Kleine Anfrage der Abg. Decker und Roth (SPD) vom 24.11.2015 betreffend Bildungsurlaub in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann kann mit der Vorlage des nächsten Vierjahresberichtes über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub gerechnet werden, damit valide Aussagen über die Entwicklung der Jahre 2011 bis 2014 gemacht werden können? Der Bericht über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub wird im ersten Halbjahr 2016 vorgelegt werden. Frage 2. Wie viele Anträge auf Anerkennung einer Veranstaltung als Bildungsurlaub wurden in den letzten drei Jahren jeweils gestellt und wie viele Anträge wurden jeweils bewilligt oder abgelehnt? 2012: 1.236 Anträge, davon 1.208 anerkannt, 2013: 1.315 Anträge, davon 1.287 anerkannt, 2014: 1.459 Anträge, davon 1.396 anerkannt. Die Differenz zwischen Anträgen und Anerkennungen beruht auf der Rücknahme von Anträgen durch die Antragsteller. Ablehnungen wurden keine ausgesprochen. Frage 3. Wie lange dauert es im Durchschnitt bis der Antragsteller Bescheid erhält? Die Bearbeitung erfolgt zeitnah, da die Beschäftigten die Anträge auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn stellen müssen (§ 5 Abs. 1 HBUG). Ausnahmen ergeben sich regelmäßig dann, wenn Bildungsträger die Anträge auf Anerkennung nicht fristgerecht (zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn) einreichen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 HBUG). Aufgrund sehr unterschiedlicher Bearbeitungsanforderungen ist eine Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit sinnvoll nicht möglich. Frage 4. Entspricht die Personalbesetzung des zuständigen Referates im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration dem Stellenplan und entspricht der Stellenplan der Aufgabenstellung? Ja. Frage 5. Wie viele Menschen in Hessen haben in den Jahren 2011-2014 an Bildungsurlaub teilgenommen? (Bitte nach Jahren, Geschlecht und Themenbereichen aufschlüsseln) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Die entsprechenden Angaben sind Bestandteil des Vierjahresberichts über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub. Eingegangen am 7. Januar 2016 · Ausgegeben am 11. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2685 07. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2685 Frage 6. Der letzte Vierjahresbericht über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub spricht unter anderem von der Nutzung von Social Media (z.B. Facebook) um verstärkt jüngere Zielgruppen zu erreichen. In wie weit wurde diese Empfehlung in den letzten Jahren umgesetzt und welche Maßnahmen sind hierzu in den kommenden Jahren geplant? Wie dem zitierten Bericht zu entnehmen ist, stammen diese Empfehlungen aus dem regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Veranstaltungsträger des Bildungsurlaubs mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration. Die bei diesen Veranstaltungen erarbeiteten Vorschläge und Empfehlungen richten sich vornehmlich an die Träger selbst. Dies gilt auch für die verstärkte Nutzung von Social Media für das Thema Bildungsurlaub. Informationen, inwieweit Träger diesen Empfehlungen gefolgt sind, liegen dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration nicht vor. Frage 7. Wie viele junge Menschen unter 25 Jahre in Hessen haben in den Jahren 2011 bis 2014 an Bildungsurlaub teilgenommen? (Bitte nach Jahren, Geschlecht und Themenbereichen aufschlüsseln) Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Die entsprechenden Angaben sind Bestandteil des Berichts über die Durchführung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub. Wiesbaden, 22. Dezember 2015 Stefan Grüttner