Kleine Anfrage der Abg. Waschke (SPD) vom 19.01.2016 betreffend Kontakt der Behörden zur Identitären Bewegung und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Hatten das hessische Innenministerium und seine nachgeordneten Behörden, insbesondere im Bereich der Polizei, bereits Kontakt zum Leiter der Identitären Bewegung Hessen, Marcel V., vor der Veröffentlichung des Artikels der Frankfurter Rundschau im Juli 2015? Frage 2. Wie lange währte dieser Kontakt? Frage 3. Um welche Art Kontakt handelte es sich? Welchen Inhalt hatten die Gespräche mit Marcel V.? Welche Informationen haben die Behörden daraus gezogen? Die Fragen 1 bis 3 werden im Sachzusammenhang gemeinsam wie folgt beantwortet: Durch das Polizeipräsidium Osthessen bestanden bereits seit Anfang 2014 im Zusammenhang mit den damals bekannt gewordenen Aktionen der Identitären Bewegung Hessen (IBH), Ortsgruppe Fulda, persönliche und telefonische Kontakte zu dem ehemaligen Leiter der IBH, Marcel V. Diese Kontakte dienten der angestrebten Erkenntnisgewinnung, insbesondere hinsichtlich des am 12.04.2014 in Neuhof stattgefundenen überregionalen Treffens der Identitären Bewegung Deutschland und sollten zusätzlich eine präventive Wirkung gegenüber seiner Person entfalten. Weitere Kontaktaufnahmen erfolgten anlässlich polizeilich geführter Ermittlungsverfahren, unter anderem zu Ermittlungen wegen Verdachts des Verstoßes gemäß § 126 StGB in Zusammenhang mit dem am 15.07.2015 öffentlich gewordenen Selbstbezichtigungsschreiben nach dem Sägewerkbrand in Hainzell. Diese Kontakte währten bis Mitte Juli 2015 Frage 4. Wurde Marcel V. auch angesprochen, als die Identitäre Bewegung Anfang 2015 flüchtlingsfeindliche Blätter in Neuhof verteilte? Eine Ansprache des Marcel V. nach der Verteilung flüchtlingsfeindlicher Blätter in Neuhof Anfang 2015 erfolgte nicht. Frage 5. Haben die Behörden weiterhin Kontakt zu der - nunmehr unter Beobachtung des hessischen Verfassungsschutzes stehenden - Identitären Bewegung? Seit der Erhebung der IBH zum Beobachtungsobjekt des LfV Hessen wird diese mit nachrichtendienstlichen Mitteln bearbeitet. Vor diesem Hintergrund können für den Bereich des LfV Hessen hierzu öffentlich keine weiteren Angaben gemacht werden. Weitere Kontakte der Polizeibehörden erfolgen, wenn Ereignisse bekannt werden, die eine polizeiliche Befassung notwendig machen. Wiesbaden, 8. März 2016 Peter Beuth Eingegangen am 16. März 2016 · Ausgegeben am 18. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3054 16. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG