Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 15.12.2015 betreffend Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Verkauf ihrer Mietwohnungen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Wohnungen wurden von der Nassauischen Heimstätte-Wohnstadt seit dem Jahr 2010 verkauft. Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Orten. Auf die in Anlage 1 aufgeführte Tabelle wird hier verwiesen. Frage 2. Wurden alle verkauften Wohnungen der NH zuvor den darin wohnenden Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten? Wenn nein, warum nicht? Die Einzel- bzw. Mieterprivatisierung wird bereits seit dem Jahr 2009 in der Portfoliostrategie der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt thematisiert. Diese sieht vor, dass unter gegebenen Voraussetzungen eine Einzelprivatisierung - d.h. der Verkauf an die im Objekt wohnenden Mieterinnen und Mieter - vorrangig zu betreiben ist. In diesem Zusammenhang wurden Kriterien erarbeitet, welche Voraussetzung für eine erfolgreiche Einzelprivatisierung sind. So sollten entsprechende Wohnungen keine öffentliche Förderung oder Belegungsbindung sowie kein Erbbaurecht aufweisen. Hochhäuser sind bspw. von der Einzelprivatisierung ausgeschlossen. Weiterhin kommt die Einzelprivatisierung lediglich bei Objekten mit relativ gutem technischem Objektstandard sowie an Standorten mit entsprechend günstigem Objektumfeld in Betracht. Für die übrigen Objekte des Verkaufsportfolios kommen dementsprechend bspw. en bloc- Verkäufe in Frage. Im Zuge von en bloc-Verkäufen werden die Wohnungen nicht den darin wohnenden Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten. In diesem Zusammenhang ist zu beachten , dass etwaige Käufer zur Übernahme umfangreicher Mieterschutzklauseln verpflichtet werden. Frage 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Verkauf von Wohnungen durch die GWH in Frankfurt? Wie viele Wohnungen der GWH wurden seit 2010 verkauft? Frage 4. Wurden alle verkauften Wohnungen der GWH zuvor den darin wohnenden Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten? Wenn nein, warum nicht? Frage 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das Land Hessen verfügt über keine Beteiligung an der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen. Die Fragen können daher nicht beantwortet werden. Frage 5. Welche gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen plant die Landesregierung, damit die langjährigen Mieterinnen und Mieter, insbesondere die höheren Alters, bei Verkäufen und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in ihren bisherigen Mietwohnungen blieben können? Nach der bundesrechtlichen Regelung kann sich der Erwerber einer umgewandelten Mietwohnung nach Ablauf von drei Jahren zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf oder die Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks berufen. Die Eingegangen am 9. Februar 2016 · Ausgegeben am 26. Februar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/2996 09. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/2996 Landesregierungen sind jedoch gemäß § 577a BGB ermächtigt, zum Schutz der betroffenen Mieterinnen und Mieter durch Rechtsverordnung Gemeinden festzulegen, in denen die Wohnungsversorgung besonders gefährdet ist und deshalb ein verlängerter Kündigungsschutz gelten soll. Die Hessische Landesregierung hat von dieser Ermächtigung mit der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Hessischen Verordnung zur Bestimmung von Gebieten mit verlängerter Kündigungsbeschränkung Gebrauch gemacht (sog. Kündigungssperrfristverordnung). Die Verordnung wurde 2014 aktualisiert und bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die verlängerte Kündigungssperrfrist von fünf Jahren gilt in neun Städten: Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden, Rüsselsheim, Kronberg im Taunus, Oberursel (Taunus), Bad Soden am Taunus, Kelkheim (Taunus) und Schwalbach am Taunus. Frage 6. In welchen hessischen Städten wurden seit 2010 Milieuschutzsatzungen nach § 172 BauGB zum Schutz der Mieter erlassen, die ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vorsehen? Frage 7. In welcher Weise unterstützt die Landesregierung die Kommunen beim Erlass von Milieuschutzsatzungen zum Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen? Frage 6 und 7 werden zusammen beantwortet. § 172 Abs. 1 Satz 4 Baugesetzbuch sieht vor, dass Gemeinden einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum (§ 1 Wohnungseigentumsgesetz) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, nur in durch Rechtsverordnung des Landes festgelegten Milieuschutzgebieten einführen können. Hessen hat bislang keine Rechtsverordnung erlassen, so dass die Gemeinden kein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Anwendungsbereich des § 172 Baugesetzbuch festlegen dürfen. Wiesbaden, 1. Februar 2016 Priska Hinz Anlagen Anlage 1 Gemeinde 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtergebnis Aarbergen 16 40 56 Bad Arolsen 24 24 Bad Emstal 12 12 Bad Hersfeld 24 43 12 79 Bad Homburg 5 6 15 22 19 27 94 Bad Sooden-Allendorf 7 3 39 8 20 77 Bad Wildungen 8 8 Baunatal 2 1 6 4 13 Bebra 27 9 36 Bensheim 4 4 Bingen 32 32 Borken 6 24 30 Breuberg 6 6 Büdingen 28 28 Darmstadt 2 2 Dipperz 12 12 Dreieich 1 1 Erfurt 1 5 11 7 6 6 36 Eschwege 1 1 1 114 62 2 181 Frankenberg 19 19 Frankfurt am Main 15 27 42 Fritzlar 12 12 Fulda 3 141 107 1 2 1 255 Gemünden-Wohra 12 12 Gersfeld 16 6 20 8 50 Großalmerode 12 14 8 34 Gudensberg 5 12 17 Hadamar 12 12 Hattersheim 112 112 Helsa 24 24 Heppenheim 6 6 Hessisch Lichtenau 12 12 24 Hessisch-Lichtenau 28 28 Hilders 16 16 32 Homberg 6 21 27 Hünfeld 6 22 28 Kassel 8 47 77 70 6 5 213 Kirchditmold 1 1 Kirchhain 1 1 2 Königstein-Falkenstein 1 1 Korbach 12 12 Künzell 6 6 Limburg 192 192 Anlage 19/2996 Lohfelden 58 38 19 24 9 148 Marburg 10 17 9 4 8 4 52 Michelstadt 24 18 42 Montabaur 41 41 Nassau 19 19 Nentershausen 5 4 9 Neu-Anspach 12 12 Neuhof 18 18 Neustadt 6 6 24 12 12 60 Niedenstein 48 48 Niederreifenberg 8 8 Niederwalgern 5 5 Petersberg 24 18 42 Rotenburg 12 11 24 47 Rotenburg a. d. Fulda 11 6 28 45 Rüsselsheim 93 93 Schwalbach 3 9 4 16 Schwalmstadt 12 12 Sinntal 6 6 Sontra 29 12 41 Stadtallendorf 1 1 8 12 22 Steinau 12 12 Tann 9 1 10 Waldkappel 6 6 Wanfried 4 6 6 6 22 Wehretal-Hoheneiche 4 4 Wehrheim 21 21 Weilmünster 18 18 Wetter 18 18 Wetzlar 2 2 Wiesbaden 14 3 17 Wiesbaden-Dotzheim 2 2 Witzenhausen 27 18 3 33 81 Wolfhagen 24 24 48 96 Zierenberg 18 18 Gesamtergebnis 380 465 687 767 388 318 3.005 Anlage 19/2996