Kleine Anfrage der Abg. Degen und Lotz (SPD) vom 24.11.2015 betreffend sogenannte "Sanierungsoffensive Landesstraßenbau 2016 - 2022" im Landkreis Main-Kinzig - Teil II und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Einige der Antworten der Drucksache 19/2130 sind unzureichend, sodass Nachfragen erforderlich sind. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegt dem Bewertungssystem, mit dem ermittelt wird, ob eine Maßnahme in die sogenannte "Sanierungsoffensive " aufgenommen wird, eine nachvollziehbare "Punktebewertung" zugrunde? a) Welche Punktzahlen mussten erreicht werden, damit eine Maßnahme in die sogenannte "Sanierungsoffensive " aufgenommen wurde? b) Wie hoch sind die Punktzahlen für die ausgewählten Maßnahmen im Landkreis (bitte einzeln aufzählen)? Die Fragen 1, 1 a und 1 b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bewertung der Maßnahmen der Sanierungsoffensive erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren . Zunächst wurde eine Bewertung mithilfe eines mathematischen Algorithmus auf der Datengrundlage der Zustandserfassung, Brückenprüfung, Unfallstatistiken und Verkehrszählungen nach den Kriterien: - Verkehrssicherheit, - Verkehrsqualität, - Verkehrsbedeutung, - Wirtschaftlichkeit, - Umfeldsituation durchgeführt. Dies führte zunächst zu einer vorläufigen Punktebewertung - unabhängig von der Art der Maßnahme (z.B. Deckenerneuerung, Brückeninstandsetzung). In einem nächsten Schritt wurde verwaltungsintern eine Gewichtung der verschiedenen Maßnahmenarten untereinander durchgeführt. Kriterien hierfür waren u.a. Ressourcen für die Planung und den Bau sowie der Planungsfortschritt bei Projekten in Bearbeitung. Dies führte zu einer abschließenden Maßnahmenliste mit der Unterteilung vorrangig bzw. nachrangig . Die vorrangigen Projekte wurden in die Sanierungsoffensive aufgenommen. Aus dieser Darstellung des Verfahrens wird ersichtlich, dass die vorläufig ermittelte Punktzahl nicht alleiniges Kriterium für eine Aufnahme in die Sanierungsoffensive 2016 - 2022 ist. Sie stellt vielmehr nur ein Zwischenergebnis dar. Auf eine Auswertung pro Landkreis wird daher verzichtet. Die Maßnahmen der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 stellen schließlich einen Projektpool für die nächsten Jahre dar. Hessen Mobil ist mit der Planung und Vorbereitung dieser Projekte beauftragt worden. Die konkrete zeitliche Einplanung jedes Einzelprojektes erfolgt durch die Aufnahme des Vorhabens in den jährlichen Landeshaushalt. Maßgebliche Kriterien für diese Berücksichtigung der einzelnen Maßnahmen sind u.a. das Vorliegen des Baurechts, Zusammenhänge und Verknüpfungen mit anderen Infrastrukturvorhaben oder Anforderungen der Verkehrsführung im Streckennetz. Eingegangen am 22. Dezember 2015 · Ausgegeben am 29. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2687 22. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2687 Frage 2. Die Grundlage für die sogenannte "Sanierungsoffensive" war der Zustandsbericht 2012. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es erforderlich ist, auf aktuellere Zustandsdaten zurückzugreifen ? Wenn nein, warum nicht? Die Hessische Landesregierung hat auf die aktuellsten Zustandsdaten zurückgegriffen. Der Turnus der Zustandsbewertung der hessischen Landesstraßen beträgt 4 Jahre, die letzte Zustandsbewertung war im Jahr 2012, die nächste wird im Jahr 2016 erfolgen. Der Fahrbahnzustand ist nicht alleiniges Kriterium für die Aufnahme in die Sanierungsoffensive 2016 - 2022. Sollte es vor Ort zu deutlichen Verschlechterungen von bislang in der Sanierungsoffensive 2016 - 2022 nicht berücksichtigten Landesstraßen kommen, die eine Aufnahme in das Programm aus fachlichen Gründen erforderlich machen, wird die Hessische Landesregierung reagieren. Hierfür hat sie einen finanziellen Puffer vorgesehen. Selbstverständlich wird bis zur Umsetzung der Maßnahme und im gesamten Landesstraßennetz die Verkehrssicherheit seitens Hessen Mobil im Zuge der Aufgabenwahrnehmung im Straßenunterhaltungsdienst sichergestellt. Frage 3. Wann erfolgt auf Grundlage aktuellerer Daten eine Fortschreibung des Programms? Es ist zunächst nicht vorgesehen, die Sanierungsoffensive 2016 - 2022 fortzuschreiben. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, ein planbares Programm auf Grundlage der Kriterien Verkehrssicherheit , Verkehrsqualität, Verkehrsbedeutung, Wirtschaftlichkeit und Umfeldsituation für einen Zeitraum über ein Haushaltsjahr hinaus zu erarbeiten. Damit löst die Hessische Landesregierung das Versprechen ein, mehr Transparenz, mehr Planungssicherheit und mehr Ehrlichkeit im Landesstraßenbau zu schaffen. Frage 4. Die Landesregierung weist darauf hin, dass Hinweise der Kommunen bei der Erstellung der Prioritätenliste einbezogen wurden. a) Welche Art von Hinweisen gab es? Es gab Hinweise seitens Kommunen zum Fahrbahn- und Bauwerkszustand verschiedener Landesstraßenabschnitte . b) Wie genau wurden diese Hinweise bei den einzelnen Maßnahmen berücksichtigt? Die eingegangenen Hinweise wurden mit verwaltungsinternen Daten abgeglichen bzw. fachlich beurteilt. c) Hat die Landesregierung die Kommunen aktiv um die Hinweise gebeten? Wenn nein, warum nicht? Die Kommunen wurden nicht aktiv um Hinweise im Zuge der Dringlichkeitsbewertung gebeten. Zur Wahrung der Objektivität wurde auf verwaltungsinterne Fachdaten zurückgegriffen. Dies sichert eine fachliche, objektive und transparente Beurteilung sämtlicher Maßnahmen anhand gleicher Grundlagen. Wiesbaden, 10. Dezember 2015 Tarek Al-Wazir