Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 18.01.2016 betreffend zusätzlichen asyl- und integrationsbedingte Kosten des Landes Hessen (einschließlich der Kommunen) 2016 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Minister des Innern und für Sport, dem Kultusminister, der Ministerin der Justiz, dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Mit welchen fallzahlbezogenen Ausgaben rechnen die Länder und Kommunen für 2016? Bitte getrennt nach den Bereichen: AsylbLG, SGB und sonstige Ausgaben für Leistungsgesetze aufgliedern . Der Ansatz des Haushaltsplanes (Kapitel 08 05/Förderprodukt 4) für das Jahr 2016 geht von 66.000 Erstattungsfällen (Alt- und Neufälle, letztere auf Basis Gesamtzugang 800.000 bundesweit ) im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAG) aus. Diese Annahme ist vor dem Hintergrund der politischen Lage, insbesondere in Syrien, Unwägbarkeiten ausgesetzt, die sich der Einflussnahme der Landesregierung entziehen. Die Ausgaben bezüglich der Erstattungsfälle sind dahin gehend zu differenzieren, dass nach der Vereinbarung der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vom 1. Dezember 2015 bei den Erstattungsfällen danach unterschieden wird, ob die betreffende Person SGB-II-Leistungen bezieht oder nicht. Im Entwurf des LAG-Änderungsgesetzes, dass sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, erfolgt eine Differenzierung aufgrund des jeweiligen Aufenthaltstitels. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten pro Person und Monat im Regelfall im Mittel 925,19 € und für SGB-II- Leistungsbezieher bzw. aufgrund des dem SGB-Leistungsbezug zugrunde liegenden Aufenthaltstitels pro Monat und Person im Mittel 332,65 €. Über das Größenverhältnis zwischen SGB- Leistungsempfängern und Personen mit regelhaftem LAG-Bezug lagen der Landesregierung bislang keine belastbaren Zahlen vor. Bei der oben genannten Vereinbarung wurde von kommunaler Seite zugesagt, ab 2016 Daten hierzu zur Verfügung zu stellen. Für die fallzahlbezogenen Ausgaben des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an die bei der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (HEAE) untergebrachten Asylbewerber sind im Haushaltsplan 86,3 Mio. € veranschlagt. Die Ausgaben der Kommunen für Leistungen nach AsylbLG werden durch die Pauschale nach dem LAG abgegolten. Weitere Informationen liegen der Hessischen Landesregierung hierzu nicht vor. Die Ausgaben der Kommunen für Leistungen nach SGB II und SGB XII sind der Hessischen Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt, da es sich hierbei um kommunale Ausgaben handelt . Frage 2. Mit welchen zusätzlichen Ausgaben (Personal- und Sachausgaben) rechnen Land und Kommunen für allgemeine Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge? Im Bereich der HEAE ist im Haushalt 2016 ein Ausgabenansatz in Höhe von 312,7 Mio. € veranschlagt . Dies entspricht einer Erhöhung zum Haushaltsplan 2015 um 236,6 Mio. €. Im Übrigen können die Mehrausgaben 2016 zum Haushaltsplan 2015 aller Ressorts den Seiten 12 bis 16 des Haushaltsplans 2016 zum Einzelplan 08 entnommen werden. Darüber hinaus ist derzeit Eingegangen am 4. März 2016 · Ausgegeben am 9. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3047 04. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3047 noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe sich in 2016 darüber hinaus gehende Mehrbedarfe für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ergeben werden. Frage 3. Mit welchen zusätzlichen Ausgaben im Bereich der allgemeinbildenden Schulen aufgrund der aktuellen Fallzahlprognose (zusätzliche Personalstellen davon Lehrer, Lernmittel u.a. Sachausgaben ) wird gerechnet? Hierzu wird auf die unter dem Einzelplan 04 angegebenen Mehrbedarfe der beigefügten Anlage verwiesen. Frage 4. Welche zusätzlichen Ausgaben entstehen in Hessen durch flüchtlingsbedingte Bedarfe im Schülerverkehr ? Der Hessischen Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor, da die Schülerbeförderung gemäß § 161 Schulgesetz grundsätzlich Aufgabe der Schulträger ist. Dabei sind weitere Vorschriften des SGB II und XII sowie dem AsylbLG zu beachten. Frage 5. Welche zusätzlichen Ausgaben entstehen Hessen im Kita-Bereich? Die Höhe der zusätzlichen Ausgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung ist abhängig von der Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes. Kinder im Asylverfahren haben nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung mit der Zuweisung in eine Kommune einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Dies gilt für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum Schuleintritt, wobei für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres ein Anspruch grundsätzlich lediglich auf den Besuch in der Tageseinrichtung besteht. Der Rechtsanspruch besteht gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe . Unbeschadet der Gesamtverantwortung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe ermitteln die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Trägern der freien Jugendhilfe den Bedarf an Plätzen für Kinder in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Gemeinden tragen zudem in eigener Verantwortung dafür Sorge, dass die im Bedarfsplan vorgesehenen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zur Verfügung stehen. Da es sich somit sowohl bei der Bedarfsplanung als auch bei der Bedarfsdeckung im Bereich der Kinderbetreuung um eine kommunale Aufgabe handelt, liegen der Hessischen Landesregierung hierzu keine Angaben vor. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe im Rahmen der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen und der Förderung der Kindertagespflege nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB). Danach wird die Landesförderung für jedes Kind, das am 01.03. des Förderjahres in Hessen betreut wird, unabhängig von seiner Herkunft gewährt. Im Haushaltsansatz sind hierfür im Vergleich zum Haushaltsplan 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 21,4 Mio. € veranschlagt. Eine Differenzierung der Ausgaben nach Herkunft der Kinder im Rahmen der Landesförderung ist somit nicht möglich. Frage 6. Welche zusätzlichen Jugendhilfeausgaben entstehen dem Land und den Kommunen für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge? Im Bereich Jugendhilfe übernimmt das Land Hessen vollumfänglich jene Kosten, die für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern (umA) in der Jugendhilfe entstehen. Seit Inkrafttreten der bundesgesetzlichen Änderungen am 1. November 2015 betrifft das die Ausgaben für die in Hessen gemäß der hessischen Aufnahmeverpflichtung untergebrachten und versorgten umA. Diese Ausgaben werden den Kommunen erstattet. Darüber hinaus werden in Hessen die Jugendämter der Städte und Landkreise für die Betreuung der umA durch das Land unterstützt. Hierfür erstattet das Land den Kommunen die Kosten für das Personal, welches diese Aufgaben in den Jugendämtern übernimmt. Diese Erstattung von Personalkosten erfolgt durch die Zahlung von Pauschalen in den Bereichen Amtsvormundschaft, Sozialdienst und Verwaltungsaufgaben für die Betreuung von umA. Im Haushaltsansatz 2016 sind gegenüber dem Haushaltsplan 2015 zusätzliche Mittel in Höhe von 51 Mio. € veranschlagt. Frage 7. Welche zusätzlichen Investitionsausgaben entstehen dem Land und den Kommunen durch die Unterbringung der Flüchtlinge im Bereich der Aufnahmeeinrichtungen und im öffentlich geförderten Wohnungsbau? Im Haushaltsplan 2016 ist für den Bereich der HEAE ein Ausgabenansatz von 312,7 Mio. € veranschlagt. Von diesem Ansatz sind auch Mittel für Investitionen vorgesehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3047 3 Hinsichtlich der kommunalen Investitionsausgaben erhalten die Kommunen im Rahmen der Pauschalen nach dem LAG vom Land eine Erstattung für die Kosten der Unterbringung der Flüchtlinge. Von diesem Erstattungsbetrag werden auch Investitionskosten finanziert. Die Ausgaben für das LAG bei Kapitel 0805 Produkt 4 ergeben sich aus der Antwort zu Frage 9. Personen, die über keine Anerkennung verfügen, sind im sozialen Wohnungsbau nicht wohnberechtigt , da sie nicht dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind. Sobald eine Anerkennung vorliegt, ist dieser Personenkreis in der Regel wohnberechtigt und verfügt damit nach den üblichen Regularien über einen Zugang zu Sozialwohnungen. Der Hessischen Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, in wie weit originäre Fördermittel des Landes für den sozialen Wohnungsbau speziell für den in der Frage angesprochenen Personenkreis abgerufen werden. Das neue "Kommunale Investitionsprogramm" (KIP) hat in seinem Programmteil "Wohnen" zum Ziel, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und die Unterbringung von Flüchtlingen zu fördern. Hierfür stehen 230 Mio. € Darlehensmittel zur Verfügung, die für 15 Jahre gewährt werden. Als Rahmenbedingung wird das Entstehen von dauerhaftem Wohnraum angesehen. Ausgeschlossen sind damit Behelfsunterkünfte (Zelte, Container, Homies etc.) und Gebäude in Gebieten, in denen keine dauerhafte Wohnnutzung möglich ist (z.B. Gewerbegebiete). In den hier geförderten Unterbringungen wären u.a. auch Personen wohnberechtigt, die über keine Anerkennung verfügen. Die Wohnungsbauförderungsstellen wurden aufgerufen, bis zum 15. April entsprechende Projekte für eine erste Tranche anzumelden. Es kann daher derzeit noch nicht gesagt werden, in welcher Höhe Mittel speziell für Flüchtlingsunterkünfte aus diesem Programm bereitgestellt werden. Im Übrigen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Frage 8. Welchen zusätzlichen Ausgaben für weitere Integrationsmaßnahmen (Kurse etc.) entstehen dem Land und den Kommunen? Ausgaben für weitere Integrationsmaßnahmen beruhen auf dem "Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts". Für die darin genannten Inhalte wendet das Land 2016 gegenüber dem Haushaltsplan 2015 zusätzlich über 88 Mio. € auf. Frage 9. Welche zusätzlichen asyl- und integrationsbedingten Gesamtausgaben, entstehen in Hessen einschließlich der Kommunen im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung und zu den voraussichtlichen Ist-Ausgaben in 2015? Hierzu wird auf die Auflistung der Mehrbedarfe für die einzelnen Ressorts in der beigefügten Anlage verwiesen. Wiesbaden, 29. Februar 2016 Stefan Grüttner Anlagen Anlage zusätzl. Mittel 2016 ggü. Ist 2015 zusätzl. Mittel 2016 ggü. Finanzplanung Epl. 02 Stabsstelle "Koordinierung Asyl- und Flüchtlingspolitik" 350.000 350.000 Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe 1.000.000 1.000.000 Summe Epl. 02 1.350.000 1.350.000 Epl. 03 Stärkung des Polizeivollzugsdienstes 5.175.000 5.175.000 Zusätzliche Polizeianwärter 510.000 510.000 Verstärkung der Wachpolizei 4.500.000 4.500.000 Aussetzen des Stellenabbaus 2016 im Innenressort 2.160.000 2.160.000 Mehrbedarf im Ausländerwesen 7.052.500 11.682.000 Verstärkung des Verfassungsschutzes 500.000 500.000 Mehrarbeitsvergütung für Polizei 13.460.000 13.500.000 Höhere Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten 3.528.600 3.800.000 Ausbau der Extremismusprävention und Stärkung des Präventionsnetzwerkes gegen Salafismus 2.100.000 2.400.000 Schutzausrüstung für Polizei 1.000.000 1.000.000 Summe Epl. 03 39.986.100 45.227.000 Epl. 04 Intensivsprachförderung in Grundschulen, Sekundarstufe I, für InteA und in Schulen für Erwachsene 36.010.000 36.010.000 Ausbau Ganztagsschulangebote* 6.000.000 6.000.000 Qualifizierungsprogramm für Lehrkräfte in Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache 2.374.100 2.374.100 Lernmittel 508.900 508.900 Aufnahme- und Beratungszentren 378.000 378.000 Psychologische Betreuung durch staatliche Schulämter 594.000 594.000 Personalverwaltung der Lehrkräfte in den Staatlichen Schulämtern 90.000 90.000 Anerkennung von Bildungsnachweisen 45.000 45.000 Summe Epl. 04 46.000.000 46.000.000 Epl. 05 Mehrbedarf in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1.652.500 1.652.500 Mehrbedarf im Justizvollzug 1.100.000 1.100.000 Anpassung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten 525.000 525.000 Mehrbedarf in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit 336.400 336.400 Projekt "Fit für den Rechtsstaat - Fit für Hessen" (Rechtsstaatsklassen) 100.000 100.000 Mehrbedarfe für Flüchtlinge im Landeshaushalt 2016 (im Vergleich zum Ist 2015 und zur Finanzplanung 2015-2019) KA 19/3047 zusätzl. Mittel 2016 ggü. Ist 2015 zusätzl. Mittel 2016 ggü. Finanzplanung Summe Epl. 05 3.713.900 3.713.900 Epl. 06 Mehrbedarf für die Bau- und Liegenschaftsverwaltung 500.000 500.000 Zusätzliche Stellen für Beschaffungen im HCC 100.000 100.000 Summe Epl. 06 600.000 600.000 Epl. 07 Zusätzliche Mittel für neues Programm Entwicklungspartnerschaft mit einer Region des Balkan (Kap. 07 05 Produkt 39) 250.000 250.000 Zusätzliche Förderung im Bereich der Programme zur Erstausbildung (Kap. 07 10 Produkt 49) a) Zusätzliche Mittel für Ausbildungsplatzförderung für Personen mit Sprachförderbedarf 1.000.000 1.000.000 Zusätzliche Mittel zur Förderung der beruflichen Bildung einschl. berufsbezogene Sprachförderung (Kap. 07 10 Produkt 51) 5.000.000 5.000.000 Summe Epl. 07 6.250.000 6.250.000 Epl. 08 Zusätzliche Mittel für die Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen einschl. der Finanzierung zusätzlicher Stellen für die Regierungspräsidien und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Kap. 08 01 Produkt 6) 43.228.500 202.062.400 Zusätzliche laufende Mittel für das Landesaufnahmegesetz (Kap. 08 05 Produkt 4) 377.055.100 165.989.000 Einmalige Erstattung für die vergangenen Jahre zum Landesaufnahmegesetz gemäß Eckpunktepapier Land/Kommunale Spitzenverbände (Kap. 08 05 Produkt 4) 100.000.000 100.000.000 Härtefallfonds für Flüchtlinge (Kap. 08 05 Produkt 4) 200.000 200.000 Zusätzliche Mittel für unbegl. minderj. Ausländer (Kap. 08 05 Produkt 13) 25.006.600 40.500.000 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe (Kap. 08 06 Produkt 1) 1.000.000 1.000.000 Berufsspezifische Sprach- und Arbeitsmarktförderung im Rahmen des Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets (Kap. 08 06 Produkt 44) 8.500.000 8.500.000 Kinderbetreuung, frühkindliche Bildung und Integration (Kap. 08 06 Produkt 51) 21.400.000 21.400.000 Zusätzliche Deutschkurse (Kap. 08 06 Produkt 52) 1.500.000 1.500.000 Gemeinwesenarbeit (Kap. 08 06 Produkt 56) 2.500.000 2.500.000 KA 19/3047 zusätzl. Mittel 2016 ggü. Ist 2015 zusätzl. Mittel 2016 ggü. Finanzplanung Summe Epl. 08 580.390.200,0 543.651.400,0 Epl. 09 Zusätzliche Förderungen im Bereich Städtebau und Wohnungswesen 29.234.000 29.234.000 Dorfentwicklung 1.000.000 1.000.000 Städtebauförderung (Landesmittel) 150.000 150.000 Städtebauförderung (Bundesmittel) 150.000 150.000 Summe Epl. 09 30.534.000 30.534.000 Epl. 15 Anerkennungsberatung für Bildungsqualifikationen 200.000 200.000 HessenFonds für Flüchtlinge - hochqualifizierte Studierende und Wissenschaftler 1.000.000 1.000.000 Summe Epl. 15 1.200.000 1.200.000 Epl. 17 Leistungsprämien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen 2.000.000 2.000.000 Stärkung der Eigenkapitalbasis der Naussauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH 50.000.000 50.000.000 Summe Epl. 17 52.000.000 52.000.000 Gesamtsumme 762.024.200,0 730.526.300,0 * Gemäß Haushaltsänderungsantrag Drs. 19/2921 werden die Mittel für den Ausbau von Ganztagsschulen für alle Schulformen bereitgestellt und sind nicht ausschließlich auf den Bereich der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beschränkt. KA 19/3047