Kleine Anfrage des Abg. Yüksel (SPD) vom 04.04.2014 betreffend Ausbildungsabbrüche in der dualen Berufsausbildung und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Eine abgeschlossene Berufsausbildung bietet jungen Menschen eine Lebensperspektive und ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche und unabhängige berufliche Laufbahn. Ein Ausbildungsabbruch hingegen bedeutet oftmals einen einschneidenden wie unerwünschten Schritt für die betroffenen Jugendlichen, den es bereits im Vorfeld zu verhindern gilt. Auch aus demografischen Gründen ist das Land Hessen gefordert, mit dazu beizutragen, dass junge Menschen eine berufliche Ausbildung abschließen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Hessische Landesregierung hat dieses Problem zeitig erkannt und aufgegriffen und 2009 das Programm "Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb - QuABB" ins Leben gerufen. Mit dem Programm wird das Ziel verfolgt, die Zahl der Ausbildungsabbrüche in Hessen zu senken. Dazu unterstützen Ausbildungsbegleiter/innen Auszubildende und Ausbilder/innen, wenn die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. An erster Stelle werden die Jugendlichen intensiv begleitet, die ohne professionelle Hilfe keine Anschlussperspektive entwickeln können und ihren Ausbildungsplatz aufgeben würden (Näheres zu QuABB in der Antwort zu Frage 7.). Das Programm wurde über den Zeitraum 2009 bis September 2013 von der Hessen Agentur wissenschaftlich begleitet. Der Abschlussbericht hierzu wird in diesen Tagen veröffentlicht und belegt eine Stabilisierung der Erfolgsquote von QuABB. Danach setzten 70 % der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach der Intervention ihre Ausbildung fort. 10 % davon haben inzwischen ihre Ausbildung abgeschlossen. 93 % der Auszubildenden empfehlen QuABB weiter. Das aktuelle Programm endet am 30.06.2015 und soll danach in den Regionen mit Förderung des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln verstetigt und in einem weiteren Schritt auf ganz Hessen ausgedehnt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin der Justiz, dem Hessischen Kultusminister und dem Hessischen Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Wie viele Jugendliche haben in Hessen in den vergangenen fünf Jahren zum 30. September einen neuen Ausbildungsvertrag abgeschlossen? (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Herkunft) Zum 30. September weist das BiBB die Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge nach Ländern aus (siehe Tabelle 1); jedoch wird dabei nicht nach Herkunft der Auszubildenden unterschieden. Die Zahlen zur Herkunft der Auszubildenden werden vom Statistischen Landesamt Hessen nur zum 31.12. eines Jahres erhoben (siehe Tabelle 2) und weichen deshalb in der Summe von denen des Bundesinstituts ab. Datengrundlage für Tabelle 2 ist die Veröffentlichung "Auszubildende und Prüfungen in Hessen" des Hessischen Statistischen Landesamtes. Unter Herkunft wird die Unterscheidung der Auszubildenden nach der Staatsangehörigkeit verstanden. Eingegangen am 15. Juli 2014 · Ausgegeben am 17. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/311 15. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 Tabelle 1: Entwicklung der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in Hessen von 2008 bis 2013 Ergebnisse im Zählzeitraum 1.Oktober bis zum 30. September 2012 zu 2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 absolut in % Insgesamt 42.666 39.453 40.233 41.166 40.245 39.660 -582 1,4 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung; Erhebung zum 30. September; vorläufiger Datenreport 2014 Tabelle 2: Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag 2008 bis 2012 Stichtag 31.12. Auszubildende mit neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag Veränderung 2012 ggü. 2008 in % 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt absolut 41.762 39.244 39.634 40.611 39.727 -4,9 - weiblich absolut 17.762 16.871 16.625 16.344 15.964 -10,1 in % 43 43 42 40 40 darunter: ausländische Auszubildende Insgesamt absolut 3.725 3.752 3.864 3.796 3.702 -0,6 in % 9 10 10 9 9 - weiblich absolut 1.699 1.646 1.744 1.710 1.619 -4,7 in % 46 44 45 45 44 quantitativ bedeutende Staatsangehörigkeiten - Türkei absolut 1.480 1.562 1.519 1.510 1.426 -3,6 in % 40 42 39 40 39 - Italien absolut 437 440 468 441 446 2,1 in % 12 12 12 12 12 - Polen absolut 73 65 87 126 152 108,2 - Kroatien absolut 134 121 135 118 125 -6,7 - Griechenland absolut 146 124 136 139 118 -19,2 - Serbien (ohne Kosovo) absolut 127 120 109 146 111 -12,6 - Bosnien- Herzegowina absolut 100 93 101 86 97 -3,0 - Afghanistan absolut 79 71 66 71 84 6,3 - Russische Föderation absolut 99 77 84 70 80 -19,2 - Spanien absolut 60 68 73 57 79 31,7 - Marokko absolut 91 92 94 64 74 -18,7 - Portugal absolut 89 101 106 91 73 -18,0 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, verschiedene Jahrgänge. Berechnungen der Hessen Agentur Innerhalb der zwölf quantitativ bedeutendsten ausländischen Staatsangehörigkeiten bilden Vertragsabschlüsse von Personen türkischer Staatsangehörigkeit (39 %) und italienischer Staatsangehörigkeit (12 %) die Schwerpunkte. Die größten Zuwächse bei den Neuverträgen entfallen auf Auszubildende mit polnischer Staatsangehörigkeit, wobei sich die Anzahl zwischen 2008 und 2012 - auf niedrigem Niveau - mehr als verdoppelt hat (2012: 152 Verträge). Mit rund 32 % hat auch die Anzahl der Vertragsabschlüsse mit Personen spanischer Staatsangehörigkeit relativ stark auf 79 Verträge zugenommen. Um rund ein Fünftel sind hingegen die Neuvertragszahlen mit Personen griechischer, russischer, marokkanischer und portugiesischer Nationalität gesunken. Frage 2. Wie viele Jugendliche brachen ihre Ausbildung in den letzten fünf Jahren in Hessen vorzeitig ab bzw. haben ihren Vertrag gelöst? (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht und Herkunft) Die Fragestellung der Frage 2 bezieht sich implizit auch auf den Stichtag 30.September der letzten fünf Jahre. Auch hier gilt, dass statistische Daten über die Zahl der Vertragsauflösungen aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Herkunft der Auszubildenden nur zum Stichtag 31.12. je- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 3 des Jahres verfügbar sind. Datengrundlage für Tabelle 3 ist die Veröffentlichung "Auszubildende und Prüfungen in Hessen" des Hessischen Statistischen Landesamtes. Betrachtet wird der Zeitraum 2008 bis 2012, da Zahlen für 2013 noch nicht vorliegen. Zum Begriff "Herkunft" wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Tabelle 3 Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge 2008 bis 2012 Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge Veränderung 2012 ggü. 2008 in % 2008 2009 2010 2011 2012 Insgesamt absolut 9.550 9.290 9.535 10.010 10.095 5,7 - weiblich absolut 3.962 3.873 4.021 4.245 4.152 4,8 in % 41 42 42 42 41 darunter: ausländische Auszubildende mit vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen Insgesamt absolut 1.112 1.072 1.193 1.249 1.198 7,7 in % 12 12 13 12 12 - weiblich absolut 447 468 479 559 496 11,0 in % 40 44 40 45 41 quantitativ bedeutende Staatsangehörigkeiten - Türkei absolut 400 424 458 487 470 17,5 in % 36 40 38 39 39 - Italien absolut 134 127 143 138 140 4,5 in % 12 12 12 11 12 - Polen absolut 19 20 20 27 44 131,6 - Kroatien absolut 30 49 32 30 35 16,7 - Griechenland absolut 57 39 41 43 36 -36,8 - Serbien (ohne Kosovo) absolut 40 39 37 44 40 0,0 - Bosnien- Herzegowina absolut 25 23 29 33 23 -8,0 - Afghanistan absolut 20 33 40 14 21 5,0 - Russische Föderation absolut 19 20 28 24 17 -10,5 - Spanien absolut 20 20 26 32 22 10,0 - Marokko absolut 24 19 33 43 37 54,2 - Portugal absolut 27 21 33 31 27 0,0 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, verschiedene Jahrgänge. Berechnungen der Hessen Agentur Frage 3. Wie viele der Ausbildungsabbrüche fanden im ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr statt? Es stehen keine Statistiken zur Verfügung, die über die Anzahl von gemeinhin negativ gewerteten Ausbildungsabbrüchen Auskunft geben. In der Berufsbildungsstatistik erfasst sind Vertragslösungen , die sich in vielerlei Hinsicht von derartigen Ausbildungsabbrüchen unterscheiden können. Vertragslösungen können beispielsweise auch durch Änderung der Rechtsform eines Ausbildungsbetriebs, einen Ausbildungsplatzwechsel, Ortswechsel, oder wenn die Ausbildung nicht angetreten wird, weil der Auszubildende bei mehreren Ausbildungsbetrieben einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, entstehen. Statistische Angaben über den Verbleib der Auszubildenden nach einer Vertragslösung liegen nicht vor. Tabelle 1: Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge 2008 bis 2012 nach Zeitpunkt der Lösung Jahr Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge Insgesamt Männlich Weiblich davon im … Ausbildungsjahr Darunter in der Probezeit 1. 2. 3. 4. 2008 9.550 5.588 3.962 5.347 2.917 1.216 70 2.942 2009 9.290 5.417 3.873 4.940 2.945 1.324 81 2.661 2010 9.535 5.514 4.021 5.162 2.978 1.344 51 2.937 2011 10.010 5.765 4.245 5.644 2.941 1.369 56 3.297 2012 10.095 5.943 4.152 5.521 2.994 1.510 70 3.142 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 in Prozent 2008 100 58,5 41,5 56,0 30,5 12,7 0,7 30,8 2009 100 58,3 41,7 53,2 31,7 14,3 0,9 28,6 2010 100 57,8 42,2 54,1 31,2 14,1 0,5 30,8 2011 100 57,6 42,4 56,4 29,4 13,7 0,6 32,9 2012 100 58,9 41,1 54,7 29,7 15,0 0,7 31,1 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, verschiedene Jahrgänge. Berechnungen der Hessen Agentur Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 3, Bildung und Kultur - Berufliche Bildung, Erschienen am 22. August 2013, Seite 87, Tabelle 3.2.1 Frage 4. Wie viele der Ausbildungsverträge wurden durch den Auszubildenden bzw. die Auszubildende und wie viele durch den Ausbildungsbetrieb gelöst? Zur Beantwortung dieser Fragestellung stehen keine amtlichen statistischen Informationen zur Verfügung. Die Hessen Agentur hat im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung zum seit 2009 laufenden hessischen Programm "Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB)" auf Basis der erhobenen Monitoringdaten festgestellt, dass Kündigungen durch den Betrieb häufiger erfolgt sind als Kündigungen durch den Auszubildenden : Von 659 Programmteilnehmern, die die Ausbildung abgebrochen haben, nannten 63 % als Abbruchgrund eine Kündigung durch den Betrieb, 37 % eine Kündigung durch den Auszubildenden (Anlage 1: HA Hessen Agentur GmbH: Abschlussbericht - Wissenschaftliche Begleitung des Programms Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB), Wiesbaden 2014). Frage 5. Welches sind die zehn häufigsten Gründe, die zum Abbruch der Berufsausbildung führen? Die zehn häufigsten Gründe für einen Ausbildungsabbruch benennt die Hessen Agentur in ihrem Abschlussbericht zur wissenschaftlichen Begleitung von QuABB wie folgt: "Wird der Frage nach den Gründen eines Ausbildungsabbruchs nachgegangen, dann ist es notwendig , die Vielzahl von potenziellen Gründen für einen Abbruch zu systematisieren. Die gebräuchlichste Differenzierung, was die Gründe für einen Abbruch anbelangt, ist eine Unterscheidung nach betrieblichen, persönlichen und schulischen Gründen. Im Rahmen von Untersuchungen wurden die Gründe für eine Vertragslösung bzw. einen Ausbildungsabbruch näher erfasst . Von sehr großer Bedeutung bei der Interpretation der Ergebnisse ist dabei, dass in der Wahrnehmung der Gründe für einen Ausbildungsabbruch große Differenzen zwischen den Perspektiven der Auszubildenden, der Perspektive der Lehrkräfte sowie der Perspektive des Ausbildungsbetriebs respektive Ausbilder zu beobachten sind. In einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) wurde die Frage nach den Gründen für eine Vertragslösung näher beleuchtet. Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass sich die vielfältigen Ursachen für Vertragslösungen in vier Gruppen systematisieren lassen (Mehrfachnennungen waren möglich). Rund 70 % der Befragten gaben an, dass betriebliche Gründe kausal für die Vertragslösung waren. Werden die Hauptgründe für eine Vertragslösung weiter untergliedert, dann lassen sich weitere Erkenntnisse gewinnen. So verbergen sich hinter den betrieblichen Gründen viele Faktoren: - Konflikte mit dem Ausbilder, Meister, Chef, - ungenügende Vermittlung von Ausbildungsinhalten, - Ausübung von ausbildungsfremden Tätigkeiten, - ungünstige Arbeitszeiten und Überstundenregelungen. An zweiter Stelle rangieren persönliche Probleme (46 %), hierunter sind vor allem gesundheitliche Probleme und familiäre Gründe zu zählen. Berufs(wahl)bezogene Gründe spielten bei rund einem Drittel der Auszubildenden eine dominante Rolle für die Vertragslösung. Hinter diesen Gründen verbergen sich: - Beruf war nicht der Wunschberuf, - falsche Vorstellungen über die berufsbezogenen Tätigkeiten, - ungünstige Einkommenserwartungen. Darüber hinaus waren bei 19 % der Auszubildenden schulische Gründe Ursache für die Vertragslösung . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 5 Hierzu zählen insbesondere: - Konflikte mit Lehrkräften, - Überforderung, Prüfungsangst, - schlechte schulische Leistungen. Zu den wesentlichen Ursachen für den Abbruch der Ausbildung zählten unüberbrückbare Differenzen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem sowie eine falsche Berufswahl. Ein weiterer entscheidender Faktor für das Scheitern der Ausbildung war die mangelnde Motivation der Auszubildenden. Die wissenschaftliche Begleitung des Programms QuABB hat in ihrem Abschlussbericht für Hessen folgende Erkenntnis zu den Gründen für einen Ausbildungsabbruch gewonnen: In Hessen wurden im Rahmen von QuABB unüberbrückbare Differenzen zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubilden bei 31 % der männlichen und 35 % der weiblichen Abbrecher als Abbruchgrund angeführt. Während sich hinsichtlich des Migrationshintergrundes und auch des Schulabschlusses im Monitoring keine Unterschiede zeigen, wurden regional vergleichsweise häufig in den Modellregionen Kassel (46 %), Hersfeld-Rotenburg (41 %) und Offenbach (39 %) "unüberbrückbare Differenzen" als Abbruchgrund angegeben. In Bezug auf den weiteren wesentlichen Abbruchgrund "falsche Berufswahl" unterscheiden sich Männer und Frauen nur wenig. Eine falsche Berufswahl wird bei 34 % der Männer und 33 % der Frauen als Abbruchgrund angegeben. Für die Personen mit Migrationshintergrund hat der Aspekt eine leicht geringere Bedeutung: Bei nur 31 % wird eine falsche Berufswahl als Abbruchgrund genannt. Eine Häufung zeigt sich hingegen insgesamt bei Personen mit höheren Schulabschlüssen ab dem Niveau der Mittleren Reife. Dies korreliert damit, dass für einige Teilnehmer auch im fortgeschrittenen Alter über 20 Jahren noch eine falsche Berufswahl als Grund angegeben wird und dass die Kündigung in diesem Fall relativ häufig durch den Auszubildenden erfolgt ist." Quelle: Hessen Agentur (HA) Dr. Bernd Werner, Stefan Kuse, Kathrin Ramsauer: Abschlussbericht - Vorabversion Wissenschaftliche Begleitung des Programms Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB), Wiesbaden 2013, S.11 ff. Frage 6. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Probleme in der Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden sowie der beruflichen Ausbildung allgemein? Die Sicht der Auszubildenden auf ihre Probleme in der Ausbildung lässt sich aus den Erwartungen an QuABB ableiten, die im Rahmen des Teilnehmermonitorings durch die Hessen Agentur erfragt wurden. Demnach spiegeln sich deren Probleme in den Gründen für die Aufnahme in das Programm wider. "Probleme im Betrieb waren über die gesamte betrachtete Programmlaufzeit gemäß den Ergebnissen des Teilnehmermonitorings die am häufigsten genannte Ursache für die Programmteilnahme . Folgerichtig versprachen sich die Jugendlichen auch vorrangig "Hilfestellung bei konkreten Konflikten mit dem Ausbildungsbetrieb" sowie "Unterstützung bei Konflikten mit dem Ausbilder", wie exemplarisch für die letzte Teilnehmerbefragung in Abbildung 44 dargestellt ist (siehe Anlage 2). Viele Teilnehmer sahen zudem offenbar eine geringe Chance auf Lösung ihrer Probleme und Konflikte und erhofften sich Unterstützung bei der Suche nach einem anderen Ausbildungsberuf bzw. eine Beratung über einen anderen Ausbildungsberuf. Die Bedeutung dieser Kategorien hat im Programmverlauf zugenommen. Zur Beseitigung der Probleme in der Berufsschule erwarteten 38 % der Jugendlichen "Unterstützung zur Verbesserung der schulischen Leistungen". Ein über die Laufzeit konstant bleibender Teil der Teilnehmer wünschte sich eine Beratung bei privaten Problemlagen (25 %). Aus Sicht der Betriebe stellt sich die Problematik anders dar: "Befragt nach den Gründen für einen vorzeitigen Ausbildungsabbruch waren Motivationsmängel der Auszubildenden die zumeist genannte Antwort der Betriebe (siehe Anlage 3). Des Weiteren wurden sowohl häufiges unentschuldigtes Fehlen in der Schule als auch im Betrieb als wesentliche Abbruchsgründe genannt. Zu einer vorzeitigen Vertragslösung kam es auch aufgrund von Lernschwierigkeiten der Auszubildenden. Konflikte zwischen den Auszubildenden und dem Ausbilder wurden als weniger relevant eingestuft: 12 % der Betriebe mit Ausbildungsabbrüchen zwischen 2010 und 2012 gaben diese Ursache an. Ein Fünftel der Betriebe nannte eine andere berufliche Perspektive der Auszubildenden. In der Kategorie "andere Gründe" wurden vielfältige Schwierigkeiten aufgeführt. Dazu zählen Krankheiten, fehlende Unterstützung durch die Eltern , Schwangerschaft sowie Drogenprobleme." "Motivationsmängel sind sowohl differenziert nach Betriebsgrößen als auch nach Branchenzugehörigkeit der Abbruchsgrund, der von den Betrieben am häufigsten identifiziert wurde. Das 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 Konfliktpotenzial zwischen Auszubildenden und Ausbildern scheint in kleinen Betrieben etwas größer zu sein als in großen Betrieben. Die Ergebnisse der Befragung gleichen sich in Bezug auf Abbruchsgründe in der Branchenbetrachtung." Quelle: Hessen Agentur (HA) Dr. Bernd Werner, Stefan Kuse, Kathrin Ramsauer: Abschlussbericht - Vorabversion Wissenschaftliche Begleitung des Programms Qualifizierte berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb (QuABB), Wiesbaden 2013, S.66 ff. Frage 7. Welche Maßnahmen unterstützt die Landesregierung im Bereich der allgemeinbildenden Schu- len, der Berufsschulen, der Berufsberatung und der Ausbildungsbetriebe, um Ausbildungsabbrüchen entgegenzuwirken? Ziel der hessenweiten Strategie OloV, die seit Februar 2008 umgesetzt wird, ist die "Optimierung der lokalen Vermittlungstätigkeit im Übergang Schule - Beruf"(OloV). Die darin festgelegten Standards haben die Aufgaben, die Berufsorientierung der Jugendlichen und ihre Ausbildungsfähigkeit zu verbessern, die Ausbildungs- und Praktikumsplätze zielgerichtet zu akquirieren und die Kompetenzen der Jugendlichen im Vermittlungsprozess besser zu berücksichtigen. Die OloV-Qualitätsstandards werden hessenweit, d.h. in allen hessischen Gebietskörperschaften , die zugleich den "OloV-Regionen" entsprechen, umgesetzt. Die Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sind von Beginn an OloV beteiligt. Im Schuljahr 2010/2011 wurden zusätzlich die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in die OloV-Strategie aufgenommen. Für diese Schulen wurde die Ausgestaltung der Berufsorientierung durch Erlass vom Dezember 2013 geregelt. Der Erlass regelt die Umsetzung der Standards von OloV im schulischen Bereich. Die Novellierung wird im Jahr 2015 unter Einbezug des gymnasialen Bildungsganges erfolgen. In der hessenweiten Strategie OloV sind folgende Standards festgelegt: - Ansprechpersonen für Berufsorientierung bei den Staatlichen Schulämtern, - Koordinatorinnen und Koordinatoren für Berufsorientierung an den Schulen, - Schulcurricula Berufsorientierung, - Durchführung von Kompetenzfeststellungen an Haupt- und Realschulen in der 7. Klasse, - Individuelle Förderung der Ausbildungsreife, - Regionale Berufsorientierungs-Veranstaltungen, - Betriebspraktika, - Durchführung von Bewerbungstrainings, - Beteiligung der Erziehungsberechtigten am Berufsorientierungs-Prozess, - Einsatz des Berufswahlpasses oder vergleichbarer Portfolios, - Gütesiegel Berufs- und Studienorientierung. Im Dezember 2013 wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung in der Berufs- und Studienorientierung zwischen dem Land Hessen und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Hessen, geschlossen, in der sämtliche Beratungsmodule für die Schülerinnen und Schüler aller allgemeinbildenden Schulen festgelegt sind. Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt 3/14. Im Jahr 2009 hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gemeinsam mit dem Hessischen Kultusministerium das Programm "Qualifizierte berufspädagogische Begleitung in Berufsschule und Betrieb - QuABB" initiiert. Mit diesem Programm wird das Ziel verfolgt, die Zahl der Ausbildungsabbrüche in Hessen zu senken. Dazu unterstützen Ausbildungsbegleiter/innen Auszubildende und Ausbilder/innen, wenn die Ausbildung vom Abbruch bedroht ist. In enger Zusammenarbeit mit den Akteuren der Lernorte Schule und Betrieb werden Ausbildungsbegleiter und -begleiterinnen sowie Lehrkräfte frühzeitig präventiv tätig und entwickeln aufeinander abgestimmte Interventionsmöglichkeiten - insbesondere in Zielregionen und Branchen, in denen besonders hohe Auflösungsquoten auszumachen sind. Mittels eines eigens entwickelten "Frühwarnsystems" sollen Problemfelder/Krisen, die leicht zu Abbrüchen führen können, rechtzeitig erkannt und ihnen mit auf den individuellen Fall zugeschnittenen Beratungs- und Begleitungsmethoden begegnet werden. Da oft mehrere, sich gegenseitig bedingende Problemlagen bei den gefährdeten Jugendlichen zu einem Ausbildungsabbruch führen, wird auf eine Verzahnung von schulischen und berufspädagogischen Lösungsansätzen und Förderangeboten gesetzt. Der Schwerpunkt des Handlungsansatzes liegt auf Krisenprävention und Krisenintervention, immer mit dem vorrangigen Ziel, einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss oder eine tragfähige Anschlussperspektive zu erreichen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 7 QUABB wird aktuell in 15 hessischen Regionen angeboten. Die 26 Ausbildungsbegleiter und - begleiterinnen arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Ausbildungsberatern und - beraterinnen der Kammern und den Lehrkräften der Berufsschulen zusammen. Sie sind Beschäftigte der INBAS GmbH, die das Rahmenkonzept entwickelt hat und das Programm koordiniert. Sie haben ihre Büros vor Ort bei den Kammern, in Berufsschulen, in Kreishandwerkerschaften oder Kommunen. Gemeinsam mit den Jugendlichen, deren Eltern sowie den Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen analysieren sie Ursachen und Anlässe der Abbruchsbedrohung und entwickeln verbindliche Unterstützungspläne unter Zuhilfenahme aller regionalen Hilfsangebote (Schuldnerberatung, Suchtberatung, Ausbildungsbegleitende Hilfen), die zur Unterstützung und Stabilisierung der beruflichen Perspektive benötigt werden. Die Lehrer und Lehrerinnen haben den Aufgabenschwerpunkt, in Schulen frühzeitig den Betreuungsbedarf zu ermitteln, um dann gemeinsam mit der Schulleitung geeignete schulische Fördermaßnahmen zu initiieren. Gleichzeitig ist die Lehrkraft auch Verbindungsperson und zentraler Ansprechpartner für alle schulischen Angelegenheiten. Das Programm gilt bundesweit als vorbildlich und wird in der Fläche und von den Sozialpartnern hoch geschätzt. Frage 8. Welche Landesprogramme und –projekte gibt es derzeit, um Jugendliche ohne Berufsabschluss in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren? Auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung der beruflichen Erstausbildung der Qualifizierungsoffensive des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wird die Schaffung von betrieblichen Ausbildungsplätzen gefördert. Ziel ist es, ein ausreichendes, auswahlfähiges und qualitativ hochwertiges Ausbildungsplatzangebot zu sichern. Im Jahr 2014 werden folgende Einzelprogramme durchgeführt: - Ausbildungsstellen zur Förderung des Abschlusses der Berufsausbildung Um Auszubildenden bei einer Unterbrechung der Ausbildung durch Insolvenz, teilweise Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder einer Unterbrechung aus anderen Gründen möglichst schnell eine Anschlussausbildung zu vermitteln, wird bei der Fortsetzung der Ausbildung in einem neuen Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung für maximal sechs Monate gewährt. - Ausbildungsstellen für Altbewerber Gefördert wird die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen für Altbewerber. Die Höhe des Zuschusses beträgt im ersten Ausbildungsjahr 65 %, im zweiten Ausbildungsjahr 35 % der Ausbildungsvergütung . - Ausbildungsstellen für Hauptschüler Unternehmen, die Jugendliche direkt im Anschluss an die Schulentlassung aus der Jahrgangsstufe 9 ausbilden, erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von 50 % im ersten und 25 % im zweiten Ausbildungsjahr. - Verbesserung des Ausbildungsumfeldes Förderung von Einzelprojekten zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des regionalen Ausbildungsumfeldes mit dem Ziel, dass Ausbildungsplatzangebot und die Qualität der betrieblichen Ausbildung zu erhöhen. Die Höhe der Förderung wird im Einzelfall festgelegt . Mit den Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Ausbildung wird die Durchführung von überbetrieblichen Lehrgängen mitfinanziert. Ziel ist es, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern und die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von KMU zu erhöhen. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) fördert aus Landes- und ESFMitteln im Rahmen der Programme "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen", "Ausbildungsbudget" und "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" (letzteres nur aus Landesmitteln) Jugendliche ohne Berufsabschluss bei der Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Grundsätzlich ist die Förderung des HMSI hierbei auf die Zielgruppen ausgerichtet, die von den Förderleistungen des SGB II, III und VIII nicht ausreichend unterstützt werden können. Über das trägerorientierte Programm Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB) wer- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 den benachteiligte junge Menschen mit multiplen Problemlagen arbeitsmarktorientiert qualifiziert und auf eine Ausbildung oder Arbeitsaufnahme vorbereitet. Junge Menschen ohne Hauptschulabschluss werden im Rahmen des Programms auf das Nachholen des Hauptschulabschlusses vorbereitet. Über das regionalisierte Ausbildungsbudget werden die 26 hessischen Gebietskörperschaften bei der passgenauen Ausbildungsvorbereitung und Ausbildung von sozial benachteiligten jungen Menschen in der Region unterstützt. Der Ausbildungskostenzuschuss (AKZ) ist unternehmensbezogen und fördert über Zuschüsse an Betriebe die Ausbildung von lernschwachen und sozial benachteiligten jungen Auszubildenden. Mit Förderung aus dem ESF ist das Netzwerk "Berufsabschluss in Teilzeit - Taff in Hessen" entstanden. Taff steht für "Teilzeitausbildung finden + fördern". Diese Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erwerben, soll Menschen mit Familienverantwortung oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und auch Unternehmen bekannt gemacht und ermöglicht werden. Die 15-jährige Landesförderung in diesem Bereich ist ebenfalls in die Budgets übergegangen. Das Hessische Kultusministerium fördert unter Einsatz von ESF- und Landesmitteln im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung das Programm zur Eingliederung in die Berufs- und Arbeitswelt (EIBE). Hier können Jugendliche mit besonderem Förderbedarf im Rahmen einer in der Regel einjährigen additiven Maßnahme zum Regelangebot der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung individuell noch besser gefördert werden. Zielgruppe von EIBE sind insbesondere Migrantinnen und Migranten (z.B. mit nur geringfügigen deutschen Sprachkenntnissen), Jugendliche , die aus dem Bereich der Förderschulen in die beruflichen Schulen übergehen und Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bzw. mit mangelnder Ausbildungsreife. Den teilnehmenden Jugendlichen werden zusätzlich Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zur Seite gestellt. Alle Maßnahmen sollen den Jugendlichen eigenverantwortliche Lebensperspektiven eröffnen, ihre Persönlichkeit stärken und ein Abgleiten in die Resignation durch erlebte Arbeitslosigkeit verhindern . Oberstes Ziel ist also, den teilnehmenden Jugendlichen den Übergang in eine Berufsausbildung , ein Arbeitsverhältnis oder in einen vollschulischen Berufsbildungsgang zu erleichtern und Ausbildungsreife herzustellen. Zudem kann ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss erworben werden. Das Hessische Ministerium der Justiz (HMdJ) fördert die Berufliche Qualifizierung Strafgefangener mit folgenden Projekten: - Projekt "Fördermanagement jugendlicher Strafgefangener in Hessen" Maßnahmeträger: Berufsbildungswerk Nordhessen Ziel dieses Projekts ist die nachhaltige Etablierung der Diagnostik- und der Förderverfahren für Gefangene mit Beeinträchtigungen (Indikation für den Bedarf an besonderen Hilfen nach § 102 SGB III) in den Anstaltsalltag. Die Ergebnisse dieser Projektarbeit werden bis Ende 2014 von der Jugendstrafanstalt Rockenberg in den anderen Jugendstrafanstalten des Landes Hessen - unter Berücksichtigung der dort bereits vorhandenen Diagnostik und Förderstrukturen - implementiert. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung und Etablierung von Qualifizierungsbausteinen in den Werkbetrieben (fünf Bausteine pro Berufsfeld) vorangetrieben . Die Erweiterung des Entwicklungsstands eines adäquaten Qualifizierungsangebotes für die jugendlichen Gefangenen wird derzeit mit dem Ziel geprüft, anschlussfähige Bildungsmaßnahmen zu bestimmen. - NINJA - Netzwerk Integration für junge Inhaftierte und Haftentlassene in Ausbildung und Arbeit, Projektverbund unter Federführung des Mittelhessischen Bildungsverbands (MBV) Ziel dieses Projekts ist die Gestaltung des Übergangsprozesses in das Berufsleben und die nachhaltige Förderung der beruflichen Integration der jungen und heranwachsenden Gefangenen . Die Umsetzungsschwerpunkte sind die Vermittlung und Betreuung der jungen Haftentlassenen während der Wiedereingliederung in Ausbildung/Arbeit durch einen Integrationscoach (IC) und die Fortsetzung des beruflichen Orientierungsprozesses. Im Projekt werden die jungen Haftentlassenen kontinuierlich im gesamten Übergangsprozess bereits in der Haft und nahtlos über die Haftzeit hinaus begleitet. - ArJuS (Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene) im hessischen Ju- gendstrafvollzug - Mentoring Seit März 2005 wird das Projekt Arbeitsmarktintegration für jugendliche Strafentlassene (ArJuS) durchgeführt. Beteiligt sind die Justizvollzugsanstalten Rockenberg (jugendliche Inhaftierte), Wiesbaden (Heranwachsende) sowie Frankfurt am Main III-Preungesheim Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/311 9 (weibliche Jugendliche und Heranwachsende). Als Arbeitsschwerpunkte ergaben sich die Ausweitung der herkömmlichen Entlassungsvorbereitung, die Unterstützung in einer Nachsorgephase nach Ende der Haftzeit sowie der sukzessive Aufbau eines kooperierenden externen Trägernetzwerkes. Frühzeitig findet eine berufliche Wegeplanung und Entwicklung von individuellen Übergangsplänen statt. Ehemals Inhaftierte werden bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz bzw. bei der Arbeitssuche durch die ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren begleitet. Wiesbaden, 3. Juli 2013 Tarek Al-Wazir Anlagen Kleine Anfrage 19/311 Anlage 1 Kleine Anfrage 19/311 Anlage 2 Kleine Anfrage 19/311 Anlage 3