Kleine Anfrage der Abg. Barth, Faeser und Rudolph (SPD) vom 27.03.2014 betreffend Voraussetzung für Public Viewing zur Fußballweltmeisterschaft und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Um zur Fußballweltmeisterschaft 2014 über 22.00 Uhr hinaus Public-Viewing-Veranstaltungen durchführen zu können bedarf es einer entsprechenden Verordnung über den Lärmschutz, wie sie in der Vergangenheit bereits erlassen worden war. Städte und Gemeinden benötigen zu Planung und Organisation der Veranstaltungen eine angemessene Vorlaufzeit. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Beabsichtigt die Landesregierung, auch zur Fußballweltmeisterschaft 2014 eine Verordnung über den Lärmschutz zu erlassen, die es den Städten und Gemeinden ermöglicht, Public-ViewingVeranstaltungen durchzuführen? Das Bundeskabinett hat am 2. April 2014 eine "Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball WM 2014" beschlossen. Diese liegt derzeit dem Bundesrat zur Entscheidung vor. Mit der Bundesverordnung wird sichergestellt, dass auch in diesem Jahr Public-Viewing-Veranstaltungen durchgeführt werden können. Der Erlass einer hessischen Verordnung anlässlich der Fußball Weltmeisterschaft 2014 zur Durchführung von Public-Viewing-Veranstaltungen ist daher nicht erforderlich. Frage 2. Wann ist mit der Verordnung zu rechnen? Mit dem Inkrafttreten der Bundesverordnung ist nach Zustimmung durch den Bundesrat rechtzeitig vor dem Beginn der Fußballweltmeisterschaft 2014 zu rechnen. Wiesbaden, 22. April 2014 Priska Hinz Eingegangen am 6. Mai 2014 · Ausgegeben am 7. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/269 06. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG