Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Grüger (SPD) betreffend Berichterstattung über Firma Glasstec II und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Kleine Anfrage ist die Ergänzung zu "Berichterstattung über Firma Glasstec I" Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit jeweils welchen Befunden wurde der Betrieb Glasstec seit Inbetriebnahme in Sinn durch die hessischen Kontrollbehörden kontrolliert? Kontrollen durch das Regierungspräsidium Gießen: Im November 2012 wurden bei der Firma Untersuchungen durch die Dekra veranlasst (neun Proben entlang des Prozessweges). Es wurden keine Nachweise dafür gefunden, dass gegen Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung verstoßen wurde. Von Februar 2012 bis März 2013 wurde die Firma sieben Mal hinsichtlich einer möglichen Annahme von Abfällen aus künstlichen Mineralfasern (KMF) kontrolliert. Die Kontrollen fanden unangekündigt statt. Es wurden keine Anlieferungen von Abfällen festgestellt. Messungen von Gefahrstoffen in der Luft in Arbeitsbereichen fanden im Januar und August 2013 durch den messtechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft statt. Grenzwertüberschreitungen konnten in keinem Fall festgestellt werden. Im Kalenderjahr 2013 wurden ab Mai acht stichprobenartige Überprüfungen, für das Jahr 2014 dreizehn stichprobenartige Überprüfungen und für das Jahr 2015 zehn stichprobenartige Überprüfungen vorgenommen. Die Kontrollen fanden unangekündigt statt. Die stichprobenartigen Überprüfungen der Ladungspapiere, Freizeichnungskriterien, Rückstellproben im Wareneingang ergaben keine Auffälligkeiten. Weiterhin wurde bei den Überprüfungen besonderer Wert darauf gelegt, dass in einem sogenannten Wareneingangs- und Warenausgangsbuch die umgeschlagene Ware vollständig und lückenlos dokumentiert wird. Nach dem Überwachungskonzept hat der Betreiber im Rahmen der "Eigenüberwachung" ein Wareneingangsbuch mit folgendem Inhalt zu führen: Datum der Lieferung, Herkunft der Ware (Lieferschein), Lieferspedition mit amtlichen Kennzeichen des Lieferfahrzeuges, Menge und Bezeichnung der Ware und Eingangsnummer der Ware. Darüber hinaus hat der Betreiber eine Rückstellprobe von der jeweiligen Lieferung vorzuhalten. Bei der Kontrolle des Wareneingangs hinsichtlich der Freizeichnungskriterien und dem Abgleich mit den Lieferscheinen (2013 und 2014 stichprobenartig, 2015 nahezu vollständig ) konnte kein Hinweis darauf gefunden werden, dass nicht freigezeichnetes Material angeliefert wurde. Während der 31 Kontrollen ab Mai 2013 wurde zweimal festgestellt, dass die Bereitstellungsmenge zur Entsorgung der Produktionsreste erschöpft war. Der Aufforderung zur Entsorgung kam der Erzeuger jeweils nach. Frage 2. Wurde nach Presseveröffentlichungen (bspw. des hr) der Betrieb erneut überprüft? Wie in der Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage betreffend Berichterstattung über Firma Glasstec I ausgeführt, wurde die Überwachung durch das Regierungspräsidium Gießen intensi- Eingegangen am 19. Februar 2016 · Ausgegeben am 24. Februar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3016 19. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3016 viert, nachdem im Oktober 2012 die Unzuverlässigkeit des Geschäftsführers der Firma Woolrec festgestellt worden war. Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, wurde die Firma Glasstec daraufhin vor und nach den verschiedenen Presseveröffentlichungen mehrfach überprüft. Frage 3. a) Waren die Probenamen mit der Firma Glasstec vereinbart bzw. der Firma angekündigt? b) Wenn ja, aus welchen Gründen? Die Probenahme für die DEKRA Untersuchung im November 2012 war nicht angekündigt. Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits dargelegt, fanden auch alle anderen Kontrollen durch das Regierungspräsidium Gießen unangekündigt statt. Frage 4. Wie viele verschiedene Fasermaterialien waren zum Zeitpunkt der Probename bei Glasstec vorhanden ? Zum Zeitpunkt der Probenahme war die exakte Anzahl der verschiedenen in der Halle vorhandenen Fasermaterialien nicht bekannt. Frage 5. a) Wurden alle Fasermaterialien beprobt? Es wurden nicht alle Fasermaterialien beprobt. Frage 5. b) Wenn nein, nach welchen Kriterien wurden wie viele der Fasermaterialien beprobt? Insgesamt wurden neun Fasermaterialien beprobt. Die neun Proben wurden entlang des Prozessweges nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Darunter waren zwei Proben verschiedener Eingangsmaterialien. Frage 6. Wie viele Proben mit einem KI unter 40 wurden gefunden? Alle KI-Indizes bei den neun Proben waren < 40. Allerdings konnten in drei Proben keine WHO-Fasern (lungengängige Fasern) nachgewiesen werden, was zwingende Voraussetzung für ein mögliches krebserzeugendes Potenzial wäre. Weitere fünf Proben wiesen WHO-Fasern in Spuren auf. Es ist allerdings ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein KI-Index < 40 nicht hinreichend ist, um ein krebserzeugendes Potenzial zu belegen. Vielmehr ist die Biolöslichkeit im vorliegenden Fall alleine aussagekräftig, da alle Anlieferer von Eingangsmaterialien die RAL-Gütefreizeichnung über die Biolöslichkeit, bzw. weitere Anlieferer die Unbedenklichkeit über die Faserabmessungen (keine WHO-Fasern) nachgewiesen haben. Frage 7. a) In welcher Weise sieht die Landesregierung nach den Presseveröffentlichungen Anlass, eine ihrer Stellungnahmen gegenüber Parlament oder Presse im Zusammenhang mit Woolrec /Woolit/Glasstec zu korrigieren? Einen Sachzusammenhang zwischen Woolrec und Glasstec sieht die Landesregierung nur insoweit , dass es sich in beiden Fällen um denselben Firmeninhaber handelt bzw. gehandelt hat. Woolit ist von der Firma Glasstec nicht hergestellt worden. Frage 7. b) Falls sie diesen Anlass nicht sieht, weshalb nicht? Die Stellungnahmen der Landesregierung geben jeweils den aktuellen Erkenntnisstand zum Berichtszeitpunkt wieder. Hinsichtlich Woolrec/Woolit ist der Erkenntnisstand unverändert. Insofern fließen vorliegende neue Erkenntnisse immer in die diesbezüglichen Informationen durch die Landesregierung ein. Ein Anlass für eine nachträgliche Änderung bereits ergangener Berichte wird aus diesem Grund nicht gesehen. Wiesbaden, 9. Februar 2016 Priska Hinz