Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 29.01.2016 betreffend Schließung der Haupt- und Realschule an der Tümpelgarten-Schule im Schulentwicklungsplan der Stadt Hanau und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Beschlüsse zur Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen bedürfen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) der Zustimmung des Kultusministeriums und müssen ihre Grundlage in einem Schulentwicklungsplan haben, für den ebenfalls die Zustimmung des Kultusministeriums vorliegen muss (§ 145 Abs. 6 HSchG). Der Entwurf des Schulentwicklungsplans der Stadt Hanau sieht ab dem nächsten Schuljahr das Auslaufen der Sekundarstufe I und die Beendigung der Förderstufe der bisher als Grund-, Haupt- und Realschule geführten Tümpelgarten-Schule vor. Da sich die Zahl der Anmeldungen als stabil erweise und durch den Zuzug von Flüchtlingen nach Hanau wahrscheinlich sogar steige, haben sich sowohl die Elternschaft der Schule, als auch mehrere Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung gegen diese Pläne und für eine neue Ermittlung des Schulbedarfs ausgesprochen. Vorbemerkung des Kultusministers: Nach § 145 Hessisches Schulgesetz stellen Schulträger Schulentwicklungspläne für ihr Gebiet auf. In den Plänen werden der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf sowie die Schulstandorte ausgewiesen. Diese sind innerhalb von fünf Jahren auf ihre Zweckmäßigkeit bezüglich der Schulorganisation zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit dies erforderlich ist. Sowohl die Schulentwicklungspläne als auch deren Fortschreibung bedürfen der Genehmigung des Kultusministeriums. Das Ministerium kann seine Zustimmung auch auf Teile beschränken oder diese unter Auflagen erteilen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler sind derzeit in wie vielen Klassen an der Tümpelgarten- Schule Hanau angemeldet? (bitte nach Jahrgangsstufen und Schulform aufschlüsseln) Die Verteilung der Schülerzahlen an der Tümpelgarten-Schule zum Schuljahr 2015/16 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 2. Nimmt das Kultusministerium im Genehmigungsverfahren eines Schulentwicklungsplans eine eigene Analyse der Entwicklung der Schülerzahlen der Schulen vor, die für eine Organisationsänderung oder Aufhebung vorgesehen sind? Um eine Entscheidung zu einer Planung eines Schulträgers im Genehmigungsverfahren eines Schulentwicklungsplans treffen zu können, ist eine Analyse der Entwicklung der Schülerzahlen durch das Kultusministerium erforderlich. Frage 3. Inwieweit prüft das Kultusministerium auch die Entwicklung der Zahl schulpflichtiger oder zum Schulbesuch berechtigter Flüchtlinge bei der Bewertung, ob der zukünftige Schulbedarf seitens Schulträger angemessen berücksichtigt wurde? Das Kultusministerium legt für seine Prüfung alle verfügbaren Schülerzahlen zugrunde. Eingegangen am 1. März 2016 · Ausgegeben am 4. März 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3121 01. 03. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3121 Frage 4. Wie viele Flüchtlinge werden nach Einschätzung der Landesregierung zu Beginn des nächsten Schuljahres in der Stadt Hanau zu beschulen sein? (Wenn möglich, bitte auch Schulstufen angeben ) Dem Hessischen Kultusministerium ist nicht bekannt, wie viele schulpflichtige Flüchtlinge der Stadt Hanau bis zum Beginn des nächsten Schuljahres zugewiesen und in der Folge zu beschulen sein werden. In Hanau werden derzeit (Stand Lehrerzuweisung 01.02.2016) 109 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache in neun Intensivklassen an zwei Schulen der Primarstufe und vier Schulen der Sekundarstufe I unterrichtet. Wiesbaden, 23. Februar 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Anlage 1 Kleine Anfrage 19/3121 Schulform Summe 1 2 3 4 Summe 5 6 7 8 9 10 Summe Grundschule Sch 52 61 53 60 226 Kl 3 3 3 3 12 Förderstufe Sch 69 66 135 135 Kl 3 3 6 6 Hauptschule Sch 27 36 31 94 94 Kl 2 2 2 6 6 Realschule Sch 37 39 38 33 147 147 Kl 2 2 2 2 8 8 PuSch Sch 14 13 27 27 Kl 1 1 2 2 Insgsamt Sch 52 61 53 60 226 69 66 64 89 82 33 403 629 Kl 3 3 3 3 12 3 3 4 5 5 2 22 34 Primarstufe Sekundarstufe I