Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas vom 16.12.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen III (zweiter Versuch der Informationsgewinnung) und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Meine Kleine Anfrage vom 23.06.2015 betreffend Abschiebungen aus Hessen III bleibt weitgehend unbeantwortet . Die Antwort des Ministers des Innern und für Sport, Peter Beuth, die nach Fristverlängerungen erst am 08.10.2015 erfolgte, begnügt sich in weiten Teilen mit dem Hinweis, dass mangels entsprechender Statistiken Fragen nicht beantwortet werden könnten. Ich stelle meine Kleine Anfrage - leicht verändert - daher nochmals und bitte die Fragen in dem Umfang zu beantworten, soweit bei Landesbehörden, den zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien oder bei den kommunalen Ausländerbehörden entsprechende Statistiken vorliegen oder die Erhebung der Daten keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Ggf. bitte ich die erbetenen Informationen zu schätzen. Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Landesregierung den Landtag in die Lage versetzen muss, seine Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung effektiv wahrzunehmen. Die Antworten der Landesregierung müssen dazu geeignet sein, dass sich Abgeordnete die für ihre Tätigkeit nötigen Informationen auf rasche und zuverlässige Weise verschaffen können. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Wie schon in den Antworten zu den Kleinen Anfragen Drucks. 19/2119, 2120, 2121, 2122 hervorgehoben , liegen weder bei den Landesbehörden, den Zentralen Ausländerbehörden bei den Regierungspräsidien noch den kommunalen Ausländerbehörden aussagekräftige Auswertungen, mit denen die detaillierten Fragen beantwortet werden können, vor. Nur die Daten konnten insbesondere aufgrund der im Jahr 2015 erfolgten Abfragen und Erfahrungen aufgeführt werden, deren Erhebung keinen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand erforderten. Alle anderen Erhebungen hätten es erforderlich gemacht, jeden einzelnen Vorgang zu sichten. Eine Schätzung der erbetenen Informationen ist ebenfalls nicht möglich, da diese immer ungenau sein wird und auch dies eine umfangreiche Sichtung der Einzelvorgänge erfordert hätte. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Justizministerin wie folgt: Frage 1. Bei welchen seit 2010 von Abschiebung, Überstellung, Zurückschiebung und Zurückweisung betroffenen Personen war zuvor Abschiebehaft angeordnet und vollzogen worden? Frage 2. Wie lange dauerte die Abschiebehaft jeweils? Wie sich schon aus der Antwort auf die gleichlautenden Frage 1 und 2 der Drucks. 19/2121 ergibt , werden zu den Fragen 1 und 2 keine Statistiken bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen , da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Eingegangen am 13. April 2016 · Ausgegeben am 18. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3012 13. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3012 Frage 3. Wie viele der Abschiebehäftlinge seit 2010 waren minderjährig? Bitte nach Jahren, Dauer der Abschiebehaft, Geburtsjahr, begleiteten/unbegleiteten Minderjährigen, Staatsangehörigkeiten und Zielland aufschlüsseln. Statistisch belastbare Antworten können leider zu dieser Frage und insbesondere in ihrer Detailtiefe weiterhin nicht gemacht werden. Daher wird auf die allgemein ausgeführte Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 18/3573 verwiesen. Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Drucks. 18/3573 ausgeführt, wurden zur Abschiebungshaft, die in den Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen in Amtshilfe für das Hessische Ministerium des Innern und für Sport und für die Ausländerbehörden vollzogen wurde, keine regelmäßigen statistischen Erhebungen, insbesondere keine Einzelfall- oder Alterserhebungen, durchgeführt. Für den Zeitraum von 2010 bis 2014 liegen daher im Justizvollzug nur in sehr begrenztem Umfang Daten vor. Ermittelt wurden lediglich die durchschnittlichen Jahreszahlen der Abschiebungsgefangenen aus den Frühberichten zur Belegung der Justizvollzugsanstalten. Danach waren in den Justizvollzugsanstalten Rockenberg, Wiesbaden und Frankfurt am Main III im Jahr 2010 im Durchschnitt fünf junge Abschiebungsgefangene (maximal zehn), im Jahr 2011 durchschnittlich vier junge Abschiebungsgefangene (maximal sieben), im Jahr 2012 im Durchschnitt drei junge Abschiebungsgefangene (maximal sieben), im Jahr 2013 ein junger Abschiebungsgefangener (zugleich die Höchstzahl) und in den Jahren 2014 sowie 2015 keine jungen Abschiebungsgefangene inhaftiert. Ob die jungen Abschiebungsgefangenen begleitet oder unbegleitet waren, ist hier nicht bekannt. Da in den hessischen Jugendstrafvollzugsanstalten, insbesondere in der JVA Wiesbaden, Gefangene bis zum 24. Lebensjahr inhaftiert sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei den oben genannten Zahlen Abschiebungsgefangene, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hatten, mit aufgeführt sind. Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen seit 2010 durch Abschiebungen entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Wie sich schon aus der Antwort auf die gleichlautende Frage 4 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2121 ergibt, wird zur Frage 4 keine zusammenfassende Kostenaufstellung bei den Zentralen Ausländerbehörden der Regierungspräsidien und bei den kommunalen Ausländerbehörden geführt . Die nachträgliche Erhebung der Daten wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Frage 5. Wie viele Sammelabschiebungen aus Hessen wurden seit 2010 durchgeführt? Bitte nach Datum, Zahl und Staatsangehörigkeiten der Abgeschobenen sowie Zielland aufschlüsseln. Wie sich schon aus der Antwort auf die gleichlautende Frage 5 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2121 ergibt, wurden bis zum Jahr 2015 keine statistischen Anzeigen erhoben. Inzwischen liegt allerdings die Gesamtzahl der Sammelabschiebungen des letzten Jahres vor. Im Jahr 2015 wurden insgesamt 30 Sammelabschiebungen aus Hessen durchgeführt. Eine Aufschlüsselung ist jedoch nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich. Frage 6. Wie viele Sammelabschiebungen erfolgten nach Kenntnis der Landesregierung unter Beteiligung der EU-Grenzschutzagentur Frontex? Bitte ggf. weitere an der Sammelabschiebung beteiligte EU- Staaten benennen. Wie schon auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2121 geantwortet, entzieht sich die Beantwortung der Zuständigkeit des Landes und könnte nur durch das Bundespolizeipräsidium beantwortet werden. Das Bundesministerium des Innern als vorgesetzte Behörde hat zur Beantwortung im Rahmen der Kleinen Anfrage Drucks. 19/2121 mitgeteilt, dass die Bundesregierung und mithin die ihr unterstellten Bundesbehörden nicht der parlamentarischen Kontrolle eines Landtages unterliegen und daher von einer Übermittlung der erbetenen Angaben abgesehen wird. Wiesbaden, 6. April 2016 Peter Beuth