Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 14.01.2016 betreffend Kommunalisierungsmittel im Bereich Landwirtschaft und Veterinärwesen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Verwendung von Kommunalisierungsmitteln stellt einen nicht unerheblichen Teil der Aufwendungen auf Landesebene dar. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Inhalte des Gesetzes zur Kommunalisierung des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung vom 21. März 2005 wurden mit dem Hessischen Landkreistag sowie dem Hessischen Städtetag in einem Eckpunktepapier ausgehandelt. Sowohl die damals staatlichen Aufgaben (allgemeine Landesverwaltung, Ämter für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz, Ämter für Landwirtschaft, Dorf- und Regionalentwicklung ) der Landräte und Oberbürgermeister als Behörden der Landesverwaltung als auch das Personal wurden kommunalisiert; der Landrat als Behörde der Landesverwaltung blieb formalrechtlich bestehen und wurde auf die Aufgaben der Kommunalaufsicht, der kommunalen Finanzaufsicht sowie die Aufsicht über die Zweckverbände beschränkt, der Oberbürgermeister als Behörde der Landesverwaltung wurde aufgelöst. Damit erhielten die Landräte und Oberbürgermeister völlige Organisations- und Personalhoheit über ihre Verwaltung. Für die Übernahme des Personals sowie der Aufgaben wird den Kreisen und kreisfreien Städten vom Land Hessen während der Laufzeit des Gesetzes ein jährlicher Festbetrag gezahlt, der den Jahresbedarf an laufenden Personalausgaben nach den Dezemberbezügen 2004 für die zum Stichtag 31. Dezember 2004 bei den Landräten und Oberbürgermeistern beschäftigten Landesbediensteten, die in kommunalisierten Bereichen eingesetzt sind, eine Beihilfenpauschale in Höhe von 1.700 € pro Jahr für jede übergeleitete Beamtin und jeden übergeleiteten Beamten sowie die im Haushaltsentwurf 2005 veranschlagten Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung , Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Dorf und Regionalentwicklung und ländlicher Tourismus unter Anrechnung der in diesen Bereichen veranschlagten Gebühreneinnahmen beinhaltet. Die Auszahlung erfolgt zu einem Zwölftel am Gesamtbetrag jeweils monatlich. Zu dieser festen Kostenpauschale kommt für die Landkreise ein jährlich auszuzahlender Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € hinzu. Dieser dient dem Ausgleich von Bedarfsspitzen und entspricht 40 zusätzlichen Stellen. Für die kreisfreien Städte beläuft sich der Betrag auf zusätzliche 350.000 €. Dafür wurde auf eine Personalbedarfsbemessung verzichtet. Der Betrag wird den Landkreisen und kreisfreien Städten jährlich überwiesen und erhöht sich in jedem Jahr um weitere 120.000 €. Das Gesetz wurde bislang alle 5 Jahre in Abstimmung mit dem Hessischen Landkreistag evaluiert. Wegen der Frage eventueller Mehrbelastungen in den Bereichen Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz, die auf Aufgabenmehrungen aufgrund von Europa- und Bundesrecht zurück zu führen sind, beabsichtigt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe einzurichten, bei der das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, das Hessische Finanzministerium sowie der Hessische Landkreistag beteiligt sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: Eingegangen am 13. April 2016 · Ausgegeben am 18. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3036 13. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3036 Frage 1. Wie hoch sind die Finanzmittel, die den einzelnen Kommunen zur Verfügung gestellt werden? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Anlage verwiesen. Die Beträge sind den im Einzelplan 09 angesiedelten Kapiteln 09 13 und 09 15 zu entnehmen. Frage 2. Wie werden diese verausgabt, gibt es Haushaltsreste in den Kommunen? Die Pauschale wird unter Beachtung des Non-Affektationsprinzips ohne Zweckbindung vereinnahmt , so dass ein Zusammenhang zwischen bereitgestellten Finanzmitteln und der konkreten Mittelverwendung im Sinne der Fragestellung nicht herzustellen ist. Regelmäßig dienen die Pauschalen der Deckung von Sach- und Personalaufwendungen. Es gibt keine Haushaltsreste. Frage 3. Für welche Besoldungsgruppen (Stellenplan) in den einzelnen Kommunen werden die Finanzmittel bereitgestellt? Wie in der Vorbemerkung erläutert, erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kommunalisierung der Aufgaben und des Personalbestands zum Stichtag 31.12.2004 pauschalierte Zuweisungen des Landes. Die Pauschale wird, wie in Frage 2 ausgeführt, unter Beachtung des Non-Affektationsprinzips ohne Zweckbindung vereinnahmt. Sofern die Landkreise und kreisfreien Städte dennoch die Stellenpläne der ehemals staatlichen Ämter für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen sowie für den ländlichen Raum (Landwirtschaft) mitgeteilt haben, sind diese der Anlage 2 zu entnehmen. Frage 4. Werden aus den Bereichen Landwirtschaft und Veterinärwesen bei Bedarf (Flüchtlinge) Mitarbeiter in andere Fachkreise abgezogen? Frage 5. Wenn ja, in welchen Landkreisen geschieht das? Aufgrund ihres Zusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Einzig im Landkreis Waldeck-Frankenberg ist derzeit ein Mitarbeiter aus dem Bereich Landwirtschaft befristet für 6 Monate in der Ausländerbehörde zur Bearbeitung von Flüchtlingsangelegenheiten umgesetzt worden. Wiesbaden, 31. März 2016 In Vertretung: Werner Koch Anlagen HV 2016 Soll/Ist 09 13 / 09 15 lfd. Nr. 3.1 Aufteilung der kommunalen Budgets Kommune: IST IST HI Soll Anteil HI Soll Anteil HI IST IST HI Soll Anteil HI Soll Anteil HI Titel 633 Titel 682 Titel 633 Titel 682 Titel 633 Titel 682 Titel 633 Titel 682 Titel 633 Titel 682 Titel 633 Titel 682 420001251 OB Kassel 664.060 664.100 664.100 420001449 LK Gießen 949.406 949.400 949.400 420001451 Rheingau-Taunus-Kreis 487.314 476.800 476.800 420001455 Hochtaunuskreis 1.285.551 1.285.600 1.285.600 406.413 406.400 406.400 420001457 LK Groß Gerau 494.091 494.100 494.100 420001978 Waldeck-Frankenberg 2.071.991 171.800 2.072.000 171.800 2.072.000 171.800 967.638 967.600 967.600 420003289 Limburg-Weilburg 1.652.199 1.652.200 1.652.200 712.431 187.237 712.400 202.500 712.400 205.000 420003600 LK Fulda 2.360.152 2.360.200 2.360.200 787.895 787.900 787.900 420005681 OB Offenbach 423.024 423.000 423.000 420005795 Lahn-Dill 1.624.396 211.400 1.624.400 211.400 1.835.800 0 703.804 703.800 703.800 420006243 Main-Taunus-Kreis 384.873 384.900 384.900 420006256 Odenwaldkreis 1.317.963 107.700 1.318.000 107.700 1.318.000 107.700 560.230 49.750 560.200 85.200 610.000 0 420006382 Marb. Biedenkopf 2.279.448 2.279.400 2.279.400 922.908 922.900 922.900 420013749 Vogelsbergkreis 1.889.171 68.355 1.889.200 68.400 1.889.200 68.400 894.790 15.200 894.800 15.200 894.800 15.300 420052777 LK Offenbach 463.066 463.100 463.100 420052805 Werra-Meißner-Kreis 1.745.753 1.745.800 1.745.800 722.302 722.300 722.300 420052963 Schwalm-Eder-Kreis 1.941.509 109.900 1.941.500 109.900 1.941.500 109.900 864.613 864.600 864.600 420057231 OB Darmstadt 331.008 331.000 331.000 420065933 Hersfeld-Rothenburg 1.686.948 143.800 1.686.900 143.800 1.686.900 143.800 677.996 68.100 678.000 68.100 678.000 68.100 420071197 Kreis Bergstraße 1.378.657 190.600 1.378.700 190.600 1.378.700 190.600 786.972 787.000 787.000 420085858 Da-Dieburg 1.905.331 1.905.300 1.905.300 558.965 559.000 559.000 420091007 OB Frankfurt 1.379.675 1.379.700 1.379.700 420091008 Wetteraukreis 1.471.769 1.471.800 1.471.800 732.355 732.400 732.400 420091014 OB Wiesbaden 601.794 42.609 601.800 42.600 601.800 42.600 420091345 Main Kinzig Kreis 1.692.112 1.692.100 1.692.100 1.013.149 1.013.100 1.013.100 420091346 LK Kassel 1.374.824 208.182 1.374.800 199.700 1.374.800 199.700 660.439 38.300 660.400 21.800 660.400 38.300 Reserve für BSE-Proben RTK 9.600 9.600 0 51.200 67.500 27.677.775 1.211.737 27.687.500 1.203.300 27.898.900 991.900 18.151.210 401.195 18.191.900 435.400 18.258.000 369.300 Vorsorgepauschale Der bisher für das HI veranschlagte Betrag wird der Kostenpauschale zugeordnet. 31.680.500 31.478.900 2.789.700 2.588.1002.241.600 31.131.111 09 13 09 15 IST 2014 20162015 2016 IST 2014 2015 19.652.605 19.986.900 19.894.500 28.889.511 28.890.800 28.890.800 1.100.200 18.627.30018.552.405 18.627.300 1.267.2001.359.600 W:\HMDI\Abt_M\M3\#M3050\19. Wahlperiode\KA HMdIS 2016\KA19.3036 Anlage1KA.xlsx Seite 1 von 1 Landkreise Beamtenstellen in den Bereichen Veterinärwesen und Landwirtschaft Beschäftigtenstellen in den Bereichen Veterinärwesen und Landwirtschaft A 16 A 15 A 14 A 13 A 12 A 11 A 10 A 9 A 8 A 7 EG 14 EG 13 EG 12 EG 11 EG 10 EG 9 EG 8 EG 7 EG 6 EG 5 Hochtaunuskreis 2 2 1 2 1,5 0,5 3 4 10 6 2 5,5 Main-Kinzig-Kreis 2 5 1 1 3 4 1 1 Keine Angaben Odenwaldkreis1 1 1 0,5 0,8 1 1 5,9 1,8 Landkreis Gießen 1 2 1 1 1 1,5 9 1 1,6 Landkreis Waldeck-Frankenberg 1 3 3 5 3 1 1 Keine Angaben Landkreis Werra-Meißner2 4 3 4 5 3 2 3 1 8 3 13 Schwalm-Eder-Kreis Die Besoldungsgruppen reichen von A 8 bis A 14. Landkreis Groß-Gerau Es gibt Tierärzte in den Besoldungsgruppen A 14 und A 15. Es gibt Tarifbeschäftigte der Entgeltgruppen 9 und 6. Stadt Kassel3 2 2 1 1 1 1 6 1 Landkreis Fulda 0,2 1 1 3,4 2 1 1 4,5 1,5 0,5 1,5 2 13 4,5 10, 5 KA 19/3036 Anlage 2 zur Frage 3 1 Die Angaben beziehen sich auf Vollzeitäquivalente. Die Dezimalstelle hinter dem Komma wurde jeweils auf – bzw. abgerundet. 2 Die Angaben beziehen sich auf die Planstellen zum Stand 1.4.2005 und wurden aus Gründen der einheitlichen Darstellung im Bereich der Tarifbeschäftigten in Entgeltgruppen und nicht im damals in Hessen noch gültigen BAT dargestellt. 3 Die Angaben beziehen sich nur auf den Bereich Veterinärwesen. 3036_Anlagen.pdf KA19.3036 Anlage Frage 3 KA19.3036 Anlage1KA