Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Wissler, Schaus, van Ooyen und Dr. Wilken (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Blockupy-Proteste am 18. März 2015 Drucksache 19/2288 Vorbemerkung der Fragesteller: Am 18. März 2015 fanden in Frankfurt am Main größtenteils friedliche Blockupy-Proteste für ein solidarisches Europa mit insgesamt über 20.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Kundgebung auf dem Römer und bei der anschließenden Demonstration statt. Diese wurden von Gewalttaten einer vergleichsweise kleinen Gruppe von Menschen am frühen Morgen des 18. März 2015 überschattet, die dem Blockupy- Bündnis nicht zuzuordnen waren, die angekündigten Proteste aber zum Anlass nahmen, ebenfalls in Frankfurt auf die Straße zu gehen. Über Stunden konnten die Polizeikräfte den Gewalttätern nichts entgegensetzen. Menschen wurden verletzt, erhebliche Sachbeschädigungen wurden begangen. Vorbemerkung der Landesregierung: Gewalttätige Ausschreitungen wie die am 18. März 2015 in Frankfurt am Main hat es in dieser Art und Weise seit Jahrzehnten in Frankfurt nicht mehr gegeben. Aufgrund der dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main bekannten Informationen wurden bereits in den Wochen vor dem Einsatz Verantwortungsträger, die Medien und damit die Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass es an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu gewalttätigen Ausschreitungen kommen kann. Diese Prognose wurde durch die Feststellungen in den Tagen davor erhärtet und hat sich durch die gewalttätigen Ausschreitungen sowie die begangenen Straftaten leider bewahrheitet. In den frühen Morgenstunden agierten keine Demonstranten, sondern Straftäter, die hemmungslos vorgegangen sind, brennende Barrikaden errichteten, hohe Sachschäden - teilweise zum Nachteil von völlig unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern - verursachten und letztlich die Polizei , aber auch Feuerwehrleute angriffen. Sie waren vorbereitet, organisiert sowie gesteuert und keinesfalls spontan oder zufällig, wie es seitens der Blockupy-Organisatoren darzustellen versucht wird. Durch die geplanten und durchgeführten polizeilichen Maßnahmen wurden weitere gewalttätige Aktionen in der Stadt verhindert. Der Schutz der EZB sowie der Feierlichkeiten konnte genauso gewährleistet werden wie die Durchführung aller versammlungsrechtlich legitimierten Aktionen, insbesondere die Kundgebung auf dem Römerberg und der anschließende Aufzug. Die Friedlichkeit während des Aufzuges der 17.000 Menschen am Nachmittag, in dem sich auch die rund 4.000 gewaltbereiten Personen vom Vormittag befanden, wurde vor allem durch ein differenziertes und im Hinblick auf Personen mit Gewaltpotenzial offensives Vorgehen der Polizei erreicht. Entscheidend waren hierbei insbesondere ein massiver Kräfteansatz sowie flächendeckende Schutz- und Kontrollmaßnahmen der Polizei. Insgesamt ist nochmals festzuhalten, dass die Polizei ihrer Aufgabe und Rolle im vollen Umfange gerecht wurde! Eingegangen am 2. Dezember 2015 · Ausgegeben am 3. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2817 02. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2817 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt beantwortet: I. Planungen und Maßnahmen im Vorfeld des 18. März 2015 Frage 1. In welcher Stärke waren Polizeikräfte und Gerätschaften (bitte aufschlüsseln nach Art der Gerätschaft und nach Bewaffnung der Einsatzkräfte und nach berittener Polizei) nach der Einsatzplanung in und um Frankfurt verteilt? a) am 17. März, b) am 18. März bis 5 h morgens, c) am 18. März ab 5 h morgens bis 11 h, d) während der Demonstration des DGB, e) während der Blockupy-Kundgebung am Römer, f) während der Blockupy-Demonstration, g) nach der Blockupy-Demonstration? Zu Einsatzstärken und dem Einsatz von speziellen Führungs- und Einsatzmitteln macht die hessische Polizei aus grundsätzlichen und einsatztaktischen Erwägungen keine Angaben. Im Zeitraum 14. bis 19. März 2015 wurde das Polizeipräsidium Frankfurt am Main durch Polizeikräfte aus den Hessischen Polizeipräsidien und den Bereitschaftspolizeien des Bundes und der Länder unterstützt. Die Einsatzkräfte wurden in einem Schichtbetrieb über mehrere Tage verteilt - teilweise überlappend - eingesetzt, sodass kumuliert insgesamt mehr als 11.000 Beamte im Einsatz waren. Der Anteil außerhessischer Kräfte lag bei über 7.000 Beamten. Frage 2. Welche Erkenntnisse aus (verdeckten) Ermittlungen dienten der Einsatzplanung als Basis? Die polizeiliche Einsatzplanung umfasst alle relevanten Lagefelder des polizeilichen Planungsund Entscheidungsprozesses. Aus grundsätzlichen und einsatztaktischen Erwägungen verbietet sich eine detailliertere Beantwortung. Frage 3. Welche Erkenntnisse lagen im Vorfeld des 18. März vor, welche Gruppen sich wo in der Stadt aufhalten würden? Dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main lagen diesbezüglich keine konkreten Erkenntnisse vor. Frage 4. Wurden aus den Ergebnissen der Vorfeldermittlungen bereits vor dem 18. März Ermittlungsverfahren eingeleitet? Nein. Frage 5. Inwieweit wurden Abfragen bei Busunternehmen bezüglich Anmieterinnen und Anmieter und Fahrgastmeldungen geplant und umgesetzt? Im Vorfeld wurde durch das Hessische Landeskriminalamt eine Erkenntnisanfrage an die Landeskriminalämter der Länder formuliert. Frage 6. Welche Maßnahmen zur Gewaltprävention wurden ergriffen? Die hessische Polizei hat bei der gesamten Einsatzvorbereitung und Durchführung als oberste Maxime den Schutz der Versammlungsfreiheit friedlicher Versammlungsteilnehmer formuliert. Durch eine intensive und deutlich vor dem 18.03.2015 beginnende Kommunikation auf allen Ebenen wurde die Rolle der Polizei frühzeitig und nachhaltig verdeutlicht. So wurden bereits vor dem Ereignistag die vorgesehenen Maßnahmen der Polizei aktiv erklärt und begründet. Insbesondere durch die Ansprache der Medienvertreter und die direkte Information von Institutionen und Personen, die durch polizeiliche Maßnahmen eingeschränkt wurden, gelang es, Verständnis - z.B. für die polizeilichen Absperrmaßnahmen bei den Anwohnerinnen/Anwohnern des Ostends - zu erreichen. Zum Zwecke der Gewaltprävention wurden nochmals deutlich früher als in vergleichbaren Einsatzlagen der Vergangenheit Kontakte mit den Anmeldern der Versammlungen aufgenommen. In den Kooperationsgesprächen wurde seitens der Polizei stets deutlich gemacht, dass man sich des Eindrucks nicht verschließen könne, dass Teile des Blockupy-Bündnisses - wenn man die veröffentlichten Aufrufe betrachte - Gewalt als legitimes Mittel der Meinungskundgabe ansähen. Die Polizei hat immer wieder darum geworben, sich seitens des Bündnisses von zu Gewalt aufrufenden Gruppen zu distanzieren. Die zahlreichen Versuche der Polizei, mit dem Blockupy-Bündnis in einen - über die konkreten Kooperationsgespräche hinausgehenden - Kommunikationsprozess zu gelangen, wurden bedauerlicher Weise seitens des Bündnisses nicht angenommen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2817 3 Um Angriffe auf die EZB, deren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und die Gäste der Einweihungsfeier zu verhindern, wurden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen an der EZB getroffen, die letztlich wirksam waren. Den von diesen Absperrungen unvermeidbar betroffenen Anwohnerinnen /Anwohnern und Institutionen im Umfeld wurden Hinweise zum Verhalten beim Zusammentreffen mit gewaltbereiten Gruppen gegeben. Weiterhin hatte die betont versammlungsfreundliche, nur sehr wenige Straßen umfassende Gestaltung des abgesperrten Bereichs rund um die EZB das Ziel, friedliche Protestformen in Sichtund Hörweite der EZB zu ermöglichen. Frage 7. Wie wurde der Einsatz mit den Polizeikräften anderer Bundesländer geplant? a) Wie viele Besprechungen fanden auf welcher Ebene statt? b) Wie wurde eine schnelle und gute Kommunikation zwischen den verschiedenen Hundertschaften sichergestellt? Der Einsatz von Polizeikräften des Bundes und der Länder erfolgt standardisiert. Zu Frage 7 a: Es erfolgten insgesamt eine Besprechung auf Ebene der Einsatzreferenten sowie zwei Telefonschaltkonferenzen auf Einsatzreferentenebene der Innenministerien des Bundes und der Länder. Darüber hinaus fanden zahlreiche Besprechungen auf operativer Ebene statt, über welche keine Statistik geführt wird. Zu Frage 7 b: Derartige Unterstützungseinsätze durch den Bund oder die Länder erfolgen häufig . Insoweit ist die Kommunikation standardisiert sowohl mündlich, persönlich, über den Digitalfunk als auch über Telefon reibungslos erfolgt. II. Maßnahmen während des 18. März 2015 Frage 1. Wie wurde eine gute und schnelle Kommunikation mit den Einsatzkräften, den Veranstaltern und Demonstrationsteilnehmern sichergestellt? Die Kommunikation mit den Einsatzkräften erfolgte innerhalb der Führungsstrukturen mündlich , persönlich, per Telefon und über Digitalfunk. Zusätzlich wurden Informationen elektronisch ausgetauscht. Wie in den zahlreichen Kooperationsgesprächen mit Versammlungsverantwortlichen vereinbart, fand eine persönliche Kontaktaufnahme mit diesen durch die Polizeikräfte vor Ort statt. Telefonische Kontakte ergänzten diese Kommunikation. Die Kommunikation mit den Verantwortlichen der EZB-Veranstaltung erfolgte ebenfalls persönlich und telefonisch. Mit den Demonstrationsteilnehmern wurde die Kommunikation über die Kräfte der taktischen Kommunikation und Twitter durchgeführt. Frage 2. Welche Rolle spielte der Einsatz von Twitter? a) Welche Strategie wurde am 18. März mit dem Einsatz von Twitter verfolgt? b) Wie war der Entscheidungsprozess ausgestaltet bis zur Absendung eines Tweets? c) Wie beurteilt die Landesregierung die Frage der möglichen Abschreckung potenzieller Demonstrationsteilnehmer durch Tweets? Grundsätzlich ist die hessische Polizei bei der Nutzung sozialer Netzwerke darauf ausgerichtet, über ihr Handeln zu informieren, um eine größtmögliche Transparenz in der öffentlichen Wahrnehmung zu erreichen. Es soll Verständnis für polizeiliche Maßnahmen geschaffen und den Nutzern sollen sinnvolle Hinweise vermittelt werden, die bei der Bewältigung von vielfältigsten Ereignissen - so eben auch anlässlich der Eröffnung der Europäischen Zentralbank - die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben fördern. Der Möglichkeit der zielgruppenspezifischen Bürgerbeteiligung und der bidirektionalen Kommunikation mit der Bevölkerung wird in diesem Zusammenhang eine hohe Priorität zuerkannt. Aus Sicht der Landesregierung dient die Kommunikation in sozialen Netzwerken durch die Polizei dazu, zeitnah zu informieren und ihr Handeln transparent zu machen. Hierzu können auch allgemeine Informationen wie z.B. Verkehrsstörungen oder Gefährdungssituationen beitragen . Durch das zielgruppenorientierte Ansprechen von Personen sollen Maßnahmen bzw. Entscheidungen erläutert und Falschmeldungen soll entgegnet werden. Ziel ist es hierbei, insbesondere die Deeskalation von Konflikten zu fördern, Solidarisierungen mit Störern zu vermeiden und Gewalttäter zu isolieren. Zu Frage 2 b: Jegliche öffentlichkeitswirksame Kommunikation obliegt dem verantwortlichen Einsatzleiter. Er kann zur Umsetzung besonders befähigte und beschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beauftragen. Dies gilt auch für die Kommunikation in sozialen Netzwerken. Zu Frage 2 c: Die Tweets stellen eine Information hinsichtlich der tatsächlichen Gegebenheiten dar, ebenso wie Internetberichte in Onlineportalen bzw. Aussagen von Mitarbeitern des Einsatzabschnittes Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Bewertung für das jeweilige Handeln potenzieller Demonstrationsteilnehmer ist in höchstem Maße individuell und nicht vorhersehbar. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2817 Frage 3. Was wurde zur Deeskalation unternommen? Für die Bewältigung der Einsatzlage galt zu jeder Zeit eine kommunikative Grundausrichtung aller Einsatzkräfte, was ein erforderliches konsequentes Eingreifen nicht ausschloss. Gerade solches wurde aber stets kommunikativ begleitet, um die Gründe polizeilichen Handelns der Öffentlichkeit zu erklären bzw. zu erläutern. In Bezug auf die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit ermöglichte die Polizei im Wege der praktischen Konkordanz jede Form des friedlichen Protests. Um friedliche Protestformen zu schützen, war es erforderlich und Teil des polizeilichen Konzepts, frühzeitig gegen erkannte Gewalttäter vorzugehen. Frage 4. Hanning Voigts beschreibt in einem Artikel in der Frankfurter Rundschau vom 19.03.2015 (http://www.fr-online.de/blockupy-frankfurt/autonome-bei-blockupy-autonome-schuld-ankrawallen ,15402798,30169172.html) eine Gruppe Autonomer, die um 5:45 h in Bockenheim loszog und wie sie "überrascht von der völligen Abwesenheit der Polizei" Schaden anrichten konnte. a) Wann hatte die Polizei Erkenntnisse über diese Gruppe? b) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um gegen die Gruppe einzuschreiten? c) Welche Fehler/Fehleinschätzungen führten dazu, dass die Gruppe bis 06.15 h keinen Polizeikräften begegnete? d) Welche Fehler/Fehleinschätzungen führten dazu, dass die Polizeikräfte in Unterzahl vor Ort waren? Zu Frage 4 a: Diese Gruppe wurde um 05.51 Uhr durch Polizeikräfte erstmals festgestellt. Zu Frage 4 b: Die genannte Personengruppe umfasste mehrere Hundert Personen. Um wirksam gegen diese Gruppe vorgehen zu können, war ein konzentriertes und strukturiertes Heranführen von Polizeikräften erforderlich. Dieses ist bei größeren Polizeieinheiten generell mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf verbunden. Nach der erfolgten Neustrukturierung der Polizeikräfte konnte die Personengruppe am Opernplatz gestoppt werden. Infolgedessen verteilte sich die Gruppe sofort in Kleingruppen in die Grünanlagen des Anlagenrings. Zu Frage 4 c: Die Behauptung, es habe Fehler/Fehleinschätzungen gegeben, die dazu geführt hätten, dass bis 06.15 Uhr die Gruppe keinen Polizeikräften begegnet sei, ist aus polizeilicher Sicht nicht richtig. Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 4 b verwiesen. Zu Frage 4 d: Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Beantwortung der Fragen 4 b und 4 c verwiesen. Frage 5. Liegen gesicherte Erkenntnisse vor, dass es weitere Personen gab, die nicht dieser Gruppe angehörten und Gewalttaten verübten? a) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen vor und welchem Spektrum sind die Personen zuzuordnen ? b) Woran lag es, dass es nicht möglich war, ausreichend Einsatzkräfte an die Orte zu bringen, wo Gewalttaten verübt wurden, um die Gewalttaten zu unterbinden und die Täter festzunehmen ? Zu Frage 5 a: Ja. Einschließlich der vorgenannten Gruppe begingen bis zu 4.000 Personen des linken bis linksextremistischen Spektrums am Vormittag des 18. März 2015 Gewalttaten und Sachbeschädigungen. Zu Frage 5 b: Das gezeigte, massiv Gewalt ausübende Auftreten dieser Personen sowie das koordinierte , gleichzeitige Vorgehen an unterschiedlichen Örtlichkeiten und die anlasslosen Angriffe auf Polizeikräfte machten es erforderlich, große Polizeieinheiten an die mehrere Hundert Personen starken Gruppen strukturiert heranzuführen, um die Sicherheit der Beamtinnen /Beamten zu gewährleisten. Diese großen Polizeieinheiten sind weniger beweglich als kleinere Gruppen von Einsatzkräften, die einem nicht zu vertretenden Risiko durch Angriffe der gewalttätigen Personengruppe ausgesetzt gewesen wären. Unter Berücksichtigung der Gefährdungsaspekte gelang es dennoch, zeitnah Polizeieinheiten an die jeweiligen Einsatzorte zu bringen und soweit möglich Straftäter festzunehmen. Frage 6. Wie viele Straftäter konnten noch am 18. März (vorläufig) festgenommen werden? Insgesamt wurden 432 Personen (vorläufig) festgenommen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2817 5 Frage 7. Wurden während der Proteste Funkzellenabfragen durchgeführt (bitte auflisten nach Rechtsgrundlage , Straftatbestand, PLZ, Ort, Abfragezeitraum, Kosten der Abfrage, Gesamtzahl übermittelter Datensätze)? a) Lagen konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass Tatverdächtige ein Mobiltelefon benutzt haben könnten? b) Fand ein Abgleich der Verkehrsdaten mit anderen Daten statt? c) Wenn ein Datenabgleich stattfand, mit welchen Daten? d) Sind Daten für andere Zwecke (z.B. in anderen Verfahren) genutzt worden, als sie der Erhebung zugrunde lagen? e) Konnten im Anlassverfahren durch die Funkzellenabfrage neue Ermittlungsansätze gewonnen werden? f) Wurden Zeugenbefragungen aufgrund der erhobenen Verkehrsdaten durchgeführt? g) Wurden im Anschluss an Funkzellenabfragen Anschlussinhaber mittels Bestandsdatenabfragen identifiziert? h) Wenn Anschlussinhaber identifiziert wurden, wie viele? i) Wurden Taten aus polizeilicher Sicht aufgeklärt? j) Wenn Taten aufgeklärt wurden, welche Rolle spielten dabei die Verkehrsdaten? Hierzu werden aus grundsätzlichen, einsatztaktischen Erwägungen keine Angaben gemacht. III. Strafverfolgung Frage 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aus Anlass der Geschehnisse am 18. März 2015 eingeleitet (bitte aufschlüsseln danach, ob die Identität des Täters bekannt ist oder ob gegen unbekannt, und nach Art der Tat)? Frage 2. Gegen wie viele der am 18. März 2015 von der Polizei eingeschlossenen 406 Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Frage 3. Wie ist der Stand der Ermittlungsverfahren? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Da es sich bei den Verfahren überwiegend um noch laufende Ermittlungsverfahren handelt, die von der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt werden, ist eine vollständige Beantwortung dieser Fragen nicht möglich. Nach derzeitigem Stand wurde ein italienischer Staatsbürger durch das Amtsgericht Frankfurt mittlerweile zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Eine weitere Person ist aktuell durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main des schweren Landfriedensbruches und der versuchten gefährlichen Körperverletzung anklagt, der Prozess wird vermutlich Ende diesen oder Anfang des nächsten Jahres beginnen. Frage 4. Wie viele Menschen wurden im Zusammenhang mit den Protesten verletzt (bitte aufschlüsseln nach polizeilichen Einsatzkräften/Rettungskräften/Demonstranten)? Nach polizeilichen Erkenntnissen wurden 150 Einsatzkräfte der Polizei und eine weibliche Demonstrantin verletzt. Frage 5. Wie hoch ist der Sachschaden insgesamt? Die Sachschadenshöhe beläuft sich auf insgesamt 1.417.541 €. Frage 6. Wie hoch ist die Aufklärungsquote? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verwiesen. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung im Rückblick die Einsatzplanung, insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Einsatzkräften und Gerätschaften am richtigen Ort? Die einsatztaktische Planung, verbunden mit der Auswahl von Einsatzkräften und Einsatzmitteln , obliegt grundsätzlich der einsatzführenden Behörde. Die Planungen wurden folgerichtig unter Zugrundelegung der seinerzeit bekannten Erkenntnislage angestellt. Frage 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Zusammenarbeit der Länderpolizeien? Die Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes anlässlich des Einsatzes zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank gestaltete sich nach Angaben des einsatzführenden Polizeipräsidiums Frankfurt am Main problemlos. Wiesbaden, 20. November 2015 Peter Beuth