Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 03.02.2016 betreffend Schwerlastverkehr in Spangenberg und Hessisch Lichtenau und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Von Bürgern in den Städten Spangenberg und Hessisch Lichtenau wird immer häufiger darauf hingewiesen, dass der Schwerlastverkehr zwischen dem Autobahnanschluss Melsungen/Ostheim und dem Industriegebiet Pfieffenwiesen/Spangenberg/Hessisch Lichtenau/Oetmannshausen/ B 27/ Friedland zur A 7 bzw. A 38 ständig zunimmt und dies mit erheblichen Lärmbelastungen für die Anwohner verbunden ist. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es für diesen Bereich hinsichtlich der Verkehrsbelastung durch Schwerverkehr Verkehrszählungen ? Für die B 487 in den Bereichen Spangenberg und Hessisch Lichtenau liegen Ergebnisse der alle fünf Jahre stattfindenden bundesweiten Straßenverkehrszählungen (SVZ) vor. Die letzten Ergebnisse liegen für das Jahr 2010 vor. Die Zählungen aus 2015 werden derzeit bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ausgewertet. Die Ergebnisse werden voraussichtlich ab Spätsommer 2016 zur Verfügung stehen. Frage 2. Seit wann finden wo Verkehrszählungen statt, welches sind die Ergebnisse? Bundesweite Verkehrszählungen finden seit den 1950er Jahren auf den Bundes- und Landesstraßen statt. Nach den Verkehrszählungen der Jahre 2000 bis 2010 lag die Verkehrsbelastung auf der B 487 bei 3.115 Kfz/24h (2000), 3.438 Kfz/24h (2005) und 3.100 Kfz/24h (2010). Die Lkw-Mengen waren im Jahr 2010 mit 163 Lkw/24h gegenüber 317 Lkw/24h im Jahr 2005 geringer. Hierbei ist zu beachten, dass im Jahr 2005 das Lkw-Durchfahrtsverbot auf der B 27 von Friedland bis Fulda bzw. auf der B 7 eingeführt wurde. Frage 3. Gibt es Erkenntnisse, dass es sich um Ausweichverkehr infolge der Sperrung der B 27 / B 7 für Schwerlastverkehr handelt? Die B 7 und die B 27 sind weiterhin für den Lkw-Durchgangsverkehr gesperrt. Somit besteht ab Hessisch Lichtenau kein Weiterkommen für den Lkw-Durchgangsverkehr. Ausweichverkehre können infolgedessen ausgeschlossen werden. Die bisherigen Verkehrsmengen auf der B 487 im Bereich Spangenberg/Hessisch Lichtenau liegen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von rund 3.100 Kfz/24h unter der DTV von Bundesstraßen mit 7135 Kfz/24h im Werra-Meißner-Kreis. Aufgrund dessen wurden keine weiteren Untersuchungen zum Lkw-Ausweichverkehr angestellt. Daher liegen zu diesem Thema auch keine weitergehenden Erkenntnisse vor. Frage 4. Gibt es für den genannten Bereich Lärmberechnungen, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement wurden an drei Häusern im Zuge der Ortsdurchfahrt der B 487 in Spangenberg Ende der 1990er Jahre Zuschüsse zu passiven Lärmschutzmaßnahmen gewährt. In diesem Zusammenhang wurden dort Einzelberechnungen auf Grundlage der damaligen Verkehrsbelastungen durchgeführt. Großflächige oder aktuelle Lärmberechnungen liegen nicht vor. Eingegangen am 3. März 2016 · Ausgegeben am 4. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3100 03. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3100 Frage 5. Lassen sich aus den vorhandenen Unterlagen Schlussfolgerungen für Sperrungen für den Schwerlastverkehr ableiten, insbesondere für evtl. Nachtfahrverbote bzw. andere aktive bzw. passive Lärmschutzmaßnahmen? Bisher wurden keine hierzu erforderlichen Untersuchungen (aktuelle Lärmberechnungen, Prognosen über Ausweichverkehre) durchgeführt. Somit können keine Aussagen zu Nachtfahrverboten getroffen werden. Da aber bereits heute sowohl die B 7 als auch die B 27 mit Durchfahrtsverboten für Lkw belegt sind, können die Lkw ab Hessisch Lichtenau als Durchfahrtsverkehre nicht bis zur A 7/ A 38 gelangen. Ein weiteres Durchfahrtsverbot für Durchgangsverkehre auf der B 487 hätte somit keine kumulierende Wirkung. Zur Prüfung der Ansprüche auf Lärmsanierung können die Anlieger der Ortsdurchfahrten einen Antrag bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement stellen. Frage 6. Welche Behörde ist hinsichtlich der genannten Straßen für verkehrsbehördliche Anordnungen zuständig ? Für Einzelmaßnahmen ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde des Schwalm-Eder-Kreises bzw. des Werra-Meißner-Kreises zuständig. Für Maßnahmen darüber hinaus das Regierungspräsidium Kassel. Wiesbaden, 25. Februar 2016 Tarek Al-Wazir