Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 13.01.2016 betreffend Neubau des Klinikums in der Stadt Melsungen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Kleinen Anfrage, Drucksache 19/2534, wurde mitgeteilt, dass die baufachliche Prüfung der Neubaumaßnahme für das Klinikum in der Stadt Melsungen in der 50. Kalenderwoche des Jahres 2015 abgeschlossen sein wird. Dadurch sei die Erteilung des Bewilligungsbescheides noch im Jahre 2015 möglich. Nach einem Bericht in der "HNA" Melsungen vom 7. Januar 2016 soll die Prüfung der Antragsunterlagen sich um mehrere Monate verzögern. Grund für die Verzögerung sei wohl der Krankheitsstand eines Mitarbeiters. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die "HNA" bezieht sich in ihrem Bericht vom 7. Januar 2016 nur auf die Aussagen des Regionalgeschäftsführers der Asklepios Kliniken GmbH. Weder die für die Vollziehung der Krankenhausförderung beauftragte Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen noch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hatten Aussagen zum Zeitplan gemacht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Bericht der "HNA" Melsungen vom 7. Januar 2016 hinsichtlich der Verzögerung des Klinikneubaus durch den Betreiber Asklepios in der Stadt Melsungen zutreffend? Nein. Frage 2. Falls ja, welche Maßnahmen ergreift die Hessische Landesregierung, damit die baufachliche Prüfung der geplanten Neubaumaßnahme zeitnah erfolgen kann? Frage 3. Wann ist mit der tatsächlichen Erteilung des Bewilligungsbescheides für den Neubau des Klinikums in der Stadt Melsungen zu rechnen? Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen hat den Bewilligungsbescheid bereits erstellt. Die Geschäftsführung der Asklepios Klinik Schwalmstadt / Melsungen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration haben vereinbart, dass der Bewilligungsbescheid am 29. Februar 2016 an die Asklepios Klinik in Melsungen übergeben wird. Wiesbaden, 22. Februar 2016 Stefan Grüttner Eingegangen am 26. Februar 2016 · Ausgegeben am 2. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3034 26. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG