Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas vom 16.12.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen II (zweiter Versuch der Informationsgewinnung) und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Meine Kleine Anfrage vom 23.06.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen II bleibt weitgehend unbeantwortet . Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport, Peter Beuth, die nach Fristverlängerungen erst am 08.10.2015 erfolgte, begnügt sich in weiten Teilen mit dem Hinweis, dass mangels entsprechender Statistiken Fragen nicht beantwortet werden könnten. Ich stelle meine Kleine Anfrage - leicht verändert - daher nochmals und bitte die Fragen in dem Umfang zu beantworten, soweit bei Landesbehörden, den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien oder bei den kommunalen Ausländerbehörden entsprechende Statistiken vorliegen oder die Erhebung der Daten keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Ggf. bitte ich die erbetenen Informationen zu schätzen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Landesregierung den Landtag in die Lage versetzen muss, seine Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung effektiv wahrzunehmen. Die Antworten der Landesregierung müssen dazu geeignet sein, dass sich Abgeordnete die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche und zuverlässige Weise verschaffen können. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Wie schon in den Antworten zu den Kleinen Anfragen Drucks. 19/2119, 2120, 2121, 2122 hervorgehoben , liegen weder bei den Landesbehörden, den Zentralen Ausländerbehörden bei den Regierungspräsidien noch den kommunalen Ausländerbehörden aussagekräftige Auswertungen, mit denen die detaillierten Fragen beantwortet werden können, vor. Nur die Daten konnten insbesondere aufgrund der im Jahr 2015 erfolgten Abfragen und Erfahrungen aufgeführt werden, deren Erhebung keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erforderten. Alle anderen Erhebungen hätten es erforderlich gemacht, jeden einzelnen Vorgang zu sichten. Eine Schätzung der erbetenen Informationen ist ebenfalls nicht möglich, da diese immer ungenau sein wird und auch dies eine umfangreiche Sichtung der Einzelvorgänge erfordert hätte. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen wurden seit dem Jahr 2010 direkt aus einer hessischen Erstaufnahmeeinrichtung abgeschoben oder überstellt? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln) Wie schon zu der gleichlautenden Frage 1 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 geantwortet, werden zu dieser Frage keine Statistiken bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Ergänzend wird mitgeteilt, dass 2015 1.066 Personen aus Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen abgeschoben wurden. Die Angabe erfolgt aufgrund einer Nacherhebung bei den zuständigen Ausländerbehörden. Eine Aufschlüsselung ist jedoch nicht möglich. Für die Vorjahre wäre der Aufwand, die geforderten Angaben zu erhalten, wie oben dargestellt, vom Verwaltungsaufwand zu unverhältnismäßig. Eingegangen am 13. April 2016 · Ausgegeben am 18. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3011 13. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3011 Frage 2. Wie viele Personen wurden seit 2010 nach Kenntnis der Landesregierung im Rahmen des Flughafenverfahrens abschoben oder überstellt? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln) Wie schon auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 geantwortet, entzieht sich die Beantwortung der Zuständigkeit des Landes und könnte nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat dazu im Rahmen der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 mitgeteilt, dass die Bundesregierung und mithin die ihr unterstellten Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle eines Landtages unterliegen und daher von einer Übermittlung der erbetenen Angaben abgesehen wird. Frage 3. Wie viele Personen wurden seit 2000 aus Krankenhäusern, Psychiatrien oder anderen gesundheitsversorgenden Einrichtungen abgeschoben oder überstellt? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln) Wie schon zu der gleichlautenden Frage Nr. 3 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 geantwortet , werden zu dieser Frage keine Statistiken bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Frage 4. Wie viele Abschiebungen seit 2010 mussten aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und Zielland aufschlüsseln) Frage 5. Wie viele Abschiebungsversuche seit 2010 mussten wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden? (Bitte nach Jahren, Staatsangehörigkeiten der Betroffenen, Zielland und den medizinischen Gründen aufschlüsseln) Frage 6. Wie viele Abschiebungsversuche seit 2010 mussten abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder die Flugzeugführerin oder der Flugzeugführer weigerten, abzuschiebende Personen zu transportieren? (Bitte nach Jahren, Zielland und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln ) Wie schon zu den gleichlautenden Fragen 4 bis 6 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 geantwortet , entziehen sich diese Frage der Zuständigkeit des Landes und können nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat auf Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 eine Beantwortung abgelehnt. Frage 7. Konkret zu den Fragen 4 bis 6: In welchem Umfang war die hessische Polizei an den Abschiebungsversuchen beteiligt? Die hessische Polizei ist bei Abschiebungen in Form der Amtshilfe für die Ausländerbehörden beteiligt. Zumeist erfolgt die Amtshilfe in Form der Abholung an der Wohnanschrift sowie beim Transport und der Übergabe an die Bundespolizei am Flughafen (in Form von Einzeloder Sammelabschiebungen). Darüber hinaus unterstützt die Polizei bei Transporten von/zu Abschiebehafteinrichtungen bzw. von/zu Gerichten. Konkret bezogen auf die Fragen 4 bis 6 erfolgt keine statistische Erfassung dieser Amtshilfevorgänge , weder zentral noch dezentral. Die Einsatzsysteme der Präsidien bieten diesbezüglich keine Recherchemöglichkeiten. Frage 8. Wie viele Abschiebungen scheiterten seit 2010 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen? (Bitte nach Jahren, Zielstaaten und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren) Frage 9. In wie vielen Fällen seit 2010 wurde die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen auf Grund einer eingelegten Petition an den Hessischen Landtag unterbrochen? (Bitte nach Jahren und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen differenzieren) Wie schon zu den gleichlautenden Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2120 geantwortet , werden hierzu keine Statistiken bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Wiesbaden, 6. April 2016 Peter Beuth