Kleine Anfrage der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 23.11.2015 betreffend Ablehnung von Tierversuchsanträgen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf Genehmigung für Tierversuche von hessischen Hochschulen wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt und mit welcher jeweiligen Begründung? In Hessen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 fünf Anträge von hessischen Hochschulen abgelehnt . Begründungen: Ein Verfahren wurde als Doppelversuch aufgefasst und daher abgelehnt. Zudem konnte hier die Notwendigkeit für einen Tierversuch nicht schlüssig begründet werden, da die Erhebung der Daten auch im Studium am Menschen teilweise möglich gewesen wäre und sich auch Zweifel an der Verwertbarkeit der zu erhebenden Daten ergeben haben. Bei zwei weiteren Verfahren hatten die Antragsteller trotz mehrfacher Aufforderungen über mehrere Monate Rückfragen der Genehmigungsbehörde nicht beantwortet, so dass keine abschließende Beurteilung der Anträge möglich war. Nach durchgeführter Anhörung wurden die Anträge daraufhin abgelehnt. Bei dem vierten Verfahren fehlte aufgrund des Weggangs eines Mitarbeiters der Versuchsleiter. Da die Besetzung dieser Position eine Genehmigungsvoraussetzung darstellte, war die Genehmigung in diesem Fall zu widerrufen. Beim fünften Verfahren ergaben die Beratungen der Tierschutzkommission sowie die Beurteilung der Behörde, dass es in der beantragten Form des betreffenden Versuchsvorhabens sowohl an der Geeignetheit, als auch an der Erforderlichkeit zur Erreichung des angestrebten Forschungszweckes fehlte. Aussagefähige Daten waren nicht zu erwarten. Darüber hinaus waren die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Versuchstiere im Verhältnis zum Versuchszweck ethisch nicht vertretbar. Zudem wurde das im Versuchsvorhaben beschriebene Modell im Laufe des Antragsverfahrens trotz ausreichender Hinweise in der Literatur nicht modifiziert. Auch die statistische Auswertung wies Mängel auf, die eine Verzerrung der Ergebnisse erwarten ließ. Frage 2. Wie viele Anträge auf Genehmigung für Tierversuche von hessischen Wirtschaftsunternehmen wurden in den letzten fünf Jahren abgelehnt und mit welcher jeweiligen Begründung? In Hessen wurden in den Jahren 2010 bis 2014 vier Anträge von hessischen Wirtschaftsunternehmen abgelehnt. Begründungen: Zwei Anträge wurden abgelehnt, da es an einer ausreichenden wissenschaftlichen Begründung der Unerlässlichkeit der Versuchsvorhaben fehlte. Eingegangen am 12. Januar 2016 · Ausgegeben am 15. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2691 14. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2691 Ein Antrag wurde abgelehnt, da es an einer ausreichenden wissenschaftlichen Begründung der Unerlässlichkeit und der ethischen Vertretbarkeit des Versuchsvorhabens fehlte. Zudem konnte nicht belegt werden, dass die Tierversuche im Hinblick auf die den Tieren zugefügten Schmerzen, Leiden und Schäden auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Darüber hinaus war die Zahl der beantragten Tiere nicht auf das unerlässliche Maß beschränkt. Ein Antrag auf Verlängerung einer Genehmigung wurde abgelehnt, weil die Prüfung der vorgelegten Aufzeichnungen ergab, dass von der genehmigten Versuchsanordnung abgewichen worden war. Frage 3. Gibt es Erkenntnisse, dass sie die Anzahl der Anträge auf Tierversuche generell seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes verändert haben und wenn ja, in welchem Maße ist dies geschehen im Vergleich zu Anträgen im Vergleichsjahr 2009? Während es beim Regierungspräsidium Kassel keine Erkenntnisse gibt, die darauf schließen lassen , dass die Erhöhung der Antragszahlen mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahre 2013 in Zusammenhang steht, berichtet das Regierungspräsidium Darmstadt, dass ein signifikanter Zuwachs aktuell eingehender Anträge teilweise auf die gesetzlichen Änderungen zurückgeführt werden kann Wiesbaden, 21. Dezember 2015 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser