Kleine Anfrage der Abg. Degen und Merz (SPD) vom 25.11.2015 betreffend Repräsentativerhebung bei hessischen Schülerinnen und Schülern zu sexualisierter Gewalt und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Ist es zutreffend, dass das Hessische Kultusministerium eine Repräsentativerhebung bei Schülerinnen und Schülern zu sexualisierter Gewalt plant bzw. schon in Angriff genommen hat? Das Hessische Kultusministerium plant die Studie "Sexualisierte Gewalt in der Erfahrung Jugendlicher " (Speak!), eine repräsentative Dunkelfeldstudie zum Vorkommen sexualisierter Gewalterfahrungen bei Jugendlichen gemäß Nr. 7.2 des "Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt in Institutionen". Frage 2. In welchem Zeitraum und durch wen soll die Erhebung durchgeführt werden? Die Erhebung ist für die zweite Hälfte des Schuljahres 2015/2016 geplant und soll durch die Philipps-Universität Marburg und die Justus-Liebig-Universität Gießen durchgeführt werden. Frage 3. Welche Inhalte werden erhoben? Beabsichtigt wird, das Vorkommen sexualisierter Gewalterfahrungen bei Jugendlichen quantitativ und qualitativ für Hessen zu erfassen. Es sollen die Erscheinungsformen, die beteiligten Akteure , die Wirkungen und die Gründe erforscht werden. Hervorzuheben ist, dass die Studie auch die Erfassung sexualisierter Gewalt unter Gleichaltrigen beinhaltet. Folgenden Fragen soll u.a. nachgegangen werden: - Wie viele Schülerinnen und Schüler berichten über sexualisierte Gewalterfahrungen? - Was sind die verschiedenen Formen sexualisierter Gewalt? - Wer ist besonders von sexualisierter Gewalt betroffen? - Wer zählt zu den Täterinnen/Tätern? - Was sind die Folgen für die Opfer? - Was sind die Hintergründe, die zu sexualisierter Gewalt führen? Frage 4. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen befragt werden? Geplant ist eine schriftliche Befragung von 2.000 bis zu 3.000 Schülerinnen und Schülern. Frage 5. In welchen Jahrgangsstufen und an welchen Schulformen wird die Repräsentativerhebung durchgeführt ? Die Grundgesamtheit umfasst die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8 bis 10 an den allgemeinbildenden Schulen in Hessen. Frage 6. Sind bestimmte Schulformen von der Repräsentativerhebung ausgeschlossen und wenn ja, warum ? Berufliche Schulen, Grundschulen, Förderschulen und gymnasiale Oberstufen werden in diese Untersuchung nicht einbezogen. Die Begrenzung auf die Sekundarstufe I der allgemeinbildenden Schulen erfolgte aus inhaltlichen und methodischen Erwägungen heraus und dient insbesondere der Vergleichbarkeit innerhalb der Stichprobe. Eingegangen am 5. Januar 2016 · Ausgegeben am 7. Januar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2699 05. 01. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2699 Die Studie dient dazu, umfassende Informationen zu sexuellen Gewalterfahrungen direkt von den Jugendlichen zu erheben, um diese genauer einschätzen und grundsätzliche Erkenntnisse zu diesem Dunkelfeld ableiten zu können. Nach einer wissenschaftlichen Auswertung der Ergebnisse könnten im nächsten Schritt weitergehende Forschungen erforderlich sein, die ggf. auch eine Einbeziehung anderer Schulformen sinnvoll erscheinen lassen. Frage 7. Wird die Befragung auf bestimmte Jahrgangsstufen konzentriert? Wenn ja, auf welche und mit welcher Begründung? Die Befragung umfasst die Jahrgangsstufen 8 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler sind in diesem Alter (14 bis 17 Jahre) dazu in der Lage, differenzierte Auskünfte über sexualisierte Gewalterfahrungen zu den in der Antwort auf Frage 3 genannten Inhalten zu geben. Hierbei werden auch Erfahrungen einbezogen, die die befragten Schülerinnen und Schüler in jüngeren Jahren gesammelt haben. Frage 8. Gibt es eine Begrenzung hinsichtlich des Alters der Befragten? Wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Wiesbaden, 18. Dezember 2015 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz