Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Löber, Schmitt, Decker, Hofmeyer, Kummer, Warnecke, Weiß und Geis (SPD) betreffend Green-IT Drucksache 19/2290 Vorbemerkung der Fragesteller: Informationstechnik (IT) gehört zu den Bereichen im 21. Jahrhundert, bei denen ein hoher und stetig steigender Ressourcen- und Energiebedarf besteht. Dies ist nicht zuletzt dadurch zu erklären, dass IT mittlerweile vielfältige Lebensbereiche der Menschen, speziell in den Industrienationen und heranwachsenden Schwellenländern, zunehmend durchdringt und bestimmt. Um der steigenden Verwendung von IT jedoch auf lange Sicht gerecht werden zu können, bedarf es einer effizienten Ressourcennutzung. Seit einiger Zeit gewinnen daher die ökologischen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) immer mehr an Relevanz. Im Sinne der ökologischen IKT werden Umweltaspekte wie z.B. bei der Wahl der Hardware-Komponenten und den eingesetzten Softwareprodukten berücksichtigt. Das Ziel besteht also darin, die IT-Landschaft umwelt- und vor allem ressourcenschonender zu gestalten. Der Begriff Green-IT fasst die Bestrebungen einer effizienteren Ressourcennutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie, über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten, zusammen. Hierbei kann vor allem die Optimierung der Umweltaspekte und des Ressourcenverbrauchs bei der Herstellung, des Betriebs und letztlich besonders bei der Entsorgung der Produkte betrachtet werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Begriff Green-IT umfasst die Zielsetzung der umweltschonenden Gestaltung und Nutzung von Informationstechnologien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Neben einem optimierten Einkauf und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik, bei dem Geräte, die gerade nicht genutzt werden, ausgeschaltet bzw. in den Stand-by-Betrieb versetzt werden, versteht man hierunter insbesondere die Entwicklung von Strom und Ressourcen sparenden Geräten (PCs, Server, Monitore etc.) sowie eine Verminderung des Energieverbrauchs von Rechenzentren . Die Große Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, der Ministerin der Justiz, dem Kultusminister, dem Minister für Wissenschaft und Kunst, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welchen Stellenwert hat der Klima- und Umweltschutz in den Ministerien und untergeordneten Behörden der Landesregierung? Frage 2. Welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung von Green- IT? Frage 3. Seit wann verfolgt die Landesregierung die Umsetzung von Green-IT? Klima- und Umweltschutz haben in den hessischen Ministerien und nachgeordneten Behörden bereits seit einiger Zeit einen hohen und weiterhin zunehmenden Stellenwert. Das Ziel aus Sicht der Landesverwaltung ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, auch und gerade in der Verantwortung für kommende Generationen. Zur Erreichung dieses Zieles arbeiten bereits seit 2008 viele Akteure über Ressort-, Politik- und Fachgrenzen hinweg in konkreten Projekten der "Nachhaltigkeitsstrategie Hessen" gemeinsam daran, die ökologischen, ökonomischen und sozialen Herausforderungen der Gegenwart in Chancen für eine lebenswerte Zukunft zu verwandeln . Die Hessische Landesregierung zielt auf einen sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen ab und erarbeitet derzeit eine Ressourcenschutzstrategie, da sie hier im Zusammen- Eingegangen am 10. Dezember 2015 · Ausgegeben am 21. Dezember 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2929 10. 12. 2015 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 wirken mit der Wirtschaft besondere Chancen bei Ressourceneffizienz und Ressourcenschonung sieht.1 Ressourceneffizienz umfasst dabei sowohl Energie- als auch Rohstoffeffizienz. Die Landesregierung hat per Kabinettbeschluss das Ziel gesetzt, Hessen bis 2050 klimaneutral zu stellen und die hessischen Treibhausgasemissionen um mindestens 90 % gegenüber 1990 zu senken. Derzeit wird im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Integrierte Klimaschutzplan Hessen 2025 entwickelt, der auch verbindliche Ziele für die Jahre 2020 und 2025 enthalten wird. Eine besondere Bedeutung kommt der Sanierungsrate im Gebäudebestand zu. Als tragende Säule des Klimaschutzes in den Ministerien und nachgeordneten Behörden ist das Projekt der Nachhaltigkeitsstrategie "CO2-neutrale Landesverwaltung" zu nennen. Bis 2030 hat sich die hessische Landesverwaltung, unter Federführung des HMdF, das Ziel gesetzt, CO2-neutral zu werden. Von der Eröffnungsbilanz im Jahr 2008 bis zum Jahr 2012 konnten die CO2-Emissionen der Landesverwaltung um 46 % verringert werden. Im Rahmen des Energieeffizienzplans wurden sowohl für Bestandsgebäude als auch Neubauten hohe energetische Standards gesetzt. Das Thema "Green-IT" ist in diesem Kontext als ein Baustein zu sehen, bei dem die gesamte Landesverwaltung, mit vielen Akteuren in den Ministerien sowie den nachgeordneten Bereichen und auch gerade die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD), als zentraler IT- Dienstleister der Landesverwaltung, ihren Beitrag leisten. Inhaltlich versteht die Landesverwaltung unter dem Begriff "Green-IT" die Zielsetzung einer umweltschonenden Gestaltung und Nutzung von Informationstechnologien über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Frage 4. Welchen prozentualen Anteil entspricht der Bereich der Informationstechnologie (IT) am gesamten Stromverbrauch der Landesverwaltung im Zeitraum von 2000 bis 2014 (bitte differenzieren nach prozentualen Verbräuchen in kWh in den einzelnen Jahren)? Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 05.06.2008 wurde die Beschaffung von Strom für die Liegenschaften des Landes vollständig (mit Ausnahme der Universitäten) auf Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) umgestellt (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage vom 09.03.2010 betreffend aktueller Stand Ökostrombezug für Liegenschaften des Landes, Drucksache 18/2038 vom 28.04.2010). Insofern haben Effizienzmaßnahmen im Strombereich keine unmittelbaren bilanziellen CO2-Einsparungen zur Folge. Gleichwohl tragen diese im Falle der Wirtschaftlichkeit u.a. durch geringere Strombezugskosten zu einer Entlastung der Haushalte bei. Der Stromverbrauch des Landes Hessen wird seit dem Jahr 2000 durch das "Competence Center Strom" (CC Strom) im Hessischen Baumanagement (HBM) erhoben. Der Verlauf der erhobenen Daten ist in der als Anlage 1 beigefügten Grafik dargestellt. Die Stromverbräuche der Universitäten des Landes werden erst seit 2006 vollständig an das CC Strom übermittelt. Die Steigerungen des Stromverbrauchs bis 2006 sind daher im Wesentlichen auf eine Zunahme des verfügbaren Datenbestandes, d.h. zusätzlich dokumentierte Flächen, zurückzuführen. Es wurde eine Aufteilung des Stromverbrauchs in den Verbrauch der Universitäten und der übrigen Landesgebäude vorgenommen, um den Flächeneinfluss auf die Betrachtung zu mindern. Bezüglich des angefragten Anteils der Informationstechnologie (IT) am gesamten Stromverbrauch liegen hochgerechnete durchschnittliche Zahlen für den Energieverbrauch von PC und Notebooks für den Zeitraum von 2005 bis 2014 vor. Der angenommene durchschnittliche Energieverbrauch pro Gerät beruht auf der gewöhnlichen Auslastung der Geräte. Aufgrund der durchschnittlichen Nutzungsdauer von vier Jahren wurde der Energieverbrauch in diesem Zeitraum betrachtet und verglichen. Unter Berücksichtigung des jährlichen Austausches zwischen 15.000 und 18.000 Geräten (Gesamtbestand ca. 65.000 Geräte, jeweils ohne Universitäten) konnte der durchschnittliche Energieverbrauch der Geräte im Jahr 2005 in Höhe von 129 kWh, ausweislich der nachfolgenden Aufstellungen, bis zum Betrachtungszeitraum 2014 auf 70,89 kWh/Jahr gesenkt werden. Jahr Durchschnittlicher Energieverbrauch pro Gerät und Jahr in kWh 2005 129,01 2007 125,63 2009 117,21 2010 115,3 2014 70,89 1 Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 3 Frage 5. Wie hoch lag das Beschaffungsvolumen von Informations- und Kommunikationsgeräten der Landesverwaltung Hessen zwischen den Jahren 2000 und 2014? Frage 6. Welche Informations- und Kommunikationsgeräte wurden für die Landesverwaltung zwischen den Jahren 2000 und 2014 neu beschafft (bitte differenzieren nach Gerätetyp und Kosten der neu beschaffenen Informations- und Kommunikationsgeräte in den einzelnen Jahren)? Die Fragen 5 und 6 werden nachfolgend aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Entsprechende Unterlagen werden nach dem Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass) grundsätzlich für maximal 10 Jahre aufbewahrt. Die in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle aufgeführten Anlageklassen wurden als "Informations- und Kommunikationsgeräte" über das SAP-System mit den dort aufgeführten Volumina (ohne Universitäten ) ermittelt. Vollständige übergreifende Auswertungen sind erst ab dem Zeitpunkt möglich , zu dem der letzte Buchungskreis mit der Nutzung des entsprechenden SAP-Moduls begonnen hat, weshalb die Zahlen der ersten Jahre nicht vermeidbare Unschärfen enthalten. Frage 7. Nach welchen Kriterien werden neue Informations- und Kommunikationsgeräte für die Landesverwaltung neu beschafft? Die Vorgabe starrer Kriterien wäre, aufgrund der kurzen Innovationszyklen im Bereich der IT und der sehr unterschiedlichen Bedarfe, nicht sinnvoll möglich. Als standardisierte Arbeitshilfe für die Festlegung von Anforderungen der Landesverwaltung bei der Beschaffung von IT dient der "Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Computern und Monitoren" (Anlage 3). Der Leitfaden wird gerade aktualisiert und soll Ende 2015 in der neuen Auflage erscheinen. Um einen Eindruck von geforderten ökologischen Kriterien an zu beschaffende IT-Hardware zu geben, ist nachfolgend ein Auszug aus der aktuellen Ausschreibung zur landesweiten Beschaffung von IT-Hardware wiedergegeben: - Für alle elektrischen Geräte ist das Gesetz für elektromagnetische Verträglichkeit (EMV- Gesetz) vom 09.11.1992 zu beachten, d.h. alle angebotenen Geräte müssen über CE- Kennzeichnung und Konformitätserklärung verfügen. - Alle Geräte müssen die Normen EN 62311 oder EN 50371 (Sicherheit in elektromagnetischen Feldern) erfüllen. - Die Richtlinie 2002/95/EG vom 27.01.2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten muss eingehalten werden. - Alle Geräte müssen die Norm EN 60950-1 (Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit ) erfüllen - soweit sie auf die angebotenen Geräte anwendbar ist. - Die DIN EN ISO 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion) muss eingehalten werden - soweit sie auf die angebotenen Geräte anwendbar ist. - Beim PC dürfen im Leerlaufbetrieb 40 dB(A) und im Betrieb (Aktivierung des Festplattenlaufwerkes ) 44 dB(A) nicht überschritten werden (garantierter Schallleistungspegel auf Grundlage der EN ISO 7779:2001 in Verbindung mit ISO 9296:1988) - Beim Notebook dürfen im Leerlaufbetrieb 38 dB(A) und im Betrieb (Aktivierung des Festplattenlaufwerkes ) 42 dB(A) nicht überschritten werden (garantierter Schallleistungspegel auf Grundlage der EN ISO 7779:2001 in Verbindung mit ISO 9296:1988) - Die angebotenen Geräte müssen die aktuell gültigen Anforderungen des Energy Star- Abkommens für Bürogeräte (2006/1005/EG bzw. 2009/347/EG) oder Anforderungen gleichwertiger Standards erfüllen. - Die angebotenen Flachbildschirme halten mindestens die Pixel-Fehlerklasse 2 und die Reflexionsklasse 2 nach ISO 9241-307 oder die Pixel-Fehlerklasse 2 und die Reflexionsklasse 2 nach ISO 13406-2 ein. Spezielle ökologische Anforderungen, die pro Geräteart unterschiedlich ausfallen können und sich z.B. aus den Anforderungen des "Blauen Engel" ergeben, werden sofern produktbezogen zielführend passend eingefordert. Frage 8. Inwieweit wird bei der Beschaffung von neuen Geräten und neuer Hardware neben Investitionskosten und Energieeffizienz auch der gesamte Lebenszyklus berücksichtigt? Eine Betrachtung und Kontrolle des Lebenszyklus von IT-Hardware, beginnend mit der Gewinnung der Rohstoffe, Fabrikation der Einzelteile, bis zum Zusammenbau und Verkauf, ist von den Herstellern und Anbietern derzeit noch nicht in diesem Maße leistbar und kann daher bei Beschaffungen auch noch nicht umfassend eingefordert werden. Soweit dies praktisch umsetzbar ist, können Vertragspartner jedoch von der Landesverwaltung (z.B. bei der Ausschreibung zur IT-Hardware), auf Basis des am 01.03.2015 in Kraft getretenen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes , zur Einhaltung von Standards, z.B. der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bei der Auftragsausführung, verpflichtet werden. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 Für den Nutzungszeitraum der Geräte werden in den Leistungsbeschreibungen auch Faktoren, wie z.B. Wartungs- und Entsorgungskosten, betrachtet. Bei geleasten Geräten ergeben sich neben den Investitionskosten für den Lebenszyklus jedoch keine weiteren Mehrkosten, da entsprechende Leistungen "eingepreist" sind. Die Wartung wird über die (in der Regel vierjährige) Gewährleistung abgedeckt, die Kosten einer ordnungsgemäßen Entsorgung sind entweder im Gerätepreis enthalten oder werden vom Leasinggeber übernommen. Frage 9. Beachtet die Landesregierung beim Einkauf neuer Hardware Energiesparklassen? Energieeinsparklassen (wie z.B. A++ bei sog. "weißer Ware") werden für IT-Geräte derzeit nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) nicht ausgewiesen. In der aktuellen IT-Hardware Ausschreibung der HZD wird jedoch z.B. in der Leistungsbeschreibung der Monitore als Mindestanforderung genannt, dass die angebotenen Geräte vollständig den Anforderungen der jeweils gültigen Stufe des Energy Star Programms für Displays genügen. Die Spezifikation des EU Energy Star befasst sich mit der Energieeffizienz dieser Geräte . Dabei werden neben anderen Kriterien, die verschiedenen Zustände (Betrieb, Ruhe, etc.) mit einbezogen. Zusätzlich werden die Energiekosten über den Stromverbrauch ermittelt und zu den Investitionskosten addiert. Frage 10. Inwieweit wird beim Einkauf oder der Entwicklung von Software die Rechenzeit beachtet, um Prozesse zu verkürzen und Energie zu sparen? Beim Einkauf oder der Entwicklung von Software ist die nichtfunktionale Anforderung an die Performance der Software ein bestimmendes Auswahl- (Kauf) oder Architektur- (Entwicklungs) Kriterium. Daraus leiten sich direkt die prozessverkürzenden und damit energieeinsparenden Effekte ab. Frage 11. Inwieweit wird beim Einkauf der Geräte z.B. auf die Umweltfreundlichkeit oder einen geringen Energieverbrauch geachtet? Nach dem Hessischen Energiezukunftsgesetz sind bei der Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren, technischer Geräte oder Ausrüstungen, auch wenn der Auftragswert unter dem Schwellenwert des § 2 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) liegt, die Anforderungen an die Energieeffizienz und den Energieverbrauch sowie die Klimaauswirkungen nach § 4 Abs. 5 bis 10 der VgV zu beachten. Liegt das Vergabevolumen oberhalb des Schwellenwertes , gelten diese Regelungen unmittelbar. Hiernach sollen z.B. in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die Energieeffizienz besondere Anforderungen gestellt werden. Von den Bietern ist in geeigneten Fällen eine Analyse minimierter Lebenszykluskosten oder die Ergebnisse einer vergleichbaren Methode zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit zu fordern, gemäß § 4 Abs. 6 Nr. 2 VgV. Im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach § 97 Abs. 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die anhand dieser Informationen ermittelnde Energieeffizienz als Zuschlagskriterium angemessen zu berücksichtigen. In den entsprechenden Ausschreibungen wird der Stromverbrauch z.B. für PCs in Kosten umgerechnet und zu den Investitionskosten dazu gerechnet. Der Stromverbrauch fließt damit beim Zuschlagskriterium "Preis" in die Bewertung ein. Frage 12. Nutzt die Landesverwaltung derzeit z.B. das Potenzial von Hochschulen zum Austausch über effiziente IT-Beschaffungsprogramme? Die fortschreitende technologische Entwicklung und die zunehmende Etablierung des digitalen Verwaltungshandelns (E-Government) erfordern zwischen den öffentlichen IT-Trägern neue Formen der Zusammenarbeit. Aus diesem Grund wurde die KOPIT eG (Kooperationsplattform IT öffentliche Auftraggeber) gegründet. Die neue eingetragene Gesellschaft soll zukünftig die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Informationstechnologie zwischen dem Land Hessen, den hessischen Kommunalverwaltungen, den Universitäten sowie weiteren öffentlich-rechtlichen Institutionen fördern. Gründungsmitglieder der KOPIT eG sind das Land Hessen, vertreten durch die HZD, die ekom21 - KGRZ Hessen (Körperschaft des öffentlichen Rechts) und die Goethe Universität Frankfurt am Main. Aufgabe der Genossenschaft ist die gemeinsame Beschaffung von Hard- und Software sowie IT-Dienstleistungen aller Art. Daneben werden gemeinsame Aktivitäten der Mitglieder entwickelt und der Erfahrungsaustausch und Transfer von Informationen und Wissen rund um die Informationstechnologie befördert. Frage 13. Inwieweit wird eine Überprüfung von Zulieferern auf Einhaltung des Green-IT-Gedankens durchgeführt? Gemäß § 3 HVTG ist es den öffentlichen Auftraggebern dann möglich, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu fordern und zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Hiernach ist eine Überprüfung von Liefe- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 5 ranten "… auf Einhaltung des Green-IT Gedankens …", also der allgemeinen (vom Auftragsgegenstand und dem Produktionsprozess losgelösten) Geschäftspolitik der Unternehmens, mit dem Vergaberecht nicht vereinbar. Gemäß § 7 Abs. 11 VOL/A ist es jedoch bei Dienstleistungsaufträgen (nicht aber bei Lieferaufträgen) möglich, die Einhaltung von Normen für das Umweltmanagement als Eignungskriterium zu fordern (Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung - EMAS). Mit Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird fallbezogen geprüft, ob die o.g. Eignungskriterien bei Bietern und Subunternehmern künftig abgefragt werden. Frage 14. Wie verhält sich die Landesregierung zu der Möglichkeit zentrale Beschaffungsempfehlungen des Landes auch für die Kommunen nutzbar zu machen? Die Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung, betreffend Bürobedarf, Bürogeräten mit Druckfunktion , Büromöbeln, Computern, Kfz, Reinigungsleistungen und Textilien, sind zentrale Beschaffungsempfehlungen des Landes und wurden in Zusammenarbeit auch mit Vertretern der Kommunen erstellt. In Veranstaltungen und über Plattformen im Internet werden die Leitfäden beworben und allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Weiter wurden die Leitfäden diversen Kommunen auf konkrete Anfrage auch individuell in Papier- oder in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Siehe auch Antwort zu Frage 12. Frage 15. Welche Bestrebungen gibt es, die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Landtags und der Hessischen Landesregierung über deren gesamten Lebenszyklus hinweg umwelt- und ressourcenschonend zu gestalten? Bezüglich der umwelt- und ressourcenschonenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien kommt der HZD, als zentralem IT-Dienstleister und Betreiber zentraler Rechenzentren des Landes, eine zentrale Rolle zu. Das Rechenzentrum der HZD arbeitet nach den Grundsätzen der Green-IT. In Hessen ist die IT zu großen Teilen zentralisiert, sodass nicht jedes Ressort sein eigenes Rechenzentrum betreibt. Die HZD konsolidiert den Anwendungsbetrieb an zentraler Stelle nach einheitlichen Standards. So kauft HZD etwa "grünen Strom", der CO2-neutral produziert wird. Auf diesen Weg wird bereits im Vorfeld des IT-Betriebs Grundsätzen der Green-IT entsprochen. Für die hessische Landesverwaltung werden regelmäßig Rahmenverträge für Hardware ausgeschrieben und abgeschlossen . Dabei ist selbstverständlich, dass Netzteile, Lüfter und Prozessoren gemäß ihrer tatsächlichen Anforderungen arbeiten und nicht mehr Strom aufnehmen, als die Auslastung der Hardware fordert. Nutzerdaten werden in der Regel auf zentrale Storagesysteme abgelegt. Auf diesen Systemen wird sowohl eine Komprimierung als auch Deduplizierung eingesetzt. Zielrichtung ist, dass Dateien nur jeweils einmal abgelegt werden, selbst wenn mehrere Anwender diese in ihren Verzeichnissen unabhängig speichern. Über diese Technik wird erreicht, dass der benötigte Speicherplatz auf ein Minimum reduziert wird. Dies spart nicht nur Investitionskosten, sondern reduziert auch die Anzahl betriebener Festplatten/Bänder in der Datensicherungsinfrastruktur sowie den Stromverbrauch. Mit der Inbetriebnahme des HZD-Rechenzentrums in Mainz wurde die Energieeffizienz bezogen auf die benötigte Stellfläche um mehr als die Hälfte gesteigert. Grundsätzlich ist für die HZD der effiziente Einsatz von Energie nicht nur ein Aspekt des Umweltschutzes, sondern auch ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor. Neben der HZD als zentralem IT-Dienstleister ist auch und gerade die Nutzung der Mitarbeiter in den Ministerien und nachgeordneten Bereichen von Bedeutung, um eine umwelt- und ressourcenschonende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien sicherzustellen und auszubauen. Nachfolgend einige Beispiele: - Das Druckerkonzept vieler Dienststellen sieht auf jedem Stockwerk zentrale Netzwerkdrucker vor, die die Arbeitsplatzdrucker ersetzen sollen. Sie sind z.B. mit der Funktion "Beidseitiger Druck" voreingestellt. Durch diese Maßnahme wird auch Umweltaspekten (Minderung des Ozon-Ausstoßes, Entsorgungskosten für Druckerpatronen und Tonerkartuschen etc.) Rechnung getragen. Altgeräte werden nach der Abschreibung fachgerecht über die Lieferanten entsorgt bzw. an den Leasinggeber zurückgegeben. - Etagenkopierer sind so konfiguriert, dass sie bei Nichtnutzung von 1 Stunde in den Sleep- Mode gehen. - Die Monitore gehen nach 10 Minuten Nichtnutzung in den Stand-by-Mode (< 1 Watt). - Die Arbeitsplatzdrucker gehen je nach Modell bei Nichtnutzung in den Stand-by-Mode bzw. schalten sich vollständig aus. - Außerdem wurden die Beschäftigten dahin gehend sensibilisiert, die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Verringerung des Stromverbrauchs zu nutzen (z.B. Shortcuts für Bildschirmschoner, Aktivierung Stand-by-Modus, Verwendung von Netzwerkdruckern). 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 Frage 16. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits unternommen, um das Bewusstsein der Mitarbeiter in Bezug auf eine ressourcensparende Gerätenutzung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren? Gerade mit der Durchführung sog. "Energiesparwettbewerbe" in den Dienststellen des Landes ist es gelungen, das Bewusstsein der Beschäftigten für energiesparende und CO2-sparende Verhaltensweisen zu schärfen. Der Verbrauch an Strom, Heizenergie usw. konnte hierdurch bereits signifikant gesenkt werden. Mit der fachlichen Begleitung der Wettbewerbe in Form von Workshops und Fortbildungsveranstaltungen werden die Bewusstseinsbildung und eine Entwicklung klimaschonender Verhaltensweisen sinnvoll unterstützt. Bisher wurden zwei landesweite Energiesparwettbewerbe "Energie Cup Hessen" mit 41 bzw. 36 teilnehmenden hessischen Liegenschaften durchgeführt. Die Energiespar-Wettbewerbe tragen insbesondere zur Nutzersensibilisierung bei. Sie erreichen zudem durch Veröffentlichungen in der Presse und publikumswirksame Veranstaltungen eine sehr hohe Aufmerksamkeit. Die Anzahl der durch die Energiesparwettbewerbe erreichten Teilnehmerinnen und Teilnehmer beläuft sich jeweils auf ca. 10.000 Personen. Mit dem in 2010/2011 bundesweit in diesem Umfang erstmals durchgeführten Energiesparwettbewerb "Energie Cup Hessen" wurde die Bereitschaft bei den Landesbediensteten geweckt, sich aktiv und mit Freude an der Thematik Energieeinsparung zu beteiligen. Die Energiekosten wurden um mehr als 185.000 € reduziert. Mit dem 2. Energiesparwettbewerb "Energie Cup Hessen II" konnten weitere Liegenschaften in die Maßnahmen einer klimafreundlichen Gebäudenutzung einbezogen und ein energiebewusstes Verhalten unter den Beschäftigten weiter verbreitet werden. Die Einsparungen aller Liegenschaften liegen im Vergleich zum Basisjahr durchschnittlich bei 13 % für Strom und einer Reduzierung der Betriebskosten von über 330.000 €. Die Erfahrungen aus den Wettbewerben werden an andere Dienststellen weitergegeben. Bereits nach dem ersten Wettbewerb 2012 wurden "Energiespar -Tandems" gebildet. Engagierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des "Energie Cup Hessen " gaben als "Energiespar-Coach" ihr Wissen im Energie- und Wassersparen an neue Teilnehmende weiter. Es wurden damit neue Konzepte entwickelt und bestehende Maßnahmen verstetigt . Frage 17. Wie wird der Ressourcenverbrauch während des Betriebs und der Entsorgung der Geräte optimiert ? Der in der gegenständlichen Frage angesprochene Themenbereich der Optimierung des Ressourcenverbrauchs während des Betriebs und der Entsorgung von IT-Hardware wird in diversen anderen Fragen ebenfalls thematisiert. Um unnötige Dopplungen zu vermeiden verweise ich zur Beantwortung der gegenständlichen Frage auf die Antworten zu den Fragen 7, 9 bis 11, 15, 16, 19 bis 24. Frage 18. Was unternimmt die Landesregierung zusätzlich zur Optimierung des Ressourcenverbrauchs? Die Landesregierung unternimmt Anstrengungen in verschiedensten Bereichen, um den Ressourcenverbrauch zu minimieren. Nachfolgend fünf Beispiele: Kabinettsbeschluss zum Projekt "CO2-neutralen Landesverwaltung" Die wesentlichen Elemente zum Projekt sind in der "Strategie der Landesregierung für eine CO2-neutrale Landesverwaltung", durch den Kabinettsbeschluss zur CO2-neutralen Landesverwaltung vom 17. Mai 2010 festgelegt. Diese Regelungen betreffen: - Aufbau einer CO2-Bilanz, - Energieeffizienz-Standards bei Neubaumaßnahmen im Staatlichen Hochbau, - Energieeffizienz-Standards bei landeseigenen Bestandsgebäuden, - CO2-Standards in der Beschaffung, - Neutralisation der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen (CO2) durch Kompensation. Hessisches Energiezukunftsgesetz Am 21. November 2012 hat der Hessische Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz beschlossen . Richtlinie energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 des Hessischen Energiegesetzes Die Richtlinie trat am 30. November 2013 in Kraft (StAnz. 2014, S. 124) und setzt im Wesentlichen die Regelungen zu den Energieeffizienz-Standards des Kabinettsbeschlusses zur CO2- neutralen Landesverwaltung um. Die hessischen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden orientieren sich am Passivhaus-Standard. Der Passivhausstandard und die hessischen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 7 Standards sind aufgrund unterschiedlicher Berechnungs- und Bilanzmethoden nicht unmittelbar vergleichbar. Durch die Einhaltung der hessischen Standards werden ähnliche Energieverbräuche wie beim Passivhausstandard realisiert. Leitfaden "Energieeffiziente Landesgebäude - Hessisches Modell" Mit dem Leitfaden wurden per Erlass vom 21.10.2013 Checklisten eingeführt, die die wirtschaftliche Anwendung der Energieeffizienzstandards im Neubaubereich des Staatlichen Hochbaus sicherstellen. Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung in Hessen Mit den "Leitfäden zur nachhaltigen Beschaffung in Hessen" wurden weitere Arbeitshilfen mit konkreten Hinweisen zur Unterstützung des Projektziels geschaffen. Frage 19. Unterstützt die Landesregierung die Förderung einer Kreislaufwirtschaft, bei der zertifizierte Entsorger und spezialisierte Weiterverkäufer einbezogen werden können? Wenn nein, warum nicht? Die Landesregierung unterstützt die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Der HZD, in ihrer Rolle als zentrale Beschaffungsstelle des Landes für IT-Anlagen bzw. -Geräte sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, obliegt die Ausstattung der Dienststellen des Landes mit IT- Geräten. Diese werden zu einem großen Teil geleast. In diesem Fall werden sie nach Ende der Leasingfrist zurückgegeben. Der Leasinggeber löscht die auf den Geräten ggf. befindlichen Daten und führt sie soweit möglich in eigener Verantwortung einer Wiederverwendung zu. Für landeseigene IT-Geräte gilt die auch für sonstige bewegliche Sachen des Landes anzuwendende Verwertungsrichtlinie, nach der das Hessische Competence Center prüft, ob die von einer Dienststelle ausgesonderten Geräte in einer anderen Dienststelle nutzbringend weiterverwendet werden können. Endgültig ausgesonderte IT-Geräte werden nach Maßgabe entsprechender Verträge durch den Lieferanten zurückgenommen, der sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen hat. Frage 20. Inwieweit wird die Virtualisierungstechnik zur Verringerung des Stromverbrauchs eingesetzt? Die Hessische Landesregierung strebt mit der HZD an, für die Server-Systeme in den Landes- Rechenzentren eine umfassende Virtualisierung der Server zu erreichen. Dazu wurde von der HZD die Virtualisierung als strategisches Ziel in den IT-Architekturprozess integriert. Bei Änderungen an den IT-Verfahren wird jeweils überprüft, inwieweit eine Virtualisierung der Server möglich ist. Derzeit liegt der Server-Virtualisierungsgrad in der HZD bei 73 %. Er wird bestimmt als das Verhältnis von virtuellen Servern in den Rechenzenten zur Summe der physischen und der virtuellen Server. Der Virtualisierungsgrad wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Parallel zu den Bemühungen der zentralen Virtualisierung durch die HZD wird auch dezentral in den Ministerien und nachgeordneten Bereichen die Virtualisierung vorangetrieben. Nachfolgend einige ausgewählte Beispiele: - In den lokalen Serverräumen des HMdF sind zwei Server-Hosts mit sieben virtuellen Maschinen installiert. - An allen HI-Standorten werden virtuelle Server (Hyper-V) eingesetzt, um den Ressourcenbedarf für die Unterbringung und den Betrieb physischer Server zu minimieren. Gleiches gilt auch für die in der HZD-Serverfarm gehosteten Server des HI. - Durch Virtualisierung konnte im HMSI seit 2008 ein wesentlicher Kostentreiber der IT- Infrastruktur, nämlich die Re-Investition in physische Server, massiv gesenkt werden. Die Reduzierung physischer Server hat den positiven Effekt, dass auch die Kosten bei Investitionen in Netzwerkkomponenten sowie Strom- und Klimaverbräuchen zurückgehen. Außerdem konnte der Bedarf an Rechenzentrums-Räumen eingedämmt werden. - In der Staatskanzlei wird im Serverbetrieb seit 2010 Virtualisierungstechnik eingesetzt. Die Anzahl der Serverhardware konnte dadurch von zwölf auf aktuell noch zwei Systeme verringert werden. Frage 21. Werden andere Techniken zur Verringerung des Stromverbrauchs eingesetzt, wenn ja, um welche handelt es sich? Der Leitfaden "Energieeffiziente Landesgebäude - Hessisches Modell" (siehe Antwort zu Frage 18) sieht eine Vielzahl von Techniken zur Verringerung des Stromverbrauchs vor, so z.B. den Einsatz energieeffizienter Beleuchtungssysteme (z.B. in LED-Technologie), den Einsatz von Hocheffizienzpumpen im Heizungsbereich, hocheffiziente Antriebstechnik in der Lüftungs- und 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 Klimatechnik, die Vermeidung von maschineller Kühlung, den Einsatz energieeffizienter Aufzugsanlagen etc. Durch die Aktualisierung der Netzwerktechnik im Rahmen des HZD-Produktes LAN-Port konnte in einigen Bereichen der Stromverbrauch für den Netzwerkbetrieb aufgrund der wesentlich verbesserten Energieeffizienz der eingesetzten Systeme erheblich reduziert werden. Weiter werden zur Verringerung des Stromverbrauchs teilweise Solartechnik bei der Warmwasserbereitung , LED-Leuchtmittel, Bewegungs- und Akustiksensoren sowie Zeitschaltuhren genutzt . Nachts können die noch angemeldeten Rechner automatisch heruntergefahren werden. Teilweise wird Hardware (Desktop/Monitor) bezüglich der Energiesparfunktion "Standby" voreingestellt . Bei den Arbeitsplatzrechnern wird die Technik des Standby-Betriebs eingesetzt, die Bildschirme laufen im ECO-Modus. Für Druck-/Scan-/Kopieraufgaben werden in vielen Landesdienststellen Multifunktionsgeräte als Etagengeräte eingesetzt. Diese Geräte können im Duplex-Modus voreingestellt werden. Arbeitsplatzdrucker werden in großem Umfang nicht mehr unbedingt benötigt und auch nicht mehr wiederbeschafft. Auch bei der Entwicklung von Technologien im Bereich Green-IT ist Hessen z.B. mit der Goethe -Universität in enger Zusammenarbeit mit dem Frankfurt Institute for Advanced Studies (FIAS) führend. Hier werden schon seit vielen Jahren innovative Technologien entwickelt und eingesetzt: - Der Hochleistungsrechner der Goethe-Universität LOEWE-CSC (siehe: http://compeng.- uni-frankfurt.de/index.php?id=86&L=1), der 2010 in Betrieb genommen wurde, ist ein besonders energieeffizienter Rechner, der mit rund 300 TeraFlops/s bei seiner Inbetriebnahme Platz 22 der schnellsten Rechner der Welt (www.top550.org) und gleichzeitig Platz 8 der Weltrangliste der energieeffizientesten Rechner (www.green500.org) einnahm . Die Energieeffizienz des Rechners liegt in einer Kombination von Prozessoren mit Rechenbeschleunigern, Grafikkarten und höchst optimierter Software zur Maximierung der Nutzung der Fähigkeiten der Systeme. Ein zusätzliches Merkmal ist die CO2- Neutralität des Systems durch die Verwendung regenerativer Energien. Dadurch werden jährlich 8.000 Tonnen CO2 eingespart. - Im Kontext des LOEWE-CSC-Programms der Goethe-Universität werden ständig weitere wissenschaftliche Software-Pakete überarbeitet, wodurch oft Geschwindigkeitssteigerungen von mehr als zwei Größenordnungen entstehen, was einer entsprechenden Effizienzsteigerung , bzw. Energieeinsparung pro Rechnung, entspricht. - Im November 2014 wurde an der Goethe-Universität ein Rechner für Gitter- Quantenchromodynamik-Rechnungen, der sogenannte L-CSC, in Betrieb genommen. Er hat eine Spitzenrechenleistung von 1 PetaFlop/s. Er erreichte Platz 1 der Weltrangliste der effizientesten Rechner (heute Platz 4). - Für die Green-IT-Technologie (Rechner wie Rechenzentren) wurde eine Reihe von Preisen gewonnen: - Green-IT-Award Bundesregierung "Visionäre Gesamtkonzepte", - Deutscher Rechenzentrumspreis 2012 - Energieeffizienz, - Deutscher Rechenzentrumspreis 2013 - Visionäre RZ-Architektur, - nominiert für den Deutschen Rechenzentrumspreis 2014 - Energieefizienz, - DataCenterDynamics EMEA Award 2013 - Data Center Blueprint, - BroadGroup EMEA Awards Special Commendation - Energy Efficiency, - "Land der Ideen" 2012 for LOEWE-CSC, - Green Cube Project of the Month, BMBF, - fünf Nominierungen mit vier zweiten Plätzen für Data Center Dynamics EMEA Awards - 2011, 2012, 2013, - zweiter Platz bei den Deutschen Internet Awards 2012, - Platz DataCloud Awards 2015, Monaco. Frage 22. Inwieweit wurden in der Landesverwaltung Druckzentren und Druckverfahren auf umweltfreundliche und energieschonende Technologien bereits umgestellt? In der Landesverwaltung wird seitens der Ressorts in den Dienststellen darauf geachtet, möglichst auf Etagendrucker umzustellen und Einzelplatzdrucker nur noch in unbedingt notwendigen Einzelfällen bereitzustellen. Dies verringert nicht nur die Druckkosten, sondern führt auch zu einem energieschonenderen und umweltfreundlicheren Druck, da Großgeräte in der Regel bessere Energie- und Umweltwerte aufweisen als Einzelplatzdrucker. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 9 Die in der Druckerei des HSL (Landeskompetenzdruckerei Statistik) eingesetzten Druckmaschinen sind umweltfreundlich: Sie produzieren keine gefährlichen Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, da sie kein Prozesswasser benötigen, und verursachen dadurch auch keine Wasserverschmutzung. Die auf den Maschinen gedruckten Materialien sind ebenfalls umweltfreundlich , da die hergestellten Drucksachen recyclingfähig sind, weil der Toner problemlos entfernt werden kann und keine schädlichen Chemikalien/Lösungsmittel enthält. Die eingesetzten Substrate sind nach FSC® zertifiziert. Die Druckereien der Hessischen Polizeiakademie (HPA) und des Polizeipräsidiums Frankfurt verwenden Druckmaschinen, die einschlägige Zertifizierungen bzw. Richtlinien wie RAL-ZU 122, RoHS oder auch Energy Star erfüllen. Das Bildlabor des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) stellte Ende 2013 den Betrieb vom fotochemischen Verfahren auf Digitaldruckverfahren um. In den einzelnen Standorten der Hochschule für Polizei und Verwaltung gibt es Großkopierer, die als Zentraldrucker eingerichtet sind und große Druckvolumina, insbesondere für den täglichen studentischen Betrieb, ermöglichen, aber auch von den Verwaltungsbediensteten genutzt werden. Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung wurden verschiedene Umweltkriterien berücksichtigt und das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz gefordert. Der typische wöchentliche Energieverbrauchswert (TEC) wurde in den Zuschlagskriterien aufgenommen. In der hessischen Justiz wurden zwei eigenständige Kompetenzdruckereien eingerichtet. Es handelt sich hierbei um die Druckereien des Amtsgerichts Frankfurt am Main und der Justizvollzugsanstalt Darmstadt. Bei der Beschaffung der Geräte für die Kompetenzdruckerei des Amtsgerichts Frankfurt am Main wird bereits seit Jahren auf eine umweltfreundliche und energieschonende Technologie geachtet. Die Druckerei ist mit folgenden Geräten ausgestattet: - Großkopierer der Marke Ricoh Modell Pro C 901/C901S, Anschaffungsjahr 2014: Dieser Kopierer erfüllt die Energy Star 1.1 Standards. Das Gerät ist mit den Prüfzeichen und Zertifikationen ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. - Großkopierer der Marke Ricoh Modell Pro 8100 S, Anschaffungsjahr 2014: Der Kopierer erfüllt die Energy Star 1.2 Standards. Das Gerät ist ebenfalls mit den Prüfzeichen und Zertifikationen ISO 9001 und ISO 14001 zertifiziert. - Großformat-Drucker der Marke ROWE Scan 600, Anschaffungsjahr 2011: Der Drucker unterschreitet mit einer Leistungsaufnahme ≤ 2 W im Energiesparmodus und 43 W im Betrieb die Vorgaben des Energy Star Standards. Das Gerät ist mit den Prüfzeichen und Zertifikaten Cul (CAN/CSA-C22.2 Nr. 60950-1-07, FCC: Class B), CB (EN 60950-1), EMC direktive 2004/108/EG zertifiziert. Im Rahmen der Rückgabeprogramme der Unternehmen werden Kartuschen und Service-Teile in der Druckerei zerlegt und alle Komponenten - einschließlich Transport- und Verpackungsmaterialien - zur Wiederverwendung, Materialrückgewinnung und Energierückgewinnung sortiert. Das in der Druckerei verwendete Kopier- und Druckpapier verfügt über ein zertifiziertes Qualitäts - und Umweltsiegel gemäß ISO 9001 und ISO 14001 und ist darüber hinaus nach EMAS validiert und kann somit in den oben genannten Großkopierern verwendet werden. Für die Kompetenzdruckerei bei der Justizvollzugsanstalt Darmstadt wurde im Jahr 2009 ein CtP-Belichter (Heidelberg Suprasetter) angeschafft. Seit 2012 werden Druckplatten ausschließlich im CtP-Verfahren (Computer-to-Plate) belichtet. Im CtP-Verfahren wird ein Laserbelichter zur Bebilderung der Druckplatten verwendet. Dieses Verfahren kommt generell ohne Zwischenschritte aus, d.h. es erfolgt keine Filmbelichtung mittels chemischer Prozesse. Zusätzlich wird ein neuer Druckplattentyp verwendet, welcher weder Entwicklerchemie noch Frischwasser zur Fixierung des zunächst latenten Bildes auf der Platte nach Belichtung benötigt. Der ökologische Nutzen besteht bei diesem System unter anderem im chemiefreien Produktionsprozess, in der Vermeidung umweltbelastender Abwässer, der Einsparung von Trinkwasser und der CO2- Reduzierung durch den Wegfall energieintensiver Entsorgungslogistik einerseits und die Vermeidung des CO2-Ausstoßes bei der Herstellung der ansonsten benötigten chemischen Erzeugnisse und deren Transportbehältnisse andererseits. Im Übrigen werden die in der Kompetenzdruckerei verwendeten Aluminium-Druckplatten zu nahezu 100 % recycelt und finden damit ihren Weg zurück in den Rohstoffkreislauf. Frage 23. Inwieweit werden bei Druckverfahren, z.B. bei der Erstellung von Publikationen der Landesregierung , Kriterien wie Nachhaltigkeit im Sinne von umweltfreundlichen Materialien berücksichtigt ? Das HCC-ZB in seiner Rolle als zentrale Beschaffungsstelle wirkt in den Fällen, in denen es seitens der Dienststellen mit der Durchführung des Vergabeverfahrens betraut wird, aber auch im Rahmen von Zustimmungsverfahren (Bedarfsstelle führt hier den Wettbewerb) betreffend 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 Druckmaterialien (hier insbesondere Papier/Kartonagen) als auch bei Auftragsvergaben an externe Druckereien bei der Bedarfsbestimmung/Festlegung darauf hin, dass die Papiere und Kartonagen den Anforderungen der RAL-UZ 14 (Recyclingpapier) oder RAL-UZ 72 (Druck- und Pressepapier überwiegend aus Altpapier) oder RAL-UZ 56 (Recyclingkarton) entsprechen. Letztendlich entscheidet jedoch dann die Bedarfsstelle, welche Anforderungen umgesetzt werden. Überwiegend wird jedoch dem Vorschlag des HCC-ZB gefolgt. Bei der Vergabe von Druckaufträgen, die im Offset-Druckverfahren produziert werden, werden überwiegend "mineralölfreie" Druckfarben bei Vergabeverfahren, die durch das HCC-ZB geführt werden, gegenüber den Bedarfsstellen "durchgesetzt". Die Erhebung sämtlicher Zustimmungsverfahren bzw. der durch das HCC-ZB geführten Vergabeverfahren betreffend die Berücksichtigung von umweltfreundlichen Materialen bedingt beträchtlichen Aufwand, aufgrund dessen wurde hiervon abgesehen. Frage 24. Inwieweit wird der Einsatz von recyclebaren Materialien, wie z.B. Recyclingpapier, in den Landesbehörden umgesetzt? Das HCC-ZB hat im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Erlass zum Beschaffungsmanagement des Landes Hessen vom 09.12.2010 (StAnz. 52/2010 S. 2829) betreffend "Papier" (hier: Kopierpapier) einen Standardbedarf ermittelt, der als landesweiter Rahmenvertrag geeignet ist. Diese Leistung wird und wurde entsprechend ausgeschrieben und steht den Bedarfsstellen des Landes Hessen zur verbindlichen Nutzung über das elektronische Katalogsystem (eProcurement- Katalog/EBP) zur Verfügung. Im beigefügten Schaubild (Anlage 4) sind die im Jahr 2014 von den Bedarfsstellen des Landes Hessen abgerufenen Mengen getrennt nach Recyclingpapier und holzfrei weißen Papieren (Nicht-Recycling-Papier) erkennbar. Für Briefumschläge und Versandtaschen wurde und wird gleichermaßen ein landesweiter Rahmenvertrag zur verbindlichen Nutzung über das elektronische Katalogsystem (eProcurement- Katalog/EBP) zur Verfügung gestellt. Im beigefügten Schaubild (Anlage 5) sind die im Jahr 2014 von den Bedarfsstellen des Landes Hessen abgerufenen Mengen getrennt nach Recyclingqualitäten und "Nicht-Recycling"- Qualitäten erkennbar. Es wird darauf hingewiesen, dass es neben dem Standardbedarf Kopierpapier bzw. Briefhüllen und Versandtaschen, der jeweils über einen landesweiten Rahmenvertrag abgedeckt wird, Spezialbedarfe gibt. Diese Bedarfe werden individuell abgedeckt. Im Weiteren sei angemerkt, dass im landesweiten Rahmenvertrag betreffend "kleiner Bürobedarf" umweltfreundliche Artikel bzw. Artikel mit Recycling-Qualität im elektronischen Katalogsystem für die Bedarfsstellen zur entsprechenden Bestellung zur Verfügung stehen. Der Anteil dieser Artikel am gesamten Artikelspektrum dieses Rahmenvertrages beläuft sich auf ca. 20 %. Zuletzt sei als weiterer (in diesem Zusammenhang bedeutsamer) Rahmenvertrag der für den Hygienebedarf genannt. Die in diesem Rahmenvertrag enthaltenen Hygienepapiere (Toilettenpapier; Papierhandtücher) haben überwiegend Recycling-Qualität. Frage 25. Inwieweit konnte die Landesregierung durch den Einsatz von Informationstechnologien, wie z.B. Nutzung von Videokonferenzen, auf umweltbelastende Dienstreisen bisher verzichten? Frage 26. Wie viele Dienstreisen konnten von der Landesregierung seit der Umsetzung der Strategie Green- IT eingespart werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 25 und 26 gemeinsam beantwortet. In der Zeit von Januar 2011 bis August 2015 wurden von allen angeschlossenen Dienststellen insgesamt ca. 2.500 Videokonferenzen gebucht. Derzeit nutzen folgende Dienststellen bzw. Ressorts Videokonferenzlösungen: - Staatskanzlei Wiesbaden, - Landesvertretung Berlin, - Landesvertretung Brüssel, - Finanzamt Darmstadt, - Finanzamt Frankfurt, - Finanzamt Fulda, - Finanzamt Gießen, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 11 - Finanzamt Wiesbaden II, - Finanzgericht Kassel, - Hessische Bezügestelle, Kassel, - Hessische Bezügestelle, Wiesbaden, - Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Hünfeld, - Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Wiesbaden, - Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung, Wiesbaden, - Hessisches Immobilienmanagement, Zentrale Wiesbaden, - HI Niederlassung Darmstadt, - HI Niederlassung Frankfurt, - HI Niederlassung Fulda, - HI Niederlassung Gießen, - HI Niederlassung Kassel, - HI Niederlassung Wiesbaden, - Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (im Rahmen des Krisenzentrums der Landesregierung ), - Hessisches Ministerium der Finanzen, Wiesbaden, - Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden, - Hessische Landesfeuerwehrschule, - LG Darmstadt, - LG Kassel, - IT-Stelle Bad Vilbel, - Oberfinanzdirektion, Frankfurt a.M., - Studienzentrum der Finanzverwaltung und Justiz, Rotenburg an der Fulda, - Hessen-Mobil mit elf Außenstellen, - Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel. Aktuell befinden sich drei zusätzliche Anfragen bei der HZD in der Bearbeitung. Daneben sind bei zehn Landräten als Katastrophenschutzbehörden Videokonferenzmöglichkeiten geschaffen worden. Seit 2005 werden sämtliche Dienststellen des HMdIS sukzessive mit Videokonferenzanlagen ausgestattet. Die HZD prüft derzeit eine "Arbeitsplatzlösung" namens HessenConnect im Rahmen eines PoC (Proof of Concept). Mit HessenConnect ist es zukünftig möglich, Videokonferenzen direkt vom Arbeitsplatz zu starten. Es findet hierbei keine Buchung mehr statt, die Konferenzen können direkt durch den Endanwender initiiert werden. Die bisherigen Ergebnisse im Rahmen des PoC sind vielversprechend und auch die Akzeptanz der bis jetzt angeschlossenen Anwender ist durchweg positiv. Es ist im nächsten Schritt vorgesehen, den PoC zu erweitern (weitere 190 Anwender), um zusätzliche Anforderungen und technische Erfordernisse zu klären. Nicht durchgeführte Dienstreisen werden von der Landesverwaltung, ebenso wie die Begründungen für nicht durchgeführte Dienstreisen, nicht erfasst. Allgemein ist festzustellen, dass die Möglichkeit der Videokonferenzen in der Landesverwaltung sehr gut genutzt wird. Es darf davon ausgegangen werden, dass hierdurch eine erhebliche Anzahl von umweltbelastenden Dienstreisen vermieden worden ist. Neben Videokonferenzen werden auch und gerade durch Telefonkonferenzen viele Dienstreisen eingespart. Frage 27. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Nutzung von Videokonferenzen anstelle von umweltbelastenden Dienstreisen? Nach den bisherigen sehr guten Erfahrungen mit der Nutzung von Videokonferenzen bewirkt eine umfänglichere Nutzung z.B., dass bei der ausschließlichen Nutzung von Videokonferenzen der persönliche Kontakt und der informelle Informations- und Meinungsaustausch nicht im gewünschten Umfang stattfinden. Weiter sind gerade externe Gesprächspartner teilweise (noch) nicht technisch ausgestattet, um entsprechende Konferenzen durchführen zu können. Frage 28. Wenn Frage 26 nicht zu beantworten ist, wie viele Dienstreisen wurden von der Landesregierung seit 2009 in Anspruch genommen (bitte differenzieren nach insgesamt zurückgelegter Strecke gemessen in km in den einzelnen Jahren)? Im Rahmen der von der Landesverwaltung im Rahmen des Projektes "CO2-neutrale Landesverwaltung " erstellten CO2-Bilanz des Landes Hessen wurden die durch Dienstreisen versursachten 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2929 CO2-Emissionen durch die Erhebung von Stichproben ermittelt. Die CO2-Bilanzen der Landesverwaltung mit weitergehenden Informationen sind auf der Homepage des o.g. Projektes eingestellt (http://CO2.hessen-nachhaltig.de/de/CO2-bilanz-ergebnisse.html). Bezüglich der Art und Weise der Erhebung der Daten verweise ich auf die jeweiligen Ausführungen in den Bilanzen. Da durch die Vermeidung von Dienstreisen und durch die Gestaltung der Fuhrparks der hessischen Landesverwaltung die Reduzierung und Vermeidung von CO2-Emiossionen möglich sind, sind die Erfassung dieser Emissionen sowie die Erstellung von Konzepten zur Minimierung und Substitution Ziel einer Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMAG), die sich mit dem betrieblichen Mobilitätsmanagement beschäftigt. Alle Ressorts sind in dieser Arbeitsgruppe beteiligt, um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung im Bereich Dienstreisen und Fuhrpark zu eruieren und umzusetzen. Frage 29. Welche CO2-Einsparung haben die bisher umgesetzten Maßnahmen der Landesregierung seit Umsetzung der Strategie Green-IT erbracht? Frage 30. Welche CO2-Einsparungen sollen durch weitere Maßnahmen erreicht werden? Frage 31. Wenn nein, warum sieht die Landesregierung hier kein "Ziel"? Frage 29, Frage 30 und Frage 31 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Aufgrund des Landtagsbeschlusses vom 05.06.2008 wurde die Beschaffung von Strom für die Liegenschaften des Landes vollständig (mit Ausnahme der Universitäten) auf Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) umgestellt (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage vom 09.03.2010 betreffend aktueller Stand Ökostrombezug für Liegenschaften des Landes, Drucksache 18/2038, vom 28.04.2014). Insofern haben Effizienzmaßnahmen im Strombereich keine unmittelbaren bilanziellen CO2-Einsparungen zur Folge. Gleichwohl tragen diese im Falle der Wirtschaftlichkeit u.a. durch geringere Strombezugskosten zu einer Entlastung der Haushalte bei. Mit dem Projekt CO2-neutrale Landesverwaltung (s.o.) soll eine CO2-neutral arbeitende Landesverwaltung ab dem Jahr 2030 realisiert werden. Der konzeptionelle Ansatz des Projektes besteht aus dem Dreiklang Minimieren - Substituieren - Kompensieren. Für ein klimafreundliches Verwaltungshandeln werden in einem ersten Schritt Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von CO2-Emissionen ermittelt und umgesetzt. Dabei werden die Treibhausgasemissionen zunächst durch Effizienzmaßnahmen minimiert und in einem nächsten Schritt substituiert (z.B. durch Biomasseheizungen). Die letztlich verbliebenen Restemissionen werden durch geeignete Maßnahmen kompensiert (z.B. Erwerb und Stilllegung von CO2- Zertifikaten). Im Vergleich zur Eröffnungsbilanz des Jahres 2008, bei der insgesamt 476.223 Tonnen CO2- Äquivalent berechnet wurden, schließt die CO2-Bilanz für 2009 mit ca. 385.000 Tonnen CO2- Äquivalent ab. Die Gesamtemissionen für 2010 betragen knapp 295.000 Tonnen CO2- Äquivalent. Eine weitere Reduzierung auf etwa 265.000 Tonnen konnte im Jahr 2011 erreicht werden. 2012 wurde ein CO2-Ausstoss von nur noch 254.000 Tonnen verzeichnet. Bis zum Jahr 2012 konnte der CO2-Ausstoß damit um knapp 46 % verringert werden. Frage 32. Inwieweit berücksichtigt die Landesregierung soziale und ethische Aspekte beim Einsatz der IKT, wie z.B. gesunde und faire Arbeitsbedingungen (Fair IT)? Die Landesregierung berücksichtigt auch beim Einsatz der IT durch ihre Mitarbeiter die durch Bundes - und Landesrecht vorgegebenen Rahmenbedingungen und legt darüber hinaus gerade im Bereich des Gesundheitsmanagements und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Pflege einen Schwerpunkt. Der Ausbau der elektronischen Aktenführung ist dabei von zentraler Bedeutung. Wiesbaden, 1. Dezember 2015 Dr. Thomas Schäfer Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929 Große Anfrage 19/2929