Kleine Anfrage der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) vom 15.01.2016 betreffend Ethikunterricht in Hessen: Ausbildung der Lehrkräfte und Status als Pflichtersatzfach - Teil 2 und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: In Hessen wird auch im Jahr 2016 noch nicht flächendeckend, sprich an allen Schulen beziehungsweise Schulformen, Ethikunterricht angeboten. Der Prozess zur Einrichtung eines alternativen Angebots zum bekenntnisorientierten Religionsunterricht dauert damit nun über 20 Jahre an und ist immer noch nicht abgeschlossen . An hessischen Grundschulen sollte Ethikunterricht im Jahr 2017 eingerichtet sein, einem neuen Verordnungsentwurf des Kultusministeriums zufolge soll dieser Prozess nun bis 2020 verlängert werden. Es ist von öffentlichem Interesse, was den Schwierigkeiten der hessenweiten Einführung von Ethikunterricht an allen Schulformen zugrunde liegt. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Fragestellerin hat gleichzeitig vier Kleine Anfragen, Drucksachen 19/3039, 19/3040, 19/3041 und 19/3042, zum Thema Ethikunterricht in Hessen eingereicht. Nach Ansicht des Kultusministeriums handelt es sich hier nach Art und Umfang der Fragestellungen eigentlich um eine Große Anfrage gemäß § 34 GOHLT, die eine weitaus längere Bearbeitungszeit von in der Regel drei Monaten rechtfertigen würde. Um dem erhöhten Informationsbedürfnis der Fragestellerin entgegen zu kommen, wurde die Beantwortung trotzdem in Form der vier Teilanfragen vorgenommen. Hierdurch mussten mehrfach Querverweise eingefügt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Vorteile hat der Status als ordentliches Unterrichtsfach im Vergleich zum Status als sogenanntes "Pflichtersatzfach" (zum Beispiel in Bezug auf die Anwahl des Unterrichts durch Schülerinnen und Schüler, die Motivation das Fach anzuwählen und das Angebot von Leistungskursen in der Oberstufe)? Frage 2. Welche Nachteile bringt der Status als Pflichtersatzfach im Vergleich zum Status als ordentliches Unterrichtsfach? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Im Hinblick auf das Fach Ethik in Hessen stellen sich diese Fragen nicht. Auf die Antwort zur Drucksache 19/3039, Frage 6, wird verwiesen. Frage 3. An wie vielen Gymnasien wird Ethik in der Qualifikationsphase zweistündig unterrichtet (nach Schulämtern sortiert)? Aufgelistet sind alle öffentlichen allgemeinbildenden Schulen, die mindestens einen zweistündigen Ethik-Grundkurs in der Qualifikationsphase anbieten. Eingegangen am 26. Februar 2016 · Ausgegeben am 2. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3040 26. 02. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3040 Anzahl öffentlicher Gymnasien, an denen im Schuljahr 2014/2015 in der Qualifikationsphase mindestens ein (einzelner) zweistündiger Ethik-Grundkurs angeboten wurde Schulamt Anzahl Gymnasien Landkreis Bergstraße und Odenwaldkreis 6 Landkreis Darmstadt-Dieburg Stadt Darmstadt 5 Stadt Frankfurt am Main 11 Landkreis Fulda 3 Landkreis Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis 4 Landkreis Gießen und der Vogelsbergkreis 3 Landkreis Hersfeld-Rotenburg und Werra-Meißner-Kreis 2 Hochtaunus- und Wetteraukreis 11 Lahn-Dill-Kreis und Landkreis Limburg-Weilburg 2 Main-Kinzig-Kreis 4 Landkreis Marburg-Biedenkopf 1 Landkreis Offenbach und Stadt Offenbach/Main 5 Rheingau-Taunus-Kreis und Stadt Wiesbaden 7 Schwalm-Eder-Kreis und Landkreis Waldeck-Frankenberg 3 Frage 4. Wie evaluiert das Kultusministerium die reale Situation des Ethik- und Religionsunterrichts an hessischen Schulen? Das Hessische Kultusministerium evaluiert über die statistische Erhebung, wie die Versorgung des Ethik- und Religionsunterrichts zu erwarten ist. Die Schulen pflegen ihre Schüler- und Lehrerdaten in die Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ein. Somit kann über diese Statistik erhoben werden, wie die Unterrichtsversorgung des Ethik- und Religionsunterrichts an hessischen Schulen vor Ort zu bewerten ist. Auf Grundlage dieser Statistik finden regelmäßige Gespräche mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften statt. Falls mit dem Begriff der "realen Situation" Erhebungen zur qualitativen Ausprägung des Unterrichts gemeint sind, so ist darauf zu verweisen, dass qualitative Evaluationen des Unterrichts in der Verantwortung der einzelnen Schulen liegen. Die schulfachliche Aufsicht hierüber obliegt den Staatlichen Schulämtern. Frage 5. Falls das Kultusministerium die unter 4. erwähnte Situation nicht evaluiert, wie plant es, dies künftig zu tun? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Wiesbaden, 16. Februar 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz