Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 01.02.2016 betreffend Wasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet: Stärkung der Eigenverantwortung, Schutz des Hochmoorgebietes Burgwald und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Für die Beantwortung der Fragen 4 und 5 wurde auch auf Informationen aus Magistratssitzungen der Stadt Frankfurt zurückgegriffen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Eigenversorgung des Rhein-Main-Gebietes in den letzten 15 Jahren verändert? Angaben bitte unter Nennung der absoluten Menge pro Jahr und der Quote der Eigenversorgung pro Jahr. Der Begriff "Eigenversorgung" ist im Zusammenhang mit der öffentlichen Wasserversorgung durch das einschlägige technisch-wissenschaftliche Regelwerk nicht definiert. Unter Eigenversorgung werden in der Regel die betriebliche Eigenversorgung eines Industriebetriebes beispielsweise mit Brauch- und Kühlwasser oder die Trinkwasser-Kleinanlagen zur privaten Eigenversorgung verstanden. Dem Sinn der Fragestellung folgend wird vermutet, dass sich die Frage Nr. 1 nicht auf die industriell -gewerbliche oder private Eigenversorgung bezieht, sondern vielmehr auf die Eigenwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes. Eine weitere Klarstellung ist erforderlich: Das Rhein-Main-Gebiet wird je nach geografischer oder sozio-ökonomischer Fragestellung unterschiedlich abgegrenzt. Im Folgenden entspricht der räumliche Bezug des Begriffes Rhein- Main-Gebiet dem wasserwirtschaftlichen Bilanzraum, der sich zusammen setzt aus dem Verbundgebiet Wasserversorgung Rhein-Main. Dieses entspricht dem Regierungsbezirk Darmstadt mit wasserwirtschaftlichen Verknüpfungen nach Mainz, Worms und in den Regierungsbezirk Gießen. Die beiden Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Frage 1 wie folgt: Der Anteil der Eigengewinnung an dem Wasserverbrauch des Rhein-Main-Gebietes in Höhe von derzeit 223 Millionen Kubikmeter (2014) ist in den letzten 15 Jahren nahezu konstant geblieben und beträgt rund 99 %. Der Wasserbezug von außen liegt bei ca. 2,0 Mio. m3/a (vor allem Wasserwerk Käfertal der MVV Energie AG in Mannheim). In der Gegenüberstellung des Wasserverbrauchs von 1990 (279 Mio. m3), 2000 (233 Mio. m3) und 2014 (223 Mio. m3) wird die Umsetzung von Maßnahmen der rationellen Wasserverwendung (z.B. durch Wasserspareffekte ) im Rhein-Main-Gebiet deutlich (Rückgang seit 1990 um rund 20 %). Sollte die Frage 1weniger auf die Eigengewinnung des Rhein-Main-Gebietes als auf die Darstellung des Unterschiedes zwischen der verbundwirksamen Wassergewinnung und der örtlichen Wassergewinnung im Rhein-Main-Gebiet ausgerichtet sein, so können zur Beantwortung der Frage 1 ergänzende Angaben über einen Vergleich der Wassergewinnung zwischen 2004 und 2014 gemacht werden. Die Gegenüberstellung der Jahre 2004 und 2014 wird gewählt, da detaillierte jährliche absolute und prozentuale Angaben der letzten 15 Jahre über den Anteil der örtli- Eingegangen am 27. April 2016 · Ausgegeben am 29. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3093 27. 04. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3093 chen Wassergewinnung der Kommunen im Rhein-Main-Gebiet aufwendige Datenerhebungen und -auswertungen voraussetzen würden. Die Wasserversorgung in den Städten und Gemeinden des Rhein-Main-Gebietes erfolgt über das Zusammenwirken von örtlicher Wassergewinnung und Zulieferung über das Leitungsverbundsystem als Rückgrat der Wasserversorgung des Rhein-Main-Ballungsraumes. Ausgehend von der Wassergewinnung im Rhein-Main-Raum in 2004 (243 Mio. m3) und 2014 (231 Mio. m3) entfallen auf die regionalen Wasserversorgungsunternehmen im Leitungsverbund rund 158 Mio. m³ (2004) bzw. 153 Mio. m³ (2014). Auf die Wassergewinnung der Kommunen und der kleineren bzw. örtlichen Verbände im Rhein- Main-Gebiet (örtliche Eigengewinnung) entfallen rund 85 Mio. m³ (2004) bzw. rund 78 Mio. m³ (2014). Demnach hat sich die verbundwirksame Wassergewinnung zwischen 2004 und 2014 um rund 5 Mio. m3 (3 %) und die örtliche Wassergewinnung der Kommunen sowie der kleineren bzw. örtlichen Verbände um rund 7 Mio. m3 (8 %) reduziert. Frage 2. Was hat die Stadt Frankfurt und was hat die Hessenwasser GmbH in den letzten acht Jahren getan , um die Eigenförderung des Rhein-Main-Gebietes und insbesondere der Stadt Frankfurt mit Trinkwasser zu fördern? Die Antwort zur Frage 1 enthält bereits Angaben über die Eigengewinnung des Rhein-Main- Gebietes. Angaben über eine auf die Stadt Frankfurt bezogene isolierte Betrachtung der anteiligen Eigengewinnung wären wegen des vielfältigen Zusammenwirkens zwischen örtlicher Wassergewinnung (Eigengewinnung) und Zulieferung aus dem Leitungsverbund nur über eine aufwendige Datenauswertung unter Beteiligung von Hessenwasser und Mainova AG zu machen. Im Folgenden werden teilräumliche Angaben über die Eigengewinnung des Versorgungsgebietes Frankfurt/Vordertaunus für die Jahre 2004 und 2014 gemacht. Dieses umfasst die Stadt Frankfurt am Main, den südöstlichen Teil des Hochtaunuskreises, den östlichen Teil des Main- Taunus-Kreises und die Stadt Kelsterbach. Der Wasserbedarf im Raum Frankfurt/Vordertaunus lag 2004 bei rund 69,7 Mio. m3 und 2014 bei rund 67,5 Mio. m3. In 2004 wurden 9,6 Mio. m3 (13,8 % des Verbrauchs) über die örtliche Wassergewinnung (Eigenförderung der Kommunen und Verbände) gedeckt und in 2014 8,9 Mio. m3 (13,2 %). Die verbundwirksame Wassergewinnung der Hessenwasser GmbH & Co. KG in Frankfurt lag 2004 bei 14,1 Mio. m3 (20,2 %) und 2014 bei 11,0 Mio. m3 (16,3 %). Im gleichen Zeitraum konnte der Wasserbezug des Raums Frankfurt/Vordertaunus aus dem Vogelsberg (vor allem OVAG) von 20,5 Mio. m3 (2004) um fast 13 % auf 17,9 Mio. m3 (2014) reduziert werden. Die Verunreinigung von Grundwasser in dem urban geprägten und dicht besiedelten Raum Frankfurt/Vordertaunus könnte eine maßgebliche Ursache für die Verringerung der örtlichen verfügbaren und für die Trinkwasserversorgung geeigneten Ressourcen sein. Die Stadt Frankfurt am Main und die Hessenwasser GmbH & Co. KG. veranlassen umfangreiche Maßnahmen zum Erhalt der unverzichtbaren Wasserwerke im Stadtwald (darunter die Sanierung des Wasserwerkes Goldstein) sowie zum vorsorgenden qualitativen Schutz der örtlichen Wassergewinnungsanlagen (Stadtwaldwasserwerke, Praunheim II) und zur Sanierung von Gewässer- und Bodenverunreinigungen mit dem Ziel, den Anteil der Eigengewinnung trotz erhöhter vielfältiger Gefährdungspotenziale in dem Stadtgebiet Frankfurt zu halten. Ergänzend ist die Bedeutung der infiltrationsgestützten Wassergewinnung im Hessischen Ried für die Sicherstellung des Versorgungsraumes Frankfurt/Vordertaunus zu nennen. Der Schwerpunkt der Wasserversorgung des Raumes Frankfurt über den regionalen Leitungsverbund Rhein-Main liegt im Hessischen Ried. Die dortigen Grundwasserentnahmen in den Regionalwasserwerken der Hessenwasser GmbH & Co. KG und bei deren Vorlieferanten Wasserbeschaffungsverband (WBV) Riedgruppe Ost können über Grundwasseranreicherung (Infiltration) des Wasserverbands Hessisches Ried (WHR) so bewirtschaftet werden, dass die Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried eingehalten werden. Die hierzu notwendigen Wasserrechte wurden seitens der Hessenwasser GmbH & Co. KG beantragt und die Wasserwerke (z.B. Wasserwerk Eschollbrücken) modernisiert und ausgebaut. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3093 3 Die Grundwasserschutzmaßnahmen (z.B. in Wasserschutzgebieten) der Hessenwasser GmbH & Co. KG in den Regionalwasserwerken im Hessischen Ried dienen im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes der Erhaltung und Verbesserung der Beschaffenheit des Grundwassers mit dem Ziel, das nutzbare Grundwasserdargebot zu erhalten und den Anteil der infiltrationsgestützten Wassergewinnung im Hessischen Ried an der Wasserversorgung des Raumes Frankfurt sicherzustellen . Frage 3. Auf die Kleine Anfrage betreffend zukünftige Wasserversorgung des Rhein-Main-Gebietes insbesondere Frankfurts (Drs. 19/2405) antwortet die Hessische Umweltministerin am 19.11.2015, dass mit der Leitungsverbindung zwischen den Versorgungsnetzen der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (OVAG) und des Zweckverbands Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) die Gewinnungsgebiete der OVAG werden sollten und dass eine dauerhafte Mengenerhöhung der Wasserlieferung nach Frankfurt nicht vorgesehen sei. Wenn es um eine Stabilisierung der Wasserlieferungen der OVAG von jährlich ca. 20 Mio. Kubikmeter Wasser nach Frankfurt geht, warum sollen nicht alleine die dafür erforderlichen 2 bis 3 Mio. m3 Wasser, sondern 5 Mio., und zwar 2 Mio. aus dem Wohratal und 3 Mio. aus Stadtallendorf , vom ZMW an die OVAG dauerhaft geliefert werden? Zunächst ist festzustellen, dass es sich bei der OVAG nicht um die "Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH", sondern um die "Oberhessische Versorgungsbetriebe AG" handelt. Der ZMW und die OVAG haben im Rahmen des zwischen den beiden Trinkwasserversorgern abgeschlossenen Wasserlieferungsvertrages eine Regel-Liefermenge von 2 bis 3 Mio. m³/a vereinbart . Diese Wasserlieferung soll seitens der OVAG für ein entsprechendes Grundwassermanagement in ihren eigenen Gewinnungsgebieten im Sinne einer umweltschonenden Grundwassergewinnung genutzt werden, indem durch gezielte Förderdrosselung in Gewinnungsanlagen der OVAG eine Aufspiegelung der Grundwasserstände erfolgt. Die zwischen der OVAG und dem ZMW vereinbarte und vom ZMW garantierte maximal zu liefernde jährliche Trinkwassermenge von 5 Mio. m³ gewährleistet Reserven für besondere Situationen (z.B. Trockenperioden, Dargebotseinschränkungen in einzelnen Gewinnungsgebieten, technische Notsituationen). Diese garantierte Höchstmenge hat der ZMW in seiner Wasserbedarfsprognose zugrunde gelegt, um diese Menge im Bedarfsfall auch tatsächlich an die OVAG liefern zu können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 4. Wie viel Wasser geht durch undichte Trinkwasserleitungen der Hessenwasser GmbH jährlich verloren ? Angaben wenn möglich bitte für die letzten zehn Jahre in Jahresschritten. Die Wasserverluste werden im Allgemeinen als statistische Differenz zwischen Wasseraufkommen und Wasserabgabe (in Rechnung gestellte Wasserabgabe) ermittelt. Diese Verlustmengenausweisung erfordert eine Interpretation bzw. Erläuterung, da sie durch statistische Fehlerquellen (z.B. Messdifferenzen der Wasserzähler, Abweichungen in den Ablesezeiträumen) beeinflusst ist und Mengenanteile beinhalten kann, die scheinbare Wasserverluste darstellen (Eigenverbrauch im Wasserwerk für Filterspülungen, Rohrnetzspülungen, Quellwasserüberläufe, Löschwasserentnahmen usw.). Da reale Rohrnetzverluste in der Regel aus unplanmäßigen Ereignissen entstehen (z.B. Rohrbruch) können die realen Verlustmengen durch undichte Trinkwasserleitungen meist nur abgeschätzt oder rechnerisch bilanziert werden. Die rechnerischen Gesamtverluste der Hessenwasser GmbH & Co.KG betrugen nach den Daten der Wasserbilanz-Rhein-Main (Quelle: Regierungspräsidium (RP) Darmstadt) im Durchschnitt der Jahre 2005 bis 2014 ca. 950.000 m³/a. Dies entspricht ca. 0,9 % des durchschnittlichen Wasseraufkommens der Hessenwasser GmbH & Co. KG (ca. 102,0 Mio. m³/a) und ist im Vergleich als relativ gering einzuordnen. Der Bundesdurchschnitt für die rechnerischen Gesamtverluste liegt bei ca. 6 % bis 7 % (Quelle BDEW) bzw. in Südhessen bei ca. 8 % bis 9 % (Quelle RP Darmstadt). Die Hessenwasser GmbH und Co. KG betreibt derzeit 27 Wasserwerke, eine Vielzahl an Hochbehältern und 345 km Transportleitungen. In diesen technischen Anlagen müssen regelmäßig Filterspülungen, Behälterreinigungen und Rohrnetzspülungen durchgeführt werden. Durch den Einsatz optimierter Spültechniken usw. belaufen sich die hierfür erforderlichen Eigenbedarfsmengen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre auf ca. 700.000 m3/a. Hieraus ergibt sich eine durchschnittliche Restmenge von ca. 250.000 m³/a. Obwohl hier weitere scheinbare Verluste beinhaltet sind, kann diese Menge als Kenngröße für "reale Rohrnetzverluste " (Rohrbrüche, undichte Armaturen usw.) herangezogen werden. Die Schwankungen sind allerdings relativ groß und können in Jahren ohne größere Schadensereignisse auch bei "nahe Null" und in Einzeljahren mit großen Rohrbrüchen auch entsprechend über dem Durchschnitt liegen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3093 Frage 5. Was unternimmt die Hessenwasser GmbH gegen die Wasserverluste durch Leckage in ihren Leitungen ? Grundlage und Maßgabe für den Betrieb einer Wasserversorgungsanlage und damit auch des Transportleitungsnetzes sind neben den gesetzlichen Bestimmungen, hier ist insbesondere die Trinkwasserverordnung zu nennen, die anerkannten Regeln der Technik [technisches Regelwerk des Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) sowie die einschlägigen deutschen (DIN) und europäischen Normen (EN)]. Die Hessenwasser GmbH & Co.KG ist ein zertifiziertes Unternehmen für das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) nach DVGW Arbeitsblatt W 1000. Mit dieser Zertifizierung werden die fachliche Qualifikation und die organisationsstrukturelle Kompetenz des Unternehmens gemäß den Anforderungen des technischen Regelwerks bestätigt. Die Zertifizierung erfolgt durch externe Gutachter und wird regelmäßig überprüft. Zur Minimierung der Netzleckagen gehört eine kontinuierliche Netzüberwachung durch Inspektion und Verlustmessungen. Das DVGW Regelwerk beschreibt im W 392 (Rohrnetzinspektion und Wasserverluste - Maßnahmen, Verfahren und Bewertungen) die Anforderungen zur Inspektion , Wartung und Betriebsüberwachung von Fernwasserversorgungssystemen. Das gesamte Transportleistungssystem wird inklusive der zahlreichen Schächte und Bauwerke turnusmäßig durch eine Begehung zur Feststellung von Leckagen und technischen Defekten überprüft. Anlassbezogen werden bei Auffälligkeiten und Unklarheiten spezifische Leckortungsmaßnahmen durchgeführt. Allgemein gelten für den Betrieb und die Instandhaltung von Wasserverteilungsanlagen (Rohrnetze ) die Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W400 -Teil 3 (Technische Regeln Wasserverteilungsanlagen (TRWV) - Teil 3: Betrieb und Instandhaltung). Hier finden sich unter anderem Maßnahmen zur Sicherung der Integrität des Versorgungsnetzes. Die Hessenwasser GmbH & Co. KG hat darüber hinaus bereits im Jahr 2010 gemeinsam mit dem Institut Zentrum Wasser (IWW) in Mülheim eine risikobasierte Instandhaltungsstrategie entwickelt. Die vom Regelwerk vorgeschriebene Messung der Wasserströme sowie die Online- Bilanzierung erfolgt über das Prozessleitsystem der Leitzentrale der Hessenwasser GmbH & Co. KG. Frage 6. Ist es sinnvoll, in Zeiten des Klimawandels Wasserrechte auf 30 Jahre zu vergeben, wie es jetzt für das Wasserwerk Wohratal vom ZMW beantragt wurde? Die Brunnen des Wasserwerkes Wohratal sind seit 1966 in Betrieb. Die Genehmigung zur Grundwasserentnahme in Höhe von maximal 11,0 Mio. m3/a wurde befristet über eine Bewilligung bis zum 16.12.2014 erteilt. Durch den Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) wurde am 26.03.2014 eine Neuerteilung einer Bewilligung für eine reduzierte Grundwasserentnahmemenge in Höhe von 9,5 Mio. m3/a mit einer Laufzeit von 30 Jahren beantragt. Derzeit erfolgt die Entnahme von Grundwasser in Höhe von 7,8 Mio. m3/a über eine vorzeitige Zulassung nach § 17 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung erfolgt nach den Vorgaben des WHG (§ 10 ff WHG). Die Entscheidung über die "angemessene Befristung" des Wasserrechts wird in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der maßgeblichen Gesichtspunkte durch die verfahrensführende Behörde, in diesem Falle durch das Regierungspräsidium Gießen, getroffen. Bei der Entscheidung über den Genehmigungszeitraum ist zu berücksichtigen, dass die Grundwasserentnahme aus den Brunnen des Wasserwerkes Wohratal der öffentlichen Trinkwasserversorgung und damit dem Wohl der Allgemeinheit dient, so dass diese Grundwasserentnahme langfristig sichergestellt werden muss. Im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsverfahrens werden die Inhalte der wasserrechtlichen Genehmigung wie beispielsweise die Laufzeit intensiv seitens der Genehmigungsbehörde geprüft . Ergänzend wird die Genehmigungsbehörde Inhalts- und Nebenbestimmungen festlegen, um nachteilige Wirkungen der Grundwasserentnahme zu vermeiden. Dabei sind Aspekte des Klimawandels im Sinne einer möglichen Reduzierung des Grundwasserdargebotes zu berücksichtigen. Sollte eine wasserrechtliche Genehmigung über eine Laufzeit von 30 Jahren vergeben werden, so hat die Genehmigungsbehörde sicherzustellen, dass durch Auflagen und Anforderungen nachteilige Wirkungen der Grundwasserentnahme vermieden werden . Des Weiteren wird die Genehmigungsbehörde sicherstellen, dass Inhalts- und Nebenbestimmungen auch nachträglich von ihr festgesetzt werden können. Die Genehmigungsbehörde wird durch Auflagen im Genehmigungsbescheid sicherstellen, dass sie in Zukunft flexibel reagieren Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3093 5 kann und ihr jederzeit hinreichende Anpassungsoptionen und Ermessensspielraum bei sich ändernden wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen. Frage 7. Der ZMW beabsichtigt, im Wasserwerk Stadtallendorf seine bisherige jährliche Fördermenge von ca. 10 Mio. um 3 Mio. Kubikmeter Wasser zu erhöhen. Diese Fördermenge liegt im genehmigten Förderbereich, die wasserwirtschaftliche Genehmigung läuft aber in wenigen Jahren aus. Welche Untersuchungen belegen, dass durch die aktuell bzw. durch die maximal zugelassene Fördermenge landschaftsökologische Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf andere Wassernutzungen ausgeschlossen werden können? Die Grundwasserförderung in Stadtallendorf ist in Höhe von bis zu 13,5 Mio. m³/a bis 2019 zugelassen . In den letzten Jahren lag die durchschnittliche Jahresfördermenge bei rund 10 Mio. m³, während der seit ca. 75 Jahren praktizierten Grundwasserentnahme am Standort wurden bereits mehrfach auch rund 12 Mio. m³/a gefördert. Die Wassergewinnung in Stadtallendorf wird durch den ZMW seit mehreren Jahrzehnten über ein umfangreiches Grundwassermessstellennetz überwacht. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die bisherige Grundwasserförderung zu landschaftsökologischen Beeinträchtigungen führt oder Auswirkungen auf andere Wassernutzungen hat. Im Zuge des erforderlichen neuen Zulassungsverfahrens wird die Grundwasserförderung aus den Brunnen des Wasserwerkes Stadtallendorf umfassend rechtlich und fachlich geprüft und einer detaillierten hydrogeologischen, wasserwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und der aktuellen Erkenntnisse unterzogen. Frage 8. Der Schutz und die verstärkte Renaturierung von Mooren sind aus Gründen des Arten- und Klimaschutzes von großer Wichtigkeit. Moorschutz ist Klimaschutz. a) Unterstützt die Landesregierung die Vorhaben von Naturschutzverbänden im Burgwald vermehrt ehemalige Moorflächen zu renaturieren? b) Wie soll die Renaturierung von Moorflächen und die Erhöhung der Wasserförderung im Wohratal parallel verwirklicht werden? Zu Frage 8 a: Die wichtigsten Moorbereiche im Burgwald - es handelt sich um Übergangs- und Schwingrasenmoore - sind bereits seit Ende der 80er Jahre als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen . Es handelt sich dabei um sieben NSG (Franzosenwiesen/Rotes Wasser, Christenberg, Diebskeller/Landgrafenborn, Christenberger Talgrund, Langer Grund bei Schönstadt, Krämersgrund /Konventswiesen und Nebeler Hintersprung) mit einer Gesamtflächengröße von ca. 300 ha. Für diese 7 NSG bestehen seit Anfang der 90er Jahre Pflegepläne, welche die Pflege und Entwicklung der schutzwürdigen Flächen regeln. Dabei sind in erster Linie Wiedervernässungsmaßnahmen vorgesehen (Schließung von Entwässerungsgräben, Durchführung kleinerer Anstaumaßnahmen ) sowie die Entfernung nicht standortgerechter Bäume (in erster Linie Fichten) auf den Moorflächen. Im Jahr 1998 wurden die o.g. NSG flächengleich als Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH)- Gebiete an die EU gemeldet und im Anschluss daran mittelfristige Maßnahmenpläne erstellt. Insbesondere der FFH-relevante Lebensraumtyp (LRT) 7140 "Übergangs- und Schwingrasenmoore " steht bei den Schutzbemühungen im Vordergrund. Aber auch im Artenschutzbereich wurden Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für moortypische Arten wie z.B. die Arktische Smaragdlibelle oder die Große Moosjungfer durchgeführt. Der Bedeutung der Moorflächen im Burgwald wird dadurch Rechnung getragen, dass beispielsweise in den letzten 10 Jahren von Seiten des Landes Hessen durchschnittlich ca. 40.000 - 50.000 € an Pflegemitteln jährlich dem für die Pflege der Schutzgebiete zuständigen Forstamt Burgwald zur Verfügung gestellt wurden. Im Zuge dieser Pflegemaßnahmen werden auch die ehrenamtlichen Naturschutzverbände regelmäßig mit eingebunden. Unabhängig davon werden auch im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Maßnahmen des Moorschutzes umgesetzt. Konkret stehen derzeit zwei Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Ortsumgehung Münchhausen-Wetter-Lahntal innerhalb des Burgwaldes an. Geplant sind hier die Wiedervernässung eines anmoorigen Tälchens im Quellbereich des Roten Wassers (Burgwald) sowie die Wiedervernässung eines anmoorigen Waldbereiches im Gewann "Stempel " durch Schließung der bestehenden Drainagegräben. Zu Frage 8 b: Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus den Brunnen des Wasserwerkes Wohratal wurden umfassende Untersuchungen zu den Auswirkungen der beantragten Wasserförderung durchgeführt . 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3093 Landschaftsökologische Auswirkungen der Grundwasserentnahme sind nicht im gesamten Einzugsgebiet der Brunnen, sondern - wenn überhaupt - dann nur im Absenkungsbereich/Absenkungstrichter der Gewinnungsanlagen möglich. Auf Grundlage von hydrogeologischen Untersuchungen wurde der für die beantragte Grundwasserentnahme maßgebliche Absenkungsbereich ermittelt. Die Wirkweiten der relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens (prognostizierte Grundwasserabsenkung) reichen nicht in die hier in Frage stehenden Gebiete (Moorflächen) hinein. Insofern kann aufgrund der deutlichen räumlichen Entfernung eine Beeinträchtigung der Moore durch die Grundwasserförderung im Bereich des Wasserwerkes Wohratal ausgeschlossen werden . Beide Vorhaben stehen demnach nicht im Widerspruch zueinander bzw. schließen sich nicht gegenseitig aus. Wiesbaden, 12. April 2016 Priska Hinz