Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wilken (DIE LINKE) vom 31.03.2014 betreffend Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst-Dienstleister Computer Science Corporation (CSC) und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Der Konzern Computer Science Corporation (CSC) ist einer der wichtigsten IT-Dienstleister für den USGeheimdienst NSA. Er betreibt die gesamte IT-Infrastruktur für die NSA und hat u.a. eine Spionagesoftware mitentwickelt. Nach Angaben des Konzerns auf dessen Webseite, hat dieser Konzern für das hessische Kultusministerium eine Lehrer- und Schülerdatenbank entwickelt. Laut den Angaben auf der Webseite, managt das Hessische Kultusministerium mit dem gemeinsam mit CSC eingerichteten Schulverwaltungsverfahren ein Datenaufkommen , das die Daten von 800.000 Schülerinnen und Schülern, sowie von 60.000 Lehrerinnen und Lehrern umfasst. Hierbei handelt es sich um die Speicherung und Verwaltung von Schüler-, Unterrichts- und Leistungsdaten. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Die Firma CSC ist ein weltweit agierendes Unternehmen mit mehreren zehntausend Beschäftigten und Tausenden von Kunden. Die Dienstleistungsvereinbarungen zwischen dem Land Hessen und der Firma CSC kamen im Rahmen von förmlichen Vergabeverfahren zustande. Die Rahmenverträge mit CSC regeln in einem Kapitel die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit . Demnach stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich alle an der Vertragserfüllung beteiligten CSC-Berater gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 verpflichten lassen. Darüber hinaus verpflichtet sich CSC selbst zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Vertragsverhältnisse erlangten Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und darf diese weder gegenüber Dritten offenlegen noch an Dritte weitergeben. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass sich die Firma CSC oder einzelne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrags - oder rechtswidrig verhalten haben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, dem Kultusminister, der Ministerin der Justiz, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Welche Hessischen Ministerien und nachgeordneten Behörden arbeiten unmittelbar oder mittel- bar (durch Beteiligung als Subunternehmer) mit CSC zusammen? Folgende Ministerien und nachgeordnete Behörden haben mit CSC zusammengearbeitet:  Hessisches Statistisches Landesamt (HSL),  Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF),  Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD),  Hessische Immobilienmanagement (HI),  Hessische Baumanagement (HBM),  Hessische Competence Center (HCC),  Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV),  Hessische Kultusministerium (HKM), Eingegangen am 21. Juli 2014 · Ausgegeben am 24. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/290 21. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/290  IT-Stelle der Hessischen Justiz (ITS),  Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS). Frage 2. Welche Aufträge wurden CSC in den letzten 5 Jahren erteilt (aufgeschlüsselt nach Jahren)? 1. Rahmenvertrag 501/2006 über die Erbringung von Leistungen zur qualifizierten Bera- tung, technischen Unterstützung sowie zum Projekt- und Entwicklungsmanagement des E-Government-Entwicklungs-Centers (EEC). 2. Rahmenvertrag 254/2009 über die Unterstützung bei der Verwaltungsmodernisierung des Landes Hessen mit Hilfe der IT (Neue Verwaltungssteuerung Rewe/Logistik). 3. Rahmenvertrag 256/2009 über die Unterstützung bei der Verwaltungsmodernisierung des Landes Hessen mit Hilfe der IT (SW-Engineering/Anwendungsentwicklung mittels JAVA-Technologie). 4. Vertrag 832/2009 über die Beratung sowie Unterstützung beim fachlichen Betrieb und Softwarepflege eines Kultus-Datawarehouses (KDW). 5. Pflegevertrag Nr. 1/2009 für die Pflegeleistungen für die Anwendung LUSD des Landes Hessen. 6. Rahmenvertrag 459/2013 über IT-Dienstleistungen für technologieübergreifende Soft- wareentwicklung. Frage 3. Welchen Zugriff hatte CSC auf Daten, Netzstruktur und Sicherheitsstruktur des jeweiligen Mi- nisteriums bzw. der jeweiligen nachgeordneten Behörde? CSC hatte bzw. hat im Rahmen seiner Entwicklungen für das Land Hessen -soweit erforderlichbegrenzten , durch die jeweiligen Dienststellen kontrollierten Zugriff auf Daten, Netze und Sicherheitsstrukturen . Die Rahmenverträge mit CSC regeln in einem Kapitel die Bestimmungen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit. Demnach stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich alle an der Vertragserfüllung beteiligten CSC-Berater gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.1974 verpflichten lassen . Darüber hinaus verpflichtet sich CSC selbst zur Geheimhaltung sämtlicher im Rahmen der Vertragsverhältnisse erlangten Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und darf diese weder gegenüber Dritten offenlegen noch an Dritte weitergeben. Im Besonderen erfolgt die Bereitstellung der Produktionsdaten der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) in Form eines Datenbank-Back-ups, das auf einem Fileserver der HZD abgelegt wird und das von CSC über ein "Virtuelles Privates Netzwerk (VPN)" und einen verschlüsselten Transportweg abgeholt wird. Dabei hat sich CSC seit 2009 verpflichtet, das Hessische Datenschutzgesetz sowie sonstige Vorschriften des Auftraggebers zum Datenschutz und der Geheimhaltung zu beachten. Insbesondere hat sich CSC im Pflegevertrag dazu verpflichtet alle seitens des Auftraggebers überlassenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und sicherzustellen, dass Dritten keine Einsichtnahme möglich wird. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass sich die Firma CSC oder einzelne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertrags- oder rechtswidrig verhalten haben. Frage 4. Welches Gesamtvolumen hatten die Aufträge an CSC (aufgeschlüsselt nach Jahren)? Die unten genannten Beträge sind Euro Netto-Beträge. 2009: ...................... 5.775.088,23 2010: ...................... 2.979.539,30 2011: ...................... 2.474.696,46 2012: ...................... 3.100.323,50 2013: ...................... 2.607.267,99 Summe: ................. 16.936.915,48 Wiesbaden, 6. Juli 2014 Dr. Thomas Schäfer