Kleine Anfrage des Abg. Schäfer-Gümbel (SPD) vom 24.11.2015 betreffend Förderung der Musikschulen in Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele kommunale Musikschulen, Musikschulen in freier Trägerschaft und private Musikschulen gibt es in Hessen und an welchen Standorten? Der Begriff "Musikschule" ist weder durch gesetzliche Definition noch anderweitig geschützt, so dass alle Anbieter von Musikunterricht jeder Art und unabhängig von Rechtsform, Trägerschaft , Dauer, Ausstattung, Angebot und Zielsetzung sich den Namen "Musikschule" geben können. Die staatliche Musikschulförderung unterscheidet nicht nach der Trägerschaft, sondern nur zwischen "staatlich geförderten Musikschulen", die die Voraussetzungen der Richtlinien der Landesregierung für die Förderung von Musikschulen in Hessen und zur Führung der Bezeichnung "Staatlich geförderte Musikschule" erfüllen und nicht staatlich geförderten. Die staatlich geförderten Musikschulen sind in aller Regel öffentliche Musikschulen in dem Sinne , dass sie in kommunaler Trägerschaft oder mit kommunaler Unterstützung die Möglichkeit einer umfassenden musikalischen Bildung bieten und die Teilhabe an Musik für alle sozialen Bevölkerungsgruppen gewährleisten. Sie vereinen Elemente des allgemein bildenden und des beruflichen Schulwesens, der außerschulischen Jugendbildung und der Weiterbildung in sich, verknüpfen die unterschiedlichen Bildungsfunktionen im Bereich der musikalischen Bildung in einer Institution und bieten darüber hinaus qualifizierte Angebote zur Studienvorbereitung junger Berufsmusikerinnen und -musiker. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ein breit gefächertes Unterrichtsangebot, das eine Vorstellung von der außerordentlichen Vielfalt der Musik vermittelt. Zurzeit gibt es 74 staatlich geförderte Musikschulen in Hessen. Davon befinden sich 13 in kommunaler Trägerschaft und 56 in der Rechtsform gemeinnützig anerkannter eingetragener Vereine, die in der folgenden Aufstellung aufgelistet sind und aus welcher sich auch die Standorte entnehmen lassen. 66 der Musikschulen haben sich im Verband deutscher Musikschulen Landesverband Hessen e.V. (VdM-Hessen) zusammengeschlossen. Musikschule Rechtsform Musikschule Aarbergen e.V. Alsfelder Musikschule e.V. Musikschule des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Bad Hersfeld Kommunal Musikschule Bad Karlshafen e.V. Musikschule Bad Nauheim gGmbH Musikschule Bad Vilbel-Karben e.V. Musikschule Baunatal e.V. Städtische Musikschule Bensheim Kommunal Jugendmusikschule Bergen-Enkheim, Frankfurt e.V. Eingegangen am 7. Januar 2016 · Ausgegeben am 11. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2686 07. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2686 Musik- und Kunstschule Büdingen e.V. Musikschule an der IGS Busecker Tal, Großen-Buseck e.V. Musikschule Butzbach e.V. Akademie für Tonkunst Darmstadt (Musikschule) Kommunal Musikschule der Kreisstadt Dietzenbach Kommunal Lahn-Dill-Akademie Musikschule Dillenburg Kommunal Musikschule in der VHS Dreieich e.V. Musikschule Eppstein-Rossert e.V. Musikschule Odenwald, Erbach e.V. Musikschule Taunus, Eschborn e.V. Musikschule Werra-Meißner, Eschwege e.V. Musikschule Frankfurt e.V. Musikschule Friedberg e.V. Musikschule Friedrichsdorf e.V. Musikschule der Stadt Fulda Kommunal Musikschule Main-Kinzig, Gelnhausen e.V. Musikschule der Stadt Gießen Kommunal Musik- und Kunstschule Grünberg e.V. Paul-Hindemith-Musikschule Hanau e.V. Musikschule Heppenheim Kommunal Musikschule Hofgeismar e.V. die musikschule hofheim; VolksBildungsVerein Hofheim e.V. e.V. Musikschule Schwalm-Eder, Homberg/Efze e.V. Musikschule Hünstetten Taunusstein e.V. Musikschule Kassel e.V. Musikschule Kelkheim e.V. Musikschule Königstein e.V. Musikschule Lampertheim e.V. Musikschule Langen Kommunal Lauterbacher Musikschule e.V. Musikschule Lich e.V. Kreismusikschule Limburg e.V. Musikschule Söhre-Kaufunger Wald, Lohfelden e.V. Musikschule Marburg e.V. Musikschule Schwalm-Eder-Nord, Melsungen e.V. Musikschule Neu-Isenburg e.V. Musikschule Schöneck-Nidderau e.V. Musikschule Niedernhausen e.V. Musikschule im Vbw Obertshausen e.V. Musikschule Oberursel e.V. Musikschule Offenbach e.V. Jugendmusikschule Überwald-Weschnitztal, Rimbach e.V. Freie Musikschule Rodgau e.V. Musikschule Rödermark e.V. Musikschule Rüsselsheim Kommunal Jugendmusikschule der Stadt Schlitz Kommunal Jugendmusikschule 1976, Schwalbach / Taunus e.V. Musikschule Seligenstadt-Hainburg-Mainhausen e.V. Ev. Sing- und Musik-Schule Stadtallendorf e.V. chroma, Schule für Musik und Tanz, Vellmar e.V. Städtische Musikschule Viernheim Kommunal Musikschulkreisverband Waldeck-Frankenberg e.V. Kreismusikschule Oberlahn, Weilburg e.V. Wetzlarer Musikschule e.V. Jugendmusikschule Wiesbaden e.V. Wiesbadener Musik- und Kunstschule e.V. Musikschule Wolfhager Land, Wolfhagen e.V. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2686 3 Städtische Musikschule Groß-Gerau Kommunal Neue Musikschule Geisenheim e.V. Freie Musikschule Bad Soden/Taunus e.V. Dr. Hoch’s Konservatorium - Musikakademie Frankfurt a.M. gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts Musikschule Darmstadt-Dieburg, Roßdorf e.V. Musikkulturschule Lauterbach gGmbH Musikschule Piccolo, Idstein anderer Träger Musikschule Hochtaunus, Neu-Anspach anderer Träger Frage 2. Sieht sie damit ein flächendeckendes Angebot an Musikschulen gewährleistet? Die Angebote öffentlicher Musikschulen sind regional unterschiedlich strukturiert. Einer sehr dichten Angebotsstruktur im Rhein-Main-Gebiet stehen Regionen, insbesondere im Nordwesten des Landes, mit geografisch weiter voneinander entfernten Angeboten gegenüber. Da die Betreibung und Förderung von Musikschulen eine vorrangig kommunale Aufgabe ist, kann das Land ein flächendeckendes Angebot nicht gewährleisten. Frage 3. Wie hat sich die Zahl der Musikschülerinnen und Musikschüler in Hessen an Musikschulen in freier Trägerschaft, an kommunalen und privaten Musikschulen in den letzten zehn Jahren entwickelt ? Zu den Schülerzahlen der freien Musikschulen im Sinne von privaten Anbietern von Musikunterricht (siehe Frage 1) ist seitens der Landesregierung keine Aussage möglich. Die Schülerzahlen der öffentlichen verbandsangehörigen Musikschulen ergeben sich aus der jährlichen Statistik des VdM-Hessen: Jahr Zahl der Schülerinnen und Schüler 2005 85.092 2006 78.819 2007 79.455 2008 80.932 2009 84.728 2010 87.601 2011 89.729 2012 92.744 2013 92.853 2014 111.304 Abgesehen von einem Einbruch im Jahr 2006 haben sich die Schülerzahlen seither kontinuierlich erhöht. Darin fließen seit dem Jahr 2008 auch die Schülerinnen und Schüler des hessischen JeKi-Programms ein. Der vergleichsweise große Aufwuchs im Jahr 2014 resultiert allerdings auf einer Änderung der statistischen Vorgehensweise, bei der von der stichtagsbezogenen Erfassung (Stichtag 1.Januar, zuletzt 2013) auf eine zeitraumbezogene Erfassung umgestellt wurde (Zeitraum umfasst ein Kalenderjahr, für die Statistik 2014 ab 01.01.2013 bis 31.12.2013). Frage 4. Wie finanzieren sich die Musikschulen in Hessen und wie hoch ist der Anteil der Landesförderung dabei? Die im VdM-Hessen zusammengeschlossenen öffentlichen Musikschulen finanzierten sich im Haushaltjahr 2014 aus Unterrichtsgebühren (61,8 %), öffentlichen Fördermitteln (33,9 %) und sonstigen Einnahmen (4,3 %). Die öffentlichen Fördermittel setzten sich zusammen aus Landesmitteln (9,6 %) und kommunaler Förderung (90,4 %). Frage 5. Nach welchen Kriterien werden die Mittel grundsätzlich verteilt und werden die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig abgerufen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Landesmittel werden entsprechend Nr. 4 der Richtlinien der Landesregierung für die Förderung von Musikschulen verteilt. Der "Frankfurter Schlüssel" berücksichtigt qualitative und quantitative Kennzahlen wie Schülerzahlen, Jahreswochenstunden und Förderbedarf. Die Mittel wurden bisher stets vollständig abgerufen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2686 Frage 6. Ist die Förderung von kommunalen und privaten Musikschulen oder Musikschulen in freier Trägerschaft an eine Kofinanzierung geknüpft und wenn ja, wie ist diese geregelt? Die Landesförderung ist an eine nachweisliche Kofinanzierung durch die Kommunen gebunden. Sie wird nur gewährt, wenn sich kommunale Gebietskörperschaften angemessen an den Gesamtkosten für die Musikschule beteiligen. Diese Beteiligung muss gewährleisten, dass die Nutzer der Musikschule nicht mit einem unangemessenen Anteil an den Gesamtkosten belastet werden . Frage 7. Gilt die Kofinanzierung für bestimmte Projekte und wenn ja, für welche? Die Voraussetzung der Kofinanzierung gilt für die Landesförderung der laufenden Betriebskosten der Musikschulen. Darüber hinaus können Sonderprojekte verbandsangehöriger Musikschulen gefördert werden; dafür wird eine Kofinanzierung der Kommune grundsätzlich erwartet , aber nicht zwingend vorausgesetzt. Frage 8. Sieht sie mit der derzeitigen finanziellen Ausstattung die Arbeit der Musikschulen dauerhaft gewährleistet und wenn ja, aus welchen Gründen? Mit der Entscheidung der Landesregierung, die Förderung der Musikschulen schrittweise um 700.000 € pro Jahr zu erhöhen (2016 auf 2,8 Mio. €), hat sich ihre finanzielle Ausstattung verbessert . Die Betreibung und Förderung von Musikschulen ist eine vorrangig kommunale Aufgabe , auch der Großteil der öffentlichen Mittel wird durch die Kommunen getragen (vgl. Frage 4), das Land unterstützt diese kommunale Aufgabe. Frage 9. Wie bewertet sie die Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen - Landesverband Hessen im Grundsatzprogramm von 2014, dass es an Abstimmung und Durchlässigkeit fehlt und weder in der Förderlogik, noch in der Praxis vor Ort derzeit eine hinreichende Verzahnung aller Akteure in der Musikalischen Bildung erkennbar ist? Aus dem in der Antwort zu Frage 1 bereits skizzierten Bildungs- und Erziehungsauftrag, der sich auf die Förderung qualifizierter Musizierpraxis in der gesamten Bevölkerung bezieht, leitet sich die öffentliche Musikschule mit ihrem vielfältigen Musikunterricht neben den allgemein bildenden Schulen und den privaten Unterrichtsanbietern als eigenständige kulturelle Bildungsund Erziehungseinrichtung ab. Die Arbeit der öffentlichen Musikschule steht dabei in einem engen Wechselverhältnis zu musikalischer Bildung in den allgemeinbildenden Schulen, den Musikverbänden , den Kirchen sowie den freien und privaten Musikpädagogen. Musikalische Bildung ist daher im Hinblick auf die Vielzahl der Akteure ein komplexer Prozess , der einer regelmäßigen Vernetzung, Abstimmung und auch Evaluation bedarf. Eine regelmäßige und intensive Abstimmung erfolgt innerhalb der Landesregierung zwischen dem Kultusministerium und dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Weitere wichtige Foren für den regelmäßigen Diskurs bieten unter Anderem der Landesmusikrat Hessen e.V., die Landesmusikakademie in Schlitz, die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e.V., der Verband deutscher Musikschulen e.V. und der Bundesverband Musikunterricht e.V. Ziel dieser Aktivitäten ist es, gemeinsame Strategien der musikalischen Bildung sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene zu entwickeln und eventuelle Hemmnisse und Störfaktoren abzubauen. Wiesbaden, 29 .Dezember 2015 Boris Rhein