Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 03.02.2016 betreffend Vertretung von Schulämtern gegenüber der Öffentlichkeit und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Regelungen sieht die Geschäftsordnung für die Staatlichen Schulämter bezüglich der Vertretung der Staatlichen Schulämter gegenüber der Öffentlichkeit und Presse vor? Die Geschäftsordnungen der Schulämter bzw. des früheren Landesschulamtes regelten, dass die Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich Aufgabe der Behördenleiterin bzw. des Behördenleiters ist, dass eine Delegation zulässig ist und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur mit seiner bzw. ihrer Genehmigung die Öffentlichkeit unterrichten dürfen. In der derzeitigen Überarbeitung der Geschäftsordnung für die Staatlichen Schulämter ist in Ergänzung zu dem Vorgenannten vorgesehen, dass sich die Leiterin bzw. der Leiter des Schulamts in insbesondere überregional bedeutsamen Angelegenheiten mit der Pressestelle des Hessischen Kultusministeriums abstimmt . Frage 2. Inwieweit unterscheidet sich diese Regelung von der vorherigen Geschäftsordnung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Welche Staatlichen Schulämter verfügen über eine eigene Pressesprecherin/einen eigenen Pressesprecher ? In allen Staatlichen Schulämtern ist die Leiterin bzw. der Leiter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich. In zwei (von 15) Schulämtern nehmen abgeordnete Lehrkräfte mit beruflichen Vorerfahrungen in Presse- bzw. Öffentlichkeitsarbeit, in einem weiteren Schulamt eine dem Amt angehörende Mitarbeiterin Aufgaben in diesem Bereich wahr. In allen drei Fällen handelt es sich um eine Unterstützung der Amtsleitung, mit der alle Aktivitäten im Vorfeld abgesprochen und von ihr freigegeben werden. In den übrigen Ämtern ist die Amtsleiterin bzw. der Amtsleiter selbst für die Pressearbeit zuständig. Frage 4. Welche Aufgaben hat eine Pressesprecherin/ein Pressesprecher an einem Staatlichen Schulamt? Die drei in der Antwort zu Frage 3 genannten Personen sind Ansprechpartner für Öffentlichkeitsarbeit . Hierfür existiert kein festgeschriebener Aufgabenkatalog. Zu ihren Aufgaben gehören die Vorbereitung von Presseinformationen, die Erstellung von Pressemitteilungen und die Beantwortung von Presseanfragen nach vorheriger Abstimmung mit der Amtsleitung. Hinzu kommt teilweise die Vor- und Nachbereitung von Interviews sowie die Fortbildung, Beratung und Unterstützung von Schulen bzw. Schulleitungen bei deren Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. bezüglich der Berichterstattung bei schulischen Ereignissen oder der Öffentlichkeitsarbeit im Krisenfall. Frage 5. Welche Wochenstunden bzw. Stundenentlastungen sind für die Funktion der Pressesprecherin/des Pressesprechers an den Staatlichen Schulämtern jeweils vorgesehen? Die beiden Lehrkräfte sind mit einem Abordnungsumfang von jeweils vier Wochenstunden eingesetzt . Die Schulamtsmitarbeiterin erhält keine festgelegte Wochenstundenzahl, sondern erle- Eingegangen am 1. März 2016 · Ausgegeben am 4. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3105 01. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3105 digt die anstehenden Aufgaben im Bereich Öffentlichkeitsarbeit neben ihrem sonstigen dienstlichen Aufgabenbereich. Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung das Vorhalten einer solchen Funktion vor dem Hintergrund der Kürzungen an Wochenstunden für diverse Fachberatungen an Staatlichen Schulämtern? Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stellt eine wichtige Ergänzung und Unterstützung zu einer guten Bildungsarbeit dar. Schulen und Schulämter stellen sich und ihre Aufgaben bzw. Angebote in der Öffentlichkeit, namentlich auch für (potenzielle) Schülerinnen und Schüler und deren Eltern , vor. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Landesregierung nicht zu beanstanden, wenn einzelne Staatliche Schulämter nach sorgfältiger Abwägung mit anderen wichtigen Aufgabenfeldern auf vorhandenes professionelles Know-how in Gestalt von (wenigen) Abordnungsstunden zurückgreifen. Wiesbaden, 23. Februar 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz