Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 05.02.2016 betreffend Entwicklung der Personalkosten für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Einstellungen in den hessischen Schuldienst erfolgen in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf einer ganzen Stelle. Gerade für längerfristige Vertretungsfälle werden allerdings auch befristete Verträge für Anstellungen in ein Angestelltenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) geschlossen. Vorbemerkung des Kultusministers: Lehrerinnen und Lehrer sind nach § 86 Abs. 1 Satz 3 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der Regel in das Beamtenverhältnis zu berufen. Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis einschließlich des Streikverbots dient der verlässlichen Unterrichtsversorgung zur Erfüllung des staatlichen Bildungsauftrags aus Art. 7 des Grundgesetzes und Art. 56 der Hessischen Verfassung . Eine Beschäftigung von Lehrkräften im Arbeitsverhältnis erfolgt lediglich zur Deckung des Vertretungsbedarfs oder beim Fehlen der persönlichen Voraussetzungen für die Verbeamtung . Frage 1. Welche Personalgesamtkosten entstehen dem Landeshaushalt jährlich für eine verbeamtete Lehrkraft in den jeweiligen Besoldungsgruppen und Stufen, einschließlich Vorsorgeprämie sowie üblicher Zulagen und Beihilfen? (Sollte kein "Ecklehrer" verwendet werden, bitte als Berechnungsgrundlage eine verheiratete Lehrkraft mit zwei Kindern in Vollzeit annehmen) Die Personalgesamtkosten für einen sog. Ecklehrer ergeben sich aus der beigefügten landesweit gültigen Personalkostentabelle 2016. In der Spalte 10 sind die durchschnittlichen Personalkosten einschließlich der Vorsorgeprämie je Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufgeführt. Beispiel: Studienrätin/Studienrat mit A13 h.D.: 78.524 € (inklusive Vorsorgeprämie) Frage 2. Welche Personalgesamtkosten würden dem Landeshaushalt entstehen, wenn diese Lehrkraft nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) angestellt wäre? Die Personalgesamtkosten für eine beschäftigte Lehrkraft nach TV-H können ebenfalls der beigefügten landesweit gültigen Personalkostentabelle 2016 entnommen werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind hierbei berücksichtigt. Beispiel: Vergleichbar zu Studienrätin/Studienrat mit A13 h.D. ist die Entgeltgruppe E 13 mit 68.522 €. Wiesbaden, 10. März 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Eingegangen am 29. März 2016 · Ausgegeben am 1. April 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3120 29. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Anlage KA 19/3120 Personalkostentabelle 2016 Landesreferenzmodell Rechnungswesen LRM Rechnungswesen Personalkostentabelle 2016 Seite 1 von 2 LRM Rechnungswesen Personalkostentabelle 2016 Seite 2 von 2 3120_Anlagen.pdf Foliennummer 1 Foliennummer 2