Kleine Anfrage des Abg. Yüksel (SPD) vom 17.12.2015 betreffend Aufnahme syrischer Flüchtlinge in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die fortdauernden Gewalthandlungen der Bürgerkriegsparteien zwingen immer mehr Syrerinnen und Syrer ihre Heimat zu verlassen. Viele von ihnen versuchen unter Lebensgefahr nach Deutschland und in andere europäische Staaten zu gelangen. Die Bundesregierung hat deutlich gemacht, dass Deutschland seine humanitäre Verantwortung annimmt und im Rahmen seiner Möglichkeiten ein Schutzraum für syrische Flüchtlinge sein soll. Mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm hatte das Land Hessen 2013, ebenso wie 14 weitere Bundesländer , zusätzlich zu den Programmen des Bundes die Möglichkeit geschaffen, dass bereits hier lebende syrische Staatsangehörige, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, oder deutsche Staatsangehörige für syrische Verwandte des I. und II. Grades, einen Aufnahmeantrag stellen konnten unter der Bedingung, dass sie selbst oder Bürgen für deren Lebensunterhalt garantieren würden. Anstatt über den oft lebensgefährlichen illegalen Weg konnten jene dann regulär mit einem Visum nach Hessen einreisen. Dieses Programm ist zum 5. Juli 2015 ausgelaufen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet : Frage 1. Wie viele Flüchtlinge aus Syrien sind bisher aufgrund der bestehenden Aufnahmeprogramme des Bundes nach Hessen gekommen? Aufgrund der bestehenden Aufnahmeprogramme des Bundes wurden von den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen bisher 1.257 Visa für Flüchtlinge aus Syrien zwecks Einreise nach Deutschland und Zuweisung nach Hessen erteilt (Stand: 13. Januar 2016). Frage 2. Wie viele Familienangehörige wurden im Rahmen des oben erwähnten Landesaufnahmeprogramms für Familienangehörige in Hessen aufgenommen? In Bezug auf die Anzahl der aufgenommenen Familienangehörigen wird keine landeseigene Statistik geführt. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes wurden im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für Familienangehörige Visa für 2.465 Personen hessischer Familienangehöriger erteilt (Stand: 31.12.2015). Frage 3. Wie viele Aufnahmeanträge wurden im Rahmen des oben erwähnten Landesaufnahmeprogramms für Familienangehörige bis zum 5. Juli 2015 gestellt? Da entsprechende Daten nicht flächendeckend statistisch erfasst werden, kann hierzu keine gesonderte Auskunft erfolgen. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da hierfür die Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestandes erforderlich wäre. Wiesbaden, 15. Februar 2016 Peter Beuth Eingegangen am 24. Februar 2016 · Ausgegeben am 26. Februar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3004 24. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG