Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Stärkung der Berufsorientierung und Arbeitslehre in Schule und Unterricht Drucksache 19/2911 Vorbemerkung der Fragesteller: Die duale Berufsausbildung leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Zu Recht heißt es im Positionspapier der "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018": "Berufliche Bildung ist elementare Grundlage und Voraussetzung für die Fachkräftesicherung der deutschen Wirtschaft und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit ." Dementsprechend ist es das gemeinsame Anliegen der Unterzeichnenden der Allianz für Aus- und Weiterbildung, die duale Berufsausbildung in Deutschland weiter zu stärken und ihre Bedeutung und die Chancen für Karriere und qualifizierte Beschäftigung noch deutlicher zu machen. Dabei dürfen berufliche Ausbildung und akademische Ausbildung nicht gegeneinander ausgespielt werden, beide verdienen die gleiche Akzeptanz und sind gleichermaßen notwendig für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Schülerinnen und Schüler müssen deshalb in die Lage versetzt werden, zwischen beiden Wegen gemäß ihrer Interessenlagen zu wählen. Eine Wahl setzt voraus, dass beide Wege mit ihren Vor- und Nachteilen bekannt sind. Während jedoch die Studierneigung der jungen Menschen zunimmt, geht die Anzahl geschlossener Ausbildungsverträge zurück. Deshalb gilt eine Stärkung der Berufsorientierung an allen Schulen als unabdingbar. Laut der "Allianz für Weiterbildung 2015 bis 2018" ist eine verstärkte und verbesserte Berufsorientierung an allen Schulen ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Zahl von Wechslern und Abbrechern, sowohl in der beruflichen als auch in der akademischen Ausbildung. In der "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018" wurde unter anderem vereinbart, dass die Länder: - aufbauend auf ihren jeweiligen Programmen und Strukturen in Zusammenarbeit mit dem Bund ein kohärentes Konzept für die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf entwickeln ; - gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit dafür sorgen, dass künftig die duale Ausbildung stärker als Perspektive auch an Gymnasien vermittelt wird; - darauf hinwirken, dass die Berufsorientierung als fester Bestandteil in der Lehramtsausbildung oder Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie als Aufgabe der Schulen unter Einbindung der Bundesagentur für Arbeit verankert wird; - gemeinsam mit Wirtschaft und Gewerkschaften Qualitätsstandards für Schülerpraktika im Rahmen der Berufsorientierung entwickeln; - den Anpassungsbedarf entsprechender Gesetze zur Verbesserung der Kooperation der allgemeinbildenden Schulen mit den Trägern der beruflichen Bildung und den Sozialleistungsträgern daraufhin prüfen, dass jeder junge Mensch durch frühzeitige Verzahnung der Maßnahmen die bestmögliche Unterstützung beim Übergang in das Berufsleben erhalten kann. Vorbemerkung der Landesregierung: Ziel des Hessischen Kultusministeriums ist es, dass alle hessischen Schülerinnen und Schüler durch abgestimmte und qualifizierte Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung auf die Berufswelt vorbereitet werden, damit sie am Ende ihrer Schulzeit eine gezielte Berufswahlentscheidung treffen können, die die eigenen Interessen und Kompetenzen berücksichtigt und sie in eine duale Ausbildung oder ein Studium führt. Auch die Partner des Bündnisses Ausbildung Hessen 2015 bis 2019 haben sich zum Ziel gesetzt , den Übergang von der Schule in den Beruf so zu gestalten, dass junge Menschen zügig und entsprechend ihren Interessen und Kompetenzen in eine berufliche Ausbildung vermittelt werden können. Die Umsetzung der Ziele des Bündnisses Ausbildung Hessen werden durch einen Unterausschuss des Landesausschusses für Berufliche Bildung (LAB) begleitet. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Kultusminister im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst und dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Eingegangen am 4. März 2016 · Ausgegeben am 11. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3194 04. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Allianz für Aus- und Weiterbildung Frage 1. Welche Ziele der "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018" hat das Land Hessen bereits konkret umgesetzt? Frage 2. Welche die Länder betreffenden Ziele befinden sich in der Umsetzung? Frage 3. Wann ist mit einer vollständigen Umsetzung aller vereinbarten Ziele vonseiten des Landes Hessen zu rechnen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Viele der in der "Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015 bis 2018" vereinbarten Ziele werden in Hessen bereits konkret umgesetzt, einige der Ziele sind dauerhaft zu verfolgen. Hinsichtlich der in der Begründung der Fragesteller angesprochenen Spiegelstriche zu den Maßnahmen der Länder kann festgehalten werden: Die hessenweite Strategie OloV - "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf" - schafft seit 2008 durch Kooperation und Koordination der regionalen Ausbildungsmarkt- Akteure Strukturen, um die Transparenz der Angebote und Maßnahmen in der Region zu erhöhen, Parallel- und Doppelstrukturen zu vermeiden, die Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen und junge Menschen schneller in Ausbildung zu vermitteln. Die OloV-Qualitätsstandards (vgl. Anlage 1: Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss mit den Anlagen 1 (neu 1.1) Bundeskonzept zur Weiterentwicklung und Ausweitung der Initiative Bildungsketten und 2 (neu 1.2) Gesamtkonzept des Landes für die Berufsorientierung und den Übergang Schule- Beruf) bilden den verbindlichen inhaltlichen Rahmen für die regionalen Steuerungsgruppen, die in 28 Landkreisen und kreisfreien Städten zusammenarbeiten. Die Standards sind praxis- und handlungsorientiert und besitzen hessenweit Gültigkeit. Jede Region verknüpft sie mit ihren spezifischen lokalen Rahmenbedingungen. In den Steuerungsgruppen kooperieren die regionalen Hauptakteure für Berufsorientierung und Ausbildung: Kommunen, Schulen, Staatliche Schulämter , Kammern und Agenturen für Arbeit. Unterstützung erfahren diese durch Ansprechpersonen für Berufsorientierung bei allen 15 Staatlichen Schulämtern und durch Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen, die jeweils durch Stundenkontingente für die Aufgaben zur Berufs- und Studienorientierung freigestellt sind. Der Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen vom 20.12.2010 und der Erlass zur Ausgestaltung der Berufsund Studienorientierung in Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sowie in Schulen mit dem Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen vom 17.12.2012 wurden novelliert und - unter Einbeziehung des gymnasialen Bildungsgangs - im Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 zusammengefasst. Der Erlass gilt mit Beginn der Sekundarstufe I bis zum Ende der Schullaufbahn für alle Schulformen mit allgemeinbildenden Abschlüssen (einschließlich der beruflichen Gymnasien). Er regelt und konkretisiert die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung an Schulen. Die Gesamtheit der verschiedenen Aktivitäten soll die Schülerinnen und Schüler zielgruppengerecht zu einer fundierten Berufs- oder Studienwahl am Ende ihrer Schulzeit befähigen. So sind z.B. alle allgemeinbildenden Schulen zur Erstellung eines fächerübergreifenden Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung verpflichtet, das im Schulprogramm zu verankern ist. Weitere zentrale verpflichtende Mindestinhalte sind u.a. die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen, die Kooperation mit der Berufsberatung und außerschulischen Partnern, zwei mindestens zweiwöchige Betriebspraktika, die teilweise auch als betriebliche Lerntage ab der Jahrgangsstufe 8 durchgeführt werden können, ein professionelles Bewerbungstraining vor Beginn der Abgangsklasse und der Einsatz des Berufswahlpasses (BWP). Um die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung zu erleichtern und landesweit einheitliche Standards sicherzustellen, haben das Hessische Kultusministerium und die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit am 07.01.2014 eine Vereinbarung zur Berufs - und Studienorientierung (BSO) getroffen. Diese Vereinbarung versteht sich auch im Gesamtkontext der hessenweiten OloV-Strategie. Das Ziel der Kooperation zwischen den allgemeinbildenden Schulen und der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit sind die Begleitung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Prozess der BSO. Die Vereinbarung beinhaltet detailliert ausformulierte Module (vgl. Anlage 2: Module zur Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in der Berufs- und Studienorientierung - nach Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 3 Bildungsgängen) für die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Arbeitsagenturen in den unterschiedlichen Schulformen. Sie beinhaltet ebenfalls verpflichtende Fortbildungen für die Klassenleitungen der Vorabgangsklassen durch die Arbeitsagenturen. Das Gütesiegel für Berufs- und Studienorientierung Hessen ist ein weiteres wichtiges Instrument der Qualitätsverbesserung, das Schulen mit Vorbildcharakter seit 2011 auszeichnet. Die Schulen haben die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis zertifizieren zu lassen. Die Kriterien zur Zertifizierung basieren auf den Standards von OloV und den Vorgaben des Erlasses zur Berufs- und Studienorientierung an Schulen. Durch Fortführung und Ausweitung des Gütesiegels fördert das Land Hessen diesen Qualitätsentwicklungsprozess. Das Hessische Kultusministerium stellt zwei abgeordnete Lehrkräfte für die Organisation und Abwicklung des Zertifizierungsverfahrens zur Verfügung. Ein erstes Treffen von Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertretungen sowohl des Bundes als auch der Länder hat am 10.11.2015 in Berlin stattgefunden, um gemeinsam Qualitätsstandards für Schülerpraktika zu entwickeln. Die neue Vereinbarung zur Durchführung der Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss" (Bund-Land-BA-Vereinbarung Bildungsketten) vom Oktober 2015 (vgl. Anlage 1) trägt wesentlich dazu bei, die hessische Landesstrategie für den Übergang Schule - Beruf zu optimieren, die Initiativen und Förderinstrumente von Bund und Land zu einem kohärenten Fördersystem zu verbinden und das Gesamtkonzept des Landes Hessen durch das Bundesengagement zu stärken. Hessen hat als eines der ersten Bundesländer eine solche Vereinbarung mit dem Bund geschlossen. In dieser sind - als Arbeitsfelder mit entsprechenden Maßnahmen versehen - die Berufsorientierung, individuelle Begleitung der Jugendlichen im Übergang Schule - Beruf, Übergänge und Ausbildungsbegleitung, besondere Zielgruppen und Unterstützungsstrukturen dargestellt und festgelegt. In Anlage 2 (neu 1.2) zur Vereinbarung ist das Gesamtkonzept des Landes Hessen für die Berufsorientierung und den Übergang Schule - Beruf beschrieben. Frage 4. Wie ist der Stand der Verankerung der "Berufsorientierung als fester Bestandteil in der Lehramtsausbildung "? Die Berufsorientierung ist auf vielfache Weise als fester Bestandteil verankert. Gem. § 15 des Hessischen Lehrerbildungssgesetzes (HLbG) müssen alle Studierenden ein Orientierungspraktikum von mindestens vier Wochen Dauer nachweisen. Dieses Praktikum kann sowohl an Schulen als auch an Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe absolviert werden . Es soll vor Studienbeginn und muss bis spätestens vor Beginn der schulpraktischen Studien abgeleistet werden. Neben den schulpraktischen Studien müssen alle Studierenden ein Betriebspraktikum von acht Wochen Dauer in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels-, oder Dienstleistungsbetrieb ableisten. Dieses Praktikum kann im Ausland absolviert werden. Es kann entfallen, wenn eine berufliche Ausbildung nachgewiesen wird oder im Rahmen der Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen Praktika abzuleisten sind. Durch das Betriebspraktikum lernen die Lehramtsstudierenden die Arbeitswelt außerhalb des engen Feldes von Schule und Universität kennen. Die Berufsorientierung ist in der 2. Phase der Lehrerbildung in mehreren Modulen fest verankert: Sie wird für alle Lehrämter in den beiden lehramtsübergreifenden Modulen MEBB (Erziehen, Beraten , Betreuen im Unterricht) und MDFB (Diagnostizieren, Fördern und Beraten) thematisiert. Lehramt und Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern Alle Lehrämter und Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern Modul Erziehen, Beraten, Betreuen (MEBB) Auszüge aus den Kompetenzen und Standards Kompetenz Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - üben ihre Erziehungs-, Beratungs- und Betreuungsaufgabe im Hinblick auf die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler aus - beraten die am Bildungsprozess Beteiligten personen- und sachangemessen - betreuen Schülerinnen und Schüler im Rahmen des schuleigenen Förder-und Erziehungskonzepts Auszüge aus den Inhalten des Moduls - Lehrerrolle im Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags - Grundelemente der Kommunikation, Gesprächs- und Bera- tungskonzepte, Interaktion mit Einzelnen, mit und in Gruppen - Betreuungsaufgaben im schulischen Kontext 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 Lehramt und Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern Alle Lehrämter und Lehrbefähigungen in arbeitstechnischen Fächern Modul Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen (MDFB) Auszüge aus den Kompetenzen und Standards Kompetenz Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse, fördern Schülerinnen und Schüler und üben ihre Beurteilungsaufgabe transparent und verantwortungsbewusst aus Zusätzlich gibt es weitere Bezugspunkte in verschiedenen lehramtsspezifischen Modulen. Lehrämter GHRF: Lehramt Haupt- und Realschulen, Förderschulen Module Unterrichten im Unterrichtsfach Arbeitslehre (MAL) Kompetenzen und Standards Siehe 1. Kompetenzen und Standards der Module nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 HLbGDV Fachspezifische Ergänzungen der Standards Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - entwickeln Lernaufgaben, die die Verbindung von Theorie und Praxis herstellen - analysieren und bewerten Gestaltungsmöglichkeiten der schulischen Berufsorientierung und fördern die individuelle Berufs- und Lebenswegeplanung der Schülerinnen und Schüler Auszüge aus dem Modulinhalt Inhalte Modul A (MALA) Beitrag des Unterrichtsfachs zur Erfüllung des Bildungsauftrags Arbeits- und berufsorientierte Bildung Fachbezogene Diagnose- und Förderkonzepte Individuelle Lernprozessbegleitung - Förderplanung und Lernvereinbarungen Prozessbeobachtung anhand von Praktikumsbericht /Berufswahlpass Fachdidaktische Lehr- und Lernkonzepte und -prinzipien für kompetenzorientiertes Unterrichten Zusammenleben, Wirtschaften und Arbeiten im Haushalt - Work-Life-Balance Schulische Konzepte zur Berufsorientierung Auszüge aus dem Modulinhalt Inhalte Modul B (MALB) Methoden- und Medienkonzepte für kompetenzorientiertes Unterrichten Nutzung fachspezifischer Lern- und Erfahrungsorte innerhalb und außerhalb der Schule Kompetenzorientierte Aufgabenformate und Übungsprinzipien Befragungen und Erkundungen Lebens- und Berufswegeplanung Modulbezogene schulrechtliche Regelungen Zusammenarbeit mit Betrieben und der Berufsberatung (aktuelle Erlasse und Verordnungen) Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 5 Lehramt an beruflichen Schulen: Lehramt Berufliche Schulen Modul Fördern und Beraten in Übergangsprozessen an beruflichen Schulen (MFBÜ) Kompetenzen und Standards Siehe Kompetenzen und Standards der Module nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 HLbGDV Modulspezifische Ergänzungen der Standards Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst - fördern die Integration von Schülerinnen und Schülern in das Berufsleben und unterstützen bei der Gestaltung der notwendigen Übergänge unter Beachtung der Anschlussfähigkeit und der individuellen Möglichkeiten ihrer Schülerinnen und Schüler - unterstützen einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Lerngruppen beim Erkennen ihrer Ressourcen - berücksichtigen individuelle und strukturelle Benachteiligungsmechanismen - begleiten Schülerinnen und Schüler auf ihrem Weg der Selbstbestimmung und üben mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortetes Urteilen und Handeln im gesellschaftlichen und beruflichen Kontext - kooperieren mit Kolleginnen und Kollegen und anderen an der Ausbildung Beteiligten in Förder- und Beratungssituationen Inhalte Modul (MFBÜ) Übungen und Instrumente zur individuellen und gruppenbezogenen Beratung Unterstützungskonzepte zur Entwicklung von Persönlichkeit und Berufsfähigkeit Relevanz der Arbeit in Teams und Netzwerken bezogen auf Förder- und Beratungsprozesse spezifischer Bildungsauftrag einzelner Schulformen und Bildungsgänge Im Modul MSUE (schulformbezogen in der Fachrichtung und im Fach unterrichten und evaluieren ) kann die Berufsorientierung bedarfsbezogen ebenfalls angesprochen werden. Lehramt Berufliche Schulen Modul Schulformbezogen in der Fachrichtung und im Fach unterrichten und evaluieren (MSUE) Kompetenzen und Standards Siehe 1. Kompetenzen und Standards der Module nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 HLbGDV Inhalte Modul (MSUE) Besonderheiten der Bildungswege an beruflichen Schulen Ergebnisse schulform- und zielgruppenbezogener Bildungsund Unterrichtsforschung Schulform- und zielgruppenbezogene Qualitätsentwicklung von Unterricht Schulform- und zielgruppenbezogene Verfahren zur Evaluation Frage 5. In welcher Form ist die Beteiligung der Arbeitslehre ausbildenden Fachgebiete an den hessischen Universitäten dabei vorgesehen? Die ausbildenden Fachgebiete im Bereich Arbeitslehre sind nicht an der allgemeinen Ausbildung für die verschiedenen Lehrämter oder über unterschiedliche Unterrichtsfächer hinweg beteiligt. Sie sind nur (innerhalb ihres Fachgebietes) für die das Fach Arbeitslehre Studierenden zuständig . 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 II. Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Frage 6. Inwieweit trägt das bestehende Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung den Zielen der Allianz für Aus- und Weiterbildung bereits Rechnung? Das "Gütesiegel Berufsorientierung Hessen" wurde mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 eingeführt . Bereits im nachfolgenden Schuljahr wurde die gymnasiale Oberstufe ebenfalls in das Verfahren aufgenommen. Damit wurde aus dem Gütesiegel "Berufsorientierung Hessen" das Gütesiegel "Berufs- und Studienorientierung Hessen". Das Gütesiegel ist Teil der Vereinbarung zum Hessischen Ausbildungspakt 2010 bis 2012 und ein unterstützender Baustein in der landesweiten Strategie zur "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf" (OloV). Das Siegel fördert die Prozesse der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern, die Kommunikation interner und externer Partner und den Wettbewerb von Ideen. Mit dem Gütesiegel werden Schulen ausgezeichnet, die ihren Schülerinnen und Schülern eine herausragende Berufs- und Studienorientierung anbieten. Den allgemeinbildenden Schulen bietet es die Möglichkeit, im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ihre Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung zunächst selbst zu analysieren und anschließend das Zertifizierungsverfahren durchführen zu lassen. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen und der Auditprotokolle entscheiden die Mitglieder der Jury über die Vergabe des Gütesiegels. Die Zertifizierung der Schulen gilt für drei Jahre. Danach können sich die bereits zertifizierten Schulen in einem erneuten Bewerbungsverfahren rezertifizieren lassen. Die organisatorische Umsetzung des Zertifizierungsverfahrens erfolgt durch das Projektbüro, das derzeit bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt angesiedelt ist. Das Gütesiegel für Schulen mit vorbildlicher Berufs- und Studienorientierung ist ein gemeinsames Projekt des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE- WIRTSCHAFT, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern sowie der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit. Partner im Zertifizierungsverfahren sind die regionalen hessischen Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT. Sie sind für die Gewinnung und Begleitung der Auditorinnen und Auditoren verantwortlich. Die Auditteams sind aus Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Beratung und Schule zusammengesetzt . Das Gütesiegel "Berufs- und Studienorientierung Hessen" ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk Berufswahl-SIEGEL. Hier ist das Ziel, den Erfahrungsaustausch zwischen den Regionen und die Erarbeitung gemeinsamer Leitlinien und Standards über Landesgrenzen hinweg zu ermöglichen. Die Regie des Netzwerks liegt bei der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT. Frage 7. Wie viele Schulen welcher Schulformen sind derzeit Trägerinnen des Gütesiegels Berufs- und Studienorientierung (bitte nach Schulamtsbezirken aufgliedern)? Derzeit tragen 139 Schulen das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen. Eine Aufgliederung der aktuellen Siegelschulen nach Schulamtsbezirken wird in der Anlage 3 dargestellt. Frage 8. Inwieweit werden hier Berufs- und Studienorientierung voneinander inhaltlich abgegrenzt? Alle obligatorischen und fakultativen schulischen Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, die mittels des Kriterienkatalogs im Gütesiegel-Zertifizierungsverfahren überprüft werden, zielen darauf ab, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, eine fundierte Berufswahlentscheidung zu treffen, unabhängig davon, ob sie ihren zukünftigen Beruf über eine duale Ausbildung , ein duales Studium oder ein (Fach-)Hochschulstudium erlernen werden. Insofern zielt ein Großteil der Kriterien des Überprüfungsverfahrens auf eine Schnittmenge von Berufs- und Studienorientierung ab. Eine indirekte inhaltliche Abgrenzung zwischen Berufs- und Studienorientierung ergibt sich durch die kriteriengeleitete Überprüfung derjenigen Maßnahmen, bei denen die individuellen Berufsinteressen der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen. Hier sind alle Kriterien relevant, die beispielsweise Berufsinformationsveranstaltungen, Betriebspraktika oder Beratungen durch die Arbeitsagenturen einbeziehen. Frage 9. Welche Operationalisierungen werden konkret einerseits für Berufsorientierung und andererseits für Studienorientierung angewendet? Schulen aller Bildungsgänge werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens für das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung (BSO) mittels 53 Kriterien zu den drei Bereichen "Beglei- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 7 tung und Förderung der Jugendlichen im BSO-Prozess", "BSO im schulischen Gesamtkonzept" und "Schule im Netzwerk" überprüft und erhalten für jedes Einzelkriterium eine Bewertung innerhalb einer vierstufigen Skala sowie eine Erläuterung zur Bewertung. Der Bewerbungsbogen (vgl. Anlage 1.3) enthält für Schulen mit gymnasialem Bildungsgang Erweiterungen um relevante Kriterien, insbesondere für die Sekundarstufe II. Explizit sind hier die Kriterien 1.6.4 (Teilnahme an Veranstaltungen zur Studienorientierung in den Hochschulen), 3.3.4 (Nutzung der Studienberatung an den regionalen Hochschulen und Berufsakademien) und 3.4.4 (Kooperationen mit Hochschulen und/oder Berufsakademien) zu nennen. Frage 10. Welche Unterschiede bestehen im gymnasialen Bildungsgang bei der Verankerung der Berufsund Studienorientierung zwischen der Sekundarstufe I und Sekundarstufe lI bzw. sind geplant? Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sind ab der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen und somit in allen Bildungsgängen die Berufsorientierung sowie die Hinführung zur Arbeitswelt und das grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Abläufe durch Pflichtunterricht, den berufsfeldbezogenen Unterricht in der Mittelstufe, Betriebspraktika und besondere Unterrichtsprojekte zu fördern. Auf dieser Grundlage besteht gemäß dem Erlass vom 08.06.2015 zur "Ausgestaltung der Berufs - und Studienorientierung in Schulen" auch im gymnasialen Bildungsgang die Verpflichtung, die Studien- und Berufsorientierung im Rahmen eines breit gefächerten Konzepts, das beide Sekundarstufen angemessen umfasst, zu gewährleisten. Dabei ist die Durchführung von zwei zweiwöchigen Betriebspraktika verpflichtend, von denen eins zwingend in der Sekundarstufe II stattfindet. Diese Regelung trägt dem spezifischen Auftrag des gymnasialen Bildungsgangs im Allgemeinen sowie dem Ziel der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der gymnasialen Oberstufe angemessen Rechnung, das sowohl in der Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt als auch in der Studierfähigkeit besteht (vgl. § 1 Abs. 3 der Oberstufen- und Abiturverordnung). Im Unterschied zur Sekundarstufe I nimmt das Betriebspraktikum in der Sekundarstufe II die Orientierung hin zu einem Studium oder einem dualen Studium verstärkt in den Fokus. Deshalb besteht in diesem Kontext auch die Möglichkeit, das Betriebspraktikum in der Sekundarstufe II durch im Hinblick auf die Berufs- und Studienorientierung gleichwertige Angebote zu ersetzen, sofern das schulische Konzept diese Option vorsieht. Dadurch erhält die Schule einen angemessenen Freiraum für eigenverantwortliche, konzeptionelle Entscheidungen, um sich auf die regional - und schulspezifischen Bedingungen und die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse ihrer Schülerinnen und Schüler einstellen zu können. Über das zweiwöchige Betriebspraktikum in der Sekundarstufe II oder die genannten gleichwertigen Angebote hinaus kann die Schule im Sinne der individuellen Schwerpunktsetzung und zunehmenden Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler u.a. Einzelpraktika oder individuelle Messebesuche ermöglichen. Frage 11. Wie viele Schulen haben in den vergangenen drei Jahren das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung nach der Auditierung nicht erhalten? Anzahl der Schulen ohne Siegelung nach Audit Schuljahr Erstzertifizierung Rezertifizierung 2012/2013 6 (Es gab noch keine Rezertifizierungen .) 2013/2014 2 10 2014/2015 4 2 Frage 12. Haben neben den zertifizierten Schulen weitere Förder-, Haupt- und Realschulen sowie integrierte Gesamtschulen, kooperative Gesamtschulen, Mittelstufenschulen und Gymnasien ein Berufs- und Studienorientierungskonzept? Förder-, Haupt- und Realschulen sowie integrierte und kooperative Gesamtschulen (Sek. I) und Mittelstufenschulen waren bereits durch Erlass seit 2013 verpflichtet, ein Curriculum zur Berufs - und Studienorientierung zu erstellen und dieses im Schulprogramm zu verankern. Durch den Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 wurden auch die Gymnasien dazu verpflichtet. Frage 13. Wie viele Mittel stehen insgesamt für das Berufsorientierungsprojekt OloV jährlich zur Verfügung ? OloV ist kein klassisches Berufsorientierungsprojekt, sondern eine hessenweite Strategie zur Optimierung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Hessen nach einheitlichen Qualitätsstandards . Diese Standards beziehen sich auf die Berufs- und Studienorientierung ab Klasse 7 für alle allgemeinbildenden Schulformen, die Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen sowie die Beratung, die Suche nach zum Bewerber passenden Arbeitsplätzen (Matching) und die Vermittlung von Ausbildungsplätzen. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 Die Steuerung der Umsetzung der Strategie in den einzelnen Regionen erfolgt durch 28 regionale Koordinatorinnen und Koordinatoren, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Berufsorientierung bei 15 Staatlichen Schulämtern und schließlich Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren für Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen. Die hessenweite Koordination wird von dem Projektträger Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS) durchgeführt. OloV wird seit 2005 gefördert und seitdem weiterentwickelt. In der aktuellen vierten Förderphase wurden für den Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2017 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) für alle OloV-Aktivitäten insgesamt 3.595.800 € bewilligt. Diese Zuwendung steht wie folgt zur Verfügung: 2015 731.200 €, 2016 1.382.900 €, 2017 1.481.700 €. Hinzu kommen Kofinanzierungsmittel des Hessischen Kultusministeriums aus Landesmitteln in Höhe von 4.495.000 €, sodass sich die insgesamt zur Verfügung gestellten Mittel auf 8.090.800 € belaufen. Frage 14. Wie werden die Gelder des Berufsorientierungsprojekts OloV eingesetzt? Die zu Frage 13 genannten Mittel dienen sowohl der Deckung der Kosten der landesweiten Koordination von OloV durch den Projektträger INBAS als auch der Bezuschussung der Kosten in den Regionen , die bei der Steuerung der Umsetzung der regionalen Zielvereinbarungen nach den OloV- Qualitätskriterien einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit anfallen. Die Zuschüsse an die 28 Regionen können maximal 24.000 € pro Jahr je Region betragen. Über die Anträge ist für den zu Frage 13 genannten Förderzeitraum von einem Bewilligungsausschuss, in dem das Hessische Kultusministerium, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Verband der Freien Berufe und das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS) vertreten sind, am 14.07.2015 entschieden worden. Ein vom Landesausschuss für Berufsbildung eingesetzter Unterausschuss begleitet die Arbeit von OloV kontinuierlich und trägt maßgeblich zur stetigen Weiterentwicklung bei. Frage 15. In welcher Höhe sind Mittel für bestimmte Aufgabengebiete gebunden? Die zu Frage 14 bezeichneten Zuschüsse an die Regionen werden in Höhe von bis zu 20.000 € für eine Verwaltungsassistenz bei der Umsetzung der OloV-Strategie (max. 0,5 Stellen) und bis zu 4.000 € für den Einsatz von Medien bei der OloV-Öffentlichkeitsarbeit gewährt. Frage 16. Welche fachlichen Voraussetzungen müssen die regionalen OloV-Koordinatorinnen und -Koordinatoren erfüllen? In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis benennen die Ausbildungsmarkt-Akteure eine Person, welche die regionale Koordination bei der Umsetzung der Qualitätsstandards übernimmt . Diese soll über gute Kenntnisse der regionalen Strukturen verfügen und Erfahrung in den Themenfeldern der OloV-Qualitätskriterien aufweisen. Weiterhin ist es wichtig, dass die Koordinatorinnen und Koordinatoren in der Region vernetzt sind und sich durch ihre bisherige Arbeit Akzeptanz erworben haben. Frage 17. Welche inhaltlichen Vorgaben gelten für den erteilten Wahlpflichtunterricht und welche Angebote sind verpflichtend? Die genaue Ausgestaltung des Wahlpflichtunterrichts legen die Schulen unter Wahrnehmung ihrer diesbezüglichen Gestaltungsfreiheit selbst fest. Dabei kann auf § 5 (Gegenstandsbereiche des Unterrichts), hier insbes. Abs. 3, des HSchG in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (GVBl. S. 118), verwiesen werden: "Gegenstandsbereiche des Wahlpflichtunterrichts im Bildungsgang der Realschule sind eine zweite Fremdsprache sowie Unterrichtsangebote, die sich auf die Inhalte der Fächer des Pflichtunterrichts beziehen. Gegenstandsbereiche des Wahlunterrichts in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) im gymnasialen Bildungsgang sind eine dritte Fremdsprache sowie Unterrichtsangebote , die sich auf die Inhalte der Fächer des Pflichtunterrichts beziehen." Demnach ist der Wahlpflichtunterricht an den Inhalten bzw. Gegenstandsbereichen der Fächer des Pflichtunterrichts auszurichten. Weiterhin besagt § 18 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) vom 01.08.2005: "Zum Pflichtunterricht tritt der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 9 Wahlpflichtunterricht hinzu, der die Bildungsgänge durch zusätzliche oder vertiefende Lernangebote profiliert." Außerdem gibt § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 05.09.2011 Aufschluss über das Wahlpflichtangebot und dessen verpflichtende Bestandteile: "Wahlpflichtunterricht wird in Lerngruppen unterrichtet. Die hierfür vorgesehenen Wochenstunden sind für die zweite oder dritte Fremdsprache, die Hinführung zur Arbeitswelt, die Informatik und für die Verstärkung oder Ergänzung des Pflichtunterrichts zu verwenden. Die Entscheidung für ein Fremdsprachenangebot ist für jeweils zwei Jahre bindend. Andere Angebote können auch für die Dauer eines Jahres eingerichtet werden. Die Organisation in Formen des klassen-, jahrgangs- oder schulformübergreifenden Unterrichts sowie die Einrichtung fachübergreifender Kurse ist möglich." III. Abbau von Chancenungleichheit Vorbemerkung der Fragesteller: Die von der Vodafone-Stiftung im November 2014 veröffentlichte Studie "Schule und dann? Herausforderungen bei der Berufswahl von Schülern in Deutschland" verdeutlicht, dass die Berufswahl stark mit der sozialen Herkunft und dem Geschlecht zusammenhängt. Schülerinnen und Schüler bildungsferner Schichten fühlen sich demnach in Bezug auf ihre beruflichen Möglichkeiten schlechter informiert als Kinder bildungsnaher Schichten. Frage 18. Welche Möglichkeit haben hessische Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule, um sich über ihre beruflichen Chancen zu informieren (nach Schulform getrennt)? Frage 19. Gibt es Angebote zur Berufsinformation, die speziell auf bestimmte Schulformen zugeschnitten sind, und welche sind dies? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Das Hessische Kultusministerium und die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, haben in einer Vereinbarung Standards für die Zusammenarbeit festgelegt und die Formen der Zusammenarbeit in Modulen beschrieben (vgl. Anlage 2). Die Schulen und die Berufsberatung der Agenturen für Arbeit kooperieren bei der individuellen Berufsberatung, der Berufsorientierung im Berufsinformationszentrum, der Einbindung der Eltern, Schulbesprechungen und weiteren Veranstaltungen zur ersten Beschäftigung mit der Arbeitswelt. - Berufliche Einzelberatung als schulische Veranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler an Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule, - berufliche Einzelberatung als Angebot in allen anderen Schulformen nach Absprache, - Sprechstunden an den Schulen nach Absprache, - Schulbesprechungen in den Schulen und im Berufsinformationszentrum (BIZ), - Elternabende in den Schulen nach Absprache, - Fortbildungen für Klassenleitungen der Vorabgangsklassen sind in Modulen beschrieben und gelten für alle allgemeinbildenden Schulen und die Berufsberatung als Mindeststandards. Die Schulen werden überdies angeregt, Besuche von Ausbildungsmessen und Betriebsbesichtigungen als schulische Veranstaltungen in ihr Berufsorientierungscurriculum aufzunehmen. Die Module sind einzeln aufgeführt für die Förderschulen, Haupt- und Realschulen , den gymnasialen Bildungsgang - Sekundarstufe I und II - und die Fachoberschulen. Frage 20. Wie viele Schülerinnen und Schüler in Hessen informieren sich jährlich bei Angeboten der Agentur für Arbeit? Gemäß Abfrage bei der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, sehen die Informationen folgendermaßen aus: Stellungnahme BA, RD H Teilnehmer 1. Nutzung des Angebots der Bundesagentur von Onlinemedien zu Ausbildung und Studium: - Zugriffe? - keine uns zugängliche Statistik vorhanden 2. Informationsangebot vor Ort im BiZ (Berufsinformationzentrum ) von Print- und Onlinemedien - Besucherzahlen p.a.? - BiZ-Besucherzahlen werden in Hessen nur für interne Zwecke erhoben. 3. Beratung von Ratsuchenden durch Berufsberater - Anzahl der Ratsuchenden? (Beratene Personen SGB II + III -Kennzahl bildet die Beratungsleistung der Berufsberatung , unabhängig von bestehenden Vermittlungsaufträgen bzw. der BBiG-Eigenschaft ab.) SGB II u. SGB III = 78.315 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 4. Persönliche Beratung von Ausbildungssuchenden bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Berufs- oder Studienwahl - Anzahl der Ausbildungsbewerber? 42.609 5. Sprechstundenangebot in Schulen und in den Agenturen für Arbeit- Anzahl der Angebote und Teilnehmer? Sprechstunden werden an allen ca. 570 allgemeinbildenden Schulen in Hessen und an vielen berufsbildenden Schulen regel-mäßig angeboten. Die Anzahl der Nutzer wird statistisch nicht erfasst. 6. Schulische Berufsorientierungsveranstaltungen (Klassenveranstaltungen in allgemeinbildenden Schulen und in berufsbildenden Schulen) - Anzahl der Veranstaltungen und ggf. Teilnehmer? Veranstaltungen in allgemeinbildenden Schulen = 6.505. Teilnehmer werden nicht erfasst. Zu den beruflichen Schulen werden keine Statistiken geführt. 7. Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III ein zusätzliches Angebot der RD H - Anzahl der Teilnehmer jährlich = 1.864 ( Junior-600, Startbereit- 174, Girls Camp-138, Science Center -182, Mentoren- 770) Angebote der AA: = 5.500 Teilnehmer = 7.550 8. Vortragsveranstaltungen: für Themen, die für mehrere Kunden interessant sind (Vortragsreihen, berufskundliche Nachmittage und themenorientierte Gruppenveranstaltungen ) - Anzahl der Veranstaltungen? Sonstige berufsorientierende Veranstaltungen = 859 9. Angebot der Berufseinstiegsbegleitung an Förder- und Hauptschulen, das in der Vorabgangsklasse beginnt und nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule während der Ausbildungssuche und in der Anfangsphase der Berufsausbildung weitergeführt wird - Anzahl der Teilnehmerplätze p.a.? Teilnehmer 2015 = 3.034 Frage 21. Durch welche weiteren Angebote zur Ausbildungs- und Berufswahl können sich Schülerinnen und Schüler informieren? Die Bundesagentur für Arbeit hält umfangreiche Online-Angebote (abi.de, BERUFENET, BERUFE-TV, JOBBÖRSE, KURSNET, planet-beruf.de) mit Interessentests, Informationen über Berufe und Berufsfelder etc. für die Jugendlichen bereit. In den Regionen werden jährlich Berufsinformationsmessen angeboten. Die Schulen arbeiten mit Unternehmen zusammen, die Ausbilder und Auszubildende als Experten zu Informationsveranstaltungen in die Schulen entsenden. Die intensivste und nachhaltigste Möglichkeit für die Jugendlichen, Informationen über Betriebe, Berufsbilder und die aktuelle Berufswelt zu sammeln , ist nach wie vor das Schülerbetriebspraktikum. Nach dem Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 müssen alle Schülerinnen und Schüler - auch die Gymnasiasten - an mindestens zwei Betriebspraktika im Umfang von zwei Wochen teilnehmen. Frage 22. Wie wird das Thema der Ausbildungs- und Berufswahl in den Unterricht integriert? Die in Hessen geltenden kompetenzorientierten Kerncurricula beinhalten in mehreren Fächern (insbesondere in Arbeitslehre und in Politik und Wirtschaft) Aspekte der Berufs- und Studienorientierung . Die genaue Ausgestaltung und unterrichtliche Umsetzung erfolgen an der jeweiligen Schule gemäß dem schuleigenen Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung, das nach Maßgabe des Erlasses zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 (vgl. Anlage 1.2, Seite 26) erstellt und im Schulprogramm verankert wird. Die Schulen orientieren sich hierbei an den spezifischen Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge Haupt- und Realschule und des gymnasialen Bildungsgangs. Frage 23. Welche Unterrichtsfächer tragen welchen Anteil dazu bei? Das Hinführen zu Ausbildungsreife und Berufswahlkompetenz ist Aufgabe aller Lehrkräfte und Fächer. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 22 und 27 verwiesen. Frage 24. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um zu verhindern, dass sich Geschlecht oder soziale Herkunft auf die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler auswirkt? Einer Benachteiligung durch die genannten Kriterien entgegenzuwirken, gehört zu den Grundsätzen der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der hessischen Schulen und findet sich in § 3 Abs. 3 HSchG wieder: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 11 Grundsätze für die Verwirklichung: "Die Schule darf keine Schülerin und keinen Schüler wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, einer Behinderung, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligen oder bevorzugen." Der Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 8. Juni 2015 regelt und konkretisiert die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung an Schulen. Die Gesamtheit der verschiedenen Aktivitäten soll die Schülerinnen und Schüler zielgruppengerecht zu einer fundierten Berufs- oder Studienwahl befähigen, welche auch eine Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Rollenbildern einschließt. Dieser Grundsatz ist bereits in § 1 Abs. 3 (Aufgaben und Ziele) des Erlasses benannt: "Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung sowie zur Förderung der Ausbildungs- und Studienreife sind auf schulformspezifische Anforderungen abzustimmen, um den Bedürfnissen der einzelnen Zielgruppen gerecht zu werden. Sie müssen auch eine Auseinandersetzung mit den geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Rollenerwartungen einschließen und auf eine verantwortungsvolle Lebensplanung vorbereiten." Der Erlass gilt mit Beginn der Sekundarstufe I über die gesamte Schullaufbahn hinweg für alle Schulformen mit allgemeinbildenden Abschlüssen (einschließlich der beruflichen Gymnasien). Gemäß § 18 Abs. 1 des o.g. Erlasses gilt darüber hinaus der Grundsatz, Geschlechterrollenbilder aufzulösen, auch für den Bereich der Betriebspraktika und Betriebserkundungen: "Betriebspraktika bieten zudem Chancen, Orientierungen auf geschlechtsspezifisch ausgerichtete "Frauenberufe" und "Männerberufe" aufzulösen." Weiterhin findet der Girls' Day in Hessen seit 2002 statt. Schülerinnen der Jahrgangsstufe 5 bis 10 aller Schultypen beteiligen sich jedes Jahr an diesem Tag und lernen in hessischen Betrieben gezielt männlich dominierte Berufe kennen. Ein paralleles Angebot für Jungen (Boys' Day) existiert ebenfalls, um auch bei Jungen einer durch Geschlechterrollen geprägten Berufswahl entgegenzuwirken. Alle Mädchen und Jungen der Jahrgangsstufen 5 bis 10 sind aufgerufen, am Girls' bzw. Boys' Day teilzunehmen. Für sie wird dieser Tag als schulische Veranstaltung im Sinne von Betriebserkundungen eingeordnet. Aus versicherungstechnischen Gründen ist ein formloser Antrag an die Schulleitung zu stellen. In den OloV-Qualitätsstandards (s. auch Antwort zu Frage 1) ist u.a. festgeschrieben: "Die Jugendlichen sollen in die Lage versetzt werden, ihre Entscheidung nach eigenen Interessen , Fähigkeiten und Karrierevorstellungen zu treffen und Eigenverantwortung für ihren Berufswahlprozess zu übernehmen. Dies schließt auch die Reflexion geschlechtsspezifischer Rollenbilder ein, die oftmals zu einem verengten Berufswahlspektrum führen." Auf der Ebene der Ressourcensteuerung und -verteilung hat das Hessische Kultusministerium im Schuljahr 2013/2014 erstmalig eine sozial indizierte Lehrerzuweisung vorgenommen, mit der soziale Benachteiligungen der Schülerinnen und Schüler kompensiert werden können. Durch die sozial indizierte Lehrerzuweisung wird ein wichtiger Ausgleich geschaffen, der der Chancengerechtigkeit dient, indem durch einen Sozialindex der unterschiedlichen sozialen Belastung von Schulen Rechnung getragen wird. Er wird anhand der Merkmale "Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung ", "Anteil der SGB-II-Empfänger (Hartz IV) an der Wohnbevölkerung", "Anteil der Wohnungen in Einfamilienhäusern" sowie "Anteil der Zuwanderer unter den Schülerinnen und Schülern" berechnet. Die Schulen und Schulformen mit dem negativsten Sozialindex (minus 240) erhalten einen Zuschlag von 10 % ihrer Grundunterrichtsversorgung. Damit wird der Umfang des Grundunterrichts bei der Berechnung der Sonderzuweisung berücksichtigt. IV. Stärkung der Berufsorientierung Frage 25. Wie kann künftig die Förderung individueller Potenziale im Schulunterricht mit Angeboten zu berufsbezogenen Praxiserfahrungen an allen allgemeinbildenden Schulen verbunden werden? Die Berufs- und Studienorientierung, die im Rahmen der kompetenzorientierten Kerncurricula und Schulcurricula umgesetzt wird, gehört gemäß Schulgesetz zu den zentralen Gegenstandsbereichen des Unterrichts: "Ab der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen sind die Berufsorientierung sowie die Hinführung zur Arbeitswelt und das grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Abläufe durch Pflichtunterricht, den berufsfeldbezogenen Unterricht in der Mittelstufenschule, Betriebspraktika und besondere Unterrichtsprojekte zu fördern" (HSchG § 5 Abs. 2). 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 Gemäß § 11 (Kompetenzfeststellung in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule) des Erlasses zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 wird in Jahrgangsstufe 7 ein handlungsorientiertes Kompetenzfeststellungsverfahren durchgeführt, auf dessen Ergebnissen die individuelle Förderung im Sinne des weiteren Berufsorientierungsprozesses aufbaut. "(1) Vor Beginn der schulischen Betriebspraktika sollen Schülerinnen und Schüler ihre Neigungen , Interessen und vor allem ihre Fähigkeiten und Stärken entdecken. Persönlichkeitsentwicklung und Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler sind individuell zu fördern. Dazu ist der Einsatz von Instrumenten zur Selbst- und Fremdeinschätzung notwendig. (2) Zur gezielten Unterstützung der Berufs- und Studienorientierung führen Schulen mit den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 Kompetenzfeststellungen mit den Schwerpunkten soziale , personale und methodische Kompetenz durch. Das gewählte Verfahren muss den Standards des Bundesinstitutes für Berufliche Bildung (BIBB) entsprechen. Hieraus ergibt sich der individuelle Förderbedarf, an den sich geeignete Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung anschließen. Auf Basis von Selbsteinschätzung und Ergebnissen der Kompetenzfeststellung werden mit den Schülerinnen und Schülern Kompetenzprofile erstellt und mit den Eltern besprochen. (3) Ab Jahrgangsstufe 8 sollen Schülerinnen und Schüler Erfahrungen im Rahmen von Betriebspraktika sammeln, um die Berufswahlkompetenz zu fördern und die Berufswahlentscheidung vorzubereiten . Zu deren Unterstützung kann in der Endphase des Berufsorientierungsprozesses ein geeignetes Instrument zur Identifikation eines passenden Berufsbereiches eingesetzt werden." Der Aspekt der Kompetenzfeststellung ist auch Teil der Qualitätsstandards von OloV und wird dort unter BO3 und BO4 genauer beschrieben (vgl. Anlage 1.2). Die Ergebnisse der Kompetenzfeststellung werden im Berufswahlpass dokumentiert. Frage 26. Welche verschiedenen Professionen sind hierfür sinnvollerweise innerhalb der Schule zu beteiligen ? Infrage kommen unter Einbindung der Eltern Lehrkräfte, sozialpädagogische Betreuerinnen und Betreuer, Mitglieder der Schulleitung, zuständige Berufsberaterinnen und Berater der Agentur für Arbeit sowie Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Verbänden. Frage 27. Welche Rolle kann dabei das Fach Arbeitslehre im Rahmen einer stärkeren Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen spielen? Die Berufs- und Studienorientierung wird nach Maßgabe des § 5 des Erlasses zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 durch ein fächerübergreifendes Curriculum realisiert. Mit Beginn der Sekundarstufe I gilt das Prinzip für alle Schulfächer. Zentrale Aspekte des BSO-Curriculums sind u.a. die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (Gender/Migration), Einbeziehung der Eltern, außerschulische Kooperationen, Praxiserfahrungen und Dokumentation im Berufswahlpass. Das Fach Arbeitslehre stellt gemäß § 19 des o.g. Erlasses neben dem Fach Politik und Wirtschaft eines der zentralen Ankerfächer der Berufs- und Studienorientierung in der Schule dar, in dem eine Vielzahl der für die Berufs- und Studienorientierung relevanten Kompetenzen vermittelt wird. Auch das Wahlpflichtangebot erweitert und vertieft zusätzlich die Inhalte der genannten Leitfächer . In diesem Sinne gibt § 2 Abs. 4 der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 05.09.2011 Aufschluss über das Wahlpflichtangebot und dessen verpflichtende Bestandteile. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Frage 28. Wie gedenkt die Landesregierung die Berufsorientierung insbesondere an Gymnasien zu stärken? Durch den Erlass vom 08.06.2015 zur "Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen" sind aus der Sicht der Landesregierung derzeit alle notwendigen rechtlichen Rahmensetzungen geschaffen, um eine angemessene Berufs- und Studienorientierung zu gewährleisten. Es gibt an allen allgemeinbildenden Schulen jeweils eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für die Berufs- und Studienorientierung. Ihnen steht in allen Staatlichen Schulämtern jeweils eine abgeordnete Lehrkraft mit umfangreicher Erfahrung in der Berufs- und Studienorientierung als Ansprechperson zur Verfügung. Diese Ansprechpersonen sorgen u.a. dafür, dass allen Schulen regional bedeutsame Informationen zugänglich gemacht werden. Sie unterstützen die Schulen bei der Organisation der Betriebspraktika und bei Veranstaltungen zur Berufsorientierung; ferner organisieren sie regelmäßige Dienstversammlungen der Schulkoordinatorinnen und Schulkoordinatoren, Treffen zwischen den Schulen sowie Fortbildungsveranstaltungen. In diesen Gesamtprozess sind auf der Grundlage des genannten Erlasses auch die Gymnasien analog zu den Schulen der weiteren Bildungsgänge der Sekundarstufe I einbezogen und werden im Sinne einer Netzwerkbildung bei dem Auf- und Ausbau ihres schulspezifischen Konzepts zur Studien- und Berufsorientierung unterstützt. Diese Netzwerkbildung der Gymnasien wird auch Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 13 unter Einbeziehung außerschulischer Akteure im Rahmen der Kampagne "Duales Studium Hessen " vonseiten des Hessischen Kultusministeriums gefördert. Frage 29. In welchen Jahrgangsstufen soll Berufsorientierung künftig mit wie vielen Wochenstunden stattfinden ? Auf die Antwort zu Frage 27 und die dort genannte Verordnung wird verwiesen. Frage 30. Welche Kerninhalte und Kompetenzen fasst die Landesregierung unter Berufsorientierung? Der o.g. Erlass regelt und konkretisiert die Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung an Schulen. Die Gesamtheit der verschiedenen Aktivitäten soll die Schülerinnen und Schüler zielgruppengerecht am Ende ihrer Schulzeit zu einer fundierten Berufs- oder Studienwahl befähigen. Neben der Erstellung des fächerübergreifenden Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung sind u.a. die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen, die Kooperation mit der Berufsberatung und außerschulischen Partnern, zwei mindestens zweiwöchige Betriebspraktika, die auch als betriebliche Lerntage ab Jahrgangsstufe 8 durchgeführt werden können, ein professionelles Bewerbungstraining vor Beginn der Abgangsklasse und der Einsatz des Berufswahlpasses (BWP) als weitere Kerninhalte zu nennen. Die für den Bereich der Berufs- und Studienorientierung relevanten Kompetenzen werden in § 2 (Kompetenzerwerb und Ausbildungsreife) des Erlasses beschrieben: "(1) Die Vermittlung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen ist eine der Voraussetzungen für das Erreichen der Ausbildungsreife. Diese stellt die Grundlage für den erfolgreichen Übergang in Berufsausbildung oder Studium dar. Die Kompetenzvermittlung muss deshalb den gesamten Unterricht aller Schulformen und Jahrgangsstufen prägen. (2) Überfachliche Kompetenzen sind unter anderem Kommunikationsfähigkeit, Methodenkompetenz , Medienkompetenz, Konfliktfähigkeit, Kritikfähigkeit, Durchhaltevermögen, Leistungsbereitschaft , Fähigkeit zur Selbstorganisation, Selbstständigkeit, Sorgfalt, Teamfähigkeit, Höflichkeit , Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Selbsteinschätzungskompetenz." Frage 31. Welche Rollen spielen dabei ebenfalls die Lebenswelt- und Arbeitsorientierung? Der Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt ist durchgängiges Prinzip der Berufs- und Studienorientierung und wird auf unterschiedliche Weise erreicht. Der Erlass zur Ausgestaltung der Berufsund Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 schreibt in § 9 mindestens eine Kooperation mit einem Unternehmen, einem Betrieb oder einer Hochschule vor. Weitere vom o.g. Erlass geregelte Aspekte, die den Bezug zur Lebens- und Arbeitswelt besonders deutlich machen, sind u.a. die berufsbezogene Projektarbeit (§ 13) zur Unterstützung des Erwerbs fachlicher und überfachlicher Kompetenzen, die Teilnahme an speziellen Berufsorientierungsprogrammen wie BOP (Berufsorientierungsprogramm des Bundes, Werkstatttage zum Kennenlernen verschiedener Berufe) und der Besuch von Ausbildungs-, Studien- und Berufsmessen (§ 14), der Einsatz von Mentoren aus Betrieben (§ 15) sowie die Einrichtung von Schülerfirmen (§ 16), um einen direkten Bezug zur realen Arbeitswelt herzustellen, Eigeninitiative und Unternehmergeist der Schülerinnen und Schüler zu fördern und ihnen grundlegende wirtschaftliche Kenntnisse zu vermitteln. Eine zentrale Rolle für den Praxisbezug spielen weiterhin die Betriebserkundungen und Betriebspraktika (einschließlich Vor- und Nachbereitung), deren Grundsätze, Zielsetzung und Organisation in §§ 18 ff. des o.g. Erlasses näher beschrieben werden. "(1) Durch Betriebspraktika und -erkundungen sollen Schülerinnen und Schüler 1. die Berufs- und Arbeitswelt am spezifischen Arbeitsplatz erfahren, Einblicke in Arbeitstechniken erhalten und sich mit typischen Arbeitsabläufen vertraut machen, 2. Kenntnisse und Fertigkeiten in der Praxis anwenden und an der Realität messen, 3. Kenntnisse über die Realität der Berufsausübung im betrieblichen Sozialgefüge erwerben, 4. Einblicke in wirtschaftliche und technische Zusammenhänge gewinnen und Unternehmen oder Betriebe als Feld sozialer und ökonomischer Beziehungen erfahren und 5. für berufliche und schulische Ausbildung stärker motiviert werden." Frage 32. In wieweit unterscheiden sich diese von den derzeitigen Zielen des Fachs Arbeitslehre? Im gültigen Kerncurriculum Arbeitslehre ist der Fokus "Berufsorientierung" explizit in Bildungsstandards in allen drei Kompetenzbereichen des Fachs gefasst: "Analysekompetenz Die Lernenden können - selbstständig Informationen über Berufe, berufliche Anforderungen, Ausbildung und den Ausbildungsstellenmarkt einholen, strukturieren, verallgemeinern und auswerten, 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 - sich über Arbeitsplätze und die dortigen Anforderungen informieren und nach Anforderungen hin auswerten, - eigene Interessen, Fähigkeiten und Erwartungen, aber auch Entwicklungspotenziale im Hinblick auf Ausbildung und Beruf oder Studium beschreiben. Urteilskompetenz Die Lernenden können - eine Entscheidung über die eigene Arbeits-/Berufswahl auf der Grundlage relevanter Informationen und Beratungsangebote begründet treffen, - die Bedeutung von Arbeit zur Existenzsicherung und Selbstverwirklichung beurteilen und für die eigene Berufswegeplanung bewerten. Handlungskompetenz Die Lernenden können - Arbeitsplätze an außerschulischen Lernorten erkunden und diese nach vorgegebenen und individuellen Kriterien auswerten und dokumentieren, - Bewerbungsprozesse für ein Praktikum und eine Berufsausbildung unter Einbeziehung zweckdienlicher Informationen selbstständig planen und umsetzen, - die eigene Berufswegeplanung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen planen, - individuelle Arbeitserfahrungen in Betrieben dokumentieren und auswerten." Darüber hinaus ist im ersten von sechs Inhaltsfeldern die Perspektive Berufsorientierung explizit gefasst: "Berufswegeplanung Die Betrachtung der individuellen Voraussetzungen und Ziele sowie die Ansprüche der Berufsund Arbeitswelt und die darauf aufbauende persönliche Berufswegeplanung stehen im Mittelpunkt des Inhaltsfeldes. Hierbei werden folgende Aspekte berücksichtigt: - Identität und berufliches Selbst- und Fremdkonzept, - Berufliche Arbeit mit den Aspekten Anforderungen an einen Beruf, Berufsfelder, Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden, - Berufswahl als Prozess mit seinen Informationssystemen, Beratungsangeboten und dem damit verbundenen Bewerbungsverfahren, - Wandlungsprozesse von Arbeit und Beruf unter Berücksichtigung regionaler, nationaler und internationaler Arbeitsmärkte, Arbeitslosigkeit und Strategien der Weiterbildung im Kontext lebenslangen Lernens, - vielfältige Übergänge zwischen Schule, Ausbildung/Studium und Erwerbsarbeit." Zu betonen ist, dass jede Unterrichtseinheit unter den Aspekten der verschiedenen Inhaltsfelder betrachtet wird. Die Schwerpunkte variieren hierbei je nach Thema der Einheit. D.h. dass der Aspekt "Berufswegeplanung" gleichsam als Querschnitts-Thematik in ganz unterschiedlichen unterrichtlichen Zusammenhängen Bedeutung erhält. In der Antwort zu Drucksache 18/7598 wurde darauf hingewiesen, dass Berufsorientierung nicht nur Berufskunde meint, sondern auch die Hinführung zur Ausbildungsfähigkeit umfasst und somit Aufgabe aller Unterrichtsfächer ist. Frage 33. Was spricht für bzw. gegen eine Wiedereinführung des Fachs Arbeitslehre an Gymnasien, um Berufsorientierung dort zu verankern? Gemäß § 5 Abs. 2 HSchG sind ab der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen die Berufsorientierung sowie die Hinführung zur Arbeitswelt und das grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Abläufe durch Pflichtunterricht, Betriebspraktika und besondere Unterrichtsprojekte zu fördern. Diese Aufgabe aller Fächer sinnvoll ergänzend, kommt im gymnasialen Bildungsgang den Fächern Politik und Wirtschaft sowie Deutsch als "Kernfächern" eine besondere Verantwortung auch im Hinblick auf eine kompetenz- und interessenorientierte sowie praxisbezogene Studienund Berufsorientierung zu (vgl. Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe, die am 01.08.2016 in Kraft treten werden, sowie Kerncurricula für die Sekundarstufe I). Vor diesem Hintergrund besteht aus der Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit zur Einführung des Faches Arbeitslehre im gymnasialen Bildungsgang. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 15 Frage 34. Was spricht für bzw. gegen eine Verankerung der Berufsorientierung an Gymnasien im Rahmen des Unterrichts Politik und Wirtschaft? Diese Verankerung ist bereits erfolgt. Es wird auf die Antwort zu der Frage 33 verwiesen. Frage 35. Mit welchem Aufwuchs an Wochenstunden wäre im Fall der Verankerung der Berufsorientierung an Gymnasien im Fach Politik und Wirtschaft in welchen Jahrgängen voraussichtlich zu rechnen? Mit Verweis auf die Antwort zu der Frage 33 ist eine Erhöhung der Wochenstundenzahl im Fach Politik und Wirtschaft nicht erforderlich. Frage 36. Was spricht für bzw. gegen ein Unterrichtsfach, das gebündelt Berufsorientierung, wirtschaftliche Zusammenhänge, Alltagsfragen, Fragen der Verbrauchererziehung, Aspekte gesunder Lebensführung , fachpraktische Übungen sowie Kenntnisse in Technik und Informatik vermittelt? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Ferner wird auf das in der Antwort zu Frage 27 genannte fächerübergreifende Curriculum zur Berufs- und Studienorientierung verwiesen . Die Berufs- und Studienorientierung ist ein durchgängiges Prinzip und gehört gemäß Schulgesetz zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, dem alle Fächer Rechnung tragen müssen. Sollte nur ein einziges Fach alle in der Frage angesprochenen Themenbereiche abdecken und Kenntnisse vermitteln wollen, würde dies: - die übrigen Fächer von diesem Prinzip entbinden, - die Verantwortlichkeit nur jeweils einzelnen Lehrkräften übertragen, - nicht allein sämtliche Alltagsprobleme thematisieren können, - ein sehr hohes Stundenvolumen in der Stundentafel benötigen. Frage 37. Wie würde sich ein solches Fach vom bestehenden Fach Arbeitslehre unterscheiden? Dies kann nicht abstrakt beantwortet werden, sondern müsste durch einen umfangreichen Verwaltungsprozess zur Erstellung eines Kerncurriculums erfolgen. Frage 38. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, inwieweit Berufsorientierung an den verschiedenen Schulformen in anderen Bundesländern implementiert wird? Wenn ja, welche und gedenkt sie diese auf Hessen zu übertragen? Eine systematische Berufs- und Studienorientierung findet in allen Ländern mindestens in den letzten beiden Schuljahren der Sekundarstufe I und oft bereits ab Klasse 7 statt. Eine Potenzial- oder Kompetenzanalyse wird in vielen Schulen durchgeführt, ist allerdings in einigen Ländern noch nicht verbindlich . Eine systematische Berufsorientierung findet in nahezu allen Ländern bereits heute an allen Schularten einschließlich des Gymnasiums statt, in den anderen Ländern ist dies in naher Zukunft geplant. Die Eltern werden in allen Ländern aktiv in den Übergangsprozess einbezogen. Die Länder setzen sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II vielfältige Instrumente zur Berufsorientierung ein. Dazu zählen neben Potenzial- und Kompetenzanalysen u.a. der Berufswahlpass, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der BA, Praktika sowie Betriebs- und Hochschulerkundungen. Unter dem Link http://www.bildungsketten.de/ de/246.php sind für jedes einzelne Bundesland Konzepte zur Berufsorientierung zu finden. Die Länder berücksichtigen ihre eigenen regionalen Gegebenheiten und gewachsenen Strukturen, so wie dies auch Hessen im Zuge der landesweiten Strategie OloV tut. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Ministerien, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und den Kammern und Verbänden auf den Gebieten der Berufs- und Studienorientierung und des Übergangs Schule - Beruf im Sinne der OloV-Strategie hat Hessen ein schlüssiges, abgestimmtes Gesamtkonzept, das bundesweit hohe Anerkennung erfährt. In länderübergreifenden Arbeitsgruppen und Gremien befinden sich alle Länder im fachlichen Austausch und können gegebenenfalls auch gemeinsame Instrumente zur Berufs- und Studienorientierung entwickeln. Hier ist z.B. der bundesweite Einsatz des Berufswahlpasses zu nennen, der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass begleitet wird. Auch das hessische Gütesiegel für vorbildliche Berufs- und Studienorientierung ist ein Beispiel für die bundesweite Zusammenarbeit . Hessen ist Mitglied im Netzwerk Berufswahlsiegel. Frage 39. Welche Qualifikationen, insbesondere studierte Unterrichtsfächer, setzt die Landesregierung zur Erteilung der Berufsorientierung an den verschiedenen Schulformen voraus? Berufsorientierung ist kein Unterrichtsfach, deshalb werden auch keine speziell studierten Unterrichtsfächer vorausgesetzt. 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 V. Arbeitslehreunterricht Frage 40. An welchen Schulformen und in welchen Jahrgängen wird das Fach Arbeitslehre derzeit mit wie vielen Wochenstunden verpflichtend unterrichtet? Gemäß § 2 der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I legen die Kontingentstundentafeln fest, wie viele Wochenstunden und Jahresstunden in den jeweils zusammengefassten Jahrgangsstufen insgesamt zu erteilen sind. Die Schulkonferenz entscheidet nach Anhörung des Schulelternbeirates über die Verteilung auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer. Die Summe der Wochenstundenzahlen am Ende der Mittelstufe ist jeweils verbindlich einzuhalten. Die Schule dokumentiert die Abweichungen von den Stundentafeln und den Ausgleich. Über alle Entscheidungen sind die Eltern zu informieren. Unterricht in anderen Formen wie Projektunterricht, epochalisierter Unterricht, Wochenplanarbeit , Betriebspraktika und Exkursionen wird auf die Kontingentstundentafeln und Jahresstundentafeln entsprechend angerechnet. Nach § 5 ist die informationstechnische Grundbildung Gegenstand des Unterrichts in unterschiedlichen Fächern nach Maßgabe der curricularen Vorgaben. Nachstehend sind die nach Kontingentstundentafel im Fach Arbeitslehre vorgesehenen Unterrichtsstunden in den einzelnen Schulformen bzw. Bildungsgängen dargestellt. Ergänzend wird auch das Fach Politik und Wirtschaft dargestellt, da im gymnasialen Bildungsgang dort die Gegenstandsbereiche Arbeitswelt und Ökonomie zu vermitteln sind. Ferner ist an der integrierten Gesamtschule das Fach Arbeitslehre dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zuzuordnen. Schulform/Bildungsgang Jahrgangsstufen/Stundenzahl Summe Arbeitslehre 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Hauptschule 7 6 3 13 16 Realschule 4 4 8 Mittelstufenschule: Praxisorientierter Bildungsgang 6 2 2 8 10 berufsbezogener Unterricht/ Praxistag1 16 7 Mittelstufenschule: Mittlerer Bildungsgang 6 6 6 berufsbezogener Unterricht/ Praxistag2 (22) Integrierte Gesamtschule3 1 1 1 1 3 4 Schulform/Bildungsgang Jahrgangsstufen/Stundenzahl Summe Politik und Wirtschaft 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Realschule 2 4 6 Mittelstufenschule: Mittlerer Bildungsgang 2 6 8 Integrierte Gesamtschule3 2 2 4 4 Gymnasium (G8) 2 5 7 Gymnasium (G9) 2 5 7 1 Im praxisorientierten Bildungsgang findet in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 jeweils an einem Tag in der Woche der Unterricht in den beruflichen Schulen statt. In der Jahrgangsstufe 9 kann zusätzlich ein kontinuierlicher Praxistag angeboten werden; die hierfür notwendigen Stunden sind aus den Kontingenten für Förderstunden sowie aus den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen. 2 Im mittleren Bildungsgang finden Berufsschultage im Umfang von sechs Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 8, acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 9 und acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 10 statt. Die hierfür notwendigen Stunden sind aus den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen. 3 Das Fach Arbeitslehre ist dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in besonderem Maß der Berufswahlorientierung . Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 17 Frage 41. Wie erklärt sich die Landesregierung Unterschiede zwischen den Schulformen? Die Unterschiede zwischen den Schulformen ergeben sich aus den Zielen der einzelnen Bildungsgänge und ihrer Abschlüsse. Im Bildungsgang der Hauptschule nimmt die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt den breitesten Raum ein, wie es auch an der Zahl der Unterrichtsstunden im Fach Arbeitslehre deutlich wird. Im Unterschied zu der im Jahr 1999 gültigen Stundentafel (vgl. Antwort zu Frage 45) ist in den letzten Jahren die Hinführung zur Arbeitswelt auch in den anderen Bildungsgängen ausgeweitet worden. Auch inhaltlich ist die Berufs- und Studienorientierung nun in allen Bildungsgängen der Sek. I bis hin zur gymnasialen Oberstufe verankert (siehe hierzu Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 08.06.2015 (Amtsblatt 7/2015 S. 217 ff.)). Die Stundenumfänge sind in den einzelnen Bildungsgängen unterschiedlich ausgelegt. Dies geht einher mit unterschiedlichen Fächerverknüpfungen zu einzelnen Themen im jeweiligen Bildungsgang . Auf die Verknüpfung mit dem Fach Politik und Wirtschaft wird hierbei insbesondere hingewiesen. Letztlich muss auch der Gesamtstundenzahl in den jeweiligen Bildungsgängen Rechnung getragen werden. Auf die Anlage 4 wird verwiesen. Frage 42. Welchen Anteil am Arbeitslehre-Unterricht macht die informations- und kommunikationstechnische Grundbildung aus, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/7598 ausgeführt? Im gültigen Kerncurriculum Arbeitslehre ist der Fokus "informations- und kommunikationstechnische Grundbildung" in Bildungsstandards in allen drei Kompetenzbereichen des Fachs gefasst : "Analysekompetenz Die Lernenden können - technische Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Arbeit hin beschreiben und ordnen. Urteilskompetenz Die Lernenden können - technische Lösungen auf ihre Funktionalität, Sinn- und Zweckhaftigkeit überprüfen und im wechselseitigen Spannungsfeld verschiedener Anforderungen bewerten, - Wandlungsprozesse in der Arbeitswelt beurteilen. Handlungskompetenz Die Lernenden können - digitale Informations- und Kommunikationstechniken sachgerecht einsetzen." Insbesondere im Fach Arbeitslehre ist mit dem Bereich "informations- und kommunikationstechnische Grundbildung (IKG)" der Anspruch verbunden, Unterricht sowohl in methodischer als auch in inhaltlicher Hinsicht genau darauf hin auszurichten. Gemäß der konzeptionellen Anlage der Kerncurricula aller Fächer ist der konkrete Anteil, den etwa IKG im Fachunterricht Arbeitslehre ausmacht, nicht festgeschrieben. Er kann im Sinne konsequenter Kompetenzorientierung auch nicht festgeschrieben sein, da die Entscheidung darüber sinnvoll nur unter Berücksichtigung der jeweils wirkenden Bedingungen vor Ort (Schule, Lerngruppe) getroffen werden kann. Frage 43. Welche Ziele sind mit der informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung verbunden ? Prinzipiell gilt, dass grundlegende Inhalte resp. Kompetenzen einer informations- und kommunikationstechnischen Grundbildung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I i.d.R. im Fachunterricht aller Fächer vermittelt resp. erworben werden. In den diesbezüglichen "Handreichungen IKG" zu den vormaligen Lehrplänen finden sich bewährte inhaltliche Schwerpunktsetzungen für diesen Bereich nach Fächern differenziert ausgewiesen. Wesentliche Stichworte für das Fach Arbeitslehre lauten, jahrgangsangemessen modifiziert, hier u.a.: - Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, - Verknüpfung von Bild, Text, Grafik (DTP), - Datenbanken, - Recherche im Internet, 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 - Anwendungsmöglichkeiten: Dokumentation, Präsentation, - Veränderungen des beruflichen, privaten und gesellschaftlichen Lebens durch Datenverarbeitungs -Systeme, - computerunterstütztes Konstruieren (CAD) und computerunterstützte Fertigungssteuerung (CAM), - Arbeitsplätze im Bereich Medientechnik/ Leben mit Medien, - neue Medien am Arbeitsplatz: Spannungsfeld Humanisierung - Rationalisierung u.a.m. Ziel informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung ist es, Lernenden auf der Grundlage von Kenntnissen zu hierauf bezogenen Anwendungen und Auswirkungen in einen aktiv -handelnden Umgang sowohl mit dem Medium Computer als auch mit den Möglichkeiten des Internets einzuführen. Frage 44. Wie steht die Landesregierung zur Forderung, das Fach Arbeitslehre als ein Unterrichtsfach zu erhalten und weiterzuentwickeln, das neben Berufs- und Arbeitsweltorientierung ebenfalls eine Grundbildung in Informatik sowie in technischen Zusammenhängen sicherstellt und auch auf lebenspraktische Fragen, beispielsweise das Abfassen einer Steuererklärung, das Aushandeln eines Vertrages oder den systematischen Vergleich eines Warenangebots, vorbereitet? Das Fach Arbeitslehre soll in seiner derzeitigen Form erhalten bleiben. Es sind gegenwärtig keine Änderungen geplant. Frage 45. Hat sich die Stundentafel für das Fach Arbeitslehre seit 1999 in den einzelnen Bildungsgängen verändert und wenn ja, wie? Die Zahl der Unterrichtsstunden im Fach Arbeitslehre bzw. im gymnasialen Bildungsgang im Fach Politik und Wirtschaft hat sich kontinuierlich ausgeweitet und wird in der Anlage 5 dargestellt . Frage 46. Mit welchen politischen Intentionen waren diese Veränderungen verbunden? Der Bereich Arbeitslehre bzw. Politik und Wirtschaft im gymnasialen Bildungsgang wurde aufgewertet und ausgeweitet. Inhaltlich wurde die Berufs- und Studienorientierung fest in allen Bildungsgängen implementiert. Konzeptionell sollen Schülerinnen und Schüler mit Eintritt in die Sekundarstufe I fächerübergreifend auf Berufswahl und Berufsausübung vorbereitet werden. Sie sollen am Ende ihrer schulischen Laufbahn in der Lage sein, eine ihren Kompetenzen entsprechende fundierte Berufs- oder Studienwahlentscheidung treffen und die dann an sie gestellten Anforderungen bewältigen zu können. Frage 47. Haben Schülerinnen und Schüler, die derzeit die integrierte Gesamtschule mit einem Hauptschulbzw . einem Realschulabschluss abschließen, die gleiche Stundenanzahl im Fach Arbeitslehre besucht wie Schülerinnen und Schüler an grundständigen Haupt- bzw. Realschulen? Schülerinnen und Schüler der integrierten Gesamtschule mit dem Hauptschulabschluss haben zum Ende der Jahrgangsstufe 9 unter Einbezug des Arbeitslehreangebotes im Wahlpflichtunterricht und des Faches Politik und Wirtschaft neun Wochenstunden mit dem Schwerpunkt Arbeitslehre erhalten . An der Hauptschule bzw. im Hauptschulbildungsgang sind es 13 Wochenstunden. Im Bereich des Realschulbildungsganges werden sowohl an der Realschule als auch an der integrierten Gesamtschule acht Wochenstunden angelegt, wobei an der IGS noch bis zu vier Wochenstunden im Wahlpflichtbereich hinzukommen können. Auf die für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Vorgaben für Betriebspraktika, die dem Fach Arbeitslehre bzw. dem Fach Politik und Wirtschaft zugeordnet sind, wird ergänzend hingewiesen . Ferner wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage Drucksache 19/2089 (Schülerpraktika in Hessen) verwiesen. Frage 48. Wie viele Stunden Arbeitslehre pro Jahrgang besuchen Schülerinnen und Schüler an den bestehenden Mittelstufenschulen? Die geltende Stundentafel sieht für den praxisorientierten Bildungsgang einschließlich Aufbaustufe (Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. Jahrgangsstufen 5 bis 10) acht bzw. zehn Wochenstunden vor. Im mittleren Bildungsgang (Jahrgangsstufen 5 bis 10) sind einschließlich Aufbaustufe zwölf Wochenstunden vorgesehen. Hierzu ist anzumerken, dass gemäß § 9 Abs. 3 bzw. 4 im praxisorientierten Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 jeweils an einem Tag in der Woche der Unterricht in den beruflichen Schulen stattfindet. In der Jahrgangsstufe 9 kann zusätzlich ein kontinuierlicher Praxistag angeboten werden; die hierfür notwendigen Stunden sind aus den Kontingenten für Förderstunden sowie aus den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 19 Im mittleren Bildungsgang finden Berufsschultage im Umfang von sechs Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 8, acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 9 und acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 10 statt. Die hierfür notwendigen Stunden sind aus dem Wahlpflichtunterricht und den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen . Frage 49. Welche Modelle für die in der Mittelstufenschule curricular vorgegebene Zusammenarbeit zwischen "Berufsbezogenem Unterricht" und Arbeitslehre werden an den bestehenden Mittelstufenschulen realisiert? Querverbindungen zu den allgemeinbildenden Fächern, wie Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften und auch Arbeitslehre, werden im Curriculum-Entwurf für den berufsbezogenen Unterricht aufgezeigt. Hierdurch soll es den Mittelstufenschulen und ihren kooperierenden beruflichen Schulen erleichtert werden, schuleigene Modelle zur Zusammenarbeit zu entwickeln und umzusetzen. Der Fokus liegt hier nicht speziell auf der Arbeitslehre. Frage 50. Welche Modelle der Zusammenarbeit werden seitens der Landesregierung hierzu favorisiert und wie werden diese unterstützt? Die Landesregierung schreibt keine Modelle für die Zusammenarbeit vor. Frage 51. Inwiefern tragen die Lehrpläne den unterschiedlichen Stundenkontingenten Rechnung? Seit 2011 gibt es in Hessen Bildungsstandards, auf deren Grundlage die Schulen eigenständig Fachcurricula erstellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen. Frage 52. Inwiefern werden den Stundenkontingenten folgend unterschiedliche Inhalte, Themen, Kompetenzen und Bildungsstandards vermittelt? Wie in den Antworten zu den Fragen 41 und 45 ausgeführt, ergeben sich die Unterschiede aus den Zielen der einzelnen Bildungsgänge und ihren Abschlüssen. Frage 53. Wie viele der im Schuljahr 2014/2015 insgesamt erteilten Arbeitslehrestunden wurden fachfremd unterrichtet? Zum Stichtag 01.11.2014 wurden im Fach Arbeitslehre 11.772 der insgesamt 16.503 Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen fachfremd unterrichtet. Als fachfremd wurden jene Unterrichtsstunden definiert, die von einer Lehrkraft ohne fachliche Qualifikation für das Fach Arbeitslehre unterrichtet wurden. Eine Einschränkung auf bestimmte Schulformen sowie auf Pflichtunterrichte ist nicht erfolgt. Frage 54. Wie viele Lehrkräfte mit dem studierten Unterrichtsfach Arbeitslehre befinden sich derzeit in Hessen im Dienst (Darstellung bitte nach Schulamtsbezirken)? Zum Stichtag 01.10.2015 verteilten sich die Lehrkräfte mit einem Lehramt im Fach Arbeitslehre wie in der unten stehenden Tabelle dargestellt auf die Schulämter. Schulamt Lehrkräfte mit Staatsprüfung Lehrkräfte mit Erweiterungsprüfung Lehrkräfte mit Zusatzprüfung SSA Lk. Bergstraße u. Odenwaldkreis 47 4 1 SSA f. d. Lk. Darmstadt-Dieburg Stadt Darmstadt 84 4 1 SSA f. d. Stadt Frankfurt am Main 98 19 1 SSA für den Lk. Fulda 42 4 1 SSA Lk. Groß-Gerau u. Main-Taunus-Kreis 75 4 - SSA Lk. Gießen u. d. Vogelsbergkreis 78 11 3 SSA Lk. Hersfeld-Rotenburg,Werra-Meißner-Kreis 68 7 2 SSA f. d. Hochtaunus- u. Wetteraukreis 99 14 1 SSA für den Lk. u. d. Stadt Kassel 160 6 6 SSA f.d. Lahn-Dill-Kreis Lk. Limburg-Weilburg 113 13 - SSA Main-Kinzig-Kreis 101 9 1 SSA für den Lk. Marburg-Biedenkopf 52 3 2 SSA Lk. Offenbach u. Stadt Offenbach/Main 66 9 4 SSA Rheingau-Taunus-Kreis u. Stadt Wiesbaden 77 4 - SSA Schwalm-Eder-Kr. Lk. Waldeck-Frankenberg 112 7 4 Die Auswertung beinhaltet haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte mit einer Staats-, Erweiterungs - bzw. Zusatzprüfung im Fach Arbeitslehre. 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 Frage 55. Wie viele Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt Arbeitslehre unterrichten dieses Fach überhaupt nicht mehr und werden somit ausschließlich in dem zweiten studierten Fach eingesetzt bzw. unterrichten andere Fächer fachfremd? 680 haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte mit einer Staats-, Erweiterungs- bzw. Zusatzprüfung im Fach Arbeitslehre unterrichteten am Stichtag 01.11.2014 das Fach Arbeitslehre aus schulorganisatorischen Gründen nicht. VI. Qualifizierung von Lehrkräften für Arbeitslehre Vorbemerkung der Fragesteller: Der Anteil an fachfremd erteilten Unterrichtsstunden im Fach Arbeitslehre betrug im Jahr 2013 68 %, da nicht im ausreichenden Maße Lehrkräfte mit der Fakultas Arbeitslehre zur Verfügung standen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/7598 teilte die Landesregierung mit, dass sie sich dafür einsetze, dass die Hochschulen hier verstärkt Angebote schaffen. Ferner sollte das Thema zukünftig verstärkt eine Rolle in den Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten des Kultusressorts spielen. Frage 56. An welchen Standorten in Hessen findet die universitäre Lehrerausbildung in Arbeitslehre statt? Sowohl die Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) als auch die Universität Kassel (UKS) bieten das Fach an. Frage 57. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um das Angebot des Fachs Arbeitslehre, wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 18/7598 angekündigt, als zu studierendes Fach an den Hochschulen zu erweitern? Es liegt in der Verantwortung und Entscheidung der Hochschulen, welche Studiengänge und Fachrichtungen sie anbieten. Durch hausinterne Umstrukturierungen bedingt wurden noch keine speziellen Anstrengungen vonseiten des HKM unternommen, um diesbezüglich Einfluss zu nehmen. Gespräche sind geplant. Frage 58. Wurde in diesem Zusammenhang die Anzahl der universitären Veranstaltungen erweitert? Es wird auf die Antwort zu Frage 57 verwiesen. Frage 59. Welche konkreten Maßnahmen strebt in diesem Sinne die Landesregierung an, um die fachpraktische Ausbildung - Voraussetzung für den Unterricht in den Fachräumen der Arbeitslehre wie z.B. Küche, Werkstatt, Computerraum - in der 1., 2. und 3. Phase der Lehrerbildung sicherzustellen? In der 1. Phase der Lehrerbildung bestehen derzeit keine Maßnahmen. 2. Phase: Die fachpraktische Ausbildung im Fach Arbeitslehre ist in der zweiten Phase selbstverständlicher Bestandteil der Modulveranstaltungen. Diese ist auch in den Modulbeschreibungen für die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit dem Lehramt für Haupt-, Real- und Förderschulen unter dem Punkt Inhalte, Methoden- und Medienkonzepte für kompetenzorientiertes Unterrichten als "Aufbau fachspezifischer Handlungskompetenzen durch Planung, Durchführung und Dokumentation von Arbeitsaufgaben" sowie "Nutzung fachspezifischer Lern- und Erfahrungsorte innerhalb und außerhalb der Schule" festgelegt und somit für die Ausbildung verbindlich. Hierbei wird in Fachräumen bzw. an außerschulischen Lernorten produzierend, anbietend und untersuchend im Sinne der Handlungsorientierung - im Fach Arbeitslehre immer als Arbeitspraxis verstanden - gearbeitet und ausgebildet. 3. Phase: Im Schuljahr 2015/2016 werden derzeit acht Veranstaltungen von den Staatlichen Schulämtern angeboten, die die fachpraktische Ausbildung für das Fach Arbeitslehre in der 3. Phase sicherstellen können (Schwerpunkte: Holzbearbeitung mit Werkzeugen, Maschinenschein Holzverarbeitung ). Zusätzlich gibt es acht weitere Veranstaltungen des externen Anbieters "lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH" der GEW Hessen, die auf den Erwerb des Maschinenscheins Holzverarbeitung und Metall zielen. Genauere Angaben sind der Anlage 6 "Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016" zu entnehmen. Frage 60. An welchen hessischen Hochschulstandorten gibt es derzeit Professuren für die Didaktik des Faches Arbeitslehre? An der JLU gibt es derzeit eine Professur mit der folgenden Denomination: "Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik (Gewerbliche Bildung) unter Berücksichtigung der Didaktik der Arbeitslehre". An der UKS gibt es eine Professur für Arbeitslehre , die auch fachdidaktische Inhalte abdeckt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 21 Frage 61. Wie hat sich die Anzahl dieser Professuren seit 1999 entwickelt? Die o.g. Professur der JLU hatte bis zum 31.03.2004 die Denomination "Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufspädagogik". Seit dem 01.04.2004 trägt sie den o.g. Zusatz. An der UKS existiert/-e von 1999 bis 2006 sowie seit 2012 eine Professur. Frage 62. An welchen hessischen Studienseminaren kann derzeit das Fach Arbeitslehre im Vorbereitungsdienst belegt werden? Das Fach Arbeitslehre wird hessenweit angeboten. Die Studienseminare arbeiten eng zusammen und kooperieren, falls keine freien Ausbildungskapazitäten vor Ort vorhanden sein sollten. Frage 63. Wie viele für das Fach Arbeitslehre qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder gibt es derzeit an welchen hessischen Studienseminaren (bitte aufschlüsseln nach Schulamtsbezirken)? Schulamtsbezirk Studienseminar Anzahl Ausbildende Bergstraße und Odenwaldkreis Heppenheim 1 Darmstadt - Dieburg Darmstadt 1 Frankfurt Frankfurt 3 Fulda und Hersfeld-Rotenburg Fulda mit Außenstelle Bad Hersfeld 1 Gießen und Vogelsbergkreis Gießen 1 Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis Rüsselsheim 1 Hanau und Main-Kinzig-Kreis Hanau Al-Module werden von Ausbildenden aus Friedberg und ggf. Darmstadt durchgeführt Hochtaunuskreis und Wetteraukreis Friedberg 2 Kassel und Werra-Meißner-Kreis Kassel mit Außenstelle Eschwege 4 Lahn-Dill-Kreis und Limburg-Weilburg Wetzlar 2 Marburg/Biedenkopf Marburg Al-Module werden von Ausbildenden aus Wetzlar durchgeführt Offenbach Offenbach 2 Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden Wiesbaden 2 Schwalm-Eder-Kreis und Waldeck- Frankenberg Fritzlar 2 Frage 64. Welche Lenkungsmaßnahmen gab und gibt es, um das Fach Arbeitslehre in der 2. Phase der Lehrerausbildung flächendeckend in Hessen zu verankern? Lenkungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da allen Studienseminaren LiV mit dem Fach Arbeitslehre zugewiesen werden können. Frage 65. Welche Fortbildungsangebote gibt es insbesondere für die Lehrkräfte, die das Fach Arbeitslehre nicht studiert haben und es dennoch unterrichten? Nur das Fortbildungsangebot "Holzarbeiten - Anregungen für den AL- und Werkunterricht (Sek.I)" des Anbieters lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen wird explizit für fachfremd Unterrichtende angeboten (Termin am 19.01.2016). Weitere Fortbildungsangebote für alle Lehrkräfte (nicht ausdrücklich für fachfremd Unterrichtende ), die das Fach Arbeitslehre unterrichten und die im Schuljahr 2015/16 angeboten werden, sind in der Anlage 6 "Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016" erfasst: Diese umfasst bis zum Erhebungszeitpunkt 05.01.2016 bereits 92 Veranstaltungen für das aktuelle Schuljahr. Davon sind bislang 45 Veranstaltungen durchgeführt, für die 509 Teilnahmen von hessischen Lehrkräften durch die Anbieter an die Akkreditierungsdatenbank zurückgemeldet wurden. Zwei Schwerpunkte bestimmen dieses Fortbildungsangebot: 42 Veranstaltungen sind Betriebserkundungen (bei unterschiedlichen Firmen und zum Übergangsmanagement), und neun Veranstaltungen zielen auf den Erwerb des Maschinenscheins Holzverarbeitung. 83 Veranstaltungen werden von externen Anbietern, neun von Staatlichen Schulämtern angeboten. Zusätzlich werden von der Hessischen Lehrkräfteakademie zwei Qualifizierungsmaßnahmen angeboten , die sich dem Thema Berufs- und Studienorientierung widmen. Die Inhalte der Fortbildungen berücksichtigen viele Bildungsstandards und Inhaltsfelder des Kerncurriculums Arbeitslehre Sekundarstufe I - Realschule: 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3194 1. Seminarreihen Praxis und Schule (PuSch) Im Rahmen der ESF-Projekte Praxis und Schule (PuSch) führt die Hessische Lehrkräfteakademie eine Qualifizierungsmaßnahme für die Lehrkräfte und sozialpädagogischen Fachkräfte durch. Aktuell finden ein Kurs für die allgemeinbildenden Schulen (PuSch A; ohne Gymnasien) und zwei Kurse für die beruflichen Schulen (PuSch B) statt (Kapazität 75 Personen pro Jahr). Innerhalb dieser Fortbildung wird eine Fortbildung zur Erlangung der Berechtigung zur Arbeit in Werkräumen (Holzbearbeitung - Maschinenschein) angeboten (zehn Personen). Dieses Angebot ist entsprechend dem Projekt fächerübergreifend und auf die individuelle Förderung des einzelnen Jugendlichen angelegt. Hierbei richtet sich die Konzeption an den Vorgaben des Kerncurriculums Hessen-Arbeitslehre und des Erlasses zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen (Erlass vom 8.06.2015 III - 170.000.125–48, Gült. Verz. Nr. 7200) aus. 2. Seminarreihe Berufs- und Studienorientierung (BSO) Diese Qualifizierungsmaßnahme wird für Koordinatorinnen und Koordinatoren an allgemeinbildenden Schulen (ohne Gymnasien ) und Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen angeboten. Die Reihe unterstützt Lehrkräfte bei der Implementierung der Berufs- und Studienorientierung an ihrer Schule (viele Lehrkräfte ohne Fakultas Arbeitslehre). Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der fächerübergreifenden Verankerung des Themas durch das BSO-Curriculum und die Erarbeitung von Bausteinen und Projekten, die auch fachfremd durchgeführt werden können (Kapazität: 50 Personen pro Jahr). Wiesbaden, 24. Februar 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Vereinbarung zur Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch die Regionaldirektion Hessen (RD Hessen), und dem Land Hessen, vertreten durch das Hessische Kultusministerium (HKM) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) Anlage 1 petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext petri Schreibmaschinentext 1 I. Präambel Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe ist eine stabile berufliche Integration. Daher ist es gemeinsames Anliegen von Bund, BA und Hessen, für alle Jugendlichen den nahtlosen Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung sicherzustellen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Berufswahlentscheidung. Instrumente und Angebote zur rechtzeitigen Berufs - und Studienorientierung müssen dazu allen jungen Menschen als feste Bestandteile der schulischen Entwicklung bereits in einem frühen Stadium zur Verfügung stehen. Hessen ist dabei, sein Bildungssystem strukturell so weiterzuentwickeln, dass es allen Jugendlichen mit ihren heterogenen Voraussetzungen Zugang in die berufliche Ausbildung bietet und eine bedarfsorientierte Unterstützung zur Erreichung des Ausbildungsabschlusses gewährleistet . II. Ziele Ziel der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss “ (Initiative Bildungsketten) ist es, die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss zu verringern und den Anteil der Jugendlichen, die eine Ausbildung erfolgreich abschließen, zu erhöhen. In der Initiative Bildungsketten werden hierfür durch ein abgestimmtes und kohärentes Vorgehen von Bund, BA und Ländern der Übergangsbereich und die betreffenden Förderinstrumente strukturell optimiert und miteinander verzahnt. III. Ausgangslage Konsens aller beteiligten Akteure ist es, bereits in der Schule die Potenziale junger Menschen zu erkennen, die Berufs- und Studienorientierung zu systematisieren, praxisorientiert zu gestalten und die Übergangsperspektiven von der Schule in eine Berufsausbildung oder auch in ein Studium zu verbessern. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode unter dem Motto „Chance Beruf“ vereinbart, die erfolgreiche Initiative Bildungsketten auszuweiten. Darüber hinaus ist es das Bestreben, möglichst jedem ausbildungsfähigen und -willigen jungen Menschen eine betriebliche Berufsausbildung zu ermöglichen, sofern er dies wünscht. In der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ wird von Bund, Sozialpartnern und Ländern das Ziel weiterverfolgt , Berufsorientierung an allen allgemeinbildenden Schulen verbindlich und systematisch durchzuführen. Es wurde vereinbart, dass die Länder aufbauend auf ihren jeweiligen Programmen und Strukturen sowie in Zusammenarbeit mit dem Bund ein kohärentes Konzept für die Berufsorientierung und den Übergang von der Schule in den Beruf entwickeln. Die 2 Umsetzung erfolgt in enger Einbindung aller Akteure vor Ort. Es geht vor allem darum, die Potenziale junger Menschen früh zu erkennen und eine individuelle, kontinuierliche Unterstützung bei der Berufs(wahl)orientierung sicherzustellen. Dies ist für Jugendliche mit Behinderung als wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Start in das Berufsleben von besonderer Bedeutung. Im Zeichen einer umfassenden, bedarfsorientierten Berufsberatung werden Länder und BA dafür sorgen, dass künftig die duale Ausbildung stärker als Perspektive auch an Gymnasien vermittelt wird. Mit der „Empfehlung zur Optimierung und Vereinheitlichung der schulischen Angebote im Übergangssystem“ verständigte sich die Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine dualisierte Ausbildungsvorbereitung, die auf die Ziele und Inhalte der Ausbildungsberufe ausgerichtet ist und differenzierte Angebote mit einem flexiblen Instrumentarium anbietet, die zum Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung führen bzw. Anschlussfähigkeit gewährleisten (Beschluss der KMK vom 10. Oktober 2013). In ihrem Fachkonzept Fachkräftesicherung Hessen1 hat die hessische Landesregierung die berufliche Ausbildung als wesentliches Handlungsfeld der Gewinnung von Fachkräften identifiziert und die einzuschlagenden Strategien mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog hinterlegt. Schließlich wurde gemäß der Koalitionsvereinbarung für die 19. Legislaturperiode ein neues „Bündnis Ausbildung Hessen“ für die Jahre 2015 bis 2019 geschlossen, an dem sich erstmals auch die Gewerkschaften beteiligen. Besonderen Handlungsbedarf erkennen die Bündnispartner an der rückläufigen Tendenz abgeschlossener Ausbildungsverträge bei gleichzeitig unbesetzt bleibenden Ausbildungsplätzen. Das Bündnis setzt sich zum Ziel, die Anzahl der jungen Menschen, die in eine berufliche Ausbildung einmünden, wieder zu steigern . Dazu soll wesentlich die faktische Umsetzung einer Ausbildungsgarantie beitragen: Allen Jugendlichen, die dies wünschen, soll ein Ausbildungsplatz – vorrangig ein betrieblicher – angeboten werden. Zentrale weitere berufsbildungspolitische Strategien des Bündnisses sind die Hinführung der Jugendlichen zur Ausbildung, die Stärkung der dualen Ausbildung und die Gewährleistung einer hohen Ausbildungsqualität. Das HKM und die RD Hessen haben in ihrer Vereinbarung vom 7. Februar 2014 Standards für die Zusammenarbeit festgelegt und die Formen der Zusammenarbeit in Modulen beschrieben (s. Anlage 2). Darüber hinaus wurde festgeschrieben, dass allen Schülerinnen und Schülern der Bildungsgänge Haupt- und Realschule vor der Entscheidung für einen weiteren Schulbesuch ein Beratungsangebot durch die Berufsberatung der BA nahegelegt wird. 1  https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/hmwvl/fks_hessen_4_screen_2.pdf; https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/hsm/gesamtkonzeptfachkraeftesicherung.pdf.  3 Die Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule und die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen wurden bereits verpflichtet, ein schulisches Berufsorientierungskonzept zu erstellen. Ab dem Schuljahr 2015/2016 gilt dies auch für die Schulen mit gymnasialem Bildungsgang. Das schulische Berufsorientierungskonzept soll auch die personalen sowie medialen Angebote der BA zur Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), des Berufsorientierungsprogramms des BMBF (BOP) sowie der Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III (BOM) berücksichtigen und die Dienstleistungen der Beratung nach §§ 29 und 30 SGB III und der Ausbildungsvermittlung nach § 35 SGB III der BA einbeziehen (s. Anlage 2). Nach § 5 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011“ haben die Schülerinnen und Schüler Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule (§ 3 Absatz 6 Hessisches Schulgesetz). Insbesondere gilt auch § 62 der Verordnung. Das Bündnis Ausbildung Hessen formulierte in der Vereinbarung vom März 20153 auch Anforderungen für die weitere Entwicklung des Übergangsbereichs, die Eingang in die Beratungen des hessischen Bildungsgipfels 2014/20154 fanden. In der Arbeitsgruppe 4 des Bildungsgipfels wurden unter dem Vorsitz des Hessischen Wirtschaftsministers Empfehlungen für ein Reformkonzept des schulischen Übergangsbereichs erarbeitet. Ziel ist es, den Übergangsbereich effektiver auf betriebliche Ausbildung auszurichten und auf das erforderliche Maß zurückzuführen . Die Reform der Berufsfachschulen orientiert sich an den Empfehlungen der KMK vom 10. Oktober 2013. Berufsfachschulische Angebote sollen demnach praxisorientiert und mit individualisierter Förderung den Übergang in betriebliche Ausbildung herstellen. Parallelangebote zu dualer Ausbildung sollen perspektivisch entfallen. Vorgesehen ist die modellhafte Erprobung der gestuften Berufsfachschule, für die ggf. Anschlussfähigkeit zur Assistierten Ausbildung (AsA) möglich sein soll. Die bisherigen einjährigen Angebote, wie die „Einjährige höhere Berufsfachschule“ und die „Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung“, sollen mittelfristig wegfallen. Die zu einem Ausbildungsabschluss führenden zweijährigen Höheren Berufsfachschulen werden einer Überprüfung unterzogen. 2 „§ 6 (1) Individuelle Förderpläne im Sinne der Verordnung sind schülerbezogene Pläne, die anlassbezogen individuell die besonderen Fördermaßnahmen der Schule nach § 5 Satz 1 konkretisieren. Förderpläne sollen die konkreten Maßnahmen der Schule beschreiben. In ihnen sind der Entwicklungsstand und die Lernausgangslage, individuelle Stärken und Schwächen , Förderchancen und Förderbedarf, Förderaufgaben, Fördermaßnahmen und Förderziele festzuhalten. Der Förderplan ist den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben und mit diesen zu besprechen“. 3  https://wirtschaft.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/15-03-3_buendnis_ausbildung_hessen_unterschriebenes _buendnispapier.pdf. 4 https://kultusministerium.hessen.de. 4 Über die schulischen Maßnahmen und Strukturen hinaus ist Grundlage für eine Verbesserung des Übergangs in den Beruf die hessenweite Strategie OloV5 (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule - Beruf). OloV wurde 2005 als ein Projekt des Hessischen Paktes für Ausbildung ins Leben gerufen. OloV verankert in regionalen Zusammenhängen Strukturen, in denen Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden. Jede Region verknüpft die OloV-Qualitätsstandards (s. Anlage 2) mit ihren spezifischen lokalen Rahmenbedingungen und arbeitet so an der nachhaltigen Optimierung der Vermittlung von Jugendlichen in die Berufsausbildung. Dafür verantwortlich sind 28 regionale Steuerungsgruppen, die von Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren moderiert werden. Unterstützung erfahren die Steuerungsgruppen durch die Verankerung von Ansprechpersonen für Berufsorientierung bei allen 15 Staatlichen Schulämtern und durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen. In den Steuerungsgruppen kooperieren die regionalen Hauptakteure für Berufsorientierung und Ausbildung , Kommunen, Schulen, staatliche Schulämter, Kammern und Agenturen für Arbeit. Weitere Beteiligungen, z. B. der Jobcenter, liegen im regionalen Ermessen. Durch Kooperation und Koordination der Akteure werden junge Menschen schneller in Ausbildung vermittelt. Durch Transparenz über Angebote und Maßnahmen in diesem Feld werden Parallel- und Doppelstrukturen vermieden. Hessen verbessert die Qualität der Planungs- und Entscheidungsprozesse zur beruflichen Bildung auf Landes- wie auf regionaler Ebene, indem es aufbereitete Analyse- und Prognosedaten in regionaler Gliederung für die interessierte Öffentlichkeit bereitstellt. Dazu gehören im Wesentlichen die im Auftrag des HMWEVL erstellten Analysen wie die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE), der jährliche Bericht zur Berufsausbildung, die regionalen Prognosen von regio pro und der von der BA erstellte Arbeitsmarktmonitor (AMM). Die neue - die gesamte Bildungskette umfassende - Vereinbarung der hessischen Kooperationspartner mit dem Bund baut auf der vorhergehenden Vereinbarung vom 30. Dezember 2010 und deren Verlängerung vom 9. Dezember 2013 auf, die sich auf die Verankerung der Potenzialanalyse (KomPo7) in den Haupt- und Realschulen konzentrierte. IV. Gegenstand der Vereinbarung Zentraler Gedanke zur Erreichung der Ziele der Initiative Bildungsketten ist die gemeinsame Verantwortung von Bund, Land und BA. Diese findet ihren besonderen Ausdruck in der vor- 5  http://www.olov-hessen.de/. 5 liegenden Vereinbarung, in der die einzelnen Beiträge der Vertragspartner festgelegt sind. Die Grundlagen für diese Vereinbarung bilden das Gesamtkonzept des Bundes (Anlage 1) und das hessische Landeskonzept „Von der Schule in die Berufswelt“ (Anlage 2). Um die Bundesangebote in einen systemischen Bezug zur Landesförderung zu bringen und eine nachhaltige strukturelle Entwicklung zu unterstützen, vereinbaren die Vertragspartner die Weiterentwicklung bestehender und die Entwicklung neuer Instrumente und Maßnahmen in gemeinsamer Verantwortung6. V. Arbeitsfelder und Maßnahmen 1. Berufsorientierung Die Potenzialanalyse wird in Hessen an den Schulen mit den Bildungsgängen Hauptund Realschule („KomPo7“) und den Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen („KomPo L“) schrittweise bis zur Flächendeckung eingeführt. Als Standardverfahren wird das Kompetenzfeststellungsverfahren KomPo zur Verfügung gestellt, das sich an den Qualitätsstandards des Bundes orientiert7. Die Lehrkräfte sind in die Kompetenzfeststellung fest eingebunden und mittelfristig für die Durchführung verantwortlich. Die Ergebnisse werden mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern, ggf. auch mit der Berufsberatung und der Berufseinstiegsbegleitung, besprochen. Auf der Basis der Kompetenzfeststellung wird eine individuelle Förderplanung erstellt. Die Ergebnisse werden im weiteren Prozess der Berufsorientierung, z. B. den Werkstatttagen sowie der Planung der Praktika und für die Berufseinstiegsbegleitung, berücksichtigt. Beteiligung: Das BMBF fördert entsprechend Nr. 5.7 der Förderrichtlinien8 jährlich jeweils mit dem Anteil der nicht festgelegten BOP-Mittel, der dem Anteil des Landes an der bundesweiten Zahl von Schulentlassenen ohne Hauptschulabschluss entspricht (jeweils letztes Bezugsjahr des Statistischen Bundesamtes)9. Entsprechend der aktuellen Berechnungsgrundlage ist im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Aufteilung für Potenzialanalysen vorgesehen: ‐ Für die Verankerung von Potenzialanalysen nach dem Verfahren „KomPo7“ an allgemeinbildenden Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sind ab 6  Umsetzungsregularien werden für die einzelnen Bereiche separat geregelt.  7  Qualitätsstandards des BMBF zur Durchführung von Potenzialanalysen zur Berufsorientierung 2015. 8  www.berufsorientierungsprogramm.de.  9 Hierzu ist ein entsprechender Förderantrag an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zu richten. 6 dem 1. August 2015 bis 31. Dezember 2018 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 1.265.000 Euro in degressiver Form vorgesehen. Für diese Schulen scheidet eine darüber hinaus gehende Förderung von Potenzialanalysen im Rahmen des BOP aus. ‐ An den Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen wird die Potenzialanalyse nach dem Verfahren „KomPo L“ sukzessive eingeführt, wobei Schulen mit Berufseinstiegsbegleitung bei der Einführung vorrangig behandelt werden. Dafür sind ab dem 1. August 2015 bis 31. Dezember 2018 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 810.000 Euro vorgesehen. In der Übergangsphase kann für Förderschulen weiterhin eine Förderung von Potenzialanalysen im Rahmen des BOP erfolgen, bis „KomPo L“ bei ihnen etabliert ist, längstens bis zum Schuljahr 2018/2019. Dafür werden jährlich bis zu 250.000 Euro im Rahmen des BOP vorgesehen. Das HKM beteiligt sich wie folgt: ‐ Schulen mit Haupt- und Realschulzweig und zielgleiche Förderschulen werden beim Regelbetrieb von „KomPo7“ durch Beratung und Fortbildung unterstützt. Dafür stellt das HKM Mittel in Höhe von ca. 630.000 Euro ab dem 1. August 2015 bis 31. Dezember 2020 zur Verfügung. ‐ An den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll „KomPo L“ etabliert werden . Die Kosten in Höhe von ca. 130.000 Euro vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2020 für die Schulung der Lehrkräfte übernimmt das HKM. ‐ Die Qualitätssicherung der Kompetenzfeststellung wird mit Hilfe der Staatlichen Schulämter in Zusammenarbeit mit der Lehrkräfteakademie erfolgen. Dazu baut das HKM die erforderliche Struktur aus. Zur Unterstützung neuer Lehrkräfte werden zukünftig Fortbildungsangebote vorgehalten. Als Anlaufstelle für Fragen und gegebenenfalls zur Weiterentwicklung von Materialien ist vorgesehen, ab 2019 das Projektbüro „Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen“ einzusetzen. Für eine frühe, praxisbezogene Berufsorientierung sind verschiedene, sich ergänzende Ansätze vorgesehen: 1) Die Jugendlichen erwerben in der Regel erste berufliche Kenntnisse in den vorgeschriebenen betrieblichen Schulpraktika, die einen Umfang insgesamt von mindestens vier Wochen – verteilt auf zwei Schuljahre – aufweisen müssen. 2) Vorbereitend bzw. zur Erweiterung des Berufswahlspektrums können die Schulen überdies die vom Bund im Rahmen des BOP geförderten Werkstatttage oder die 7 vom Land gemeinsam mit der RD Hessen im Rahmen der BOM angebotenen Maßnahmen in Anspruch nehmen. Zu letzteren werden zwei Aktionslinien fortgeführt: MINT10 (drei landesweite Projekte) und JUNIOR11 (Schülerfirmen). Es besteht die Absicht, weitere innovative Angebote zu erproben. Um eine Bedarfsdeckung zu erreichen, werden die OloV-Steuerkreise auf eine regional abgestimmte Nutzung der Angebote hinarbeiten. Diese Aufgabenstellung wird in den vorgesehenen Zielvereinbarungen hinterlegt werden. Beteiligung: Das BMBF stellt im Rahmen des BOP (Finanzvolumen s. oben) für die Werkstatttage ein jährliches Kontingent von ca. 11.500 Plätzen (derzeit 300 Euro pro Teilnahme ) für Hessen zur Verfügung. Soweit noch freie Kontingente bestehen, können auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an Berufsorientierungsmaßnahmen des BOP (einschließlich der Potenzialanalyse ) teilnehmen. Gegebenenfalls können die Werkstatttage an die Schulformen angepasst weiterentwickelt werden12. Um das Ziel einer Bedarfsdeckung für die Schulen im Bereich des BOP zu erreichen, unterstützt das BMBF den konzeptionellen und strukturellen Aufbau der Koordinierung des Berufsorientierungsbedarfes im Kontext der OloV-Strukturen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Angebotsentwicklung unter Berücksichtigung aller Angebote der praxisbezogenen Berufsorientierung. Bei Vorliegen eines förderfähigen Konzeptes können dafür im Zeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 insgesamt bis zu 450.000 Euro bereitgestellt werden13. Das HMWEVL bezuschusst Bildungsstätten, die Werkstatttage im Rahmen des BOP durchführen, mit jährlich bis zu 500.000 Euro aus Landesmitteln. Für Berufsorientierungsmaßnahmen nach § 48 SGB III stellt das HMWEVL vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2020 rund 4,2 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit. Derzeit werden die Aktionslinien MINT und JUNIOR realisiert. Die RD Hessen beteiligt sich in 2015 und 2016 mit insgesamt 1,2 Mio. Euro an der MINT-Aktionslinie und im gleichen Zeitraum mit insgesamt 52.000 Euro am Projekt 10 http://www.zukunft-erleben-mint.de/wo.html; http://www.i-am-mint.de/; http://www.mint-girls-camps.de/.   11 http://www.junior-programme.de/.  12 Das Förderverfahren ist dann entsprechend abzustimmen. 13 Das Verfahren zur Beantragung dieser Koordinierung wird zwischen Land und BMBF noch vereinbart. 8 JUNIOR. Eine weitere Beteiligung über diesen Zeitraum hinaus ist geplant. Es besteht die Absicht, weitere innovative Angebote zu erproben. 3) Die seit dem Schuljahr 2012/2013 in Hessen neu eingeführte Schulform „Mittelstufenschule “ (MSS) setzt ihren Schwerpunkt auf die Berufsorientierung und die Förderung der Ausbildungsreife von Jugendlichen, indem sie eine starke Praxisorientierung und Unterricht in kooperierenden beruflichen Schulen anbietet. Die Schülerinnen und Schüler werden auf die Anforderungen der beruflichen Ausbildung vorbereitet und erhalten umfassende Kenntnisse über die entsprechenden Berufsbilder. Beteiligung: Derzeit gibt es 19 MSS in Hessen. 4) Das neue ESF-geförderte Projekt „Praxis und Schule“ (PuSch) wird ab dem Schuljahr 2015/2016 umgesetzt. Ziel ist es, abschlussgefährdete Jugendliche durch intensive Förderung in kleinen Gruppen zum Hauptschulabschluss und anschließend möglichst in eine duale Ausbildung zu führen. Im Unterricht an den berufsbildenden Schulen und im Rahmen von betrieblichen Lerntagen sammeln die Jugendlichen Erfahrungen in der Berufs- und Arbeitswelt, lernen unterschiedliche Berufsfelder kennen und werden frühzeitig auf die Anforderungen einer beruflichen Ausbildung vorbereitet . Mit Hilfe kontinuierlicher sozialpädagogischer Begleitmaßnahmen in den Projektgruppen werden die individuellen Potenziale der Jugendlichen verstärkt gefördert . Beteiligung: Das Land stellt ab dem Schuljahr 2015/2016 jährlich über 2.000 Plätze in dem ESF-geförderten Projekt PuSch zur Verfügung. 5) Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II können die Möglichkeit nutzen, an den im Rahmen der Informationskampagne Duales Studium Hessen14 entwickelten Orientierungsveranstaltungen teilzunehmen. Zur Verbesserung ihrer Berufsorientierung können sie auch an den Maßnahmen des BOP teilnehmen, wobei ggf. angepasste Modelle erprobt werden können. 14 http://www.dualesstudium-hessen.de.  9 Beteiligung: Das BMBF stellt Mittel aus dem BOP zur Verfügung15 (s. o.). Das Land hat die Informationskampagne Duales Studium 2008 initiiert und fördert hierüber u. a. Informationsmaterialien und Internetauftritt. Die Kampagne wird vor Ort von der Berufsberatung begleitet. 6) Der Berufswahlpass wird zur Unterstützung, Begleitung und Dokumentation des gesamten, individuellen Berufsorientierungsprozesses in den allgemeinbildenden Schulen eingesetzt. Diese Arbeits- und Dokumentationsmappe ist ein wichtiges Instrument für den Prozess der Berufsorientierung und begleitet die Jugendlichen auf ihrem Weg in die Berufswelt. Beteiligung: Hessen finanziert den Berufswahlpass für die Bildungsgänge Haupt- und Realschule seit 2009, für die Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen seit 2010 und ab 2015 für alle allgemeinbildenden Schulen, einschließlich des gymnasialen Bildungsgangs. Dafür werden vom HKM im Haushalt jährlich Mittel in Höhe von 400.000 Euro eingestellt . Den Lehrkräften werden entsprechende Schulungen angeboten. 2. Individuelle Begleitung der Jugendlichen im Übergang Schule-Beruf Schülerinnen und Schüler, die einer intensiven Unterstützung zum Erreichen des Hauptschul - oder Förderschulabschlusses und beim Übergang in eine berufliche Ausbildung bedürfen, können durch die individuelle Berufseinstiegsbegleitung gefördert werden. Beteiligung: BMAS und BA stellen im Rahmen des ESF-Bundesprogramms Berufseinstiegsbegleitung für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 jährlich ca. 1.400 Teilnehmerplätze für die Berufseinstiegsbegleitung bereit (für das Schuljahr 2014/2015 einschließlich der Plätze des BMBF). Hessen prüft auf Basis vorliegender Evaluationsergebnisse, ob und inwieweit die bis 2018 /2019 aus ESF-Mitteln des Bundes kofinanzierte Berufseinstiegsbegleitung von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf nach 2020 weitergeführt wird. 3. Übergänge und Ausbildungsbegleitung Während der Ausbildung gibt es für abbruchgefährdete Jugendliche in Hessen zwei strukturelle Ansätze der Ausbildungsbegleitung: zum einen die „Qualifizierte Ausbil- 15 Das Verfahren zu solchen Modellprojekten wird bei Bedarf zwischen Land und BMBF vereinbart.  10 dungsbegleitung in Betrieb und Schule“ (QuABB), zum anderen besteht die Möglichkeit , eine ehrenamtliche Ausbildungsbegleitung über die BMBF-Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA) anzufordern. Durch Risikofrüherkennung, individuelles Coaching und Fallmanagement werden von den QuABB-Beratern Probleme während der Ausbildung frühzeitig einer Lösung zugeführt. Dabei werden in Kooperation mit den regionalen Agenturen für Arbeit zur Verfügung stehende Maßnahmen, wie z. B. ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und Maßnahmen der Jugendhilfe, bedarfsorientiert zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen eingeleitet. QuABB wird ausgeweitet und soll in allen 26 hessischen Regionen angeboten werden. Die Koordination der Beratungsarbeit von QuABB und VerA soll durch einen regelmäßigen Austausch der verantwortlichen Institutionen systematisiert und effektiver gestaltet werden. Es wird der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung angestrebt. Beteiligung: Die BMBF-Initiative VerA wird von 2015 bis 2018 ausgeweitet; d. h. sofern erforderlich und möglich werden die Fallzahlen erhöht. Das HMWEVL beteiligt sich an QuABB in der neuen Förderperiode vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2020 mit insgesamt ca. 14,45 Mio. Euro, davon sind 8,62 Mio. Euro ESF-Mittel und 5,83 Mio. Euro Landesmittel. Jugendliche, bei denen aufgrund schulischer Defizite der Abbruch droht und/oder die fachpraktisch und fachtheoretisch unterstützt werden sollen, können durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) der BA gefördert werden. Die Jugendlichen werden von der Berufsberatung der Agenturen für Arbeit in die Maßnahme zugewiesen. Die QuABB – Ausbildungsbegleitung bzw. die ehrenamtliche Ausbildungsbegleitung der Initiative VerA nimmt Kontakt mit der zuständigen Fachkraft der Berufsberatung auf, wenn die Situation des Jugendlichen dies erfordert, also über soziale und motivationale Probleme hinaus auch eine Behebung schulischer Defizite geboten ist. Beteiligung: Die RD Hessen stellt für abH jährlich ca. 3.300 Plätze zur Verfügung. Assistierte Ausbildung (AsA) soll den Übergang von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Schülerinnen und Schülern in eine betriebliche Ausbildung nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule (und Erfüllen der Vollzeitschulpflicht) erleichtern. Die Maßnahme wird zum Ausbildungsbeginn 2015 zunächst ohne ausbildungsvorbereitende Phase zur Verfügung gestellt. Zum 1. März 2016 ist der Einkauf in vollem Um- 11 fang (ausbildungsvorbereitende und ausbildungsbegleitende Phase) vorgesehen, sofern dies regional erforderlich ist. AsA soll in Hessen außerdem als Förderinstrument für Schülerinnen und Schüler im zukünftigen reformierten System des Übergangsbereiches, dessen Kennzeichen ein höherer Praxisanteil und individuelle Förderung sind, eingesetzt werden. Angedacht ist, die Anschlussfähigkeit der Assistierten Ausbildung an die erste Stufe der geplanten gestuften Berufsfachschule herzustellen. Um dies zu erreichen, muss die Schule Inhalte der ausbildungsvorbereitenden Phase von AsA in den Unterricht integrieren. Darüber hinaus soll AsA mit dem Projekt „Integration und Abschluss“ (InteA) des HKM verknüpft werden, das ab 1. August 2015 starten wird. Zielgruppe des Projektes sind (unbegleitete ) minderjährige Flüchtlinge, die in zwei Jahren die deutsche Sprache erlernen sollen. Im Anschluss soll der Übergang in eine betriebliche Ausbildung möglichst nahtlos gelingen . Auch hier muss die Schule einen Teil der Inhalte der ausbildungsvorbereitenden Phase im Unterricht behandeln. Über die weitere Ausgestaltung muss noch gesprochen werden. 4. Besondere Zielgruppen Studienzweiflern wird über das Projekt "N.I.S. – 2.0 Netzwerk – berufliche Integration von Studienabbrechenden in Hessen. Nachhaltige Implementierung von Informationsund Beratungsangeboten zu alternativen Qualifizierungswegen in der beruflichen Bildung “ (N.I.S. – 2.0 Netzwerk) eine vertiefte Orientierung in Richtung Aus- und Fortbildung angeboten. Damit soll eine nachhaltig arbeitende Struktur von Informations- und Beratungsangeboten geschaffen werden, die Studienzweifler dabei unterstützt, bei Aufgabe des Studiums alternative Qualifizierungswege der beruflichen Bildung einzuschlagen , die ihren Kompetenzen entsprechen. Die bereits bestehenden Strukturen des Vorgängerprojekts „N.I.S.“ werden auf alle hessischen Hochschulen ausgeweitet und damit zu einem Netzwerk der Qualitätsentwicklung und des Erfahrungstransfers ausgebaut. Beteiligung: Für das Projekt „N.I.S. – 2.0 Netzwerk“ setzt das BMBF Mittel in Höhe von ca. 485.000 Euro bis einschließlich 2017 ein. Jugendliche und junge Erwachsene mit speziellen Behinderungen oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören soll die Teilhabe am Übergang Schule-Beruf und am ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Hierzu wird 12 derzeit die „Initiative Inklusion - Handlungsfeld Berufsorientierung“ umgesetzt. Bezüglich der Weiterentwicklung und Verstetigung dieses Handlungsfeldes erstellt das Land mit der RD Hessen bis 2016 ein Konzept. Es besteht u. a. die Absicht, die Potenzialanalyse an Schulen mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung und Sinnesbehinderungen, die bisher über die Initiative Inklusion - Handlungsfeld Berufsorientierung gefördert wurde, ab 2017 fortzuführen. Art und Umfang des Kompetenzfeststellungsverfahrens werden noch geprüft und im zu erstellenden Konzept beschrieben. Wie bei der Einführung der Potenzialanalyse KomPo7 in den Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule soll die Durchführung in die Hände der Lehrkräfte gelegt werden. Die Schulungen für die Lehrkräfte werden vom HKM finanziert. Die Verknüpfung der Ergebnisse der Potenzialanalyse mit nachfolgenden Aktivitäten wie Berufswahlkonferenzen, praktischen Erprobungen und Übergang in Arbeit, Ausbildung und Werkstatt für behinderte Menschen wird ebenfalls im noch zu erstellenden Konzept beschrieben. Beteiligung: Aus Mitteln des Ausgleichsfonds (BMAS) wird die Berufsorientierung von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf , im Rahmen der Initiative Inklusion – Handlungsfeld Berufsorientierung im Schuljahr 2015/2016 für ca. 640 Schülerinnen und Schüler gefördert (pro Teilnahme mit 2.000 Euro). Eine Entscheidung zu Art und Finanzierung der Fortführung treffen Land und RD Hessen nach Erstellung des Konzeptes. Der Einbindung der Eltern in den Prozess der Berufsfindung und der Einmündung in Ausbildung wird hohe Bedeutung beigemessen. Deshalb sollen Bedingungen und Möglichkeiten der Elternarbeit bei der Optimierung des Übergangs Schule – Beruf stärker in den Blick genommen werden. Das BMBF beabsichtigt, das Thema der Elternarbeit („Bedeutung, Wünsche und Aktivierungspotenzial der Eltern im Prozess der Berufsorientierung - Möglichkeiten und Grenzen“) aufzuarbeiten und hieraus Empfehlungen zu entwickeln. Vorhandene Ansätze der Elternarbeit in Hessen sollen hierbei berücksichtigt werden. Es ist beabsichtigt, die Empfehlungen in Pilotprojekten, die auf die hessischen Bedingungen angepasst sind, zu erproben. 13 Beteiligung: Das BMBF prüft die Möglichkeiten zur Aufarbeitung des Themas Elternarbeit und der Unterstützung des Landes bei der Erprobung von Pilotprojekten anhand eines aus den Empfehlungen abgeleiteten hessischen Konzeptes. 5. Unterstützungsstrukturen Im Land Hessen wurde mit OloV eine regionale Struktur implementiert. Die Steuerungsgruppen der Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) optimieren, abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse, die Berufsorientierung und bearbeiten Probleme des Übergangs Schule/Beruf gemeinsam. In Zukunft soll dies mit einem Zielvereinbarungsprozess unter Einbindung der Spitzen der Gebietskörperschaften hinterlegt werden. Das Land steuert den Berufsorientierungsprozess und den Übergang Schule/Beruf mit Hilfe der OloV-Qualitätsstandards, durch den Erlass zur Ausgestaltung der Berufsund Studienorientierung in Schulen und das Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung Hessen. Hessen ist Mitglied im bundesweiten Netzwerk. Das Gütesiegel zur Auszeichnung vorbildlicher Schulen wird weiter ausgebaut. Die Audits an den Schulen werden in Zusammenarbeit mit den regionalen Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft organisiert . Als Auditoren fungieren Mitglieder der regionalen OloV-Steuerungsgruppen, Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertreter, Fachkräfte der Berufsberatung und der Schulverwaltung. Beteiligung: Das HKM finanziert zwei abgeordnete Lehrkräfte im Projektbüro Gütesiegel. Zur Sicherung der landesweiten Strategie OloV werden die Koordinierungsstelle und die regionalen Steuerungsgruppen vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2020 vom HMWEVL mit ca. 7,08 Mio. Euro aus ESF-Mitteln gefördert. Ergänzende Zusammenschlüsse wie z. B. Jugendberufsagenturen, die zielgruppenspezifisch agieren, sollen regional geprüft und - gegebenenfalls in angepasster Form - eingeführt werden. Sie sollen in die OloV-Steuerungsgruppen eingebunden werden. In Darmstadt und Frankfurt bestehen bereits Jugendberufsagenturen. In anderen Agenturbezirken , wie z. B. Kassel, Wiesbaden, Gießen und Korbach, arbeiten die Institutionen in loser Kooperation zusammen. Die RD Hessen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) beabsichtigen im Jahr 2015 den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, in der u. a. 14 die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der lokalen Akteure im Bereich „Jugend und Beruf“ empfohlen wird. Es wird angestrebt, die Bündnisse für Jugend und Beruf zu Jugendberufsagenturen weiterzuentwickeln, sofern dies von den Regionen gewünscht wird. VI. Steuerkreis Die Projektverantwortlichen bei den Vereinbarungspartnern des Landes Hessen, BMAS, BMBF und der RD Hessen steuern das Projekt gemeinsam. Das Land lädt regelmäßig zu Sitzungen eines Steuerkreises „Bildungsketten Hessen“ ein, auf denen über Stand und Fortgang der Vereinbarung berichtet wird. Der Steuerkreis befasst sich u. a. mit Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Maßnahmen sowie der Vermeidung von redundanten Angeboten bei der Umsetzung der Vereinbarung. Die Arbeit des Steuerungskreises wird durch die Servicestelle Bildungsketten unterstützt. Der Steuerkreis trägt zum strategischen Austausch im Gesamtprozess bei, der durch die Bund-Länder-BA-Begleitgruppe zur Initiative Bildungsketten zusammengefasst wird. VII. Öffentlichkeitsarbeit Die Vertragspartner vereinbaren, die Beteiligung des Bundes, der BA und des Landes Hessen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und im Schriftverkehr jeweils zu verdeutlichen, soweit diese Vereinbarung betroffen ist. Bei allen Veranstaltungen, Veröffentlichungen und sonstigen Außendarstellungen wird auf die Förderung durch jeden der Vertragspartner in angemessener Weise hingewiesen. Alle Vertragspartner werden in die Pressearbeit adäquat einbezogen . Das Land stellt sicher, dass die ausführenden Stellen den Bund und die BA bzw. die RD Hessen rechtzeitig über öffentlichkeitswirksame Anlässe unterrichten und ihnen immer die Möglichkeit zur Mitwirkung geben. Bei der Gewährung von Zuwendungen und im Falle von Zuweisungen sind die Zuwendungsempfänger/Endempfänger zu verpflichten, in Veröffentlichungen und sonstigen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des geförderten Vorhabens auf die Förderung/Finanzierung des Bundes/der BA hinzuweisen. Hierfür sind insbesondere in Bescheiden und sonstigen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Zuwendungsempfänger die einschlägigen Regelungen aus den Musterzuwendungsbescheiden bzw. die einschlägigen Nebenbestimmungen zu übernehmen. Einzelheiten werden für die einzelnen Finanzierungsbereiche separat geregelt. Die Servicestelle Bildungsketten ist für die übergreifende Öffentlichkeitsarbeit der Initiative Bildungsketten verantwortlich und daher konzeptionell einzubinden. VIII. lokrafttreten und Laufzeit Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung m Kraft. Sie hat Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2020. IX. Sonstige Bestimmungen Die genannten Fördermittel und Stellen stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit gemäß den jährlichen Haushaltsplärien des Bundes, der BA und des Landes. Für Änderungen und ErgänZl)Ilgen sowie Nebenabreden ist die Schriftfmm erforderlich. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden . ....... Berlin, den ~> Wird die Vergabe empfohlen, nennen Sie bitte zwei bis drei herausragende Leistungen der Schule (in Stichpunkten): 1.) 2.) 3.) Module zur Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in der Berufs- und Studienorientierung - nach Bildungsgängen II.2-170.000.124-00042 vom 07.01.2014 (siehe auch: http://bo.bildung.hessen.de/; http://bo.bildung.hessen.de/Module Schule und Berufsberatung_07.01.2014_ABl.pdf) Begriffsverwendungen: Die Schulbesprechungen sind orientierende Informationsveranstaltungen, die im Klassenverband durchgeführt werden. In Sprechstunden haben Schülerinnen und Schüler Gelegenheit, in 10- bis 20-minütigen Gesprächen in der Schule offene Fragen zu klären oder Informationen zu erhalten, die für ihren Berufs- und Studienorientierungsprozess bzw. die konkrete Berufswegeplanung relevant sind. In der Einzelberatung werden die Schülerinnen und Schüler in einem Zeitrahmen von einer Zeitstunde individuell und umfassend bezüglich ihrer Ausbildungs- und Bildungsentscheidung und der Wegeplanung beraten. Die Einzelberatung kann sowohl in der Schule als auch in der Agentur für Arbeit stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung (z.B. Körperbehinderung , Sehbehinderung, Hörschädigung) besteht bei Bedarf ein Anspruch auf eine Einzelberatung durch eine/n Berater/in Reha / SB. Abkürzungsverzeichnis AA Agentur für Arbeit abH Ausbildungsbegleitende Hilfen ÄU Ärztliche Untersuchung BA Bundesagentur für Arbeit BAB Berufsausbildungsbeihilfe BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BiZ Berufsinformationszentrum BSO Berufs- und Studienorientierung BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen BWP Berufswahlpass DV Datenverarbeitung Förderschwerpunkt GE Förderschwerpunkt geistige Entwicklung HKM Hessisches Kultusministerium LWV Landeswohlfahrtsverband PSU Psychologische Eignungsuntersuchung Reha Rehabilitation SB Schwerbehinderte UB Unterstützte Beschäftigung WfbM Werkstatt für behinderte Menschen Anlage 2 Inhaltsverzeichnis Bildungsgänge der Förderschulen (FÖ) Modul FÖ 1: Schulbesprechung (eine Doppelstunde oder zwei Einzelstunden, eine davon ggf. im BiZ) ........ 3 Modul FÖ 2: Schulbesprechung im BiZ (optional) ............................................................................................. 4 Modul FÖ 3: Elternabend der Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr .......... 6 Modul FÖ 4: Sprechstunde (optional) ................................................................................................................ 7 Modul FÖ 5: Einzelberatung durch Berater/in Reha / SB .................................................................................. 8 Bildungsgang der Haupt- und Realschule (HR) Modul HR 1: Erste Schulbesprechung ............................................................................................................... 9 Modul HR 2: Zweite Schulbesprechung im BiZ (alternativ in der Schule) ....................................................... 11 Modul HR 3: Elternabend Jahrgangsstufe 7 .................................................................................................... 13 Modul HR 4: Elternabend Vorabgangsklassen ................................................................................................ 14 Modul HR 5: Sprechstunde .............................................................................................................................. 15 Modul HR 6: Einzelberatung ............................................................................................................................ 16 Modul HR 7: Fortbildung für Klassenleitungen der Vorabgangsklassen ......................................................... 17 Gymnasialer Bildungsgang - Sekundarstufe I (Gym I), Sekundarstufe II (Gym II) Modul Gym I.1: Schulbesprechung .................................................................................................................. 18 Modul Gym I.2: Elternabend Jahrgangsstufe 8 / 9 .......................................................................................... 20 Modul Gym I.3: Sprechstunde ......................................................................................................................... 21 Modul Gym I.4: Einzelberatung ....................................................................................................................... 22 Modul Gym II.1: Schulbesprechung ................................................................................................................. 23 Modul Gym II.2: Elternabend ........................................................................................................................... 24 Modul Gym II.3: Sprechstunde ........................................................................................................................ 25 Modul Gym II.4: Einzelberatung ...................................................................................................................... 26 Modul Gym II.5: Fortbildungsangebot für Lehrkräfte ....................................................................................... 27 Fachoberschule (FOS) Modul FOS 1: Schulbesprechung (Organisationsform A) ............................................................................... 28 Modul FOS 1: Schulbesprechung (Organisationsform B) ............................................................................... 29 Modul FOS 2: Sprechstunde............................................................................................................................ 30 Modul FOS 3: Einzelberatung .......................................................................................................................... 31 Modul FÖ 1: Schulbesprechung (eine Doppelstunde oder zwei Einzelstunden, eine davon ggf. im BiZ) 1 z. Bsp.: Verkäufer/in bzw. Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel 2 SGB II: Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler im vorletzten Schulbesuchsjahr Ziele Je nach Förderschwerpunkt können sowohl mehrere Ziele als auch nur ein Ziel erreicht werden. Die Schülerinnen und Schüler kennen − die Angebote der Berufsberatung. − ihre Kompetenzen und Stärken. − die Wege nach der Förderschule. − die Unterstützungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern ein. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Die Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele , die auf den Förderschwerpunkt und die Wünsche der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. − Der Unterricht verläuft handlungsorientiert. Inhalt Die Beratungsfachkraft behandelt, zugeschnitten auf den jeweiligen Förderschwerpunkt oder die Behinderung der Schülerinnen und Schüler, folgende Themen: − Hilfen der AA, Ablauf des weiteren Beratungsverlaufs [Einzelberatung / psychologische Eignungsuntersuchung (PSU) / ärztliche Untersuchung (ÄU)], − Wege nach der Förderschule (unterschiedlich nach Region und Förderschwerpunkt), − Berufsvorbereitende Maßnahme als Weg in Arbeit und Ausbildung, − Unterstützung bei betrieblicher Ausbildung / Anforderung der Betriebe / im Arbeitsleben, − theoriereduzierte Ausbildung, Stufenausbildung1, − geförderte Ausbildung der Agentur für Arbeit, − ggf. sonstige Maßnahmen wie Unterstützte Beschäftigung (UB), Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) etc., − ggf. Abgrenzung zu Angeboten SGB II2 / Erziehungshilfe. Zeitlicher Rahmen I.d.R. eine Unterrichtsstunde Materialien Auf Personengruppe abgestimmte Materialien soweit vorhanden Ergebnissicherung Ggf. Dokumentation der Informationen im BWP, sofern es sich um Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen handelt Empfohlen im Vorfeld − Kompetenzfeststellung − Praktika Nachbereitung im Unterricht − Vorbereitung von gezielten Praktika − Vorbereitung der folgenden Einzelberatungen / PSU, ggf. ÄU − Verwendung von Inhalten für den berufsorientierenden Abschluss − Je nach Schulform und Schule: Nutzung von Berufe-Universum mit Unterstützung der Lehrkraft, − Elternveranstaltung Individuelle Nachbereitung − Einzelberatung bei der Beratungsfachkraft im Beisein von Eltern, Lehrkräften und ggf. weiteren Betreuerinnen / Betreuern − BiZ-Besuch Modul FÖ 2: Schulbesprechung im BiZ (optional) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr Ziele Je nach Förderschwerpunkt können sowohl mehrere Ziele als auch nur ein Ziel erreicht werden. Die Schülerinnen und Schüler − setzen sich mit ihren persönlichen Interessen und Stärken sowie mit den Anforderungen der dazu passenden Berufe auseinander. − kennen den zeitlichen Ablauf der Berufswahl. − nehmen ihren Stand im Berufswahlprozess wahr. − kennen die Informationsmöglichkeiten im BiZ (Online- und Printangebote) und können diese entsprechend ihrem Stand im Berufswahlprozess nutzen . − erwerben und erweitern ihre Medienkompetenz. − kennen das Berufsinformationszentrum mit seinen Angeboten als Ort der Selbstinformation. − kennen die Berufsberatung und ihr Dienstleistungsangebot. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in und Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Agentur für Arbeit stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. − Die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung der Schule und wird ggf. von den Schülerinnen und Schülern eigenfinanziert. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Um nachhaltig zu wirken, sollte der BiZ-Besuch nach Möglichkeit mit einem Auftrag an die Schülerinnen und Schüler verknüpft werden. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele, die den in der ersten Stunde geäußerten Wünschen der Schülerinnen und Schülern entsprechen. − Der Unterricht verläuft handlungsorientiert. Inhalt In der Unterrichtseinheit können folgende Themen, ggf. auch nur ein Thema, behandelt werden: − Vorstellung des BiZ mit seinem Print- und Onlineangebot, z.B. Selbsterkundungsprogramm „BERUFE-Universum“ mit dem Ziel, berufliche Interessen und Stärken herauszufinden und eine Liste korrespondierender Berufe zu erhalten, − detaillierte Informationen zu Berufsinhalten mit Hilfe der Berufsbeschreibungen in „BerufeNET“ und berufskundlichen Filme in „BerufeTV“, − Berufsfeldmappen, − Informationsmaterial zum Mitnehmen, − Informationen zum Bewerbungsverfahren (planet-beruf), − Suche von Schul- und Ausbildungsplätzen (Jobbörse), − Informationen zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Inland, − Bewerbungsverfahren, − Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zeitlicher Rahmen Eine Einzelstunde Materialien AA: Auf den Unterricht abgestimmte Arbeitsmaterialien, ggf. Einsatz der Printmedien „planet-Beruf“, ggf. Einsatz der Medien www.berufenet.de, www.berufe.tv/BA und „Jobbörse“ unter www.arbeitsagentur.de. Ergebnissicherung Unterlagen werden in den BWP / ein anderes Portfolio eingeordnet, sofern dieser / dieses für den Förderschwerpunkt vorgesehen ist. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung in der Schule Nachbereitung im Unterricht − Die gewonnenen Erkenntnisse sollten auch in die Nachbereitung der Praktika einfließen. − Ggf. Vorstellen der recherchierten Berufsbilder − In den Unterricht kann ggf. das Üben des Bewerbungsschreibens eingebaut werden. Individuelle Nachbereitung − Geeignetes Praktikum − Einzelberatung durch die Beratungsfachkraft, ggf. auch in der Schule im Beisein von Eltern, Lehrkräften und weiteren Betreuerinnen / Betreuern Modul FÖ 3: Elternabend der Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr Zielgruppe Eltern der Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr Ziele Die Eltern kennen − die Aufgaben der Berufsberatung. − ihre eigene Rolle im Berufswahlprozess. − mögliche Wege nach der Schule mit Förderschwerpunkt Lernen bzw. anderen Förderschwerpunkten sowie − Unterstützungsmöglichkeiten. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern, ggf. als Veranstaltung für alle Vorabgangsklassen , ein. − Referenten sind - Beratungsfachkraft, - Vertreter/innen der beruflichen Schulen, - im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (GE) Vertreter/innen der Werkstatt für behinderte Menschen, ggf. auch Vertreter/innen des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV). Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft klärt im Gespräch mit Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrkräften ab, welche Informationen die Eltern bisher erhalten haben und von welchen Bildungsvoraussetzungen und Erwartungen auszugehen ist. Inhalt Die Beratungsfachkraft behandelt, zugeschnitten auf die jeweiligen Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, folgende Themen: − Wege nach der Förderschule (unterschiedlich nach Region und Förderbedarf ), − weitere Begleiter/innen im Berufswahlprozess, − Rolle der Eltern, − Unterstützung bei betrieblicher Ausbildung, − theoriereduzierte Ausbildung, − geförderte Ausbildung der Agentur für Arbeit, − ggf. sonstige Maßnahmen wie Unterstützte Beschäftigung, (Werkstatt für behinderte Menschen) etc. Vertreter WfbM, LWV, Berufsschulen stellen ihre Angebote vor. Zeitlicher Rahmen 60 – 90 Minuten Materialien AA: Kurzdarstellung zum Ausbildungsmarkt Individuelle Nachbereitung Einzelberatung durch die Beratungsfachkraft im Beisein von Eltern, Lehrkräften und weiteren Betreuerinnen / Betreuern Modul FÖ 4: Sprechstunde (optional) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr Ziele Die Schülerinnen und Schüler erhalten kurze Auskünfte zur Berufswahl und klären offene Fragen. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung und gibt die Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bekannt. − Die Anmeldemodalitäten für diese Sprechstunde werden von der Beratungsfachkraft mit der Schulleitung geklärt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Der Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher. Inhalt Die Gespräche sind abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen und umfassen in der Regel Kurzauskünfte, Kurzberatungen, die Vereinbarung von Folgeterminen zu allen Fragen der Berufsberatung, Vermittlung und Förderung. Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Materialien Bereits vorhandene, relevante Unterlagen der Schülerinnen und Schüler (z.B. BWP, wenn für den Förderschwerpunkt vorgesehen) Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler notieren Ergebnisse des Gesprächs sowie ggf. die Zielvereinbarungen und ordnen diese in den BWP oder ggf. ein vergleichbares Portfolio ein. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung − Praktikum − Besuch im Berufsinformationszentrum (BiZ) Individuelle Nachbereitung − Einzelberatung durch die Beratungsfachkraft im Beisein von Eltern, Lehrkräften und weiteren Betreuerinnen / Betreuern Modul FÖ 5: Einzelberatung durch Berater/in Reha / SB Zielgruppe Schülerinnen und Schüler im vorletzten oder letzten Schulbesuchsjahr Ziele Die Schülerinnen und Schüler werden mit Hilfe des strukturierten Gespräches bei ihrer Ausbildungs- und Bildungsentscheidung unterstützt und sind in der Lage, mit Hilfe am Prozess weiterzuarbeiten. Organisatorische Vorbereitung − Die Einzelberatung wird häufig in der Förderschule durchgeführt. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. − Die AA teilt der Schule mit, an welchen Tagen sie mit welchem Stundenumfang die Beratung durchführen möchte. − Die Schule teilt die Schülerinnen und Schüler entsprechend ein, verständigt die Eltern und übermittelt der Beratungsfachkraft die Einteilung. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Schule weist auf die Bedeutung des Berufswahlprozesses und die Erkenntnis eigener Interessen und Stärken hin und benennt Einzelberatung als geeignete Unterstützung. − Die Schule gewährleistet die Teilnahme der Schülerin / des Schülers an den Einzelberatungen, nach Absprache nehmen auch Lehrer/innen und Eltern an der Beratung teil. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft nimmt die Informationen der Anmeldung zur Kenntnis und baut auf diesen und den aus den Schul-besprechungen und Vorgesprächen mit der Lehrkraft gewonnenen Erkenntnissen auf. − Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher . Inhalt − Es werden abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen individuell und umfassend Auskünfte zur Berufswahl erteilt. − Es wird unter Beachtung der persönlichen Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit beraten und auf Chancen und Risiken bei einer möglichen Berufswahlentscheidung hingewiesen. Dabei werden die behinderungsbedingten Einschränkungen der Schülerin / des Schülers und die aktuellen Ausbildungs- und Beschäftigungs-möglichkeiten berücksichtigt. − Zur Abklärung der individuellen Interessen und Fähigkeiten kann eine psychologische Eignungsuntersuchung veranlasst werden. − Es wird eine Zielvereinbarung mit der Festlegung einer Folgeberatung bzw. weiterer Schritte erstellt. Zeitlicher Rahmen Ca. 60 Minuten Materialien BWP, sofern er für den Förderschwerpunkt vorgesehen ist Ergebnissicherung Unterlagen werden in den BWP oder ein anderes Portfolio eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechungen − Eigenständiger Besuch im Berufsinformationszentrum − Praktikum − Teilnahme der Eltern am Elternabend Modul HR 1: Erste Schulbesprechung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Vorabgangsklassen Ziele Die Schülerinnen und Schüler − kennen die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungswege sowie Berufsfelder und -bilder. − können ihre Kompetenzen und Stärken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen (Beginn des Prozesses). − kennen das Dienstleistungs- und Medienangebot der Bundesagentur für Arbeit. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer /in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. − Die Lehrkraft nimmt die Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler - sofern bereits vorhanden - auf und übermittelt diese an die Beratungsfachkraft . − Die Lehrkraft gibt die Medien „Beruf aktuell“, „planet-beruf“, „hes-seninfo – Ausbildung und Beruf“ an Schülerinnen und Schüler aus. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele , die auf die Wünsche der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. − Der Unterricht verläuft handlungsorientiert. Inhalt In der Unterrichtseinheit können folgenden Themen behandelt werden: − Verlauf einer Berufswahl, einschl. Berufswahlfahrplan, − Erkundung der eigenen Interessen und Fähigkeiten, − Kennenlernen der verschiedenen Ausbildungswege, weiterführenden Bildungs - und Überbrückungsmöglichkeiten3 einschließlich der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen, − Kennenlernen von Berufsfeldern und Berufsbildern, − Kennenlernen der Dienstleistungsangebote der AA: … Orientierungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, … Einzelberatung, … regionale und überregionale Ausbildungsvermittlung, … Förderangebote (BAB, abH, BvB, BaE), … Vorstellung und Erläuterung der Onlineangebote und sonstiger Medien der AA. Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde (alternativ zwei Einzelstunden) Materialien AA: Auf den Unterricht abgestimmte Arbeitsmaterialien, ggf. Einsatz der Printmedien „planet-Beruf“, „Beruf aktuell“, „hesseninfo – Ausbildung und Beruf“, ggf. Einsatz der Medien www.berufenet.de, www.berufe.tv/BA, www.kursnet.de und „Jobbörse“ unter www.arbeitsagentur.de Ergebnissicherung Die Informationen werden im BWP dokumentiert. Empfohlen im Vorfeld − KomPo 7 − Praktika − Ausgabe der Printmedien Nachbereitung im Unterricht Die gewonnenen Einsichten und Informationen können bei der Praktikumssuche genutzt werden. Ggf. können Arbeitsaufträge für den BiZ-Besuch erteilt werden. Individuelle Nachbereitung Die Schülerinnen und Schüler können folgende Möglichkeiten nutzen: − Selbsterkundungsprogramm „BERUFE-Universum“, um berufliche Interessen und Stärken herauszufinden sowie eine Liste korrespondierender Berufe zu erhalten, − BiZ-Besuch, − Einzelberatung, − Berufswahltest beim berufspsychologischen Dienst der Agentur für Arbeit, − Sprechstunde der Beratungsfachkraft in der Schule. Modul HR 2: Zweite Schulbesprechung im BiZ (alternativ in der Schule) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Vorabgangsklassen Ziele Die Schülerinnen und Schüler − setzen sich mit ihren persönlichen Interessen und Stärken sowie mit den Anforderungen der dazu passenden Berufe auseinander. − kennen den zeitlichen Ablauf des Berufswahlprozesses. − nehmen ihren Stand im Berufswahlprozess wahr. − kennen die Informationsmöglichkeiten im Berufsinformationszentrum (Print- und Onlineangebote) und können diese entsprechend ihrem Stand im Berufswahlprozess nutzen. − erwerben und erweitern ihre Medienkompetenz. − kennen die Berufsberatung und ihr Dienstleistungsangebot. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in und Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Agentur für Arbeit stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. − Die Schülerbeförderung liegt in der Verantwortung der Schule und wird ggf. von den Schülerinnen und Schülern eigenfinanziert. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Um nachhaltig zu wirken, sollte der BiZ-Besuch nach Möglichkeit mit einem Auftrag an die Schülerinnen und Schüler verknüpft werden, z.B. Recherche eines Berufes nach bestimmten Kriterien. Das Ergebnis könnte in Form einer Klassenzeitung oder eines Berufe-Lexikons in der Klasse verbleiben . − Die Printmedien „Beruf aktuell“ und „planet-beruf“ sollten den Schülerinnen und Schülern bekannt sein. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele , die den in der ersten Doppelstunde geäußerten Wünschen der Schülerinnen und Schüler entsprechen. − Der Unterricht verläuft handlungsorientiert. Inhalt In der Unterrichtseinheit können folgende Themen behandelt werden: − Vorstellung des BiZ mit seinem Print- und Onlineangebot, − z.B. Selbsterkundungsprogramm „BERUFE-Universum“ mit dem Ziel, berufliche Interessen und Stärken herauszufinden und eine Liste korrespondierender Berufe zu erhalten, − detaillierte Informationen zu Berufsinhalten mit Hilfe der Berufsbeschreibungen in „BerufeNET“ und berufskundlichen Filme in „BerufeTV“, − Berufsfeldmappen, − Informationsmaterial zum Mitnehmen, − Informationen zum Bewerbungsverfahren (planet-beruf), − Suche von Schul- und Ausbildungsplätzen (KursNET, Jobbörse), − Informationen zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Inland und europäischen Ausland, − Bewerbungsverfahren, − Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde Materialien AA: Auf den Unterricht abgestimmte Arbeitsmaterialien, ggf. Einsatz der Printmedien „planet-Beruf“, „Beruf aktuell“, „hesseninfo – Ausbildung und Beruf“ sowie ggf. Einsatz der Medien www.berufenet.de, www.berufe.tv/BA, www.kursnet.de und „Jobbörse“ unter www.arbeitsagentur.de Ergebnissicherung Die Unterlagen werden in den BWP eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung in der Schule − Ausgabe der Printmedien: „Beruf aktuell“, „planet-beruf“, „hesseninfo – Ausbildung und Beruf“ Nachbereitung im Unterricht − Die gewonnenen Erkenntnisse sollten auch in die Nachbereitung der Praktika einfließen. − Vorstellen der recherchierten Berufsbilder − In den Unterricht sollte das Üben des Bewerbungsschreibens eingebaut werden. Individuelle Nachbereitung − Geeignetes Praktikum − Einzelberatung durch die Agentur für Arbeit − Sprechstunde der Beratungsfachkraft in der Schule − Berufswahltest der Agentur für Arbeit − Informationen zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt Modul HR 3: Elternabend Jahrgangsstufe 7 Zielgruppe Eltern von Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7 Ziele Die Eltern werden über das BSO-Curriculum der Schule und die Einbindung des Berufsberaters informiert. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer /in optional mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern, ggf. als Veranstaltung für alle Klassen der Jgst. 7, ein. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft bereitet die Informationen für die Eltern in Absprache mit dem/r Koordinator/in BSO entsprechend dem BSO-Schulcurriculum, dem Berufswahlpass, der Kompetenzfeststellung und der Praktika vor. Optional: Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft skizziert die begleitenden Angebote der AA (siehe Inhalt) und erläutert die Zeitschiene. Inhalt BSO-Maßnahmen der Schule: − BSO-Schulcurriculum − Berufswahlpass − Kompetenzfeststellung − Praktika Begleitende Maßnahmen und Angebote der AA: − Schulbesprechung − Sprechstunde in der Schule − BiZ-Besuch − Einzelberatung − Berufswahltest − Ausbildungsvermittlung − Print- und Onlineangebote − Berufswahlfahrplan Zeitlicher Rahmen 60 - 90 Minuten Materialien Schule: BWP-Flyer, Kurzdarstellung BSO-Curriculum, BWP- Anschauungsexemplar, Broschüre „Eltern erwünscht!?“ AA: Flyer Berufsberatung, Berufswahlfahrplan, „planet-beruf – Eltern“, Onlineangebot Modul HR 4: Elternabend Vorabgangsklassen Zielgruppe Eltern von Schülerinnen und Schüler der Vorabgangsklassen Ziele Die Eltern werden über das BSO-Curriculum der Schule, die Einbindung der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und den Berufswahlprozess als Ganzes informiert. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer /in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern, ggf. als Veranstaltung für alle Vorabgangsklassen , ein. − Referenten sind - Beratungsfachkraft, - Vertreter/innen der beruflichen Schulen, - ggf. Wirtschaftsvertreter/innen. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft klärt im Gespräch mit der Lehrkraft ab, welche Informationen die Eltern bisher erhalten haben und von welchen Bildungsvoraussetzungen und Erwartungen auszugehen ist. Inhalt Die Beratungsfachkraft behandelt, zugeschnitten auf die jeweiligen Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, folgende Themen: − zeitliche und inhaltliche Abfolge des Berufswahlprozesses − Rolle der Eltern, − Möglichkeiten nach der Schule, − Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, − weitere Begleiter im Berufswahlprozess, − Dienstleistungsangebot der Berufsberatung. Die Vertreter der beruflichen Schulen stellen ihre Angebote vor. Vertreter der Kammern oder anderer Institutionen erläutern Bewerbungsverfahren . Zeitlicher Rahmen 60 – 90 Minuten Materialien AA: Kurzdarstellung zum Ausbildungsmarkt, „planet-beruf – Eltern“, „hesseninfo - Ausbildung und Beruf“ Individuelle Nachbereitung Angebot zur Teilnahme der Eltern an der Einzelberatung durch die Agentur für Arbeit Modul HR 5: Sprechstunde Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Vorabgangs- oder ggf. der Abgangsklassen Ziel Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Schule kurze Auskünfte zur Berufswahl und klären offene Fragen. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung und gibt die Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bekannt. − Die Anmeldemodalitäten für diese Sprechstunde werden von der Beratungsfachkraft mit der Schulleitung geklärt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Der Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher. Inhalt Die Gespräche sind abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen und umfassen in der Regel Kurzauskünfte, Kurzberatungen, die Vereinbarung von Folgeterminen zu allen Fragen der Beratung, Vermittlung und Förderung. Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Materialien Bereits vorhandene, relevante Unterlagen der Schülerinnen und Schüler (z.B. BWP) Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler notieren Ergebnisse des Gesprächs sowie ggf. die Zielvereinbarungen und ordnen diese in den BWP ein. Empfohlen im Vorfeld − Dienstleistungsangebote der AA − Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung Nachbereitung im Unterricht Ggf. Bewerbungstraining Individuelle Nachbereitung − Nutzung des Print- und Onlineangebots der AA − Bewerbertraining − Bewerberseminar Modul HR 6: Einzelberatung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der Vorabgangs- und der Abgangsklassen Ziele Die Schüler werden mit Hilfe des strukturierten Gespräches bei ihrer Ausbildungs - und Bildungsentscheidung unterstützt und sind in der Lage, eigenständig am Prozess weiterzuarbeiten. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. − Die Schule teilt der Agentur für Arbeit die Anzahl der Klassen und der Schülerinnen und Schüler mit. − Die AA teilt der Schule mit, an welchen Tagen sie mit welchem Stundenumfang die Beratung durchführen möchte. − Die Agentur für Arbeit lädt die Schülerinnen und Schüler schriftlich zur Einzelberatung ein. Die Schülerinnen und Schüler werden darauf hingewiesen , dass die Beratung und die Folgeberatung auch in der Agentur stattfinden können; die entstehenden Fahrkosten werden jedoch nicht ersetzt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Schule weist auf die Bedeutung des Berufswahlprozesses und die Erkenntnis eigener Interessen und Stärken hin und benennt Einzelberatung als geeignete Unterstützung. − Die Schule gewährleistet die Teilnahme der Schülerin / des Schülers an den Einzelberatungen. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft nimmt die Informationen der Anmeldung zur Kenntnis und baut auf diesen und den aus den Schulbesprechungen gewonnenen Erkenntnissen auf. − Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher . Inhalt − Es werden abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen individuell und umfassend Auskünfte zur Berufswahl erteilt. − Es wird unter Beachtung der persönlichen Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit beraten und auf Chancen und Risiken bei einer möglichen Berufswahlentscheidung hingewiesen. Dabei werden die aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. − Zur Abklärung der individuellen Interessen und Fähigkeiten kann ein Berufswahltest oder eine psychologische Eignungsuntersuchung veranlasst werden. − Ggf. wird eine Zielvereinbarung mit der Festlegung einer Folgeberatung bzw. weiterer Schritte erstellt. − Der Schüler erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstberatung . Zeitlicher Rahmen Ca. 60 Minuten Materialien BWP Ergebnissicherung Unterlagen werden in den BWP eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechungen, einschl. BiZ-Besuch − Eigenständiger Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung − Teilnahme der Eltern am Elternabend Individuelle Nachbereitung − Individuelle Unterstützung des weiteren Berufswahlprozesses − Berufswahltest der Agentur für Arbeit (BWT), ggf. psychologische Eignungsuntersuchung − Bewerbungstraining − Bewerbung für eine betriebliche oder schulische Ausbildung − Anmeldung für einen weiterführenden Schulbesuch Modul HR 7: Fortbildung für Klassenleitungen der Vorabgangsklassen Zielgruppe Klassenlehrerinnen und -lehrer der Vorabgangsklassen Ziel Die Lehrkräfte kennen − den Ablauf des Berufswahlprozesses. − die aktuelle Situation auf dem regionalen Ausbildungs- und Bildungsmarkt . − die gängigen Bewerbungsmodalitäten im Bezirk. − die Informationsmöglichkeiten für die Schüler (Onlineangebote, Jobbörse ). Die Lehrkräfte können ihre Schülerinnen und Schüler im Berufswahlprozess unterstützen. Organisatorische Vorbereitung − Das Schulamt lädt zur Dienstversammlung ein. − Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch die regionale Agentur für Arbeit . − Die Beratungsfachkraft stimmt sich mit den BSO-Koordinatoren verschiedener Schulen und dem Schulamt ab. − Je nach Gruppengröße sollte die Veranstaltung an einer Schule direkt oder für Lehrer/innen verschiedener Schulen im BiZ durchgeführt werden. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Der Berufsberater erstellt einen Verlaufsplan und bereitet die aktuellen Daten auf. − In Vorgesprächen sollte der Bedarf hinsichtlich des Wissens der Lehrkräfte zur BSO erfasst werden. Inhalt Folgende Themen kommen in Frage: − Berufswahlprozess, − Regionaler Ausbildungs- und Bildungsmarkt, − Bewerbungsverfahren, − Dienstleistungsangebot der Berufsberatung: … Schulbesprechung, … BiZ- Besuch, Angebot Print- und Onlinemedien, … Elternveranstaltungen, … Berufs- und studienkundliche Info-Veranstaltungen, … Einzelberatung, … Sprechstunde, … Ausbildungsvermittlung, … Förderung der Berufsausbildung. Zeitlicher Rahmen Jährlich, nach Schuljahresbeginn der Vorabgangsklasse Drei Zeitstunden Ergebnissicherung Es wird eine Übersicht zu den Fortbildungsaktivitäten der Lehrkräfte erstellt. Diese dient als Grundlage für Informationen im schulinternen Erfahrungsaustausch . Nachbereitung durch die Agentur Feedbackbögen, ggf. Rücksprache mit der Schule Individuelle Nachbereitung durch die Lehrkräfte − Teilnahme an der Schulung „Koordinierung der Arbeit mit dem Berufswahlpass (BWP)“ − Elternabend zur Berufs- und Studienorientierung (BSO) Modul Gym I.1: Schulbesprechung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 bei G9 oder in der Jahrgangsstufe 8 bei G8 Ziele Die Schülerinnen und Schüler − kennen die verschiedenen Bildungs- und Ausbildungswege sowie Berufsfelder und -bilder. − können ihre Kompetenzen und Stärken in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen. − kennen das Dienstleistungs- und Medienangebot der Bundesagentur für Arbeit. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. − Die Lehrkraft nimmt die Berufswünsche der Schülerinnen und Schüler - sofern bereits vorhanden - auf und übermittelt diese an die Beratungsfachkraft . − Die Lehrkraft gibt die Medien „Beruf aktuell“, „planet-beruf“, „hesseninfo – Ausbildung und Beruf“ aus und weist auf die Schriften „Studien- & Berufswahl“ und „hesseninfo – Studium und Beruf“ hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele , die auf die Wünsche der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. − Der Unterricht verläuft handlungsorientiert. Inhalt Im Unterricht können folgende Themen behandelt werden: − Verlauf einer Berufswahl, einschl. Berufswahlfahrplan, − Erkundung der eigenen Interessen und Fähigkeiten, − Kennenlernen der verschiedenen Ausbildungswege, weiterführenden Bildungs - und Überbrückungsmöglichkeiten4, einschließlich der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen, − Kennenlernen von Berufsfeldern und Berufsbildern, − Kennenlernen der Dienstleistungsangebote der AA: … Orientierungsveranstaltungen für Schülerinnen und Schüler, … Einzelberatung, … regionale und überregionale Ausbildungsvermittlung, … Förderangebote (BAB, abH, BvB, BaE), … Vorstellung und Erläuterung der Onlineangebote und sonstiger Medien der AA. Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde Materialien AA: Auf den Unterricht abgestimmte Arbeitsmaterialien, ggf. Einsatz der Printmedien „planet-Beruf“, „Beruf aktuell“, „hesseninfo – Ausbildung und Beruf“, „hesseninfo – Studium und Beruf“, „Studien- & Berufswahl “, „abi“ sowie ggf. Einsatz der Medien www.berufenet.de, www.berufe.tv/BA, www.kursnet.de und „Jobbörse“ unter www.arbeitsagentur.de. Ergebnissicherung Informationen werden im BWP dokumentiert. Empfohlen im Vorfeld − Praktika − Ausgabe der Printmedien Nachbereitung im Unterricht Die gewonnenen Einsichten und Informationen können bei der Praktikumssuche genutzt werden. Ggf. können Arbeitsaufträge für den BiZ-Besuch erteilt werden. Individuelle Nachbereitung Die Schülerinnen und Schüler können folgende Möglichkeiten nutzen: − Selbsterkundungsprogramm „BERUFE-Universum“, um berufliche Interessen und Stärken herauszufinden sowie eine Liste korrespondierender Berufe zu erhalten, − BiZ-Besuch, − Einzelberatung, − Berufswahltest bei der Agentur für Arbeit, − Sprechstunde. Modul Gym I.2: Elternabend Jahrgangsstufe 8 / 9 Zielgruppe Eltern von Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 bei G8 oder in der Jahrgangsstufe 9 bei G9 Ziele Die Eltern werden über das BSO-Curriculum der Schule und die Einbindung der Beratungsfachkraft informiert. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen zu Beginn des Schuljahres erfolgen durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer /in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern, ggf. als Veranstaltung für alle Klassen der Jgst. 8, ein. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft bereitet die Informationen für die Eltern in Absprache mit dem/r Koordinator/in BSO entsprechend dem BSO-Schulcurriculum, dem Berufswahlpass und der Praktika vor. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft skizziert die begleitenden Angebote der AA (siehe Inhalt) und erläutert die Zeitschiene. Inhalt BSO-Maßnahmen der Schule: − BSO-Schulcurriculum − Berufswahlpass − Kompetenzfeststellung − Praktika Begleitende Maßnahmen und Angebote der AA: − Schulbesprechung − Sprechstunde in der Schule − BiZ-Besuch − Einzelberatung − Berufswahltest und psychologische Eignungsuntersuchung − Ausbildungsvermittlung − Print- und Onlineangebote − Berufswahlfahrplan Zeitlicher Rahmen 60 - 90 Minuten Materialien Schule: BWP-Flyer, Kurzdarstellung BSO-Curriculum, BWP- Anschauungsexemplar, Broschüre „Eltern erwünscht!?“ AA: Flyer Berufsberatung, Berufswahlfahrplan, „planet-beruf – Eltern“, Onlineangebot Modul Gym I.3: Sprechstunde Zielgruppe Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 bei G8 oder der Jahrgangsstufe 9 bei G9 Ziele Die Schülerinnen und Schüler erhalten kurze Auskünfte zur Berufswahl und klären offene Fragen. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung und gibt die Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bekannt. − Die Anmeldemodalitäten für diese Sprechstunde werden von der Beratungsfachkraft mit der Schulleitung geklärt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Der Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher. Inhalt Die Gespräche sind abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen und umfassen in der Regel Kurzauskünfte, Kurzberatungen, die Vereinbarung von Folgeterminen zu allen Fragen der Berufsberatung, Vermittlung und Förderung. Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Materialien Bereits vorhandene, relevante Unterlagen der Schülerinnen und Schüler (z.B. Portfolio) Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler notieren Ergebnisse des Gesprächs sowie ggf. die Zielvereinbarungen und ordnen diese in das Portfolio ein. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung − Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung Nachbereitung im Unterricht Ggf. Bewerbungstraining Individuelle Nachbereitung − Nutzung des Print- und Onlineangebots der AA − Bewerbertraining − Bewerberseminar Modul Gym I.4: Einzelberatung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 8 bei G8 oder in der Jahrgangsstufe 9 bei G9 Ziele Die Schüler werden mit Hilfe des strukturierten Gespräches bei ihrer Ausbildungs - und Bildungsentscheidung unterstützt und sind in der Lage, eigenständig am Prozess weiterzuarbeiten. Organisatorische Vorbereitung − Die Einzelberatung wird in der Regel in der Agentur für Arbeit durchgeführt . − Die Schule stellt die Schüler und Schülerinnen für die Einzelberatung frei. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit, falls die Einzelberatung in der Schule durchgeführt wird. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Schule weist auf die Bedeutung des Berufswahlprozesses und die Erkenntnis eigener Interessen und Stärken hin und benennt Einzelberatung als geeignete Unterstützung. − Die Schule gewährleistet die Teilnahme der Schülerin / des Schülers an den Einzelberatungen. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft nimmt die Informationen aus dem Anmeldebogen zur Kenntnis und baut auf diesen und den aus den Schulbesprechungen gewonnenen Erkenntnissen auf. − Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher . Inhalt − Es werden abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen individuell und umfassend Auskünfte zur Berufswahl erteilt. − Es wird unter Beachtung der persönlichen Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit beraten und auf Chancen und Risiken bei einer möglichen Berufswahlentscheidung hingewiesen. Dabei werden die aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. − Zur Abklärung der individuellen Interessen und Fähigkeiten kann eine psychologische Eignungsuntersuchung veranlasst werden. − Ggf. wird eine Zielvereinbarung mit der Festlegung einer Folgeberatung bzw. weiterer Schritte erstellt. Zeitlicher Rahmen Ca. 60 Minuten Materialien BWP Ergebnissicherung Unterlagen werden in das Portfolio eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechungen, einschl. BiZ-Besuch − Eigenständiger Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung bzw. Nutzung der Onlineangebote − Teilnahme der Eltern am Elternabend Individuelle Nachbereitung − Studium von Schriften und Nutzung der Onlineangebote − Psychologische Eignungsuntersuchung − Ggf. Bewerbungstraining − Vermittlungsvorschlag für einen Ausbildungsplatz Modul Gym II.1: Schulbesprechung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler in den Phasen Q1 und Q2 Ziele Die Schülerinnen und Schüler kennen − die verschiedenen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. − die spezifischen Bewerbe- und Anmeldeverfahren nach der Sekundarstufe II. − Berufsfelder und -bilder. − den regionalen Ausbildungsmarkt sowie den Arbeitsmarkt für Akademiker. Sie können − ihre Kompetenzen und Stärken benennen und in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen, − die Beratungs- und die Onlineangebote der Bundesagentur für Arbeit nutzen . Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Klassenlehrkraft und die zuständige Beratungsfachkraft. − Die Schule stellt die räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft informiert die Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. − Ausgabe der Printmedien „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“ und „abi“ Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele, die auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. Inhalt − Vertiefende Informationen zu … der Abklärung von Eignung … dualer Ausbildung, schulischer Ausbildung, Ausbildung im öffentlichen Dienst, Studienmöglichkeiten, Überbrückungsmöglichkeiten … Berufsfeldern und Berufen − Informationen zu … dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt … Studienangeboten … Bewerbungsverfahren und Fristen − Angebot der … Einzelberatung … ggf. Sprechstunde … regionale und überregionale Ausbildungsvermittlung Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde Materialien AA: „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“, „abi“ Ergebnissicherung Informationen werden im Portfolio dokumentiert. Empfohlen im Vorfeld − Sprechstunde der Beratungsfachkraft in der Schule − Individueller BiZ-Besuch − Nutzung der Onlineangebote und der Printmedien „Studien- & Berufswahl “, „abi“ Nachbereitung im Unterricht Die Lehrkraft sollte Hinweise auf die Schulsprechstunde geben und ggf. mit den Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Universität und / oder Fachhochschule planen. Modul Gym II.2: Elternabend Zielgruppe Eltern der Schülerinnen und Schüler in Q1-Phase Ziele Die Eltern werden über den Berufswahlprozess und die Bildungsmöglichkeiten ihrer Kinder informiert. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Koordinator/in BSO und / oder Klassenlehrer/in mit Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit und lädt die Eltern, ggf. als Veranstaltung für alle Vorabgangsklassen , ein. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft klärt im Gespräch mit der Lehrkraft ab, welche Informationen die Eltern bisher erhalten haben und von welchen Bildungsvoraussetzungen und Erwartungen auszugehen ist. Inhalt Die Beratungsfachkraft behandelt, zugeschnitten auf die jeweiligen Voraussetzungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler, folgende Themen: − zeitliche und inhaltliche Abfolge des Berufswahlprozesses, − Möglichkeiten nach der Schule, − Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, − weitere Begleiter / mediale Angebote im Berufswahlprozess, − Dienstleistungs- und Medienangebot der Berufsberatung. Zeitlicher Rahmen 60 – 90 Minuten Materialien AA: Kurzdarstellung zum Ausbildungsmarkt, „hesseninfo – Studium und Beruf “, „Studien- & Berufswahl“ Modul Gym II.3: Sprechstunde Zielgruppe Schülerinnen und Schüler in den Phasen Q1 und Q2 Ziele Die Schülerinnen und Schüler erhalten kurze Auskünfte zur Berufs- und Studienwahl und klären offene Fragen. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung und gibt die Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bekannt. − Die Anmeldemodalitäten für diese Sprechstunde werden von der Beratungsfachkraft mit der Schulleitung geklärt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Der Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher. Inhalt Die Gespräche sind abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen und umfassen in der Regel Kurzauskünfte, Kurzberatungen, die Vereinbarung von Folgeterminen zu allen Fragen der Berufsberatung, Vermittlung und Förderung. Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Materialien Bereits vorhandene, relevante Unterlagen der Schülerinnen und Schüler Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler notieren Ergebnisse des Gesprächs sowie ggf. die Zielvereinbarungen und ordnen diese in das Portfolio ein. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung − Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung Nachbereitung im Unterricht Die Lehrkraft sollte ggf. individuelle Fragestellungen im Unterricht behandeln. Individuelle Nachbereitung − Individueller BiZ-Besuch − Nutzung der Schriften und Onlineangebote − Teilnahme an Vortragsreihen im BiZ oder an Universitäten und Fachhochschulen − Einzelberatung Modul Gym II.4: Einzelberatung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler in den Phasen Q1 und Q2 Ziele Die Schüler werden mit Hilfe des strukturierten Gespräches bei ihrer Ausbildungs - und Bildungsentscheidung unterstützt und sind in der Lage, eigenständig am Prozess weiterzuarbeiten. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt die Schülerinnen und Schüler für das Gespräch frei. − Die Einzelberatung findet in der Regel in der Agentur für Arbeit statt. − Die Schule stellt die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit, falls die Einzelberatung in der Schule durchgeführt wird. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Schule weist auf die Bedeutung des Berufswahlprozesses und die Erkenntnis eigener Interessen und Stärken hin und benennt Einzelberatung als geeignete Unterstützung. − Die Schule gewährleistet die Teilnahme der Schülerin / des Schülers an den Einzelberatungen. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft nimmt die Informationen aus dem Anmeldebogen zur Kenntnis und baut auf diesen und den aus den Schulbesprechungen gewonnenen Erkenntnissen auf. − Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher . Inhalt − Es werden abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen individuell und umfassend Auskünfte zur Berufswahl erteilt. − Es wird unter Beachtung der persönlichen Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit beraten und auf Chancen und Risiken bei einer möglichen Berufswahlentscheidung hingewiesen. Dabei werden die aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. − Zur Abklärung der individuellen Interessen und Fähigkeiten kann eine psychologische Eignungsuntersuchung veranlasst werden. − Ggf. wird eine Zielvereinbarung mit der Festlegung einer Folgeberatung bzw. weiterer Schritte erstellt. Zeitlicher Rahmen Ca. 60 Minuten Ergebnissicherung Unterlagen werden in das Portfolio eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechungen, einschl. BiZ-Besuch − Eigenständiger Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung − Teilnahme der Eltern am Elternabend Individuelle Nachbereitung − Auswertung der Schriften und Nutzung des Onlineangebotes − Psychologische Eignungsuntersuchung − Ggf. Bewerbungstraining Modul Gym II.5: Fortbildungsangebot für Lehrkräfte Zielgruppe Lehrkräfte Ziel Die Lehrkräfte kennen − den Ablauf des Berufswahlprozesses. − die Möglichkeiten für Abiturienten. − die aktuelle Situation auf dem regionalen Ausbildungs- und Bildungsmarkt sowie dem Arbeitsmarkt für Akademiker. − die gängigen Bewerbungsmodalitäten im Bezirk für abiturientenspezifische Angebote. − Bewerbungsverfahren für Studiengänge. − die Informationsmöglichkeiten für die Schüler (Onlineangebote, Jobbörse ). Die Lehrkräfte können ihre Schülerinnen und Schüler im Berufswahlprozess unterstützen. Organisatorische Vorbereitung − Das Schulamt lädt zur Dienstversammlung ein. − Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt durch die regionale Agentur für Arbeit . − Die Beratungsfachkraft stimmt sich mit den BO-Koordinatoren verschiedener Schulen und dem Schulamt ab. − Je nach Gruppengröße sollte die Veranstaltung an einer Schule direkt oder für Lehrkräfte verschiedener Schulen im BiZ durchgeführt werden. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Der Berufsberater erstellt einen Verlaufsplan und bereitet die aktuellen Daten auf. In Vorgesprächen sollte der Bedarf hinsichtlich des Wissens der Lehrkräfte zur BSO erfasst werden. Inhalt Folgende Themen kommen in Frage: − Berufswahlprozess, − Möglichkeiten für Abiturienten, − Regionaler und überregionaler Ausbildungs- und Bildungsmarkt für abiturientenspezifische Berufe, − Bewerbungsverfahren, einschl. Studiengänge, − Dienstleistungsangebot der Berufsberatung: … Schulbesprechung, … BiZ- Besuch, Angebot der Print- und Onlinemedien, … Elternveranstaltungen, … Berufs- und studienkundliche Info-Veranstaltungen, … Einzelberatung, … Sprechstunde, … Ausbildungsvermittlung. Zeitlicher Rahmen Jährlich, nach Schuljahresbeginn der Vorabgangsklasse Drei Zeitstunden Nachbereitung durch die Agentur Feedbackbögen, ggf. Rücksprache mit der Schule Individuelle Nachbereitung durch die Lehrkräfte Elternabend zur Berufs- und Studienorientierung (BSO) Modul FOS 1: Schulbesprechung (Organisationsform A) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der FOS A im 2. Halbjahr des 1. Ausbildungsabschnitts Ziele Die Schülerinnen und Schüler kennen − die verschiedenen Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. − die spezifischen Bewerbe- und Anmeldeverfahren nach der Sekundarstufe II. − Berufsfelder und -bilder. − den regionalen Ausbildungsmarkt sowie den Arbeitsmarkt für Akademiker. Sie können − ihre Kompetenzen und Stärken benennen und in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen. − die personellen Angebote und die Onlineangebot der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Klassenlehrkraft und die zuständige Beratungsfachkraft. − Die Schule stellt die räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft informiert die Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. − Ausgabe der Printmedien „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“ und „abi“ Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele, die auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. In der Regel entwickelt sich ein Unterrichtsgespräch. Inhalt − Vertiefende Informationen zu … der Abklärung von Eignung … dualer Ausbildung, schulischer Ausbildung, Ausbildung im öffentlichen Dienst, Studienmöglichkeiten Überbrückungsmöglichkeiten … Berufsfeldern und Berufen − Informationen zu … dem regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt … Studienangeboten … Bewerbungsverfahren und Fristen − Angebot der … Einzelberatung … regionalen und überregionalen Ausbildungsvermittlung Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde Materialien AA: „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“, „abi“ Ergebnissicherung Informationen werden im Portfolio dokumentiert. Empfohlen im Vorfeld − Sprechstunde der Beratungsfachkraft − Individueller BiZ-Besuch − Nutzung der Onlineangebote − Printmedien „Studien- & Berufswahl“, „abi“ Nachbereitung im Unterricht Die Lehrkraft sollte Hinweise auf die Sprechstunde geben und ggf. mit den Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Universität und / oder Fachhochschule planen. Individuelle Nachbereitung − Individueller BiZ-Besuch − Teilnahme an Vortragsreihen im BiZ oder an Universitäten und Fachhochschulen − Einzelberatung in der Agentur für Arbeit Modul FOS 1: Schulbesprechung (Organisationsform B) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler der FOS B im 1. Halbjahr Ziele Die Schülerinnen und Schüler kennen − die verschiedenen Studien- und Weiterbildungsmöglichkeiten. − die spezifischen Bewerbe- und Anmeldeverfahren nach der Sekundarstufe II. − Berufsfelder und -bilder. − den regionalen Arbeitsmarkt für Akademiker. Sie können − ihre Kompetenzen und Stärken benennen und in Beziehung zu beruflichen Anforderungen setzen. − die personellen Angebote und die Onlineangebot der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Organisatorische Vorbereitung − Terminabsprache und Klärung der organisatorischen Bedingungen erfolgen zu Beginn des Schuljahres durch Klassenlehrkraft und die zuständige Beratungsfachkraft. − Die Schule stellt die räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Lehrkraft informiert die Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. − Ausgabe der Printmedien „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“ und „abi“ Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft erstellt einen Verlaufsplan und verwendet Beispiele, die auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind. In der Regel entwickelt sich ein Unterrichtsgespräch. Inhalt − Vertiefende Informationen zu … der Abklärung von Eignung … Studienmöglichkeiten, Überbrückungsmöglichkeiten … Berufsfeldern und Berufen − Informationen zu … dem regionalen Arbeitsmarkt … Studienangeboten … Bewerbungsverfahren und Fristen − Angebot … der Einzelberatung … des regionalen und überregionalen Studienangebots Zeitlicher Rahmen Eine Doppelstunde Materialien AA: „Studien- & Berufswahl“, „hesseninfo – Studium und Beruf“, „abi“ Ergebnissicherung Ggf. werden die Informationen im Portfolio dokumentiert. Empfohlen im Vorfeld − Sprechstunde der Beratungsfachkraft − Individueller BiZ-Besuch − Nutzung der Onlineangebote − Printmedien „Studien- & Berufswahl“, „abi“ Nachbereitung im Unterricht Die Lehrkraft sollte Hinweise auf die Sprechstunde geben und ggf. mit den Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Universität und / oder Fachhochschule planen. Individuelle Nachbereitung − Individueller BiZ-Besuch − Teilnahme an Vortragsreihen im BiZ oder an Universitäten und Fachhochschulen − Einzelberatung in der Agentur für Arbeit Modul FOS 2: Sprechstunde Zielgruppe Schülerinnen und Schüler Ziele Die Schülerinnen und Schüler erhalten kurze Auskünfte zur Berufs- und Studienwahl und klären offene Fragen. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung und gibt die Sprechzeiten den Schülerinnen und Schülern bekannt. − Die Anmeldemodalitäten für diese Sprechstunde werden von der Beratungsfachkraft mit der Schulleitung geklärt. Vorbereitung des Moduls durch die Schule Der Lehrkraft informiert die Schülerinnen und Schüler im Vorfeld über die geplanten Termine und die Anwesenheit der Beratungsfachkraft an der Schule und weist auf die Bedeutung des beginnenden Berufswahlprozesses hin. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher. Inhalt Die Gespräche sind abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen und umfassen in der Regel Kurzauskünfte, Kurzberatungen, die Vereinbarung von Folgeterminen zu allen Fragen der Beratung, Vermittlung und Förderung. Zeitlicher Rahmen 10 bis 20 Minuten Materialien Bereits vorhandene, relevante Unterlagen der Schülerinnen und Schüler Ergebnissicherung Die Schülerinnen und Schüler notieren Ergebnisse des Gesprächs sowie ggf. die Zielvereinbarungen und ordnen diese in das Portfolio ein. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechung − Besuch im Berufsinformationszentrum − BERUFE-Universum Selbsterkundung Nachbereitung im Unterricht Die Lehrkraft sollte ggf. mit den Schülerinnen und Schülern den Besuch einer Universität und / oder Fachhochschule planen. Individuelle Nachbereitung − Individueller BiZ-Besuch − Teilnahme an Vortragsreihen im BiZ oder an Universitäten und Fachhochschulen − Einzelberatung Modul FOS 3: Einzelberatung Zielgruppe Schülerinnen und Schüler Ziele Die Schüler werden mit Hilfe des strukturierten Gespräches bei ihrer Ausbildungs - und Bildungsentscheidung unterstützt und sind in der Lage, eigenständig am Prozess weiterzuarbeiten. Organisatorische Vorbereitung − Die Schule stellt die Jugendlichen für dieses Gespräch frei. − Die Beratung findet in der Regel in der Agentur für Arbeit statt. − Falls die Beratung in der Schule stattfindet, stellt diese die notwendigen räumlichen und technischen Ressourcen bereit. Vorbereitung des Moduls durch die Schule − Die Schule weist auf die Bedeutung des Berufswahlprozesses und die Erkenntnis eigener Interessen und Stärken hin und benennt Einzelberatung als geeignete Unterstützung. − Die Schule gewährleistet die Teilnahme der Schülerin / des Schülers an den Einzelberatungen. Vorbereitung des Moduls durch die Agentur für Arbeit − Die Beratungsfachkraft nimmt die Informationen aus dem Anmeldebogen zur Kenntnis und baut auf diesen und den aus den Schulbesprechungen gewonnenen Erkenntnissen auf. − Die Beratungsfachkraft teilt der Schule rechtzeitig die Termine mit und stellt den Zugang zu den DV-Systemen der AA über Internet-Router sicher . Inhalt − Es werden abhängig vom jeweiligen Schüleranliegen individuell und umfassend Auskünfte zur Berufswahl erteilt. − Es wird unter Beachtung der persönlichen Neigungen, Eignung und Leistungsfähigkeit beraten und auf Chancen und Risiken bei einer möglichen Berufswahlentscheidung hingewiesen. Dabei werden die aktuellen Beschäftigungsmöglichkeiten berücksichtigt. − Zur Abklärung der individuellen Interessen und Fähigkeiten kann eine psychologische Eignungsuntersuchung veranlasst werden. − Ggf. wird eine Zielvereinbarung mit der Festlegung einer Folgeberatung bzw. weiterer Schritte erstellt. Zeitlicher Rahmen Ca. 60 Minuten Ergebnissicherung Unterlagen werden in das Portfolio eingeordnet. Empfohlen im Vorfeld − Schulbesprechungen, einschl. BiZ-Besuch − Eigenständiger Besuch im Berufsinformationszentrum − Ggf. BERUFE-Universum Selbsterkundung Individuelle Nachbereitung − Studium der Materialien und Nutzung der Onlineangebote − Psychologische Eignungsuntersuchung − Bewerbungstraining Anlage 3    Aufgliederung der aktuellen Siegelschulen nach Schulamtsbezirken BOW DADI FFM FD GGMT GIVB HRWM HTW KS LDLM MKK MR OF RTWI SEWF BGYM 1 GH, GHF, H 2 2 1 1 GHR, GHRF, HR, HRF 1 1 2 2 1 1 1 4 1 4 3 2 3 5 GOS 1 1 1 1 GYM 3 1 2 1 IGS 1 3 2 5 2 3 1 2 1 1 1 1 KGS 2 5 1 1 2 1 5 1 1 3 LER, SOFS 4 3 5 2 2 1 2 6 2 2 3 2 4 2 R 1 1 Gesamt : 4 17 10 8 10 9 8 9 14 8 9 10 5 8 10 Gesamt: 139 Schulen   Legende: BGYM = Berufliches Gymnasium, GH = Grund- und Hauptschule, GHF = Grund- und Hauptschule mit Förderstufe, H = Hauptschule, GHR = Grund-, Haupt- und Realschule, GHRF = Grund-, Haupt- und Realschule mit Förderstufe, HR = Haupt- und Realschule, HRF = Haupt- und Realschule mit Förderstufe, GOS = Gymnasiale Oberstufe GYM = Gymnasium, IGS = Integrierte Gesamtschule, KGS = Kooperative Gesamtschule, LER = Schule mit Förderschwerpunkt Lernen, SOFS = Sonstige Förderschule, R = Realschule     Anlage 4      Auszüge aus den Kontingent-Wochenstundentafeln HS Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Arbeitslehre 7 6 3 13 16 Wahlpflichtunterricht 2 4 2 6 8 RS Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Politik und Wirtschaft 2 4 6 Arbeitslehre 4 4 8 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 4 / 5 9 / 10 13 / 15 MSS Aufbaustufe Praxisorientierter Bildungsgang Mittlerer Bildungsgang Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 8 9 10 LB Gesellschaftslehre 5 4 4 2 14 Politik und Wirtschaft 2 4 LB Arbeitslehre 3 3 2 2 6 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 3 / 5 9 / 10 berufsbezogener Unterricht / Praxistag 16 7 (22) (1) Im praxisorientierten Bildungsgang findet in den Jahrgangsstufen 8 bis 10 jeweils an einem Tag in der Woche der Unterricht in den beruflichen Schulen statt. In der Jahrgangsstufe 9 kann zusätzlich ein kontinuierlicher Praxistag angeboten werden; die hierfür notwendigen Stunden sind aus den Kontingenten für Förderstunden sowie aus den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen. (2) Im mittleren Bildungsgang finden Berufsschultage im Umfang von sechs Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 8, acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 9 und acht Wochenstunden in der Jahrgangsstufe 10 statt. Die hierfür notwendigen Stunden sind aus den Lernbereichen entsprechend den Curricula für den Berufsorientierungsunterricht heranzuziehen. GYM (G8) Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 5 bis 9 Erdkunde 2 17 5 Politik und Wirtschaft 7 Geschichte 7 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 5 / 6 5 / 6 Anlage 4      GYM (G 9) Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 10 Erdkunde 6 15 6 Politik und Wirtschaft 7 Geschichte 8 Wahlunterricht / 3. Fremdsprache 4 / 6 4 / 6 (5) Innerhalb der Kontingentstundentafeln kann von den Vorgaben des § 2 Abs. 1 Satz 1 abgewichen werden. (6) Die Schulkonferenz entscheidet über Art, Umfang und Schwerpunkte des Wahlunterrichts. (7) Für die Schülerinnen und Schüler, die keine dritte Fremdsprache erlernen, muss die Schule Wahlunterricht nach § 2 Abs. 4 anbieten, der die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebots der Schule oder des Schulprofils ermöglicht. Dazu können auch Förder- oder Differenzierungsstunden gehören. IGS Jahrgangsstufen / Stundenzahl Summe Unterrichtsfächer 5 6 7 8 9 10 5 bis 9 5 bis 10 Lernbereich Gesellschaftslehre 6 9 2 15 17 Erdkunde 6 9 6 6 Politik und Wirtschaft 4 4 Geschichte 2 5 7 Arbeitslehre 1 1 1 1 3 4 Wahlpflichtunterricht / 2. Fremdsprache 10 / 12 3 / 3 10 / 12 13 / 15 Wahlpflichtunterricht / 3. Fremdsprache 2 / 3 2 / 3 2 / 3 4 / 6 Das Fach Arbeitslehre ist dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in besonderem Maß der Berufswahlorientierung. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen.   Anlage 5    Zahl der Wochenstunden (WoStd.) gemäß „Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I“ in den jeweiligen Fassungen Bildungsgang /Schulform mit Angabe der Jahrgangsstufen (Jgst.) 15.07.1998 19.04.2000 23.04.2002 17.09.2004 20.12.2006 20.06.2008 05.09.2011 Arbeitslehre Hauptschule (5-9) Für die allgemeinbildenden Schulen gilt 1): Jgst. 5-9: 5 Jgst. 5-10: 6 13 Hauptschule (5-10) 16 Realschule (5-10) 8 Mittelstufenschule (ab 2011) Aufbaustufe + praxisorientierter Bildungsgang (5-10) 10; Berufsschultag - in Jgst. 8 (6 WoStd.) - in Jgst. 9 (8 WoStd.), ggf. zusätzlich kontinuierlicher Praxistag - in Jgst. 10 (8 WoStd.) Mittelstufenschule (ab 2011) Aufbaustufe + mittlerer Bildungsgang (5-10) 12; Berufsschultag in Jgst. 8 (6 WoStd.) in Jgst. 9 (8 WoStd.) in Jgst. 10 (8 WoStd.) Integrierte Gesamtschule (5-9) 1 2) 1 sowie 5 WoStd. Politik und Wirtschaft 3 3) sowie 4 WoStd. Politik und Wirtschaft Integrierte Gesamtschule (5-10) 3 2) 3 sowie 5 WoStd. Politik und Wirtschaft 4 2) sowie 4 WoStd. Politik und Wirtschaft Politik und Wirtschaft Gymnasium G 9 (5-10) 7 Gymnasium G 8 (5-9) 6 7 1) Ziff. 4.1.5 der Anlage zur VO vom 15.07.1998: „Die Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt ist verpflichtender Bestandteil für alle Bildungsgänge. Der Unterricht erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach („Arbeitslehre“) oder als Gegenstand anderer Fächer. 2) § 19 Abs. 2 der VO vom 19.04.2000: Dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Sozialkunde ist das Fach Arbeitslehre im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in besonderem Maß der Berufswahlorientierung. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen. 3) §13 Abs. 3 der VO vom 05.09.2011: „Das Fach Arbeitslehre ist dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in besonderem Maß der Berufswahlorientierung. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen.“ Anlage 6 G Veranst.-Nr. Zeitraum Anbieter 0158326601 15.09.2015 INBAS - Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH 0158297601 17.09.2015 Zentrum für ökonomische Bildung in Siegen (ZöBiS), Universität Siegen 0021554664 18.09. - 19.09.2015 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0056210318 18.09. - 10.10.2015 SSA LK Groß-Gerau/Main- Taunus-Kreis 0158326602 21.09.2015 INBAS - Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH 0137537395 23.09.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0021554663 29.09. - 13.10.2015 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0158341701 05.10.2015 Institut für Talententwicklung GmbH Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 Veranstaltungsort Thema Hoffmanns Höfe, Heinrich- Hoffmann-Straße 3, 60528 Frankfurt am Main Direkte Übergänge in Ausbildung: Von der Theorie zur regionalen Praxis Siegen Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik kompetenzorientiert unterrichten Kassel Maschinenschein Holzverarbeitung Helo Sauna GmbH, Hüttenmühle, 34593 Knüllwald Wallenstein Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Brühlwiesenschule Hofheim Maschinenschein Holzverarbeitung InterCityHotel Kassel, Wilhelmshöher Allee 241, 34121 Kassel Direkte Übergänge in Ausbildung: Von der Theorie zur regionalen Praxis Wiesbaden Maschinenschein Holzverarbeitung Messe Offenbach "Faktor Mensch - Potenziale erkennen und nutzen" Seite 1 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0034739929 06.10. - 24.11.2015 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0137537363 06.10.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158176102 06.10.2015 My Finance Coach Stiftung GmbH 0158326603 07.10.2015 INBAS - Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik GmbH 0137537394 08.10.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158319001 12.10.2015 Schuldenprävention AWO Bergstrasse 0158378301 13.10.2015 Arbeitskreis Schule-Wirtschaft Fulda Fürth im Odenwald Maschinenschein Holzverarbeitung - Intensivkurs Lidl Regionalgesellschaft, Lange Heideteile 1, 34295 Edermünde Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Online Adden, Posten, Zahl€n – Online-Ökonomie im Unterricht der Sekundarstufe I Parkhotel Kolpinghaus Fulda, Goethestraße 13, 36043 Fulda Direkte Übergänge in Ausbildung: Von der Theorie zur regionalen Praxis G. Junghans Kunststoffwaren-Fabrik, Einsteinstraße 6, 37235 Hessisch-Lichtenau Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Schulamt Heppenheim, Weiherhausstr. 8C, 64646 Heppenheim Workshop zur Förderung des Finanzkompetenz- Projekts "Nachwuchsexperte in Finanzfragen" Pflegestift Mediana, Rangstraße 33, 36043 Fulda Begleitung und Betreuung von alten Menschen - Konzepte der Unternehmensgruppe Mediana Holding GmbH & Co. KG Seite 2 von 13 Anlage 6 G Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537375 14.10.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158375401 15.10.2015 Fachstelle Jugendarbeit im FB Jugend und Soziales Wetteraukreis 0056376170 02.11. - 04.11.2015 Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH, hamet 2 0158318301 02.11.2015 - 30.06.2016 Hessischer Rundfunk, Bildungsprogramm Hörfunk 0147888723 03.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0158363701 05.11.2015 SSA Rheingau-Taunus-Kreis u. Wiesbaden 0158364101 05.11.2015 SSA Lahn-Dill-Kreis/LK Limburg-Weilburg 0127163609 06.11. - 14.11.2015 SSA LK Groß-Gerau/Main- Taunus-Kreis FERRERO MSC GmbH & Co. KG, Rheinstraße 12, 35260 Stadtallendorf Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Solgrabenschule, Am Solgraben 6, 61231 Bad Nauheim Junge Flüchtlinge auf dem Weg in den Beruf in der Wetterau - Hilfebedarfe, Potentiale, Projektbeispiele. Karben Handlungsorientierte berufliche Diagnostik mit dem hamet 2. - Bei der Berufswahl oder bei Umschulungen für Berufe mit überwiegend manuellen Tätigkeiten. Funkkolleg Wirtschaft Mundipharma GmbH, 65549 Limburg Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Hermann-Ehlers-Schule Wiesbaden SchmExperten in der Lernküche - Mehr als Kochen Staatliches Schulamt Weilburg Der europäische Binnenmarkt im Politikunterricht Handlungs- und problemorientierte Lernaufgaben zum Themenbereich europäischer Binnenmarkt und Währungsunion Brühlwiesenschule Hofheim Holzbearbeitung mit Handwerkzeugen Seite 3 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137428103 06.11. - 05.12.2015 SSA Stadt Frankfurt 0158389601 06.11.2015 IHK Darmstadt 0137532905 09.11. - 16.11.2015 SSA Main-Kinzig-Kreis 0032774514 10.11. - 24.11.2015 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0056376169 10.11. - 12.11.2015 Berufsbildungswerk Waiblingen gGmbH, hamet 2 0137537364 10.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0147888725 10.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0147888726 10.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen Philipp-Holzmann-Schule FFM Grundlehrgang: Umgang mit Holzbearbeitungsmaschinen für den Unterricht - in Arbeitslehre- für den Fachraum Holztechnik Schule am Sportpark, Am Drachenfeld 2, 64711 Erbach/Odw. Basisschulung: Einsatz von Fischertechnik im Unterricht Ludwig-Geißler-Schule Hanau Sicherheit an Holzverarbeitungsmaschinen Wiesbaden Maschinenschein Metall Riedstadt Handlungsorientierte berufliche Diagnostik mit dem hamet 2. - Bei der Berufswahl oder bei Umschulungen für Berufe mit überwiegend manuellen Tätigkeiten. Hessischer Rundfunk, Wilhelmshöher Allee 347, 34131 Kassel Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern König + Neurath AG, 61184 Karben Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Franz Hof GmbH, 35708 Haiger-Rodenbach Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Seite 4 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0158379901 10.11.2015 SSA Landkreis und Stadt Kassel 0137537386 11.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137596903 11.11.2015 My Finance Coach Stiftung GmbH 0147888727 12.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0034739930 13.11. - 21.11.2015 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0158392101 13.11.2015 IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Geschäftsbereich Innovation und Umwelt 0137537379 17.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0147888732 19.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen Naturkundemuseum Vorgeschichte im Ottoneum CENA Kunststoff GmbH, Am Bahnhof 4, 35088 Battenberg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Online Kaufen, Planen, Sparen (Grundschulung II) IMA International GmbH, 35614 Aßlar Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Alsfeld Maschinenschein Holzverarbeitung - Intensivkurs Schule am Sportpark, Am Drachenfeld 2, 64711 Erbach/Odw. Aufbauschulung: Projektarbeit mit Fischertechnik Philipps-Universität, Fachbereich Chemie, Hans-Meerwein-Straße in Marburg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Buderus Edelstahl GmbH, 35576 Wetzlar Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Seite 5 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0158315801 19.11.2015 Justus-Liebig-Universität Gießen, Zentrum für Lehrerbildung 0158410501 19.11.2015 Arbeitskreis Schule-Wirtschaft Fulda 0147888728 24.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0147888729 24.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0147888730 24.11.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0158237501 24.11.2015 My Finance Coach Stiftung GmbH JLU Gießen, Philosophikum II, Karl- Glöckner-Straße 21, Gebäude B, Raum 216, 35394 Gießen Fach-Tag Berufspädagogik: Neue Formate und Fortbildung für Berufsorientierung Wehner GROMA Kreuzbergstraße 37, 36043 Fulda WEHNER GROMA - ein Handelsunternehmen steht für Kundenorientierung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Polizeidirektion Vogelsberg, 36341 Lauterbach Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Danobat Overbeck GmbH, 35745 Herborn Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement BIEBER + MARBURG GMBH + CO KG Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Heinrich-Kraft-Schule, Fachfeldstraße 34, 60386 Frankfurt am Main Online und Finanzen – Wirtschaftliche und virtuelle Verlinkungen Seite 6 von 13 Anlage 6 G Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537396 25.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158204801 25.11.2015 Daimler AG, Bildungsinitiative Genius 0137537370 26.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537381 26.11.2015 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0147888731 01.12.2015 Arbeitskreise SchuleWirtschaft Mittelhessen 0158420901 01.12.2015 SSA Landkreis und Stadt Kassel 0137597003 02.12.2015 My Finance Coach Stiftung GmbH Backhaus SCHWARZ, Untergasse 19, 34281 Gudensberg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentrum Eschwege, Langemarckstraße 41, 37269 Eschwege Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Mercedes-Benz Werk Kassel, Mercedesplatz 1, Antriebstechnik in der Sekundarstufe I ultraviolett kommunikation & design GmbH, Dudenstraße 9, 36251 Bad Hersfeld Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Bildungswerk der Hess. Wirtschaft e. V., Biedenkopf Betriebserkundungen in Mittelhessen: Lehrkräfte informieren sich zum Thema Übergangsmanagement Theodor-Heuss-Schule Baunatal Netzwerk OloV Online Umgang mit Risiken, Umwelt und Wirtschaft (Aufbauschulung) Seite 7 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0046111873 09.12.2015 Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. 0021554665 12.01. - 26.01.2016 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0032922110 19.01.2016 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0021554666 22.01. - 05.02.2016 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0158453601 25.01.2016 IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Geschäftsbereich Innovation und Umwelt 0158450501 03.02.2016 Institut für Talententwicklung GmbH 0158450601 03.02. - 29.06.2016 Institut für Talententwicklung GmbH Gruünberg, Theo-Koch- Schule "Berufswahlpass und Schule" Lehrer/-innenfortbildung im Rahmen des Projektes "Kompetenzen entdecken, Potentiale nutzen - Berufswahl gestalten (KomPo)" Wiesbaden Maschinenschein Holzverarbeitung Fürth i.O. Holzarbeiten - Anregungen für den AL- und Werkunterricht (Sek.I) Gießen, Aula der Friedrich Feld Schule, Georg- Schlosser-Str. 20, 35390 Gießen „LehrerInnen schnuppern Praxisluft - 
acht Stunden Berufsorientierung in einem Unternehmen“ Eine Auftakt-Dialogveranstaltung zwischen Ausbildungsbetrieben und Lehrkräften Kassel Maschinenschein Holzverarbeitung Offene Schule Babenhausen (Joachim- Schumann-Schule), LEGO Mindstorms EV3 (Fortbildung für Lehrkräfte) Mittelhessen (je nach Wahl des Praktikumsbetriebes) „LehrerInnen schnuppern Praxisluft - 
acht Stunden Berufsorientierung in einem Unternehmen“ Praktikumsteil Seite 8 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0034739931 04.02. - 10.03.2016 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0137537384 10.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537390 10.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0021554667 16.02. - 24.02.2016 lea gemeinnützige bildungsgesellschaft mbH der GEW Hessen 0137537385 16.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158237601 16.02.2016 My Finance Coach Stiftung GmbH 0137537365 18.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen Reinheim Maschinenschein Holzverarbeitung - Intensivkurs REPA Maschinenbau- und Verwaltung GmbH, Industriestraße 21-23, 37235 Hessisch Lichtenau Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Werkzeugbau Holzhauer GmbH, Bornwiese 4, 34323 Malsfeld Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Wiesbaden Maschinenschein Holzverarbeitung K+S KALI GmbH Werk Werra, Hattorfer Straße, 36267 Philippsthal Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Heinrich-Kraft-Schule Fachfeldstraße 34, 60386 Frankfurt am Main Ökonomische Grundbildung in der Sekundarstufe I: Umwelt und Wirtschaft – ein unvereinbarer Zielkonflikt? AuPairWorld GmbH, Wolfsschlucht 27, 34117 Kassel Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Seite 9 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537374 18.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537377 18.02.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0158453602 23.02.2016 IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Geschäftsbereich Innovation und Umwelt 0056210319 26.02. - 12.03.2016 SSA LK Groß-Gerau/Main- Taunus-Kreis 0158453401 07.03.2016 IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Geschäftsbereich Innovation und Umwelt 0137537382 08.03.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537366 15.03.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537391 15.03.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen sprenger druck, Arolser Landstraße 61, 34497 Korbach Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Bildungszentrum der Bauwirtschaft, Afföllerstraße 61, 35039 Marburg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Offene Schule Babenhausen (Joachim- Schumann-Schule), LEGO Mindstorms EV3 (Fortbildung für Lehrkräfte) Brühlwiesenschule Hofheim Maschinenschein Holzverarbeitung PRÄWEMA Antriebstechnik GmbH, Hessenring 4, 37269 Eschwege Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern IHK Kassel-Marburg Prüfungszentrum, Gobietstr. 13, 34123 Basisschulung: Einsatz von Fischertechnik im Unterricht Plansecur GmbH, Druseltalstraße 150, 34131 Kassel Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Autohaus SCHADE u. Sohn GmbH & Co. KG, Carl-Benz-Straße 2, 36251 Bad Hersfeld Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Seite 10 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537378 16.03.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537389 17.03.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0127163610 15.04. - 23.04.2016 SSA LK Groß-Gerau/Main- Taunus-Kreis 0147961602 19.04. - 26.04.2016 SSA Main-Kinzig-Kreis 0137537368 21.04.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537388 21.04.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537376 26.04.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen Seidel GmbH Werk III, Marburger Straße 60, 35112 Fronhausen Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Fahrzeughaus Schmidt GmbH, Am Grün 1, 35066 Frankenberg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Ludwig-Geißler-Schule Hanau Lehrerfortbildung Holztechnik: "Schülergerechte Werkstücke mit Handwerkzeugen hergestellt" Brühlwiesenschule Hofheim Holzbearbeitung mit Handwerkzeugen ACO Passavant GmbH, Ulsterstraße 3, 36269 Philippsthal Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Hans-Viessmann-Schule, Marburger Straße 23, 35066 Frankenberg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Pharmaserv GmbH & Co. KG, Emil-von-Behring- Straße 76, 35041 Marburg Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Seite 11 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537367 28.04.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537392 11.05.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0046006007 12.05.2016 Unfallkasse Hessen, Prävention 0137537380 12.05.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137532906 17.05. - 24.05.2016 SSA Main-Kinzig-Kreis 0137537387 24.05.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537372 02.06.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen DAIMLER AG Mercedes- Benz-Werk Kassel, Mercedesplatz 1 , 34127 Kassel Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Werbeagentur GmbH und XXL-Digitaldruck Paecher, Am hohen Berg 5a, 34599 Neuental Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern IGS Kastellstraße, Wiesbaden Die (mobile) Fahrradwerkstatt WIKUS-Sägenfabrik Wilhelm H. Kullmann GmbH & Co. KG, Melsunger Straße 30, 34286 S b Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern HESSEN-FORST Forstamt Frankenberg, Forststraße 6, 35066 Frankenberg(Eder) Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Ludwig-Geißler-Schule Hanau Sicherheit an Holzverarbeitungsmaschinen Siebenhaar Antriebstechnik GmbH, Max-Eyth-Straße 5, 34369 Hofgeismar Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Seite 12 von 13 Anlage 6 Gr Hessische Lehrkräfteakademie Veranstaltungen für das Fach Arbeitslehre im Schuljahr 2015/2016 Akkreditierung Datenbank Walter-Hallstein-Str. 3-7 65197 Wiesbaden 04.01.2016 0137537373 09.06.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537383 14.06.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537371 22.06.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen 0137537393 22.06.2016 Arbeitsgemeinschaft Schule- Wirtschaft Nordhessen Emco Wheaton GmbH, Emco Straße 2-4, 35274 Kirchhain Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern CSL Plasma Plasma Logistik Center-EU, An der Feuerwache 20, 34613 Schwalmstadt Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Sparkasse Werra- Meißner, Friedrich- Wilhelm-Straße 40-42, 37269 Eschwege Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Diakonie, Haus der Diakonie 1, Kaplangasse 1, 36251 Bad Hersfeld Betriebserkundungen im Rahmen von Lehrerfortbildungsveranstaltungen, ausbildungsrelevanten Diskussionen zwischen Wirtschafts- und Schulvertretern Seite 13 von 13