Kleine Anfrage der Abg. Rudolph und Müller (Schwalmstadt) (SPD) vom 01.02.2016 betreffend Unterstützung des Landes Hessen für die Stadt Neukirchen und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Hessen will in der Stadt Neukirchen eine behelfsmäßige Erstaufnahmeeinrichtung errichten. Dazu soll es einen Vertrag mit einem niederländischen Klinikeigentümer geben. Dieser hat gegenüber der Stadt Neukirchen noch eine strittige Zahlung lang ausstehender Grundschulden von rund 400.000 € offen. Die Stadt Neukirchen soll für diese Erstaufnahmeeinrichtung eine Wasserleitung errichten, verlangt jedoch, dass die Grundschulden des Klinikeigentümers an die Stadt Neukirchen endlich entrichtet werden. Ministerpräsident Bouffier hat laut eines Berichtes in der HNA Schwalmstadt vom 18. Januar 2016 verkündet , dass das Land Hessen mit niemandem einen Vertrag macht, der hier seine Steuern nicht bezahlt und er sich für die strittige Zahlung der ausstehenden Grundschulden des niederländischen Klinikeigentümers verbürge . Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf die ausstehenden Grundsteuern - und nicht, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller fälschlicherweise dargestellt, auf ausstehende Grundschulden - beziehen. Das Land Hessen betreibt in der Stadt Neukirchen eine Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden auf dem Grundstück eines niederländischen Eigentümers. Der Vertrag über die Nutzung des betroffenen Grundstücks wurde am 14.10.2015 geschlossen. In den vergangenen Monaten hat das Land Hessen darüber hinaus mit einer Investorengruppe über die Anmietung der angrenzenden Reha-Klinik verhandelt. Die Klinik hat den gleichen Eigentümer wie das benachbarte vom Land angemietete Grundstück. Im Rahmen der Verhandlungen wurde bekannt, dass der Eigentümer der Stadt Neukirchen noch Grundsteuern schuldig sein soll. Daher hat das Land gegenüber der Investorengruppe erklärt, dass die Begleichung der Steuerschuld Bedingung der Wirksamkeit eines über die Klinik abzuschließenden Mietvertrages sein müsse, um so sicherzustellen, dass der Eigentümer Zahlungen des Landes im Hinblick auf den noch abzuschließenden Mietvertrag nicht vereinnahmen und behalten kann, ohne seine Steuerschulden bei der Kommune zu begleichen, und seien die Zahlungen auch nur mittelbar vom Eigentümer im Zusammenhang mit dem Grundstück der Reha-Klinik erlangt. Die Kommune wurde über diese Vorgehensweise informiert. Im Rahmen des neuen Konzeptes der Landesregierung für die Standorte der HEAE, welches dem starken Rückgang der Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten Rechnung trägt, wird die Option der Anmietung der Reha-Klinik nicht mehr weiter verfolgt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Bericht in der HNA Schwalmstadt vom 18. Januar 2016 zutreffend? Herr Ministerpräsident hat im Januar gegenüber der Stadt Neukirchen geäußert, dass das Land am dortigen Standort keinen Vertrag schließen werde, ohne dass sichergestellt ist, dass Zahlungen des Landes aus diesem Vertrag nicht - auch nicht nur mittelbar - bei einem Eigentümer ankommen und dort behalten werden dürfen, der seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Grundsteuer gegenüber der Stadt Neukirchen nicht nachgekommen ist. Darüber hinaus hat das Land Hessen sich jedoch nicht gegenüber der Stadt Neukirchen für ausstehende Grundsteuerverpflichtungen des Eigentümers der Reha-Klinik verbürgt. Eingegangen am 18. Mai 2016 · Bearbeitet am 18. Mai 2016 · Ausgegeben am 23. Mai 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3092 18. 05. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3092 Frage 2. Wenn ja, wie stellt das Land Hessen sicher, dass die Stadt Neukirchen die ausstehenden Grundschulden in Höhe von 400.000 € tatsächlich zeitnah erhält? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf die ausstehenden Grundsteuern - und nicht, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller fälschlicherweise dargestellt, auf ausstehende Grundschulden - beziehen. Das Land Hessen hätte im Fall des Zustandekommens eines Mietvertrages über die ehemalige Reha-Klinik sichergestellt, dass Zahlungen des Landes in Höhe ausstehender Steuerschulden an die Kommune gegangen wären. Von einer Anmietung wurde jedoch nunmehr abgesehen. Frage 3. Falls der Klinikeigentümer diese Grundschuld nicht begleicht, wird das Land Hessen dennoch einen Vertrag mit dem Investor abschließen? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf die ausstehenden Grundsteuern - und nicht, wie in der Vorbemerkung der Fragesteller fälschlicherweise dargestellt, auf ausstehende Grundschulden - beziehen. Im Fall des Nichtbegleichens wäre es nicht zu einem wirksamen Mietvertrag gekommen. Wiesbaden, 10. Mai 2016 Dr. Thomas Schäfer