Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 06.01.2016 betreffend Straftaten gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: In Folge der Schüsse auf eine Flüchtlingsunterkunft in Dreieich am 4. Januar 2016 berichtete "Hessenschau .de" noch am gleichen Tag umfassend über die Entwicklung von Angriffen auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte. Nach den hr-Recherchen sei eine erhebliche Zahl der Übergriffe im Jahr 2015 gegenüber 2014 zu verzeichnen. Hierbei beruft sich der hr auf Daten des Bundesinnenministeriums, der ermittelnden Polizeipräsidien sowie der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften in Hessen sowie die Amadeu-Antonio- Stiftung gegen Rassismus und rechte Gewalt. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Hessische Landesregierung verurteilt Anschläge auf Einrichtungen, in denen Asylbewerber oder Flüchtlinge unterkommen, aufs Schärfste. Menschen, die aus ihrer Heimat geflohen sind und in Deutschland Schutz suchen, können zu Recht erwarten, dass sie sicher untergebracht sind. Alle in unserer Gesellschaft und auch die Politik tragen die gemeinsame Verantwortung, sich gegen ein stilles Einverständnis oder auch bloßes Hinnehmen solcher Anschläge durch eine Minderheit in unserer Gesellschaft deutlich zu positionieren. Aus dieser Verantwortung heraus weisen verschiedenste gesellschaftliche Akteure - Organisationen , Vereine, Einzelpersonen - seit Beginn der vermehrten Zuwanderung, tagesaktuell auf die ihnen zur Kenntnis gelangten - tatsächlichen und vermeintlichen - Übergriffe auf Flüchtlinge und deren Unterkünfte hin und veröffentlichen diese, um so auf Rassismus und rechte Gewalt aufmerksam zu machen. Hierfür werden mittlerweile alle verfügbaren Medien genutzt. Es muss in diesem Begründungszusammenhang der Hinweis erfolgen, dass naturgemäß nicht jeder "Übergriff", der in der Öffentlichkeit thematisiert wird, den Sicherheitsbehörden auch tatsächlich bekannt bzw. angezeigt wird. Gleichermaßen erlangt nicht jeder öffentlich gewordene Sachverhalt strafrechtliche bzw. polizeiliche Relevanz. Grundlage für die Beantwortung von Fragestellungen betreffend Straftaten kann polizeilicherseits nur die polizeiliche Kriminalstatistik sein. Diese stellt das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft dar und ist mithin eine belastbare und seriöse Datenquelle, die im Gegensatz zu den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen keinen ermittlungsbedingten und tagesaktuell schwankenden Änderungen mehr unterliegt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik lässt aktuell jedoch noch keine Auswertungen mit der Spezifikation "Opfer Flüchtling" zu, da die Notwendigkeit einer derartigen Auswertung erst im Laufe des Jahres 2015 aufkam und die Arbeiten zur Umprogrammierung der zugrunde liegenden Software erst 2016 abgeschlossen sein werden. Die Mitteilung von belastbaren Zahlen zu Straftaten "gegen Flüchtlinge" ist daher auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik bislang nicht möglich. Ebenso gibt es im hessischen polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ComVor keine Recherchemöglichkeiten zu den in der Fragestellung aufgeführten Straftaten zum Nachteil "Flüchtlinge". Die Polizeiliche Kriminalstatistik gibt darüber hinaus zur Thematik "Politisch motivierte Kriminalität " keine Auskunft - so werden entsprechend den bundesweit abgestimmten Richtlinien PKS "Staatsschutzdelikte (…) in der PKS nicht erfasst. Es handelt sich dabei um die Tatbestände gem. §§ 80-83, 84-86 a, 87-91, 94-100 a, 102-104 a, 105-108 e, 109-109 h, 129 a und 129 b, Eingegangen am 4. Mai 2016 · Ausgegeben am 9. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3023 04. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3023 234 a oder 241 a StGB. Delikte der allgemeinen Kriminalität, die dem Definitionssystem politisch motivierte Kriminalität zuzuordnen sind, sind jedoch auch in der allgemeinen Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen." Aus der PKS lassen sich allerdings keine Aussagen zur Motivation der Täter ableiten. Zur vollständigen Erfassung der Delikte der Politisch motivierten Kriminalität existiert daher der sogenannte "Kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD- PMK)", der zwar im Gegensatz zur PKS auch Daten noch laufender Ermittlungsverfahren enthält , jedoch zum Stichtag eines jeden Jahres (31.01.) als statistische Grundlage zu Aussagen über die Entwicklung der Politisch motivierten Kriminalität herangezogen wird. Seit dem Jahr 2014 existiert auf der Basis des KPMD-PMK die sogenannte Clearingstelle des Bundeskriminalamtes, an die alle Bundesländer ihre Straftaten melden, die sich gegen jede Art der Unterkunft von Flüchtlingen/Zuwanderern als direktes Angriffsziel oder gegen Personen innerhalb dieser Einrichtungen richten. Damit wird ein wesentlicher Anteil der Straftaten im Kontext Flüchtlinge/Flüchtlingsunterkünfte durch diesen speziellen Meldedienst abgebildet. Eine Unterscheidung zwischen Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterkünften erfolgt nicht. Darüber hinaus wurde im November 2015 die Änderung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität dahin gehend umgesetzt, dass künftig im Rahmen des Meldedienstes auch als Unterthema die Rubriken "gegen Asylbewerber/Flüchtlinge" und "zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen" eingeführt wurden. Seit diesem Zeitpunkt ist erst neben der bisher objektbezogenen Auswertung "Unterkünfte" eine Auswertung nach diesen personenbezogenen Kriterien möglich. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Justizministerin wie folgt: Frage 1. Wie viele Übergriffe auf bzw. Straftaten gegen Flüchtlinge, die HEAE inklusive ihre Außenstellen sowie (kommunale) Unterkünfte für Asylbewerber gab es in den Jahren 2014 und 2015 in Hessen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Ort und Straftat) Auf der Datengrundlage der in der Vorbemerkung genannten Clearingstelle des Bundeskriminalamtes wurden die polizeilich statistisch vorliegenden Daten erhoben. Zusätzlich wurden die durch Presseberichterstattung des HR und des Wiesbadener Kuriers bekannten Vorfälle in den polizeilichen Datensystemen nachrecherchiert. Sämtliche dort genannten Vorfälle sind auch polizeilich bekannt und bezüglich ihrer Relevanz für die Clearingstelle bewertet worden oder befinden sich noch in der entsprechenden Sachbearbeitung. Dies vorangestellt, wird zur Beantwortung der Frage auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Frage 2. Bei wie vielen der unter Frage 1 abgefragten Sachverhalte a) konnten Tatverdächtige ermittelt werden, b) kam es zu Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach Grund der Einstellung), c) kam es zu Verurteilungen oder wurden konkrete Schritte zur Ahndung ergriffen? (Anklagen, Strafbefehlsverfahren, Einstellungen gegen Auflage usw.) Zu Frage 2 a: Im Jahr 2014 konnten zu drei, im Jahr 2015 zu 28 Sachverhalten Tatverdächtige ermittelt werden. Die Fragen 2 b und 2 c werden wegen ihres Sachzusammenhangs auf Grundlage von Daten der Justiz gemeinsam beantwortet: Zur Erläuterung ist vorab zu bemerken, dass in den justiziellen Statistiken keine separate Erfassung von Verfahren wegen des Verdachts von Straftaten erfolgt, welche sich gegen Flüchtlinge, die HEAE inklusive ihre Außenstellen sowie (kommunale) Unterkünfte für Asylbewerber richten . Eine Beantwortung der Fragen kann daher nur auf der Grundlage einer aktuellen Berichterstattung der hessischen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft erfolgen. Eine Vergleichbarkeit mit denen unter der Antwort zu 1 genannten Zahlen ist daher nicht möglich. Danach kam es im Jahr 2014 zu keiner Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts einer Straftat, welche sich gegen Flüchtlinge, die HEAE inklusive ihre Außenstellen oder (kommunale) Unterkünfte für Asylbewerber richtete. In drei solcher Verfahren erfolgten im Jahr 2014 Verurteilungen oder konkrete Schritte zur Ahndung (Anklagen, Strafbefehlsverfahren , Einstellungen gegen Auflagen usw.). Im Jahr 2015 wurden insgesamt 19 solcher Ermittlungsverfahren eingestellt. In 17 dieser Verfahren erfolgte eine Einstellung, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Zwei dieser Verfah- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3023 3 ren mussten eingestellt werden, weil kein Tatnachweis geführt werden konnte. In sieben Verfahren erfolgten im Jahr 2015 Verurteilungen oder konkrete Schritte zur Ahndung (Anklagen, Strafbefehlsverfahren, Einstellungen gegen Auflagen usw.). Frage 3. Wurden bei allen Verfahrenseinstellungen, bei denen entweder kein Täter ermittelt wurde oder der Tatverdacht für eine Verfolgung nicht ausreichte, letztlich alle denkbaren Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt? In den bereits abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wurden nach dem Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sämtliche denkbaren Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt . Die noch offenen Ermittlungsverfahren betreffend wird ebenfalls allen Hinweisen nachgegangen . Damit werden alle denkbaren Ermittlungsmaßnahmen ausgeschöpft. Frage 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass Ermittlungsmaßnahmen unterlassen werden mussten, weil der zuständigen Staatsanwaltschaft und/oder Polizeidienststelle die nötigen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung gestellt wurden? Erkenntnisse darüber, dass Ermittlungsmaßnahmen unterblieben sind, weil den Strafverfolgungsbehörden die nötigen personellen Ressourcen nicht zur Verfügung standen, liegen derzeit nicht vor. Frage 5. In wie vielen und welchen Fällen handelt es sich um politisch rechts motivierte bzw. ist davon auszugehen, dass es sich um ausländerfeindliche Taten handelt? Im Jahr 2014 handelte es sich bei allen sieben Taten um solche, die als politisch rechts motiviert eingestuft wurden. Für das Jahr 2015 werden insgesamt 42 der unter Frage 1 aufgeführten 67 Ereignisse aus dem Jahr 2015 als politisch rechts motiviert eingestuft. Erläuternd wird ausgeführt, dass nicht alle durch die Medien angeführten Ereignisse, aufgrund der teilweise nicht zuzuordnenden/ermittelbaren politischen Motivation, durch den KPMD-PMK erfasst werden. Vor diesem Hintergrund kann aufgrund der fehlenden Kriterien für diese Ereignisse keine entsprechende Zuordnung zu den Phänomenbereichen erfolgen. Frage 6. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, ob es Fälle gibt, in denen Ausländerextremismus bei Übergriffen auf Flüchtlinge bzw. deren Unterkünfte als Motiv zugrunde gelegen hat? Falls ja, in wie vielen? Vom allgemeinen Ausländerextremismus (ohne Islamismus) werden extremistische und terroristische Bestrebungen von in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund umfasst. Diese Bestrebungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit politisch-gesellschaftlichen Entwicklungen im jeweiligen Herkunftsland. Erkenntnisse darüber, dass bei Übergriffen auf Flüchtlinge bzw. deren Unterkünfte als Motiv Ausländerextremismus zugrunde gelegen hat, liegen im Kontext der Antwort zu Frage 1 bisher nicht vor. Frage 7. Wie hoch war die Aufklärungsquote in den Jahren 2014 und 2015 bei den unter Frage 1 abgefragten Sachverhalten? Nach den Richtlinien für die Analyse und Erfassung polizeilicher Vorgänge gilt als aufgeklärter Fall eine Straftat, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens ein(e) namentlich bekannte(r) Tatverdächtige(r) begangen hat. Als Tatverdächtige(r) gilt die Person, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Dazu zählen auch Mittäter, Anstifter und Gehilfen. Die Aufklärungsquote bezeichnet das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen im jeweiligen Berichtszeitraum. Für das Jahr 2014 beträgt demnach die Aufklärungsquote 42,9 %, für das Jahr 2015 beträgt sie bezogen auf die in der Beantwortung der Frage 1 insgesamt angeführten Ereignisse 41,8 %. Wiesbaden, 29. April 2016 Peter Beuth Anlagen Anlage 1 Kleine Anfrage 19/3023 des Abgeordneten Wolfgang Greilich (FDP) 2015 Tatzeit Tatort Delikt 1 02.02.2015 Flieden § 186 StGB (Üble Nachrede) 2 03.02.2015 Flieden § 185 StGB (Beleidigung) 3 05.02.2015 Fulda § 187 StGB (Verleumdung) 4 06.02.2015 Flieden § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) 5 16.02.2015 Gießen § 303 StGB (Sachbeschädigung) 6 21.02.2015 Flieden § 315b StGB (Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr) 7 24.02.2015 Weiterstadt § 241 StGB (Bedrohung) 8 16.03.2015 Neuhof § 185 StGB (Beleidigung) 9 24.03.2015 Beselich § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 10 27.03.2015 Beselich § 303 StGB (Sachbeschädigung) 11 06.04.2015 Gießen § 303 StGB (Sachbeschädigung) 12 10.04.2015 Hofheim am Taunus § 303 StGB (Sachbeschädigung) 13 12.04.2015 Reiskirchen-Ettingshausen § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 14 13.04.2015 Lauterbach § 130 StGB (Volksverhetzung) 15 17.04.2015 Hünfeld § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 16 08.05.2015 Alsfeld § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 17 03.06.2015 Hosenfeld § 303 STGB (Sachbeschädigung) 18 05.06.2015 Limburg § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 19 08.06.2015 Lauterbach (Hessen) § 303 StGB (Sachbeschädigung) 20 20.06.2015 Ober-Ramstadt § 306 StGB (Brandstiftung) 21 30.06.2015 Gemünden (Felda) § 303 StGB (Sachbeschädigung) 22 01.07.2015 Mengerskirchen § 303 StGB (Sachbeschädigung) 23 01.07.2015 Internet § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 2014 Tatzeit PLZ Tatort Delikt 1 12.01.2014 35288 Wohratal § 125 StGB (Landfriedensbruch) 2 14.09.2014 35466 Rabenau § 303 StGB (Sachbeschädigung) 3 05.10.2014 65321 Heidenrod § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 4 23.10.2014 35390 Gießen § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) 5 23.10.2014 35394 Gießen § 130 StGB (Volksverhetzung) 6 02.11.2014 36157 Ebersburg § 303 StGB (Sachbeschädigung) 7 29.11.2014 36145 Hofbieber § 303 StGB (Sachbeschädigung) Anlage 1 Kleine Anfrage 19/3023 des Abgeordneten Wolfgang Greilich (FDP) 2015 Tatzeit Tatort Delikt 24 06.07.2015 Neustadt § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 25 11.07.2015 Eschwege § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 26 16.07.2015 Marburg § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 27 23.07.2015 Grebenstein § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 28 24.07.2015 Stadtallendorf § 303 StGB (Sachbeschädigung) 29 28.07.2015 Büttelborn § 306 StGB (Brandstiftung) 30 28.07.2015 Sontra § 130 StGB (Volksverhetzung) 31 30.07.2015 Stadtallendorf § 303 StGB (Sachbeschädigung) 32 04.08.2015 Hohenroda § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 33 05.08.2015 Frankfurt am Main § 303 StGB (Sachbeschädigung) 34 08.08.2015 Gemünden (Felda) § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) 35 10.08.2015 Rodgau-Dudenhofen § 130 StGB (Volksverhetzung) 36 19.08.2015 Hohenroda § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 37 21.08.2015 Fulda § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 38 23.08.2015 Witzenhausen § 223 StGB (Körperverletzung) 39 03.09.2015 Bad Hersfeld § 303 StGB (Sachbeschädigung) 40 04.09.2015 Heppenheim § 306 StGB (Brandstiftung) 41 04.09.2015 Internet § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 42 16.09.2015 Eschborn § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 43 23.09.2015 Fernwald-Steinbach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 44 05.10.2015 Grünberg § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 45 09.10.2015 Hofbieber § 303 StGB (Sachbeschädigung) 46 09.10.2015 Wiesbaden § 130 StGB (Volksverhetzung) 47 09.10.2015 Gießen § 223 StGB (Körperverletzung) 48 21.10.2015 Internet § 130 StGB (Volksverhetzung) 49 22.10.2015 Hattersheim am Main § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 50 24.10.2015 Idstein § 185 StGB (Beleidigung) 51 25.10.2015 Taunusstein § 130 StGB (Volksverhetzung) 52 25.10.2015 Lampertheim § 306 StGB (Brandstiftung) 53 26.10.2015 Großenlüder § 303 StGB (Sachbeschädigung) Anlage 1 Kleine Anfrage 19/3023 des Abgeordneten Wolfgang Greilich (FDP) 2015 Tatzeit Tatort Delikt 54 27.10.2015 Gießen § 185 StGB (Beleidigung) 55 30.10.2015 Nidda § 126 StGB (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten) 56 02.11.2015 Walluf § 305 StGB (Zerstörung von Bauwerken) 57 05.11.2015 Schotten § 303 StGB (Sachbeschädigung) 58 11.11.2015 Fuldatal § 303 StGB (Sachbeschädigung) 59 14.11.2015 Mainz-Kostheim § 241 StGB (Bedrohung) 60 15.11.2015 Sinntal § 303 StGB (Sachbeschädigung) 61 25.11.2015 Hattersheim am Main § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 62 25.11.2015 Wolfhagen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 63 28.11.2015 Darmstadt § 303 StGB (Sachbeschädigung) 64 13.12.2015 Lauterbach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) 65 14.12.2015 Bischofsheim § 306 StGB (Brandstiftung) 66 23.12.2015 Sontra § 130 StGB (Volksverhetzung) 67 26.12.2015 Hochheim am Main § 303 StGB (Sachbeschädigung)