 Seite 1 von 3 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen I Anlage 18 Große Anfrage der SPD betreffend der Situation der Alleinerziehenden in Hessen Fördermittel: Punkt 35 und Punkt 36 13.01.2016 Förderprogramm / Antragszweck Anfang Ende Antragsteller PLZ Ort Antragsteller Beantragte Summe Bewilligungsdatum Gesamtbewilligung bewilligte ESF- Mittel bewilligte Landesmittel Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.01.2011 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. 64720 Michelstadt 141.800,00 10.07.2007 33.070,00 8.400,00 24.670,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.08.2011 Stadt Offenbach am Main 63063 Offenbach 141.800,00 09.08.2007 45.309,00 11.205,00 34.104,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 31.08.2007 Diakonisches Werk Bergstraße 64625 Bensheim 73.200,00 16.07.2007 4.600,00 4.600,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 31.03.2011 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 104.600,00 10.07.2007 83.760,00 15.680,00 68.080,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.07.2011 pro paed e.V. Förderverein der Beruflichen Schulen 36251 Bad Hersfeld 107.500,00 05.07.2007 73.785,00 13.600,00 60.185,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 31.07.2011 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 90.400,00 18.06.2007 77.403,00 6.163,00 71.240,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 30.09.2011 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 129.900,00 13.08.2007 52.849,00 11.500,00 41.349,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2007 31.08.2010 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 151.100,00 21.05.2007 111.667,00 18.126,00 93.541,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 15.08.2010 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 104.800,00 21.06.2007 60.700,00 14.800,00 45.900,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 30.09.2007 Förderband Viernheim e.V. 68519 Viernheim 4.600,00 13.11.2007 4.600,00 4.600,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.08.2010 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 32.720,00 27.04.2007 76.490,00 11.105,00 65.385,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.07.2010 BWF Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Waldeck- Frankenberg gGmbH 34497 Korbach 58.800,00 13.08.2007 18.000,00 7.600,00 10.400,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.08.2010 VABIA Vellmar e.V. 34246 Vellmar 176.200,00 13.08.2007 22.830,00 7.080,00 15.750,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 30.08.2007 BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gemeinnützige GmbH 35037 Marburg 108.700,00 15.08.2007 1.803,00 1.803,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 23.04.2007 31.08.2010 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 159.000,00 13.08.2007 95.253,00 25.661,00 69.592,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 30.07.2011 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 107.500,00 13.08.2007 143.952,00 19.799,00 124.153,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 29.02.2008 Volkshochschule Rheingau-Taunus e.V. 65232 Taunusstein 219.900,00 13.08.2007 4.600,00 4.600,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 05.04.2007 31.10.2010 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 107.500,00 18.10.2007 14.600,00 5.344,00 9.256,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2007 31.12.2007 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 141.800,00 13.08.2007 5.275,00 5.275,00 0 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 20.07.2013 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 151.620,00 02.09.2008 94.545,00 0 94.545,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.07.2011 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 69.300,00 03.09.2008 36.300,00 0 36.300,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.06.2008 31.07.2012 V.I.A. Beschäftigungsförderung 36251 Bad Hersfeld 65.585,00 31.07.2008 45.240,00 0 45.240,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.07.2011 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 47.400,00 30.07.2008 39.986,00 0 39.986,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 28.02.2012 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 67.500,00 09.10.2008 23.172,00 0 23.172,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.12.2008 BWF Beschäftigungsgesellschaft des Landkreises Waldeck- Frankenberg gGmbH 34497 Korbach 86.400,00 09.10.2008 4.736,00 0 4.736,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.01.2012 Internationaler Bund e.V. 35578 Wetzlar 115.500,00 03.09.2008 48.300,00 0 48.300,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 Prisma gGmbH 36043 Fulda 52.020,00 06.11.2008 8.327,00 0 8.327,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 07.09.2008 IB-Technikzentrum für Mädchen und Frauen 60329 Frankfurt am Main 127.800,00 31.07.2008 7.000,00 0 7.000,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.07.2011 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 49.900,00 31.07.2008 16.620,00 0 16.620,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.08.2008 30.07.2011 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 63.000,00 04.07.2008 33.950,00 0 33.950,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.07.2011 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 177.120,00 09.10.2008 126.971,00 0 126.971,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.08.2011 BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gGmbH 35037 Marburg 77.400,00 13.08.2008 2.700,00 0 2.700,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 103.950,00 06.11.2008 123.203,00 0 123.203,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 BZH Bildungszentrum Handel und Dienstleistungen gGmbH 35037 Marburg 77.600,00 13.08.2008 18.000,00 0 18.000,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 138.600,00 06.11.2008 69.600,00 0 69.600,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 69.300,00 28.08.2008 47.061,00 0 47.061,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.12.2012 Diakonisches Werk Kassel 34117 Kassel 172.000,00 06.11.2008 164.844,00 0 164.844,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.07.2012 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 152.002,00 06.11.2008 163.073,00 0 163.073,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.12.2012 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 69.300,00 29.10.2008 53.700,00 0 53.700,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.01.2011 Volkshochschule Rheingau-Taunus e.V. 65232 Taunusstein 129.600,00 29.10.2008 13.500,00 0 13.500,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 07.04.2008 31.08.2011 Diakonisches Werk Bergstraße 64625 Bensheim 87.000,00 28.08.2008 18.169,00 0 18.169,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2008 31.07.2011 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 159.879,00 13.10.2008 61.356,00 0 61.356,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 31.08.2009 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 84.320,00 06.06.2008 57.782,00 22.498,00 35.284,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2007 30.09.2009 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 33.920,00 04.06.2008 32.160,00 11.320,00 20.840,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.08.2012 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 135.000,00 12.10.2009 37.600,00 0 37.600,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.07.2009 Internationaler Bund e.V. 65933 Frankfurt am Main 141.202,00 09.10.2009 3.860,00 0 3.860,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.07.2012 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 69.300,00 17.11.2009 44.900,00 0 44.900,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.01.2014 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 184.800,00 21.09.2009 136.850,00 0 136.850,00 Seite 2 von 3 Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Arbeitsmarkt / ESF Consult Hessen I Anlage 18 Große Anfrage der SPD betreffend der Situation der Alleinerziehenden in Hessen Fördermittel: Punkt 35 und Punkt 36 13.01.2016 Förderprogramm / Antragszweck Anfang Ende Antragsteller PLZ Ort Antragsteller Beantragte Summe Bewilligungsdatum Gesamtbewilligung bewilligte ESF- Mittel bewilligte Landesmittel Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.08.2012 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 226.500,00 30.10.2009 43.241,00 0 43.241,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 29.02.2012 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 182.100,00 13.11.2009 55.788,00 0 55.788,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.07.2013 Diakonisches Werk Kassel 34117 Kassel 223.920,00 18.11.2009 92.530,00 0 92.530,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.07.2013 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 277.200,00 29.10.2009 205.867,00 0 205.867,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.08.2012 Volkshochschule Rheingau-Taunus e.V. 65232 Taunusstein 69.300,00 18.11.2009 58.600,00 0 58.600,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.12.2009 Diakonisches Werk Bergstraße 64625 Bensheim 69.273,00 17.09.2009 3.099,00 0 3.099,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.07.2013 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 173.770,00 09.11.2009 65.971,00 0 65.971,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.01.2013 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 103.950,00 04.11.2009 38.995,00 0 38.995,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.08.2009 Prisma gGmbH 36043 Fulda 128.503,00 30.11.2009 4.970,00 0 4.970,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.05.2014 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 222.200,00 30.10.2009 152.286,00 0 152.286,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 30.09.2012 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 186.482,67 30.10.2009 54.600,00 0 54.600,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 30.09.2013 Internationaler Bund e.V. 35578 Wetzlar 72.000,00 09.11.2009 105.176,00 0 105.176,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.07.2013 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 54.093,00 26.11.2009 90.000,00 0 90.000,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2009 31.10.2013 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 100.615,00 17.11.2009 75.988,00 0 75.988,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 30.11.2012 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 67.969,00 13.11.2009 47.134,00 0 47.134,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 01.02.2013 Neue Arbeit Vogelsberg gGmbH 36304 Alsfeld 71.550,00 09.12.2009 45.843,00 0 45.843,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2009 31.07.2014 Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 36251 Bad Hersfeld 143.114,79 17.11.2009 135.539,00 0 135.539,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.10.2010 31.08.2012 Bildungszentrum des Hessischen Handels gGmbH 60528 Frankfurt am Main 84.600,00 15.12.2009 39.403,00 0 39.403,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.08.2014 Verein zur beruflichen Förderung von Frauen e.V. 60594 Frankfurt 186.880,00 06.09.2010 186.233,00 0 186.233,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.07.2014 FRESKO e.V. 65185 Wiesbaden 255.600,00 06.09.2010 186.818,00 0 186.818,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2010 31.08.2013 Ausbildungsverbund Metall gGmbH 65428 Rüsselsheim 69.700,00 13.10.2010 24.639,00 0 24.639,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.12.2010 Neue Arbeit Vogelsberg gGmbH 36304 Alsfeld 71.550,00 11.11.2010 10.000,00 0 10.000,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.12.2014 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 230.156,00 11.11.2010 147.735,00 0 147.735,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.08.2013 Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Odenwaldkreis e.V. 64720 Michelstadt 70.800,00 15.09.2010 45.125,00 0 45.125,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 29.02.2012 BuntStift gemeinnützige GmbH 34127 Kassel 184.800,00 05.11.2010 62.196,00 0 62.196,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.07.2013 Internationaler Bund e.V. 35578 Wetzlar 117.216,00 09.09.2010 89.588,00 0 89.588,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 28.02.2013 Selbsthilfe im Taunus e.V. 65795 Hattersheim 154.800,00 15.11.2010 82.281,00 0 82.281,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.07.2014 Diakonisches Werk Kassel 34117 Kassel 231.000,00 11.11.2010 181.707,00 0 181.707,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.03.2014 Starthilfe - Ausbildungsverbund Schwalm-Eder e.V. 34576 Homberg (Efze) 117.000,00 13.10.2010 86.972,00 0 86.972,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2010 31.07.2013 FAB gGmbH für Frauen Arbeit Bildung 61169 Friedberg 116.740,00 30.09.2010 64.358,00 0 64.358,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.08.2013 Bildungszentrum des Hessischen Handels gGmbH 60528 Frankfurt am Main 113.052,00 09.09.2010 64.765,00 0 64.765,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.07.2013 BAFF-Frauen-Kooperation gGmbH 64289 Darmstadt 137.334,00 30.09.2010 48.600,00 0 48.600,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2010 30.06.2014 Zentrum für Weiterbildung gGmbH 60326 Frankfurt am Main 178.200,00 09.09.2010 48.301,00 0 48.301,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.07.2014 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 86.400,00 10.09.2010 67.383,00 0 67.383,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 28.02.2014 Gesellschaft für Wirtschaftskunde e.V. 63452 Hanau 129.300,00 07.12.2010 45.516,00 0 45.516,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2010 31.12.2014 Arbeit und Bildung e.V. 35039 Marburg 213.300,00 11.11.2010 184.500,00 0 184.500,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.05.2010 31.08.2013 Volkshochschule Rheingau-Taunus e.V. 65232 Taunusstein 95.400,00 26.10.2010 43.800,00 0 43.800,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.11.2010 31.12.2010 Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung mbH (GAB) 65549 Limburg 69.300,00 05.11.2010 2.687,00 0 2.687,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.04.2010 31.08.2013 BJH - Berufs- und Jugendhilfe Bad Hersfeld gGmbH 34117 Kassel 144.046,00 08.10.2010 43.419,00 0 43.419,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.01.2010 31.07.2010 Bildungszentrum des Hessischen Handels gGmbH 60528 Frankfurt am Main 10.300,00 23.11.2010 10.300,00 0 10.300,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.01.2010 31.08.2011 Bildungszentrum des Hessischen Handels gGmbH 60528 Frankfurt am Main 20.200,00 23.11.2010 12.277,00 0 12.277,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.03.2012 31.08.2012 Outlaw Kassel gGmbH 34127 Kassel 15.700,00 19.12.2012 9.062,00 0 9.062,00 Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender 01.03.2012 31.07.2014 Outlaw Kassel gGmbH 34127 Kassel 51.600,00 19.12.2012 47.829,00 0 47.829,00 Seite 3 von 3 Teil A Seite 1 von 1 Te¡lAl Te¡ln{ r"ilc¡ r.iloi r.¡lej TeílF: Prüfungen: MaterielleSolldateni Fre¡erndíkatoreni ProzesseI ninweisel Verwaltung i þ nntin Tour¡smus & service GmbH Landkreis Fulda Freigegeben Te¡l A: Angaben zum vorhaben nach zuwendungsbesche¡d (Anhang III der DVO Te¡l A) Id 25671 Vers¡on 10 Angaben zum vorhaben F1: Ressort F2: Programm F3: V¡rtuelles Vorhaben F95lai Bagatelltall F5: Zielgebiet F5a: Ubergangsregion F6: Pr¡oritätsachse Fgr Region Wettbewerbsfäh¡gkeit und Beschäft igung a. OP b. Land HESSEN ¿. gsz¡¡k : Kassel d. Kreis .Èutq,g .. code loulz F1l : Zwischen geschaltete Stelle f12: Aktenzcichen E01 ?-HF-001 F21: Bezeichnung des Rhön Tourismus & Service GmbH Landkreis Fulda Vorha bens F21a: Akronym In der Region Fulda wird e¡n NeFzwerk gebildet, welches alle für die Beratung und Unterstüfzung von Alleinerziehenden relevanten Akteure umfasst, Über das Ner¿werk und die eingerichtete Koordinierungsstelle erfolgt e¡ne Bestandserhebung und Situationsanalyse der bereits vorhanden Angebote und notwendiger we¡terer Hilfen und Angebote für Alleinerziehende, Betroffene hierbei einbezogen. Die festgestellten Angebote werden durch F22i Kuzbeschreibung des Vorha bens F23: Beginn FZ4: Abschluss verb¡ndliche Absprachen der Netzwerkpartner mite¡nander verbunden und für :01.06.20 1 1 : 31.05.2013 Name und Anschrift des Zuwendungsempfängers bzw. vertragspartners Orga nisation Straße PLZ / FL6i Ort Vorwahl E-Mail Art des Tour¡smus & Serv¡ce GmbH Landkreis Fulda er-Str. 24 Fulda ehende@Landkre¡s-Fulda.de Zuwendungsempfä ngers F20a: Zuwendung oder Vertrag? F20b: Förderung erfolgt unter de m¡n¡mis -zuwgn-dg19 ... Aufbewahrungsort der Belege Behörde, d¡e Zuwendungsbescheid ausstellt weitere Angaben zum vorhaben M¡ttelb¡ndung Adressaten des Vorhabens welche Le¡stungen sieht das vorhaben vor? EU-Querschn¡ttsz¡ele !i¡:irjii h3: r: Pflichtlelder anzeigen/öktualisieren,.. Fenster schließen Bundesverwa ltu ngsamt Zukunft sucht Idee: Ideenwettbewerb "Netzwerke wirksamer Hilfen für Alle in erzieh e nd e" Nein Ja C, Beschäftigung und soziale Integration BMAS: BVA F13l FL4i F15i Ft7: F19: FZ0 i r'" '.'.'.___--- l136037 | r rnd rlic a llnamainê nffp^tl ich.kaif f râ ^eñã(ant I 0661 ' F18: Telefon i03:.son-s!¡ge Organis-a,tion w: i01 https://wmv.adele-esf.de/?rq_ClientType=68746D6C&rq_Sourceld=3130313... 27.01.2016 Teil A Seite 1 von 1 TeilAì Te¡lal r"ilc: r"iloi r.¡l¡ì Te¡lFj Prûfungeni Materiellesolldateni ¡reierndíkator.n' Pro..==e! Hinweise] Verwaltung ; IÊ wirksame H¡lfen Netzwe¡k für Alleinerziehende Gießen Freìgegeben Te¡l A: Angaben zum vorhaben nach Zuwendungsbescheid (Anhang III der DVO Te¡l A) Angaben zum vorhaben F1: Ressort Bundesverwaltungsamt zukunft sucht Idee: Ideenwettbewerb "Netzwerke wirksamer Hilfen für Fzj Programm Alleinerziehende" F3: Virtuelles Vorhaben Nein F951a: Bagatelltall Ja F5: Zielgebiet :z iel 2: Re_gionale Wettbewerbsfäh¡gkeit und Bggc.hêftiggng F5a: Ûbergangsregion ! : F6: Priorìt¿itsðchse C. Beschäftigung und soziale Integration F8: Region DEUTSCHLAND HFSSFN c, Bezirk Gießen Id 25670 Version 8 a. OP b, L¿nd Vi d. Kreis Code F1 1 : Zwischengeschaltete Stelle F12: Aktenzeichen F21: Bezeichnung des Vorha bens FZla: Akronym lDr:72r : BVA H¡lfen Netzwerk für Alleinerziehende Gießen . .. :ì0641 : F18: Tetefon nisation F22: Kurzbeschreibung des Vorha bens F23: Beginn i01.05.2011 1 FZ4i Abschluss 30.04.20 13 Nâm€ und Anschr¡ft des Zuwendungsempfångers bzw. Vertragspartners F13: Organisation F14: Straße F15r PLZ / F16: Ort F17: Vorwahl ,Zentrum Arbeit Umwelt - Gießener gemeinnúfz¡ge Berufsbildungs; 35396 Giessen 51594 F19: E-Mail FZOi Art des Zuwend ungsempfå ngers F20a: zuwendung oder Vertrag? FzOb: Förderung erfolgt unter de min¡mis 03 Orga Zuw-errdung 01. la Aufbewahrungsort der Belege Behörde, die Zuwendungsbesche¡d ausstellt weitere Angab€n zum vorhaben Míttêlbindung Adressaten des vorhabens welche Le¡stungen sieht das vorhaben vor? EU-Querschnittsz¡ele Pflichtfelder anze¡gen/aktua l¡s¡eren,.. Fenster schließen https://www.adele-esf.de/?rq_ClientType=68746D6C&rq_Sourceld=31 30313... 27 .01 .2016 3269_anl.pdf Anlage 1 zu Frage 1 Anlage 2 zu Frage 2 Anlage 3 zu Frage 3 Anlage 4 zu Frage 9_10 Anlage 5 zu Frage 13 Anlage 6 zu Frage 17 Anlage 7 zu Frage 18 Anlage 8 zu Frage 18 Anlage 9 zu Frage 18 Anlage 10 zu Frage 18 Anlage 11 zu Frage 18 Anlage 12 zu Frage 19 Anlage 13 zu Frage 19 Anlage 14 zu Frage 21 Anlage 15 zu Frage 22_23 Anlage 16 zu Frage 24 Anlage 17 zu Frage 28 Anlage 18 zu Frage 35_36 Anlage 19 zu Frage 38