Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 07.01.2016 betreffend Kontrolle von A. Breivik durch Polizeikräfte in Wetzlar im Jahr 2011 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Laut der ARTE-Dokumentation "Waffen für den Terror" soll der norwegische Rechtsterrorist Anders Breivik, der am 22. Juli 2011 in Oslo und Utøya 77 Menschen tötete, wenige Monate vor den Anschlägen mit Waffenteilen und Munition mit seinem Fahrzeug in der Nähe von Wetzlar in eine Polizeikontrolle geraten sein. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Es ist nicht bekannt, ob die hessische Polizei Anders Breivik in seinem Fahrzeug kontrolliert hat. Dies geht auch aus der in der Vorbemerkung des Fragestellers genannten ARTE- Dokumentation nicht hervor. Neben der hessischen Polizei könnte eine solche Kontrolle auch vom BKA, der Bundespolizei, dem Zoll oder kommunalen Kräften erfolgt sein. Zur Beantwortung der Fragen wurden durch das örtlich zuständige Polizeipräsidium Mittelhessen und das Hessische Landeskriminalamt Recherchen in noch vorliegenden Kontrolllisten und Asservatenlisten vorgenommen und die Dateien folgender Systeme überprüft: Recherchedatenbanken für Staatsschutz- und Waffendelikte, POLAS, ComVor, Inpol-Fall. Die Protokollauswertung der einschlägigen Informationssysteme ist jedoch aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zeitlich begrenzt. Speicherungen in der Datenbank POLAS richten sich nach dem angezeigten Delikt. Bei einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz beträgt die Speicherdauer generell zehn Jahre. Personaldaten im Vorgangsbearbeitungssystem ComVor können bis maximal 36 Monate rekonstruiert werden. Eine Abfrage in den anderen Datenbanken ist auf höchstens sechs Monate begrenzt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bzgl. einer Kontrolle von Anders Breivik in oder in der Nähe von Wetzlar durch Polizeikräfte, insbesondere in Bezug darauf, a) ob, wann (exakter Zeitpunkt), wo (exakter Ort), und durch wen (welche Polizeikräfte) die Polizeikontrolle stattgefunden hat, b) woher Breivik kam und wohin er weiterreisen wollte, c) aus welchem konkreten Anlass er kontrolliert wurde, d) welche Feststellungen bzgl. etwaiger Waffen oder Waffenteile sowie Munition bei der Kontrolle getroffen wurden, e) ob eine Weiterfahrt ohne weitere Maßnahmen (bspw. Erkennungsdienstliche Behandlung auf der nächsten Polizeidienststelle) zugelassen wurde und ggf. weshalb, f) ob es seinerzeit eine Informationsweitergabe an die norwegische Polizei, andere deutsche und/oder europäische Polizeibehörden gegeben hat und ggf. wann und durch wen bzw. falls nicht, weshalb nicht? Es liegen keine Erkenntnisse bzgl. einer Kontrolle von Anders Breivik in oder in der Nähe von Wetzlar durch hessische Polizeikräfte vor. Ob eine Kontrolle durch andere Behörden (z.B. Bundespolizei , Zoll) stattgefunden hat, kann über die Abfrage in den in der Vorbemerkung genannten Auskunftssystemen hinaus, nicht festgestellt werden. Eingegangen am 24. Februar 2016 · Ausgegeben am 26. Februar 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3024 24. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3024 Frage 2. Lagen im Anschluss an die Kontrolle der hessischen Polizei bzw. dem Landeskriminalamt oder dem hessischen Innenministerium Informationen vor, aus denen zumindest im Nachhinein Bezüge zu den Anschlägen hervorgingen? Falls ja: a) Welche konkreten Informationen lagen wem zu welchem Zeitpunkt vor? b) Wie wurde mit den Informationen verfahren, sowohl unmittelbar als auch im weiteren Verlauf und nach Kenntniserlangung bzgl. der Anschläge vom 22. Juli 2011? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, liegen keine Erkenntnisse bzgl. einer Kontrolle von Anders Breivik durch hessische Polizeikräfte vor. Darüber hinaus liegen auch keine Informationen vor, aus denen Bezüge zu den späteren Anschlägen hervorgingen. Frage 3. Sieht die Landesregierung Anhaltspunkte, dass bei einer anderen Einschätzung durch die Polizeikräfte vor Ort oder die Sicherheitsbehörden in der Folgezeit die Vorbereitungshandlungen von Anders Breivik zu den Anschlägen wenige Monate später hätten aufgedeckt und die Anschläge von Oslo und Utøya am 22. Juli 2011 sogar hätten verhindert werden können? Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Wiesbaden, 15. Februar 2016 Peter Beuth