Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer, Gremmels, Löber, Lotz, Müller (Schwalmstadt), Schmitt, Siebel, Warnecke (SPD) vom 22.12.2015 betreffend Holzeinschläge im FFH-Gebiet "Sackpfeife" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Das FFH-Gebiet "Sackpfeife" (5017-302) gehört zum Hessen-Forst-Betrieb Frankenberg/Eder und liegt westlich des Burgwaldes im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Nordhessen). Es umfasst eine Fläche von 1.879 Hektar (98 % davon sind Staatswald). Es wird charakterisiert als "großflächiges, geschlossenes, naturnahes Laubwaldgebiet mit ursprünglichen Bachsystemen" und bedeutsamen Vorkommen von Tierarten alter, reifer Buchenwälder (Mittelspecht, Grauspecht, Hohltaube, Schwarzstorch). Dominanter FFH-Lebensraumtyp ist der Hainsimsen Buchenwald (ca. 1.590 ha). Als Erhaltungsziel für Hainsimsen-Buchenwälder ist u.a. die "Erhaltung naturnaher und strukturreicher Bestände mit stehendem und liegendem Totholz, Höhlenbäumen und lebensraumtypischen Baumarten in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen" festgelegt. Innerhalb der letzten zehn Jahre wurden in den älteren Buchenbeständen massive Holzeinschläge vollzogen, die zu einer kompletten flächenhaften Auflichtung und massiven Ausdünnung der Bestände geführt haben. So wurden etwa 50 ha am Stück im Großschirmschlagverfahren behandelt, was einen Komplettverlust der Waldfunktionen auf diesen Flächen zur Folge hatte. Im Jahr 2013 durchgeführte Messungen der Umweltorganisation Greenpeace haben ergeben, dass einzelne Buchenbestände in der Hauptbaumschicht nur noch einen Vorrat von 87 Vorratsfestmetern pro Hektar aufweisen. Eine Schutzwirkung durch FFH ist momentan faktisch nicht erkennbar. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Im Auslegungsleitfaden der EU-Kommission zu Natura-2000 und Wälder, der als Technischer Bericht-2015-088 mit den Teilen I bis II aktuell veröffentlicht worden ist (zum Download siehe http://www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Forst-Holzwirtschaft/Forstwirtschaft-node.html) wird dargelegt: "Eine Ausweisung als Natura-2000-Gebiet bedeutet nicht immer, dass eine zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehende Situation in einem Wald systematisch erhalten werden muss. In manchen halbnatürlichen Wäldern lässt sich eine natürliche Sukzession aber auch nur durch aktive Bewirtschaftung unterdrücken. Die Erhaltungsziele verlangen nicht, dass der Status quo ohne Rücksicht auf die natürliche Entwicklung um jeden Preis erhalten werden muss. Die natürliche Entwicklung muss Bestandteil der ökologischen Faktoren sein, die Grundlage für die Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen sind. Der "Waldbauzyklus" (Regeneration, Auslichtung und Ernte hiebsreifer Bäume oder Bestände) kann mit so einem dynamischen Ansatz durchaus vereinbar sein, wobei einige Anpassungen der gängigen Praxis wünschenswert sein können (z.B. Belassen alter Bäume oder Bestände). Manchmal muss der Status quo aber auch bewahrt werden, wenn ein halbnatürlicher Lebensraum, der von bestimmten Bewirtschaftungsmaßnahmen abhängig ist, langfristig erhalten bleiben soll. Die regelmäßige Überwachung und Bewertung dieser ökologischen Faktoren und des Erhaltungszustands der relevanten Arten und Lebensräume ermöglichen im Bedarfsfall eine Anpassung der für das Gebiet geltenden Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen. In großen Natura-2000-Gebieten lässt sich ein dynamischer Managementansatz leichter umsetzen als in kleinen Gebieten, in denen der Bereich der geschützten Lebensraumtypen meist nur begrenzt ist". Am 5. November 2014 fand auf Initiative des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Ortstermin unter Einbindung der Oberen Naturschutzbehörde und des Kreisnaturschutzbeirates bezüglich der Frage möglicher Beeinträchtigungen der FFH-Erhaltungsziele durch die erfolgten Nutzungen statt. Anlass war unter anderem die auf einem Holzlagerplatz festgestellte Beeinträchtigung eines Borstgrasrasens, der als prioritärer FFH-Lebensraumtyps unter einem besonderen Schutz steht. Der Fehler wurde vom Forstamt eingeräumt und es wurden Vorkehrungen zu einer raschen Wiederherstellung getroffen. Strittig war die Frage des zulässigen Umfangs der Eingegangen am 3. März 2016 · Ausgegeben am 4. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3018 03. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3018 Nutzung alter Buchen. Hier hat die Obere Naturschutzbehörde deutlich gemacht, dass das Gebiet als Gesamtheit zu betrachten ist, keine Verstöße erkennbar sind und die erfolgten bzw. geplanten Nutzungen auf Teilflächen den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes nicht entgegenstehen , während die UNB eine andere Bewertung vorgenommen hat. Wie nachstehend ausgeführt, weist das Gebiet einen außergewöhnlich hohen Anteil alter Buchenbestände auf, so dass grundsätzlich umfangreichere Holzerntemaßnahmen möglich sind. Dennoch ist die Kritik verständlich und gibt Anlass darüber nachzudenken, ob in einem solchen Sonderfall eine größere zeitliche Streckung der Holznutzung angezeigt sein kann. Um im Rahmen der Maßnahmenplanung zu überprüfen, ob sich durch die reguläre Bewirtschaftung eines Gebietes die Erhaltungsziele bezüglich der Buchenwald-Lebensraumtypen verschlechtern könnten, werden in Hessen die Instrumente der Lebensraumtyp- und der Laubholzaltbestands -Prognose eingesetzt. Die Lebensraumtyp-Prognose (LRT-Prognose) prüft, wie sich die Flächenanteile der Buchenwald-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet innerhalb der nächsten zehn Jahre bei Umsetzung der Planungen der Forsteinrichtung entwickeln werden. Die Laubholzaltbestands -Prognose prüft, wie sich der Anteil der Laubholz-Altbestände im Natura 2000-Gebiet entwickeln wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in Natura 2000-Gebieten, die einen flächenmäßig sehr hohen Anteil von Laubholz-Altbeständen aufweisen, im Zuge der regulären forstwirtschaftlichen Nutzung auch zu einer temporären Verringerung der Laubholz- Altbestandsfläche kommen kann, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes führt. Die erwünschte Förderung der natürlichen Verjüngung der wertgebenden Laubholzbestände in den laubholzgeprägten Natura 2000-Gebieten ist notwendigerweise mit dem temporären Verlust der samenspendenden Laubalthölzer verknüpft. Für das hier betrachtete FFH-Gebiet "Sackpfeife" haben die Berechnungen ergeben, dass die LRT- Prognose einen Zuwachs an LRT-Fläche aufweist. Die Laubholzaltbestands-Prognose weist aus, dass trotz des nutzungsbedingten Rückgangs der Laubaltholz-Fläche nach dem Ende des Planungszeitraumes (2021) 25 % der Baumbestandsfläche im FFH-Gebiet Laubaltholz-Bestände sein werden, was ein deutlich überdurchschnittlicher Wert ist. Eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele ist damit nicht verbunden. Die Baumart Buche ist im Bereich des Forstamtes Frankenberg auch außerhalb der FFH- Gebiete keinesfalls "gefährdet". Allein im letzten Jahrzehnt hat die Buchenfläche im Forstamtsbereich um rund 300 Hektar zugenommen. Auf ca. 1.500 Hektar hat sich bereits die nächste Generation der Buche als Naturverjüngung eingestellt. Die Fläche der Fichtenbestände hat im gleichen Zeitraum insgesamt um ca. 640 Hektar abgenommen. Der Anteil an Buchenbeständen mit einem Alter von über 160 Jahren ist mit ca. 1.300 Hektar im Forstamt Frankenberg außergewöhnlich hoch. Es stehen derzeit 45 % der gesamten Buchenfläche im Alter über 160 Jahren im Forstamt Frankenberg unter Prozessschutz. Insgesamt sind im Forstamtsbereich durch die Ausweisung von "Kernflächen Naturschutz" und "Wald außer regelmäßigem Betrieb" 1.120 Hektar der forstlichen Nutzung entzogen und der natürlichen Entwicklung überlassen. Die Aussage , dass manche Bestände nur noch Vorräte von 87 Vorratsfestmetern aufweisen, kann sich nur auf den Hauptbestand bzw. Oberbestand beziehen. Die in diesen Beständen bereits eingeleitete oder etablierte Waldverjüngung wird dabei in ihrer ökologischen Funktion für die Arten der offenen und lichten Wälder übersehen. Diese Funktionen des jungen Waldes kommen immer dann zum Tragen, wenn Altbestände genutzt werden um die natürliche Verjüngung einzuleiten. Wo durch planmäßige Nutzung ältere Bestände verjüngt werden, wachsen andere Bestände dafür in höhere Altersstufen hinein. Dieses "Wandern" von jüngeren zu älteren Beständen und umgekehrt innerhalb eines größeren Waldgebietes ist im Natura 2000-Gebietsmanagement ausdrücklich erlaubt. Im FFH-Gebiet "Sackpfeife" ist seit Jahren ein Brutvorkommen von mindestens zwei Schwarzstorchpaaren nachgewiesen, und es hat sich eine stabile, reproduzierende Wildkatzenpopulation etabliert. Das Vorkommen dieser beiden Arten ist ein starker Indikator für ein weitgehend intaktes und störungsarmes Waldökosystem. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Das Gebiet "Sackpfeife" ist durch große zusammenhängende, alte Buchenwälder charakterisiert. Wie hoch sind die Anteile laut aktuell vorliegender Forsteinrichtung für Buchenbestände der Altersklassen 120 bis 140 Jahre, 140 bis 160 Jahre und über 160 Jahre im Gebiet (Angaben nach Forstabteilung und Flächen (ha)? Die Flächenanteile für Buchenbestände (= Bestände, in denen die Buche die Hauptbaumart bildet ) sind für die 7. (121 bis 140 Jahre), 8. (141 bis 160 Jahre) und 9. (>160 Jahre) Altersklasse der als Anlage 1 beigefügten Tabelle, getrennt nach Abteilungen, zu entnehmen. In Summa sind zum Stichjahr der Forsteinrichtung des Staatswalds Frankenberg (2011) im FFH-Gebiet Sackpfeife 38,8 % der Buchenbestände älter als 120 Jahre. Dieser Wert liegt deutlich über dem einer normalen Altersklassenverteilung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3018 3 Frage 2. In welchen Beständen ab Alter 120 Jahre wurden in den letzten 20 Jahren in welchem Umfang Buchen entnommen (Angaben gegliedert nach Forstabteilung, Fläche (ha) und Holzmengen)? In welchen Größenordnungen haben sich dadurch die Beschirmungsgrade der Hauptbaumschicht in den Beständen innerhalb des genannten Zeitraums verändert? Die Bestände, die älter sind als 120 Jahre und in denen in den letzten 20 Jahren Nutzungen stattgefunden haben, sind in der als Anlage 2 beigefügten Tabelle, getrennt nach Abteilungen bzw. Unterabteilungen, aufgelistet. In den drei rechten Spalten ist die Entwicklung der Bestockungsgrade dargestellt. Bei den "Flächen der BU-Bestände zum Stichjahr" handelt es sich um die Bestandsflächen der Buchen in den Altersklassen 7 (121 bis 140 Jahre), 8 (141 bis 160 Jahre ) und 9 (>160 Jahre), in denen eine tatsächliche Nutzung stattfand. Bei der "Nutzung" handelt es sich um die Nutzungsmenge der Baumartengruppe Buche. Es kann mit vertretbarem Aufwand nicht mehr nachvollzogen werden, ob es sich tatsächlich um eingeschlagene Buchen gehandelt hat, oder um eine Baumart, die zur Baumartengruppe Buche gehört (z.B. Ahorn, Esche, Hainbuche). Buchenholz hat allerdings den weit überwiegenden Anteil. Berücksichtigt wurden die Nutzungen in den Jahren 1996 bis 2015 (20 Jahre). Der "flächenbezogene Bestockungsgrad " wurde als Schätzgröße für den "Beschirmungsgrad" verwendet, da dieses Merkmal in der Betriebsinventur nicht erhoben wird. Der Bestockungsgrad errechnet sich aus der Relation des aktuellen Holzvorrates einer Wirtschaftseinheit zu dem durch eine forstliche Ertragstafel vorgegebenen Vorrat bei Vollbestockung. Frage 3. Wurde für das FFH-Gebiet "Sackpfeife" bezogen auf den Lebensraumtyp (LRT) "Hainsimsen Buchenwald" eine so genannte LRT- und Altbestandsprognose durchgeführt? Wenn ja, was hat die Prognose ergeben und welche Konsequenzen werden daraus gezogen? Für das FFH-Gebiet "Sackpfeife" wurde für den LRT "Hainsimsen Buchenwald" eine LRT- Prognose berechnet. Die Laubholzaltbestands-Prognose wird in Natura 2000 Gebieten nicht LRT-Flächen bezogen, sondern für alle im Gebiet vorhandenen Laubaltholzbestände, also auch für die Bestände mit Hauptbaumart Eiche oder Edellaubhölzern wie Esche oder Ahorn, berechnet . Die LRT-Prognose ergab eine Zunahme der Flächen des LRT 9110 in der Wertstufe B um 111,5 Hektar und eine Abnahme der LRT-Flächen 9110 im Erhaltungszustand C um 94,0 ha. Die Fläche des LRT 9110 steigt im berechneten Prognosezeitraum (10 Jahre) folgerichtig um 17,5 ha an. Aufgrund dieser zielkonformen, positiven Entwicklung waren keine Anpassungen der forstlichen Planung notwendig. Die Laubholzaltbestands-Prognose hat ergeben, dass bei planmäßiger Durchführung der in der aktuellen Forsteinrichtung geplanten Nutzungen rd. 25 % der Fläche im FFH-Gebiet am Ende des Prognosezeitraumes Laubholz-Altbestände sind. Die Änderung der Nutzungsplanung war wegen der am Ende des Prognosezeitraums weiterhin guten Ausstattung des Gebiets mit Laubholz-Altbeständen nicht erforderlich. Die Maßnahmenplanung für dieses FFH-Gebiet wird derzeit erstellt. Sollten sich hier ergänzende Hinweise zur Behandlung der Laubholzaltbestände ergeben, werden diese aufgegriffen. Frage 4. Welche Strategie verfolgt der für das FFH-Management zuständige Forstbetrieb, um im o.g. Gebiet das Erhaltungsziel "strukturreiche Bestände mit stehendem und liegendem Totholz" im LRT Hainsimsen-Buchenwald umzusetzen? Die Strategie ist im gesamten hessischen Staatswald durch die Naturschutzleitlinie für den Staatswald dargelegt. Außerdem sieht die Hessische Waldbaufibel, als weiteres Leitbild für das waldbauliche Handeln im Hessischen Staatswald, den Aufbau von Dauerwäldern vor. Im FFH- Bewirtschaftungsplan werden diese allgemeinen Ziele für den Staatswald aufgrund der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet bewertet und geprüft, ob zur Wahrung eines guten Erhaltungszustandes zusätzliche Maßnahmen im FFH-Gebiet notwendig sind. Frage 5. Wie hoch ist der Anteil der so genannten (nutzungsfreien) Kernflächen im FFH-Gebiet "Sackpfeife "? Der Anteil der Kernflächen im Staatswald im FFH-Gebiet Sackpfeife beträgt 3,8 % (66,8 ha von 1.743,4 ha Holzbodenfläche). Wiesbaden, 23. Februar 2016 Priska Hinz Anlagen 1 Anlage 1 zur Frage 1 Flächenanteile für Buchenbestände für die 7., 8. und 9. Altersklasse Stichjahr 2011, Fläche der Hauptbaumart Buche im FFH Gebiet in ha Summe alle Altersklassen Altersklasse Abt, U-Abt, BE der Hauptbaumart Buche 121 - 140 (7) 141 - 160 (8) > 160 (9) 1001,A,1 9,6 9,6 1001,A,2 4,3 1001,A,3 0,7 1002,A,1 13 13 1002,A,2 2,9 2,9 1002,A,3 2,2 1002,A,4 1,3 1003,A,1 12,1 12,1 1003,A,2 1,3 1004,,1 16,1 16,1 1004,,2 1,8 1005,A,1 16,1 16,1 1005,A,2 3,8 3,8 1006,,1 12 1006,,2 3 1006,,3 0,8 0,8 1007,A,1 12 1008,A,1 7,7 1009,B,1 4,8 1009,B,2 4,5 4,5 1009,B,3 2,5 2,5 1010,B,1 6,3 1010,B,2 2,4 1010,B,3 1,7 1010,B,4 0,7 0,7 1010,B,5 6,4 1011,C,1 12,7 1011,C,2 1,4 1012,B,1 7,2 1013,B,1 1,3 1,3 1013,B,2 6,8 1014,A,1 15,4 1015,C,1 4,2 1024,,1 12 12 1024,,2 1,1 1,1 1024,,3 1,5 1024,,4 3,6 1024,,5 1,9 1025,,1 12,1 12,1 1025,,2 15,1 1027,A,1 25,9 25,9 1028,,1 14 1028,,2 1,2 1,2 1028,,3 0,2 0,2 1029,,1 23 KA 19/3018 2 1030,,1 23,8 23,8 1031,A,1 13 13 1032,,1 14,6 14,6 1032,,2 3,3 1033,B,1 20,3 1034,A,1 21,7 21,7 1035,A,1 17,9 17,9 1036,A,1 26,4 26,4 1036,A,2 0,6 1037,B,1 9,4 1037,B,2 8,1 1037,B,3 1,4 1038,A,1 12,8 1039,,1 9,1 1039,,2 8,2 1040,,1 16,6 1041,C,1 2,7 1042,A,1 7 1042,A,2 8 1042,A,4 3,5 3,5 1043,B,1 4,3 1043,B,2 6,8 1043,B,3 6,1 6,1 1043,B,4 1,9 1,9 1043,B,5 2 2 1044,A,1 12,6 1044,A,2 3,1 1045,,1 9,4 1045,,2 4,4 1046,A,1 18,9 1047,A,1 8,7 1050,,1 14,1 1051,,1 18,2 1051,,2 1,7 1,7 1052,A,2 0,6 1052,C,2 0,2 0,2 1054,,1 15,1 1054,,2 12,4 1054,,3 1,9 1,9 1055,A,1 3,7 1055,A,2 2,9 2,9 1055,A,3 0,9 0,9 1055,A,4 0,7 1056,,1 7,7 7,7 1056,,2 2,6 2,6 1056,,3 5,4 1056,,4 3,8 1057,B,1 5,2 5,2 1057,B,2 4,2 1058,C,1 3,4 3,4 1059,C,1 3,7 1059,C,2 2,5 1060,B,1 4,9 KA 19/3018 3 1060,B,2 3,5 3,5 1060,B,3 2,9 2,9 1061,B,1 7 1061,B,2 8,4 8,4 1061,B,3 1,3 1,3 1061,B,4 2 1062,B,1 4,2 1062,B,2 0,6 1062,B,3 2,2 2,2 1063,B,1 16,1 1064,,1 6,5 1065,A,1 9,5 1065,A,2 8,3 1065,A,3 0,6 0,6 1065,A,5 3,1 1066,A,1 12,9 1066,A,2 1,6 1067,A,1 4,6 4,6 1067,A,2 3,5 3,5 1067,A,3 0,9 1067,A,4 3,8 1068,A,1 7,9 1069,A,1 9,8 1069,A,2 3,1 1070,,1 16,1 1070,,2 2,2 2,2 1071,A,1 6,8 1071,A,2 5 1071,A,3 2,7 2,7 1072,,1 11,9 1072,,2 2,2 2,2 1072,,3 5,3 5,3 1073,,1 12 12 1073,,2 3,9 1074,A,1 6,1 6,1 1074,A,2 1,8 1075,A,1 29,4 29,4 1076,A,1 19 19 1077,A,1 4,3 4,3 1077,A,2 0,5 0,5 1078,A,1 15,2 15,2 1078,A,2 2,4 2,4 1079,A,1 10,3 10,3 1079,A,2 4,8 1080,A,1 21,1 21,1 1080,A,2 1,9 1,9 1080,A,4 0,4 0,4 1080,A,5 0,4 1081,A,1 21,6 1082,,1 11 1082,,2 3,8 1082,,3 3,6 1082,,4 1,3 1,3 KA 19/3018 4 1083,A,1 8 1083,A,2 4,2 1083,A,3 2,8 1084,A,1 11,5 1084,A,2 4,9 1084,A,3 1,5 1084,A,4 1,6 1,6 1085,A,1 10,8 1085,A,2 10,3 1086,A,1 2,9 1086,A,2 4,2 1087,B,7 0,7 1088,B,1 5,5 5,5 1088,B,2 3 1089,D,1 2,2 2,2 1089,D,2 1,5 1091,A,1 6,9 1091,A,2 7,6 1092,A,1 12,3 1092,A,2 3,2 1092,A,3 3,3 3,3 1093,A,1 15,8 Summe 1209 227,7 109 132,5 Altersklassen Summe 121 - 140 141 - 160 > 160 FFH-Gebiet (%) 38,8 18,8 9,0 11,0 Im FFH-Gebiet sind 38,8 % der Buchenbestände (Hauptbaumart Buche) älter als 120 Jahre. KA 19/3018 1 Anlage 2 zur Frage 2 Nutzungen und Entwicklung der Bestockungsgrade Abteilung Altersklasse Flächen der BU-Bestände zum Stichjahr Nutzung (ERNTE_FM) Flächengewogener Bestockungsgrad zum Stichjahr 1987 1998 2011 1987 (1996 - 1997) 1998 (1998 - 2010) 2011 (2011 - 2015) 1987 1998 2011 1001 7 4,3 9,8 9,6 12 1.483 341 0,7 0,9 0,6 1001 8 4,3 368 0,9 1002 7 12,4 4,3 2,9 32 386 130 0,7 0,8 0,4 1002 8 12,4 2.756 0,9 1002 9 13 872 0,4 1003 7 3 20 0,7 1003 8 6,3 12 12,1 33 1.488 399 0,7 0,8 0,8 1004 7 17,7 16,1 2.124 573 0,8 0,5 1005 7 19,9 470 0,7 1006 9 0,8 141 0,7 1009 7 4,7 2,5 186 36 0,9 0,8 1009 8 4,5 218 0,9 1010 7 2,7 0,7 172 11 0,6 0,7 1010 8 2,3 203 0,5 1024 7 13,1 413 0,8 1024 8 5,5 3,6 374 291 0,6 0,5 1025 7 11,7 12,1 1.575 1.030 0,8 0,4 1027 7 24 3.999 0,8 1027 8 25,9 949 0,5 1028 8 1,5 87 0,7 1028 9 1,4 260 0,6 1030 7 23,7 3.885 0,9 1030 8 23,8 600 0,5 1031 7 13,2 754 0,9 1031 8 13 142 0,6 1032 7 14,6 351 0,6 1033 8 11 10,7 96 1.516 0,6 0,7 1034 7 22 3.210 0,8 1034 8 21,7 556 0,5 1035 7 18,5 17,9 2.247 723 0,8 0,6 1036 7 26,4 40 0,7 1042 9 3,6 3,5 999 135 0,7 0,7 1043 7 4,9 367 0,7 1043 8 1,3 8 195 393 0,7 0,5 1043 9 6,5 2 950 78 0,6 0,8 1044 8 4,3 77 0,6 1051 9 1,7 20 0,3 1052 7 0,2 2 0,6 1054 8 22,6 584 0,7 KA 19/3018 2 1054 9 18,9 1,9 2.518 40 0,7 1,0 1055 9 3,5 3,8 329 0 0,8 0,7 1056 8 11,7 1.404 0,8 1056 9 10,3 418 0,7 1057 9 3 5,2 233 294 0,6 0,7 1058 8 3,3 491 0,8 1060 9 3,7 6,4 594 0 1,0 0,6 1061 8 7,7 254 0,7 1061 9 5,3 9,7 405 58 0,7 0,9 1062 9 2,2 12 0,8 1065 8 11,6 9,4 420 942 0,7 0,8 1065 9 0,6 281 0,7 1066 8 14,1 13,2 119 2.969 0,6 0,6 1067 8 9,8 663 0,7 1067 9 8,1 629 0,6 1069 8 10,2 997 0,7 1070 8 18,2 657 0,9 1070 9 18,2 2,2 3.409 50 0,7 0,7 1071 8 11,8 10,8 669 1.297 0,7 0,7 1071 9 2,7 287 0,6 1072 8 19 655 0,7 1072 9 16,6 7,5 2.943 656 0,7 0,5 1073 8 14,6 12,4 796 2.149 0,7 0,7 1073 9 12 719 0,3 1074 7 6,1 135 0,6 1074 8 2 194 0,8 1075 7 29,8 29,4 3.824 365 0,9 0,5 1076 7 19,3 19 2.938 1.112 0,9 0,5 1077 8 3,5 3,8 144 361 0,8 0,8 1077 9 4,3 115 0,5 1078 8 17,4 15,1 171 1.376 0,8 0,8 1078 9 15,2 1.369 0,6 1079 7 10,3 211 0,7 1080 7 21,5 950 0,7 1082 8 4,1 171 0,7 1082 9 3,3 1,3 556 136 0,8 0,7 1083 9 2,7 162 0,5 1084 9 4,9 1,6 423 957 0,6 0,3 1085 9 5,8 205 0,7 1088 9 5,2 95 0,7 1089 7 2,2 88 0,5 1092 9 3,3 3,3 198 219 0,7 0,5 Altersklasse Flächen der BU-Bestände zum Stichjahr Nutzung (ERNTE-FM) Flächengewogener Bestockungsgrad zum Stichjahr 1987 1998 2011 1987 (1996 - 1997) 1998 (1998 - 2010) 2011 (2011 - 2015) 1987 1998 2011 KA 19/3018 3 7 22,4 203,6 224,5 236 26.977 6.981 0,69 0,83 0,59 8 173,2 148,3 109,0 5.306 19.659 3.257 0,71 0,73 0,54 9 8,5 96,0 120,7 367 13.652 7.747 0,63 0,69 0,57 Summe 204,1 447,9 454,2 5.910 60.288 17.985 0,71 0,77 0,57 KA 19/3018 3018_Anlagen.pdf drs3018 Anlage 1 zur Frage 1.doc drs3018 Anlage 2 zur Frage 2